Datum: 18.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf Baugenehmigung Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit 12 Wohneinheiten und Kellergeschoss mit 22 Stellplätzen Textorstraße 9, Fl.Nrn. 410/2, 410/5 Beratung und Beschlussfassung
3 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet Ecke Höhenrainerweg/Heubergweg Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
4 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 18.04.2024 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Antrag auf Baugenehmigung Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit 12 Wohneinheiten und Kellergeschoss mit 22 Stellplätzen Textorstraße 9, Fl.Nrn. 410/2, 410/5 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 18.04.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Für die beiden Flurnummern 410/2 und 410/5 gibt es einen genehmigten Vorbescheid aus dem Jahr 2023 für den Neubau von 10 Reihenhäusern mit Tiefgarage in Modulbauweise. 
Der Verwaltung liegt jetzt ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung vor. Die beiden Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die Zulässigkeit ist aufgrund der Innenbereichslage der Grundstücke nach § 34 Baugesetzbuch zu prüfen (nicht überplanter Innenbereich). Es sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit 12 Wohneinheiten entstehen. 
Die erforderlichen PKW-Stellplätze werden, wie auch schon im genehmigten Vorbescheid, in der Tiefgarage nachgewiesen. Ein Abweichungsantrag liegt hierzu vor.
Begründung Planer:
Die, in der Stellplatzsatzung oberirdisch festgelegten, Besucherstellplätze für KFZ sind in der Tiefgarage, in der festgesetzten Anzahl, ausgewiesen. Die Besucherstellplätze in der Garage sind über die Tiefgaragen-Rampe ohne Hindernis eines Garagentors o. ä. frei zugänglich / befahrbar. Die, für die Bewohner der Wohnanlage vorgesehenen, KFZ-Stellplätze sind ebenso über die TG-Rampe und einem Garagentor in der TG, welches die Besucherstellplätze von den übrigen Stellplätzen trennt, erreichbar. Oberirdische Hinweisschilder werden angebracht. 
 
Ein Freiflächengestaltungsplan liegt der Planung auch bei.  
Laut Planer beträgt die GRZ 0,49 und die GFZ  0,87. 

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3. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet Ecke Höhenrainerweg/Heubergweg Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 18.04.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
28.09.2022
3
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
18.04.2024


Das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 615/35 Ecke Höhenrainerweg/Heubergweg liegt im Geltungsbereich eines älteren Bebauungsplans, der den größten Teil des Grundstücks als Verkehrsfläche festsetzt. Die Umsetzung dieser Festsetzung ist in der im Bebauungsplan enthaltenen Weise nicht mehr zu erwarten.
Aktuell stehen auf dem südlichen Teil des Grundstücks kleinere Gebäude von Versorgungsträgern und einige Wertstoffsammelcontainer. Auf dem nördlichen Grundstücksteil ist eine Rasenfläche angelegt worden. Dieser Teil des Grundstücks bietet sich für eine Bebauung mit einem Wohngebäude mit 2 – 4 kleinen Wohneinheiten an.
Dem Haupt- und Bauausschuss ist in der Sitzung am 28.09.2022 eine Studie vorgestellt worden, die die Bebaubarkeit des Grundstücks nachweist.
Der Ausschuss hat sich mit Beschluss vom 28.09.2022 dafür ausgesprochen, den Teil des Grundstücks, der nicht für Versorgungseinrichtungen und als Stellfläche für Wertstoffcontainer benötigt wird, einer Wohnnutzung zuzuführen.
Weiter enthält der Beschluss den Auftrag zu prüfen, ob das Grundstück des Marktes evtl. etwas in westliche Richtung erweitert werden kann, um auf diese Weise einen größeren Spielraum für Planungsüberlegungen zu bekommen.
Zwischenzeitlich hat sich die Situation ergeben, dass eine Vergrößerung des Grundstücks nicht möglich ist und sich Überlegungen betreffend eine evtl. bauliche Nutzung auf das bestehende Grundstück beschränken müssen.
Empfohlen wird die Überplanung des Grundstücks sowie Teilflächen der direkt angrenzenden Verkehrsflächen, um Festsetzungen für die angestrebte Wohnnutzung und die Verkehrsflächen entsprechend der aktuellen bzw. geplanten Situation zu erlassen.

Die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Baugesetzbuch liegen vor.

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4. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 18.04.2024 ö 4
Datenstand vom 10.04.2024 16:46 Uhr