Datum: 15.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 21:56 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.06.2021
3 Verleihung der Ehrenbezeichnung Altbürgermeister an Herrn Bürgermeister a. D. Georg Hohmann
4 Geplante Fahrradabstellanlagen Bahnhof Markt Schwaben Sachstandsinformation
5 FFW Markt Schwaben Bestätigung der Wahl des Kommandanten und dessen Stellvertreters nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG Beratung und Beschlussfassung
6 Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München - Öffentlichkeitbeteiligung Beratung und Beschlussfassung
7 Zuschussgewährung gemäß Förderrichtlinien Sportförderung - Übungsleiterförderung Beratung und Beschlussfassung
8 Kegelbahn im Sportpark Nutzungsgebühr während coronabedingter Schließung Beratung und Beschlussfassung
9 Bauleitplanung - Flächennutzungsplan 20. Änderung- für das Gebiet "ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg" Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
10 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Forstinning 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.3 "Schwaberwegen" Sachstandsinformation
11 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pliening 1. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Landsham II" Sachstandsinformation
12 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö beschließend 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 24.06.2021 zu genehmigen.
Es wird folgender Beschluss aus dem nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung bekanntgegeben.
Auftragsvergabe
Beschaffung eines Rüstwagens (RW) für die Freiwillige Feuerwehr Markt Schwaben
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Beschaffung eines neuen Rüstwagens mit Beladung für die Freiwillige Feuerwehr Markt Schwaben beschlossen.
Fahrgestell und Aufbau wurden an die Firma Josef Lentner GmbH, Josef-Neumeier-Straße 3, 85664 Hohenlinden zum Preis von 424.271,89 € brutto vergeben.
Die Beladung wird an die Firma BAS Vertriebs GmbH, Semmelweisstraße 8, 82152 Planegg zum Preis von 78.115,77 € brutto vergeben. Auch der hydraulische Rettungssatz für den neuen Rüstwagen im Auftragswert von 39.744,88 € brutto wurde an die Firma BAS Vertriebs GmbH vergeben.
Schließlich hat der Marktgemeinderat als weitere Beladung für den Rüstwagen die Beschaffung eines Pneumatischen Rettungssystems von der Firma Grenz Tec GmbH, Gigelbergstraße 5, 88400 Biberach mit einem Auftragswert von 39.944,00 € brutto beschlossen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 24.06.2021

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Verleihung der Ehrenbezeichnung Altbürgermeister an Herrn Bürgermeister a. D. Georg Hohmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö informativ 3

Sachvortrag

Der Marktgemeinderat hat am 10.06.2021 beschlossen, Herrn Bürgermeister a. D. Georg Hohmann die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ zu verleihen. Die Verleihung findet im Rahmen der heutigen Sitzung durch ersten Bürgermeister Michael Stolze statt.

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4. Geplante Fahrradabstellanlagen Bahnhof Markt Schwaben Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö informativ 4

Sachvortrag

Aufgrund der derzeit ungenügenden Anzahl und Qualität der bestehenden Fahrradabstellmöglichkeiten am Bahnhof Markt Schwaben ist eine Erweiterung der bestehenden Fahrradständer um ca. 130 Stellplätze geplant. Die alten Fahrradabstellanlagen am Bahnhof sollen ersetzt und ergänzend auch auf Flächen der Deutschen Bahn AG deutlich erweitert werden. Dies betrifft sowohl die Fahrradabstellanlagen auf der Südseite als auch auf der Nordseite des Bahnhofs.  Mehrere Vorgespräche haben diesbezüglich mit den zuständigen DB-Konzerngesellschaften, insbesondere dem Bahnhofsmanagement der DB Station&Service AG und der DB Netze, bereits von Seiten der Verwaltung in Kooperation mit der Initiative Pro Fahrrad stattgefunden.
Hintergrund:
Im Rahmen der Bike+Ride-Offensive möchte die Deutsche Bahn AG (DB) und das Bundesumweltministerium (BMU) gemeinsam mit den Kommunen bis Ende 2022 bundesweit 100.000 neue Fahrradstellplätze an Bahnhöfen schaffen. Die Deutsche Bahn AG stellt dabei Flächen an den Bahnhöfen entgeltfrei zur Verfügung und hilft den Kommunen dabei, Ihren jeweiligen Bahnhof für Bike+Ride attraktiver zu gestalten. Über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes wird dabei die Finanzierung umweltfreundlicher Bike+Ride-Anlagen gefördert. Ergänzend hierzu stellt der Freistaat Bayern ebenfalls Fördermittel bereit.

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5. FFW Markt Schwaben Bestätigung der Wahl des Kommandanten und dessen Stellvertreters nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö beschließend 5

Sachvortrag

Am 2. Juli 2021 wurde im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Markt Schwaben auf der Grundlage von Art. 8 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) die Wahl des Kommandanten sowie des stellvertretenden Kommandanten durchgeführt.
Das Ergebnis der Wahlen lautet wie folgt:
Kommandant:         Christian Hankofer
Stellv. Kommandant:         Franz Kolbeck
Damit wurden die Kommandanten für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt. Die Gewählten haben die Wahl angenommen
Um noch vor der Sommerpause des Marktgemeinderates einen Beschluss herbei zu führen, wurde die erforderliche Zustimmung von Herrn Kreisbrandrat Heiß am 06.07.2021 vorab telefonisch eingeholt. Das Schrifterfordernis wird in Absprache mit dem Kreisbrandrat zwischenzeitlich nachgeholt. Nun bedarf es gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung durch den Gemeinderat.
Die Amtszeit der Kommandanten beginnt mit der Zustellung des Bestätigungsschreibens durch die Gemeinde. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestätigt für die Dauer von sechs Jahren - auf der Grundlage von Art. 8 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes – die Wahl von Herrn Christian Hankofer zum Kommandanten und von Herrn Franz Kolbeck zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Markt Schwaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München - Öffentlichkeitbeteiligung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö beschließend 6

Sachvortrag

Die Regierung von Oberbayern erstellt als zuständige Behörde gemäß Art. 2 Abs. 4 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München.

Nach § 47 d Abs. 3 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

In der ersten Mitwirkungsphase vom 07.08.2020 bis 21.09.2020 wurden die Öffentlichkeit und die betroffenen Gemeinden/Landkreise gebeten, auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern zielgerichtete Fragen zur Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München zu beantworten. Zum damaligen Zeitpunkt wurde keine Stellungnahme seitens des Marktes abgegeben.

Die zweite Mitwirkungsphase begann am 11. Juni 2021. Der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes bekanntgegeben und kann bis einschließlich 28. Juli 2021 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichk eit/umwelt_gesundheit_verbraucherschutz/lap/lap_flughafen_mue/index.html eingesehen und heruntergeladen werden.
Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch dem Markt Markt Schwaben die Gelegenheit gegeben, eine eigene Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung für den Großraumflughafen München abzugeben.
Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich ausschließlich auf die zwei vorhandenen Start- und Landebahnen.

Beschluss

Vom Entwurf des Lärmaktionsplanes für den Großflughafen München wird Kenntnis genommen. Die Belange des Marktes Markt Schwaben werden durch diesen Entwurf berührt. Der Markt bringt deshalb folgende Punkte als Anregungen vor:
  • Zum Schutz der Nachtruhe der Bürger/-innen von Markt Schwaben sollte sichergestellt werden, dass startende Maschinen nach 23 Uhr nicht mehr das Gemeindegebiet von Markt Schwaben überfliegen.
  • Die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot müssen deutlich reduziert werden. Strafzahlungen der Fluggesellschaften sollten den betroffenen Kommunen zugutekommen. 
  • Beteiligung des Großflughafens Münchens beim aktiven Schallschutz für die Bürger/-innen Markt Schwabens, die vom Fluglärm besonders betroffen sind.
  • Starts und Landungen sollen nach Möglichkeit so organisiert werden, dass grundsätzlich eine Anhebung der Überflughöhe um durchschnittlich zusätzliche 700 Meter für das Gemeindegebiet Markt Schwaben erreicht wird. Es soll grundsätzlich kein Überflug des Gemeindegebietes von Markt Schwaben unterhalb von 3500 Meter stattfinden.
  • Änderung der Flugrouten, um eine gleichmäßigere Verteilung der Überflüge auf alle Anrainergemeinden sicher zu stellen. Eine mögliche Anpassung der Flugrouten liegt seit 2019 dem Flughafen sowie der DFS vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

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7. Zuschussgewährung gemäß Förderrichtlinien Sportförderung - Übungsleiterförderung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö beschließend 7

Sachvortrag

Wie schon in den vergangenen Jahren richtet sich die staatliche Vereinspauschale nach der Anzahl der Übungsleiterlizenzen.
Dazu müssen die Vereine alljährlich zum 01.03. die Originallizenzen ihrer Übungsleiter vorlegen und u. a. weitere Angaben über die Mitgliederzahl und das Beitragsaufkommen machen.
Ergänzend zu diesen staatlichen Zuschüssen gewährt der Landkreis die Jugendsport- und Übungsleiterförderung ohne zusätzlichen Antrag. Laut Mitteilung des Landratsamtes Ebersberg vom 02.06.2021 erhalten die nachfolgend aufgeführten örtlichen Sportvereine als Übungsleiterförderung folgenden Zuschuss vom Landkreis:
Verein
Lizenzen
Zuschuss Lkr.
Kgl. priv. Feuerschützengesellschaft Markt Schwaben
2,5
200,00 €
BSG von 1956 Markt Schwaben e.V.
1,0
80,00 €
DAV Sektion Markt Schwaben
12,0
960,00 €
SpVgg Markt Schwabener Au e.V.
9,0
720,00 €
Turnverein von 1895 Markt Schwaben e.V.
67,0
5.360,00 €
Gesamt
91,5
7.320,00 €
Die Auszahlung durch das Landratsamt setzt voraus, dass die Gemeinde eine Förderung in gleicher Höhe leistet. Streicht die Gemeinde ihren Zuschuss ganz oder teilweise, behält der Landkreis den Übungsleiteranteil für den oder die betroffenen Verein(e) vollständig ein.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die laufende Haushaltskonsolidierung und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushaltsmittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit einzusetzen.
Das Gremium beschließt, nach Prüfung der Kriterien gemäß den Förderrichtlinien, die genannten Vereine mit einem Zuschuss in Höhe von 7.320,00 € als Übungsleiterförderung in gleicher Höhe wie der Kreiszuschuss zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Kegelbahn im Sportpark Nutzungsgebühr während coronabedingter Schließung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö beschließend 8

Sachvortrag

Zwischen dem Markt und den drei ortsansässigen Kegelvereinen KC Samstag, KC Steinmeir sowie dem TV von 1895 Markt Schwaben wurde zum 01.01.2017 eine Nutzungsvereinbarung für die Nutzung der Bundeskegelbahn im Sportpark geschlossen. Es wurde eine vierteljährliche Nutzungsgebühr i. H. v. 600,00 € netto pro Verein vereinbart. Damit beläuft sich das jährliche Nutzungsentgelt pro Verein auf 2.400,00 € netto.
Nach Anträgen der Kegelvereine im Jahr 2020 hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen – aufgrund der durch Corona bedingten Schließung der Kegelbahnen im Sportpark und der nachfolgenden Einschränkungen im Trainingsbetrieb – auf die Nutzungsgebühr für die Monate März 2020 bis einschließlich August 2020 zu verzichten sowie die Umsatzsteuerdifferenz von 3 % für das 4. Quartal 2020 zu erstatten.
Am 20.05.2021 stellte der KC Steinmeir per E-Mail erneut einen Antrag auf Kostenerstattung für einen Teil der Nutzungsgebühr der Kegelbahnen im Sportpark für das Jahr 2021.
Begründung: Durch Corona bedingt habe der Verein seit dem 1. Januar seinen Sport nicht ausüben können und würde somit für knapp fünf Monate umsonst Gebühren bezahlen.
Die Verwaltung empfiehlt, einheitlich für alle ortsansässigen Kegelvereine, auf die Nutzungsgebühr für die Monate Januar 2021 bis einschließlich Mai 2021 in Höhe von je 1.000,00 € (netto) zu verzichten, da infolge der 8. BayIfSMV weder Trainings- noch Spielbetrieb möglich war.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die laufende Haushaltskonsolidierung und die damit ver­bun­dene Verpflichtung, die vorhandenen Haushaltsmittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaf­tlich­keit einzusetzen. Das Gremium beschließt – aufgrund der durch Corona bedingten Schließung infolge der 8. BayIfSMV – auf die Nutzungsgebühr für die Monate Januar 2021 bis einschließlich Mai 2021 in Höhe von je 1.000,00 € (netto) zu verzichten. Der Verzicht auf eine Nutzungsgebühr gilt auch für zukünftige staatlich angeordnete Schließungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanung - Flächennutzungsplan 20. Änderung- für das Gebiet "ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg" Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö beschließend 9

Sachvortrag


Das ehemalige Kläranlagengelände auf dem Grundstück Fl.Nr. 1463/11 wird unterschiedlich genutzt. Das Grundstück ist baurechtlich dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist es dargestellt als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Kläranlage. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Gebiet nicht.
Der Marktgemeinderat hat ein Erfordernis für eine Überplanung des Geländes gesehen und deshalb am 07.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die Gründe für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens können der Niederschrift über die Sitzung vom 07.05.2019 entnommen werden. Darin sind u. a.  die verschiedenen Nutzungen des Geländes genannt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum 12.11. bis 11.12.2020. In diesem Beteiligungsverfahren wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen zum Planentwurf vorgebracht.

Die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Zuge des vorgenannten Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, erfolgte in der Sitzung des Marktgemeinderats am 18.03.2021. In dieser Sitzung fasste der Marktgemeinderat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde im Zeitraum vom 20.05. bis 22.06.2021 durchgeführt. Zeitgleich erfolgte eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die nachstehend aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vor:

  1. Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 11.05.2021
  2. Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Stellungnahme vom 15.06.2021
  3. Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Stellungnahme vom 16.06.2021

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1. Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 11.05.2021

Die Mitglieder des Marktgemeinderats haben Kopien des Schreibens vom 11.05.2021 zusammen mit der Beschlussvorlage erhalten.

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2. Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Stellungnahme vom 15.06.2021

Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevollmächtigt, übersende Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zu o. g. Verfahren.
Die mit Schreiben CR.R O4-S(E1) XP, TOEB-MÜN-20-90073 vom 25.11.2020 mitgeteilten und Bedingungen sind weiterhin gültig und zu beachten.

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3. Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Stellungnahme vom 16.06.2021

Aus verkehrsrechtlicher Sicht keine weitere Stellungnahme.
Bezüglich des Wegfalls der Feuerwehrübungsfläche sowie des Containers wird dringend darum gebeten, schnellstmöglich eine Ersatzfläche zur Verfügung zu stellen. Es besteht seitens der Freiwilligen Feuerwehr dringender Bedarf!

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Beschluss

1. Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde vom 11.05.2021

Der Markt Markt Schwaben hat den Belang der Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet und den zugehörigen Grundsatz unter B I 1.2.2.08.3 abgewogen. Durch die vorliegende 20. Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung des Bestandes sowie für die angestrebte Weiterentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage am Sägmühlenweg geschaffen werden. Die Fläche wird derzeit bereits durch den gemeindlichen Bauhof als Lagerfläche, durch die Feuerwehr, die Wasserwirtschaft und den DAV genutzt. Es handelt sich also um eine größtenteils bereits bebaute Fläche, zudem bestehen keine Waldkomplexe im Plangebiet oder in der näheren Umgebung. Zur Nutzung einer Teilfläche durch die Feuerwehr ist festzustellen, dass die zunächst im Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend dargestellte Fläche aufgrund des Beschlusses vom 18.03.2021 nicht mehr Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens ist.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern nicht veranlasst.

2. 
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Deutschen Bahn AG – DB Immobilien vom 15.06.2021

Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 25.11.2020 wird zur Kenntnis genommen. Verwiesen wird auf den zur vorgenannten Stellungnahme gefassten Abwägungsbeschluss vom 18.03.2021, der unverändert Bestand hat.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme der Deutschen Bahn AG – DB Immobilien nicht veranlasst.

3.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 16.06.2021

Die Anregung des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffend die Bereitstellung einer Fläche für Zwecke der Feuerwehr wird zur Kenntnis genommen. Es wird verwiesen auf den Abwägungsbeschluss vom 18.03.2021. Darin wurde neben anderem festgestellt, dass das Erfordernis einer solchen Fläche bekannt ist und eine Alternativfläche für die Feuerwehr gesucht werden soll.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht veranlasst.

4.
Der Marktgemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.

5.
Der Marktgemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss zu der 20. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg“. Der 20. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 15.07.2021 ist gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch eine Begründung einschließlich Umweltbericht beigefügt.

6.
Die Verwaltung wird beauftragt den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht haben, über das Ergebnis der Abwägung zu informieren und beim Landratsamt Ebersberg die Genehmigung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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10. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Forstinning 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.3 "Schwaberwegen" Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö informativ 10

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Forstinning hat am 22.06.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Schwaberwegen“ gefasst.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung.
Das Plangebiet liegt in Schwaberwegen, westlich der Ebersberger Straße und erstreckt sich bis zur Ortsgrenze am Anzinger Forst. Es ist bereits bebaut und im Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind nach den Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans im Verhältnis zur Größe der Grundstücke aus heutiger Sicht sehr knapp bemessen.   
Ziel der Planung ist es, eine maßvolle Nachverdichtung der bereits vorhandenen Bebauung zu erreichen, u. a. auch mit mehrgeschossigen Baukörpern entsprechend den Wandhöhen in der näheren Umgebung. Die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet soll unverändert bleiben.
Die Verkehrserschießung erfolgt weiterhin über die bereits bestehenden Straßen. Eine Anlage zusätzlicher öffentlicher Verkehrsflächen ist nicht erforderlich.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit bis zum 05.08.2021 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen. 
Da die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Forstinning mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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11. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pliening 1. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Landsham II" Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö informativ 11

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening hat am 23.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Landsham II“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung.
Das Plangebiet umfasst 6.200 m² und liegt im Ortsteil Landsham, westlich der Gewerbestraße, nördlich der Straße Am Gangsteig und südlich der Kirchheimer Straße. 
Anlass der Bebauungsplanänderung ist eine geplante Erweiterung eines im Geltungsbereich liegenden Betriebes nach Westen. Es soll ein Erweiterungsbau für die Produktionsstätte errichtet werden, der mit dem Bestandsgebäude verbunden werden soll. Das Baugebiet wird im Geltungsbereich als Gewerbegebiet festgesetzt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Pliening sieht für das gesamte Plangebiet bereits eine gewerbliche Nutzung vor.
Ziel der Planung ist die Aufweitung des Bauraums nach Westen. Gleichzeitig erfolgen Anpassungen bezüglich der möglichen Nutzung unter Beachtung des im Westen angrenzenden, ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Landsham V“, um den Charakter der benachbarten Gewerbebebauung weiter fortzuführen.   
Die Verkehrserschießung erfolgt wie bisher über die östlich angrenzende „Gewerbestraße“ sowie den südlich liegenden „Gangsteig“. Die geplante Betriebserweiterung erfordert hier keine Änderungen. 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit bis zum 28.07.2021 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen. 
Da die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Pliening mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden. Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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12. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö 12

Sachvortrag

Sascha Hertel schläft vor Beschlussvorschläge bereits vorab im öffentlich zugänglichen Bereich des Ratsinformationssystems zu veröffentlichen. Bürgermeister Michael Stolze sagt eine Überprüfung zu. 

Datenstand vom 28.07.2021 16:56 Uhr