Datum: 05.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Parksituation Wiegenfeldring Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken am Marktplatz Beratung und Beschlussfassung
4 Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Schwaben Überblick über Messstellen und Auswertung gefahrene Geschwindigkeiten Sachstandsinformation
5 Verkehrssituation Ödenburger Straße/Neusatzer Straße Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 05.12.2024 ö 1

Sachvortrag

Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Parksituation Wiegenfeldring Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Sachstandsinformation 10
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 05.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

In den UVSK-Sitzungen am 23.03.2023 sowie am 28.09.2023 wurde bereits über die Parksituation der Besucher des Fitnessstudios im Wiegenfeldring beraten. Der Betreiber des Fitnessstudios hatte sich damals aufgrund der parkenden LKW und der damit verbundenen Parkplatzproblematik für seine Kundschaft an die Verwaltung gewendet. Die Parkplatzsituation vor Ort ist sehr angespannt, da immer mehr LKWs auf der Straße vor dem Fitnessstudio parken. Hinzu kommt, dass die Kanalbaufirma ihre Fläche, die zuvor als Parkplatz zur Verfügung stand, in eine Lagerfläche umfunktioniert hat. Den Besuchern des Fitnessstudios stehen somit deutlich weniger Parkplätze zur Verfügung. Baurechtlich sind dem Fitnessstudio lediglich 13 Stellplätze zugewiesen.
Wie in der UVSK-Sitzung am 23.02.2023 beschlossen, wurde der Vorgang am 05.04.2023 an die Firma Schlothauer & Wauer zur Prüfung im Rahmen des ISEK übermittelt. Im Rahmen der Untersuchung konnte die LKW Parksituation nicht berücksichtigt werden. 

Nun wurde vom Fitnessstudio erneut der Antrag gestellt, vor dem Studio die Parkplätze auf PKW zu beschränken sowie eine maximale Parkdauer von drei Stunden anzuordnen. 
Als örtliche Straßenverkehrsbehörde sind wir gemäß StVO berechtigt, die beantragten Änderungen durchzuführen. Wir verweisen jedoch auf die Bedenken, die bereits in der Sitzung am 23.03.2023 vorgebracht wurden. Zudem gibt es einen Grundsatzbeschluss, der für den gesamten Ort eine Höchstparkdauer von zwei Stunden festgelegt hat. 

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, in der Straße „Wiegenfeldring“ auf der östlichen Straße auf Höhe Haus Nr. 9 und 11 das Parken mit Parkscheibe für die Dauer von drei Stunden zu beschränken.
Die Parkdauer stellt damit eine Ausnahme vom Grundsatzbeschluss zur Parkzeit vom 23.02.2016 dar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken am Marktplatz Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 05.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Der beigefügte Antrag eines Gewerbetreibenden mit Firmensitz am Marktplatz 8 in Markt Schwaben ist am 08.11.2024 in der Verwaltung eingegangen. Darin bittet der Antragsteller um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum kostenfreien Parken vor seinem Ladengeschäft. Er begründet dies vor allem mit den immer wieder erforderlichen Ladetätigkeiten im Zusammenhang mit Warentransporten (oft Großgeräte) zu seinen Kunden. Auf den Antragstext wird verwiesen.

Im November 2021 wurden auf Beschluss des Marktgemeinderates Parkscheinautomaten in der Ortsmitte aufgestellt und damit Kostenpflicht für alle öffentlichen Parkflächen rund um den Marktplatz geschaffen. Davon sind auch die ansässigen Gewerbetreibenden und deren Mitarbeitenden betroffen. Zuvor bestand dort Parkscheibenpflicht mit einer maximalen Parkdauer von zwei Stunden.
Über die Jahre wurden in umfangreichem Schriftverkehr mit dem Antragsteller die rechtlichen Möglichkeiten ausgelotet und eine Ausnahmegenehmigung mit Blick auf die Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden immer abgelehnt (zumal - wie bereits erwähnt – wegen der bestehenden Parkscheibenpflicht auch schon vor Errichtung der Automaten ein dauerhaftes Parken vor dem Ladengeschäft nicht zulässig war). 

Um den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden und deren Mitarbeitenden gerecht zu werden, wurden mit der Errichtung der Automaten, im Schloßgraben Dauerparkplätze zur Miete eingerichtet. Dies hat der Antragsteller immer abgelehnt, da er das Firmenfahrzeug unmittelbar für die Ladetätigkeiten vor der Firmenniederlassung benötigt. 

Der Antragsteller hat sich – um sein Firmenfahrzeug unmittelbar vor dem Laden abstellen zu können - beim zuständigen Landratsamt einen Gewerbeparkausweis ausstellen lassen. Grundsätzlich befreit dieser Ausweis zwar u.a. von der Benutzung von Parkuhren und Parkscheinautomaten (§ 13 Abs. 1). Allerdings sind an die Nutzung ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die hier im Einzelnen nicht alle aufgeführt werden sollen. Zwingend ist die Nutzung aber z.B. an einen ganz bestimmten Einsatzort geknüpft, bei dem vorübergehend ausnahmsweise aufgrund der Dringlichkeit oder Eilbedürftigkeit das weiter entfernte Parken des Fahrzeuges nicht zumutbar ist weil z.B. die Materialien unmittelbar in der Nähe gebraucht werden. Es ist in diesen Fällen zum Parkausweis ein Zettel hinter der Windschutzscheibe zu hinterlassen mit Ansprechpartner, Telefonnummer, Datum, Uhrzeit und einige Angaben mehr. Daraus wird deutlich, dass eine Nutzung des Handwerkerparkausweises an dieser Stelle nicht zulässig ist. 

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Mitarbeitenden der Kommunalen Verkehrsüberwachung selbstverständlich bei offensichtlicher aktiver Ladetätigkeit keine Tickets ausgestellt haben und der Antragsteller in all den Jahren bislang keine Tickets erhalten hat. Rückfragen ergaben, dass meist ein kostenfreies 10-Minuten-Ticket im Auto hinterlegt war, wenn ein Kontrolleur seine Runde gemacht hat. 

Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4a StVO kann die Straßenverkehrsbehörde Ausnahmegenehmigung, von der Vorschrift, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten, erteilen. Dies ist nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt und unterliegt daher strengen Anforderungen.
Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes (andere Gewerbetreibende müssen/können für eine entsprechende Gebühr Parkplätze an anderer Stelle mieten) hat die Verwaltung bislang davon Abstand genommen. 
Der Antragsteller hat mit seiner gewerblichen Tätigkeit tatsächlich eine besondere Situation was vor allem die Art der Waren (Größe und Umfang) betrifft. Allerdings sollte die Erteilung der Ausnahmegenehmigung an folgende Bedingungen geknüpft werden:

  • Die Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Hier sollten analog zu den Gebühren der Mietparkplätze im Schloßgraben ein entsprechendes Entgelt erhoben werden. 
  • Die Ausnahmegenehmigung ist jährlich zu prüfen und ggfs. neu auszustellen
  • Die Genehmigung wird auf die derzeitige gewerbliche Nutzung der Gewerberäume beschränkt. Sie ist z.B. bei Geschäftsübergabe oder –aufgabe nicht übertragbar. Sie wird nur für das Firmen-Transportfahrzeug erteilt und gilt nicht für sonstige Fahrzeuge des Betriebes. Auf der Ausnahmegenehmigung wird das Kennzeichen des Fahrzeuges vermerkt.
  • Die Ausnahme ist auf die allgemeinen gesetzlichen Ladenöffnungszeiten begrenzt.

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, dem Ladengeschäft Marktplatz 8 im Rahmen der derzeitigen gewerblichen Nutzung eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Parkscheinpflicht für ein mit Kennenzeichen zu benennendes Firmenfahrzeug zu erteilen. Die Ausnahmegenehmigung ist auf die südlichen Parkplätze am östlichen Marktplatz beschränkt. Die Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. 
Die Ausnahmegenehmigung wird mit folgenden Auflagen erteilt:
  • Es besteht kein Anspruch auf einen eigenen Parkplatz. Die Ausnahmegenehmigung kann nur auf den bezeichneten Parkplätzen genutzt werden, wenn eine Fläche frei ist.
  • Die Gebühren belaufen sich in gleicher Höhe wie für die Mietparkplätze im Schloßgraben.
  • Die Ausnahmegenehmigung ist jährlich zu prüfen und ggfs. neu auszustellen
  • Die Genehmigung wird auf die derzeitige gewerbliche Nutzung der Gewerberäume beschränkt. Sie ist z.B. bei Geschäftsübergabe oder –aufgabe nicht übertragbar.
  • Sie wird nur für das Firmen-Transportfahrzeug erteilt und gilt nicht für sonstige Fahrzeuge des Betriebes. Auf der Ausnahmegenehmigung wird das Kennzeichen des Fahrzeuges vermerkt.
  • Die Ausnahme ist auf die allgemeinen gesetzlichen Ladenöffnungszeiten begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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4. Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Schwaben Überblick über Messstellen und Auswertung gefahrene Geschwindigkeiten Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 05.12.2024 ö Sachstandsinformation 4

Sachvortrag

Mit einer kurzen PowerPoint Präsentation wird dem Gremium ein Überblick über die Messstellen im fließenden Verkehr in Markt Schwaben gegeben sowie eine Auswertung der ermittelten und geahndeten Geschwindigkeiten im Jahr 2023 sowie im laufenden Jahr 2024. Ebenso wird kurz auf die Anzahl und Dauer der Trailermessungen und deren Auswertungen eingegangen.

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5. Verkehrssituation Ödenburger Straße/Neusatzer Straße Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 05.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 5
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö 7

Sachvortrag

Die Verwaltung, der Marktgemeinderat und der UVSK-Ausschuss haben sich bereits mehrfach mit der Verkehrssituation in der Ödenburger Straße beschäftigt. Immer wieder bitten die Anwohner um eine verkehrsrechtliche Lösung zur Reduzierung der Fahrzeugzahlen in der Straße und Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger. Bislang ist jede Idee fehlgeschlagen, wurde von den Anwohnern abgelehnt oder konnte aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. So wurde beispielsweise die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs, einer Einbahnstraße (in verschiedenen Ausführungen), Durchfahrtsverbot oder der Bau eines Gehweges geprüft und entweder als rechtlich nicht zulässig verworfen oder von Betroffenen abgelehnt.

Da letztendlich jede Verkehrsberuhigung in der Ödenburger Straße gescheitert ist, wurde nun ein neuer Vorschlag zur Verkehrsberuhigung in der Neusatzer Straße eingereicht, der sich ebenfalls auf die Ödenburger Straße auswirken wird. Die Neusatzer Straße wird dabei in Fahrtrichtung Westen eine Einbahnstraße ab der Einmündung Habererweg bis zur Einmündung in die Breslauer Straße.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ebersberg und der Polizei Poing kann dieser Vorschlag umgesetzt werden und wird befürwortet. 
Auch die Anwohner der Neusatzer Straße sind betroffen von dem vielen Durchgangsverkehr in ihrer Straße. Zudem stellt die Neusatzer Straße gerade in den Morgenstunden ein Nadelöhr dar. Es wird auch immer wieder bemängelt, dass der Kurvenbereich schwer einsehbar ist. Mit dieser Lösung wird es morgens fast keinen Bringverkehr in der Ödenburger Straße mehr geben. Die Feuerwehrkameraden können dabei weiterhin fristgerecht über die Neusatzer Straße das Feuerwehrhaus erreichen. 
Allerdings ist nicht absehbar, wie sich mit so einer Maßnahme der Verkehr verlagern wird. Daher wird grundsätzlich zu einer Testphase von einem Jahr geraten, mindestens jedoch von einem halben Jahr. Um bei einer Umsetzung Vergleichswerte zu haben, wurden bereits jetzt Messgeräte im Habererweg auf Höhe der alten Mittelschule und ca. Haus Nr. 29 installiert, sowie in der Neusatzer Straße und Breslauer Straße. So können nach einer Testphase die Fahrzeugzahlen in diesen Straßen vor und mit der Einbahnstraße verglichen werden. Eine Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr ist noch zu prüfen.

Um den Fahrweg/Umweg für die Anwohner möglichst gering zu halten, wurde mit dem Vorschlag zur Einrichtung der Einbahnstraße ebenfalls die Änderung der Einbahnstraße in der Schulgasse vorgeschlagen. Somit würde der Verkehr von der Herzog-Ludwig-Straße in die Schulgasse bergauf fahren. Diesen Teil des Vorschlags sieht die Verwaltung kritisch. Die Schulgasse und Rektor-Biermeier-Straße sind recht schmale Straßen und es ist nicht klar, wie viel Verkehr sich in diese kleinen Straßen verlagert. Zudem wird der Verkehr auf der Herzog-Ludwig-Straße durch das Abbiegen abgebremst. Auch ist nicht klar, ob der Bringverkehr für die Schule dann über die Schulgasse und den Gerstlacherweg erfolgt. Der Gerstlacherweg ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit und wird von vielen Schülern zu Fuß als Schulweg genutzt.

Es wird an dieser Stelle betont, dass noch kein Kontakt mit den Anwohnern aufgenommen wurde und es noch völlig unklar ist, wie die Anwohner der Neusatzer Straße auf diesen Vorschlag reagieren. Jedoch sieht die Verwaltung in diesem Vorschlag ein großes Potenzial. Über inzwischen Jahre wurde versucht, im Rahmen der verkehrsrechtlichen Möglichkeiten eine Entlastung speziell für die Ödenburger Straße zu finden. Alle Vorschläge sind gescheitert. Mit dem nun vorliegenden – aus Sicht der Verwaltung letzten - denkbaren Ansatz werden bestimmt nicht alle Probleme gelöst, aber er wirkt sich definitiv positiv auf die Verkehrszahlen in der Ödenburger und Neusatzer Straße aus. Die Sicherheit für Fußgänger wird erhöht und der Bringverkehr zur Schule wird eingeschränkt/ungemütlicher. Durch den Testlauf können ehrlich die Auswirkungen für die umliegenden Straßen und Wohngebiete erhoben werden und auf der Grundlage dieser Erfahrungen anschließend eine Entscheidung über die zukünftige Verkehrsführung getroffen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, testweise für ein Jahr die Neusatzer Straße als Einbahnstraße ausweisen. Vor einer Umsetzung ist Kontakt mit den Anwohnern der Neusatzer Straße aufzunehmen.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss befürwortet die testweise Ausweisung der Neusatzer Straße als Einbahnstraße in westlicher Richtung von der Einmündung Habererweg bis Breslauer Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorfeld die Anwohner der Neusatzer Straße einzubinden. Die Testphase beträgt acht Monate, in dieser Zeit sind die Fahrzeugbewegungen im Habererweg, in der Breslauer Straße sowie in der Neusatzer Straße zu erheben. Soweit möglich soll die testweise Einbahnstraße für Radfahrer in beiden Richtungen geöffnet werden. Rechtzeitig vor Ablauf der Testphase ist dem UVSK ein Erfahrungsbericht vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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6. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 05.12.2024 ö 6

Sachvortrag

Es wurden keine Punkte genannt.

Datenstand vom 21.01.2025 12:10 Uhr