Datum: 04.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde Poing Flächennutzungsplan -20. Änderung- und Bebauungsplan Nr. 63 für das Gebiet "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße u. westlich der Prof.-Zorn-Straße, AGRI-Photovoltaik-Anlage“ Sachstandsinformation
3 Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde Anzing 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 für den Sondergebiet Photovoltaikpark nördlich Auhofen Sachstandsinformation
4 Planfeststellungsverfahren Beteiligung am Planfeststellungsverfahren ABS 38/NBS München-Mühldorf-Freilassing-Grenze D/A-Simbach D/A, PA 01, Abschnitt 1.2 (Markt Schwaben, Ottenhofen, Pastetten, Wörth, Hörlkofen, Walpertskirchen) Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag auf Baugenehmigung Umnutzung einer bestehenden Büroeinheit im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses zu einer 3 Zimmer-Ferienwohnung Bahnhofstraße 17, Fl.Nr. 304 Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 04.07.2024 ö 1

Sachvortrag

Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde Poing Flächennutzungsplan -20. Änderung- und Bebauungsplan Nr. 63 für das Gebiet "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße u. westlich der Prof.-Zorn-Straße, AGRI-Photovoltaik-Anlage“ Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 04.07.2024 ö Sachstandsinformation 2

Sachvortrag

Auf dem Gelände des Staatsgutes Grub soll eine Agri-Photovoltaik (AGRI-PV) Anlage entstehen.
Das Gelände liegt nördlich der Kirchheimer Straße und westlich der Prof.-Zorn-Straße am Rand des Gemeindegebietes von Poing.
Die Gemeinde Poing hat für das Vorhaben Verfahren zur Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 63 eingeleitet.

Bei der geplanten Anlage handelt es sich um die kombinierte Nutzung ein- und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung.
Bei dieser Anlage sollen drei verschiedene Bauarten der AGRI-PV untersucht werden. Einzelheiten können den Entwürfen der Begründungen zu den Bauleitplänen entnommen werden (sind der Sachstandsinformation beigefügt).

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing entsprechend angepasst werden. Im Zuge der 20. Änderung des Flächennutzungsplans soll im Planbereich die bisherige Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche in ein „Sondergebiet Versuch/Forschung/Anlagen, die der Erforschung und Nutzung von Sonnenenergie dienen“ geändert werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit bis 14.06.2024 zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans und dem Bebauungsplan Nr. 63 Stellung zu nehmen.

Da die vorliegenden Planungen Belange des Marktes nicht berühren, hat die Verwaltung der Gemeinde Poing mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden.

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3. Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde Anzing 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 für den Sondergebiet Photovoltaikpark nördlich Auhofen Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 04.07.2024 ö Sachstandsinformation 3

Sachvortrag

Nördlich des Anzinger Ortsteils Auhofen soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Anzing hat hierzu am 12.09.2023 die 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 „Sondergebiet Photovoltaikpark nördlich von Auhofen“ beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortsteils Auhofen, westlich der Staatsstraße 2081 und südwestlich des Ortsteils Boden. Im Bereich der westlichen Grenze verläuft der Hennigbach. 
Das Plangebiet umfasst ca. 19,2 ha und wird bisher landwirtschaftlich genutzt (Ackerflächen).

Vorgesehen ist, im Plangebiet ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festzusetzen, in dem primär freistehende Solarmodule ohne Stein- oder Betonfundamente einschließlich der hierzu erforderlichen technischen Anlagen (Trafostation, Wechselrichter, Leitungen) und Wege zulässig sein sollen. Die Flächen zwischen den Modulen sollen künftig als extensiv genutztes Grünland entwickelt werden. 

Als Verknüpfungspunkt für die Einspeisung des erzeugten Solarstroms ins öffentliche Netz wurde dem Betreiber von Bayernwerk das Umspannwerk Markt Schwaben (neben der Bahnlinie München – Markt Schwaben) zugeteilt. Dies erfordert die Verlegung einer entsprechenden Anschlussleitung vom Plangebiet zum Umspannwerk, die dabei soweit wie möglich entlang von Wegflächen verlaufen soll.  
 
Das Plangebiet soll mit einer Heckenbepflanzung eingegrünt werden. Die Böschungsbereiche des Hennigbachs sowie ein 5m breiter Gewässerrandstreifen sollen offengehalten und die bachbegleitende Hochstaudenflur erhalten werden.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Anzing entsprechend angepasst werden. Im Zuge der 7. Änderung des Flächennutzungsplans soll im Planbereich die bisherige Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet Photovoltaik gem. § 11 BauNVO“ geändert werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit bis 14.06.2024 zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 Stellung zu nehmen.

Nach Prüfung der vorliegenden Planungen hat die Verwaltung der Gemeinde Anzing mitgeteilt, dass keine Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden.

Anmerkung des Schriftführers:
Die Verwaltung wird gebeten bei der Gemeinde Anzing nachzufragen, ob die geplante bauliche Nutzung Auswirkungen auf das bestehende Wasserschutzgebiet hat und ob sich die Menge des in den Hennigbach einzuleitenden Oberflächenwassers erhöht.

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4. Planfeststellungsverfahren Beteiligung am Planfeststellungsverfahren ABS 38/NBS München-Mühldorf-Freilassing-Grenze D/A-Simbach D/A, PA 01, Abschnitt 1.2 (Markt Schwaben, Ottenhofen, Pastetten, Wörth, Hörlkofen, Walpertskirchen) Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 04.07.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Die Maßnahme ABS/NBS München – Mühldorf – Freilassing – Grenze D/A – Simbach – Grenze D/A ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) mit der Dringlichkeitseinstufung „Vordringlicher Bedarf“ und wurde in das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) überführt. 

Die im Bestand 145 km lange, eingleisige, nicht elektrifizierte Strecke von München über Mühldorf / Tüßling nach Freilassing wird zur Steigerung der Streckenleistungsfähigkeit durchgehend zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert. 

Das bereits heute stark frequentierte Angebot des Schienenpersonennahverkehrs in der Region München – Mühldorf (Oberbayern) erfährt mit elektrisch betriebenen Zügen eine deutliche Verbesserung in Form von Fahrzeitverkürzungen. 

Der zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung ermöglichen die durchgehende elektrische Traktion des Schienengüterverkehrs in den Raum des bayerischen Chemiedreieckes mit seinem Hauptstandort Burghausen und in Richtung Österreich. Aufgrund des höheren Wirkungsgrades der elektrischen Zugförderung sind im Schienengüterverkehr Reduzierungen von Transportzeiten und höhere Lasten, mithin eine deutliche Erhöhung der Streckenleistungsfähigkeit, verbunden. 

Für den Schienenpersonenfernverkehr ermöglicht der Streckenausbau die Verbindung von München über Mühldorf nach Salzburg. Damit wird eine Verkürzung der Fahrzeit gegenüber der längeren Verbindung über Rosenheim erzielt. Darüber hinaus kann eine Entlastung der Strecke über Rosenheim erreicht werden. 

Die Ausbaustrecke München - Mühldorf – Freilassing besteht im Wesentlichen aus den folgenden Maßnahmen: 

⎯ zweigleisiger Ausbau Markt Schwaben – Ampfing mit einer Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h sowie Elektrifizierung Markt Schwaben – Ampfing – Mühldorf 

⎯ zweigleisiger Ausbau Tüßling – Freilassing mit einer Geschwindigkeit von bis zu 160 km/h sowie Elektrifizierung Mühldorf – Tüßling – Freilassing und Elektrifizierung Tüßling – Burghausen 

⎯ Neubau Truderinger Kurve 

⎯ zweigleisiger Ausbau Flughafen München – Erding (Fernbahngleis des Erdinger Ringschlusses) 

⎯ eingleisiger Neubau Walpertskirchener Spange 


Die Unterteilung der Gesamtmaßnahme erfolgt hauptsächlich in vier Planungsabschnitte (PA).

Der Planungsabschnitt 1 (PA 1) umfasst den Bereich von Markt Schwaben bis Ampfing der Strecke 5600 (München Ost Pbf – Simbach (Inn)). Der Planungsabschnitt erstreckt sich von Bahn-km 19,800 bis Bahn- km 66,171 und ist in 7 Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt.

Gegenstand dieses Verfahrens ist der Planfeststellungsabschnitt 1.2, der bei Bahn-km 22,820 beginnt und bei Bahn-km 30,000 endet. 

Der Planfeststellungsabschnitt 1.2 berührt an seiner westlichen Grenze die Gemeinde Markt Schwaben im Landkreis Ebersberg und verläuft dann weiter im Süden der Stadt Erding, im Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern). Auf seinem Trassenverlauf durchquert er die Gemeinden Ottenhofen, Pastetten, Wörth und endet auf dem Gebiet der Gemeinde Walpertskirchen.


Die Strecke des Planfeststellungsabschnitts 1.2 verläuft weitgehend durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. 

Es ist vorgesehen, das zusätzliche zweite Gleis nördlich des bestehenden Gleises hinzuzufügen. Die Bahnanlage kann somit weitgehend auf bahneigenem Grund angeordnet werden. 

Maßnahmen im Planfeststellungsabschnitt 1.2 sind u.a.: 

⎯ Durchgehender zweigleisiger Ausbau der bisher eingleisigen Strecke für eine Entwurfsgeschwindigkeit bis zu 200 km/h 

⎯ Tiefgreifende Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Baugrunds im Bereich des Bestandsgleises und des Ausbaugleises 

⎯ Ersatzneubau bzw. Neubau der Bahnkörperentwässerung einschließlich Regenrückhaltebecken und Versickerungsbecken 

⎯ Neubau einer durchgehenden Elektrifizierung 

⎯ Ausrüstung mit ETCS (= European Train Control System: Europäisches Zugbeeinflussungssystem als wesentlicher Bestandteil des zukünftigen einheitlichen europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems ERTMS)

Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der DB InfraGO AG als Vorhabenträgerin und den beteiligten Behörden sowie den Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln und den Bestand der Anlage öffentlich-rechtlich zu sichern.
 
In der Planfeststellung wird insbesondere entschieden, 

⎯ welche Lage, Gestalt und Beschaffenheit die Anlagen haben 

⎯ welche Grundstücke oder Grundstücksteile vorübergehend oder auf Dauer für das Vorhaben benötigt werden bzw. auf welchen Grundstücken dingliche Sicherungen erfolgen müssen
 
⎯ wie die öffentlich-rechtlichen Belange berücksichtigt und die öffentlich-rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben gestaltet werden
 
⎯ welche Folgemaßnahmen an anderen öffentlichen Verkehrswegen und sonstigen Anlagen notwendig werden
 
⎯ welche Vorkehrungen oder Schutzanlagen zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer vorzusehen sind
 
⎯ über Entschädigungsforderungen Betroffener dem Grunde nach
 
⎯ über Einwendungen, über die bei einer notwendigen Erörterung vor der Genehmigungsbehörde keine Einigkeit erzielt wurde
 
⎯ ob und welche naturschutzrechtlichen Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich sind, einschließlich des Umsetzungszeitraums 

Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere Zustimmungen und andere Planfeststellungen nicht erforderlich (§ 75 Abs. 1 VwVfG). 


Der Gemeindebereich Markt Schwaben ist im gegenständlichen Planfeststellungabschnitt 1.2 mit ca. 450 m Gleisbett betroffen, welche durch landwirtschaftliche Flächen im nordöstlichen Gemeindebereich führen. 

Neue Brückenbauwerke, Unterführungen oder Bahnübergänge, bei denen die jeweiligen Kommunen zur Mitfinanzierung herangezogen werden können, sind in diesem Planfeststellungsabschnitt 1.2 auf Markt Schwabener Flur nicht vorgesehen. Auch das Brückenbauwerk über die Anzinger Sempt liegt bereits außerhalb des Gemeindebereichs Markt Schwaben.

Aufgrund der bauzeitlichen Sperrung mehrerer Bahnübergänge, Straßen- und Bahnüberführungen entlang des Planfeststellungsabschnitts östlich der Bahnüberführung Erdinger Straße bis Walpertskirchen hat die Vorhabenträgerin ein Umleitungskonzept für den dort anfallenden regionalen über überregionalen Straßenverkehr erarbeitet. Dieses sieht vor, den überregionalen Verkehr großräumig um den Baustellenbereich herumzuführen. Markt Schwaben ist hier insoweit betroffen, als die Umleitung des von den Sperrungen betroffenen überregionalen Verkehrs im westlichen Bereich des Planfeststellungsabschnitts 1.2 über die Erdinger Straße und die Isener Straße erfolgen soll. 
Nach Einschätzung der Verwaltung dürfte dies insbesondere zu einer zusätzlichen Belastung des Kreuzungsbereichs Erdinger Straße/Isener Straße führen.   

Die ermittelte Gesamtbauzeit zur Erreichung des Endzustands (noch ohne Elektrifizierung) beträgt auf Grundlage der derzeitigen Planung ca. 5 Jahre und 4 Monate. Der gegenständliche Planfeststellungsabschnitt 1.2 wird in 4 Hauptbauphasen erstellt. Während der Bauphasen kommt es zu unterschiedlichen Einschränkungen. So sind nicht zu allen Zeitpunkten der einzelnen Bauphasen alle aufgeführten Straßen der jeweiligen Phase gesperrt

Die Bauarbeiten erfolgen überwiegend unter laufendem Betrieb des Bahnverkehrs. Erforderlich sind jedoch vorübergehende abschnittsweise Streckensperrungen – vorwiegend an Wochenenden.     

Der Baustellenverkehr wird größtenteils über das öffentliche Straßen- und Wegenetz abgewickelt. Entlang des Baufelds sind parallel zur Bahnstrecke Baustraßen vorgesehen

Im nordöstlichen Gemeindebereich ist entlang des Gleiskörpers der Ankauf eines schmalen Grundstücksstreifens durch die Vorhabenträgerin vorgesehen. Die betreffenden Teilflächen befinden sich in Privateigentum. Gemeindliche Grundstücke sind von den Grunderwerbsplänen der Vorhabenträgerin nicht betroffen. Allerdings strebt die Vorhabenträgerin eine dingliche Sicherung für Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des gemeindlichen Hennigbachgrundstücks 1464/2 an. 

Der nördlich der ehemaligen Kläranlage entlang der Bahnlinie verlaufende unbefestigte Feldweg (nicht im Eigentum des Marktes) soll infolge der Erweiterung des Bahnkörpers angepasst bzw. etwas verlegt werden.

Mit Schreiben vom 07.06.2024 hat das Eisenbahn-Bundesamt als verfahrensführende Behörde mitgeteilt, dass die DB InfraGO AG (vormals DB Netz) den Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt 1.2 von Markt Schwaben (ab dem Bereich östlich der Bahnüberführung Erdinger Straße) bis Walpertskirchen gestellt hat. Zu den vorliegenden Planunterlagen kann bis 09.08.2024 Stellung genommen werden.   


Der durch die Ortslage Markt Schwaben führende Planfeststellungsabschnitt 1.1, von dem der Markt noch stärker betroffen sein wird, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. 

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt folgende Stellungnahme abzugeben:

Von Seiten des Marktes Markt Schwaben ist bei der Planung und Realisierung des Vorhabens „ABS/NBS München-Mühldorf-Freilassing-Grenze D/A-Simbach-Grenze D/A, PA 01, Abschnitt 1.2 (Markt Schwaben, Ottenhofen, Pastetten, Wörth, Hörlkofen, Walpertskirchen)“ Folgendes zu berücksichtigen:
  
  • Die Realisierung dieses Vorhabens sowie der spätere Unterhalt der Bauwerke und Anlagen darf zu keiner finanziellen Belastung des Marktes Markt Schwaben führen. Der Markt Markt Schwaben beteiligt sich finanziell nicht an der Errichtung und dem Unterhalt von Bauwerken und sonstigen Anlagen (z.B. Brücken, Über- und Unterführungen, Durchlässe, Schallschutzmaßnahmen) oder der Verlegung oder Anpassung von Straßen und Wegen. 

  • Das Verkehrsaufkommen in der Ortslage von Markt Schwaben ist sehr hoch. Die Belastungsgrenze ist bereits jetzt erreicht und teilweise überschritten. Eine zusätzliche Verkehrsbelastung durch den Umleitungsverkehr ist so weit wie möglich zu vermeiden. 
Auf der vorgesehenen Umleitungsstrecke befindet sich auch der stark befahrene Verkehrsknotenpunkt Erdinger Straße (St 2080) /Abzweigung Isener Straße (St 2332). An dieser Abzweigung sind vom Vorhabenträger in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern als Straßenbaulastträger geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten und einen Rückstau auf der Erdinger Straße Richtung Ortsmitte durch wartende Linksabbieger in die Isener Straße sowie einen Rückstau auf der Isener Straße zu vermeiden (z.B. durch die Einrichtung einer Linksabbiegespur in der Erdinger Straße und einer Rechtsabbiegespur in der Isener Straße).

  • An- und Abfahrten von Baufahrzeugen von und zur Baustelle durch die Ortsmitte von Markt Schwaben sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Sofern alternative An- und Abfahrtswege bestehen, sind diese zu nützen, um eine zusätzliche Belastung des innerörtlichen Verkehrs zu vermeiden.

  • Der Markt Markt Schwaben wünscht darüber informiert zu werden, wann die Deutsche Bahn mit dem zugesagten vorzeitigen Ausbau des barrierefreien Bahnhofs Markt Schwaben konkret beginnt.

  • Auch in Höhe des Weilers Haus ist eine Lärmschutzanlage zu planen und zu bauen, um die dort lebenden Menschen vor dem zu erwartenden erhöhten Lärm zu schützen.

  • Der Ausbau der Bahnlinie und die höhere Frequentierung der Bahnstrecke werden erhöhte Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr Markt Schwaben stellen. Die DB wird gebeten mitzuteilen, in welcher Weise die für Feuerwehreinsätze entstehenden Kosten abgerechnet und vergütet werden.

  • In die Planfeststellungsunterlagen ist ein Konzept für die notwendigen Umleitungen für Radfahrer aufzunehmen, insbesondere für die Unterführung Siggenhofen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung Umnutzung einer bestehenden Büroeinheit im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses zu einer 3 Zimmer-Ferienwohnung Bahnhofstraße 17, Fl.Nr. 304 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 04.07.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Das Grundstück befindet sich im sogenannten nicht überplanten Innenbereich und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Art der Nutzung ist als Mischgebiet festgesetzt.

Da es sich bei dem Gebäude um Gebäudeklasse 3 handelt, ist der Antrag dem Haupt- und Bauausschuss vorzulegen. Eine bestehende Büroeinheit im EG eines Mehrfamilienhauses wird zu einer 3-Zimmer-Ferienwohnung für mittelfristige und Kurzfristige Urlauber und Geschäftsreisende umfunktioniert. 

Bei der vorgesehenen Umnutzung einer bestehenden Büroeinheit handelt es sich um zulässiges Wohn- und Bürogebäude im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 Baunutzungsverordnung.

Für die Ferienwohnung wird insgesamt 1 Stellplätz benötigt. Der Ferienwohnung stehen 2 Stellplätze zur Nutzung zur Verfügung 
Dieser Stellplatznachweis wird erbracht.  

Aus Sicht des Sachgebiets „Planen und Bauen“ kann hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben „Umnutzung einer bestehenden Büroeinheit im EG eines Mehrfamilienhauses zu einer 3-Zimmer-Ferienwohnung für mittelfristige und Kurzzeitvermietung an Urlauber und Geschäftsreisende“ für das Grundstück Fl. Nr. 304, EG links wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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6. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 04.07.2024 ö 6
Datenstand vom 19.08.2024 12:36 Uhr