Datum: 20.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:24 Uhr bis 23:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung - Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 15.04.2021 - Niederschrift über die Sitzung des Sonderausschusses vom 22.04.2021
3 Kommunale Verkehrsüberwachung Erweiterung der Zweckvereinbarungen mit den Gemeinden Moosach und Putzbrunn auf den ruhenden Verkehr Beratung und Beschlussfassung
4 Kindertagesbetreuung Kommunale Beitragserstattung von 30 % durch die Kommune Beratung und Beschlussfassung
5 Kindertagesbetreuung Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2021/2022 Beratung und Beschlussfassung
6 Bauleitplanung Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 46 für das Gebiet "Schießstättenweg" und seiner Änderungen Beratung und Beschlussfassung
7 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Erlass einer 2. Änderungssatzung Beratung und Beschlussfassung
8 Antrag der FW-Fraktion vom 15.03.2021 zur Beauftragung einer ständigen externen Bauherrenassistenz Beratung und Beschlussfassung
9 Situation Steuereinnahmen zu Corona-Zeiten 2021 Sachstandsinformation
10 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung - Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 15.04.2021 - Niederschrift über die Sitzung des Sonderausschusses vom 22.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö beschließend 2

Sachvortrag

  1. Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 15.04.2021 zu genehmigen.
Es wird folgender Beschluss aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung bekanntgegeben:
Oberflächenwiederherstellung Färbergasse
Das Gremium beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, aufgrund der Enge sowie um dem noch nicht vorhandenen Verkehrskonzept jeden nur erdenklichen Spielraum zu belassen, auf einen Gehweg zu verzichten. Das Parken wird nur in den zu kennzeichnenden Flächen zugelassen. Die Anordnung der Parkflächen soll den Verkehr bremsen und den Anwohnern den höchstmöglichen Schutz bieten. Die Straße wird auf ganzer Breite asphaltiert.
  1. Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Sonderausschusses vom 22.04.2021 zu genehmigen.
Es werden folgende Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung bekanntgegeben:
Beamtenrechtliche Zuweisung von Herrn Bernhard Wagner zum KUMS AöR
Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Bernhard Wagner ab 1. September 2021 weiterhin dem Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR beamtenrechtlich zuzuweisen. Diese Zuweisung gilt bis einschließlich 31. August 2025.
Einbau elektronischer Wasserzähler der Fa. Diehl Metering
Das Gremium beschließt, allen Bürgern und Bürgerinnen, die einen elektronischen Wasserzähler möchten, im Rahmen des turnusmäßigen Wechsels einen elektronischen Wasserzähler einzubauen.
Neubau kommunales Schulzentrum: Ergänzungsvereinbarung - Gewerk Baumeisterarbeiten
Das Gremium genehmigt die geänderte Ergänzungsvereinbarung sowie den Nachtrag 7a in der Gesamtsumme von brutto 235.000 €.

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 15.04.2021.
  2. Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift für die Sitzung des Sonderausschusses vom 22.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Kommunale Verkehrsüberwachung Erweiterung der Zweckvereinbarungen mit den Gemeinden Moosach und Putzbrunn auf den ruhenden Verkehr Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö beschließend 3

Sachvortrag

Erst kürzlich haben die Gemeinden Putzbrunn (Beschluss des Marktgemeinderates vom 07.05.2019) sowie Moosach (Beschluss des Marktgemeinderates vom 17.09.2020) jeweils eine Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben geschlossen und sind damit der Kommunalen Verkehrsüberwachung Markt Schwaben (KVÜ) beigetreten. Beide Gemeinden haben damals ausdrücklich lediglich eine Vereinbarung zum fließenden Verkehr getroffen. Nun beantragen sie jeweils eine Ausweitung auf den ruhenden Verkehr.
Moosach möchte vor allem im Bereich des Steinsees überwachen und so dort die Parkmoral verbessern, die Gemeinde Putzbrunn hingegen möchte aufgrund vieler Bürgerbeschwerden und auch Problemen mit Dauerparkern zusätzlich den ruhenden Verkehr aufgenommen haben. Der geplante Umfang ist derzeit mit jeweils ca. zehn Stunden im Monat angegeben.  Das Büro der KVÜ hat die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung.
Auch wenn mit beiden Gemeinden bereits Zweckvereinbarungen geschlossen wurden, sind die Vereinbarungen vollständig neu zu beschließen. Der Text liegt als Anlage bei, über die Vereinbarungen ist einzeln Beschluss zu fassen.
Mit diesen Zweckvereinbarungen übertragen die Gemeinden dem Markt Markt Schwaben die Organisation und die finanzielle Abwicklung der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie die notwendigen Arbeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Erweiterung der Zweckvereinbarungen mit den Gemeinden Moosach und Putzbrunn auch auf den ruhenden Verkehr keine Bedenken. Vor Inkrafttreten der Zweckvereinbarungen erfolgt eine Überprüfung durch das Landratsamt. Erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg können die Gemeinden mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs starten.  

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat stimmt der Erweiterung der Zweckvereinbarung gem. Art. 2 Abs 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zwischen dem Markt Markt Schwaben und der Gemeinde Moosach, veröffentlicht im Amtsblatt des Landratsamtes Ebersberg am 15.10.2020, auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu. Grundlage ist der vorliegende Vereinbarungsentwurf.
  2. Der Marktgemeinderat stimmt der Erweiterung der Zweckvereinbarung gem. Art. 2 Abs 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zwischen dem Markt Markt Schwaben und der Gemeinde Putzbrunn, veröffentlicht im Amtsblatt des Landratsamtes Ebersberg am 24.06.2019, auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu. Grundlage ist der vorliegende Vereinbarungsentwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Kindertagesbetreuung Kommunale Beitragserstattung von 30 % durch die Kommune Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö beschließend 4

Sachvortrag

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen, wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020, pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Die entsprechende Richtlinie, aus der sich die einzelnen Voraussetzungen ergeben, wurde am 26. März 2021 bekannt gemacht.
Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren der Monate April bis Juni 2020. Der Freistaat hat in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Mitfinanzierung der Kommunen vorgesehen. Bei dieser Mitfinanzierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommunen.
Folgende Pauschalen sind vorgesehen:
  • für Krippenkinder: 300 €, davon 60 € Kommune, 240 € Freistaat (der Freistaat zieht von den 300 Euro die vollen 100 Euro Krippengeld ab und rechnet die Quoten dann von 200 Euro ausgehend, so dass sich 140 Euro zzgl. 100 Euro Krippengeld, d.h. in Summe 240 Euro ergeben)
  • Kindergartenkinder: 50 €, davon 15 € Kommune, 35 € Freistaat (zusätzlich leistet der Freistaat bereits dauerhaft 100 Euro Elternbeitragszuschuss)
  • Schulkinder: 100 €, davon 30 € Kommune, 70 € Freistaat
  • Kinder in Kindertagespflegestellen: 200 €, davon 60 € Kommune, 140 € Freistaat.

Der Freistaat leistet seinen Anteil unabhängig von einer kommunalen Beteiligung im Einzelfall. Der Beitragsersatz ist ein Angebot an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Diese können den Beitragsersatz in Anspruch nehmen, dürfen dann aber keine, auch keine anteiligen, Elternbeiträge verlangen. Das bedeutet, die Kindertageseinrichtungen können sich theoretisch auch dafür entscheiden, die Elternbeiträge weiter zu verlangen. Davon ausgenommen sind anteilige Aufwendungen für das Mittagessen an nicht mehr als fünf Tagen pro Monat, soweit dies tatsächlich in Anspruch genommen wurde. 
Sollte die Kommune ihren Anteil nicht leisten, gehen wir davon aus, dass die Träger den Eltern die Elternbeitragserstattung in keinem Fall anbieten, da diese keine finanziellen Ressourcen haben, den vorgesehenen kommunalen 30prozentigen Anteil aus eigenen Mitteln zu kompensieren. In Markt Schwaben betrifft die Beitragserstattung ca. 330 Kinder.

Beschluss

Der vorgesehenen Beteiligung der Kommunen am Elternbeitragsersatz in Höhe von 30 % der pauschalen Erstattung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen für die Monate Januar -März 2021 und April - Mai 2021 entsprechend der Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 26. März 2021, Az. V3/6511-1/623, (BayMBl. Nr. 229) wird zugestimmt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Kindertagesbetreuung Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2021/2022 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö beratend 5

Sachvortrag

Im Kinderhaus Kinderland waren nur ca. elf Kinder für die Hortgruppe angemeldet. Von diesen elf Kindern möchten acht Kinder nur mit Prio 4 ins Kinderland.
Für Kindergartenplätze im Kinderhaus Kinderland sind 22 Kinder angemeldet, die zum Großteil Geschwisterkinder sind und mit der Einrichtung der Hortgruppe nicht aufgenommen werden könnten. Die Eltern dieser Kinder hätten sich dann in den anderen Kindergärten anmelden müssen und hätten damit die Problematiken von zwei Betreuungseinrichtungen (jeden Tag zwei Einrichtungen anfahren, zwei verschiedene Schließzeiten usw.).
Um die vierte Kindergartengruppe anstatt der Hortgruppe im kommenden Betreuungsjahr zu betreiben, wurde bei der Regierung von Oberbayern die Umwandlung der Hortgruppe in eine Kindergartengruppe für ein weiteres Jahr beantragt. Der Beantragung wurde mit E-Mail und Bescheid vom 21.04.2021 für das kommende Betreuungsjahr zugestimmt. Die Fachaufsicht des Landratsamtes war in dieser Angelegenheit mit eingebunden.

Termin zum Abgleich:
Der Abgleich der Plätze war im Vergleich zu den Vorjahren um einen Monat früher als in den vergangenen Jahren.
Es ist zu erwarten, dass durch Zuzug  in den nächsten 3,5 Monaten noch weitere Anmeldungen erfolgen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es jedoch schwierig eine Prognose zu treffen.

Abgleich Kindergartenplätze:
Der Jahrgang, der in diesem Jahr in den Kindergarten kommt, umfasst 123 Kinder (01.09.2017 -31.08.2018). Der Jahrgang, der in die Schule kommt, hat 152 Kinder. Von den 42 Kindern, die von September bis Dezember 2021 drei Jahre alt werden, sind es im Vergleich zu den vergangenen Jahren nur sehr wenige Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen.
Hinzu kommt die weitere Umwandlung der Hortgruppe in eine Kindergartengruppe im Kinderhaus Kinderland. Damit sind aktuell noch ca. 50 Kindergartenplätze (mit der umgewandelten Gruppe) verfügbar.

Vorschau:
Für das Betreuungsjahr 2022/23 liegt die Anzahl der Kinder für den Kindergartenbereich, die in Markt Schwaben wohnen, bereits bei 142 Kinder. Das sind in diesem Jahr knapp 20 Kinder mehr.
Abgleich Krippenplätze:
Es stehen noch ca. elf Krippenplätze zur Verfügung.
Abgleich Hortplätze:
Anmeldungen für die Mittagsbetreuung: ca. 240 Kinder bei 240 Mittagsbetreuungsplätzen.
Anmeldungen von insgesamt ca. 165 Hortkindern bei 150 Hortplätzen

Maßnahmen/Vorgehensweise:
  1. Für den Krippenbereich wird noch mit weiterem Bedarf aufgrund von Zuzug gerechnet. Des Weiteren werden auch Gastkinderplätze zugelassen.

  2. Im Kinderhaus Kinderland wird im Betreuungsjahr 2021/22 eine Kindergartengruppe anstatt einer Hortgruppe betrieben, damit die angemeldeten 22 Kinder sinnvoller Weise den Betreuungsplatz im Kinderhaus Kinderland erhalten können. Die Regierung von Oberbayern hat dieser Maßnahme zugestimmt. In dem Planungsablauf war auch die Fachaufsicht des Landratsamtes beteiligt.

  3. Für die Villa Drachenstein war die Einstellung einer Erzieherin geplant. Aufgrund der nicht ausgelasteten zwei Kindergartengruppen wird die Erzieherin nicht eingestellt und nach aktuellem Stand werden nur 30 Kita-Plätze belegt sein.

  4. Das Alte Schulhaus wird einen Teil der Betreuungsplätze für Kindergartenkinder mit Kindern im Schulalter (eine Hortgruppe) aufnehmen. Die Einrichtungsleitung und der Träger bereiten alles für die Nutzung der Kindergartenplätze als Hortplätze vor.

  5. Für die freien Kindergartenplätze wird noch mit Zuzug gerechnet. Außerdem werden Gastkinderplätze zugelassen.

Fazit:
Krippe:
Alle Krippenkinder, deren Eltern dieses wünschen erhalten einen Betreuungsplatz. Es stehen aktuell noch elf Plätze zur Verfügung.
Kindergarten:
Durch die oben dargestellten Maßnahmen im Kindergartenbereich verringern sich die freien Plätze auf ca. 20, die durch Zuzug sowie Gastkinder gefüllt werden könnten. Für das Betreuungsjahr 2022/23 werden dann wieder alle geplanten Kindergartenplätze benötigt.
Betreuung für Kinder im Schulalter:
Allen Kindern im Schulalter kann bei Vorliegen eines Bedarfes, z. B. Berufstätigkeit,  ein Betreuungsplatz angeboten werden.

Nach aktuellem Stand der Informationen, kommen für diese Maßnahmen auf den Markt Markt Schwaben keine Kosten zu.


Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Vorgehensweise zur Vergabe der Betreuungsplätze zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauleitplanung Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 46 für das Gebiet "Schießstättenweg" und seiner Änderungen Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö beschließend 6

Sachvortrag


Für das Plangebiet Schießstättenweg, das neben dem Schießstättenweg selbst weitere Straßen (z. B. Lindenstraße, Fichtenring, Föhrenring) umfasst, gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 und seiner Änderungen.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 19.11.2020 einstimmig den Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens zum Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 46 „Schießstättenweg“ einschließlich seiner Änderungen gefasst.

Die Gründe für die Einleitung des Verfahrens können der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2020 und dem der Beschlussvorlage beigefügten Satzungsentwurf entnommen werden.

Im Zuge des Erlasses der im Beschlussvorschlag genannten Satzung war eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Das Beteiligungsverfahren wurde durchgeführt im Zeitraum 14.01. bis 03.02.2021. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Ihnen wurde die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung des Marktes gegeben.
Der Marktgemeinderat fasste in der Sitzung am 25.02.2021 die Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen, die Anregungen und/oder Hinweise enthielten. Weiter fasste der Marktgemeinderat am 25.02.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss.

In der Zeit vom 18.03. bis 20.04.2021 wurde der Satzungsentwurf öffentlich ausgelegt. Zeitgleich erfolgte wiederum die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die nachstehend aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vor:

1. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 20.04.2021

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme und die Kenntnisnahme der vorausgegangenen Stellungnahme.
Die Marktgemeinde Markt Schwaben möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 46 schaffen.
Wir möchten an der vorausgegangenen Stellungnahme vom 03.02.2021 festhalten, dass sich zukünftig durch eine mögliche Ausweisung des Gebiets als WA die Handwerksbetriebe in ihrem Bestand weder gefährdet noch eingeschränkt werden. Insbesondere gilt dies für die ausgehenden Immissionen (Verkehr, Geruch, Lärm etc.).
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Handwerkskammer wird zur Kenntnis genommen.
Bekannt ist, dass im Falle einer eventuellen Aufstellung eines Bebauungsplans auf die im oder in der Nähe des Siedlungsgebiets liegenden Gewerbebetriebe Rücksicht genommen werden muss. Im Übrigen wird auf den Abwägungsbeschluss vom 25.02.2021 verwiesen, der weiterhin Bestand hat.

------------------------------------------------------------------------------------------------------

2. Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Ebersberg, Stellungnahme vom 17.03.2021

Der LBV verweist auf die Stellungnahme vom 03.02.2021 und erhält diese aufrecht.

Wortlaut der Stellungnahme vom 03.02.2021:
Die Gemeinde Markt Schwaben hat vor Jahren die Baumschutzordnung abgeschafft.
Meines Wissens existiert nicht einmal eine Baumschutzsatzung, die bestimmte einzelne Bäume schützt? In einer Zeit des wachsenden Umweltbewusstseins finde ich dies sehr bedenklich. Ersatzpflanzungen (falls es überhaupt dazu kommt), können erst in Jahrzehnten die praktische Ersatzfunktion übernehmen. Bis dahin existiert mit jedem gefällten älteren Baum ein Vakuum.
Bäume sind nicht nur orts- und landschaftsbildprägend, sondern auch wichtige nachhaltige Biotope für viele Tierarten wie z.B. Vögel, Insekten und Fledermäuse. Sie filtern die Luft, bilden Sauerstoff und spenden Schatten.
Dies sind wichtige Funktionen in Zeiten der Klimaerwärmung und des Artensterbens.

Nur unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Bäume des Bebauungsplanes wenigstens durch eine Baumschutzsatzung gesichert werden, stimmt der LBV der Aufhebung zu.

*Eine Kartierung sollte über den Baumschutzbeauftragten des Landkreises erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Zur Kenntnis genommen wird, dass der LBV an seiner Stellungnahme vom 03.02.2021 festhält. Es wird auf den Abwägungsbeschluss vom 25.02.2021 verwiesen, der weiterhin Bestand hat.

Beschluss 1

Die Stellungnahme der Handwerkskammer wird zur Kenntnis genommen.
Bekannt ist, dass im Falle einer eventuellen Aufstellung eines Bebauungsplans auf die im oder in der Nähe des Siedlungsgebiets liegenden Gewerbebetriebe Rücksicht genommen werden muss. Im Übrigen wird auf den Abwägungsbeschluss vom 25.02.2021 verwiesen, der weiterhin Bestand hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur Kenntnis genommen wird, dass der LBV an seiner Stellungnahme vom 03.02.2021 festhält. Es wird auf den Abwägungsbeschluss vom 25.02.2021 verwiesen, der weiterhin Bestand hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

1. Der Marktgemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
2. Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 46 für das Gebiet „Schießstättenweg“ und seiner Änderungen einschließlich Begründung und Umweltbericht wird in der Fassung vom 20.05.2021 als Satzung beschlossen.
3. Den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss vom 20.05.2021 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Erlass einer 2. Änderungssatzung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö beschließend 7

Sachvortrag

Der Marktgemeinderat hat im Jahre 2020 die Einführung eines Ratsinformationssystems beschlossen, dessen Echtbetrieb voraussichtlich ab 1. Juli 2021 startet. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Verwaltung, die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u. a.) und deren Schutz mit einer monatlichen IT-Pauschale von 15,00 EUR abzugelten.

Beschluss

Das Gremium beschließt:
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Der Markt Markt Schwaben erlässt aufgrund der Art. 20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 7. Mai 2020, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. November 2020, wird wie folgt geändert:
In § 3 wird folgender neuer Abs. 3 eingefügt:
„Die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u. a.) und deren Schutz wird mit einer monatlichen IT-Pauschale von 15,00 EUR abgegolten.“
§ 2
Diese Satzung tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

8. Antrag der FW-Fraktion vom 15.03.2021 zur Beauftragung einer ständigen externen Bauherrenassistenz Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö beschließend 8

Sachvortrag

Die FW-Fraktion hat am 15.03.2021 einen Antrag auf Beauftragung einer ständigen externen Bauherrenassistenz bzgl. des Neubaus des kommunalen Schulzentrums gestellt. Dieser Antrag wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Ladung zur Sitzung am 22.04.2021 bereits übersandt.
Das Projekt wird von einem sehr umfangreichen Planungsteam bearbeitet. Weiter bedient sich die Verwaltung bei speziellen Themen bereits einer Reihe von Beratern und Gutachtern. Die Organisationsstruktur stellt sich wie folgt dar:

 

Im Vergleich zu den bisherigen Projekten im Bauamt wurde hier zusätzlich eine Projektsteuerung installiert. Deren Aufgaben sind in den zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Projektsteuerungsvertrag (ZBV-PS) beschrieben (siehe Anlage 3).
Die angebotenen Leistungen von SSF Ingenieure decken sich in Teilen mit den bereits beauftragten Leistungen der Projektsteuerung (siehe Anlage 4).
Die externe Bauherrenassistenz verursacht derzeit nachfolgende Kosten:
  • SSF Tagessatz brutto 994,00 EUR
Eine ständige externe Bauherrenassistenz (ab dem jetzigen Zeitpunkt bis Projektabschluss) würde folgende Kosten verursachen:
  • Mai 2021 bis Dezember 2023 = ca. 128 Wochen
  • Gesamtkosten: 636.160,00 EUR
Auf Basis der aufgezeigten Gesamtkosten, erscheint eine dauerhafte Beauftragung einer Bauherrenassistenz als nicht zielführend bzw. nutzenstiftend.
Bisher wurden die SSF Ingenieure im Zusammenhang mit dem Gewerk Baumeister mit Beratungsleistungen in Höhe von EUR 10.900,92 beauftragt.

Beschluss

Das Gremium nimmt Kenntnis vom Antrag der FW-Fraktion vom 15.03.2021 bezüglich einer ständigen Bauherrenassistenz anlässlich des Neubaus des kommunalen Schulzentrums. Die Verwaltung wird für das Haushaltsjahr 2021 ermächtigt – unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen und kommunalrechtlicher Zuständigkeiten - während der Vergabe- und Ausführungsphase zusätzliche Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 30.000,00 EUR auf den Gebieten der Bauherrenassistenz, der Mitwirkung bei der Gesamtprojektleitung sowie zur Übernahme originärer Bauherrenaufgaben zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

9. Situation Steuereinnahmen zu Corona-Zeiten 2021 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö informativ 9

Sachvortrag

Die Kämmerei informiert, dass es sich bei dieser Sachstandsinformation um die Fortschreibung zur Marktgemeinderatssitzung vom 17.12.2020 handelt. Die Auswertung erfolgte nach Vorlage des Finanzamtsbescheides zum 30.04.2021 und dient der Verwaltung und dem Gremium als Einblick in die aktuelle Entwicklung der Steuereinnahmen.
Die Kämmerei prüft in Zusammenarbeit mit allen anderen Abteilungen laufend Möglichkeiten zur Kosteneinsparung bzw. zur Feststellung von Minderausgaben.
Zusammenfassung:
Bei den Steuereinnahmen ergibt sich für den Markt in den ersten vier Monaten eine Minderung um 1.077.613,53 Euro. Die Hauptursache liegt beim stark reduzierten Gemeindeanteil der Einkommensteuererstattung.
Dem stehen die Minderausgaben bei der Gewerbesteuerumlage und der Kreisumlage i. H. v. 15.936,19 Euro gegenüber.
Insgesamt hat der Markt bis Ende April somit 1.061.677,34 Euro weniger Steuereinnahmen als für diesen Zeitraum erwartet.

zum Seitenanfang

10. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.05.2021 ö 10

Sachvortrag

keine

Datenstand vom 02.06.2021 14:11 Uhr