Datum: 25.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Eröffnung der Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
|
1 |
Sachvortrag
Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
zum Seitenanfang
2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 07.03.2024
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
2.1 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 07.03.2024 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 07.03.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.03.2024
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
2.2 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.03.2024 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.03.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.3. Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 21.03.2024
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
2.3 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 21.03.2024 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 21.03.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Planung und Errichtung einer Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen in Markt Schwaben
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
3 |
Sachvortrag
Am 13. März 2024 fand im Landratsamt Ebersberg ein Arbeitsgespräch zur Unterbringung von Flüchtlingen in Markt Schwaben statt, an dem Herr Regierungspräsident Dr. Schober, Herr Landrat Niedergesäß, Herr Bürgermeister Stolze, Frau Dahms, Frau Idek sowie Mitarbeiter aus den Verwaltungen der Regierung von Oberbayern und dem Landratsamt teilgenommen haben. Im Rahmen dieses Gespräches wurde die aktuelle Situation besprochen sowie mögliche Konzepte zur Unterbringung von Flüchtlingen in Markt Schwaben erörtert.
Als Ergebnis wurde das Folgende vereinbart: Die vorgesehene Belegungszahl von 120 Flüchtlingen in der Unterkunft „Am Ziegelstadel“ in Markt Schwaben wird auf rd. 60 Personen reduziert, wenn die Gemeinde an einem anderen Standort am Ort die Unterbringung von 90 Flüchtlingen sicherstellt. Die Planung und Errichtung der Unterkunft erfolgen durch die Gemeinde, da im Landratsamt keine Kapazitäten hierzu vorhanden sind. Weiter wurde vereinbart, dass die Gemeinde binnen drei Monaten - mithin bis zum 13. Juni 2024 - der Regierung die entsprechenden Beschlüsse des Marktgemeinderates samt einem Zeitplan hinsichtlich der Zurverfügungstellung einer weiteren Unterkunft vorlegt.
2.
Ziel des ganzheitlichen Konzeptes ist es, die Unterkünfte von Flüchtlingen möglichst über den gesamten Ort zu verteilen, das Umfeld an einzelnen Standorten nicht zu überfordern und damit eine Integration zu erleichtern. Vor dem Hintergrund dieses Konzeptes, der damit verbundenen Vereinbarung sowie mit Blick auf die Vorlagefrist von drei Monaten hat die Verwaltung in einem ersten Arbeitsschritt folgende Aufgaben erledigt:
- Zusammenstellung von Grundstücken, die im Eigentum der Gemeinde stehen, als auch von Grundstücken von Eigentümern, die diese zur Errichtung einer Unterkunft von Flüchtlingen zur Verfügung stellen.
- Erarbeitung einer Matrix zur Bewertung der verschiedenen Grundstücke und Bildung einer Rangliste zur Festlegung eines Standortes zur Errichtung einer weiteren Unterkunft zur Unterbringung von bis zu 90 Flüchtlingen sowie zur Festlegung eines weiteren Standortes für die künftige Errichtung einer Unterkunft.
- Führen von Gesprächen mit Eigentümern und Investoren
- Prüfung, ob es unter haushaltsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Aspekten möglich ist, eine Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen durch die Gemeinde planen und errichten zu lassen.
Die Verwaltung kommt nach Prüfung der zum derzeitigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen zu dem Ergebnis, dem Markgemeinderat zu empfehlen, auf einem durch den Marktgemeinderat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung festzulegendem Grundstück, eine Unterkunft für bis zu 90 Flüchtlinge durch die Gemeinde planen und errichten zu lassen und diese an das Landratsamt zu vermieten. Hierzu im Einzelnen:
Gespräche mit dem Landratsamt und der Regierung von Oberbayern haben ergeben, dass es haushaltsrechtlich möglich ist - auch im Rahmen einer bereits bewilligten und beantragten Stabilisierungshilfe - Darlehen zur Finanzierung der Planung und Errichtung der Flüchtlingsunterkunft aufzunehmen, da es sich für die Gemeinde um eine rentierliche Investition handelt und die Gemeinde ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt, Flüchtlinge aufzunehmen.
Die Finanzierung der Darlehen erfolgt nach Beantragung und Bewilligung eines Gesamtfinanzierungskonzeptes durch die Regierung von Oberbayern. Hierzu legt die Gemeinde der Regierung einen Investitionsplan samt Gesamtfinanzierungskonzept zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit vor. Das Finanzierungskonzept beinhaltet zum einen die monatlichen Kosten pro Flüchtling für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren sowie die monatlichen Mieteinnahmen für die Flüchtlingsunterkunft, die sich an der ortsüblichen Miete orientieren.
Der fachliche Austausch mit anderen Gemeinden und dem staatlichen Landratsamt Ebersberg hat ergeben, dass die Herstellungskosten für eine Gemeinschaftsunterkunft, die zur Unterbringung von 90 Geflüchteten dienen soll, bei rd. 2,2 Mio. EUR liegen werden. Dieser Finanzierungsaufwand wird auf der Einnahmenseite über Investitionszahlungen und laufende Mieteinnahmen über die Laufzeit (mind. sieben Jahre) gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund wird dieses Projekt im Finanzhaushalt als rentierliches Investitionsvorhaben abgebildet. Nach Ablauf der Laufzeit ist es für die Gemeinde möglich, das dann im Eigentum stehenden Gebäude einer Nachnutzung zuzuführen, z. B. für vergünstigten Wohnraum oder soziale Zwecke.
In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass die Gemeinde zu jedem Zeitpunkt Verfahren zur Überplanung des jeweiligen Grundstücks einleiten kann. Planungsziel kann dabei z. B. die befristete Baurechtsschaffung für eine Einrichtung für soziale Zwecke sein. Im Zuge der Überplanung obliegt es zudem der Gemeinde eine mögliche Nachnutzung für das Grundstück festzulegen.
Bei dem mit dem Landratsamt abzuschließenden Mietvertrag handelt es sich um einen gewerblichen Mietvertrag, der sich hinsichtlich der Laufzeit mit der Laufzeit der Finanzierung deckt. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch den Mieter. Auch rechnet der Mieter direkt mit den Versorgern ab.
In einem nächsten Schritt ist ein Architekt mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 und 2 zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft zu beauftragen. Aufgrund des engen Zeitplanes erfolgt die Ausschreibung unmittelbar nach der Sitzung des Marktgemeinderates, die Verwaltung prüft dabei vergaberechtliche Erleichterungen. Ziel ist es, dass der beauftragte Architekt dem Marktgemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zwei Unterkunftsvarianten in Leichtbauweise samt Kostenschätzungen zur Entscheidung vorstellt. Im Anschluss ist der Investitionsplan und das Gesamtfinanzierungskonzept der Regierung von Oberbayern vorzulegen.
Bei der Ausgestaltung der Unterbringung hat die Gemeinde die „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und vergleichbaren dezentralen Unterkünften für Asylbewerber“ des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration zu beachten. Die Verwaltung empfiehlt, Ermessensspielräume, die die Leitlinien ermöglichen, mit dem Fokus auf eine bestmögliche Wohnqualität unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu nutzen.
3.
Der in der Sitzung des Marktgemeinderates am 18. Januar 2024 unter TOP 2 gefasste Beschluss ist insoweit aufzuheben, als dass dieser die Einrichtung für Flüchtlinge am Standort „Am Ziegelstadel“ ablehnt. Dieser Teil des Beschlusses widerspricht inhaltlich dem integrativen, ganzheitlichen Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen in Markt Schwaben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt:
- Im Rahmen eines integrativen, ganzheitlichen Konzeptes zur Unterbringung von Flüchtlingen in Markt Schwaben wird der Markt Markt Schwaben in Ergänzung zur Unterbringung von rd. 60 Flüchtlingen in der Unterkunft „Am Ziegelstadel“ in Markt Schwaben mindestens eine zusätzliche Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen planen und errichten lassen.
- Die zu errichtende Unterkunft wird für einen Zeitraum von 7 bis 10 Jahren für die Unterbringung von bis zu 90 Geflüchteten genutzt, danach soll eine Nachnutzung des Gebäudes möglich sein (z. B. für vergünstigten Wohnraum, soziale Zwecke).
- Die Verwaltung wird beauftragt - nach der Festlegung des Standortes - einen Architekten mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 und 2 zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft zu beauftragen.
In den Leistungskriterien ist aufzunehmen, dass bei den Planungen Ermessensspielräume, die die Leitlinien des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und vergleichbaren dezentralen Unterkünften für Asylbewerber ermöglichen, mit dem Fokus auf eine bestmögliche Wohnqualität unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genutzt werden.
- Der in der Sitzung des Marktgemeinderates am 18.01.2024 unter TOP 2 gefasste Beschluss wird hinsichtlich des Satzes 1 „Der Marktgemeinderat lehnt die Einrichtung an diesem Standort (Am Ziegelstadel, Markt Schwaben) ab“ aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
4. Gewässerausbau Hennigbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn - Bau der Einleitstelle Rossacker im Bereich der Brücke Bahnhofstraße
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
Sachstandsinformation
|
4.1 |
Sachvortrag
Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
28.07.2015
|
4
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
28.07.2015
|
5
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
17.11.2015
|
4
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
06.12.2016
|
1
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
04.06.2019
|
1
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
15.10.2020
|
2
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
20.05.2021
|
5
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
15.07.2021
|
3
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
18.11.2021
|
7
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
28.04.2022
|
4
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
09.06.2022
|
1
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
20.10.2022
|
5
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
beschließend
|
20.04.2023
|
10
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
25.05.2023
|
5
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
25.05.2023
|
4
|
Marktgemeinderat (geschoben)
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
22.02.2024
|
10
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
07.03.2024
|
2
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
14.03.2024
|
1
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
25.04.2024
|
|
Die Verwaltung legt hiermit die vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim geforderten und für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlichen Ergänzungen zum Marktgemeinderatsbeschluss vom 14.03.2024 vor. Der unterstehende Beschlussvorschlag stellt eine Ergänzung des Beschlusses vom 14.03.2024 dar.
Es ist geplant, für die Hochwasserschutzmaßnahme Rossacker, die ein Teilprojekt des Gesamthochwasserschutzes Markt Schwabens darstellt, im Vorfeld der Maßnahme Hochwasserschutz Rossacker, einen Teil der Arbeiten bereits im Rahmen des Ausbaus des Hennigbachs auszuführen. Es handelt sich dabei um den Bau der dringend benötigte Einleitstelle Rossacker, im Bereich der Bahnhofstraße 18. Dieser bedarf des Abbaus der Straßenstützmauer und der Unterquerung der in diesem Bereich befindlichen Gashochdruck- und Niederdruckleitung.
Die Abrechnung erfolgt gesondert und wird über die Haushaltsstelle Hochwasserschutz Rossacker abgerechnet. Die Baukosten für den Einlauf werden auf ca. 175.000 € geschätzt. In diesen Kosten ist ein ca. 20 m langer Hauptkanal, mit Kurvenbauwerk zum späteren Anschluss der Auslassleitung, inbegriffen. Der Bau ist jetzt unbedingt erforderlich, um die Anwohner nicht über Gebühr zu strapazieren und ein erneutes Aufgraben des Bereichs, was mit sehr hohen vermeidbaren Kosten verbunden wäre, zu verhindern. Die Höhe der Kosten resultiert aus der Verlegetiefe von ca. 4,5 m, der erforderlichen Unterquerung einer Mittel- und einer Hochdruck-Gasleitung sowie dem erforderlichen Neubau der Stützmauer zum Anwesen Bahnhofstraße 18.
Da durch den Ausbau des Hennigbachs ein Großteil der erforderlichen Arbeiten schon jetzt gemacht werden müssen, stellt die Herstellung der Einleitstelle zum jetzigen Zeitpunkt die wirtschaftlichste Lösung dar. Aus diesem Grund beantragt die Verwaltung den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum vorgezogenen Bau der Einleitstelle Rossacker.
Der Marktgemeinderat versichert, die gesamte Maßnahme Hochwasserschutz Rossacker, die sich laut Kostenschätzung, auf ca. 3.500.000 € – 4.000.000 € beläuft, durchzuführen. Die Planung der gesamten Maßnahme ist noch nicht zur Gänze abgeschlossen. Durch die erneute Aufnahme der Gespräche mit den Eigentümern hat sich erst kürzlich dem Markt Markt Schwaben die Möglichkeit eröffnet, wie ursprünglich geplant, einen Teil der Oberflächenwässer vor den Toren von Markt Schwaben durch ein Dammbauwerk zurückhalten zu können.
Der Marktgemeinderat ist sich darüber im Klaren, dass die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt sowie eine etwaige spätere Förderung nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird. Dem Markt Markt Schwaben ist bewusst, dass er als Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.
Zwischenzeitlich wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn, unter der Auflage, dass die hier vorgestellte Beschlussvorlage vom Gremium beschlossen wird, genehmigt.
Beschluss
Für den im Bereich des Grundstück Bahnhofstraße 18 geplanten Bau des Einlaufs für das Gebiet Rossacker ist beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn zu den im Sachvortrag genannten Bedingungen zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.2. Information zur geänderten Planung der Straße am Hennigbach
Sachstandsinformation
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
Sachstandsinformation
|
4.2 |
Sachvortrag
Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
28.07.2015
|
4
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
28.07.2015
|
5
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
17.11.2015
|
4
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
06.12.2016
|
1
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
04.06.2019
|
1
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
15.10.2020
|
2
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
20.05.2021
|
5
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
15.07.2021
|
3
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
18.11.2021
|
7
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
28.04.2022
|
4
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
09.06.2022
|
1
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
20.10.2022
|
5
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
beschließend
|
20.04.2023
|
10
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
25.05.2023
|
5
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
25.05.2023
|
4
|
Marktgemeinderat (geschoben)
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
22.02.2024
|
10
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
07.03.2024
|
2
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
14.03.2024
|
1
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
Sachstandinformation
|
25.04.2024
|
|
Gegenüber der ersten Planung der Straße „Am Hennigbach“, wurden mittlerweile einige Änderungen notwendig. So werden zum Beispiel die Einfahrtsbereiche in den verkehrsberuhigten Bereich nicht mehr wie geplant mit Rasenliner, sondern mit Großsteinpflaster angelegt. Der Rasenliner hätte laut Planungsbüro der Beanspruchung durch die Müllfahrzeuge nicht standgehalten. Der Rasenliner wird jetzt nur noch beim Bau der Parkflächen eingesetzt.
Um Beeinträchtigungen der Pflasterfläche durch Scherkräfte zu vermeiden, werden an Stellen, an denen die Fahrbahn die Richtung wechselt, Asphaltflächen das Pflaster unterbrechen. Unter diesen Bedingungen kann das Pflaster die entstehenden Kräfte am besten aufnehmen. Diese Art und Weise der Verlegung verlängert, nach Aussage der Planer, die Haltbarkeit der Pflasterfläche maßgeblich.
Zudem wird der Bereich zwischen der Rotkreuzstraße und Rittermannslehn vorerst nicht gepflastert. Die in diesem Bereich geplante Sanierung der Abwasser- und Wasserleitung konnte aufgrund der Kosten und des Arbeitsaufwands während der laufenden Bauarbeiten nicht umgesetzt werden und muss auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Lediglich ein Teil der Wasserleitung im Rittermannslehn wird erneuert. Die Pflasterung des angesprochenen Teilbereichs wird somit auch später erfolgen.
zum Seitenanfang
5. Finanzen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
|
5 |
zum Seitenanfang
5.1. Status Verwendungsnachweis Stabilisierungshilfe 2023
Sachstandsinformation
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
Sachstandsinformation
|
5.1 |
Sachvortrag
Die Kämmerei informiert, dass der Markt Markt Schwaben am 14.12.2023 die Stabilisierungshilfe für das Jahr 2023 i. H. v. 2.400.000 € ausbezahlt bekommen hat. Mit Datum vom 27.03.2024 wurde der Verwendungsnachweis mit 14 umfangreichen Einzeldateien beim Landratsamt in Ebersberg eingereicht.
In Summe erhielt der Markt Markt Schwaben somit seit 2018 insgesamt 6.472.742 € an Stabilisierungshilfen vom Freistaat Bayern zur finanziellen Gesundung überwiesen.
zum Seitenanfang
5.2. Status Antrag Stabilisierungshilfe 2024
Sachstandsinformation
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
Sachstandsinformation
|
5.2 |
Sachvortrag
Die Kämmerei erläutert, dass die finanziellen Verhältnisse des Marktes sich seit 2018 in vielen Bereichen merklich verbessert haben und die Haushaltskonsolidierung mit der mittlerweile 10. Fortschreibung ein fester Bestandteil des täglichen Handelns im Markt geworden ist.
Aufgrund der Schuldentilgungen für die Großprojekte des Marktes (Schulneubau und Hochwasserschutz) fehlen jedoch die Möglichkeiten von finanziellen Spielräumen.
Basierend hierauf informiert die Kämmerei, dass am 19.04.2024 erneut ein Antrag auf Stabilisierungshilfe für die Schuldentilgung gestellt worden ist. Es handelt sich um den 7. Antrag auf Stabilisierungshilfe. Bis dato erhielt der Markt 6.472.742 € an Finanzmitteln zugestanden. Derzeit sind in Bayern insgesamt 8 Förderanträge in Folge möglich. Der voraussichtlich letzte Antrag wird im April 2025 gestellt werden können.
zum Seitenanfang
6. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
|
6 |
Sachvortrag
Schadstelle Glasscheibe Sitzungssaal
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Joachim Weikel fragt bezüglich einer Schadstelle an einer Glasscheibe des Sitzungssaals nach.
Der Leiter des Sachgebiets Gebäudemanagement, Herr Fischer, informiert darüber, dass es sich um ein Problem mit der Beschichtungsfolie auf der Scheibe handelt. Die Firma, welche die Beschichtung ursprünglich angebracht hat, ist aber nicht mehr verfügbar ist und daher wird aktuell nach Alternativen zur Behebung gesucht.
Ausbau Hennigbach: Pflasterarbeiten am Fußweg Richtung Heilmaierstraße
Marktgemeinderatsmitglied Sascha Hertel berichtet, dass vor einiger Zeit im Rahmen der Baumaßnahme Ausbau Hennigbach von dem Fußweg Richtung Heilmaierstraße die Pflastersteine entfernt wurden und fragt nach, wie es hier weitergeht, weil dort scheinbar seit einiger Zeit nichts mehr passiert ist.
Der Leiter des Sachgebiets Straßen- und Tiefbau, Herr Müller, informiert darüber, dass dies mit der verschobenen Pflasterung im Bereich zwischen der Rotkreuzstraße und Am Rittermannslehn zusammenhängt (siehe TOP 4.2), weil die mit den Pflasterarbeiten beauftragte Firma aus Kostengründen erst zum Einsatz kommt, wenn die Pflasterarbeiten in allen Bereichen durchgeführt werden können.
Genehmigung Haushalt 2024
Die Kämmerei erläutert, dass am 28.03.2024 der Haushalt 2024 durch die Rechtsaufsicht im Landratsamt Ebersberg genehmigt worden ist.
Rechenzentrum Freistaat Bayern: Genehmigung Änderung Flächennutzungsplan
Der Leiter des Sachgebiets Planen und Bauen, Herr Rohwer, informiert darüber, dass das Landratsamt Ebersberg in dieser Woche die Genehmigung für die 22. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs“ erteilt hat.
Datenstand vom 24.06.2024 13:47 Uhr