Datum: 14.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:08 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.03.2024
|
ö
|
|
1 |
Sachvortrag
Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
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2. Antrag des Bürgermeisters auf Entlassung zum 31.05.2024
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.03.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
2 |
Sachvortrag
Herr Erster Bürgermeister Michael Stolze hat mit Schreiben vom 27.02.2024 die Entlassung aus dem Amt als erster Bürgermeister zum 31.05.2024 beantragt.
Das Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) bestimmt in Art. 16 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG, dass der Beamte auf Zeit zu entlassen ist, wenn er es verlangt.
Die Entlassung ist in diesen Fällen zum beantragten Zeitpunkt auszusprechen (Art. 16 Abs. 3 Satz 2 KWBG).
Beschluss
- Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Herr Michael Stolze entsprechend dem Antrag vom 27.02.2024 gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 2 KWBG i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG zum 31.05.2024 zu entlassen ist und spricht die Entlassung zum 31.05.2024 aus.
- Der Marktgemeinderat schlägt dem Landratsamt Ebersberg als Rechtsaufsichtsbehörde vor, den Wahltermin gemäß Art. 44 GLKrWG auf dem 09.06.2024 (Europawahl) festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Michael Stolze hat gemäß Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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3. Neuwahl des ersten Bürgermeisters - Bestellung Wahlleitung
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.03.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
3 |
Sachvortrag
Zum 31.05.2024 endet die Dienstzeit des ersten Bürgermeisters Michael Stolze. Da die Wahlzeit des Marktgemeinderates erst am 30.04.2026 endet, ist eine gesonderte Neuwahl des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters erforderlich (Art. 42 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG).
Gemäß Art. 5 GLKrWG hat der Marktgemeinderat einen Wahlleiter / eine Wahlleiterin sowie deren Stellvertretung zu berufen. Die Wahlleitung ist die verantwortliche Person für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl innerhalb der Gemeinde. Im Gegensatz zu den übrigen Wahlen (Bund, Land, Europa) liegt bei Gemeindewahlen die volle Verantwortung in den Händen jeder einzelnen Kommune – von der Prüfung der ordnungsgemäßen Bewerberaufstellung bis zur Erstellung der Stimmzettel.
Als Wahlleitung kann nicht berufen werden, wer als sich bewerbende Person aufgestellt wird oder für diese Wahl eine Aufstellungsversammlung leitet.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich empfiehlt, die Person aus der Verwaltung zur Wahlleitung zu berufen, die federführend die Durchführung der Wahl verantwortet.
Es wird daher vorgeschlagen, Frau Katrin-Maria de Laporte zur Wahlleiterin zu berufen und als deren Stellvertreterin Frau Frederike Fiedler.
Die Amtszeit der Wahlleitung beginnt mit dieser Berufung und endet mit dem Beginn der Amtszeit des neugewählten ersten Bürgermeisters bzw. der ersten Bürgermeisterin.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beruft Frau Katrin-Maria de Laporte zur Wahlleiterin für die Neuwahl des ersten Bürgermeisters oder der ersten Bürgermeisterin. Zur Stellvertreterin wird Frau Frederike Fiedler berufen.
Die Amtszeit beginnt mit dieser Berufung und endet mit dem Beginn der Amtszeit des neugewählten ersten Bürgermeisters bzw. der neugewählten ersten Bürgermeisterin.
Das Landratsamt ist umgehend über die Entscheidung zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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4. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.02.2024
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.03.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
4.1 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.02.2024 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.02.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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5. Haushalt 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.03.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
5 |
zum Seitenanfang
5.1. Hebesätze Realsteuern
Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.03.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
5.1 |
Sachvortrag
Der Bürgermeister und der Kämmerer erläutern, dass in der Sitzung des Finanzausschusses vom 23.11.2023 die Hebesätze der Realsteuern für 2024 beraten wurden und ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss für den Marktgemeinderat gefasst werden konnte.
Die Hebesätze stellen sich wie folgt dar:
1.
|
Grundsteuer
|
Hebesatz in %
|
|
a)
|
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
|
400
|
|
b)
|
für die Grundstücke (B)
|
400
|
2.
|
Gewerbesteuer
|
360
|
Im Konsolidierungskonzept des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sowie im 10-Punkte-Katalog des Finanzministeriums wird die jeweilige Höhe der Realsteuern beim Markt Markt Schwaben als angemessen erachtet.
Beschluss
Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 23.11.2023 und beschließt, die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt beizubehalten:
1.
|
Grundsteuer
|
Hebesatz in %
|
|
a)
|
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
|
400
|
|
b)
|
für die Grundstücke (B)
|
400
|
2.
|
Gewerbesteuer
|
360
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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5.2. Stellenplan
Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.03.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
5.2 |
Sachvortrag
Stellenplan zum Haushalt 2024
- Stellen in Vollzeitäquivalenten
Unter Einbeziehung der neuen Stellen stellt sich der Stellenplan zum Haushalt 2024 zusammengefasst wie folgt dar:
|
|
2024
|
2023
|
+/-
|
1.
|
Beamte
|
4,23
|
5,23
|
- 1,00
|
2.
|
Tariflich Beschäftigte
|
|
|
|
|
a)
|
Rathausverwaltung
|
54,64
|
54,94
|
- 0,30 (+ 1,00 | - 1,30)
|
|
b)
|
Bauhof und Betriebe
|
34,51
|
33,51
|
+ 1,00
|
|
c)
|
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
|
6,00
|
6,00
|
-
|
|
d)
|
Reinigung
|
6,09
|
2,01
|
+ 4,08 (+ 4,48 | - 0,40)
|
|
e)
|
Feuerwehr
|
1,00
|
1,00
|
-
|
|
f)
|
Kinder- und Jugendeinrichtungen
(Bücherei, HAB, MIB, JUZ)
|
13,59
|
13,59
|
-
|
|
g)
|
Ausbildung
|
4,00
|
4,00
|
-
|
Gesamtzahl Stellen
|
124,06
|
120,28
|
+ 3,78
|
Hinweis: Der Bereich „Reinigung“ wird erstmals separat in der obenstehenden Übersicht aufgeführt. Bisher waren diese Tätigkeiten je nach Einsatzbereich anteilig den Bereichen „Rathausverwaltung“ und „Bauhof und Betriebe“ zugeordnet.
Der Stellenplan ist seiner rechtlichen Qualität nach keine Zustandsbeschreibung, sondern stellt die vom Marktgemeinderat gesetzte Höchstgrenze für Stellenanhebungen und -mehrungen dar.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 eine Empfehlung an den Marktgemeinderat ausgesprochen, den Stellenplan 2024 in der vorgelegten Form zu beschließen.
Der Entwurf des Stellenplans liegt als Anlage zu diesem Beschlussvorschlag bei.
- Unbesetzte Stellen
Zum Stichtag 31.12.2023 waren 111,0 von 120,28 Stellen besetzt (92,28 %).
Die unbesetzten Stellen sind größtenteils auf noch nicht erfolgreich (nach-)besetzte Stellen oder individuelle Arbeitszeitanpassungen von Beschäftigten zurückzuführen.
Die Verteilung der unbesetzten Stellen je Sachbereich ist in der Tabelle „Übersicht nach Abteilungen, Sachgebieten und Sachbereichen“ (Anlage zum Stellenplanentwurf) dargestellt.
- Wegfallende Stellen
Folgende Stellen sind im Laufe des letzten Haushaltsjahres weggefallen bzw. der zukünftige Wegfall wurde festgelegt:
Bezeichnung
|
EG
|
VZÄ
|
Erläuterung
|
Bereich Rathausverwaltung
|
- 1,30
|
|
Sachgebiet 1.1 Zentrale Aufgaben
|
9a
|
- 0,77
|
Wegfall befristete Altersteilzeit-Stelle
|
Sachgebiet 3.1
Kämmerei
|
8
|
- 0,53
|
Wegfall befristete Stelle
|
Bereich Reinigung
|
- 0,40
|
|
verschiedene Reinigungstätigkeiten (u. a. Bauhof, Turnhalle Grundschule)
|
1
|
- 0,40
|
Fremdvergabe der Leistungen nach Kostenvergleich
|
Summe
|
|
- 1,70
|
|
Die Verwaltung wird den aufgrund der Haushaltskonsolidierung notwendigen Stellenabbau in den nächsten Jahren unter Nutzung der Fluktuation ohne betriebsbedingte Kündigungen realisieren.
Das Personal hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt, ist aber auch die wichtigste Ressource der Verwaltung. Daher gilt es, nach folgenden Grundsätzen eine Optimierung des Personaleinsatzes anzustreben:
- Schaffung und Aufrechterhaltung eines hohen Leistungsniveaus
- Rekrutierung und Sicherung talentierter und motivierter Mitarbeiter/innen
- Wirtschaftliche Gewährleistung der Aufgabenerfüllung
Den laufenden Optimierungsmaßnahmen stehen neben der teilweise noch notwendigen Aufarbeitung von Rückständen aus der Vergangenheit aber auch immer wieder die Umsetzung personalintensiver gesetzlicher Neuerungen (z. B. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, Gebäudeenergiegesetz) und zusätzliche Aufgaben aufgrund anderer unabweisbarer Umstände (z. B. Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten) gegenüber.
Angesichts des stetig wachsenden Aufgabenspektrums ist eine zielorientierte Aufgabenkritik und Prozessoptimierung notwendig, um trotz des Stellenabbaus eine rechtssichere und für die Bürgerinnen und Bürger zufriedenstellende Erfüllung der wesentlichen Verwaltungsaufgaben sicherstellen zu können.
Gleichwohl wird die Wiederbesetzung von Stellen einer Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit der Besetzung unterzogen, die das im Personalbestand vorhandene Potential berücksichtigt.
- Neue Stellen
Für den Stellenplan zum Haushalt 2024 sind folgende neue Stellen beantragt:
Bezeichnung
|
EG
|
VZÄ
|
Begründung
|
Bereich Bauhof und Betriebe
|
1,00
|
|
Hausmeister/in
kommunales Schulzentrum
|
5
|
1,00
|
Hausmeisterdienst im kommunalen Schulzentrum mit eigenen Beschäftigten, vgl. TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.02.2023 sowie TOP 2.10 der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.10.2023.
36 % der Personalkosten werden über den Schulverband Mittelschule Markt Schwaben verbucht.
|
Bereich Reinigung
|
4,48
|
|
Reinigungskräfte kommunales Schulzentrum
|
2
|
3,84
|
Gebäudereinigung in Eigenleistung, siehe TOP 5.1 der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.11.2023.
36 % der Personalkosten werden über den Schulverband Mittelschule Markt Schwaben verbucht.
|
Reinigungskräfte Vorarbeiter/in kommunales Schulzentrum
|
8
|
0,64
|
Gebäudereinigung in Eigenleistung, siehe TOP 5.1 der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.11.2023.
36 % der Personalkosten werden über den Schulverband Mittelschule Markt Schwaben verbucht.
|
Summe neue Stellen
|
|
5,48
|
|
- Stellenanpassungen
Für im Stellenplan bereits vorhandene Stellen wurden folgende Anpassungen beantragt:
Bezeichnung
|
EG
|
VZÄ
|
Beantragte Anpassung
|
A 4 - Bauen und Umwelt
|
|
|
|
SG 4.2 Straßen- und Tiefbau
Verwaltungsangestellte/r Straße, Wasser, Kanal
|
9a
|
1,0
|
Verlängerung der Befristung bis 12/2025
(bisher: 12/2024)
Begründung:
Die Position konnte bisher nur kurzzeitig besetzt werden und ist aktuell wieder unbesetzt.
Daher wird eine Verlängerung der Befristung bis Ende 2025 beantragt.
|
- Bewertungsänderungen
Durch neue Aufgaben und eine zunehmende Komplexität bei laufenden Aufgaben verändern sich zum Teil die qualitativen Anforderungen an die Stelleninhaber/innen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die vermutlichen Stellenhebungen des kommenden Jahres innerhalb gewisser Toleranzen zu schätzen sind und diese Schätzungen in den Stellenplan über die Anzahl und Wertigkeit der Stellen eingehen soll.
Aus der Ausweisung höherwertiger Stellen im Stellenplan können einzelne Beschäftigte keinen Anspruch auf eine höhere Eingruppierung ableiten. Nur bei Erfüllung der entsprechenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich die Eingruppierung als zwingende rechtliche Folge.
Es wurden daher, wie in den Vorjahren, folgende Bewertungsänderungen nach Erfahrungswerten eingeplant:
Entgeltgruppe
|
Vollzeitäquivalente
Bewertungsänderung
|
EG 10
|
+ 0,38
|
EG 9 c
|
- 0,20
|
EG 9 b
|
- 0,18
|
EG 9 a
|
+ 1,04
|
EG 8
|
- 0,04
|
EG 5
|
- 1,00
|
EG 2
|
+ 1,49
|
EG 1
|
- 1,49
|
S 11 b
|
+ 0,50
|
S 8 b
|
- 0,09
|
S 8 a
|
- 0,41
|
- Personalhaushalt
Die Veranschlagung von Personalausgaben erfolgt nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen. Bei der Planung werden alle besetzten Stellen mit den individuellen Auszahlungen je nach Besetzung und unbesetzte Stellen mit Jahresmittelbeträgen veranschlagt.
Die neuen Stellen werden so konkret wie möglich ab voraussichtlicher Wirksamkeit im Personalhaushalt finanziell abgebildet.
Personalausgaben sind insbesondere die Entgelt- und Besoldungsausgaben, Arbeitgeberbeiträge zur Sozial- und Zusatzversicherung und zum Versorgungsverband sowie Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Insgesamt ergibt sich für den Personalhaushalt 2024 ein Ansatz in Höhe von 9.444.900 €.
Dies stellt gegenüber dem Ansatz für 2023 eine Mehrung von 623.700 € dar.
Die Mehrkosten entstehen insbesondere aus folgenden Gründen:
|
Mehrkosten ca.
|
Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen
01.01.-28.02.2024: Sonderzahlungen mtl. 220 € (bei Vollzeit) ab 01.03.2024: Tabellenentgelt + 200 € sowie + 5,5%; insgesamt mindestens + 340 €
- Beamtenbesoldung: Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Beamten angekündigt (Schätzung)
|
423.000 €
(393.400 €)
(29.600 €)
|
Neue Stellen im Stellenplan 2024
|
163.200 €
|
Automatische Stufenerhöhungen durch Erreichen der Stufenlaufzeit
|
36.500 €
|
Tatsächlich wurden im Jahr 2023 ca. 8.520.000 € an Personalkosten ausgegeben.
Die Einsparungen beruhen insbesondere auf verzögerten bzw. bisher noch nicht vollzogenen Neueinstellungen bzw. Ersatzeinstellungen sowie auf Wegfällen von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Aufgrund der bestehenden Personalzuweisung zum KUMS erfolgt über die Verwaltungskostenpauschale eine Erstattung von Personalausgaben an den Markt in Höhe von ca. 118.600 €.
Im nachfolgenden Diagramm wird die Entwicklung der Personalausgaben in den letzten Jahren dargestellt.
In dem Diagramm werden neben den direkten Personalausgaben im Deckungskreis 40 auch die Sachkosten im Personalbereich (externen Personalkosten) ausgewiesen (orange dargestellt).
Hierzu zählen Fort- und Ausbildungskosten sowie Kosten für externe, nicht direkt beschäftigte Unterstützungskräfte.
In Summe ist für diese Ausgaben in 2024 ein Betrag von 194.900 € vorgesehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den Stellenplan 2024 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2
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5.3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung
Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.03.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
5.3 |
Sachvortrag
Nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Markt als Unterlage für die Finanzplanung eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan aufzustellen. Die von der Verwaltung erstellten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sind Grundlage der Sitzung.
1. Haushaltsplan 2024
Der Kämmerer erläutert den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans vom 19.02.2024. Seit der letzten Finanzausschusssitzung am 25.01.2024 sind haushaltsrelevante Änderungen aufgetreten. In diesem Zusammenhang wird auf die Beratungen mit der Rechtsaufsicht am 19.02.2024 und am 26.02.2024 verwiesen. Die Änderungen wurden wertmäßig im Haushalt 2024 entsprechend angepasst.
Dieser schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
44.087.400 EUR
|
im Verwaltungshaushalt
|
22.853.500 EUR
|
im Vermögenshaushalt
|
66.940.900 EUR
|
im Gesamthaushalt
|
Die Änderungen ergeben die Zahlen für die Haushaltssatzung:
2. Haushaltssatzung 2024
Die Satzung für das Haushaltsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
des Marktes Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg)
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 44.087.400 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.853.500 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.242.400 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden i.H.v. 3.459.200 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
- Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v. H.
- für die Grundstücke (B) 400 v. H.
- Gewerbesteuer 360 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nachdem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Beschluss
Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 05.03.2024 und beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie den Haushaltsplan 2024 i. H. v. 66.940.900 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1
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5.4. Finanzplan 2023 – 2027
Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.03.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
5.4 |
Sachvortrag
Der Kämmerer verweist auf die Haushaltsberatungen vom 23.11.2023, 28.11.2023 und 25.01.2024 sowie auf die Beratungen vom 19.02.2024 und 26.02.2024 mit der Rechtsaufsicht und erläutert den Entwurf des Finanzplans 2023 - 2027. Dieser schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
79.495.500 EUR
|
im Gesamthaushalt 2023
|
66.940.900 EUR
|
im Gesamthaushalt 2024
|
60.618.700 EUR
|
im Gesamthaushalt 2025
|
57.071.200 EUR
|
im Gesamthaushalt 2026
|
53.734.900 EUR
|
im Gesamthaushalt 2027
|
Zum Vergleich beträgt das Rechnungsergebnis 2022 gesamt 66.838.973 EUR
Beschluss
Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 05.03.2024 und beschließt den Finanzplan 2023 – 2027 wie vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1
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5.5. Ermächtigung Kreditaufnahmen
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.03.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
5.5 |
Sachvortrag
Die Haushaltssatzung 2024 sieht eine Darlehensaufnahme i. H. v. 5.242.400 € vor.
Da die Kreditinstitute ihre Angebote zum Teil nur sehr kurzfristig halten können, hat es sich in der Praxis bewährt, dass die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme auf den ersten Bürgermeister übertragen worden ist. Die Verwaltung empfiehlt, diese Regelung beizubehalten.
Die Verwaltung wird das Darlehen erst dann aufnehmen, wenn die Haushaltsgenehmigung 2024 endgültig vorliegt und die Liquidität der Kasse durch andere Mittel nicht mehr gegeben ist. Die Genehmigungsfähigkeit wurde bereits im Zuge der Vorprüfung durch das Landratsamt am 28.02.2024 schriftlich bestätigt.
Vor der Darlehensaufnahme werden entsprechende Angebote eingeholt; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag. Über die Aufnahme des Darlehens, einschließlich der Konditionen, wird dem Marktgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung berichtet.
Beschluss
Das Gremium beauftragt den ersten Bürgermeister nach vorliegender Haushaltsgenehmigung mit der Darlehensaufnahme gemäß der Haushaltssatzung 2024 entsprechend folgender Kriterien:
- Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der Haushaltssatzung
Darlehen i. H. v. max. 5.242.400 € aufzunehmen.
- Vor den Darlehensaufnahmen sind entsprechende Angebote einzuholen; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag.
- Über die Aufnahme der Darlehen, einschließlich der Darlehenskonditionen, ist dem Marktgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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6. Bauleitplanung
Flächennutzungsplan -22. Änderung- für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs
Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.03.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
6 |
Sachvortrag
Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
13.07.2023
|
4
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
19.10.2023
|
5
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
14.03.2024
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In Markt Schwaben soll auf den Flächen eines geplanten Gewerbegebietes (GE) ein Rechenzentrum für den Freistaat Bayern entstehen. Für dieses Vorhaben wurde zunächst die Aufstellung eines Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss 30.06.2022) in die Wege geleitet. Da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt und das bisher dargestellte GE in ein Sondergebiet (SO) fortentwickelt werden soll, hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 13.07.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer 22. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum 03.08. bis 12.09.2023. In diesem Beteiligungsverfahren wurden von mehreren Trägern öffentlicher Belange und eines Bürgers Anregungen zum Planentwurf vorgebracht.
Die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und des Bürgers, die Zuge des vorgenannten Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, erfolgte in der Sitzung des Marktgemeinderats am 19.10.2023. In dieser Sitzung fasste der Marktgemeinderat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde im Zeitraum 18.01. bis 19.02.2024 durchgeführt. Zeitgleich erfolgte eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die nachstehend aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vor:
1. Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 15.02.2024
2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten Ebersberg-Erding, Stellungnahme v. 15.02.2024
3. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 12.01.2024
4. Landesbund für Vogelschutz, Stellungnahme vom 12.02.2024
Kopien der vorgenannten Stellungnahmen haben die Mitglieder des Marktgemeinderats zusammen mit der Einladung zur Sitzung erhalten. Dem Marktgemeinderat ist das Abwägungsmaterial bekannt.
Beschluss
I.
Der Marktgemeinderat nimmt von der Veröffentlichung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans im Internet, der Auslegung der Unterlagen und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
Die vorliegenden Stellungnahmen, die Anregungen enthalten, werden wie folgt abgewogen:
II.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde vom 15.02.2024
Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 11.09.2023 wird zur Kenntnis genommen. Zu der Stellungnahme vom 11.09.2023 hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.10.2023 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 19.10.2023 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
III.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 15.02.2024
Die aktuelle Stellungnahme vom 15.02.2024 verweist wie bereits die vorangegangene Stellungnahme vom 07.09.2023 auf das Schreiben vom 28.11.2022, das das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 abgegeben hatte.
Zu der Stellungnahme vom 07.09.2023 hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.10.2023 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 19.10.2023 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
IV.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos vom 12.01.2024
Die Stellungnahme vom 12.01.2024 enthält dieselben Aussagen bzw. Hinweise wie die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes vom 11.08.2023. Zu der Stellungnahme vom 11.08.2023 hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.10.2023 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 19.10.2023 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
V.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz vom 12.02.2024
Die Stellungnahme ist auf der Ebene des Bebauungsplans zu behandeln, da sowohl die CEF-Maßnahmen als auch die Höhe und Dimension der Gebäude erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (hier Bebauungsplan Nr. 93) berücksichtigt werden können. Auf den Abwägungsbeschluss, den der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 22.02.2024 zu der Stellungnahme, die der Landesbund für Vogelschutzes im Zuge des Bauleitplanverfahrens „Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93“ abgegeben hatte, wird verwiesen.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
VI.
Der Marktgemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss zu der 22. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs“. Der 22. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 14.03.2024 ist gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch eine Begründung einschließlich Umweltbericht beigefügt.
VII.
Die Verwaltung wird beauftragt den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht haben, über das Ergebnis der Abwägung zu informieren und beim Landratsamt Ebersberg die Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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7. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Markt Schwaben
Veröffentlichung von Niederschriften aus nichtöffentlichen Sitzungen im
Ratsinformationssystem
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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14.03.2024
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ö
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Beratung und Beschlussfassung
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7 |
Sachvortrag
Der Markt Markt Schwaben hat im Jahr 2021 das Ratsinformationssystem (RIS) eingeführt. Aus dem Marktgemeinderat wurde in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt am 13.02.2024 durch die
stellvertretende Fraktionsvorsitzende Frau Gindert die Forderung gestellt, Niederschriften aus nichtöffentlichen Sitzungen in das Ratsinformationssystem einzustellen.
Derzeit ist in § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Markt Schwaben nur eine Zurverfügungstellung von Niederschriften über öffentliche Sitzungen über das Ratsinformationssystem vorgesehen:
Die Verwaltung kommt nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine regelmäßige Einstellung von Niederschriften aus nichtöffentlichen Sitzungen in das Ratsinformationssystem rechtlich möglich ist.
Der externe Datenschutzbeauftragte a.s.k. Datenschutz wurde einbezogen und führt aus, dass datenschutzrechtlich nichts gegen eine Veröffentlichung im RIS spricht, sofern der systemische Zugriff nur für den begrenzten Teil der Marktgemeinderäte möglich ist und diese Zugriffe kennwortgeschützt sind.
Beide Punkte sind erfüllt: Der Zugriff ist - neben der Verwaltung - nur für die Marktgemeinderäte möglich. Diese haben sich gemäß der „Zugangserklärung für die elektronische Kommunikation“ verpflichtet, besondere Schutzmaßnahmen zu treffen, u.a. ein individuelles und geheimes Kennwort für den Zugang zum privaten Gerät zu verwenden.
Zudem haben alle Gemeinderatsmitglieder, die ausschließlich das Ratsinformationssystem nutzen, die „Datenschutzbelehrung“ verbindlich anerkannt, die jedes Gemeinderatsmitglied zu der Einhaltung von umfangreichen datenschutzrechtlichen Regelungen verpflichtet. U.a. sind diese verpflichtet, die Verschwiegenheit zu bewahren über alle im RIS enthaltenen Informationen, persönliche Zugangsdaten geheim zu halten und die besonderen Regelungen für den Passwortschutz einzuhalten.
Zudem verpflichtet der Diensteid nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, allen Gesetzen gehorsam zu sein und die Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Dieser Diensteid ist die Basis dafür, dass Niederschriften aus nichtöffentlichen Sitzungen durch alle Gemeinderäte vertraulich zu behandeln sind und jeder einzelne die Verantwortung trägt, dass diese selbst und auch die Inhalte nicht in die Hände von Dritten gelangen.
Zudem werden alle Dokumente aus dem Ratsinformationssystem mit einem Wasserzeichen mit dem Namen des angemeldeten RIS-Benutzers versehen, damit auf den ersten Blick kenntlich ist, dass es sich um geschützte, vertrauliche Informationen handelt.
Um eine Einstellung von Niederschriften von nichtöffentlichen Sitzungen in das Ratsinformationssystem zu ermöglichen, ist § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Markt Schwaben in der Weise zu ändern, dass in Satz 1 die „Niederschriften über nichtöffentlichen Sitzungen“ ergänzt werden. Die neue Regelung lautet dann wie folgt:
„Niederschriften über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen können den Marktgemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.“
Beschluss
§ 32 Abs. 3 Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Markt Schwaben, in der Beschlussfassung vom 21. Juli 2020, zuletzt geändert am 14. Dezember 2023, wird wie folgt geändert:
In § 32 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „und nichtöffentliche“ ergänzt, die neue Regelung lautet dann:
„Niederschriften über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen können den Marktgemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.“
Der Marktgemeinderat beschließt die Geschäftsordnung des Marktes Markt Schwaben in der vorgelegten, durch obenstehende Beschlussfassung modifizierten Form. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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8. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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14.03.2024
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ö
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Sachstandsinformation
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Sachvortrag
Mittagsbetreuung – Information zur Änderung im Leitungsteam
Frau Marianne Kiermaier geht nach 30 Jahren Mittagsbetreuung zum 29.02.2024 in den wohlverdienten Ruhestand. Sie wird das Leitungsteam noch mit einer geringen Stundenzahl unterstützen und nach den Osterferien die Leitung der Mittagsbetreuung offiziell an Frau Sylvia Huber abgeben. Frau Huber wird unterstützt von Frau Elke Mayer und Frau Karin Moser.
An dieser Stelle schon mal ein ganz herzlicher Dank an Frau Kiermaier, für ihren unermüdlichen Einsatz für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Markt Schwaben. Die Verabschiedung von Frau Kiermaier ist für den Oktober geplant.
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Joachim Weikel fragt nach, ob die Wochenarbeitsstunden von Frau Kiermaier ersetzt werden.
Die Leiterin der Abteilung Bürger und Soziales, Frau Freise, berichtet, dass die Arbeitsstunden von Frau Kiermaier auf die Kolleginnen im Leitungsteam aufgeteilt werden.
Datenstand vom 26.04.2024 10:58 Uhr