Die Maßnahme ABS/NBS München – Mühldorf – Freilassing – Grenze D/A – Simbach – Grenze D/A ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) mit der Dringlichkeitseinstufung „Vordringlicher Bedarf“ und wurde in das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) überführt.
Die im Bestand 145 km lange, eingleisige, nicht elektrifizierte Strecke von München über Mühldorf / Tüßling nach Freilassing wird zur Steigerung der Streckenleistungsfähigkeit durchgehend zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert.
Das bereits heute stark frequentierte Angebot des Schienenpersonennahverkehrs in der Region München – Mühldorf (Oberbayern) erfährt mit elektrisch betriebenen Zügen eine deutliche Verbesserung in Form von Fahrzeitverkürzungen.
Der zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung ermöglichen die durchgehende elektrische Traktion des Schienengüterverkehrs in den Raum des bayerischen Chemiedreieckes mit seinem Hauptstandort Burghausen und in Richtung Österreich. Aufgrund des höheren Wirkungsgrades der elektrischen Zugförderung sind im Schienengüterverkehr Reduzierungen von Transportzeiten und höhere Lasten, mithin eine deutliche Erhöhung der Streckenleistungsfähigkeit, verbunden.
Für den Schienenpersonenfernverkehr ermöglicht der Streckenausbau die Verbindung von München über Mühldorf nach Salzburg. Damit wird eine Verkürzung der Fahrzeit gegenüber der längeren Verbindung über Rosenheim erzielt. Darüber hinaus kann eine Entlastung der Strecke über Rosenheim erreicht werden.
Die Ausbaustrecke München - Mühldorf – Freilassing besteht im Wesentlichen aus den folgenden Maßnahmen:
⎯ zweigleisiger Ausbau Markt Schwaben – Ampfing mit einer Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h sowie Elektrifizierung Markt Schwaben – Ampfing – Mühldorf
⎯ zweigleisiger Ausbau Tüßling – Freilassing mit einer Geschwindigkeit von bis zu 160 km/h sowie Elektrifizierung Mühldorf – Tüßling – Freilassing und Elektrifizierung Tüßling – Burghausen
⎯ Neubau Truderinger Kurve
⎯ zweigleisiger Ausbau Flughafen München – Erding (Fernbahngleis des Erdinger Ringschlusses)
⎯ eingleisiger Neubau Walpertskirchener Spange
Die Unterteilung der Gesamtmaßnahme erfolgt hauptsächlich in vier Planungsabschnitte (PA).
Der Planungsabschnitt 1 (PA 1) umfasst den Bereich von Markt Schwaben bis Ampfing der Strecke 5600 (München Ost Pbf – Simbach (Inn)). Der Planungsabschnitt erstreckt sich von Bahn-km 19,800 bis Bahn- km 66,171 und ist in 7 Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt.
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Planfeststellungsabschnitt 1.2, der bei Bahn-km 22,820 beginnt und bei Bahn-km 30,000 endet.
Der Planfeststellungsabschnitt 1.2 berührt an seiner westlichen Grenze die Gemeinde Markt Schwaben im Landkreis Ebersberg und verläuft dann weiter im Süden der Stadt Erding, im Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern). Auf seinem Trassenverlauf durchquert er die Gemeinden Ottenhofen, Pastetten, Wörth und endet auf dem Gebiet der Gemeinde Walpertskirchen.
Die Strecke des Planfeststellungsabschnitts 1.2 verläuft weitgehend durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Es ist vorgesehen, das zusätzliche zweite Gleis nördlich des bestehenden Gleises hinzuzufügen. Die Bahnanlage kann somit weitgehend auf bahneigenem Grund angeordnet werden.
Maßnahmen im Planfeststellungsabschnitt 1.2 sind u.a.:
⎯ Durchgehender zweigleisiger Ausbau der bisher eingleisigen Strecke für eine Entwurfsgeschwindigkeit bis zu 200 km/h
⎯ Tiefgreifende Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Baugrunds im Bereich des Bestandsgleises und des Ausbaugleises
⎯ Ersatzneubau bzw. Neubau der Bahnkörperentwässerung einschließlich Regenrückhaltebecken und Versickerungsbecken
⎯ Neubau einer durchgehenden Elektrifizierung
⎯ Ausrüstung mit ETCS (= European Train Control System: Europäisches Zugbeeinflussungssystem als wesentlicher Bestandteil des zukünftigen einheitlichen europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems ERTMS)
Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der DB InfraGO AG als Vorhabenträgerin und den beteiligten Behörden sowie den Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln und den Bestand der Anlage öffentlich-rechtlich zu sichern.
In der Planfeststellung wird insbesondere entschieden,
⎯ welche Lage, Gestalt und Beschaffenheit die Anlagen haben
⎯ welche Grundstücke oder Grundstücksteile vorübergehend oder auf Dauer für das Vorhaben benötigt werden bzw. auf welchen Grundstücken dingliche Sicherungen erfolgen müssen
⎯ wie die öffentlich-rechtlichen Belange berücksichtigt und die öffentlich-rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben gestaltet werden
⎯ welche Folgemaßnahmen an anderen öffentlichen Verkehrswegen und sonstigen Anlagen notwendig werden
⎯ welche Vorkehrungen oder Schutzanlagen zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer vorzusehen sind
⎯ über Entschädigungsforderungen Betroffener dem Grunde nach
⎯ über Einwendungen, über die bei einer notwendigen Erörterung vor der Genehmigungsbehörde keine Einigkeit erzielt wurde
⎯ ob und welche naturschutzrechtlichen Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich sind, einschließlich des Umsetzungszeitraums
Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere Zustimmungen und andere Planfeststellungen nicht erforderlich (§ 75 Abs. 1 VwVfG).
Der Gemeindebereich Markt Schwaben ist im gegenständlichen Planfeststellungabschnitt 1.2 mit ca. 450 m Gleisbett betroffen, welche durch landwirtschaftliche Flächen im nordöstlichen Gemeindebereich führen.
Neue Brückenbauwerke, Unterführungen oder Bahnübergänge, bei denen die jeweiligen Kommunen zur Mitfinanzierung herangezogen werden können, sind in diesem Planfeststellungsabschnitt 1.2 auf Markt Schwabener Flur nicht vorgesehen. Auch das Brückenbauwerk über die Anzinger Sempt liegt bereits außerhalb des Gemeindebereichs Markt Schwaben.
Aufgrund der bauzeitlichen Sperrung mehrerer Bahnübergänge, Straßen- und Bahnüberführungen entlang des Planfeststellungsabschnitts östlich der Bahnüberführung Erdinger Straße bis Walpertskirchen hat die Vorhabenträgerin ein Umleitungskonzept für den dort anfallenden regionalen über überregionalen Straßenverkehr erarbeitet. Dieses sieht vor, den überregionalen Verkehr großräumig um den Baustellenbereich herumzuführen. Markt Schwaben ist hier insoweit betroffen, als die Umleitung des von den Sperrungen betroffenen überregionalen Verkehrs im westlichen Bereich des Planfeststellungsabschnitts 1.2 über die Erdinger Straße und die Isener Straße erfolgen soll.
Nach Einschätzung der Verwaltung dürfte dies insbesondere zu einer zusätzlichen Belastung des Kreuzungsbereichs Erdinger Straße/Isener Straße führen.
Die ermittelte Gesamtbauzeit zur Erreichung des Endzustands (noch ohne Elektrifizierung) beträgt auf Grundlage der derzeitigen Planung ca. 5 Jahre und 4 Monate. Der gegenständliche Planfeststellungsabschnitt 1.2 wird in 4 Hauptbauphasen erstellt. Während der Bauphasen kommt es zu unterschiedlichen Einschränkungen. So sind nicht zu allen Zeitpunkten der einzelnen Bauphasen alle aufgeführten Straßen der jeweiligen Phase gesperrt
Die Bauarbeiten erfolgen überwiegend unter laufendem Betrieb des Bahnverkehrs. Erforderlich sind jedoch vorübergehende abschnittsweise Streckensperrungen – vorwiegend an Wochenenden.
Der Baustellenverkehr wird größtenteils über das öffentliche Straßen- und Wegenetz abgewickelt. Entlang des Baufelds sind parallel zur Bahnstrecke Baustraßen vorgesehen
Im nordöstlichen Gemeindebereich ist entlang des Gleiskörpers der Ankauf eines schmalen Grundstücksstreifens durch die Vorhabenträgerin vorgesehen. Die betreffenden Teilflächen befinden sich in Privateigentum. Gemeindliche Grundstücke sind von den Grunderwerbsplänen der Vorhabenträgerin nicht betroffen. Allerdings strebt die Vorhabenträgerin eine dingliche Sicherung für Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des gemeindlichen Hennigbachgrundstücks 1464/2 an.
Der nördlich der ehemaligen Kläranlage entlang der Bahnlinie verlaufende unbefestigte Feldweg (nicht im Eigentum des Marktes) soll infolge der Erweiterung des Bahnkörpers angepasst bzw. etwas verlegt werden.
Mit Schreiben vom 07.06.2024 hat das Eisenbahn-Bundesamt als verfahrensführende Behörde mitgeteilt, dass die DB InfraGO AG (vormals DB Netz) den Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt 1.2 von Markt Schwaben (ab dem Bereich östlich der Bahnüberführung Erdinger Straße) bis Walpertskirchen gestellt hat. Zu den vorliegenden Planunterlagen kann bis 09.08.2024 Stellung genommen werden.
Der durch die Ortslage Markt Schwaben führende Planfeststellungsabschnitt 1.1, von dem der Markt noch stärker betroffen sein wird, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.