Datum: 19.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 23:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
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19.09.2024
|
ö
|
|
1 |
Sachvortrag
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Beschluss
Antrag zur Geschäftsordnung
Die Sitzung wird mit der Tagesordnung aus der aktualisierten Sitzungseinladung vom Stand 18.09.2024 abgehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.07.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
|
2.1 |
Sachvortrag
Es gilt die Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.07.2024 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben.
Finanzen
Haushaltskonsolidierungskonzept 11. Fortschreibung vom 18.07.2024
Der Marktgemeinderat beschließt – mit dem Ziel, die finanzielle Leistungsfähigkeit wieder zu erreichen – die 11. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 18.07.2024 auf Grundlage des 10-Punkte-Katalogs des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. Der Beschluss des Markgemeinderates sowie die 11. Fortschreibung sind dem Landratsamt in Ebersberg bis zum 31.07.2024 zu übermitteln.
Kleingartenanlagen Markt Schwaben (Gebühren – Gartenordnung)
Der Pachtzins wird auf 0,42 €/m2 festgesetzt. Bei den bestehenden Pachtverträgen wird der Pachtzins entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen entsprechend erhöht.
Externe Nutzungsbekundung Wasserturm
Das Gremium schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an und befürwortet grundsätzlich die Verpachtung des alten Wasserturms zu ortsüblichen Sätzen unter der Voraussetzung eines von der Gemeinde genehmigten Konzeptes. Um dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht zu werden wird die Verwaltung beauftragt, eine öffentliche Auslobung durchzuführen, um verschiedenen Interessenten die Möglichkeit zu geben, Konzepte für den alten Wasserturm vorzustellen. Die Auslobung beinhaltet die Information, dass die Verpachtung langfristig ggfs. als Erbbaurecht erfolgen kann. Die eingereichten Konzepte sind dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Vor der öffentlichen Auslobung ist eine Stellungnahme des Amtes für Denkmalschutz hinsichtlich etwaiger Nutzungsmöglichkeiten einzuholen.
Neubau des Kommunalen Schulzentrums
Vergabe Gewerk Abbruch Mittelschule
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung den Auftrag für den Abbruch der Mittelschule an die Fa. Bergmann GmbH in Höhe von 979.069,93 € brutto zu vergeben.
Nachtrag Küchen (Tischlerarbeiten)
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. HoGaKa Profi GmbH in Höhe von brutto 109.890,52 €.
Nachtrag Schlosser (Galabau)
Beschluss 1: Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag 04 der Fa. Metallbau Weber in Höhe von 12.836,18 € brutto. Beschlussvorschlag 2: Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag 03c der Fa. Metallbau Weber in Höhe von rd. 18.000 € brutto. Die Verwaltung wird beauftragt, den Nachtrag erst dann zu beauftragen, wenn eine finale Planung der Ecksituation vorgelegt wurde.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Aufträge für die zusätzlichen Leistungen (Bohrpfahlwand und Gehweg) in Höhe von bis zu 10.000 € zu beauftragen.
Nachträge Heizung Sanitär
Der Marktgemeinderat genehmigt die Nachträge der Fa. Daume in Höhe 9.677,60 €, d.h. den Nachtrag 56 ohne Wasseraufbereitung mit Vorbereitung.
Nachträge Elektro
Der Marktgemeinderat genehmigt die Nachträge der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 9.307,91 €.
Nachträge Betonwerkstein
Der Marktgemeinderat genehmigt die Nachträge der Fa. Hans + Richard Koch in Höhe von brutto 46.245,54 €.
Beschluss
Das Gremium genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.07.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 08.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
|
2.2 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 08.08.2024 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben.
Anschluss der Siedlung Haus an die Wasserversorgung Markt Schwaben
Das Gremium folgt der Auffassung der Verwaltung und beschließt, die Siedlung Haus an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen und dies im Haushaltsplan 2025 zu berücksichtigen.
Wasserleitungserneuerung - Am Rittermannslehen - Sofortmaßnahme
Das Gremium folgt dem Vorschlag der Verwaltung und gibt die im Sachvortrag beschriebene Sofortmaßnahme zur Erneuerung der Wasserleitung Am Rittermannslehen zur Ausschreibung frei.
Beschluss
Das Gremium genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 08.08.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
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3. Bauleitplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
|
3 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3.1. Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße
Billigung des städtebaulichen Konzepts
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
18.01.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
7 |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
3.1 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.11.2024
|
ö
|
Sachstandsinformation
|
5 |
Sachvortrag
Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
vorberatend
|
14.05.2003
|
6
|
Haupt- und Bauausschuss
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
27.09.2011
|
9
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
Sachstandinformation
|
15.05.2018
|
2
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
03.07.2018
|
2
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
30.06.2022
|
3
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
vorberatend
|
15.09.2022
|
9
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
20.10.2022
|
6 + 7
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
20.10.2022
|
4
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
18.01.2024
|
7
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
19.09.2024
|
|
Der Marktgemeinderat hat im Jahr 2022 das Erfordernis einer Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 402 am Hauser Weg gesehen. In der Sitzung am 20.10.2022 fasste der Marktgemeinderat deshalb die Aufstellungsbeschlüsse für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße. Die Gründe für die Einleitung der beiden Verfahren sowie die mit der Überplanung verfolgten städtebaulichen Ziele können der Niederschrift über die Sitzung vom 20.10.2022 und den öffentlichen Bekanntmachungen vom 30.11. und 14.12.2022 entnommen werden. Die Niederschrift und die Bekanntmachungen können im Rathaus und im Internet auf der Homepage des Marktes eingesehen werden.
Nachdem für das Plangebiet ein grobes Konzept für die angedachte Bebauung angefertigt worden war, war es für das Planungsteam von Bedeutung eine Zustimmung des Marktgemeinderats zum Entwurf für die geplante Gewässerrenaturierung des Hennigbachs und die Gestaltung der bachbegleitenden Grünflächen zu bekommen. Die Kowollik Landschaftsarchitektur GmbH hatte im Auftrag des Grundstückseigentümers einen Entwurf mit Datum 02.12.2023 vorgelegt. Dieser soll die Grundlage für die weitere Bearbeitung eines Rahmenplans sowie der Entwürfe für die beiden aufzustellenden Bauleitpläne bilden. Der Marktgemeinderat billigte das vorgenannte Konzept mit Beschluss vom 18.01.2024.
In einem nächsten Schritt steht nunmehr die Billigung des städtebaulichen Konzepts für das Plangebiet an, das sowohl Grundlage für die Erarbeitung erster Entwürfe für die Bauleitpläne als auch für die Verhandlungen zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Planungsbegünstigen sein soll.
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass bei den Marktgemeinderatsmitgliedern Sascha Hertel und Markus Steffelbauer die Voraussetzungen für den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 Abs. 3 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 2
Antrag zur Geschäftsordnung
Über den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung abzusetzen, wird im Marktgemeinderat abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 3
Antrag zur Geschäftsordnung
Der Tagesordnungspunkt wird von der heutigen Sitzung abgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13
Beschluss 4
Das von der X³ Architekten GmbH in Zusammenarbeit mit der Kowollik Landschaftsarchitektur GmbH mit Fassungsdatum 19.09.2024 vorgelegte städtebauliche Konzept wird als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe für den Flächennutzungsplan -21. Änderung- und den Bebauungsplan Nr. 86 (jeweils Hauser Weg) gebilligt.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung soll untersucht werden, ob die im Plan dargestellten Gebäude 03, 05, 07 und 09 mit einem zusätzlichen Geschoss gegenüber der bisherigen Planungsüberlegung geplant werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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4. Erneuerbare Energien
Erstellung eines Standortkonzepts für Photovoltaikfreiflächenanlagen im Gebiet des Marktes Markt Schwaben
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
4 |
Sachvortrag
Vor einiger Zeit ist eine Photovoltaikfreiflächenanlage im Bereich Haus zwischen den Bahnlinien in Betrieb genommen worden.
Die Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan) für eine weitere Photovoltaikfreiflächenanlage sind mit den Beschlüssen des Marktgemeinderats vom 02.05.2024 eingeleitet worden. Die Anlage ist auf Flächen in der Hubertusstraße geplant.
Mittlerweile liegt dem Markt ein weiterer Antrag für die bauplanungsrechtliche Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage vor. Es handelt sich um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Rieder Feld.
Die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH hat in Zusammenarbeit mit der ENIANO GmbH im Auftrag des Landkreises Ebersberg im Jahr 2022 eine EEG-Kulisse für PV-Anlagen angefertigt. Hier sind Flächen dargestellt, auf denen möglicherweise förderwürdige PV-Anlagen errichtet werden könnten.
Vor dem Hintergrund, dass durchaus mit weiteren Anträgen auf Überplanung von Grundstücken zum Zwecke der Ausweisung von Sondergebieten für die Photovoltaiknutzung gerechnet werden kann, erscheint die Erstellung des im Beschlussvorschlag genannten Konzepts zielführend. In ein solches Konzept würden weitere/andere Kriterien als die evtl. Förderfähigkeit nach den Vorschriften des EEG die Grundlage für eine Bewertung der Anträge auf Einleitung von Bauleitplanverfahren aufgenommen werden. Die Energieagentur hat grundsätzlich die Bereitschaft geäußert, die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Der Zeitaufwand wurde von einem der für die Energieagentur tätigen Berater mit drei bis fünf Monaten angegeben.
Beschluss
Vor dem Hintergrund möglicher weiterer Anträge von Grundstückseigentümern und Versorgungsunternehmen auf Ausweisung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen und dem Erfordernis die weitere Errichtung von PV-Anlagen planerisch zu steuern, soll ein Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen im Gebiet des Marktes Markt Schwaben erstellt werden.
Eine Beauftragung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH mit Sitz in Ebersberg soll nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2
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5. Neuerlass der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung des Marktes Markt Schwaben (Stellplatzsatzung)
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
5 |
Sachvortrag
Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
Sachstandsinformation
|
02.12.2021
|
7
|
Haupt- und Bauausschuss
|
nichtöffentlich
|
beratend
|
13.01.2022
|
2
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
beratend
|
06.07.2023
|
6
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
beratend
|
10.08.2023
|
4
|
Haupt- und Bauausschuss
|
nichtöffentlich
|
beratend
|
14.09.2023
|
1
|
Haupt- und Bauausschuss
|
nichtöffentlich
|
beratend
|
30.11.2023
|
2
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
beratend
|
08.08.2024
|
3
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
beratend
|
12.09.2024
|
7
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
19.09.2024
|
5
|
Aktuell gilt für den Markt die Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2018.
Der Haupt- und Bauausschuss befasste sich am 08.08.2024 in öffentlicher Sitzung mit dem Erlass einer neugefassten Satzung. In der Sitzung sind die Inhalte bzw. Regelungen der Satzung detailliert beraten worden. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich dem Marktgemeinderat einen Neuerlass der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung zu empfehlen.
In der Sitzung vom 12.09.2024 wurde nur nochmal kleine Details angepasst.
Der Ausschuss sprach Sie mehrheitlich dafür aus, dass der § 6 Abs. 3 hinzugefügt wird.
Dieser lautet folgedermaßen:
„Die Reduzierung muss vertraglich mit dem Markt vereinbart werden und ist dinglich zu sichern.“
Im Gegenzug wird der § 8 Abs. 2 ersatzlos gestrichen.
„Die Reduzierung muss vertraglich mit dem Markt vereinbart werden und ist Grundbuch zu sichern.“
Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung
des Marktes Markt Schwaben
(Stellplatzsatzung)
Aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Markt Schwaben nach Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat vom 19.09.2024 folgende Satzung:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die Größe, Beschaffenheit, Gestaltung und die Anzahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder für das Gebiet des Marktes Markt Schwaben, soweit nicht durch rechtsverbindliche Bebauungspläne ausdrücklich abweichende Festsetzungen getroffen werden. Die Satzung gilt nicht für öffentliche Parkplätze und öffentliche Straßen.
§ 2
Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen
(1) Die Verpflichtung zur Herstellung, Bereithaltung und Ausgestaltung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder besteht entsprechend Art. 47 Absatz 1 Sätze 1 bis 3 BayBO, wenn
- eine bauliche oder andere Anlage errichtet wird, bei der Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist,
oder
- durch die Änderung einer solchen Anlage oder ihrer Nutzung ein geänderter Bedarf zu erwarten ist.
Dies gilt nicht, wenn sonst die Schaffung und Erneuerung von Wohnraum auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Reduzierung nach den §§ 6 - 9 dieser Satzung erheblich erschwert oder verhindert würde.
(2) Die erforderlichen Stellplätze müssen bei Bezugsfertigkeit der entsprechenden Gebäude funktionsfähig hergestellt sein und zur Verfügung stehen.
(3) Bei einer Wohnflächenmehrung eines bestehenden Gebäudes ohne Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit wird auf zusätzliche Stellplätze verzichtet.
§ 3
Anzahl der Stellplätze
(1) Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dienen.
(2) Die Anzahl der notwendigen und nach Art. 47 BayBO herzustellenden Stellplätze (Stellplatz-bedarf) ist anhand der Richtzahlenliste für den Stellplatz zu ermitteln, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. Nachkommastellen (ab 0,51) werden bei der Berechnung aufgerundet.
(3) Je Wohneinheit ist generell ein gefangener Stellplatz zulässig. Dies gilt ebenso für Mehrfamilienhäuser bei Zuteilung zur gleichen Wohnungseinheit (Vorlage Sondernutzungsrecht und Teilungserklärung nach Wohnungseigentumsrecht).
(4) Für Verkehrsquellen, die in dieser Anlage nicht erfasst sind, ist der Stellplatzbedarf nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall in Anlehnung an eine oder mehrere vergleichbare Nutzungen, die in der Anlage aufgeführt sind, zu ermitteln.
(5) Für Anlagen mit regelmäßigem An- und Auslieferungsverkehr ist auch eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Lastkraftwagen nachzuweisen. Auf ausgewiesenen Ladezonen für den Anliegerverkehr dürfen keine Stellplätze nachgewiesen werden.
(6) Für Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr durch Autobusse zu erwarten ist, ist auch eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Autobusse nachzuweisen.
(7) Es ist Platz zum Abstellen von Fahrrädern mit Fahrradständern nachzuweisen. Die Zahl der erforderlichen Fahrradabstellplätze sind anhand der Richtzahlenliste, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist, zu ermitteln.
(8) Von den in der Anlage 1 genannten erforderlichen Stellplätzen kann unter der Voraussetzung von §§ 6 – 9 abgewichen werden
(9) Werden Anlagen verschiedenartig genutzt, so ist der Stellplatzbedarf für jede Nutzung (Verkehrsquelle) getrennt zu ermitteln. Eine gegenseitige Anrechnung ist nur bei zeitlich ständig getrennter Nutzung möglich.
(10) Bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten muss mindestens ein normgerechter barrierefreier Stellplatz hergestellt werden. Nach jeder weiteren fünften Wohneinheit ist jeweils ein weiterer barrierefreier Stellplatz auszuführen.
§ 4
Möglichkeiten zur Erfüllung der Stellplatzpflicht
(1) Die Stellplatzverpflichtung wird erfüllt durch Schaffung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück (Art. 47 Abs. 3 Nr. 1 BayBO) oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe, wenn dessen Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist (Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 BayBO).
(2) Stellplätze dürfen auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück im Sinne des Absatzes 1 nicht errichtet werden, wenn aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan auf dem Baugrundstück keine Stellplätze oder Garagen angelegt werden dürfen.
§ 5
Ausstattung von Stellplätzen
(1) Stellplätze für Besucher müssen leicht auffindbar sein. Soweit sie nicht vom öffentlichen Straßenraum einsehbar sind (z. B. in einem Innenhof oder einer Tiefgarage liegen), sind Hinweisschilder auf öffentlichem Straßenraum aufzustellen. Besucherstellplätze dürfen auch unterirdisch angelegt werden. Hierfür sind entsprechende Hinweisschilder anzubringen.
(2) Die ungehinderte und unentgeltliche Benutzung von Besucherparkplätzen muss ganztäglich möglich sein und darf nicht durch Tore, Schranken oder sonstige Sperren beschränkt werden.
(3) Für die Zufahrten und Stellflächen ist eine naturnahe Ausführung und ausreichende Bepflanzung vorzusehen. Hierzu sind die Anforderungen der Freiflächengestaltungssatzung in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Die Entwässerung der Stellflächen und deren Zufahrten dürfen nicht über öffentliche Verkehrsflächen erfolgen.
(4) Zusammenhängende Stellplätze oder Garagen (bei mehr als 4 Stellplätzen) sind möglichst über eine gemeinsame Zufahrt bzw. Abfahrt an die öffentliche Verkehrsfläche anzulegen.
(5) Fahrradstellplätze sind gemäß Fachverband herzustellen.
§ 6
Reduzierung notwendiger Stellplätze
(1) Die Anzahl der notwendigen Stellplätze gemäß Anlage 1 können durch Einvernehmen mit dem Markt reduziert werden bei:
- Wohnungen für Personengruppen mit besonderem Wohnraumbedarf gemäß § 7 dieser Satzung
oder
- der Erstellung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes gemäß § 8 dieser Satzung
(2) Eine Kombination der Reduzierungen nach Nr. 1 und Nr. 2 ist möglich.
(3) Die Reduzierung muss vertraglich mit dem Markt vereinbart werden und ist dinglich zu sichern.
§ 7
Berücksichtigung besonderer Wohnbedarfe
- Bei der Schaffung von Wohnungen für Personengruppen mit besonderem Wohnraumbedarf, (z.B. betreutes Wohnen) welcher z.B. (gebundener Mietwohnraum) zur Verfügung gestellt wird, können die erforderlichen Stellplätze reduziert werden. Die Bindung des Wohnraums ist in einem separaten Vertrag zu regeln.
- Wird das im Vertrag beschriebene Mobilitätskonzept nicht mehr umgesetzt, behält sich der Markt vor, den ursprünglich vorhandenen Stellplatzbedarf durch Forderung eines Betrags in Höhe von 30.000 Euro pro Stellplatz auszugleichen.
§ 8
Berücksichtigung von Mobilitätskonzepten
(1) Wird für eine Anlage ein qualifiziertes Mobilitätskonzept vorgelegt, so kann im Einzelfall die Stellplatzplicht im Einvernehmen mit dem Markt reduziert werden.
(2) Ein qualifiziertes Mobilitätskonzept im Sinne des Absatzes 1 stellt eine Konzeption dar, die geeignet ist, die Nachfrage der Bewohner bzw. Nutzer der Anlage nach Stellplätzen durch die Nutzung neuer / alternativer Mobilitätsformen zu reduzieren. Dazu zählen insbesondere:
- Bereitstellung Carsharing-Konzept gebunden für die Anlage. Die Kosten des Mobilitätskonzepts auf eigenem Grund trägt der Eigentümer.
- die Vorhaltung von Maßnahmen, welche die Nutzung von Fahrrädern besonders unterstützen (z. B. die Bereitstellung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenrädern oder Pedelecs über Bikesharing-Konzepte) oder die Errichtung von zusätzlichen Abstellflächen / -räumen für Lastenräder und Fahrradanhänger.
- Weitere innovative Mobilitätsangebote, auch solche des ÖPNV.
Die Kosten des Mobilitätskonzepts auf eigenem Grund trägt der Antragsteller bzw. Bauherr.
(3) Erfolgen Maßnahmen außerhalb der durch den Antragsteller überplanten Fläche, ist ein entsprechender Investitionsbeitrag im Benehmen mit dem Markt zu ermitteln und durch den Antragsteller zu entrichten.
(4) Dieser Investitionsbeitrag ist mit Erteilung der Baugenehmigung, bzw. vier Wochen nach Einreichung der Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Bayerischer Bauordnung, sofern nicht anders vertraglich geregelt, zu entrichten.
(5) Das Konzept ist alle 5 Jahre unaufgefordert dem Markt vorzulegen.
(6) Wird das im Vertrag beschriebene Mobilitätskonzept nicht mehr umgesetzt, behält sich der Markt vor, den ursprünglich vorhandenen Stellplatzbedarf durch Forderung eines Betrags in Höhe von 30.000 € pro Stellplatz auszugleichen.
(7) Im Falle der Änderung oder Nutzungsänderung der genehmigten baulichen Anlage ist ein angepasstes und aktualisiertes Mobilitätskonzept vorzulegen. Bei fehlender Vorlage behält sich der Markt vor, den durch diese Änderung / Nutzungsänderung zusätzlich ausgelösten Stellplatzbedarf durch Forderung eines Betrags in Höhe von 30.000 € pro Stellplatz auszugleichen.
§ 9
Abweichungen
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben kann der Markt, im Übrigen die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Markt von den Vorschriften dieser Satzung Abweichungen nach Art. 63 BayBO zulassen.
§ 10
Inkrafttreten, Ordnungswidrigkeiten
(1) Diese Satzung tritt am 01.10.2024 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung vom 23.01.2018 außer Kraft.
(2) Mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro kann entsprechend Art. 79 BayBO belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Gebot oder Verbot dieser Satzung zuwiderhandelt.
Markt Schwaben, XX.XX.2024 Markt Markt Schwaben
________________________________
Walentina Dahms
Erste Bürgermeisterin
Anlage zur Satzung des Marktes Markt Schwaben über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung
|
Verkehrsquelle
|
Zahl der Stellplätze
(ab 0,51 wird aufgerundet)
sowie
Zahl der Fahrradstellplätze
|
hiervon für
Besucher
i.H.v.
(ab 0,51 wird aufgerundet)
|
1
|
Wohngebäude
Wohnungen / Einfamilienhäuser / Mehrfamilienhäuser / Appartements
|
1.1
|
Wohngebäude
|
|
|
1.1
|
1.1.1 Einfamilienhäuser
|
2
|
|
|
1.1.2 Doppelhäuser,
je Doppelhaushälfte
|
2
|
|
|
1.1.3 Hausgruppen,
je Einzelgebäude ab 5
|
2
|
20
|
1.2
|
Mehrfamilienhäuser
(kleine, mittlere und große
Wohnungen / Wohneinheiten)
|
|
|
|
1.2.1 Wohnungen bis 50 m²
51 m² bis 80 m²
|
1
1,5
|
20
20
|
|
1.2.2 Wohnungen ab 81 m²
|
2
|
20
|
1.3
|
Kinder-, Schüler- und
Jugendwohnheime
|
1 je 20 Betten,
mind. 2
|
75
|
1.4
|
Studentenwohnheime, Schwestern- /
Pflegewohnheime,
Arbeitnehmerwohnheime
|
1 je 2 Betten,
mind. 3
|
10
|
1.5
|
Gebäude mit Altenwohnungen /
Betreutem Wohnen
|
1 je 2 Wohnungen
|
20
|
1.6
|
Seniorenheime, Langzeit- und
Kurzzeitpflege, Tagespflegeeinrichtungen
|
1 je 10 Betten,
mind. 3
|
50
|
1.7
|
Wohnanlagen der sozialen Wohnraumförderung
|
|
|
|
1.7.1 Wohnungen bis 100 m²
|
1
|
10
|
|
1.7.2 Wohnungen ab 101 m²
|
2
|
10
|
1.8
|
Obdachlosenheime, Gemeinschaftsunter-
künfte für Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
|
1 je 30 Betten,
mind. 3
|
10
|
2
|
Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen
(Flächen für Kantinen, Erfrischungsräume u. ä. bleiben außer Ansatz)
|
2.1
|
Büro- und Verwaltungsräume allgemein
|
1 je 40 m² Hauptnutzfläche
|
20
|
2.2
|
Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen und dgl.)
|
1 je 30 m²
Hauptnutzfläche
mind. 3
|
75
|
3
|
Verkaufsstätten
(Flächen für Kantinen, Erfrischungsräume u. ä. bleiben außer Ansatz)
|
3.1
|
Läden
|
1 je 40 m² Verkaufsfläche,
mind. 2 je Laden
|
75
|
3.2
|
Waren- und Geschäftshäuser (einschl. Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelbetrieben)
|
1 je 25 m²
Verkaufsfläche,
mind. 2 je Laden
|
75
|
4
|
Versammlungsstätten (außer Sportstätten), Kirchen
|
4.1
|
Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeutung (z. B. Theater, Konzerthäuser, Mehrzweckhallen, Lichtspieltheater, Schulaulen, Vortragssäle)
|
1 je 5 Sitzplätze
|
90
|
4.2
|
Gemeindekirchen
|
1 je 30 Sitzplätze
|
90
|
4.3
|
Kirchen von überörtlicher Bedeutung
|
1 je 20 Sitzplätze
|
90
|
6
|
Gaststätten und Beherbergungsbetriebe
|
6.1
|
Gaststätten / Cafés / Bistros
|
1 je 10 m² Gastfläche
|
|
6.2
|
Biergärten
|
1 je 6 Sitzplätze
|
|
6.3
|
Spiel- und Automatenhallen, Billard-Salons, Stehlokale, sonst. Vergnügungsstätten
|
1 je 5 m² NF, mind. 3
|
75
|
6.4
|
Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe
|
1 je Fremdenzimmer, bei Restaurationsbetrieb Zuschlag nach 6.1 bis 6.3
|
75
|
7
|
Krankenanstalten
|
7.1
|
Krankenanstalten von überörtlicher Bedeutung
|
1 je 4 Betten
|
60
|
7.2
|
Sanatorien, Kuranstalten, Anstalten für langfristig Kranke
|
1 je 4 Betten
|
25
|
7.4
|
Ambulanzen
|
1 je 30 m² NF, mind. 3 Stellplätze
|
75
|
8
|
Gewerbliche Anlagen
|
8.1
|
Handwerks- und Industriebetriebe
|
1 je 2 Beschäftigte
|
10
|
8.2
|
Lagerräume, -plätze, Ausstellungs-, Verkaufsplätze
|
1 je 80 m² Nutzfläche oder
1 je 3 Beschäftigte
|
|
8.3
|
Dienstleister mit ausgedehntem Fuhrpark
|
1 je 3 Beschäftigte
|
|
8.4
|
Kraftfahrzeugwerkstätten
|
8 je Wartungs- oder Reparaturstand
|
|
8.5
|
Tankstellen
|
Bei Einkaufsmöglichkeiten über Tankstellenbedarf hinaus: Zuschlag nach 3. 1 (ohne Besucheranteil)
|
|
8.6
|
Tankstellen mit Pflegeplätzen
|
8 je Pflegeplatz
|
|
8.7
|
Automatische Kfz-Waschanlagen
|
5 je Waschanlage, zus. Stauraum für mind. 10 Kfz
|
|
8.8
|
Kraftfahrzeugwaschplätze zur Selbstbedienung
|
3 je Waschplatz
|
|
9
|
Verschiedenes
|
9.1
|
Kleingartenanlagen
|
1 je 3 Kleingärten
|
|
9.2
|
Ladestationen
|
Je 5 Stellplätze – 1 Ladestation. Zusätzlich Vorverkabelung für jeden 3. Stellplatz
|
|
10
|
Stellplätze für Fahrräder
|
10.1
|
Einfamilienhäuser
|
2
|
|
|
1.1.2 Doppelhäuser,
je Doppelhaushälfte
|
2
|
|
|
1.1.3 Hausgruppen,
je Einzelgebäude
|
2
|
|
10.2
|
Mehrfamilienhäuser
(kleine, mittlere und große
Wohnungen / Wohneinheiten)
|
Häuser ab 3 Wohnungen 2 je Wohnung
|
|
10.3
|
Kinder-, Schüler- und
Jugendwohnheime
|
0,5 je Bett
|
|
10.4
|
Studentenwohnheime, Schwestern- /
Pflegewohnheime,
Arbeitnehmerwohnheime
|
1 je Bett
|
|
10.5
|
Altenwohnheime /
Betreutem Wohnen
|
0,2 je Bett
|
|
10.6
|
Altenheime, Langzeit- und Kurzzeitpflegeheime
|
0,1 je Bett
|
|
10.7
|
Tagespflegeeinrichtungen
|
0,1 je Bett
|
|
10.8
|
Obdachlosenheime, Gemeinschaftsunter-
künfte für Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
|
0,2 je Bett
|
|
11
|
Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen
(Flächen für Kantinen, Erfrischungsräume u. ä. bleiben außer Ansatz)
|
|
|
11.1
|
Büro- und Verwaltungsräume allgemein
|
1 je 60 m²
|
|
11.2
|
Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume,
Arztpraxen und dgl.)
|
1 je 45 m²
|
|
12
|
Verkaufsstätten
(Flächen für Kantinen, Erfrischungsräume u. ä. bleiben außer Ansatz)
|
|
|
13.1
|
Läden
|
1 je 35 m²
|
|
13.2
|
Waren- und Geschäftshäuser (einschl. Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelbetrieben)
|
1 je 80 m²
|
|
14
|
Versammlungsstätten (außer Sportstätten), Kirchen
|
|
|
14.1
|
Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeutung (z. B. Theater, Konzerthäuser, Mehrzweckhallen, Lichtspieltheater, Schulaulen, Vortragssäle)
|
1 je 30 Plätze
|
|
14.2
|
Gemeindekirchen
|
1 je 30 Plätze
|
|
14.3
|
Kirchen von überörtlicher Bedeutung
|
1 je 30 Plätze
|
|
16
|
Gaststätten und Beherbergungsbetriebe
|
|
|
16.1
|
Gaststätten / Cafés / Bistros
|
1 je 40 m² Gastfläche
|
|
16.2
|
Spiel- und Automatenhallen, Billard-Salons, Stehlokale, sonst. Vergnügungsstätten
|
1 je 20 m² NF
|
|
16.3
|
Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe
|
1 je 15 Betten
|
|
19
|
Gewerbliche Anlagen
|
|
|
19.1
|
Handwerks- und Industriebetriebe
|
1 je 5 Beschäftigte
|
|
19.2
|
Lagerräume, -plätze, Ausstellungs-, Verkaufsplätze
|
1 je 5 Beschäftigte
|
|
19.3
|
Dienstleister mit ausgedehntem Fuhrpark
|
1 je 5 Beschäftigte
|
|
19.4
|
Kraftfahrzeugwerkstätten
|
1 je 5 Reparaturstände
|
|
19.5
|
Tankstellen
|
1 je 80 m² Verkaufsfläche
|
|
19.6
|
Automatische Kfz-Waschanlagen
|
|
|
20
|
Verschiedenes
|
|
|
20.1
|
Kleingartenanlagen
|
|
|
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung des Marktes Markt Schwaben.
Die Satzung tritt am 01.10.2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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6. Verlegung des Weihnachtsbaumes am Marktplatz - Antrag vom Betreiber "Grünes Pferd"
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
6 |
Sachvortrag
Mit Schreiben vom 18.03.2024 hat Herr Papadopoulos, Betreiber der Gaststätte „Grünes Pferd“ um Prüfung gebeten, ob der jährlich vom Markt aufgestellte Weihnachtsbaum an einem anderen Standort aufgestellt werden kann. Das Schreiben mit der Begründung ist dem Sachvortrag beigefügt.
Herr Papadopoulos betreibt seit ca. zwei Jahren die Gaststätte am Marktplatz 22. Für das Aufstellen der Tische und Stühle im Außenbereich seiner Gaststätte wurde ein Gestattungsvertrag geschlossen, da die Fläche im Eigentum der Marktgemeinde ist. Der Gestattungsvertrag berechtigt den Betreiber zur Nutzung der Fläche im Zeitraum vom 01.03. bis maximal 30.11.. Für die angebrachte Pergola hat das Landratsamt Ebersberg ein Baugenehmigungsbescheid erteilt, aufgrund des Gestattungsvertrages und der Aufstellung des Weihnachtsbaumes muss die Pergola derzeit jährlich auf- und abgebaut werden. Dies wurde Herrn Papadopoulos auch vor Abschluss des Gestattungsvertrages und vor Beantragung der Baugenehmigung mitgeteilt.
Der Bauhof stellt seit über 20 Jahren während der Advents- und Weihnachtszeit auf der Gehwegfläche vor dem jetzigen „Grünen Pferd“ den zentralen Weihnachtsbaum der Marktgemeinde auf. Die Aufstellung erfolgt vor dem ersten Advent, abgebaut wird der Baum nach Hl. Drei Könige. Um die Aufstellung grundsätzlich zu ermöglichen, wurde eine feste Bodenverankerung an diesem Standort gebaut.
Die Verwaltung hat zusammen mit dem Bauhof alternative Standorte in der Ortsmitte geprüft. Grundsätzlich muss an jedem neuen Standort zunächst eine Bodenverankerung errichtet werden. Außerdem ist für den jetzigen Standort eine eigene Stromversorgung über die Straßenlaterne installiert, so dass der Baum eigens in der Beleuchtung angesteuert werden.
Folgende Standorte wurden geprüft:
Marktplatz:
Mit dem Wochenmarkt und mit Blick auf die Sanierung des Hauses Nr. 23 fehlen hier geeignete Flächen. Zudem ist eine feste Bodenverankerung aufgrund der Tiefgarage und der damit im Untergrund vorhandenen Technik nicht möglich. Hier wird ein gesondertes mobiles Fundament benötigt. Die einmaligen Kosten hierfür sind nicht bekannt, zumal hier ein Ingenieurbüro Berechnungen bzgl. der Standlast vornehmen muss. Jährlich kommen dann die Kosten für den Transport des mobilen Fundaments sowie die Einlagerung auf die Marktgemeinde zu.
Parkflächen vom Marktplatz in nördliche Richtung (Kirche):
Die Nutzung von Parkflächen bedeutet zwangsläufig den Wegfall von 2 bis 3 Parkplätzen und somit auch Ausfall von Einnahmen durch die nicht eingenommen Parkgebühren. Je nachdem auf welchem Parkplatzbereich der Baum steht, entfällt ggfs. ein Behindertenparkplatz ersatzlos. Aufgrund der Breiten kann ein Behindertenparkplatz nicht einfach verlegt werden. Wie sich der Wegfall der Parkplätze auf das Weihnachtsgeschäft der Gewerbetreibenden auswirkt, kann von der Verwaltung nicht abgeschätzt werden.
Die Parkplätze müssten mit Pollern gesichert werden, hierfür sind ebenfalls Hülsen notwendig, die Poller sind zu kaufen und dann einzulagern und jährlich aufzustellen.
Um auch an einem neuen Standort die Beleuchtung des Baumes anschließen und steuern zu können (ansonsten geht der Baum mit der Straßenbeleuchtung an und aus) ist eine entsprechende Steuerung zu installieren. Vorausgesetzt eine Straßenleuchte befindet sich unmittelbar am neuen Standort.
Die Verwaltung sieht aus diesen Gründen die Parkflächen als keine geeignete Alternative.
Marktplatz – Brunnen:
Die bisherigen Weihnachtsbäume sind immer recht hoch und ausladend. Hierfür ist aufgrund des Brunnens, der Blumenbeete und auch der Bäume kein Platz für den Weihnachtsbaum.
Musikplatz – Einfahrt Schloßgraben:
Am Musikplatz an der Einfahrt zum Schloßgraben stand bereits viele Jahre ein Weihnachtsbaum in einem mobilen Fundament, dieser war immer etwas kleiner als der am Marktplatz. In den letzten Jahren wurde dieser aus Kostengründen eingespart. Eine Straßenleuchte ohne Zeitsteuerung könnte als Stromquelle genutzt werden.
Stellungnahme des Sachgebiets Planen und Bauen:
Im Zuge der Überlegung einer evtl. Erteilung einer Erlaubnis für eine dauerhafte Überdachung der Schankfläche auf dem gemeindlichen Grundstück (öffentliche Gehwegfläche) muss bedacht werden, dass dem Marktplatz städtebaulich eine besondere Bedeutung zukommt und zu überlegen ist, ob das sehr ansprechende Gebäude durch den „Vorbau“ nicht eventuell seine prägende Wirkung verliert.
Der aktuelle Betreiber hat eine qualitativ wertige Überdachung installiert. Im Falle einer dauerhaft gültigen Erlaubnis für einen ganzjährigen Betrieb wäre nicht sichergestellt, dass ein möglicher anderer Betreiber eine mindestens gleichwertige Überdachung vor dem Gebäude aufstellt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Antrag von Herrn Papadopoulos abgelehnt wird. Der Weihnachtsbaum ist weiterhin auf dem Gehweg vor dem Haus Nr. 22 am Markplatz zu errichten und das Dach im Bereich der Freischankfläche der Gaststätte „Grünes Pferd“ jedes Jahr entsprechend des Gestattungsvertrages rückzubauen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2
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7. Kommunale Verkehrsüberwachung
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
7 |
Sachvortrag
Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat in seiner Sitzung am 24.07.2024 den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben zur Durchführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung im fließenden Verkehr im Gemeindegebiet beschlossen. Straßlach-Dingharting möchte sich dabei gerne zum 01.01.2025 der KVÜ Markt Schwaben anschließen.
Neben der grundsätzlichen Zuständigkeit der Polizei, Regelungen - in diesem Falle des Verkehrs-rechts - zu überwachen und Verstöße zu ahnden, sind auch die Gemeinden gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeit im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG) zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, oder Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen.
Soweit sich eine Kommune entschließt, selber die Verkehrsüberwachung aufzunehmen (dies ist keine Pflicht), ist sie im hoheitlichen Bereich tätig. Das bedeutet, dass der Anschluss anderer Kommunen, die von der Leistung profitieren möchten und kein eigenes Personal einstellen und ein Büro einrichten möchten, ausschließlich auf der Grundlage entsprechender Gesetze – hier des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit KommZG - erfolgen kann. Der Abschluss privatrechtlicher Verträge ist unzulässig.
Eine Kommune darf sich zur Durchführung der Verkehrsüberwachung dabei externer Dienstleister bedienen, die Technik, geschultes Personal und Erfahrung mitbringen. Allerdings ist aufgrund der Hoheitlichkeit der Tätigkeit jederzeit zu gewährleisten, dass alle Entscheidungen im Rathaus getroffen werden. So entscheidet die Leiterin und im Vertretungsfall die Stellvertreterin des Sachgebietes Öffentliche Sicherheit und Ordnung z.B. über die Erstellung jedes einzelnen Bußgeldbescheides oder die Einstellung von Verfahren. Das zur Ausübung der Tätigkeiten notwendige Personal (Messtechniker samt Messtechnik zur Überwachung des fließenden Verkehrs, Mitarbeitende im ruhenden Verkehr sowie die Mitarbeitenden im Büro zur Verfahrensabarbeitung) sind im Rahmen der Arbeiternehmerüberlassung auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dem Markt Markt Schwaben vom entsprechenden zertifizierten Unternehmen NWS Sicherheitsservice GmbH zur Verfügung gestellt und sind der Leiterin des Sachgebiets öffentliche Sicherheit und Ordnung unterstellt und weisungsgebunden.
Da Markt Schwaben also seit Jahren eine eigene Verkehrsüberwachung betreibt, bietet es sich an, anderen Kommunen die Mitnutzung unseres Büros und unserer Fähigkeiten anzubieten und so den Betrieb der KVÜ wirtschaftlicher zu gestalten.
Anschlusswillige Kommunen schließen mit Markt Schwaben eine Zweckvereinbarung zur kommunalen Zusammenarbeit und können so die Leistung unserer Mitarbeiterinnen in der Abarbeitung der Verfahren nutzen.
Wichtig ist hier, dass jede Gemeinde selber hoheitlich über die Einrichtung und Befahrung der Messstellen im fließenden Verkehr in ihrem Gemeindegebiet entscheidet und auch Zeit, Dauer und Einsatzgebiet der Überwachung im ruhenden Verkehr selbst bestimmt.
Die jeweils in den Kommunen erhobenen Verfahren werden dann zur vollständigen Bearbeitung dem Markt Markt Schwaben übermittelt und hier bis zum Abschluss bearbeitet. Die Einnahmen aus den Verwarn- und Bußgeldern erhalten die Kommunen. Zum Abgleich unserer Bearbeitungstätigkeiten werden den Kommunen pro Fall eine Gemeinkosten- und Bearbeitungskostenpauschale in Rechnung gestellt.
Zum 01.01.2025 werden der KVÜ Markt Schwaben mittels Zweckvereinbarung 13 Kommunen angeschlossen sein. Auch nach Aufnahme von der Gemeinde Unterhaching bestehen weiterhin ausreichend Kapazitäten für die Aufnahme weiterer Gemeinden.
Die Gemeinde Straßlach-Dingharting möchte im fließenden Verkehr ca. 10 Stunden/Monat mobil messen und außerdem regelmäßige Trailermessungen ansetzen.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen den Anschluss der Gemeinde Straßlach-Dingharting an die KVÜ Markt Schwaben keine Einwände.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting zu. Grundlage ist der nachstehende Vereinbarungsentwurf.
Z w e c k v e r e i n b a r u n g
zwischen dem Markt Markt Schwaben,
vertreten durch Frau Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms
und
der Gemeinde Straßlach-Dingharting,
vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Hans Sienerth
Gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) schließen die oben genannten Gebietskörperschaften folgende Zweckvereinbarung:
§ 1 Aufgabe
Der Markt Markt Schwaben und die Gemeinde Straßlach-Dingharting sind aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zuständig.
§ 2 Übertragung und Personal
- Mit dieser Zweckvereinbarung überträgt die Gemeinde Straßlach-Dingharting dem Markt Markt Schwaben die Organisation und die finanzielle Abwicklung der kommunalen Verkehrsüberwachung im Bereich des fließenden Verkehrs für das Gemeindegebiet Straßlach-Dingharting.
- Zeitraum und Umfang der Verkehrsüberwachung im Bereich der Gemeinde Straßlach-Dingharting wird in Absprache mit dem Markt Markt Schwaben von der Gemeinde Straßlach-Dingharting festgelegt.
- Das für die Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung in beiden Kommunen erforderliche Personal und die für die Abwicklung der Aufgaben notwendige technische Ausstattung stellt der Markt Markt Schwaben aus eigenen Beständen oder über Verträge mit geeigneten Überwachungsunternehmen sicher.
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde Straßlach-Dingharting in Abstimmung mit dem Markt Markt Schwaben für die Außendiensttätigkeiten in der Kommunalen Verkehrsüberwachung im fließenden Verkehr eigenes oder Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung einsetzen kann und notwendige Technik anmietet.
§ 3 Verfahrensbearbeitung
- Die Gemeinde Straßlach-Dingharting überträgt die notwendigen Arbeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der kommunalen Verkehrsüberwachung im fließenden Verkehr dem Markt Markt Schwaben.
- Sämtliche, mit den Verfahren verbundenen hoheitlichen Entscheidungen, werden dem Markt Markt Schwaben übertragen.
§ 4 Kostenverteilung
- Die Gemeinde Straßlach-Dingharting erstattet dem Markt Markt Schwaben die anfallenden Personal- und Sachkosten wie folgt:
- Verkehrsüberwachung fließender Verkehr
- Außendienst
Für die Überwachung wird Fremdpersonal eingesetzt. Es werden die lt. Vertrag mit dieser Firma tatsächlich vereinbarten Std.-Sätze, einschl. MwSt. verrechnet.
- Gemeinkostenpauschale je Fall 2,30 €
- Bearbeitungskostenpauschale je Fall 2,30 €
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Die Bearbeitungsgebühren und Auslagen (PZU etc.) für Ordnungswidrigkeitsverfahren aus dem Bereich der Gemeinde Straßlach-Dingharting verbleiben beim Markt Markt Schwaben. Die Geldbuße (Verwarn- und Bußgelder) erhält die Gemeinde Straßlach-Dingharting.
- Für Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldbereich) aus dem Bereich der Gemeinde Straßlach-Dingharting, die eingestellt werden oder die zu Gericht gehen und die anfallenden Beträge (Gebühren, Gerichtskosten, etc.) der Gerichtskasse zugesprochen werden, erstattet die Gemeinde Straßlach-Dingharting dem Markt Markt Schwaben eine Ausfallgebühr in Höhe der anfallenden Verwaltungskosten in Höhe von derzeit 28,45 €.
- Die Kosten, die dem Markt Markt Schwaben im Zusammenhang mit der Verkehrsüber-wachung im Bereich der Gemeinde Straßlach-Dingharting entstehen und von dieser Zweckvereinbarung nicht erfasst werden (z.B. Porto, Leasing- oder Mietverträge für Erfassungsgeräte und Zubehör oder anderes) sind nach vorheriger Rücksprache von der Gemeinde Straßlach-Dingharting gesondert zu erstatten. Die Pauschalen unter 1.A werden monatlich in Rechnung (Folgemonat nach Tattag) gestellt. Die Auslagen aus 1.B werden nach Zahlungseingang des Bußgeldes in Rechnung gestellt.
- Der Markt Markt Schwaben erstellt für jedes Haushaltsjahr eine Jahresabrechnung, aus der sich die Einnahmen aus Verwarn-/Bußgeldern, die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Ordnungswidrigkeitenverfahren und der Aufwand für Außendienststunden für den Bereich der Gemeinde Straßlach-Dingharting ergeben.
- Der Markt Markt Schwaben informiert die Gemeinde Straßlach-Dingharting unverzüglich, sowohl über jede Änderung der Kosten, als auch über Änderungen des eingesetzten Personals bzw. der Dienstleistungsfirma.
§ 5 Verwaltung von Verwarn- und Bußgeldern
- Die bei der Verkehrsüberwachung anfallenden Verwarnungsgelder und Bußgelder, stehen jeweils der Kommune zu, in deren Zuständigkeitsbereich der Verkehrsverstoß begangen wurde.
- Die Gemeinde Straßlach-Dingharting unterhält ein separates Girokonto für den fließenden Verkehr, auf dem, die in ihrem Zuständigkeitsbereich anfallenden Verwarn- und Bußgelder eingezahlt bzw. überwiesen werden. Der Markt Markt Schwaben erhält zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs eine Lese-Vollmacht für dieses Konto. Evtl. Rücküberweisungen von Doppelzahlern und dergleichen sind nach Absprache von der Gemeinde Straßlach-Dingharting auszuführen.
§ 6 In Kraft treten
- Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg in Kraft und gilt zunächst bis 31.12.2025. Sie verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht bis zum 30.09.2025 die Vereinbarung gekündigt worden ist. In den Folgejahren verlängert sich die Vereinbarung jeweils automatisch um ein Jahr, wenn diese nicht binnen einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Jahres gekündigt wird.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Ausfertigung der Zweckvereinbarung
Die beteiligten Kommunen erhalten jeweils eine Ausfertigung der vom zuständigen Landratsamt Ebersberg (Art. 52 Abs. 1 Satz 2 KommZG) genehmigten Zweckvereinbarung.
§ 8 Auseinandersetzung
Wird die Zweckvereinbarung gekündigt oder aufgehoben, findet eine Auseinandersetzung statt. Die nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibenden Kosten, sind dem Markt Markt Schwaben von der Gemeinde Straßlach-Dingharting gem. § 4 Abs. 3 zu erstatten.
§ 9 Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der an dieser Vereinbarung Beteiligten sollen die jeweiligen Aufsichtsbehörden angerufen werden.
Markt Markt Schwaben, Straßlach-Dingharting,
___________________________________ _____________________________
Walentina Dahms Hans Sienerth
Erste Bürgermeisterin Erster Bürgermeister
Diese Zweckvereinbarung wurde mit Schreiben vom ___________ dem gem. Art. 52 Abs. 1 Satz 2 KommZG zuständigen Landratsamt Ebersberg zur Genehmigung vorgelegt und mit Schreiben des Landratsamtes Ebersberg Az. ________________ vom ______________ genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Leonardo Brandes, Alessandra Neumüller und Markus Steffelbauer waren während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.
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8. Parksituation Schulzentrum - Ausweisung von Kiss and Ride Parkplätzen
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
8 |
Sachvortrag
Im Habererweg wurden entlang der neuen Grund- und Mittelschule zehn Längsparkplätze eingerichtet. Bereits in der Planung zum Schulneubau wurde angedacht, diese als „Kiss and Ride“ Parkplätze auszuweisen, diese Planung wurde jedoch wieder verworfen. Aktuell sind die Parkplätze nicht beschildert und haben somit auch keinerlei Einschränkungen.
Bereits vor Unterrichtsbeginn sind die Längsparkplätze dauerhaft belegt. Viele Eltern lassen die Kinder in der Neusatzer Straße aussteigen, danach wird auch dieser Bereich dauerhaft zugeparkt. Dies führte zu einer unübersichtlichen Situation. Daher wurde hier bereits letzte Woche ein absolutes Haltverbot installiert. Im Habererweg wurde die Feuerwehrzufahrt zum Schulgelände ebenfalls mit Haltverbot beschildert, da hier z. T. Fahrzeuge dauerhaft auf der Straße und somit in der Feuerwehrzufahrt geparkt wurden. Ein weiteres Problem ist, dass die Lehrerparkplätze noch nicht gebaut sind und somit auch die Lehrer/innen sich Parkplätze rund um das Schulgebäude auf der Straße suchen müssen.
Es kam nun erneut der Wunsch nach der Einrichtung von Kiss and Ride Parkplätzen auf. Bei Kiss and Ride wird ein Bereich ausgewiesen, der speziell für Hol- und Bringverkehr gedacht ist. Grundsätzlich gibt es gemäß StVO oder VzKat kein entsprechendes Verkehrszeichen. Die korrekte Art die Parkplätze zu beschildern ist entweder mit einem zeitlich befristeten eingeschränkten Haltverbot oder Parkscheibe für 30 Minuten.
Es ist nicht klar, ob die Einrichtung von Kiss and Ride Parkplätzen die Situation tatsächlich entschärft, da es dann zu deutlich mehr Ein- und Ausparkvorgängen kommt. Zudem werden Elterntaxis gefördert mit einer extra dafür eingerichteten Parkzone. Hinzu kommt, dass die Parkplätze dann auch für die Lehrer/innen wegfallen.
Die Verwaltung schlägt vor, die fünf Parkplätze im Habererweg zwischen dem Eingang der Grundschule und bis zur Einmündung in den Wittelsbacherweg als Kiss and Ride Parkplätze auszuweisen. Die restlichen Parkplätze im Habererweg entlang der Mittelschule bleiben für Lehrkräfte bestehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die fünf seitlichen Parkplätze im Habererweg vom Eingang der Grundschule bis zum Einmündungsbereich Wittelsbacherweg mit einem eingeschränkten Haltverbot in der Zeit von 7.00 bis 14.00 Uhr auszuweisen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Alternativmodelle, wie z. B. den Zufußbus und Anreizsysteme zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
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9. Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 22.11.2023 auf Weiternutzung der alten Schulcontainer
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
9 |
Sachvortrag
Am 01.10.2024 beginnen die Abrissarbeiten im Bereich alte Mittelschule.
Auf dem Areal der alten Mittelschule stehen 19 Container, die bis zum 01.10.2024 zurückgebaut werden müssen.
Im HBA vom 08.08.2024 wurde beschlossen, die 19 Container im Markt den Vereinen kostenlos zur Verfügung gestellt und übergeben werden.
Am 19.08.2024 wurden die Vereine im Markt angeschrieben, dass diese sich beim Markt bewerben können und dann per Los entschieden wird, wer im Markt welche Anzahl an Container erhalten wird.
Dazu sind bis zum 11.09.2024 die entsprechenden Bewerbungen von den Vereinen eingegangen.
Die Aufteilung der Container erfolgt wie folgt:
- Theaterverein Markt Schwaben – 4 Container
- Freiwillige Feuerwehr Markt Schwaben – 4 Container
- Sportverein Finsinger Str. – 8 Container (Bereits im HBA vom 08.08.2024 zugesagt und durch den Sportverein abgebaut)
- Antrag Fraktion Freie Wähler – 3 Container
Am 22.11.2023 hat die Fraktion Freie Wähler – Markt Schwaben folgenden Antrag gestellt:
Einige Schulcontainer sollen zum Zweck eines eigenverantwortlich zu mietenden Partyraums aufgestellt werden (an geeigneterer Stelle). Als Standort können sich die FW beispielsweise den Sportplatz an der Finsinger Straße vorstellen. Auch andere Standorte wären denkbar. Für private Feiern (Abschluss, Geburtstage, etc.) oder sonstige Treffen mit 20 -30 Personen stehen eigentlich keine Räume zur Verfügung, in denen Jugendliche ausgelassen feiern können, ohne sich Gedanken machen zu müssen, dass ggf. hochwertige Einrichtungen Schaden nehmen. Es sollte eine Möglichkeit geben, dass eine Räumlichkeit für eine kleine Miete und gegen Kaution zur Verfügung steht. Verantwortlich für die Veranstaltung ist der Mieter. Es gibt eine Übernahme und eine Rückgabe im gereinigten Zustand. Einige der alten Container könnten den Bedarf decken, ohne dass der Gemeinde große Investitionskosten entstehen.
In der Sitzung vom HBA 08.08.2024 wurde festgelegt, dass dazu mind. 3 Container der alten Mittelschule zur Verfügung gestellt werden können. Die Container sollen nach Möglichkeit am Standort des Baufensters auf dem Sportgelände Finsinger Str. aufgestellt werden.
Der Sportverein der Finsinger Straße hat bereits eine Containeranlage (8 Container) vom Markt erhalten. Dazu wurde beschlossen und mit dem Sportverein der Finsinger Str. vereinbart, dass das das Baufenster so auszuplanen und ist, das 3 Container für den Partyraum dort mit untergebracht werden könnten.
Derzeitige Platzangebote für Jugendliche in Markt Schwaben:
-Das Jugendzentrum „Blues“ an einem Samstag im Monat Räume zur Anmietung
-Grillplatz im Sportpark (Nutzung jederzeit möglich)
-Bauwagenprojekt
-Angebot der Vereine für Ihre Jugendgruppe,
-Angebot der Kirchen
Nach Prüfung des Antrages ergibt sich aus Sicht der Verwaltung folgender Sachverhalt:
Der „Sportplatz an der Finsinger Str“ wird ausschließlich von Fußballvereinen genutzt und liegt an der Finsingerstrasse mit den Fl.-Nr. 1145 Eigentümer Markt Schwaben / Fl.-Nr. 1143 Eigentümer Pfarrpfründestiftung Markt Schwaben / Fl.-Nr. 1142 Eigentümer Pfarrpfründestiftung Markt Schwaben / Fl.-Nr. 1142/7 Eigentümer Pfarrpfründestiftung Markt Schwaben. Zur Aufstellung des Party-Containers ist das Baufenster auf der Fl.-Nr. 1142/7 vorgesehen. Das Baufenster ist im Bebauungsplan mit 375 qm ausgewiesen. Bei einer Gesamtbetrachtung kann von einer Überbauung von 173 qm ausgegangen werden, was einem Aufstellen des Party-Containers nicht entgegensteht.
In Anlehnung an die „Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten“ §1 Abs. 2 Nr. 2 ist mit einem Platzbedarf für 2 Personen von 1 qm zu rechnen.
Zur Verfügung stehen 11 Containereinheiten mit einer Gesamtfläche von ca.155 qm.
Diese Fläche teilt sich in 4 separate Räume ohne Durchgang auf.
Anzahl Einheiten qm gesamt Personen gesamt
1 Raum 3 42,5 42
2 Räume je 2 27,5 26
1 Raum 4 58,8 58
Alle Angaben verstehen sich bei Nutzung ohne Theke und Mobiliar.
Bei einem Aufbau einzelner Räume ist die Außenhaut neu zu beschaffen.
Zusätzlich ist die Bodenbeschaffenheit (Bodenbelag ist nicht weiter zu nutzen) und die Lebensdauer abzuschätzen (Anschaffung ca. 2008 / durchschnittliche Lebensdauer von Stahlcontainern liegt bei 12-13 Jahren).
Im Zuge der Prüfung vom Antrag in der Verwaltung haben sich Rückfragen ergeben.
Diese Rückfragen wurden an die Fraktion Freie Wähler - Marktschwaben übermittelt und werden Zeitnah durch die Fraktion beantwortet. Das Ergebnis der Rückfragen wird dem Gremium im Nachgang nachgereicht.
Beschluss
- Der Marktgemeinderat stimmt der Abgabe der Container an den Theaterverein und der Freiwilligen Feuerwehr zu.
- Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag der Fraktion Freie Wähler – Markt Schwaben zu.
- Für den Partyraum werden mind. 3 Container der alten Mittelschule zur Verfügung gestellt.
- Bis zur finalen Umsetzung der Maßnahme Partyraum und Standortfestlegung, werden die Container auf dem Parkplatz Sportplatz Finsinger Straße zwischengelagert.
- Die Verwaltung wird das Ergebnis der Standortprüfung und Folgekosten Partyraum für den Markt, bei Vorliegen der Informationen, in der nächstmöglichen Marktgemeinderatssitzung vorstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2
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10. Ersatzneubau der Brücke am Sportpark
Sachstandsinformation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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19.09.2024
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ö
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Sachstandsinformation
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10 |
Sachvortrag
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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Sachstandsinformation
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19.09.2024
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Die Brücke am Sportpark ist in einem sehr schlechten Zustand und steht schon seit mehreren Jahren zum Neubau an. Für dieses Jahr waren für den Neubau der Brücke 100.000 € im Haushaltsplan vorgesehen. Aufgrund des Beschlusses des Marktgemeinderats vom 27.06.2024 stehen in diesem Haushaltsjahr keine Mittel mehr für den Brückenneubau zur Verfügung.
Um die Fußläufigkeit der Bürger der Hubertusstraße nach Markt Schwaben zu gewährleisten, musste eine vorübergehende Lösung gefunden werden. Das Sachgebiet 4.2 hat die Brücke mit Kanthölzern soweit ertüchtigt, dass die Brücke über Winter begehbar bleibt. Dies ist aber nur eine Notlösung und kann vom SG 4.2 auch nur für kurze Zeit befürwortet werden.
Die Brücke muss zwingend in 2025 erneuert werden, sollte dies nicht möglich sein, wird sie gesperrt werden müssen.
Die Brücke wurde vom Brückenprüfer mit 4 bewertet und hätte ohne die Modifizierungen gesperrt werden müssen.
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11. Temporärer Betrieb einer bewirteten Hütte durch den Dirndl- u. Burschenverein in der Advents- und Weihnachtszeit
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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19.09.2024
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ö
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Beratung und Beschlussfassung
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11 |
Sachvortrag
Der Burschen- und Dirndlverein stellt den Antrag, eine bewirtete Hütte im Gemeindegebiet aufzustellen. Dazu hat der Burschen- und Dirndlverein im Vorfeld möglich Standorte und die erforderlichen Maßnahmen mit der Verwaltung abgestimmt.
Der Burschen- und Dirndlverein stellt dem Marktgemeinderat sein Konzept anhand der beigefügten Präsentation vor.
Beschluss 1
Antrag zur Geschäftsordnung
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung des Marktgemeinderates verschoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5
Beschluss 2
Antrag zur Geschäftsordnung
Der Tagesordnungspunkt wird anstatt im Marktgemeinderat in der nächsten Sitzung des Haupt- und Bauausschusses behandelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4
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12. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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19.09.2024
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ö
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12 |
Sachvortrag
Laut § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist das Ende der Sitzungsberatungen grundsätzlich auf 23 Uhr festgelegt und die Sitzung wäre gemäß der Geschäftsordnung um diese Uhrzeit zu unterbrechen und am nächstfolgenden Werktag fortzusetzen.
Um dringende Tagesordnungspunkte im nichtöffentlichen Teil noch behandeln zu können, wird vorgeschlagen, die Sitzung abweichend von § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung fortzusetzen.
Beschluss
Antrag zur Geschäftsordnung
Die Sitzung wird abweichend von § 20 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung nach 23 Uhr fortgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4
Datenstand vom 20.11.2024 08:47 Uhr