Datum: 24.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:18 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 10.06.2021
3 Schaffung von Wohnraum in Markt Schwaben Überbauuung von bereits versiegelten gemeindeeigenen Flächen und/oder Parkflächen Sachstandsinformation
4 Organisationsgutachten Handlungsfelder/Umsetzungsempfehlungen Sachstandsinformation
5 Bericht aus einem Jahr Mittagsbetreuung unter Pandemie-Bedingungen Mittagsbetreuung Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 Personalanpassung Beratung und Beschlussfassung
6 Antrag auf Baugenehmigung mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Neubau eines Zweifamilien- und eines Einfamilienhauses in Holzbauweise Königsberger Straße 1 - Fl.Nr. 954/0 Beratung und Beschlussfassung
7 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ottenhofen Aufstellung des Bebauungsplans "Herdweg - nördlich der Isener Straße Beratung und Beschlussfassung
8 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ottenhofen Aufstellung des Bebauungsplans "Herdweg – südlich der Isener Straße" Beratung und Beschlussfassung
9 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ottenhofen 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ottenhofen Beratung und Beschlussfassung
10 Finanzen Abschlagsrate Schulneubau für 2021 gemäß Art. 10 BayFAG Sachstandsinformation
11 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.06.2021 ö informativ 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 10.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.06.2021 ö beschließend 2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 10.06.2021 zu genehmigen.
Es werden folgende Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung bekanntgegeben.
Neubau kommunales Schulzentrum - Schlussrechnung Gewerk Erdbau 1
Das Gremium genehmigt die zusätzlich aufgeführten und abgerechneten Positionen in der Schlussrechnung der Fa. Schernthaner sowie insgesamt die geprüfte Schlussrechnung in Höhe von brutto 498.631,07 €. Eine Rückforderung wird vorbehalten, sofern eine Prüfung durch den BKPV hierfür Ansatzpunkte liefern.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 10.06.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Schaffung von Wohnraum in Markt Schwaben Überbauuung von bereits versiegelten gemeindeeigenen Flächen und/oder Parkflächen Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.06.2021 ö informativ 3

Sachvortrag

Am 22.04.2021 wurde im Sonderausschuss ein Antrag der CSU-/FDP-Fraktion vom 25.02.2021 bezüglich der Überbaubarkeit von gemeindeeigenen Flächen mit Wohnraum behandelt. Der Sonderausschuss sprach sich grundsätzlich dafür aus den Antrag weiterzuverfolgen. Fr. Keller (LRA) wird – wie vom Sonderausschuss gewünscht – heute einen Vortrag im Marktgemeinderat halten. Der Vortrag von Fr. Keller ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.

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4. Organisationsgutachten Handlungsfelder/Umsetzungsempfehlungen Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.06.2021 ö informativ 4

Sachvortrag

Herr Prof. Hans-Peter Mayer vom Institut für Public Management hat am 12. November 2020 dem Marktgemeinderat das Organisationsgutachten für die Verwaltung der Marktgemeinde Markt Schwaben vorgestellt. Das Gutachten enthält 24 Handlungsfelder/Umsetzungsempfehlungen sowie ein Fazit (siehe Anlage).
Seitens des Bürgermeisters und der Verwaltung wird diesbezüglich ein kurzer Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung gegeben:
Neue Organisationsstruktur ab 1. Mai 2021:

Handlungsfeld 1:
Dieses Handlungsfeld wird uns bis zum Jahr 2033 begleiten. Die Stabsstelle „Wirtschaftsförderung“ wurde ab 1. Februar 2021 nicht neu besetzt (siehe Handlungsfeld 9). Die Stelle „GIS-Koordination“ wurde gestrichen. Im Bereich Hochbau ist eine Teilzeitstelle zeitlich befristet. Eine weitere Stelle wurde durch Beschluss des Marktgemeinderates vom 17. Dezember 2020 zwar neu besetzt; ging aber mit einer personellen Einsparung im gleichen Bereich einher.
Handlungsfeld 2:
Verschiedene Schnittstellenoptimierungen wurden bereits veranlasst bzw. sind in der Umsetzung. Die Schnittstelle Personal/Bauhof (Zeiterfassung, Abrechnungen) befindet sich im Testbetrieb, die Schnittstelle Bauhof/alle Abteilungen wird hinsichtlich Auftragseingabe/-bearbeitung über „LIMES Bauhof“ optimiert, digitalisierte AKDB-Schnittstellen sind eingerichtet und eine digitale Postbearbeitung (alle Abteilungen) wird in den nächsten Tagen probeweise in der KVÜ gestartet.
Handlungsfeld 3:
Zur Stärkung der Management-Kompetenzen, der Verfahrenssicherheit in Projekten und der zielorientierten Projektsteuerung und Controlling wird ab 1. Juli 2021 ein Sachbereich „Projektmanagement“ im Sachgebiet 1.1 „Zentrale Aufgaben“ eingerichtet.
Handlungsfeld 4:
Ein Verwaltungs- und Beteiligungscontrolling ist im Aufbau.
Handlungsfeld 5:
Im Zuge der Einführung des Ratsinformationssystems wurde auch ein Dokumentmanagementsystem eingeführt, welches in Teilbereichen sich bereits im Testbetrieb befindet. Die vollständige Schulung der gemeindlichen Mitarbeiter/-innen wird im Juli 2021 abgeschlossen sein. Der Echtbetrieb wird ab 1. August 2021 aufgenommen.
Handlungsfeld 6:
Ein Ratsinformationssystem wurde eingeführt und befindet sich bereits in der Testphase. Der Echtbetrieb wird ab 1. Juli 2021 aufgenommen.
Handlungsfeld 7:
Die Besprechungs- und Entscheidungskultur wurde bereits optimiert.
Handlungsfeld 8:
Derzeit laufen intensive Vorplanungen für die Beauftragung eines „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (mit Verkehrskonzept). In Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern wird bis Ende des Jahres ein entsprechender Förderantrag eingereicht.
Handlungsfeld 9:
Die Stabsstelle „Wirtschaftsförderung“ wurde nach dem Ausscheiden der Stelleninhaberin zum 1. Februar 2021 nicht mehr neubesetzt. Im Zuge der Neuorganisation der Verwaltung zum 1. Mai 2021 wurden die Stabsstellen aufgelöst. Die bisherigen Aufgabenbereiche der Stabsstellen wurden größtenteils als Sachbereiche in das Sachgebiet 1.1 „Zentrale Aufgaben“ eingegliedert.
Handlungsfeld 10:
Die Stelle Hauptamtsleitung wurde zum 1. September 2020 neu besetzt. Die von IPM genannten Empfehlungen/Maßnahmen werden im Zuge des neuen Geschäftsverteilungsplanes umgesetzt. Dieser wird voraussichtlich zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Handlungsfeld 11:
Dieses überaus wichtige Handlungsfeld bedarf vieler einzelner Maßnahmen z. B. auf den Gebieten der Personalgewinnung, der Aus- und Weiterbildung oder der Personalentwicklung. Hierzu wird der Marktgemeinderat noch laufend sukzessive eingebunden sein.
Handlungsfeld 12:
Die IT-Kosten werden einer kritischen Überprüfung unterzogen. Einsparungen laufender Ausgaben konnten bedingt durch die Corona-Pandemie (Homeoffice dgl.) noch nicht im gewünschten Umfang realisiert werden.
Handlungsfeld 13:
Der strategische IT-Ausbau ist im Gange. Derzeit liegt der Schwerpunkt auf Kostenoptimierung und der Förderung der Eigenkompetenz der IT-Mitarbeiter/-innen   (Geschäftsverteilungsplan).
Handlungsfeld 14:
Das Ordnungsamt wurde zum 1. Mai 2021 als Sachgebiet der Abteilung „Bürger und Soziales“ eingegliedert.  Der Bürgerservice wird durch Terminvergaben (online) verbessert. Hierzu werden auch im Laufe dieses Jahres die digitalen Angebote (eGovernment) weiter ausgebaut. Zudem wird ein „Empfang“ im Eingangsfoyer“ (First Level-Service) geschaffen.
Handlungsfeld 15:
Um die Ziele des Handlungsfeldes zu erreichen wurde zum 1. Mai 2021 aus dem bisherigen Bauamt der Bauhof und das Gebäudemanagement (GM) ausgliedert und firmiert seither als Abteilung „Bauen und Umwelt“. Im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes soll die unterschiedliche Verteilung des Personals ausgeglichen werden. Zum Aufbau eines integrierten Gebäudemanagements (technisch, kaufmännisch, infrastrukturell) wurde das GM in die Abteilung „Finanzen“ integriert.
Handlungsfeld 16:
Eine interkommunale Lösung (Vergabe-Kompetenz) wird derzeit geprüft.  Ebenso Prozessoptimierungen sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Handlungsfelder 17, 18 und 19:
Diese Handlungsfelder hinsichtlich des Gebäudemanagements (Budgetprüfung, Energieeinsparcontracting, Gebäudereinigung) befinden sich in der Prüfung.
Handlungsfeld 20:
Die Prüfung des Verkaufs von Liegenschaften auf Veräußerbarkeit erfolgt. Die Entscheidung hierüber bleibt dem Marktgemeinderat vorbehalten.
Handlungsfeld 21:
Die Kasse wurde wieder als Sachgebiet in die Abteilung „Finanzen“ integriert. Der Bereich der ausstehenden Kalkulationen wurde konsequent im Rahmen der Haushaltskonsolidierung abgearbeitet. Der Personaleinsatz wird im Hinblick auf anstehende Aufgaben (Controlling, Berichtswesen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen) optimiert.
Handlungsfeld 22:
Die Einsparung laufender und investiver Ausgaben beim Hallenbad mit Sauna bedarf in absehbarer Zeit einer Grundsatzentscheidung des Marktgemeinderates  (z. B. im Rahmen des ISEK-Prozesses  und/oder Klausurtagung).
Handlungsfeld 23:
Eine neue Satzung mit erhöhten Benutzungsgebühren wurde zum 1. Januar 2021 durch den Marktgemeinderat bereits beschlossen. Der Personaleinsatz wird untersucht.
Handlungsfeld 24:
Die Verrechnungssätze werden neu kalkuliert. Bezüglich Schnittstellenoptimierung siehe Handlungsfeld 2. Eine konsequente Leistungsverrechnung wird über LIMES sichergestellt.  Kostenbewusstsein soll gesteigert und Kosten sollen reduziert werden.

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5. Bericht aus einem Jahr Mittagsbetreuung unter Pandemie-Bedingungen Mittagsbetreuung Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 Personalanpassung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.06.2021 ö beschließend 5

Sachvortrag

Bericht von Frau Kiermaier (Leitung Mittagsbetreuung) über ein Jahr Mittagsbetreuung unter Pandemie-Bedingungen in Stichpunkten:
- Notgruppe – Teilnahmemöglichkeit begründet mit dem Beruf der Eltern.
- Einführung von Masken aus Stoff. Pflege in der Mittagsbetreuung.
- Erste Hygiene-Konzepte – Wegepläne mit Markierungen, Spuckschutz, Desinfektionspläne, Abstandspläne usw.
- Umstellung des offenen Konzeptes in feste Gruppen
- Beitragserstattung durch das Land
- Dokumentation des Aufenthaltes von allen Kindern und Erwachsenen in den jeweiligen Räumen der Mittagsbetreuung zu allen Zeiten (für ggf. Quarantäneanfragen des Gesundheitsamtes)
- Klärung und Organisation von Ferienprogrammen – Sommerferien Nutzung von Ausweichräumen aufgrund von Nacharbeiten des Brandes
- Abfrage des Betreuungsbedarfes bei den Eltern, zunächst wöchentlich, jetzt von Ferien zu Ferien
- Wechselnder Unterricht, dadurch Einteilung von Gruppen, Personal und zusätzlichen Räumlichkeiten.
- Einrichten von Hygieneketten => die Gruppenzusammensetzung in der Mittagsbetreuung erforderlich wie in der Grundschule
- Präsenzunterricht – mehrere Outdoor-Gruppen – Schulgelände Maskenpflicht
- Zur Einhaltung der Hygieneketten wurden weitere Kräfte im Rahmen von
  Übungsleiterpauschalen eingesetzt. (vgl. Info aus dem MGR vom 21.07.2020)
- Mehrere Quarantänemaßnahmen bei Kindern -> davon waren auch andere
  Kinder und Mitarbeiterinnen betroffen.
- Im Oktober waren aufgrund einer Quarantäne 30 Mitarbeiterinnen betroffen. Die Personalstelle hat für alle Mitarbeiterinnen Ausgleichszahlungen beantragt (pro Antrag 9 Seiten)
– Hoher Aufwand der Rückverfolgung
- Schließung der Schule im Dezember. Notbetreuung für alle Kinder, die zu Hause nicht betreut werden konnten.
-Testungen der Mitarbeiter und Kinder seit dem Frühjahr – Stundenaufwand pro Test ca. 30 Min.
- Elternabend und Anmeldung für das neue Betreuungsjahr fanden virtuell statt. Images film unter:  https://www.markt-schwaben.de/de/lebenswert-vielfaeltig/Kinder-Jugend/Mittagsbetreuung-MIB
- Massiver Mehraufwand im Leitungsteam der Mittagsbetreuung und Hausaufgabenbetreuung, für die fast „wöchentlich“ geänderten Hygiene- und Organisationsvorgaben. Es waren hier sehr viele Mehrstunden unumgänglich.
- Darüber hinaus wurden in der Hausaufgabenbetreuung, bei einigen Kindern aufgrund des Homeschoolings,  ein sehr hoher Unterstützungsbedarf festgestellt!  Unterstützungsmaßnahmen waren und sind dringend erforderlich.  

Fazit:
Seit dem 16. März 2020 musste sich die Mittagsbetreuung mehrmals auf veränderliche Situationen einstellen und Vorgaben mussten umgesetzt werden. Dieses bedurfte sehr viel Organisations- und Verwaltungsaufwand. Dadurch sind im Leitungsteam (in der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung) sehr viel Mehrstunden angefallen. Daher wird vorgeschlagen die Verwaltungszeiten der Mittagsbetreuung um acht Stunden und in der Hausaufgabenbetreuung um eine Stunde für das kommende Schuljahr 2021/2022 zu erweitern.

Mittagsbetreuung : Stundenerweiterung von 15,4 Vertragsstunden (17,75 Anwesenheitsstunden) auf 22,3 Vertragsstunden (25,75 Anwesenheitsstunden)
Hausaufgabenbetreuung: Stundenerweiterung von 8,6 Vertragsstunden (10 Anwesenheitsstunden) auf 9,4 Vertragsstunden (11 Anwesenheitsstunden)  

Mittagsbetreuung:
Für das Schuljahr 2021/22 haben sich für die Mittagsbetreuung bis 14 Uhr insgesamt 240 Kinder angemeldet. Die Anmeldunterlagen wurden entsprechend des vom Marktgemeinderat beschlossenen Kriterienkatalogs gewertet.

Grundlage für die Personalstundenberechnung sind die 240 belegten Plätze und die gebuchte Anzahl der Tage.  In die Berechnung ist der, vom Marktgemeinderat beschlossene Multiplikator von 2,87 Std. und der Betreuungsschlüssel von 1:11, eingeflossen.
Die Berechnung der Personalstunden sieht wie folgt aus:
Stundenberechnung für 2021/2022
(Stand: Mai 2021)
Anzahl Kinder
 
Betreuungs-tage/Woche
 = Buchungs-tage
191
x
5
955
49
x
3
147
240

Gesamt
1102

 
x 2,87 Std. Buchungszeit
3.163

 
geteilt durch 11 (1:11)
287,52

 
zzgl. 17,5 Teamstunden
305,02

Daraus ergeben sich 264 Vertragsstunden (305,0 Anwesenheitsstunden).
Das sind  4,5 Vertragsstunden weniger als im Schuljahr 2020/2021.

Hausaufgabenbetreuung:
Die Anzahl der angemeldeten Kinder und der sich daraus ergebenden Anzahl von Gruppen ist im Vergleich zum laufenden Schuljahr gleichgeblieben. Damit ist auch die benötigte Anzahl an Personalstunden mit 92 Vertragsstunden (107 Anwesenheitsstunden zzgl. 8 Std. Team 8 Std. pro Woche) konstant. Um Defizite aus der Pandemiezeit zu kompensieren schlagen wir die Bildung einer Verstärker-Gruppe vor. Diese Kinder würden ihre normalen Gruppen besuchen und an bestimmten Tagen in kleineren Gruppen nochmals besonders intensiv gefördert werden. Sobald die Richtlinien zum Bundesförderprogramm: „Kinder und Jugendliche nach der Corona-Pandemie stärken“ erscheinen würde eine Beantragung der Fördermittel für diese Form der Förderung erfolgen und das Angebot umgesetzt.

Betreuungszeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.07.2020 entschieden, dass die Betreuungszeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr weiter angeboten werden soll. Für das kommende Schuljahr sind insgesamt nur sechs Kinder für diese Zeit angemeldet, jedoch täglich nicht mehr als vier Kinder anwesend. Es sollten entsprechend der Kostenkalkulation mindestens 17 Kinder dieses Angebot buchen, um das Defizit überschaubarer zu halten. Daher wird vorgeschlagen diese Stunden im kommenden Schuljahr nicht anzubieten. Damit würden hier zehn Mitarbeiterstunden weniger benötigt. Eine sozialverträgliche Umsetzung wird angestrebt.

Neues Schuljahr: Corona Personalbedarf
Sollte es auch im neuen Schuljahr 2021/2022 coronabedingte Auflagen geben, muss mit dem Personaleinsatz darauf reagiert werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Mitarbeiterstunden in der Mittagsbetreuung mit 264 Vertragsstunden (305,0 Anwesenheitsstunden) für das Schuljahr 2021/2022 festzusetzen.
Der Marktgemeinderat beschließt die Mitarbeiterstunden in der Mittagsbetreuung für Verwaltungsaufwände für das Schuljahr 2021/2022 von 15,4 Vertragsstunden (17,75 Anwesenheitsstunden) auf 22,3 Vertragsstunden (25,75 Anwesenheitsstunden) zu erhöhen.
Der Marktgemeinderat beschließt die Mitarbeiterstunden in der Hausaufgabenbetreuung für Verwaltungsaufwände für das Schuljahr 2021/2022 von 8,6 Vertragsstunden (10 Anwesenheitsstunden) auf 9,4 Vertragsstunden (11 Anwesenheitsstunden) zu erhöhen.
Der Marktgemeinderat beschließt die Mitarbeiterstunden in der Hausaufgabenbetreuung, mit  92 Vertragsstunden (107 Anwesenheitsstunden) für das Schuljahr 2021/2022 festzusetzen.

Der Marktgemeinderat beschließt, für die Betreuungszeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr, aufgrund von zu geringer Nachfrage, das Angebot für das Schuljahr 2021/2022 auszusetzen.

Der Marktgemeinderat beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Förderung, in der Hausaufgabenbetreuung eine lernunterstützende Verstärker-Gruppe anzubieten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Neubau eines Zweifamilien- und eines Einfamilienhauses in Holzbauweise Königsberger Straße 1 - Fl.Nr. 954/0 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.06.2021 ö beschließend 6

Sachvortrag

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans „Bachleiten“ Nr. 22 1. Änderung aus dem Jahre 1965.
Für das Baugrundstück liegt ein Baugenehmigungsbescheid vom 18.03.2019 für ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen und einem Stadthaus mit Tiefgarage in konventioneller Massivbauweise vor.
Die Realisierung wird nicht weiterverfolgt, da der Bauherr von modernen Häusern in Holzbauweise begeistert und von deren Nachhaltigkeit überzeugt ist.
Auf dem Baugrundstück Flurnummer 954 sollen nun zwei teilunterkellerte Wohnhäuser in Holzbauweise gebaut werden. Im Norden an der Königsbergerstraße befindet sich das Zweifamilienhaus, im Süden am Haberer Weg das Einfamilienhaus. Die beiden Gebäude werden regenerativ mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Das Grundstück fällt vom Haberer Weg zur Königsbergerstraße um 2m ab. Dieser Hanglage passen sich beide Gebäude entsprechend an, indem die Eingangsgeschosse einen Höhenunterschied von 1,5 m haben, entsprechend liegen die Terrassen mit Sitzstufen unter Geländeniveau.  
Die beiden Wohngebäude fügen sich auch in Größe, Dichte und Erscheinungsbild in das vorhandene Ortsbild bestehend aus Einfamilien-, Doppel-, Reihen und Mehrfamilienhäusern ein.
Die Grundstücksfläche beträgt 547 m² Die überbaute GR beträgt 197 m² (0,36). Der Bebauungsplan hat eine GRZ von 0,39 festgesetzt. Die geplante GFZ beträgt 0,785. Die festgesetzte GFZ beträgt 0,7.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
  • Überschreitung der Baugrenzen nach Norden um 0,89 m, nach Westen um 0 m bis 1,28 m (Gebäudeecken) und nach Süden um 0 m bis 10,20 m (südl. Gebäudeeck).
Begründung: Die Baugrenzen werden auf dem Nachbargrunstück (Flur-Nr. 949/105) in einer weit größeren Fläche von über 100 m² überschritten. Die geplante Bebauung überschreitet die Baugrenzen in Summe um 75,79 m² (EFH 58,75 m² und 2FH 17,03 m²).
  • Unterschreitung der Dachneigung mit Carport-Nebengebäude (12° Ziegeldach)
Begründung: In der näheren Umgebung wird mehrfach von der Dachneigung abgewichen.
  • Untergeordnete abgestuften Gebäudeteile erhalten nicht begehbare, flache Dächer (graue Folieneindeckung Zweifamilienhaus: Fläche von 7,16 m² über EG, Teilflächen von 5,38 m² und 37,51 m² über OG, Einfamilienhaus: Teilfläche von 10,52 m² über EG.
Begründung: Flachdächer, Gebäuderücksprünge und Dachterrassen sind auch in der näheren Umgebung vorhanden.
  • Die festgesetzte GFZ von 0,7 wird mit 0,785 überschritten.
Begründung: In der näheren Umgebung wurde mehrfach die GFZ überschritten.
Zusammenfassung für alle beantragten Befreiungen: Für das Baugrundstück liegt ein genehmigter Bauantrag vor. Die nun neue Bebauung mit zwei teil-unterkellerten Holzhäusern fällt in Baumasse, Geschossfläche und Wohneinheiten deutlich geringer aus. Die hierzu erforderlichen vorgenannten Befreiungen sind in Summe geringer als jene, die mit dem bestehenden Bauantrag bereits erteilt wurden. Beide Baukörper fügen sich in die umgebende Bebauung und Straßenverlauf ein, sind in ihrer Höhe niedriger als die Nachbarn.
Für die beiden Häuser sind laut gemeindlicher Stellplatzsatzung 8 Stellplätze nachzuweisen.
Für das Zweifamilienhaus sind 6 Stellplätze und für das Einfamilienhaus (unter 100 m² Wohnfläche) sind 2 Stellplätze zu erbringen. Die 8 Stellplätze werden oberirdisch errichtet.
Aus Sicht der Bauverwaltung kann hierzu das gemeindliche Einvernehmen und die beantragten Befreiungen erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben „Neubau eines Zweifamilien- und eines Einfamilienhauses in Holzbauweise“ wird erteilt.  Es werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans    Nr. 22 1. Änderung „Bachleiten“ erteilt.
  • Überschreitung der Baugrenzen
  • Unterschreitung der Dachneigung mit Carport-Nebengebäude
  • Abweichung von der Dachform
  • Überschreitung der GFZ

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ottenhofen Aufstellung des Bebauungsplans "Herdweg - nördlich der Isener Straße Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.06.2021 ö beschließend 7

Sachvortrag


Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhofen hat in seinen Sitzungen am 19.01.2016 und 23.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Herdweg – nördlich der Isener Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie in Teilflächen durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt werden.  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Herdweg – nördlich der Isener Straße“ liegt im südöstlichen Gemeindegebiet Ottenhofens. Er umfasst einen bebauten Teilbereich von Herdweg nördlich der Isener Straße.  
Ziel der Planung ist es, die verkehrliche Erschließung zu sichern, die zunehmende Verdichtung der Bebauung in Einklang mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde zu bringen, die Höhenentwicklung und die Grundflächen der Gebäude im ortsbildnerisch sensiblen Bereich des bebauten Bereichs von Herdweg städtebaulich zu ordnen. Die Gemeinde Ottenhofen beabsichtigt, im Plangebiet eine moderaten Nachverdichtung zuzulassen und diese durch planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen zu steuern. Als Art der baulichen Nutzung soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.
Neben der Aufstellung des gegenständlichen Bebauungsplans "Herdweg - nördlich der Isener Straße" und des Bebauungsplans "Herdweg – südlich der Isener Straße" soll im Parallelverfahren auch die 4. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden.  
Der Markt wurde im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 2019 nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Entsprechend des Beschlusses des Haupt- und Bauausschusses vom 24.09.2019 wurden gegenüber der Gemeinde Ottenhofen folgende Bedenken geäußert:
„Mit der Nachverdichtung des Ortsteils Herdweg ist eine Verkehrszunahme in Markt Schwaben zu befürchten, da noch mehr Verkehrsteilnehmer als bisher künftig durch die Ortslage Markt Schwaben Richtung Autobahn, zur Flughafentangente, zum Bahnhof und zu den Markt Schwabener Einkaufszielen fahren werden.
Weiterhin möchten wir anregen, nochmals zu prüfen, ob bei der gegebenen Sachlage tatsächlich die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht nach den §§ 13a, 13b BauGB vorliegen.“

Über unsere Stellungnahme wurde in der Sitzung des Gemeinderates Ottenhofen am 18.05.2021 wie folgt abgewogen (vorbereitet vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München):

„Die Feststellung, dass mit einer Zunahme des Verkehrs zu rechnen ist, ist grundsätzlich zutreffend. Der ÖPNV ist derzeit noch nicht ausreichend attraktiv, um von einer erheblichen Verlagerung des MIV auszugehen. Die Planung bzw. die nachfolgende Nachverdichtung führt zu einer Mehrung der Anzahl an Haushalten und Personen und somit nachgelagert an Pkws. Inwieweit diese in Richtung Markt Schwaben zu einer Vermehrung des Verkehrs führt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Von einer erheblichen Steigerung wird dennoch nicht ausgegangen, da es sich bei der Planung um eine moderate Nachverdichtung und nicht um eine Neuausweisung handelt. Lediglich kleinflächige Abrundungen sind beabsichtigt. Die Anzahl neu hinzuziehender Personen ist gegenüber dem Bestand sehr gering.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als auch in Teilflächen mittels Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt werden. Gemäß § 13b BauGB ist der § 13a BauGB derzeit für Bebauungspläne über Flächen im Außenbereich anwendbar, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Flächen begründet wird. Die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB muss weniger als 10.000 qm betragen. Es sind nur Flächenheranzuziehen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Die geplante, zulässige Grundfläche im gegenständlichen Teilbereich des Bebauungsplanes, der nach § 13b BauGB aufgestellt werden soll, liegt unter 10.000 qm.
Die Gemeinde bewertet die in nachfolgender Abbildung farbig dargestellten Flächen (es handelt sich um Teilflächen des Grundstücks Flur Nr. 483/26) als dem Außenbereich zu zuordnen. Hier soll der § 13b BauGB zur Anwendung gebracht werden. Nach Fertigstellung durch das Landratsamt (LRA) Erding liegt für die übrigen Flächen eine Innenbereichslage vor, dem folgt die Gemeinde Ottenhofen. Dort soll der § 13a BauGB zur Anwendung kommen. Die unbebauten Teilflächen der Grundstücke sind nach Ansicht der Gemeinde als bauakzessorisch genutzte Grundstücke zu bewerten.
Es kommen die Verfahrensvereinfachungen gemäß § 13v i.V.m. § 13a BauGB zum Tragen.
Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine freiwillige, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und der Fachbehörden sowie Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
Bisher konnte die Gemeinde keinen Sachverhalt erkennen, der die Einschätzung erschüttert hätte. Die Gemeinde hält an der Verfahrenswahl fest.“  
Beschluss: „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.“ 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nun im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und können bis 09.07.2021 eine Stellungnahme zur aktuellen Planfassung abgeben.
Der aktuelle Planentwurf enthält keine neuen für den Markt relevanten Änderungen. In der Begründung wurde zwischenzeitlich aber ein Bedarfsnachweis ergänzt. Hierbei wurde u.a. festgestellt, dass mit dem Bebauungsplan überwiegend der Bestand überplant werden soll, für den bereits jetzt nach § 34 BauGB Baurecht besteht. Für die mit dem Bebauungsplan zusätzlich einhergehende Siedlungserweiterung in den Außenbereich (14 Wohneinheiten) wird mit einem Einwohnerzuwachs von ca. 34 Personen gerechnet. 

Beschluss

Der Bebauungsplanentwurf „Herdweg – nördlich der Isener Straße" der Gemeinde Ottenhofen berührt die Belange des Marktes Markt Schwaben nicht in erheblicher Weise. Die Verwaltung wird beauftragt, der Gemeinde Ottenhofen mitzuteilen, dass keine weiteren Anregungen vorgebracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ottenhofen Aufstellung des Bebauungsplans "Herdweg – südlich der Isener Straße" Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.06.2021 ö beschließend 8

Sachvortrag


Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhofen hat in seinen Sitzungen am 15.12.2015 und 23.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Herdweg – südlich der Isener Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Herdweg – südlich der Isener Straße“ liegt im südöstlichen Gemeindegebiet Ottenhofens. Er umfasst einen bebauten Teilbereich von Herdweg südlich der Isener Straße, westlich und östlich der Fichtenstraße und beidseitig des Moos- und Quellenweges.    
Ziel der Planung ist es, die verkehrliche Erschließung zu sichern, die zunehmende Verdichtung der Bebauung in Einklang mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde zu bringen, die Höhenentwicklung und die Grundflächen der Gebäude im ortsbildnerisch sensiblen Bereich des bebauten Bereichs von Herdweg städtebaulich zu ordnen. Die Gemeinde Ottenhofen beabsichtigt, im Plangebiet eine moderaten Nachverdichtung zuzulassen und diese durch planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen zu steuern. Als Art der baulichen Nutzung soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.
Neben der Aufstellung des gegenständlichen Bebauungsplans "Herdweg – südlich der Isener Straße" und des Bebauungsplans "Herdweg – nördlich der Isener Straße" soll im Parallelverfahren auch die 4. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden.  
Der Markt wurde im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 2019 nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Entsprechend des Beschlusses des Haupt- und Bauausschusses vom 24.09.2019 wurden gegenüber der Gemeinde Ottenhofen folgende Bedenken geäußert:
„Mit der Nachverdichtung des Ortsteils Herdweg ist eine Verkehrszunahme in Markt Schwaben zu befürchten, da noch mehr Verkehrsteilnehmer als bisher künftig durch die Ortslage Markt Schwaben Richtung Autobahn, zur Flughafentangente, zum Bahnhof und zu den Markt Schwabener Einkaufszielen fahren werden.“
Über unsere Stellungnahme wurde in der Sitzung des Gemeinderates Ottenhofen am 18.05.2021 wie folgt abgewogen (vorbereitet vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München):
„Dies ist grundsätzlich zutreffend. Der ÖPNV ist derzeit noch nicht ausreichend attraktiv, um von einer erheblichen Verlagerung des MIV auszugehen. Die Planung bzw. die nachfolgende Nachverdichtung führt zu einer Mehrung der Anzahl an Haushalten und Personen und somit nachgelagert an Pkws. Inwieweit diese in Richtung Markt Schwaben zu einer Vermehrung des Verkehrs führt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Von einer erheblichen Steigerung wird dennoch nicht ausgegangen, da es sich bei der Planung um eine moderate Nachverdichtung und nicht um eine Neuausweisung handelt. Lediglich kleinflächige Abrundungen sind beabsichtigt. Die Anzahl neu hinzuziehender Personen ist gegenüber dem Bestand sehr gering.“
Beschluss: „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.“   

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nun im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und können bis 09.07.2021 eine Stellungnahme zur aktuellen Planfassung abgeben.
Der aktuelle Planentwurf enthält keine neuen für den Markt relevanten Änderungen. In der Begründung wurde zwischenzeitlich aber ein Bedarfsnachweis ergänzt. Hierbei wurde u.a. festgestellt, dass mit dem Bebauungsplan überwiegend der Bestand überplant werden soll, für den bereits jetzt nach § 34 BauGB Baurecht besteht. Für die mit dem Bebauungsplan zusätzlich einhergehende Siedlungserweiterung in den Außenbereich (10 Wohneinheiten) wird mit einem Einwohnerzuwachs von ca. 24 Personen gerechnet.

Beschluss

Der Bebauungsplanentwurf „Herdweg – südlich der Isener Straße" der Gemeinde Ottenhofen berührt die Belange des Marktes Markt Schwaben nicht in erheblicher Weise. Die Verwaltung wird beauftragt, der Gemeinde Ottenhofen mitzuteilen, dass keine weiteren Anregungen vorgebracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ottenhofen 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ottenhofen Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.06.2021 ö beschließend 9

Sachvortrag


Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhofen hat in seiner Sitzung am 23.07.2019 die 4. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.  
Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst die Bebauung südlich und nördlich der Isener Straße, westlich und östlich der Fichtenstraße und beidseitig des Moos- und Quellenweges. Bisherige Außenbereichsflächen werden geringfügig miteinbezogen.
Ziel der Planung ist es, die weitere Entwicklung eines bereits bebauten Bereichs zu sichern. Die Flächennutzungsplanänderung dient dazu, die bisher planerisch ungesteuerte Entwicklung zu ordnen.
Die bisherige Darstellung des Plangebiets im Flächennutzungsplan soll deshalb von „Landwirtschaftliche Flächen“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden.
Neben der 4. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Bebauungspläne „Herdweg – nördlich der Isener Straße“ und „Herdweg – südlich der Isener Straße im Parallelverfahren aufgestellt.  
Der Markt wurde im Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Jahr 2019 nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Entsprechend des Beschlusses des Haupt- und Bauausschusses vom 24.09.2019 wurden gegenüber der Gemeinde Ottenhofen folgende Bedenken geäußert:
„Mit der Nachverdichtung des Ortsteils Herdweg ist eine Verkehrszunahme in Markt Schwaben zu befürchten, da noch mehr Verkehrsteilnehmer als bisher künftig durch die Ortslage Markt Schwaben Richtung Autobahn, zur Flughafentangente, zum Bahnhof und zu den Markt Schwabener Einkaufszielen fahren werden.“


Über unsere Stellungnahme wurde in der Sitzung des Gemeinderates Ottenhofen am 18.05.2021 wie folgt abgewogen (vorbereitet vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München):
„Dies ist grundsätzlich zutreffend. Der ÖPNV ist derzeit noch nicht ausreichend attraktiv, um von einer erheblichen Verlagerung des MIV auszugehen. Die Planung bzw. die nachfolgende Nachverdichtung führt zu einer Mehrung der Anzahl an Haushalten und Personen und somit nachgelagert an Pkws. Inwieweit diese in Richtung Markt Schwaben zu einer Vermehrung des Verkehrs führt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Von einer erheblichen Steigerung wird dennoch nicht ausgegangen, da es sich bei der Planung um eine moderate Nachverdichtung und nicht um eine Neuausweisung handelt. Lediglich kleinflächige Abrundungen sind beabsichtigt. Die Anzahl neu hinzuziehender Personen ist gegenüber dem Bestand sehr gering.“
Beschluss: „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.“   
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nun im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und können bis 09.07.2021 eine Stellungnahme zur aktuellen Planfassung abgeben.
Die aktuelle Entwurfsplanung enthält keine neuen für den Markt relevanten Änderungen. In den Begründungen zu den im Parallelverfahren laufenden Bebauungsplanverfahren „Herdweg – südlich der Isener Straße“ und „Herdweg – nördlich der Isener Straße“ wurde zwischenzeitlich aber jeweils ein Bedarfsnachweis ergänzt. Hierbei wurde u.a. festgestellt, dass mit den beiden Bebauungsplänen überwiegend der Bestand überplant werden soll, für den bereits jetzt nach § 34 BauGB Baurecht besteht. Für die mit den beiden Bebauungsplänen einhergehende zusätzliche Siedlungserweiterung in den Außenbereich (Herdweg Süd: 10 Wohneinheiten, Herdweg Nord: 14 Wohneinheiten) wird mit einem Einwohnerzuwachs von ca. 24 bzw. ca. 34 Personen, insgesamt ca. 58 Personen gerechnet.

Beschluss

Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ottenhofen berührt die Belange des Marktes Markt Schwaben nicht in erheblicher Weise. Die Verwaltung wird beauftragt, der Gemeinde Ottenhofen mitzuteilen, dass keine weiteren Anregungen vorgebracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Finanzen Abschlagsrate Schulneubau für 2021 gemäß Art. 10 BayFAG Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.06.2021 ö informativ 10

Sachvortrag

Die Regierung von Oberbayern hat dem Markt Markt Schwaben mit Bescheid vom 22.04.2020 Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG für den Ersatzneubau der Grund- und Mittelschule i.H.v. 35.000.000 € bewilligt. Die Auszahlung erfolgt gemäß Baufortschritt in entsprechenden Jahresraten.

Mit Bescheid vom 10.06.2021 bewilligte die Regierung von Oberbayern die Abschlagsrate für das Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 7.735.000 €. Die Auszahlung der Zuweisung ist bis spätestens 15.11.2021 zu beantragen. Unter Berücksichtigung der Liquiditätsplanung der Marktkasse und zur Vermeidung von Verwahrentgelten („Strafzinsen“) beabsichtigt die Kämmerei, die Zuweisungen in vier Tranchen für die Monate Juli bis Oktober 2021 abzurufen.

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11. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.06.2021 ö 11

Sachvortrag

Matthias Mayr stellt fest, dass die Färbergasse geteert worden sei. Auch die Markierungen seien aufgebracht. In diesem Zusammenhang wünscht er sich eine Aussage zur Parkplatzsituation. Bürgermeister Michael Stolze erklärt, dass die Situation vor Ort durch die Sachgebiete „Straßen und Tiefbau“ sowie „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ geprüft worden sei und deshalb es zu einer einseitigen Ausweisung von Parkplätzen gekommen sei. Die jetzige Situation stelle eine temporäre Maßnahme dar.  Ziel sei eine maximale Anzahl von Stellplätzen.

Datenstand vom 19.07.2021 13:08 Uhr