Datum: 14.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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14.11.2024
|
ö
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|
1 |
Sachvortrag
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.11.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
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2.1 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.09.2024 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:
Gewässerausbau Hennigbach – Freigabe der Nachträge 23, 24 und 34 - 39
Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung und gibt die im Sachvortrag aufgeführten Nachträge, die von der Fa. Max Aicher in Höhe von 103.870,28 Euro/brutto gestellt wurden, frei.
Wasserversorgung - Auftragsvergabe der Wasserleitungserneuerung Am Rittermannslehen
Das Gremium folgt dem Vorschlag der Verwaltung und gibt der Fa. Dimpfelmeier Tiefbau GmbH den Auftrag, die Arbeiten an der Wasserleitung „Am Rittermannslehen“, für den Preis von 128.879,74 €, auszuführen.
Neubau kommunales Schulzentrum
Schlussrechnung Rückbau Grundschulcontainer
Der Marktgemeinderat genehmigt die Schlussrechnung der Fa. Bergmann in Höhe von brutto 66.614,53 €.
Prognose Schlussrechnung Elektro
Der Marktgemeinderat genehmigt die vorliegende 14. Abschlagsrechnung.
Anmerkung: Der Marktgemeinderat genehmigt die vorliegende 14. Abschlagsrechnung in Höhe von brutto 375.646,09 €
Schlussrechnung Trockenbau
Der Marktgemeinderat genehmigt die Schlussrechnung der Fa. Gruber in Höhe von brutto 2.021.591,85 € sowie den darin enthaltenen Nachtrag 10.
Vergabe Winterdienst
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Erstbieter (Firma Zuhause) für den Winterdienst am kommunalen Schulzentrum für die Saison 01. November 2024 bis 31 März 2025 in Höhe von 21.717,50 € brutto zu beauftragen.
Beschluss
Das Gremium genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.09.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.11.2024
|
ö
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Beratung und Beschlussfassung
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2.2 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.10.2024 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:
Neubau kommunales Schulzentrum
Vergabe + Abrechnung Pflasterbelag
Der Marktgemeinderat genehmigt die Vergabe und die Abrechnungssumme der Fa. Virgens in Höhe von brutto 37.745,18 €.
Nachtrag Beprobung Abbruchmaterial
Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag des Büro Arcadis nach tatsächlichem Bedarf, gemäß beiliegender Aufstellung und Abrechnung.
Anmerkung: geschätzte Angebotssumme: brutto 32.726,19 €.
Schlussrechnung Umzug
Beratung und Beschlussfassung
Der Marktgemeinderat genehmigt die Schlussrechnung der Fa. Schindlauer Umzug & Logistik GmbH in Höhe von brutto 130.536,75 €.
Schlussrechnung Schließanlage
Der Marktgemeinderat genehmigt die Schlussrechnung der Fa. Daimer GmbH in Höhe von brutto 278.079,59 €.
Beschluss
Das Gremium genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.10.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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2.3. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.11.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
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2.3 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.10.2024 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:
Straßen- und Tiefbau - Graf-Ulrich-Weg
Vergabe der Pflasterarbeiten nach Ausschreibung
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und der Fa. Maier Thomas Pflasterbau GmbH, 84571 Reischach den Auftrag Pflasterung des Graf-Ulrich-Weges für 183.583,49 € zu vergeben.
Abfallwirtschaft
Beauftragung Ausschreibungsbüro Bio-/Restmüllentsorgung
Der Marktgemeinderat beschließt, das Ausschreibungsbüro von Frau Dr. Juliane Bauer für die kommende Neuausschreibung der Rest- und Biomüllentsorgung zu beauftragen. Die Auftragssumme beläuft sich gemäß Angebot auf 9.412,90 €.
Neubau kommunales Schulzentrum
Schlussrechnung Elektro
Der Marktgemeinderat genehmigt die Schlussrechnungssumme der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 5.064.709,74 €.
Schlussrechnung Leitsystem
Der Marktgemeinderat genehmigt die Schlussrechnung der Fa. DESCOR POS Design GmbH in Höhe von brutto 95.761,09 €.
Nachtrag Elektroplanung
Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag des Büro Raible + Partner in Höhe von 11.900 € brutto.
Beschluss
Das Gremium genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.10.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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3. Veranstaltungen im Jahr 2025 - Rechtsverordnung Sonntagsöffnung
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.11.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
3 |
Sachvortrag
Im kommenden Jahr finden die gemeindlichen Warenmärkte an folgenden Terminen statt:
Wintermarkt 23.02.0225
Frühlingsmarkt 11.05.2025
Sommermarkt 06.07.2025
Herbstmarkt 12.10.2025
Wie auch in den vergangenen Jahren sollen zu den Warenmärkten die Geschäfte in Markt Schwaben die Möglichkeit zu einer Sonntagsöffnung bekommen. Nach § 14 LadSchlG dürfen in Abweichung von den Ladenschlussvorschriften Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung erteilt die Gemeinde durch Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung. Die zu beschließende Rechtsverordnung ist beigefügt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Erlass der „Verordnung über die Offenhaltung der Verkaufsstellen im Rahmen der Vier-Jahreszeiten-Märkte“ in der vorliegenden Form zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Bundestagswahl 2025 - Entschädigung Wahlhelfer
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.11.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
4 |
Sachvortrag
Am 23. Februar 2025 findet die nächste Bundestagswahl statt. Am Wahlsonntag werden für die Wählerinnen und Wähler je acht Urnen- und Briefwahllokale bereitstehen. Jedes dieser Wahllokale wird mit acht Helfer/-innen besetzt, sodass wir zur nächsten Wahl 128 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer benötigen.
In den Urnenwahllokalen wird tagsüber in zwei Schichten (vor- und nachmittags mit je vier Personen) gearbeitet und ab 18.00 Uhr sind dann alle zum Auszählen wieder im Wahllokal. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit ab ca. 15.30 Uhr in voller Besetzung mit den Vorarbeiten, damit auch dort ab 18.00 Uhr mit dem Auszählen begonnen werden kann.
In Anlehnung an § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) ist es üblich, den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld auszuzahlen. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 waren dies 70,00 €/Person.
Das Erfrischungsgeld stellt einen Verpflegungszuschuss dar; es besteht kein Anspruch darauf seitens der Mitglieder der Wahlvorstände und Beisitzer. Ob und in welcher Höhe es gewährt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde. Möglich ist auch zusätzlich oder alternativ die kostenlose Bereitstellung von Verpflegung. Markt Schwaben wird die Wahlhelfer wie gewohnt mit einer kleinen Brotzeit, Getränken, Kaffee und etwas Süßem versorgen.
Die Gemeinden erhalten im Rahmen der Wahlkostenerstattung eine Zuwendung. Da in diesen Zuwendungen auch sonstige Kosten wie z. B. Portkosten beinhaltet sind, liegen die von den Gemeinden gewährten Beträge in der Praxis oft wesentlich über den staatlicherseits erstatteten Sätzen, da höhere Beträge oder zusätzliche materielle Anreize die Gewinnung der ehrenamtlichen Wahlhelfer erleichtern können.
Als Dank und Anerkennung für die freiwillige Hilfe all unserer ehrenamtlichen Helfer sowie auch als Anreiz zur Gewinnung von Helfern wird vorgeschlagen, bei der kommenden Bundestagswahl eine pauschale Entschädigung in Höhe von 75,00 €/Person für die Mithilfe auszuzahlen. Die Mittel wurden für den Haushalt 2025 in dieser Höhe bereits beantragt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied eines Wahlvorstandes bei der Bundestagswahl 2025 eine pauschale Entschädigung von 75,00 € pro Person auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße
Billigung des Konzepts für ein Seniorenheim im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
18.01.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
7 |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
3.1 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.11.2024
|
ö
|
Sachstandsinformation
|
5 |
Sachvortrag
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
vorberatend
|
14.05.2003
|
6
|
Haupt- und Bauausschuss
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
27.09.2011
|
9
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
Sachstandinformation
|
15.05.2018
|
2
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
03.07.2018
|
2
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
30.06.2022
|
3
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
vorberatend
|
15.09.2022
|
9
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
20.10.2022
|
6 + 7
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
20.10.2022
|
4
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
18.01.2024
|
7
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
19.09.2024
|
3.1
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
17.10.2024
|
6
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
14.11.2024
|
|
Der Marktgemeinderat hat im Jahr 2022 das Erfordernis einer Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 402 am Hauser Weg gesehen. In der Sitzung am 20.10.2022 fasste der Marktgemeinderat deshalb die Aufstellungsbeschlüsse für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße. Die Gründe für die Einleitung der beiden Verfahren sowie die mit der Überplanung verfolgten städtebaulichen Ziele können der Niederschrift über die Sitzung vom 20.10.2022 und den öffentlichen Bekanntmachungen vom 30.11. und 14.12.2022 entnommen werden. Die Niederschrift und die Bekanntmachungen können im Rathaus und im Internet auf der Homepage des Marktes eingesehen werden.
Nachdem für das Plangebiet ein grobes Konzept für die angedachte Bebauung angefertigt worden war, war es für das Planungsteam von Bedeutung eine Zustimmung des Marktgemeinderats zum Entwurf für die geplante Gewässerrenaturierung des Hennigbachs und die Gestaltung der bachbegleitenden Grünflächen zu bekommen. Die Kowollik Landschaftsarchitektur GmbH hatte im Auftrag des Grundstückseigentümers einen Entwurf mit Datum 02.12.2023 vorgelegt. Dieser soll die Grundlage für die weitere Bearbeitung eines Rahmenplans sowie der Entwürfe für die beiden aufzustellenden Bauleitpläne bilden. Der Marktgemeinderat billigte das vorgenannte Konzept mit Beschluss vom 18.01.2024.
Im Anschluss erfolgte mit Marktgemeinderatsbeschluss vom 19.09.2024 die Billigung des städtebaulichen Konzepts für das Plangebiet.
Dieses bildet die Grundlage für die Entwürfe für die beiden aufzustellenden Bauleitpläne und die Verhandlungen zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Planungsbegünstigen.
Vor dem Hintergrund, dass der Aufstellungsbeschluss vom 20.10.2022 für den Bebauungsplan neben anderem die Ausweisung einer Fläche für ein Seniorenheim beinhaltet, hat sich das Planerteam mit einem Konzept für eine entsprechende Einrichtung beschäftigt.
Vertreter der German Care GmbH und des Büros Plan- und Bauwerk werden voraussichtlich in der Sitzung am 14.11.2024 anwesend sein und das der Beschlussvorlage beigefügte Konzept für ein Seniorenheim mit unterschiedlichen Betreuungsformen, Wohnungen usw. vorstellen. Wenn der Marktgemeinderat die Billigung des Konzepts beschließen, wird es in die Anfertigung der Entwürfe für die Bauleitpläne sowie in die anstehenden Vertragsverhandlungen mit dem Planungsbegünstigtem einfließen.
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass bei dem Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer die Voraussetzungen für den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 3 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 2
Das von der German Care GmbH und dem Büro Plan- und Bauwerk vorgestellte Konzept für das im Plangebiet geplante Seniorenheim (Fassung: Okt. 2024) wird als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe für den Flächennutzungsplan -21. Änderung- und den Bebauungsplan Nr. 86 (jeweils Hauser Weg) gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt, in einem Teilbereich des Gebäudes ein weiteres Geschoss in Form eines zurückgesetzten Terrassengeschosses zuzulassen.
Dadurch kann mehr Wohnraum geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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6. Verfahren zur AUFHEBUNG des Bebauungsplans Nr. 30 für das Gebiet Böhmerwaldstraße
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben)
|
Haupt- und Bauausschusssitzung
|
01.02.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
3 |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.11.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
6 |
Sachvortrag
Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Haupt- und Bauausschuss
|
nichtöffentlich
|
vorberatend
|
20.04.2023
|
2
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
13.07.2023
|
5
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
vorberatend
|
01.02.2024
|
3
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
14.11.2024
|
|
Für das Gebiet Böhmerwaldstraße ist in den 1960er Jahren ein Bebauungsplan aufgestellt worden. Seine Bekanntmachung (Inkrafttreten) erfolgte im Jahr 1969.
Auf mehreren Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind seit dessen Inkrafttreten Wohnbauvorhaben genehmigt worden, für deren Umsetzung unterschiedliche Befreiungen von den Festsetzungen zu erteilen waren. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Regelungen des Bebauungsplans teilweise nicht mehr zeitgemäß sind und die Umsetzung von Vorhaben auf im Geltungsbereich liegenden Grundstücken verhindern oder zumindest erschweren. Zudem widerspricht der Bebauungsplan in Teilen der vom Landratsamt Ebersberg erlassenen Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Hennigbach. Das liegt daran, dass dessen Aufstellung lange vor dem Erlass der genannten Verordnung erfolgte.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 13.07.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans gefasst. Als Planfertiger ist für dieses Verfahren der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt worden.
Auf die Niederschrift über die Sitzung vom 13.07.2023, die sowohl im RIS als auch im Rathaus eingesehen werden kann, wird verwiesen.
Im Zeitraum 08.07. bis 22.07.2024 wurde die frühzeitigte Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 22.07.2024 zur geplanten Aufhebung des Bauleitplans und zum Satzungsentwurf zu äußern.
Folgende Stellungnahmen enthalten Anregungen und/oder Hinweise, die einer Abwägung zuzuführen sind:
1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Stellungnahme vom 16.07.2024
2. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Stellungnahme vom 09.07.2024
3. Handwerkskammer für München u. Oberbayern, Stellungnahme vom 17.07.2024
4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 09.07.2024
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 16.07.2024:
Keine forstfachlich-waldrechtlichen Einwände oder Anregungen.
Die von den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ausgehenden Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Licht, Staub und Erschütterungen, auch über das übliche Maß hinausgehend, sind zu dulden. Insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend sowie an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, falls die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erzwingt. Die Bauwerber sind auf diesen Umstand hinzuweisen.
Bepflanzungen entlang von landwirtschaftlichen Grundstücken sind so durchzuführen, dass bei der Nutzung keine Beeinträchtigungen, vor allem durch Schatteneinwirkung und Wurzelwerk entstehen.
Außerdem sind die Grenzabstände zu landwirtschaftlichen Grundstücken nach Art. 48 AGBGB zu berücksichtigen.
Die Erschließung (Befahrbarkeit angrenzender Wege mit modernen Arbeitsmaschinen und -geräten) und Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen müssen gesichert bleiben.
Des Weiteren muss auch sichergestellt sein, dass durch die vorliegende Planung, die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe in ihrem Bestand und in ihrer weiteren betrieblichen Entwicklung durch die Ausweisung von weiteren Bauflächen nicht behindert und eingeschränkt werden.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 09.07.2024:
Das 2,2 ha große Plangebiet (WA) liegt unmittelbar südlich vom Hennigbach und fällt zum Hennigbach deutlich ab. Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Hennigbachs grenzt bis ans Plangebiet heran.
Geomorphologisch liegt das Plangebiet im Bereich einer Altrißmoränenlandschaft. Der Untergrund besteht hier aus Lößlehm (schluffig, tonig, feinsandig).
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht stimmen wir der Aufhebung des Bebauungsplans zu. Im Zuge zukünftiger Baugenehmigungen ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht folgendes zu beachten:
- In Moränengebieten ist grundsätzlich mit Hang- und Schichtwasser zu rechnen. Wir raten daher zum Bau von wasserdichten Kellern und Lichtschächten und zur Ausführung als weiße Wanne. Vor dem Hintergrund des Klimawandels mit zunehmendem Starkregen raten wir bei allen Bauvorhaben zur hochwasserangepassten Bauweise derart, dass die Rohfußbodenoberkante des Erdgeschosses mindestens 25 cm über der höchsten Geländeoberkante unmittelbar am Bauvorhaben liegen sollte und die Gebäude bis zu dieser Kote wasserdicht errichtet werden (einschließlich Kelleröffnungen, Lichtschächte, Zugänge, Installationsdurchführungen etc.).
- Aufgrund der Hanglage kann es im Bereich des Plangebiets bei Starkregen zu wild abfließendem Wasser kommen. Wir verweisen auf die potentiellen Fließwege bei Starkregen, die der Hinweiskarte „Oberflächenabfluss und Sturzflut“ entnommen werden können. Die Karte wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.
https://umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/umweltatlas/index.html?lang=de&layers=lfu_domain-naturgefahren,service_naturgef_32,32;lfu_domain-naturgefahren,service_naturgef_33,33;lfu_domain-naturgefahren,service_naturgef_24,24&scale=18056&bm=combined_with_webkarte_grau
Planer und Bauherren werden auf die dauerhaft verbleibenden Starkregenrisiken ausdrücklich hingewiesen.
- Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Aufschluss von Grundwasser wasserrechtlich zu behandeln ist.
- Im Zusammenhang mit der Niederschlagswasserbeseitigung weisen wir darauf hin, dass Niederschlagswasser grundsätzlich zu versickern ist und verweisen auf die NWfreiV. Ist die Versickerung im Planungsgebiet nicht durchführbar, sollten alle Möglichkeiten zur Reduzierung und Rückhaltung des Regenwasseranfalles (z.B. durch Zisternen) genutzt werden.
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Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 17.07.2024:
Grundsätzlich bestehen von unserer Seite aus keine Einwände. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass sich im Plangebiet gewerbliche Nutzungen befinden, die im Zuge der weiteren Planungen und heranrückenden Wohnbebauung nicht in ihrem ordnungsgemäßen Bestand gefährdet oder beeinträchtigt werden dürfen.
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Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 09.07.2024:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Derzeit sind im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt. Mit der Auffindung bislang unentdeckter ortsfester und beweglicher Bodendenkmäler (Funde) ist jedoch jederzeit zu rechnen.
Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG sowie den Bestimmungen des Art. 9 BayDSchG in der Fassung vom 23.06.2023 unterliegen.
Art. 8 (1) BayDSchG:
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.
Art. 8 (2) BayDSchG:
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
Treten bei o. g. Maßnahme Bodendenkmäler auf, sind diese unverzüglich gem. o. g. Art. 8 BayDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem BLfD zu melden.
Bewegliche Bodendenkmäler (Funde) sind unverzüglich dem BLfD zu übergeben (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG).
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Kopien der vorgenannten Stellungnahmen haben die Mitglieder des Marktgemeinderats zusammen mit der Einladung zur Sitzung und dem Satzungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht erhalten. Dem Marktgemeinderat ist das Abwägungsmaterial bekannt.
Im Rahmen des Verfahrens sind die Abwägungsbeschlüsse vom Marktgemeinderat zu fassen. Weiter ist die Billigung des Satzungsentwurfs notwendig, bevor dieser öffentlich ausgelegt werden kann.
Beschluss
I.
Der Marktgemeinderat nimmt von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
Die vorliegenden Stellungnahmen, die Anregungen enthalten, werden wie folgt abgewogen:
II.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 16.07.2024
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Bauverwaltung übernimmt die Beratung der Bauwerber und Bauvorlageberechtigten und wird im Zuge der Bauberatung, spätestens auf Ebene der Baugenehmigung auf die genannten Belange hinweisen.
Planänderungen sind nicht veranlasst.
III.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 09.07.2024
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim wird zur Kenntnis genommen.
Die Bauverwaltung übernimmt die Beratung der Bauwerber und Bauvorlageberechtigten und wird im Zuge der Bauberatung, spätestens auf Ebene der Baugenehmigung auf die genannten Belange hinweisen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
IV.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 17.07.2024
Die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern wird zur Kenntnis genommen. Die Bauverwaltung übernimmt die Beratung der Bauwerber und Bauvorlageberechtigten und wird im Zuge der Bauberatung, spätestens auf Ebene der Baugenehmigung auf die genannten Belange hinweisen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
V.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 09.07.2024
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Die Bauverwaltung übernimmt die Beratung der Bauwerber und Bauvorlageberechtigten und wird im Zuge der Bauberatung, spätestens auf Ebene der Baugenehmigung auf die genannten Belange hinweisen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
VI.
Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 30 für das Gebiet „Böhmerwaldstraße“ einschließlich Begründung und Umweltbericht wird in der Fassung vom 14.11.2024 gebilligt.
VII.
Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich im Rathaus öffentlich auszulegen durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen, ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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14.11.2024
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ö
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7 |
Sachvortrag
Antrag der SPD-Fraktion bzgl. sozialer Komponenten zum Projekt Hauser Weg
Marktgemeinderatsmitglied Manfred Kabisch verliest einen Antrag der SPD-Fraktion bzgl. der sozialen Komponenten zum Projekt Hauser Weg und übergibt den Antrag an die erste Bürgermeisterin Walentina Dahms.
Nachbesserung Brücke „Am Erlberg“ Richtung Wildpark Poing
Marktgemeinderatsmitglied Manfred Hoser erinnert an die möglichen Risiken an der Brücke „Am Erlberg“ Richtung Wildpark Poing. Hier wurden in der Vergangenheit wegen Gefahren am Damm Stahlplatten provisorisch verbaut und dann wegen dem Winterdienst asphaltiert. Hier müsse dringend nachgebessert werden.
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms regt an, dass Herr Hoser die Problemstelle im Rahmen eines Ortstermins aufzeigt.
Sanierung Fassade Unterbräu
Marktgemeinderatsmitglied Manfred Hoser fragt erneut bezüglich der Sanierung der Fassade des Unterbräugebäudes nach.
Reinigung der Außenfassade der Fußgängerbrücke über die Bahnlinie
Marktgemeinderatsmitglied Alessandra Neumüller fragt erneut nach, wann eine Reinigung der Außenfassade der Fußgängerbrücke über die Bahnlinie erfolgt.
Wildwuchs Brücke Bahnhofstraße
Marktgemeinderatsmitglied Andreas Stolze kritisiert den Wildwuchs an der Brücke zur Bahnhofstraße.
Baustellenübersicht auf der Website
Aus der Mitte des Marktgemeinderats wird mitgeteilt, dass nicht alle Baustellen im Ort bzgl. Straßenbau vollständig auf der Website des Marktes aufgelistet sind.
Wertstoffinsel Edeka
Marktgemeinderatsmitglied Irmgard Czech spricht die Müllsituation um die Wertstoffinsel am Edeka-Markt an.
Die Verwaltung erläutert, dass dieses Thema bereits intern besprochen wurde und Anfang 2025 auf die Tagesordnung des Marktgemeinderates gesetzt wird, um Lösungsmöglichkeiten zu erörtern (z. B. Beauftragung einer Detektei).
Verteilung eines offenen Briefes des SPD Ortsverein Markt Schwaben
Herr Magnus Gfüllner informiert, dass der SPD Ortsverein Markt Schwaben einen offenen Brief an alle Haushalte in Markt Schwaben verteilt.
Datenstand vom 03.01.2025 11:15 Uhr