Datum: 27.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Vereidigung der neu gewählten Bürgermeisterin Walentina Dahms
3 Zusammensetzung des Marktgemeinderates
3.1 Ausscheiden des Marktgemeinderatsmitgliedes Frau Walentina Dahms Beratung und Beschlussfassung
3.2 Listennachfolge für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Frau Walentina Dahms Beratung und Beschlussfassung
3.3 Marktgemeinderat Vereidigung von Herrn Alexander Sedlmair als Listennachfolger
3.4 Nachbesetzung des ausgeschiedenen Ausschussmitglieds Walentina Dahms Beratung und Beschlussfassung
3.5 Neuwahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin Beratung und Beschlussfassung
3.6 Vereidigung des neugewählten zweiten Bürgermeisters Markus Steffelbauer
4 Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der EBERwerk GmbH & Co. KG Beratung und Beschlussfassung
5 Bestellung eines Vertreters für den Verbandsrat des Zweckverbandes der Volkshochschule Beratung und Beschlussfassung
6 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
6.1 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.05.2024 Beratung und Beschlussfassung
7 Finanzen FAG-Fördermittel 2024 - KSMS Sachstandsinformation
8 Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg Präsentation der Vorplanungen (Leistungsphasen 1+2) durch das Architekturbüro aichner kazzer architekten Darstellung des Projektplanes / Zeitschiene Beratung und Beschlussfassung
9 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö 1

Sachvortrag

Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.

Geschäftsleiterin Frau Idek berichtet, dass am 19.06.2024 der Antrag „Eilantrag VW2401-011 - Neubewertung des Grundstücks zur Unterbringung von Geflüchteten mit der Flurnummer 431“ von den Fraktionen Zukunft Markt Schwaben e. V. und Bündnis 90/Die Grünen bei der Verwaltung eingereicht wurde.
§ 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung sieht vor, dass Anträge spätestens bis zum 12. Tag vor der Sitzung eingereicht werden sollen. Verspätet eingehende Anträge können nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn die Angelegenheit dringlich ist und der Marktgemeinderat der Behandlung mehrheitlich zustimmt (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung).

Der Antrag ging nicht rechtzeitig zur Wahrung der obenstehenden Frist bei der Verwaltung ein, allerdings ist die Angelegenheit dringlich, weil in der heutigen Sitzung bereits über die bevorzugte Planungsvariante für die Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg entschieden werden soll. 
Die Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung und dessen Behandlung ist daher von der mehrheitlichen Zustimmung des Marktgemeinderates abhängig.

Da sich der Antrag auf Grundstücksangelegenheiten bezieht, ist er bei einer Aufnahme in die Tagesordnung in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung).

Zudem wurde durch die Einreicher des Eilantrages beantragt, der Betreiberfamilie des Poststadl-Hofes, welcher neben dem in der Sitzung am 25.04.2024 beschlossenen Standort der Flüchtlingsunterkunft liegt, während der Sitzung das Rederecht zu erteilen (§ 26 Abs. 3 Satz 5 der Geschäftsordnung).

Beschluss 1

Antrag zur Geschäftsordnung
Der Antrag „Eilantrag VW2401-011 - Neubewertung des Grundstücks zur Unterbringung von Geflüchteten mit der Flurnummer 431“ der Fraktionen Zukunft Markt Schwaben e. V. und Bündnis 90/Die Grünen wird nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen und im nichtöffentlichen Teil der Sitzung als neuer Tagesordnungspunkt 6 behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Antrag zur Geschäftsordnung
Der Betreiberfamilie des Poststadl-Hofes wird zur Darstellung ihrer Bedenken bezüglich einer Bebauung am Hanslmüllerweg bei der Behandlung des entsprechenden Tagesordnungspunktes grundsätzlich das Rederecht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 3

Antrag zur Geschäftsordnung
Das Rederecht für die Betreiberfamilie des Poststadl-Hofes wird bei der Behandlung der Angelegenheit im öffentlichen Teil der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 8 erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 4

Antrag zur Geschäftsordnung
Das Rederecht für die Betreiberfamilie des Poststadl-Hofes wird auf den Vortrag neuer, bisher noch nicht bekannter Aspekte und Tatsachen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 12

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2. Vereidigung der neu gewählten Bürgermeisterin Walentina Dahms

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö 2

Sachvortrag

Gemäß Art. 27 Abs. 1 des Kommunal-Wahlbeamten-Gesetzes (KWBG) hat die erste Bürgermeisterin spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Marktgemeinderat nach Beginn der Amtszeit abhält, einen Diensteid zu leisten.

Der Diensteid hat nach Art. 27 Abs. 1 Satz 2 KWBG folgenden Wortlaut:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, 
so wahr mir Gott helfe.“

Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms wird durch das älteste anwesende Mitglied des Marktgemeinderates, Herrn Dr. Georg Holley, vereidigt (Art. 27 Abs. 3 KWBG).

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3. Zusammensetzung des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö 3
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3.1. Ausscheiden des Marktgemeinderatsmitgliedes Frau Walentina Dahms Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3.1

Sachvortrag

Die erste Bürgermeisterin kann nicht gleichzeitig ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied sein (Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bzw. Nr. 6 Gemeindeordnung (GO)).

Frau Walentina Dahms verliert daher mit dem Amtsantritt als erste Bürgermeisterin ihr bisheriges Amt als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GLKrWG, Nr. 84.2 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek). 

Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG hat der Marktgemeinderat den Amtsverlust festzustellen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG fest, dass Frau Walentina Dahms mit dem Amtsantritt als erste Bürgermeisterin ihr Amt als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied verloren hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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3.2. Listennachfolge für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Frau Walentina Dahms Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3.2

Sachvortrag

Der Marktgemeinderat hat in seiner heutigen Sitzung den Amtsverlust von Frau Walentina Dahms als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied festgestellt. 
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat der Marktgemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.  

Nach den Bestimmungen des Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG rückt für den Fall des Amtsverlustes der sich aus dem Ergebnis der letzten Kommunalwahl (2020) ergebende Listennachfolger nach (Art. 37 GLKrWG).

Im vorliegenden Fall ist der nächste Listennachfolger Herr Alexander Sedlmair.

Voraussetzung für das Amt des Marktgemeinderatsmitglieds ist eine Person, die am 27.06.2024 Unionsbürger im Sinne von Art. 1 Abs. 2 GLKrWG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet von Markt Schwaben eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss (Art. 21 GLKrWG).

Über das Nachrücken eines Listennachfolgers ist in dem Zeitpunkt zu entscheiden, in dem der Listennachfolger zum Nachrücken berufen ist (Art. 37 Abs. 2 GLKrWG).
Sein Nachrücken hängt nach Art. 37 Abs. 2 GLKrWG nur davon ab, ob er die Wählbarkeitsvoraussetzungen (Art. 21 GLKrWG) noch oder wieder erfüllt (Nr. 84.4 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung - GLKrWBek).

Herr Sedlmair erfüllt zum 27.06.2024 die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß Art. 21 GLKrWG.
Er hat gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Art. 47 Abs. 2 GLKrWG erklärt, dass er das Amt annimmt und zur Eidesleistung bzw. Ablegen des Gelöbnisses bereit ist. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Herr Alexander Sedlmair Listennachfolger für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Frau Walentina Dahms ist und damit als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied nachrückt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3.3. Marktgemeinderat Vereidigung von Herrn Alexander Sedlmair als Listennachfolger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö 3.3

Sachvortrag

Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ist Herr Alexander Sedlmair nach seiner Berufung als Listennachfolger als neues ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied in öffentlicher Sitzung durch die erste Bürgermeisterin Walentina Dahms zu vereidigen. 

Die Eidesformel lautet: 
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Herr Sedlmair wird durch die erste Bürgermeisterin Walentina Dahms als Listennachfolger vereidigt.

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3.4. Nachbesetzung des ausgeschiedenen Ausschussmitglieds Walentina Dahms Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3.4

Sachvortrag

Das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Walentina Dahms war Mitglied in folgenden Ausschüssen:
  • Finanzausschuss (Stellvertreterin)
  • Haupt- und Bauausschuss
  • Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Stellvertreterin) 
  • Sonderausschuss und Ferienausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss (Stellvertreterin)

Auf Vorschlag der betroffenen Fraktion sollen die zukünftigen Ausschussbesetzungen (Mitgliedschaft und Stellvertretungen) durch Herrn Alexander Sedlmair erfolgen.

Beschluss

Der Markgemeinderat beschließt – aufgrund des Ausscheidens von Marktgemeinderatsmitglied Walentina Dahms – mit sofortiger Wirkung folgende Neubesetzung seiner Ausschüsse:
  • Die Stellvertretung im Finanzausschuss geht auf Herrn Sedlmair über.
  • Mitglied im Haupt und Bauausschuss wird Herr Sedlmair.
  • Die Stellvertretung im Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss geht auf Herrn Sedlmair über.
  • Mitglied im Sonderausschuss und Ferienausschuss wird Herr Sedlmair.
  • Die Stellvertretung im Rechnungsprüfungsausschuss geht auf Herrn Sedlmair über.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Alexander Sedlmair hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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3.5. Neuwahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3.5

Sachvortrag

Frau Walentina Dahms hat aufgrund des Amtsantritts als erste Bürgermeisterin ihr bisheriges Amt als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied verloren (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), Nr. 84.2 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek)). 

Ein Verlust des Amts als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied hat auch den Verlust des Amts als zweite Bürgermeisterin zur Folge (Art. 15 Abs. 6 Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG)), weil ein weiterer Bürgermeister bzw. eine weitere Bürgermeisterin stets ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied sein muss (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO)).

Endet das Beamtenverhältnis einer weiteren Bürgermeisterin oder eines weiteren Bürgermeisters während der Wahlzeit des Marktgemeinderats, so findet für den Rest der Wahlzeit innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt (Art. 35 Abs. 3 GO).

Ein zweiter Bürgermeister bzw. eine zweite Bürgermeisterin muss auch dann nach Art. 35 Abs. 3 GO nachgewählt werden, wenn ein dritter Bürgermeister vorhanden ist. 
Die Amtszeit des dritten Bürgermeisters besteht für die Dauer der Wahlzeit des Marktgemeinderates unverändert fort.

Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO sind die weiteren Bürgermeister aus der Mitte des Marktgemeinderates zu wählen. Die Wahl hat unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen. 
Nach Art. 39 Abs. 1 GO ist jedes Marktgemeinderatsmitglied wählbar, das Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist.

Die erste Bürgermeisterin kann zur Unterstützung bei der Durchführung der Wahl der weiteren Bürgermeister/innen als Hilfsgremium (z. B. zur Ausgabe der Stimmzettel oder zur Auszählung der Stimmen) einen Wahlausschuss berufen.
Es wird vorgeschlagen, einen Wahlausschuss zu bilden, dem, sofern der Marktgemeinderat hiergegen keine Einwände erhebt, folgende Personen angehören sollen:
Die Verwaltungsmitarbeiter Herr Kleebauer und Frau Pregler als Beisitzer sowie Frau Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms als Vorsitzende.    

Die erste Bürgermeisterin bittet das Gremium, Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des zweiten Bürgermeisters bzw. der zweiten Bürgermeisterin zu benennen.

Aus der Mitte des Marktgemeinderates werden Herr Markus Steffelbauer und Herr Dr. Joachim Weikel als Kandidaten vorgeschlagen.

Die Marktgemeinderatsmitglieder sind bei ihrer Wahl nicht an Vorschläge für die Wahl der weiteren Bürgermeister/innen gebunden. Sie können auch ein Marktgemeinderatsmitglied wählen, das in der betreffenden Marktgemeinderatssitzung nicht anwesend ist. 

Anschließend wird die Wahl des zweiten Bürgermeisters bzw. der zweiten Bürgermeisterin durchgeführt.

Die Wahlberechtigten werden gebeten, sich zum Ausfüllen des jeweiligen Stimmzettels zu den bereitgestellten Wahlblenden zu begeben und nach dem Ausfüllen den Stimmzettel gefaltet in die aufgestellte Wahlurne einzulegen. Jede Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis der Marktgemeinderatsmitglieder vermerkt.

Nach der Durchführung der Wahl werden die Stimmen ausgezählt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. 
Neinstimmen und leere Stimmzettel sowie solche Stimmzettel, die den Namen des/der Gewählten nicht eindeutig ersehen lassen oder aufgrund von Kennzeichen oder Ähnlichem das Wahlgeheimnis verletzen können, sind ungültig (§ 28 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung).

Der Wahlausschuss öffnet die Wahlurne, entfaltet die Stimmzettel einzeln und liest die abgegebenen Stimmen vor, die in einer getrennten Liste vermerkt werden.

Anschließend wird folgendes Wahlergebnis bekanntgegeben:

Wahlberechtigt:
1
Erste Bürgermeisterin

24
Ehrenamtliche Marktgemeinderatsmitglieder



Anwesend:
1
Erste Bürgermeisterin

22
Ehrenamtliche Marktgemeinderatsmitglieder



Wahlergebnis:





Abgegebene Stimmen:
23
Stimmen
Ungültige Stimmen:
1
Stimme
Gültige Stimmen:
22
Stimmen



Auf Herrn Markus Steffelbauer entfielen:
17
Stimmen
Auf Herrn Dr. Joachim Weikel entfielen:
5
Stimmen

Die Vorsitzende verkündet das Ergebnis und stellt fest, dass das Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt ist. 

Sie fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Dieser erklärt die Annahme der Wahl.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu, einen Wahlausschuss zu bilden, der mit der ersten Bürgermeisterin Frau Walentina Dahms als Vorsitzende und zwei Mitarbeitern der Verwaltung, Herrn Kleebauer und Frau Pregler, als Beisitzer besetzt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3.6. Vereidigung des neugewählten zweiten Bürgermeisters Markus Steffelbauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö 3.6

Sachvortrag

Die weiteren Bürgermeister/innen haben spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Marktgemeinderat nach Aufnahme der Amtstätigkeit des Beamten bzw. der Beamtin abhält, den vorgeschriebenen Diensteid zu leisten. 

Der Diensteid hat nach Art. 27 Abs. 1 Satz 2 KWBG folgenden Wortlaut:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, 
so wahr mir Gott helfe.“

Markus Steffelbauer wird durch die erste Bürgermeisterin Walentina Dahms als zweiter Bürgermeister vereidigt (Art. 27 Abs. 3 KWBG).

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Die Sitzung wird in der Zeit von 19:34 Uhr bis 19:36 Uhr unterbrochen, um Pressefotos zu ermöglichen.

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4. Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der EBERwerk GmbH & Co. KG Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Die EBERwerk GmbH & Co. KG, an welcher der Markt Markt Schwaben beteiligt ist, hat einen Aufsichtsrat, in den die beteiligten Gemeinden jeweils ein Mitglied entsenden können.

Für die Marktgemeinde Markt Schwaben war bisher der erste Bürgermeister Michael Stolze im Aufsichtsrat vertreten. Aufgrund des Endes seiner Amtszeit zum 31.05.2024 ist ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Die weiteren Gemeinden werden durch den ersten Bürgermeister / die erste Bürgermeisterin vertreten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dafür, die erste Bürgermeisterin Walentina Dahms in den Aufsichtsrat der EBERwerk GmbH & Co. KG zu entsenden. Deren Entsendung endet mit dem Ende der laufenden kommunalen Wahlperiode zum 30.04.2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

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5. Bestellung eines Vertreters für den Verbandsrat des Zweckverbandes der Volkshochschule Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Walentina Dahms war Vertreterin des Verbandsrates Dr. Georg Holley für die Verbandsversammlung. Frau Walentina Dahms hat künftig einen Sitz als erste Bürgermeisterin (geborenes Mitglied).
Für jeden Verbandsrat ist ein Vertreter zu benennen.
Deshalb muss die Vertretung von Herrn Dr. Georg Holley neu besetzt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt als Vertreter für den Verbandsrat des Zweckverbandes der Volkshochschule das Marktgemeinderatsmitglied Herrn Peter Fleischer zu benennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö beschließend 6
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6.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.05.2024 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 6.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.05.2024 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.05.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Finanzen FAG-Fördermittel 2024 - KSMS Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö Sachstandsinformation 7

Sachvortrag

Die Kämmerei informiert, dass die Staatsregierung am 11.06.2024 die Höhe der Fördermittel gemäß Art. 10 BayFAG für den Schulneubau bekanntgegeben hat. 

Dem Markt wurden weitere 6,5 Mio. € zugesagt, sodass von den 35 Mio. € Gesamtförderung insgesamt 21,3 Mio. € verbeschieden sind. Dies entspricht einem Prozentsatz von 60,8 % der Gesamtförderung i.H.v. 35 Mio. €.

Der Markt Markt Schwaben bedankt sich auch auf diesem Weg beim Freistaat und allen beteiligten Entscheidungsträgern für die zuverlässige Unterstützung bei den anfallenden Aufgaben zum Wohle der Schulfamilien an der Grund- und Mittelschule in Markt Schwaben!

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8. Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg Präsentation der Vorplanungen (Leistungsphasen 1+2) durch das Architekturbüro aichner kazzer architekten Darstellung des Projektplanes / Zeitschiene Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Sachstandsbericht der Verwaltung

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 25.04.2024 wurde unter TOP 3 im öffentlichen Teil beschlossen, im Rahmen eines integrativen, ganzheitlichen Konzeptes zur Unterbringung von Flüchtlingen - in Ergänzung zur Unterbringung von rd. 60 Flüchtlingen in der Unterkunft „Am Ziegelstadel“ - mindestens eine zusätzliche Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen in Markt Schwaben planen und errichten zu lassen. Die zu errichtende Unterkunft wird für einen Zeitraum von 7 bis 10 Jahren für die Unterbringung von bis zu 90 Geflüchteten genutzt, danach soll eine Nachnutzung des Gebäudes möglich sein (z. B. für vergünstigten Wohnraum, soziale Zwecke). Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, einen Architekten mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 und 2 zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft zu beauftragen.  Unter TOP 1 im nichtöffentlichen Teil wurde beschlossen, auf dem Grundstück Hanslmüllerweg (Fl.Nr. 431 tlw. u. 488 tlw.) die Unterkunft zu errichten.

Die Verwaltung hat nach Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vier Architekturbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert und nach Auswertung der Angebote aichner kazzer architekten, Partnerschaftsgesellschaft mbB, München, am 15.05.2024 beauftragt - als wirtschaftlichstes Angebot - mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 und 2. 

Am 17.05.2024 fand die Auftaktbesprechung mit dem Architekten statt, in der die wesentlichen Eckpunkte und Zielsetzungen der Planungen abgestimmt wurden, diese sind u.a.
  • Konzeption des Gebäudes möglichst als Holzkonstruktion
  • Einfügung der Anlage(n) in das städtebauliche Konzept und Landschaftsbild
  • Sicherstellung der Nachnutzung und Berücksichtigung dieser bereits in der ersten Planungsphase
  • Einhaltung der Leitlinien des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und vergleichbaren dezentralen Unterkünften für Asylbewerber und Zielsetzungen sowie Ausnutzung von Ermessenspielräumen unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Einbeziehung des unmittelbaren Nachbarn und derzeitigen Pächters des Grundstücks, bei den Planungen
  • Sparsame Flächennutzung des Grundstücks, damit die Möglichkeit besteht, die Restfläche dem bisherigen Pächter weiterhin zur Verfügung zu stellen
  • Zielsetzung für das Gebäude soll sein, dass dieses einfach, kostengünstig und zeitoptimiert erstellt wird sowie flexibel an die künftige Nutzung angepasst werden kann.

Das Grundstück ist derzeit verpachtet, der Pachtvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Vierteljahr zum Jahresende gekündigt wird. Die Kündigung des Pachtvertrages zum 31.12.2024 erfolgt fristgerecht durch die Verwaltung.

Seit März 2024 sind die Verwaltung und der Bürgermeister in Gesprächen und in enger Abstimmung mit der betroffenen Familie mit dem Ziel, die Familie über den laufenden Sachstand und die nächsten Schritte zu informieren. Vor der Sitzung des Gemeinderates am 25.04.2024 hat die Familie informiert, dass diese derzeit keine Bedenken habe und sich vorstellen könnte und letztlich einverstanden wäre – wenn der Marktgemeinderat sich für das Grundstück Hanslmüllerweg entscheidet – das Grundstück „gemeinsam mit der Unterkunft“ zu nutzen. Folge wäre, dass ein Teilbereich des Grundstücks für die Unterkunft verwendet wird und ein Teilbereich für die Nutzung als Pferdekoppel.

Am 28.05.2024 fand ein Vor-Ort-Termin auf dem Hof der Familie statt. Im Rahmen dieses Termins trägt die betroffene Familie erstmals vor, dass diese sich durch die Beendigung des Pachtvertrages und Verpachtung einer kleineren Koppelfläche auf dem gleichen Grundstück in ihrer Existenzgrundlage erheblich gefährdet sehen, da ohne die Koppel oder ein Teil der Koppel der Betrieb nicht aufrechterhalten werden kann.
Die Verwaltung hat daraufhin kurzfristig das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Herrn Dr. Mahler eingeschaltet und um Unterstützung, Beratung und Amtshilfe gebeten, um aus fachkundiger Sicht Informationen zu erhalten um diese bei der Planung und Ausgestaltung der Unterkunft rechtzeitig einbeziehen zu können.
Zwischenzeitlich beauftragten die Betroffenen Herrn Sachverständigen Georg W. Fink Dipl. Ing. agr., Aufkirchen, mit einer fachlichen Stellungnahme.  Die Stellungnahme vom 05.06.2024 ist als Anlage beigefügt und liegt auch dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Herrn Dr. Mahler vor. Die Familie trägt vor, dass es ihr wichtig ist, die konkrete Ausgestaltung in enger Absprache und unter Hinzuziehung von Sachverständigen zu planen.

Am 11.06.2024 fand ein weiterer Vor-Ort-Termin auf dem Hof der Familie statt unter Beteiligung der Bürgermeisterin, des beauftragten Architekten, Herrn Dr. Mahler und der Verwaltung. In diesem Termin wurden auf Grundlage der in der Stellungnahme genannten Punkte konkrete Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Gemeinsames Ergebnis des Termins war, dass die Errichtung eines bepflanzten Walls oder Zauns zwischen der Unterkunft und dem Grundstück der Familie eine sinnvolle und ausreichende planerische Lösung darstellt, um die „Beeinträchtigungen/Gefährdungen“ die von der Asylunterkunft und vom Pferdebetrieb aus Sicht von Herrn Fink und der Familie ausgehen, zu vermeiden. Weiter wurde vereinbart, dass der Architekt diesen Punkt im Rahmen der Planungen einbezieht und dem Marktgemeinderat vorstellt.

Zudem schlägt die Verwaltung vor, hinsichtlich der in der Stellungnahme genannten beiden Punkte (Einfluss des Pferdebetriebes auf die Flüchtlingsunterkunft und Einfluss der Flüchtlingsunterkunft auf den Pferdebetrieb), bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Gutachten einzuholen, welches auf die Emissionen und Immissionen eingeht, damit das Gutachten bereits zum Zeitpunkt des Bauantrags vorliegt (siehe dazu unten auch die Stellungnahme des Sachgebiets Planen und Bauen).

Stellungnahme des Sachgebiets 4.1 Planen und Bauen:
Südlich der gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 431 am Hanslmüllerweg befindet sich der landwirtschaftliche Betrieb/Pferdehof. Mit den Betreibern des vorgenannten Betriebs sind mehrere Gespräche geführt worden. Befürchtet wird neben anderem eine Einschränkung des Pferdehofbetriebs durch die geplante bauliche Nutzung des vorgenannten Grundstücks.
Vor dem Hintergrund des zu beachtenden Rücksichtnahmegebots im Baurecht erscheint es geboten, untersuchen zu lassen, ob vom bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb Geräusche oder Gerüche ausgehen, die bei der Prüfung der geplanten Bebauung von Bedeutung sein könnten. Auch umgekehrt sollte geprüft werden, ob sich die vom Markt angestrebte Nutzung in der Weise auf den Betrieb auswirken könnte, dass dieser mit Einschränkungen rechnen muss. Letzteres erscheint zwar eher unwahrscheinlich, gleichwohl wäre eine entsprechende fachliche Bestätigung für die Prüfung des noch zu erarbeitenden Bauantrags hilfreich.

Vor dem Hintergrund, dass das Landratsamt eine Einzelbaugenehmigung für eine Unterkunft für Flüchtlinge, die im Außenbereich i. S. d. § 35 Baugesetzbuch errichtet werden soll, lediglich für einen begrenzten Zeitraum erteilen darf, empfiehlt sich die Einleitung der beiden im Beschlussvorschlag genannten Bauleitplanverfahren. Im Zuge der Überplanung hat der Markt die Möglichkeit, eine bestimmte bauliche Nutzung auf einen begrenzten Zeitraum zu beschränken und eine Regelung für eine zu erwartende Nachnutzung zu treffen.
Wegen der Außenbereichslage wäre die Überplanung im regulären Verfahren vorzunehmen, ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch kommt nicht in Betracht (die Voraussetzungen liegen hierfür nicht vor).

Stellungnahme der Betreiberfamilie des Poststadl-Hofes

Ein Vertreter der Betreiberfamilie des Poststadl-Hofes stellt in der Sitzung den Betrieb und die Bedenken bezüglich einer Bebauung am Hanslmüllerweg vor.

Vorstellung der Planungsvarianten

In der Sitzung werden durch Herrn Aichner und Frau Schindler-Weyh des Architekturbüros aichner kazzer architekten zwei verschiedene Planungsvarianten samt Zeitschiene für die geplante Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg vorgestellt.

Beschluss 1

Für den Fall, dass die Mehrheit des Marktgemeinderats der Behandlung des Eilantrags „Neubewertung des Grundstücks zur Unterbringung von Geflüchteten mit der Flurnummer 431“ vom 19.06.2024 im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zustimmt und der Markt nach Behandlung des Antrags weiterhin am Standort Hanslmüllerweg festhält, wird hinsichtlich der Planung einer Unterkunft für Flüchtlinge auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 431 der Gemarkung Markt Schwaben das Folgende (Beschlüsse Nr. 1 bis 4) beschlossen:

1.
Der Gemeinderat billigt die in der Sitzung des Marktgemeinderates am 27.06.2024 vorgestellten Planungen (Leistungsphasen 1 und 2) des Architekten aichner kazzer architekten in der Variante B.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Beschluss 2

2.
Die Verwaltung wird beauftragt - nach Zusage der Regierung und des Landratsamtes Ebersberg, die Kosten für die Planung und Errichtung der Flüchtlingsunterkunft in der Variante B zu übernehmen - aichner kazzer architekten, Partnerschaftsgesellschaft mbB, München, mit der Durchführung der Leistungsphasen 3 und 4 zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

Beschluss 3

3.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu der am 19.09.2024 geplanten Sitzung Beschlussvorschläge für die Einleitung von Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 431 vorzubereiten. Planungsziel ist die Ausweisung einer Fläche für eine Unterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 8

Beschluss 4

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach vorherigen Einholung eines Honorarangebots die Müller-BBM Industry Solutions GmbH, Planegg mit der Untersuchung der Geräuschsituation und evtl. bestehender Geruchsbelastungen zu beauftragen. Im Gutachten ist darzustellen, welche gegenseitigen Einflüsse der landwirtschaftliche Betrieb/Pferdehof und die geplante Flüchtlingsunterkunft aufeinander haben werden. Im Zuge der Untersuchungen ist darzustellen, welche Nachnutzungen auf dem gemeindeeigenen Grundstück möglich sein werden (z. B. Wohnnutzung, soziale Einrichtungen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2024-06-05 Gutachterliche Stellungnahme_Fink.pdf

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9. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö 9

Sachvortrag

Übersichtsliste offener Anträge und Anfragen im Ratsinformationssystem
Geschäftsleiterin Melanie Idek berichtet, dass die gewünschte Übersichtsliste der offenen Anträge und Anfragen aus den gemeindlichen Gremien zeitnah für die Marktgemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden kann. Die Umsetzung soll spätestens in der Kalenderwoche 28 erfolgen.

Verschmutzung der Fahrbahn rund um den Kirchweiher
Marktgemeinderatsmitglied Sasha Hertel berichtet, dass er auf der Straße rund um den Kirchweiher eine Verschmutzung der Fahrbahn festgestellt hat, welche auch nach den Regenfällen in der letzten Zeit weiterhin vorhanden ist. Die Verschmutzung beginnt auf der Straße Am Kupferschmiedberg und zieht sich rund um den Weiher.
Die Verwaltung wird dies prüfen.

Einleitung Frischwasser in den Weiher am Sportpark
Marktgemeinderatsmitglied Ronny Schreib fragt nach, warum aktuell in den Weiher am Sportpark Frischwasser eingeleitet wird.
Der Leiter des Sachgebiets Straßen- und Tiefbau, Herr Müller, informiert darüber, dass in den Weiher immer Wasser vom Brunnen 1 (über die Wasserfontäne) eingeleitet wird, allerdings funktioniert die entsprechende Pumpe aktuell nicht, sodass die Einleitung zurzeit auf anderem Wege erfolgt, bis die neue Pumpe eintrifft und eingebaut werden kann.

Stadtradeln 2024
Marktgemeinderatsmitglied Tim Zeiff weist auf das vom 23. Juni bis 13. Juli 2024 stattfindende Stadtradeln im Landkreis Ebersberg hin und fordert die Marktgemeinderatsmitglieder auf, sich an der Aktion zu beteiligen.

Datenstand vom 19.08.2024 12:31 Uhr