Datum: 17.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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17.10.2024
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ö
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1 |
Sachvortrag
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Beschluss 1
Antrag zur Geschäftsordnung
Über den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt 6 der nichtöffentlichen Sitzung am Anfang der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln, wird im Marktgemeinderat abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
Antrag zur Geschäftsordnung
Der Tagesordnungspunkt 6 der nichtöffentlichen Sitzung wird am Anfang der nichtöffentlichen Sitzung behandelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 18
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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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17.10.2024
|
ö
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beschließend
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 12.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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17.10.2024
|
ö
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2.1 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 12.09.2024 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntzugeben.
Beschluss
Das Gremium genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 12.09.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 93 für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs
Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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17.10.2024
|
ö
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Beratung und Beschlussfassung
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3 |
Sachvortrag
Gremium
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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beschließend
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25.02.2021
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1
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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beschließend
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28.04.2022
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1
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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30.06.2022
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7
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Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
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beschließend
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30.06.2022
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10
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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20.10.2022
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4
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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22.04.2024
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4
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Marktgemeinderat
|
öffentlich
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beschließend
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18.07.2024
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11
|
Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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17.10.2024
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3
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Mit Beschluss des Marktgemeinderats vom 30.06.2022 ist das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das vom Freistaat Bayern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1063 geplante Rechenzentrum eingeleitet worden.
Im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Markt zu dem Schluss gekommen, dass für das im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellte Grundstück die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Rechenzentrum zweckmäßig erscheint. Das machte eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Inzwischen konnte das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans abgeschlossen werden. Somit ist gewährleistet, dass sich der Bebauungsplan Nr. 93 hinsichtlich der geplanten Festsetzung der Art der baulichen Nutzung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 28.10. bis 29.11.2022. Mehrere Behörden, Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellungnahmen zur Planung des Marktes abgegeben.
Im Zuge der Vorbereitung der Abwägung waren verschiedene Themen zu bearbeiten. Beispielhaft seien hier die Rückhaltung u. Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers, die Festlegung der künftigen Kaminhöhe des auf dem Nachbargrundstück bestehenden Biomasseheizkraftwerks und die Abstimmung naturschutzrechtlicher Themen mit der Unteren Naturschutzbehörde genannt. Dieser Prozess hat einen gewissen Zeitraum beansprucht, so dass die Abwägungsbeschlüsse sowie der Billigungsbeschluss (Billigung des geänderten Planentwurfs) erst in der Sitzung am 22.02.2024 gefasst werden konnten.
Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (öffentliche Auslegung) und die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum 12.04. bis 14.05.2024. Einige Träger öffentlicher Belange haben im Zuge der Beteiligung am Verfahren Anregungen und/oder Hinweise vorgetragen. Die Abwägungsbeschlüsse zu den Anregungen fasste der Marktgemeinderat in der Sitzung am 18.07.2024. Weiter beschloss er einige Änderungen der Festsetzungen aufgrund der Anregungen, die das Landratsamt Ebersberg in seinen Funktionen als untere Naturschutzbehörde und untere Immissionsschutzbehörde vorgetragen hatte. Das machte die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden erforderlich. Durchgeführt wurde das vorgenannte erneute Beteiligungsverfahren im Zeitraum 05.09. bis 08.10.2024.
Die folgenden Behörden haben im Zuge der erneuten Beteiligung am Verfahren Anregungen und/oder Hinweise vorgetragen:
1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten Ebersberg-Erding, Stellungnahme vom 01.10.2024
2. Landratsamt Ebersberg, Brandschutzdienststelle, Stellungnahme vom 04.10.2024
Wortlaut der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 01.10.2024 (Zitat):
„Für die Beteiligung an o.a. Planungsverfahren bedanken wir uns.
Zu dem Vorhaben liegen aus forstfachlich-waldrechtlicher sowie landwirtschaftlicher Sicht keine zusätzlichen Einwände oder Anregungen vor. Die unserer vorherigen Stellungnahmen (AELF-EE-F2-4612-48-8-5, 28.11.2022 sowie AELF-EE-F2-4612-46-8-9, 03.05.2024) besitzen jedoch weiterhin Gültigkeit und müssen beachtet werden.“
Eine Kopie der Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg vom 04.10.2024 ist zusammen mit der Beschlussvorlage und dem Bebauungsplanentwurf an alle Mitgliedern des Marktgemeinderats verteilt worden, so dass dem Gremium der Wortlaut des Schreibens bekannt ist.
Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs ist aufgrund der Stellungnahmen, die im Zuge der erneuten Beteiligung bei der Verwaltung eingegangen sind, nicht erforderlich, so dass der Bebauungsplan nunmehr als Satzung beschlossen und nach seiner Ausfertigung bekanntgemacht werden kann.
Beschluss
1.
Der Marktgemeinderat nimmt von der nach § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
Die vorliegenden Stellungnahmen, die Anregungen enthalten, werden wie folgt abgewogen:
2.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 01.10.2024
Der im Schreiben vom 01.10.2024 enthaltende Hinweis auf die Stellungnahmen vom 28.11.2022 und 03.05.2024 wird zur Kenntnis genommen. Zu den vorgenannten Stellungnahmen hat der Marktgemeinderat in den Sitzungen am 22.02. und 18.07.2024 die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Auf die Beschlüsse vom 22.02. und 18.07.2024 wird verwiesen, sie haben unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der Stellungnahme vom 01.10.2024 nicht veranlasst.
3.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg, Brandschutzdienststelle vom 04.10.2024
Die Hinweise der Brandschutzdienststelle stellen auf die Objektplanung ab. Selbstverständlich werden im Rahmen der noch aufzustellenden Objektplanung die Belange der Personenrettung, der Art und Qualität der Rettungswege, der Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge sowie das evtl. Erfordernis einer Feuerwehrumfahrung und des Objektschutzes usw. mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt und im zu erarbeitenden Brandschutzkonzept spätestens zum Zeitpunkt des Einreichens der Baugenehmigungsplanung prüffähig nachzuweisen sein.
Auch die Bemessung der erforderlichen Löschwassermengen ist gegenwärtig in der städtebaulichen Planung nicht abschließend möglich und kann erst im Rahmen der noch aufzustellenden Objektplanung bestimmt werden. Festzustellen ist, dass das Objekt unmittelbar an einer öffentlichen Straße, welche auch größere gewerbliche Anlagen erschließt, situiert ist. Es kann also grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass hinreichende Löschwasserkapazitäten anliegen. Sollte sich wider Erwarten im Rahmen der Objektplanung rechnerisch ein zusätzlicher Löschwasserbedarf abzeichnen, kann Abhilfe z. B. mittels unterirdischer Vorhaltung innerhalb des Plangebiets geschaffen werden. Der betreffende Nachweis ist spätestens zum Zeitpunkt des Einreichens der Baugenehmigungsplanung prüffähig zu führen.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der Stellungnahme vom 04.10.2024 nicht veranlasst.
4.
Der Bebauungsplan Nr. 93 für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs einschließlich Begründung wird in der Fassung vom 17.10.2024 als Satzung beschlossen.
5.
Den Behörden, die Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
6.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 17.10.2024 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Abfallwirtschaft
Identsysteme Ausschreibung Bio-/Restmüllausschreibung
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.10.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
4 |
Sachvortrag
Aufgrund der anstehenden Ausschreibung im kommenden Jahr wurden die derzeit auf dem Markt zur Verfügung stehenden Systeme zur Sammlung und Entsorgung von Rest- und Biomüll detailliert zusammengestellt. Dies wurde in der Sitzung vom 29.06.2023 vom Marktgemeinderat beschlossen und über die vergangenen Monate erarbeitet.
Nachfolgend sehen Sie nochmals den zeitlichen Ablauf der kommenden Monate. Die Kündigung für unseren derzeit aktuellen Vertrag erfolgt Ende dieses Jahres. Die gesamte Ausschreibung wird dann im Jahr 2025 gestartet und umgesetzt, da die vereinbarte Kündigungsfrist 15 Monate beträgt.
Die teilweise sehr komplexen Systeme werden von der Firma ia GmbH in der Sitzung im Detail vorgestellt.
Der Abfallwirtschaft ist bei der kommenden Ausschreibung besonders wichtig, dass die Tonnen den jeweiligen Haushalten zugeordnet werden können. Dies ist vor allem wichtig, um in die Tonnen eingeworfene Störstoffe den Verursachern zuordnen zu können. Auch die Abteilung Finanzen, welche für die Abrechnung der einzelnen Tonnen zuständig ist, benötigt eine genaue Nachvollziehbarkeit, welche Tonnengrößen in welcher Menge vor Ort geleert werden.
Folgende Systeme werden in der Sitzung vorgestellt:
- Elektronische Registrierung und Abrechnungssystem
- Barcode
- RFID (Radio-Frequency Identifikation)
Alle Systeme sind in der beigefügten Anlage detailliert zusammengefasst.
Ein Mitarbeiter der Firma ia GmbH geht in der Sitzung auf die einzelnen Systeme ein und steht für Fragen zur Verfügung.
In der heutigen Sitzung wird bewusst zunächst nur die Entscheidung über das Abfuhrsystem vorgelegt. Diese Festlegung ist wichtig für die weitere Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses. Die in diesem Zusammenhang auftauchenden grundlegenden Entscheidungen wie z.B. Tonnengröße oder Leerungshäufigkeit werden dem Marktgemeinderat rechtzeitig zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Verwaltung empfiehlt für die Kompost-/Restmülltonnen das Barcodesystem.
Bei diesem System steht sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch der eigene Handlungsspielraum, beispielsweise bei der Ausgabe/Änderung/Abmeldung von Tonnen, im Vordergrund. Die Aufkleber werden kostengünstig erstellt und können über die Gemeinde individuell erstellt, vergeben, erneuert oder angepasst werden. Hingegen sind Chips in der Tonne nicht selbstständig austauschbar oder ersetzbar, da sie fest mit den Tonnen verbunden sind. Bei Verlust, Beschädigung oder Tausch der Tonnen ist beim Chipsystem ebenfalls zu beachten, dass dies nicht mehr eigenständig über die Gemeinde erfolgen kann. Auch der Gesamtwert dieser Tonnen ist in Verbindung mit Chips höher, sodass ggf. höhere Kosten anfallen können, sollten Tonnen getauscht/beschädigt werden.
Auch andere zuvor aufgeführte Systeme wie z.B. eine GPS-Verfolgung des Entsorgungsfahrzeugs sind durchaus interessant. Jedoch ist dies auch bereits jetzt, auf Anfrage beim Entsorger, abfragbar und nachvollziehbar. Des Weiteren haben wir bezüglich der Touren der Entsorgungsfahrzeuge bisher, bis auf Ausnahmefälle, keinerlei Beanstandungen vorzuweisen, sodass diese Systeme nicht die für uns notwendigen Informationen ermitteln.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, zur Neuausschreibung von Rest- und Biomüll ein System mit einer Hinterlegung von Adresse, Tonnenart und -größe zu wählen in Form eines Aufklebers. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Leistungsverzeichnis zu erarbeiten und grundsätzliche Fragen dem Gremium gesammelt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2
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5. Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR
Projektstand Ausbaukonzept
Sachstandsinformation
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
17.10.2024
|
ö
|
Sachstandsinformation
|
5 |
Sachvortrag
Herr Wagner vom Kommunalunternehmen Markt Schwaben trägt den aktuellen Stand zum Ausbaukonzept vor.
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6. Asphaltierung Bauhof
Sachstandsinformation
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
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17.10.2024
|
ö
|
Sachstandsinformation
|
6 |
Sachvortrag
Die Außenfläche des Bauhofs muss eine neue Asphaltfläche bekommen.
Es handelt sich um eine Gesamtfläche von 647 m², wovon 345 m² nur abgefräst und mit neuer Deckschicht belegt werden müssen. 302 m² werden komplett entfernt, verdichtet, angeglichen und mit neuer Trag- sowie Deckschicht aufgefüllt werden müssen. Drei Kanalarmaturen müssen angeglichen und zwei Kanaldeckel ausgewechselt werden.
Höheneinmessungen werden nach Regie abgerechnet.
Die ausgeführten Arbeiten werden nach tatsächlichem Aufmaß abgerechnet.
Eingeholt wurden vier Angebote.
Das günstigste Angebot (Bieter 1) kann nicht angenommen werden, da die Firma die Arbeiten erst im Frühjahr 2025 ausführen kann.
Der Zweitbieter (Bieter 2) hat mündlich und schriftlich zugesichert, die Arbeiten noch in diesem Jahr ausführen zu können.
Daher wurde Bieter 2 am 08.10.2024 mit der Maßnahme beauftragt.
Begründung:
Die Asphaltarbeiten müssen vor Wintereinbruch abgeschlossen sein, da durch die Asphaltaufbrucharbeiten, verursacht durch Tiefbaumaßnahmen (Erneuerung Grundleitungen) in 2024, die Fläche nicht mehr für den Winterdienst geeignet ist. Für den reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäftes ist - vor allem eben in der Winterzeit - ein wieder durchgehend asphaltierter Bauhof-Verkehrsbereich notwendig.
Die Fläche vor dem Gebäude wird über den Fett- und Ölabscheider in den Regenwasserkanal eingeleitet.
Die restliche Fläche wird über den Schutzwasserkanal abgeführt.
Aufgrund der Belastung (Gewicht) durch die einzelnen Fahrzeugtypen, die beim Bauhof Markt Markt Schwaben im Einsatz sind, kann die Fläche weder entsiegelt noch als Pflasterfläche ausgeführt werden.
Das Risiko einer Bodenkontamination, durch Schadstoffe vom oder am Fahrzeug (z.B. waschen der Fahrzeuge), ist zu hoch, sodass hier die Fläche nur als asphaltierter Bereich ausgeführt werden kann.
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7. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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17.10.2024
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ö
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7 |
Datenstand vom 20.11.2024 08:59 Uhr