Datum: 12.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Aussprache zur zukünftigen Zusammenarbeit im Marktgemeinderat
3 Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Sanierung und Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Erneuerung und Ausbau des Dachgeschosses An der Bachleiten 28, Fl.Nr. 949/26 Erneute Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag auf isolierte Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung Neubau einer Schallschutzwand für den Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses mit Garagen Graf-Sieghart-Weg 2, Fl.Nr. 456/10 Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit Durchgangstüre Von-Kobell-Straße 1, 3, 5, Fl.Nr. 351/20 Erneute Beratung und Beschlussfassung
6 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
6.1 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 07.11.2024
6.2 Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.11.2024
6.3 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.11.2024
6.4 Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 21.11.2024
6.5 Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 26.11.2024
6.6 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.11.2024
7 EBERwerk GmbH & Co. KG Ermächtigungsbeschluss Gründungsentscheidung Projektgesellschaft Bürgerwindpark Ebersberger Forst Beratung und Beschlussfassung
8 EBERwerk GmbH & Co. KG Ermächtigungsbeschluss Gründungsentscheidung Projektgesellschaft „Bürger-Photovoltaikanlage Pliening“ Beratung und Beschlussfassung
9 Finanzen
9.1 Bewilligung Stabilisierungshilfe 2024 Sachstandsinformation
9.2 Hebesätze Realsteuern und Erlass einer Hebesatzsatzung Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung
10 Gewässerausbau Hennigbach Freigabe der geplanten Absturzsicherung Beratung und Beschlussfassung
11 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 1

Sachvortrag

Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Aussprache zur zukünftigen Zusammenarbeit im Marktgemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 28.11.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 2

Sachvortrag

Die Fraktionen CSU/FDP und Freie Wähler haben den am 19.11.2024 eingereichten Antrag zum Thema „Offener Brief der SPD – Antrag auf Aussprache und Beschlussfassung“ per E-Mail am 04.12.2024 zurückgezogen.

In der gleichen E-Mail wurde im Namen der Fraktionen CSU, FW, FDP, ZMS und Grüne darum gebeten, in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 12.12.2024 einen Tagesordnungspunkt zur Aussprache im Marktgemeinderat aufzunehmen. 

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3. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Sanierung und Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Erneuerung und Ausbau des Dachgeschosses An der Bachleiten 28, Fl.Nr. 949/26 Erneute Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 12.09.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 4
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
12.09.2024
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
12.12.2024
3

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des aktuell noch rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 30 „Böhmerwaldstraße“. In der Sitzung des Marktgemeinderats am 14.11.2024 wurden die Abwägungsbeschlüsse zu den fachlichen Stellungnahmen gefasst und der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 30 für das Gebiet „Böhmerwaldstraße“ gebilligt. Das Aufhebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 

Dem Bauantrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 12.09.2024 das gemeindliche Einvernehmen versagt. 

Mit Schreiben vom 04.11.2024 wurde der Markt vom Landratsamt Ebersberg wegen der beabsichtigten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach Art. 67 Abs. 4 Bayerische Bauordnung angehört. Der Markt wird gebeten die bisherige Einvernehmensprüfung bezüglich der Zustimmung zu dem Bauvorhaben nach § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu erweitern und zu ergänzen. 

Im Hinblick auf die angespannte Wohnungsmarktlage, die auch im Gemeindegebiet Markt Schwaben vorherrscht, wäre eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch möglich. Gemäß § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch kann in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, das nach § 201 a Baugesetzbuch bestimmt ist, mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Markt Schwaben ist entsprechend der Gebietsbestimmungsverordnung Bau unter „Örtlicher Anwendungsbereich von § 201 a BauGB und § 250 BauGB“ im Anhang unter Ziffer 1.6.14 hier aufgelistet und gilt somit als ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch kann die nach Landesrecht zuständige Behörde ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Gemeinde ersetzen. 

Das Landratsamt Ebersberg sieht im Hinblick auf die benachbart bestehenden Wohngebäude mit entsprechender Relevanz, wie Grundfläche, Wand- und Firsthöhen, Geschossigkeit, die abweichende Ausführung und Größe des Bauvorhabens als städtebaulich vertretbar an. Das Vorhaben würde sich nach Ansicht des Landratsamts im Falle der Aufhebung des Bebauungsplans nach § 34 Baugesetzbuch nach dem Maß der baulichen Nutzung innerhalb des baulichen Rahmens, der durch die unmittelbar und mittelbar benachbarten Bebauungsgrößen bestimmt wird, einfügen. 

In der Anlage dieser Beschlussvorlage sind Lagepläne mit umliegender Bebauung mit Angaben zu den Dachteilflächen Höhe First und Traufe sowie der Firsthöhen beigefügt. Das Landratsamt nennt unter anderem zum Einfügen nach § 34 Baugesetzbuch als Referenzobjekt das Gebäude Böhmerwaldstraße 9, Fl.Nr. 954/10 mit einer Dachteilfläche Firsthöhe von 522,72 m. 

Im Bebauungsplangebiet wurden bereits Befreiungen von der Dachneigung sowie der maximal zulässigen Höhe usw. erteilt (z. B. Böhmerwaldstraße 36). Aus Sicht des Sachgebiets Planen und Bauen würde sich das geplante Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügen. Den erforderlichen Befreiungsanträgen zur Dachform, Dachneigung, Gebäudehöhe und Geschossigkeit (Dachgeschoss wird zum Vollgeschoss) kann zugestimmt werden.

Aufgrund der Wohnflächenerweiterung auf jetzt insgesamt 114,50 m² wären für diese Wohneinheit (Ober- + Dachgeschoss) laut der gemeindlichen Stellplatzsatzung zwei Stellplätze erforderlich. Die Wohnung im Erdgeschoss weist eine Größe von 57,03 m² auf. Somit wären für das Gebäude nach der aktuellen Stellplatzsatzung insgesamt drei Stellplätze nachzuweisen (3,5 abgerundet = 3). Auf dem Grundstück befindet sich eine Doppelgarage und ein Stellplatz vor einer dieser Garagen. Somit sind ausreichend Stellplätze vorhanden. Es werden insgesamt vier Fahrradstellplätze nachgewiesen, davon zwei in der Doppelgarage und zwei seitlich des Hauseingangs (siehe Anlage Eingabeplan Abstandsflächen). Nach der aktuellen Stellplatzsatzung sind die Vorgaben erfüllt und es ist daher kein Antrag auf Erteilung einer Abweichung erforderlich. 

Beschluss

Dem Antrag auf Baugenehmigung für die Sanierung und Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Erneuerung und Ausbau des Dachgeschosses, An der Bachleiten 28, Fl.Nr. 949/26 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Im Hinblick auf § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch wird folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 30 „Böhmerwaldstraße“ zugestimmt:

  • Dachform (Mansarden- anstatt Satteldach)
  • für Dachneigung mit 12 Grad (festgesetzt 21 bis 25 Grad)
  • Gebäudehöhe und Geschossigkeit (E + 1 festgesetzt).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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4. Antrag auf isolierte Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung Neubau einer Schallschutzwand für den Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses mit Garagen Graf-Sieghart-Weg 2, Fl.Nr. 456/10 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Das Grundstück im Graf-Sieghart-Weg 2, Fl.Nr. 456/10 befindet sich im sogenannten nicht überplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch).  

Für dieses Grundstück liegt dem Markt Markt Schwaben ein Antrag auf isolierte Abweichung von der gemeindlichen Freiflächengestaltungssatzung vor.  Befreiung von § 9 für die Errichtung einer 2 Meter hohen Schallschutzwand aus Holz auf einem 5 – 30 cm hohen Betonsockel Doppelstabmattenzauns und einer Durchgangstüre mit einer Höhe von 2 m vor. 

Folgende Begründung wurde seitens des Planers aufgeführt:
Das Einfamilienhaus, welches umgebaut werden soll, ist an dieser Stelle außerordentlichen Schallimmissionen ausgesetzt. Grund hierfür sind:
  • Die direkt angrenzende Eberberger Straße samt Zu- und Abfahrten zum Graf-Sieghart-Weg und der Wallbergstraße
  • Die doppelte Bushaltsstelle in unmittelbarer Nachbarschaft auf der Ebersberger Straße
  • Die direkt vorgelagerte Ampelanlage mit einem zahlreichen Fußgängerverkehr; 
  • Sowie die Lärmbelastung durch den Verkehr der gegenüberliegenden Tankstelle inkl. Waschanlage. 

Einfriedungen sind mit einer Höhe von 2 m sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. 
Laut Freiflächengestaltungssatzung ist eine Einfriedung zu den öffentlichen Verkehrsflächen nur in offener Bauweise zulässig. Geschlossene Einfriedungen sind zu begrünen. Des Weiteren dürfen Einfriedungen eine Höhe von 1,5 m über der öffentlichen Verkehrsfläche nicht übersteigen. Bei besonderer Topografie sind Ausnahmen möglich. 

Die Verwaltung  würde sich hier aufgrund der Tatsache, dass das Grundstück direkt an der Staatsstraße (erhöhter Lärm) für die Abweichung aussprechen. 

Beschluss

Für die Errichtung einer Schallschutzwand entlang der Ebersberger Straße auf dem Grundstück Graf-Sieghart-Weg 2 wird der isolierten Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung in Höhe von 2m ab der öffentlichen Kante zugestimmt.
Es wird vorgeschlagen, die Schallschutzwand zu begrünen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit Durchgangstüre Von-Kobell-Straße 1, 3, 5, Fl.Nr. 351/20 Erneute Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 07.11.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 4
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
07.11.2024
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
12.12.2024
5

Der Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit Durchgangstüre in einer Höhe von 2 m und einer Gesamtlänge von 12,50 m wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 07.11.2024 behandelt. Es wurde kein Beschluss hierzu gefasst.

Folgende Fragestellung hat sich hierbei in der Sitzung ergeben und kann wie folgt beantwortet werden:

  1. Verläuft auf der Südseite des Grundstücks eine Kanalleitung, bei der ein Zugang durch den Markt Markt Schwaben erforderlich ist?

Bei der im Süden des Grundstücks verlaufenden Kanalleitung handelt es sich um die Kanalleitung für die Hausanschlüsse. Diese ist im Eigentum und Angelegenheit der Wohneigentümergemeinschaft. 

  1. Ist durch die Errichtung des geplanten Zauns mit Durchgangstüre eine Feuerwehrzufahrt / Rettungsweg betroffen?

Nach Rücksprache mit der Feuerwehr Markt Schwaben handelt es sich hier um keinen Rettungsweg. Über die Wiese des Grundstücks Fl.Nr. 351/20 könne aufgrund des Geländeverlaufs sowie der Nähe des Gebäudes nicht mit einer Drehleiter angeleitert werden. Im Notfall bestehe die Möglichkeit über die Zufahrt zum Grundstück Enzensbergerstraße 8 anzuleitern. In der Regel haben diese Art von Häusern Sicherheitstreppenhäuser, die einen zweiten Rettungsweg erübrigen. 
Von der Brandschutzdienststelle Landkreis Ebersberg wurde empfohlen, in das Tor eine Doppelschließung oder einen Dreikanteinsatz zu verbauen, wodurch für die Feuerwehr ein Zugang ermöglich werden würde.

  1. Die geplante Höhe der Einfriedung von 2 m entspricht nicht der gemeindlichen Freiflächengestaltungssatzung.

Dies wurde mit der Hausverwaltung besprochen. Von Seiten der Hausverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass eine Höhe von 1,50 m (entsprechend der Freiflächengestaltungssatzung § 9 Abs. 2) nicht die gewünschte Wirkung erzielen würde. Bei dieser Höhe würde der Sperrmüll vermutlich über den Zaun geworfen werden. 

Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung wäre diese mit einer Höhe von 1,90 m (gemäß § 9 Abs. 3 Freiflächengestaltungssatzung) einverstanden. Durch diese Höhe soll die illegale Sperrmüllentsorgung verhindert werden.

Von der Hausverwaltung liegt uns eine Aufstellung der Sperrmüllkosten der illegalen Müllentsorgungen auf dessen Grundstück aus knapp zwei Jahren (25.01.2023 – 23.09.2024) über insgesamt 6.525,63 € vor. Dieser Beschlussvorlage liegt ein aktuelles Foto vom 20.11.2024 bei, auf dem Sperrmüllablagerungen ersichtlich sind.

Wie uns von Herrn Friedl vom Landratsamt Ebersberg mitgeteilt wurde, kann bei Festsetzungen von Einfriedungen im Bebauungsplan die Freiflächengestaltungssatzung nicht herangezogen werden (§ 1 Abs. 2 Freiflächengestaltungssatzung). Die Forderung einer maximalen Höhe der Einfriedung entsprechend der Freiflächengestaltungssatzung ist somit nicht rechtens.

Anmerkung der Verwaltung:

Aufgrund der Nichtanwendbarkeit der Freiflächengestaltungssatzung sollte dem Antrag auf Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit Durchgangstüre in einer Höhe von 2 m die Genehmigung erteilt werden. 

Beschluss

Für den Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Doppelmattenzauns mit Durchgangstüre in einer Höhe von 2 m und einer Gesamtlänge von 12,50 m auf dem Grundstück 
Von-Kobell-Straße 1, 3, 5, Fl.Nr. 351/20 wird die Genehmigung erteilt. 

Die Durchgangstüre ist mit einer Doppelschließung oder einem Dreikanteinsatz und wenn möglich mit einer zweiten Durchgangstüre zu verbauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö beschließend 6
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6.1. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 07.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 6.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 07.11.2024 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntzugeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 07.11.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.2. Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 6.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.11.2024 zu genehmigen. 
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Markt­gemeinde­rat, die Haushaltsrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Markt­gemeinde­rat, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung auszusprechen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.11.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.3. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 6.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.11.2024 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:

Gewässerausbau Hennigbach - Bau der Einleitstelle Rossacker
Freigabe Entsorgungsauftrag
Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung, der Fa. Grabmeier den Auftrag zu erteilen, die im Sachvortrag aufgeführten kontaminierten DK II - Massen für die Summe von 62.659,45 € zu entsorgen.

Neubau kommunales Schulzentrum

Schlussrechnung Planung Signaletik (Leistsystem)
Der Marktgemeinderat genehmigt die Schlussrechnung des Büros Designklinik Büro für Design & Kommunikation in Höhe von brutto 53.853,31 €.

Nachträge Lüftung
Der Marktgemeinderat genehmigt die Nachträge der Fa. Kaefer in Höhe von 21.647,98 € brutto.

Nachtrag Freianlagen
Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag der Fa. Hallertauer in Höhe von brutto 37.307,07 €.

Beauftragung Bauherrenberatung
Der Marktgemeinderat genehmigt die Beauftragung von SSF Ingenieure mit den Leistungen der Punkte 1 bis 5 in Höhe von 11.900 € brutto.
Der Marktgemeinderat genehmigt die Beauftragung von SSF Ingenieure mit den Leistungen von Punkt 6 in Höhe von voraussichtlich 119.280 € brutto.

Nachtrag Heizung Sanitär
Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag der Fa. Daume in Höhe von brutto 16.723,39 €.

Nachträge Gebäudeautomation
Der Marktgemeinderat genehmigt die Nachträge der Fa. KR-Systemtechnik GmbH in Höhe von brutto 9.233,83 €.

Schlussrechnung Schlosser
Der Marktgemeinderat genehmigt die Schlussrechnung der Fa. Konrad in Höhe von brutto 2.174.286,38 €.

Beschluss

Das Gremium genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.11.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.4. Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 21.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 6.4

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 21.11.2024 zu genehmigen. 
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:

Beratung Stellenplan 2025
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, den Stellenplan zum Haushalt 2025 in der vorliegenden Form zu beschließen.

Beratung Hebesätze Realsteuern 2025 sowie Neuerlass einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2025
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, die Steuersätze (Hebesätze) 
für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt beizubehalten:
1.
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)
400
v. H.
2.
Grundsteuer B (für die Grundstücke)
400
v. H.
3.
Gewerbesteuer
360
v. H.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, die „Satzung des Marktes Markt Schwaben über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)“ zum 01.01.2025 zu erlassen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 21.11.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.5. Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 26.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 6.5

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 26.11.2024 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntzugeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 26.11.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.6. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 6.6

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.11.2024 zu genehmigen. Es fand kein nichtöffentlicher Sitzungsteil statt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.11.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. EBERwerk GmbH & Co. KG Ermächtigungsbeschluss Gründungsentscheidung Projektgesellschaft Bürgerwindpark Ebersberger Forst Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Qualitas Energy führt seit 2023 die Projektentwicklung für 5 Windkraftstandorte im Ebersberger Forst fort. Sobald die Baureife erreicht ist, hat die EBERwerk GmbH & Co. KG das Recht die Projektrechte für 3 Windkraftanlagen zu erwerben (Kaufoption). Der Grund befindet sich im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) und wird an das EBERwerk verpachtet. Mit den drei Windkraftanlagen könnten mehr als 11.000 Haushalte mit Ökostrom versorgt und somit mehr als 15.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. 

Es ist geplant, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ebersberg mittels einer finanziellen Beteiligung am Projekt partizipieren können. Für die Umsetzung der Bürgerbeteiligung ist die Realisierung des Projektes in einer separaten Projektgesellschaft erforderlich.

Der Antrag auf BImSchG-Genehmigung und Baurecht für die Windkraftanlagen soll Ende 2024 eingereicht werden. Derzeit werden die letzten Antragsunterlagen vervollständigt. Nach Vorliegen einer Genehmigung ab Mitte 2025 stehen dann konkrete weitere Schritte und die Entscheidung über die Ausübung der Kaufoption in Hinblick auf eine mögliche spätere Realisierung an. Hierzu ist Anfang 2025 vorbereitend eine Gründung einer Projektgesellschaft und gegebenenfalls Infrastrukturgesellschaft erforderlich, um u.a. folgende Themen vorbereiten und konkret ausgestalten zu können:
  • Finanzierungszusage Kreditinstitut (Kreditvertrag)
  • Bürgerfinanzierung (Prüfung des Prospektes durch die BaFin)
  • Teilnahme an der Ausschreibung für eine EEG-Einspeisevergütung
  • Abschluss von Leitungs- und Netzanschlussverträgen

Die Gründung der Projektgesellschaft sowie gegebenenfalls einer Infrastrukturgesellschaft ist hinsichtlich der Realisierung des Projektes (Bauentscheidung) vollkommen unverbindlich. Über die o.g. Kaufoption und die Realisierung wird der Aufsichtsrat des EBERwerks entscheiden, sobald die Entscheidungsreife erreicht ist. 

Sofern es nicht zur Realisierung kommen sollte, können die Gesellschaften wieder aufgelöst oder für etwaige alternative Projekte verwendet werden. 

Wenn es zu einer Realisierung der Windkraftanlagen kommt, liegen der Betrieb der Anlage sowie die Finanzierung in der Projektgesellschaft. Die Finanzierung wird im Wesentlichen über Bankdarlehen und Bürgerkapitaleinlagen und im kleineren Umfang durch eine Kapitaleinlage aus Eigenmitteln des EBERwerks realisiert.

Die Gesellschaft wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgestaltet werden. Die Haftung wird sich auf das in die Gesellschaft eingelegte Eigenkapital beschränken, so dass keine Nachschusspflicht seitens Bürger und Bürgerinnen, des EBERwerks oder den Kommunen entsteht. Für die Kommune bestehen keine finanziellen Verpflichtungen und kein Haftungsrisiko.

Die Gründung oder Beteiligung des EBERwerks an einer Gesellschaft fällt per Satzung in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Damit die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hierüber in der Gesellschafterversammlung abstimmen können ist eine entsprechende Ermächtigung in den kommunalen Gremien erforderlich.

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Satz ergänzt:

Der Bürgermeisterin wird mitgegeben, im Aufsichtsrat die Frage zu stellen, ob der Strommarkt Aufgabe der EBERwerk GmbH & Co. KG ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

Bürgermeisterin Walentina Dahms erhält die Freigabe im Rahmen einer Gesellschafterversammlung der EBERwerk GmbH & Co. KG über die Gründung einer Projektgesellschaft ggf. inkl. Komplementär zum Zwecke der Bürgerbeteiligung für bis zu drei Windkraftanlagen im Ebersberger Forst sowie über die Gründung bzw. Beteiligung an einer Infrastrukturgesellschaft abzustimmen.

Der Bürgermeisterin wird mitgegeben, im Aufsichtsrat die Frage zu stellen, ob der Strommarkt Aufgabe der EBERwerk GmbH & Co. KG ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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8. EBERwerk GmbH & Co. KG Ermächtigungsbeschluss Gründungsentscheidung Projektgesellschaft „Bürger-Photovoltaikanlage Pliening“ Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Die EBERwerk GmbH & Co. KG entwickelt derzeit auf Flurstück 2146, Gemarkung Pliening (ca. 12 ha) eine Bürger-Photovoltaik-Freiflächenanlage mit bis zu 16,5 MWp. Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Pliening und wird an das EBERwerk verpachtet. Mit der Anlage könnten mehr als 4.000 Haushalte mit Ökostrom versorgt und somit mehr als 6.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Die erste Auslegung im Rahmen der Bauleitplanung soll im Oktober 2024 beschlossen werden. Im Umspannwerk Pliening/Landsham in ca. 2,3 km Entfernung ist eine passende Netzanschlusskapazität reserviert. 

Es ist geplant, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ebersberg mittels einer finanziellen Beteiligung am Projekt partizipieren können. Für die Umsetzung der Bürgerbeteiligung ist die Realisierung des Projektes in einer separaten Projektgesellschaft erforderlich.
Das EBERwerk treibt derzeit das Photovoltaik-Projekt mit Eigenmitteln bis zur Entscheidungsreife weiter voran. Anfang 2025 wird dann die Gründung einer Projektgesellschaft erforderlich um u.a. folgende Themen vorbereiten und konkret ausgestalten zu können:
  • Finanzierungszusage Kreditinstitut (Kreditvertrag)
  • Bürgerfinanzierung (Prüfung des Prospektes durch die BaFin)
  • Teilnahme an der Ausschreibung für eine EEG-Einspeisevergütung
  • Abschluss von Leitungs- und Netzanschlussverträgen

Die Gründung der Gesellschaft ist hinsichtlich der Realisierung des Projektes PV-Pliening (Bauentscheidung) vollkommen unverbindlich. Über die Realisierung wird der Aufsichtsrat des EBERwerks entscheiden, sobald die Entscheidungsreife erreicht ist. 
Sofern es nicht zur Realisierung kommen sollte, kann die Gesellschaft wieder aufgelöst oder für etwaige alternative Projekte verwendet werden. 

Wenn es zu einer Realisierung der PV-Anlage Pliening kommt, liegen der Betrieb der Anlage sowie die Finanzierung in der Projektgesellschaft.  Die Finanzierung wird im Wesentlichen über Bankdarlehen und Bürgerkapitaleinlagen und im kleineren Umfang durch eine Kapitaleinlage aus Eigenmitteln des EBERwerks realisiert. 

Die Gesellschaft wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgestaltet werden. Die Haftung wird sich auf das in die Gesellschaft eingelegte Eigenkapital beschränken, so dass keine Nachschusspflicht seitens Bürger und Bürgerinnen, des EBERwerks oder den Kommunen entsteht. Für die Kommune bestehen keine finanziellen Verpflichtungen und kein Haftungsrisiko.
Die Gründung oder Beteiligung des EBERwerks an einer Gesellschaft fällt per Satzung in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Damit die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hierüber in der Gesellschafterversammlung abstimmen können ist eine entsprechende Ermächtigung in den kommunalen Gremien erforderlich.

Beschluss

Bürgermeisterin Walentina Dahms erhält die Freigabe im Rahmen einer Gesellschafterversammlung der EBERwerk GmbH & Co. KG über die Gründung einer Projektgesellschaft ggf. inkl. Komplementär zum Zwecke der Bürgerbeteiligung für das Freiflächen-Photovoltaik-Projekt Pliening abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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9. Finanzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 9
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9.1. Bewilligung Stabilisierungshilfe 2024 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Sachstandsinformation 9.1

Sachvortrag

Die Verwaltung informiert, dass der Markt Markt Schwaben mit Bescheid vom 08.11.2024 die Stabilisierungshilfe für das Jahr 2024 i. H. v. 1.250.000 € bewilligt bekommen hat. In Summe erhielt der Markt Markt Schwaben somit seit 2018 insgesamt 7.722.742 €. Die Finanzmittel werden für die Schuldentilgung verwendet. 

Der Markt Markt Schwaben bedankt sich auf diesem Wege nochmals beim Freistaat für die zuverlässige Unterstützung zur finanziellen Gesundung.

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9.2. Hebesätze Realsteuern und Erlass einer Hebesatzsatzung Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 9.2

Sachvortrag

Die Verwaltung informiert, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 ein neues Grundsteuergesetz erlassen werden musste. Aufgrund § 25 Abs. 2 i.V.m. § 16 GrStG beginnt am 01.01.2025 der neue Hauptveranlagungszeitraum für die Grundsteuer. In Bayern berechnet sich die Steuer künftig vor allem nach der Flächengröße. Eigentümer mussten bis zum vergangenen Jahr eine aktuelle Grundsteuererklärung abgeben.

Die Bürgermeisterin und der Kämmerer erläutern, dass in der Sitzung des Finanzausschusses vom 21.11.2024 die Hebesatzsatzung für 2025 beraten wurde und ein einstimmiger Empfehlungs­beschluss für den Marktgemeinderat gefasst werden konnte. 

Die Hebesätze stellen sich für 2025 wie folgt dar:

1.
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)
400
v. H.
2.
Grundsteuer B (für die Grundstücke)
400
v. H.
3.
Gewerbesteuer
360
v. H.

Vorsorglich weist die Verwaltung darauf hin, dass die Hebesatzsatzung nur für das Haushaltsjahr 2025 gilt. Für 2026 erfolgt erneut eine eigene Beschlussfassung.

Die Kämmerei erinnert, dass sowohl der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) als auch das Finanzministerium die Höhe der Realsteuern im Markt Markt Schwaben bei der Prüfung zur Haushaltskonsolidierung als angemessen erachtet haben.

In seiner Sitzung am 21.11.2024 empfiehlt der Finanzausschuss dem Marktgemeinderat, zum 01.01.2025 die folgende Satzung zu erlassen:



Satzung des Marktes Markt Schwaben
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
(Hebesatzsatzung)


Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 ((GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgaben­gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) und aufgrund § 16 des Gewerbesteuer­gesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ((BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I S. 108))

erlässt der Markt Markt Schwaben folgende Satzung:


§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)
400
v. H.
2.
Grundsteuer B (für die Grundstücke)
400
v. H.
3.
Gewerbesteuer
360
v. H.


§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.




Markt Schwaben, 13.12.2024

                                               (Siegel)

Walentina Dahms
Erste Bürgermeisterin

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 21.11.2024 und beschließt, die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt beizubehalten:

1.
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)
400
v. H.
2.
Grundsteuer B (für die Grundstücke)
400
v. H.
3.
Gewerbesteuer
360
v. H.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 21.11.2024 und beschließt den Erlass der „Satzung des Marktes Markt Schwaben über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)“ zum 01.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Gewässerausbau Hennigbach Freigabe der geplanten Absturzsicherung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 10
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.04.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
28.07.2015
4
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.07.2015
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
17.11.2015
4
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
06.12.2016
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
04.06.2019
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
15.10.2020
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.05.2021
5
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
15.07.2021
3
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
18.11.2021
7
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.04.2022
4
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
09.06.2022
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.10.2022
5
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
20.04.2023
10
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
25.05.2023
5
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
25.05.2023
4
Marktgemeinderat (geschoben)
nichtöffentlich
beschließend
22.02.2024
10
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
07.03.2024
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
14.03.2024
1
Marktgemeinderat
öffentlich
Sachstandinformation
25.04.2024
4.2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
18.07.2024
3
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
19.09.2024
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
14.11.2024
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.11.2024


Für die Absturzsicherung entlang des Hennigbachs wurde das Gremium am 17.10.2024 schon einmal gefragt, welche Absturzsicherung gewünscht wird. Damals hat sich die Mehrheit für einen Holzzaun entschieden. Zur Auswahl wurde damals ein Zaun Hochwald Lärche zur Absturzsicherung und für die übrigen Bereiche ein Ranger Zaun vorgeschlagen. Nach interner Prüfung wurde vom Ranger Zaun Abstand genommen, da die Absturzhöhe fast im gesamten Bereich über 1,00 Meter liegt und somit aus Sicherheitsgründen eine Absturzsicherung installiert werden muss.
Am 18.11.2024 wurde von der Verwaltung ein Zaunelement vorgestellt, dessen Latten 25 mm dick und 45 mm breit auf zwei Riegeln von 40 x 75 mm, mit einem Abstand von 50 und 75 mm stehend verschraubt waren. Den Marktgemeinderäten waren die stehenden Latten, auf Nachfrage, zu instabil. 

  1. Wir stellen jetzt hier einen Zaun Hochwald zur Abstimmung, dessen Latten 28 x 45 mm, auf zwei Riegeln von 45 x 75 mm, mit einem Abstand von 110 mm, auf der breiten Seite mit je Riegel, zwei Schrauben, verschraubt sind 

und 

  1. einen Zaun Hochwald zur Abstimmung, dessen Latten 28 x 45 mm, auf zwei Riegeln von 45 x 75 mm, mit einem Abstand von 110 mm, auf der schmalen Seite, mit je Riegel zwei Schrauben, verschraubt sind.

Beide Zaunelemente werden an Holzpfosten 90 x 90 mm aufgehängt, die auf H Pfostenträgern 91 mm stehen. Es ist zudem geplant die Pfosten mit Pyramiden Pfostenkappen zu versehen, um das Eindringen von Wasser zu verhindern und somit die Lebenszeit wesentlich zu erhöhen. Die Zaunelemente sind 1,20 m hoch und werden so montiert, dass die Zaun Höhe die erforderlichen 1,30 m einhält. 

Die Verwaltung hat im Vorfeld auch mit dem Bauhof gesprochen und von diesem für die Wahl des Zaunes eine positive Resonanz erhalten. Alle Holzteile des Zauns können, wenn erforderlich selbst hergestellt und somit schnell ersetzt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, in den Bereichen in denen die Absturzhöhe 2 m überschreitet, den Pfostenabstand von 2,50 m auf 1,25 m zu verkürzen um eine noch höhere Stabilität zu erreichen.

Beschluss 1

Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung, einen Doppelstabmattenzaun auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Gremium beauftragt die Verwaltung, zusätzlich eine Leitplanke mit Holzfüllung auszuschreiben, wo es technisch sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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11. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 11
Datenstand vom 21.01.2025 12:10 Uhr