Datum: 21.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Finanzen - Zuschussanträge
2.1 Kreisverkehrswacht Ebersberg e.V. - "Gemeindecent 2024" Beratung und Beschlussfassung
2.2 Kreisjugendring Ebersberg – Gemeindlicher Grundbetrag zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2024 Beratung und Beschlussfassung
3 Parkzeitbeschränkungen in Markt Schwaben Beratung und Beschlussfassung
4 Ver- und Entsorungsangebot am Wohnmobilstellplatz am Sportpark Beratung und Beschlussfassung
5 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 21.03.2024 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Finanzen - Zuschussanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 21.03.2024 ö 2
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2.1. Kreisverkehrswacht Ebersberg e.V. - "Gemeindecent 2024" Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 21.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag


Aus der Historie heraus erhält die Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. bereits seit vielen Jahren (die Historie lässt sich bis 1995 zurückverfolgen) einen jährlichen Zuschuss vom Landkreis für ihre Arbeit u. a. im Rahmen der Verkehrserziehung der Schulkinder. Im Jahr 2019 wurde dieser Zuschuss von 2.000 € auf 3.000 € erhöht.

Auch die 21 Landkreisgemeinden unterstützen die Kreisverkehrswacht seit vielen Jahren mit dem sogenannten „Gemeindepfennig“. Dieser laufende Zuschuss wurde im Jahr 2018 von 0,02 € auf 0,05 € je Einwohner erhöht, um den steigenden Fixkosten Rechnung zu tragen. Der Vorschlag zur Erhöhung kam aus den Reihen der Bürgermeister anlässlich der Bürgermeister­dienstversammlung am 06.02.2017.

Mit dem „Gemeindecent“ wird die breit gefächerte Arbeit der Kreisverkehrswacht und ihrer ehrenamtlichen Mitglieder in den Bereichen Jugendverkehrserziehung, Präventions­aufklärung, Fortbildung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen sowie Lehrkräften u. v. a. m. bezuschusst.
Über die zahlreichen Aktivitäten der Kreisverkehrswacht gibt die folgende Internetseite Auskunft: http://www.verkehrswacht-ebersberg.de/

Um die Verkehrssicherheitsarbeit im Landkreis auf diesem hohen Level halten zu können und damit vor allem die Schwächsten im Straßenverkehr zu schützen, sei weiterhin die Unterstützung aller Landkreis­gemeinden erforderlich.

Im Vorjahr haben wieder alle 21 Landkreisgemeinden die Verkehrssicherheits­arbeit der Kreis­verkehrs­wacht mit dem „Gemeindecent 2023“ unterstützt.

Mit Antrag vom 15.12.2023 bittet die Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. um Überweisung des vereinbarten jährlichen „Gemeindecents“ für das Jahr 2024 in Höhe von 5 ct pro Einwohner (Stand: 30.06. des Vorjahres):

Einwohnerstand zum 30.06.2023 (13 844) x 0,05 € = 692,20 €.

Die Verwaltung schlägt vor, den laufenden Zuschuss auch in diesem Jahr wie beantragt zu gewähren.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die Haushalts­konsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushalts­mittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.
Das Gremium beschließt, der Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. den „Gemeindecent“ für das Jahr 2024 in Höhe von 692,20 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Kreisjugendring Ebersberg – Gemeindlicher Grundbetrag zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2024 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 21.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2.2

Sachvortrag


Der Kreisjugendring (KJR) Ebersberg stellt mit Schreiben vom 30.01.2024 einen Antrag auf Auszahlung des sogenannten Gemeindlichen Grundbetrags zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2024. Wie vereinbart übernimmt auch dieses Jahr wieder der Kreisjugendring Ebersberg die Zuschussvergabe an die Jugend­organisationen. Die Förderung basiert auf den Zuschuss­richt­linien, die mit dem 01.01.2018 in Kraft getreten sind. 
Die 21 Gemeinden leisten jährlich einen pauschalen Sachkostenbeitrag, der sich an der Einwohner­zahl orientiert. Dieser Gemeindliche Grundbetrag basiert auf dem Pro-Kopf-Betrag von 0,10 € multipliziert mit der jeweiligen Einwohnerzahl der Kommune. Daraus ergibt sich für Markt Schwaben, gemäß der Einwohnerzahl zum 31.12.2021, ein Betrag i. H. v. 1.376,10 €.

Anmerkung: Die Einwohnerzahl wird 5 Jahre lang als Basis zur Berechnung des Grundbetrags verwendet. Die nächste Abfrage erfolgt entsprechend zum 31.12.2026 und wird dann im Schreiben für 2028 berücksichtigt.

Zuschüsse im Gemeindegebiet Markt Schwaben in 2023:

Verein/Organisation
Betrag
Evangelische Jugend
328,00 €
Freie evangelische Gemeinde (FEG)
358,00 €
Kgl. priv. Feuerschützengesellschaft
509,21 €
Pfarrjugend St. Margaret
1.966,10 €
SpVgg Markt Schwabener Au e. V.
70,00 €
Trachtenverein Neu Edelweiß
70,00 €
Turnverein von 1895
410,00 €
Summe
3.711,31 €
Übersicht - Gemeindlicher Grundbetrag ab 2016:

Jahr
Betrag
2016
1.092,50 €
2017
1.016,33 €
2018
1.336,10 €
2019
1.336,10 €
2020
1.336,10 €
2021
1.336,10 €
2022
1.336,10 €
2023
1.376,10 €

Das Zuschusssystem ist ein landkreisweites Solidar-System aller 21 Gemeinden.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die Haushalts­konsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushalts­mittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.
Das Gremium beschließt, dem Kreisjugendring Ebersberg den Gemeindlichen Grundbetrag zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2024 in Höhe von 1.376,10 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Parkzeitbeschränkungen in Markt Schwaben Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 21.03.2024 ö 3

Sachvortrag

Die Verwaltung wurde in der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung am 28.09.2023 mit der Überarbeitung der zulässigen Parkdauer in Markt Schwaben beauftragt. Der zugrundeliegende Grundsatzbeschluss vom 23.02.2016 sieht in den Bereichen mit Parkzeitbeschränkung eine Parkdauer von 2 Stunden vor, die Beschränkung ist von Montag bis Freitag 8 – 18 Uhr und im Ortskernbereich zusätzlich samstags von 8 – 14 Uhr. 

Diesem Sachvortrag ist ein Ortsplan beigefügt, in dem alle Parkplätze mit Parkzeitbeschränkung markiert sind. 
Die gelben Flächen haben eine Beschränkung von Montag bis Samstag: 
Straße
Beschreibung
Grund der Beschränkung
Bahnhofstraße
Kreisstraße
Kundenparkplätze
Erdinger Straße
Kirche bis Schützenstraße
Kundenparkplätze
Habererweg
Seilergasse bis Färbergasse
Kundenparkplätze
Ebersberger Straße
Höhe der Postfiliale
Kundenparkplätze

Die grünen Flächen haben eine Beschränkung von Montag bis Freitag:
Straße
Beschreibung
Grund der Beschränkung
Burgerfeld
Gewerbegebiet
Dauerparker verhindern
Burgerfeld
KiGa Sonnenschein
Kindereinrichtung
Von-Kobell-Straße

Kundenparkplätze
Hanslmüllerweg
Friedhof
Friedhofsbesucher
Seilergasse
Höhe Haus Nr. 1
Nicht nachvollziehbar
Schulgasse

Nicht nachvollziehbar (evtl. für ehem. Bäckerei)
Herzog-Ludwig-Straße
Höhe Haus Nr. 18
Kundenparkplätze
Enzensbergerstraße
Entlang Haus Nr. 30
Unklar vermutlich Dauerparker verhindern

In dem Plan sind lediglich die Parkscheinpflichtigen Parkplätze in der Ortsmitte sowie die Beschränkung im Schloßgraben/Rathaus nicht eingezeichnet. Eine Auswertung der Parkscheinautomaten in der Ortsmitte hat ergeben, dass die durchschnittliche Parkdauer in 2022 und 2023 bei 50 Minuten liegt. Die Verwaltung sieht daher keinen Grund die Parkdauer in der Ortsmitte zu erweitern oder anzupassen. Allerdings würde die Verwaltung vorschlagen, die Parkdauer im Schloßgraben auf 4 Stunden zu erweitern um auch einen längeren Aufenthalt im Ortszentrum möglich zu machen für z. B. Arzttermine und Restaurantbesuche. 

Da bei allen anderen Beschränkungen zumeist die Bereitstellung von Kundenparkplätzen bzw. eine Verhinderung von Dauerparken den Grund darstellt, sieht die Verwaltung auch hier keinen Handlungsbedarf, die Zeiten anzupassen. 
Allerdings könnten ggfs. die Beschränkungen in der Schulgasse, Enzensbergerstraße und die Schrägparkplätze in der Von-Kobell-Straße aufgehoben werden. In der Von-Kobell-Straße bleiben dann die seitlichen Parkplätze mit Parkzeitbeschränkung bestehen. 

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, die derzeit bestehenden Parkbeschränkungen mit Ausnahme des Schloßgrabens unverändert zu belassen.  Mit Aufstellung der Parkscheinautomaten ist die Parkdauer im Schloßgraben auf 4 Stunden zu erweitern. 
Die Verwaltung wird beauftragt die Gebühren für die Erweiterung der Parkdauer im Schloßgraben zu errechnen und im Zusammenhang mit dem Neuerlass der „Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkscheinautomaten im Markt Markt Schwaben (Parkgebührenverordnung)“ zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Ver- und Entsorungsangebot am Wohnmobilstellplatz am Sportpark Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 21.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Der UVSK hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 die Bereitstellung eines Wohnmobilstellplatzes am Sportpark beschlossen. Zu Beginn sollte der Platz kostenfrei und ohne ein Ver- und Entsorgungsangebot eingerichtet werden. Daraufhin wurde zunächst nur durch Aufstellen einer entsprechenden Beschilderung sowie einer Highlighttafel eine Parkbucht im Sportpark für Wohnmobile vorgesehen. 
Nach erneuter Beratung in der Sitzung des UVSK vom 28.09.2023 wurde die Verwaltung damit beauftragt, die konkreten Kosten für eine Kombisäule und auch Einzellösungen für ein Rundumpaket der Ver- und Entsorgung zu ermitteln und erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Zusammen mit dem SG Tiefbau wurden die Kosten ermittelt. Am Sitzungstag wird eine PowerPoint Präsentation vorgestellt, in der alle Zahlen dargelegt werden.

Für den Containerstellplatz bzw. die Lagerfläche der Firma Wadle - direkt angrenzend an den Wohnmobilstellplatz - wurde bereits eine Stromleitung sowie ein Wasser- und Kanalanschluss hergestellt. Somit könnte der Wohnmobilstellplatz direkt angeschlossen werden. Allerdings bietet diese Lage für eine Ver- und Entsorgung nicht nur Vorteile. Es wurde daher auch überlegt, einen gesammelten Ver-und Entsorgungsplatz im Wendehammer zu errichten.
Da der Stromanschluss zwingend bei den Wohnmobilen sein muss, befindet sich dieser unabhängig von den Optionen immer direkt vor Ort. Hier wird auf der Ost- und Westseite in den Grünstreifen jeweils eine Stromsäule errichtet. 

Ver-und Entsorgung am Wohnmobilstellplatz: 

Pro
Contra
Direkt an der Quelle / Guter Service für Wohnmobil-Fahrer
Rangieren / umständliches Ein- und Ausparken für Grauwasserentsorgung
Anschlusswege sind kurz
Getrenntes Abwassersystem geplant (Schwarzwasserkanal muss dann extra für Wohnmobile deutlich weiter ca. 150 m entfernt gebaut werden)
Kein Verkehr im Wendehammer


Aus diesen Gründen sollte überlegt werden, ob lediglich eine Versorgung von Strom und Frischwasser sowie eine Entsorgung von Grauwasser am Stellplatz geschaffen wird. Auf die Schwarzwasserentsorgung wird an dieser Stelle verzichtet. Ggfs. kann diese Entsorgungsmöglichkeit im Zusammenhang mit der Einführung des getrennten Abwassersystems an anderer Stelle geschaffen werden. Es ist nicht vorgeschrieben, dass die Entsorgung direkt am Stellplatz möglich sein muss.

Ver- und Entsorgung Wendehammer: 

Pro
Contra
Angebot an einer Stelle gebündelt
Bade- und Gaststättengäste fühlen sich evtl. belästigt / Sichtschutz?
Zur Entsorgung von Grauwasser kann hin und gerade weggefahren werden
Weitere Wege zur Errichtung von den Anschlüssen Kanal und Frischwasser

Schacht für Grauwasser muss für Radfahrer erkennbar sein / keine Sturzgefahr darstellen

Die Verwaltung schlägt daher vor, am bereits vorhandenen Wohnmobilstellplatz ein Angebot von Stromversorgung sowie Frisch- und Grauwasser zu errichten. Schwarzwasserentsorgung kann ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt auch an anderer Stelle eingerichtet werden.
Da zunächst die Entscheidung des Gremiums über die tatsächlichen Einrichtungen abgewartet werden sollte, wird die Gebührenentscheidung für den Parkscheinautomaten am Wohnmobilstellplatz von der Verwaltung gesondert errechnet und im Zusammenhang mit dem Neuerlass der „Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkscheinautomaten im Markt Markt Schwaben (Parkgebührenverordnung)“ zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss spricht sich im Jahr 2024 im Zusammenhang mit der Errichtung des Parkscheinautomaten für die Bereitstellung von Strom gegen eine Gebühr am Stellplatz aus. Dazu sollen eine Mastersäule und eine Zusatzsäule errichtet werden. 
Für das Jahr 2025 wird die Bereitstellung einer Frischwasserversorgung sowie Grau- und Schwarzwasserentsorgung im Bereich des Wendehammers geplant. Die Bereitstellung soll dabei möglichst nahe zum Versorgungs- und Entwässerungssystem erfolgen.  

Die zu entrichtenden Kosten für das Ver- und Entsorgungsangebot sowie die Höhe der Parkgebühren werden von der Verwaltung gesondert erarbeitet und im Zusammenhang mit dem Neuerlass der „Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkscheinautomaten im Markt Markt Schwaben (Parkgebührenverordnung)“ dem Marktgemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 21.03.2024 ö 5

Sachvortrag

  1. Vogelschutz
    Im Sinne des Vogelschutzes sollte mehr Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden, um Hundebesitzer zu sensibilisieren. Gerade in der Brutzeit sollten die Hunde angeleint werden. Derzeit sind viele freilaufende Hunde im Postanger zu sehen. 

    Herr Bürgermeister Stolze informierte das Gremium, dass Herr Straub vom Landesbund für Vogelschutz ebenfalls in dieser Richtung vorgesprochen hatte. Es wurde in dem Gespräch vereinbart, dass Herr Straub hierüber im Gremium referieren wird (Herbst 2024).

  1. Schrebergärten Sachstand Gebührenkalkulation
    Es wird erneut angefragt, wann die Gebührenanpassung der Schrebergärten behandelt wird. Es wurde sich darauf verständigt, dass Frau Schuster im nächsten UVSK die in eigener Verwaltung befindlichen Kleingartenanlagen vorlegt.

  1. Haltebucht in der Ebersberger Straße 
    Die Haltebucht in der Ebersberger Straße wird weiterhin zugeparkt. Die Verwaltung teilte mit, dass dies bereits dem Landratsamt mitgeteilt wurde. Da es sich hier um eine Haltebucht handelt und diese nicht speziell für den Ortsplan ist, sieht das Landratsamt keine Veranlassung, das Parken zu untersagen oder Änderungen vorzunehmen. 

  2. Beschilderung Ortsmitte
    Aus der Bevölkerung kommt immer wieder die Frage, wann in der Ortsmitte wieder die Beschilderung installiert wird, um zu erkennen, wann ein Parkschein notwendig ist. Die derzeitige Beschilderung sei zugeklappt. Die Verwaltung erläutert, dass in der Ortsmitte eine Parkraumbewirtschaftungszone mit der Aufstellung der Parkscheinautomaten eingerichtet wurde. Die Beschilderung befindet sich an allen Einfahrtsstraßen, hier findet sich der Hinweis auf die Parkscheinpflicht und die entsprechenden Zeiten. Eine zusätzliche Beschilderung an den Parkständen ist daher weder notwendig noch zulässig. Die zugeklappten Schilder sind Haltverbote und werden für die Veranstaltungen am und um den Marktplatz benötigt. 

  3. Versetzung Haltverbot Alte Bräuhausgasse
    In der Alten Bräuhausgasse wird weiterhin der Übergang für Fußgänger zugeparkt. Es wurde angefragt, ob das Haltverbot nicht um ein paar Meter versetzt werden kann. Die Verwaltung wird dies prüfen und sich bei Herrn Dr. Holley direkt melden. 

Datenstand vom 26.04.2024 11:01 Uhr