Datum: 21.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:46 Uhr bis 23:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.09.2021
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.09.2021
2.3 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 07.10.2021
3 Ausbau der Wertstoffsammelstellen Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 89 für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg“ erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
5 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 91 für das Gebiet nordwestlich der Lilienthalstraße und nördlich des Adalbert-Stifter-Wegs Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
6 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 31 für das Gebiet "Bundeseisenbahnsiedlung" Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Beratung und Beschlussfassung
7 Einsetzung von Arbeitsgruppen Anträge der FW-Fraktion vom 21.06.2021 und der SPD-Fraktion vom 12.07.2021 Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.09.2021 zu genehmigen. Es werden folgende Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil bekannt gegeben:

Auftragsvergabe Beschaffung von fünf Tablet-Koffern für die Grundschule im Rahmen des Förderprogramms Digitalbudget
Der Marktgemeinderat beschließt den Auftrag an die IfmB – Institut für moderne Bildung GmbH, Bahnhofstraße 17, 82327 Tuzing in Höhe von brutto 55.394,50 € zu vergeben.

Neubau kommunales Schulzentrum - Vergabe Gewerk Gründach
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für das Gewerk Gründach an Stoewahs Dach- und Gartengestaltung in Höhe von brutto 379.307,15 € zu vergeben.

Neubau kommunales Schulzentrum - Vergabe Gewerk Dachdämmung
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für das Gewerk Dachdämmung an Röckl Flachdachbau GmbH in Höhe von brutto 294.663,75 € zu vergeben.

Neubau kommunales Schulzentrum - Vergabe Gewerk Sonnenschutz
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für das Gewerk Sonnenschutz an milkow Sonnenschutz in Höhe von brutto 587.458,97 € zu vergeben.

4. Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept 2021
Der Marktgemeinderat beschließt die 4. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit Datum vom 23.09.2021 auf Grundlage des 10-Punkte-Katalogs des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. Die Fortschreibung ist dem Landratsamt Ebersberg zur Weiterleitung an die Regierung von Oberbayern und an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu übermitteln.

Beschluss

Das Gremium genehmigt die Niederschrift des Marktgemeinderates vom 23.09.2021.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.09.2021 zu genehmigen. Es werden folgende Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt gegeben:


Neubau kommunales Schulzentrum
Präsentation Lüftungskonzept in Klassen- und Arbeitsräumen
Das Gremium nimmt die Empfehlung der Variante 4, den Einbau einer hybriden Lüftungsanlage in allen Klassen und Fachunterrichträumen, mit den genannten Auswirkungen und Mehrkosten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.

Neubau kommunales Schulzentrum - Vergabe Gewerk Holztragwerk
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung den Auftrag für das Gewerk Holztragwerk an die
Fa. Pletschacher Holzbau GmbH in Höhe von brutto 2.666.001,95 € zu vergeben.

Beschluss

Das Gremium genehmigt die Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 27.09.2021. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2.3. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 07.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 2.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 07.10.2021 zu genehmigen.

Beschluss

Das Gremium genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 07.10.2021. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Ausbau der Wertstoffsammelstellen Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

In der UVSK-Sitzung am 18.03.2021 stellte die Verwaltung folgende Sammelstellen für einen möglichen Umbau bzw. Ausbau vor:
  • Neuer Wertstoffhof: die bestehenden Container für Papier und Glas gegenüber der Feuerwehr z. B. durch Tore, die die Sammelstelle zur Fläche des Wertstoffhofes abgrenzen, von außen nutzbar machen
  • Am Erlberg 1: Ausbau einer neuen Sammelstelle. Errichtung neben der Feuerwehr. Errichtung von Längsparkplätzen, um keine Feuerwehrzufahrt zu sperren.
  • Enzensberger Straße/Ecke Von-Suttner-Straße: keine Erweiterung der bestehenden Sammelstelle möglich, allerdings könnte auf der gegenüberliegenden Seite, nördlich des neuen Gebäudes, ein zusätzlicher Containerstandort z. B. für Papier aufgebaut werden.
  • Hauser Weg: Ausbau einer neuen Sammelstelle. In diesem Bereich ist keine Sammelstelle vorhanden. Die Bürger müssen derzeit zu den Sammelstellen am Edeka bzw. zum Penny-Markt. 
  • Seilergasse: Ausbau einer neuen Sammelstelle, zur Entlastung für die Wallbergstr. und Ersatz für den Habererweg
  • Höhenrainerweg: eine Erweiterung der Sammelstelle, um große Papiercontainer zur Verfügung zu stellen.
  • Lilienthalstraße: Ausbau einer neuen Sammelstelle im Bereich des Gewerbegebietes. In dem genannten Bereich ist keine Sammelstelle vorzufinden. Entlastung der angrenzenden Sammelstellen in den Wohngebieten.
  • Bahnhofstraße: evtl. Ersatz für die alte Sammelstelle am Erlberg, sollte hier kein Umbau möglich sein.
  • Wallbergstraße: Erweiterung der momentan bestehenden Sammelstelle um größere Papiermassen abfangen zu können.

Nach der erneuten Überprüfung durch die Bauleitplanung, wurde festgestellt, dass alle genannten Flurstücknummern für einen Ausbau bzw. eine Erweiterung geeignet sind. Die Tiefbauabteilung hat in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet öffentliche Sicherheit und Ordnung die Kosten für einen möglichen Ausbau aufgestellt. Dies sind grobe Schätzungen, die genaueren Beträge werden nach der Entscheidung durch den Gemeinderat mit Hilfe von Baufirmen errechnet.

  • Neuer Wertstoffhof: ~ 7.000,00 €

  • Am Erlberg 1: 105 m2 ~ 15.750,00 €

  • Enzensberger Straße/Ecke Von-Suttner-Straße: 125 m2 ~ 18.750,00 €

  • Hauser Weg: 150 m2 ~ 22.500,00 €

  • Seilergasse: 200 m2 ~ 30.000,00 €

  • Höhenrainerweg: 95 m2 ~ 14.250,00 €

  • Lilienthalstraße: 100 m2 ~ 15.000,00 €

  • Bahnhofstraße: 110 m2 ~ 16.500,00 €

  • Wallbergstraße: 145 m2 ~ 21.750,00 €

Die Verwaltung empfiehlt den Ausbau bzw. die Neuerrichtung folgender Standorte:

  • Die Erweiterung am neuer Wertstoffhof, da hier wieder ein für die Bürger außerhalb der Öffnungszeit des Wertstoffhofs möglicher Entsorgungsstandpunkt errichtet werden kann.
  • Die Neuerrichtung im Hauserweg. Das Wohngebiet in Richtung Martin-Luther-Straße hat keine Möglichkeit Abfälle im Einzugsgebiet zu entsorgen. Die Bürgerinnen und Bürger nutzen die Entsorgungsstationen am Penny-Markt und am Edeka, welche alleine durch Kunden der Supermärkte teilweise schon stark genutzt werden. Man könnte hier eine Entlastung der genannten Sammelstellen erzielen.
  • Der Ausbau des Höhenrainerweges, da hier bisher die Sammelstelle im Habererweg für dieses Gebiet die nächste Anlaufstelle darstellte, jedoch mit der Fertigstellung des Schulneubaus wegfallen wird.
  • Der Ausbau der Wallbergstraße. Diese Sammelstelle stellt seit Jahren nicht mehr ausreichend Kapazität für unsere Bürger zur Verfügung. Sie ist für die umliegenden Straßen die einzige Sammelstelle mit der Möglichkeit Glas zu entsorgen und wird so vom gesamten Gebiet genutzt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung 
  1. die Erweiterung von Leerungszyklen und die Installation zusätzlicher Wertstoffcontainer an bestehenden Wertstoffsammelstellen
  2. die Machbarkeit für die Errichtung zusätzlicher Wertstoffsammelstellen (neuer Wertstoffhof, Hauser Weg, Höhenrainerweg, Wallbergstraße)
zu eruieren und die jeweiligen Kosten zu ermitteln. 
Die Ergebnisse sollen dem Marktgemeinderatsgremium zeitnah vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 89 für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg“ erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag


Das ehemalige Kläranlagengelände auf dem Grundstück Fl.Nr. 1463/11 wird unterschiedlich genutzt. Das Grundstück ist baurechtlich dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist es dargestellt als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Kläranlage. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Gebiet nicht.
Der Marktgemeinderat hat ein Erfordernis für eine Überplanung des Geländes gesehen und deshalb am 07.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 20. Änderung des Flächennutzungsplans und in der Sitzung am 04.06.2019 für den Bebauungsplan Nr. 89 gefasst. Die Gründe für die Einleitung der beiden Bauleitplanverfahren können den Niederschriften über die Sitzungen vom 07.05. und 04.06.2019 entnommen werden. Darin sind neben anderem die verschiedenen Nutzungen des Geländes genannt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum 12.11.2020 bis 11.12.2020. In diesem Beteiligungsverfahren wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen zum Planentwurf vorgebracht.
Die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Zuge des vorgenannten Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Sonderausschusses am 22.04.2021. In dieser Sitzung fasste der Sonderausschuss den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde im Zeitraum vom 16.07.2021 bis 23.08.2021 durchgeführt. Zeitgleich erfolgte eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die nachstehend aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vor:

  1. Landratsamt Ebersberg, Sachgebiet Bauleitplanung, Stellungnahme vom 13.08.2021
  2. Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 12.07.2021
  3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Stellungnahme vom 23.08.2021
  4. Deutsche Bahn AG - DB Immobilien, Stellungnahme vom 20.07.2021
  5. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Stellungname vom 23.08.2021
  6. Staatliches Bauamt Rosenheim, Stellungnahme vom 12.07.2021
  7. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 11.08.2021
  8. Deutscher Alpenverein, Sektion Markt Schwaben, Stellungnahme vom 22.08.2021
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1. Landratsamt Ebersberg, Sachgebiet Bauleitplanung, Stellungnahme vom 13.08.2021

Die Mitglieder des Marktgemeinderats haben Kopien des Schreibens vom 13.08.2021 zusammen mit der Beschlussvorlage erhalten.

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2. Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 12.07.2021

Die Mitglieder des Marktgemeinderats haben Kopien des Schreibens vom 12.07.2021 zusammen mit der Beschlussvorlage erhalten.

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3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Stellungnahme vom 23.08.2021

Für die Beteiligung an o.a. Planungsverfahren bedanken wir uns.
Gegen das Vorhaben bestehen aus forstfachlicher und landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände oder Anregungen. Allerdings wird aus landwirtschaftlicher Sicht auf die Inhalte der letzten Stellungnahme verwiesen.

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4. Deutsche Bahn AG - DB Immobilien, Stellungnahme vom 20.07.2021

Die Mitglieder des Marktgemeinderats haben Kopien des Schreibens vom 20.07.2021 zusammen mit der Beschlussvorlage erhalten.

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5. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Stellungname vom 23.08.2021

Gegenüber dem Entwurf vom 17.09.2020 entfällt das Sondergebiet „Feuerwehrübungsfläche und
-container“. Die vormaligen Bereiche SO 4a und SO 3 werden im aktuellen Entwurf vom 22.04.2021 als SO 3 zusammengefasst. Der vormalige Bereich SO 4b ist jetzt SO 4.
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 30.11.2020. Diese wurde in der Sitzung des Sonderausschusses am 22.04.2021 behandelt. Unseren Anregungen wurde nur teilweise gefolgt. Wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis.

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6. Staatliches Bauamt Rosenheim, Stellungnahme vom 12.07.2021

Seitens des Staatlichen Bauamtes Rosenheim Fachbereich Straßenbau bestehen keine Einwände. Die Erschließung erfolgt rückwärtig über die bereits bestehende Erschließung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinie (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden.

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7. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 11.08.2021

Zu obigem Bebauungsplan verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 20.11.2020.

Sofern diese berücksichtigt wird, bestehen seitens des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos keine Bedenken gegen den obigen Bebauungsplan.

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8. Deutscher Alpenverein, Sektion Markt Schwaben, Stellungnahme vom 22.08.2021

Die Mitglieder des Marktgemeinderats haben Kopien des Schreibens vom 22.08.2021 zusammen mit der Beschlussvorlage erhalten.

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Beschluss

1. 
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg, Sachgebiet Bauleitplanung vom 13.08.2021

Zu A. aus baufachlicher Sicht:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus baufachlicher Sicht keine weiteren Anregungen oder Einwände vorgetragen werden. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.

Zu B. aus immissionsschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus immissionsschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht keine Anregungen oder Einwände vorgetragen werden. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.

Zu C. aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht:
Im Umweltbericht wird die zeitliche Begrenzung der Mahd der Ausgleichsfläche auf 20 Jahre gestrichen. 
Eine dingliche Sicherung der Ausgleichsfläche über eine Dienstbarkeit im Grundbuch ist nicht erforderlich, da sich die Fläche im Eigentum des Marktes befindet.
Die Fläche für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen wird in die Planzeichnung des Bebauungsplans aufgenommen und in der Legende entsprechend § 9 Abs. 1 Ziffer 20 Baugesetzbuch als
Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
bezeichnet.
Der Umweltbericht wird um die genannten Anforderungen zum Monitoring ergänzt.

Zu D. aus bodenschutzfachlicher Sicht:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus bodenschutzfachlicher Sicht keine Anregungen oder Einwände vorgetragen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist derzeit nicht im Altlastenkataster erfasst. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.


2.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde vom 12.07.2021

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung des Bestandes sowie für die angestrebte Weiterentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage am Sägmühlenweg geschaffen werden. Die Fläche wird derzeit bereits durch den gemeindlichen Bauhof als Lagerfläche, durch die Feuerwehr, die Wasserwirtschaft und den DAV genutzt. Es handelt sich also um eine größtenteils bereits bebaute Fläche, zudem bestehen keine Waldkomplexe im Plangebiet oder in der näheren Umgebung. Zur Nutzung einer Teilfläche durch die Feuerwehr ist festzustellen, dass die im ursprünglichen Bebauungsplanentwurf entsprechend dargestellte Fläche aufgrund des Beschlusses des Sonderausschusses vom 22.04.2021 nicht mehr Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens ist.
Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs ist aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern nicht veranlasst.

3. 
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 23.08.2021

Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 05.01.2021 wird zur Kenntnis genommen. Verwiesen wird auf den zur vorgenannten Stellungnahme gefassten Abwägungsbeschluss des Sonderausschusses vom 22.04.2021, der unverändert Bestand hat.
In der Begründung zum Bebauungsplan wurde entsprechend der Anregung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Schreiben vom 05.01.2021 ein Hinweis auf die an das Plangebiet angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgenommen. Ergänzt wurde auch die Aussage, dass es durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung auch am Wochenende, Sonn- und Feiertagen zu unvermeidbaren Lärm-, Staub und Geruchsemissionen kommen kann, die im ortsüblichen Umfang zu dulden sind.

Eine erneute Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der aktuellen Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht veranlasst.


4.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Bahn AG - DB Immobilien vom 20.07.2021

Die Stellungnahme entspricht im Wesentlichen den bereits mit Schreiben vom 25.11.2020 vorgebrachten Anregungen. Ergänzt wurde im Kapitel „Immobilienspezifische Belange“ der Passus, dass der Markt seine Unterlagen dahingehend prüfen soll, ob es nicht irgendwelche Vereinbarungen o. ä. mit der Bahn gibt, die für die vorliegende Maßnahme relevant seien - der Bahn liegt nichts Entsprechendes vor.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Verwiesen wird auf den zur vorgenannten Stellungnahme gefassten Abwägungsbeschluss des Sonderausschusses vom 22.04.2021, der unverändert Bestand hat. Das Plangebiet tangiert in ca. 50 Meter Entfernung die Bahnlinie München – Simbach a. Inn. Es gibt keinen räumlichen, baulichen oder inhaltlichen Zusammenhang zwischen den Bahnanlagen und dem Plangebiet. Nachdem seitens der Bahn die betreffende Prüfung der Unterlagen zu keinem Ergebnis führte, kann nicht erwartet werden, dass ohne ersichtlichen Anlass eine betreffende Prüfung durch den Markt veranlasst wird.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der aktuellen Stellungnahme der Deutschen Bahn AG – DB Immobilien nicht veranlasst.


5.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 23.08.2021

Verwiesen wird auf den zur vorgenannten Stellungnahme gefassten Abwägungsbeschluss des Sonderausschusses vom 22.04.2021, der unverändert Bestand hat. Damit wurde den vorgetragenen Belangen des Wasserwirtschaftsamtes weitestgehend entsprochen und die Planunterlagen entsprechend ergänzt. Nicht gefolgt wurde dem Vorschlag zu textlichen Festsetzungen hinsichtlich der konkreten Bauausführung (Höhenlage Erdgeschoss über Gelände etc.). Dies überschreitet den Regelungsinhalt einer städtebaulichen Satzung. Der betreffende Belang ist der konkreten Objektmaßnahme vorbehalten und im Baugenehmigungsverfahren abzuarbeiten. Dies gilt entsprechend für die empfohlene Festsetzung von Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser. Auch hier soll dem konkreten Entwässerungskonzept, das vor Beginn der Baumaßnahme durch den Bauwerber vorzulegen ist, nicht vorgegriffen werden.

Mit der vorliegenden Planung wird keine markante Nutzungsintensivierung mit entsprechender Versiegelung ausgelöst.

Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der aktuellen Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim nicht veranlasst.


6.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Rosenheim vom 12.07.2021

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände vorgebracht werden - die Erschließung erfolgt rückwärtig über die bereits bestehende Erschließung.
Hinsichtlich der Straßenemissionen ist festzuhalten, dass im Plangebiet keine lärmsensiblen Nutzungen, wie z. B. Wohnen, ausgewiesen werden. Betreffende Konflikte mit Verkehrslärmemissionen werden durch die Planung nicht ausgelöst.

Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Rosenheim nicht veranlasst.


7.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos vom 11.08.2021

Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 20.11.2020 wird zur Kenntnis genommen. Verwiesen wird auf den zur vorgenannten Stellungnahme gefassten Abwägungsbeschluss des Sonderausschusses vom 22.04.2021, der unverändert Bestand hat und bei dem die Belange des Abwasserzweckverbandes bereits umfänglich gewürdigt wurden.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der aktuellen Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos nicht veranlasst.


8.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Deutschen Alpenvereins, Sektion Markt Schwaben vom 22.08.2021

Die Stellungnahme des Deutschen Alpenvereins, Sektion Markt Schwaben wird zur Kenntnis genommen und wie folgt gewürdigt: 

Hinsichtlich der umfänglichen Einlassungen und Anforderungen des DAV ist festzustellen, dass sich offensichtlich dessen Anforderungsprofil deutlich intensiviert hat. Tatsächlich war der Betrieb der Anlagen des DAV wesentlicher Auslöser für die Aufstellung der vorliegenden Bauleitplanung, für die geordnete Fortführung dieses Betriebes wurde seitens des DAV ein Baugesuch eingereicht. Mangels planungsrechtlicher Grundlage konnte dies durch das Landratsamt Ebersberg nicht genehmigt werden. Die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Genehmigungsplanung - wie auch im Rahmen einer entsprechenden Vorabstimmung zur Planaufstellung am 18.12.2019 unter Teilnahme eines Vertreters des DAV besprochen - sollte in der vorliegenden Bauleitplanung verankert werden. Dies ist erfolgt.

Seitens des DAV wird nun vorgetragen, dass zum Zeitpunkt einer (erneuten) Begehung am 22.06.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 89 noch nicht angestoßen worden war. Tatsächlich wurde bereits in der Zeit vom 12.11.2020 bis 11.12.2020 die Information der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der im Ergebnis der vorgenannten Beteiligung geänderte Entwurf des Bebauungsplans wurde am 22.04.2021 vom Sonderausschuss gebilligt.

Stellungnahme DAV zur Umsetzung des aktuellen Bestandes:

Unter Ziffer 1. wird auf die Errichtung einer Zaunanlage zum öffentlichen Bereich abgestellt. Die betreffende Errichtung ist bis zu einer Höhe von 4,0 Meter über Gelände gemäß Festsetzung A.3.6.1 bereits jetzt zulässig, eine Änderung der Satzung ist demgemäß nicht notwendig.
Hinweis: Die Ausgestaltung der Zaunanlagen samt Toren und Transpondern obliegt dem Bauwerber und ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Bei der „Schließung“ der Toranlage ist das gemäß Festsetzung A.5.5 festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Sondergebiets 2 (SO 2) zu berücksichtigen.
Eine Anpassung der Planung ist diesbezüglich nicht erforderlich.


Unter Ziffer 2. wird auf die Berücksichtigung des vorhandenen Containers, der an die Boulderanlage angrenzt, abgestellt. Aus der Stellungnahme geht nicht hervor, welche Nutzung für den Container beabsichtigt ist. Sollte es sich hierbei um Lagerflächen für Geräte o. ä. handeln, wäre dieser entsprechend der Festsetzung A.3.7 allgemein zulässig, es ist also nicht zutreffend, dass der Container nicht genehmigungsfähig ist. Sollte der Container für andere Zwecke genutzt werden, wären diese durch den Bauwerber zu benennen.
Rein vorsorglich wird die Baugrenze Boulderanlage um die Grundfläche des Containers erweitert und die zulässige Wandhöhe auf 4,0 Meter begrenzt. Die Planzeichnung wird entsprechend angepasst.

Stellungnahme DAV zu Erweiterungsmöglichkeiten:

Unter Ziffer 1. wird vorgetragen, dass die Baugrenzen „Kletteranlage“ hinsichtlich eines eventuellen zukünftigen Bedarfs, der sich derzeit nicht abschätzen lässt - weder zeitlich, kapazitätstechnisch, noch personell und finanziell usw. - erweitert werden sollen. Festzustellen ist, dass eine weitest gehende Versiegelung des Teilgebiets Sondergebiets 1 (SO 1) durch die erhebliche Ausweitung der Baugrenzen, wie gewünscht, einen markanten zusätzlichen Ausgleichsflächenbedarf generieren wird. Der als zu erhalten festgesetzte Baum- und Gehölzbestand innerhalb dieser Ausweitung wäre damit ebenfalls obsolet geworden. Nachdem gegenwärtig keinerlei konkrete Anhaltspunkte für eine betreffende Expansion vorliegen (die auch einen erheblichen Stellplatzbedarf erzeugen würde), erscheint dies nicht angemessen. Konkreter beschrieben wurde hingegen die Anlage einer zusätzlichen Vorsatzwand im Osten der Außenkletteranlage, hierfür müsste die betreffende Baugrenze um drei Meter erweitert werden.
Dem Anliegen des DAV hinsichtlich der Anlage einer zusätzlichen Vorsatzwand im Osten der Außenkletteranlage wird entsprochen. Die betreffende Baugrenze wird um drei Meter erweitert und die Planzeichnung entsprechend angepasst. Darüber hinaus werden die Baugrenzen der Kletteranlage nicht erweitert.

Unter Ziffer 2. wird vorgetragen, dass die Bedachung der vorhandenen Boulderanlage konstruktiv nicht geeignet ist für die Ausbildung des festgesetzten Gründachs. Festzustellen ist, dass keinerlei Festsetzungen zu Bedachungen ausgeführt wurden, eine Anpassung der Satzung ist demgemäß nicht erforderlich.
Hinweis: Offensichtlich wurden diesbezüglich die Hinweise unter Ziffer B.5.1 (Behandlung des Niederschlagswassers) mit den Festzungen unter Ziffer A verwechselt. Tatsächlich wäre - insbesondere auch aufgrund der sensiblen Wasser-/Versickerungssituation - in Anbetracht zunehmender Starkregenereignisse die Ausbildung von Gründächern (die bei extensiver Ausführung lasttechnisch kaum zusätzlich „ins Gewicht fallen“) eine kostengünstige und sehr sinnvolle Maßnahme der Retention, die sich auch positiv (Reduktion der Versickerungskapazitäten) auf den im Baugenehmigungsverfahren zu erarbeitenden Entwässerungsplan des Bauwerbers auswirken würde.
Eine Anpassung der Planung ist diesbezüglich nicht erforderlich.

Unter Ziffer 3. wird vorgetragen, dass höhenmäßige Beschränkungen zu streichen seien. Festzustellen ist, dass im Bereich der vormaligen Betriebsanlagen der Bestand - entsprechend dem Baugesuch des DAV, welches der Bauleitplanung zugrunde lag, abgebildet wurde. Das in seinen Abmessungen (Länge X Breite) nicht unerhebliche Betriebsgebäude, wie vorgeschlagen von 4,0 Meter Wandhöhe auf 18,0 Meter zulässige Wandhöhe zu ertüchtigen, ist städtebaulich nicht vertretbar: das Gebäude wäre maßstabssprengend. Noch vertretbar ist jedoch die Anlage eines zweiten Vollgeschosses mit einer resultierenden Wandhöhe von 8,0 Metern. Der DAV erhält damit für seinen „fiktiven Bedarf“ hinreichende zusätzliche Kapazitäten.
Dem Anliegen des DAV hinsichtlich einer höhenmäßigen Erweiterung wird in der Weise entsprochen, dass für das Betriebsgebäude anstelle des dem Bestand entsprechenden eingeschossigen Gebäudes zwei Vollgeschosse mit einer resultierenden Wandhöhe von 8 Metern als zulässig festgesetzt werden. Die Planzeichnung wird entsprechend angepasst.
Dem darüber hinaus gehenden Wunsch des DAV nach einer Ausweitung der Höhenbeschränkung auf ca. 18 Metern wird nicht entsprochen.

Unter Ziffer 4. wird vorgetragen, den als zu erhalten festgesetzten Baum- und Gehölzbestand (Nrn. 13 und 31) „nicht als Planzeichen“ aufzunehmen. Festzustellen ist, dass diese Gehölze vorhanden sind und kartiert wurden, sie können nicht posthum negiert werden. Sie können als zu „fällen / zu entfernen“ gekennzeichnet werden - bei betreffender Ausgleichspflanzung. Da auch hier seitens des DAV keine konkreten Planungen vorliegen, die dies rechtfertigen bzw. vertretbar erscheinen lassen, ist die vorgetragene Vorgehensweise – „Fällung auf Verdacht“ - schwer nachvollziehbar. Sollten seitens des DAV konkrete Planungen (z. B. Bauanträge hinsichtlich einer baulichen Erweiterung, Anlage von Freispielflächen o. ä.) vorgelegt werden, könnte eventuell im Zuge einer Befreiung mit entsprechender Kompensation (Ersatzpflanzung) eine Billigung herbeigeführt werden.
Dem Vorbringen des DAV, den als zu erhalten festgesetzten Baum- und Gehölzbestand Nrn. 13 und 31 nicht als Planzeichen aufzunehmen, wird nicht entsprochen. Die im Bestand vorhandenen Bäume und Gehölze sollen erhalten bleiben. 


9. 
Der Marktgemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.


10. 
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg“ einschließlich Begründung und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 21.10.2021 gebilligt.


11. 
Die Verwaltung wird beauftragt die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Auslegungszeitraum und die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch auf drei Wochen verkürzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 91 für das Gebiet nordwestlich der Lilienthalstraße und nördlich des Adalbert-Stifter-Wegs Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag


Die nördlich des Adalbert-Stifter-Weg und nordwestlich der Lilienthalstraße liegenden Grundstücke Fl.Nrn. 358 und 1064 sind im Flächennutzungsplan größtenteils als Gewerbegebiet dargestellt, kleinere Teilflächen sind als Grünflächen ausgewiesen. Für diese Grundstücke existiert kein Bebauungsplan, bauplanungsrechtlich sind sie dem Außenbereich zuzuordnen.

Aktuell gibt es Bestrebungen eines großen metallverarbeitenden Betriebs sich auf den Grundstücken anzusiedeln. Grundstücksverhandlungen wurden diesbezüglich bereits aufgenommen. Mit der eventuellen Ansiedlung des Betriebs in Markt Schwaben hat sich der Marktgemeinderat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 23.09.2021 beschäftigt.

Ein großer Teil des Grundstücks Fl.Nr. 358 wird voraussichtlich für Produktionsflächen und Verwaltung benötigt, das Grundstück Fl.Nr. 1064 nach aktuellem Planungsstand für Stellplatzflächen und ein Freilager. Eventuell werden hier auch Flächen für ein Regenrückhaltebecken und einen Teil der zu erbringenden Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen angelegt. Nach jetzigem Stand ist eine nördlich des Grundstücks Fl.Nr. 1063 zwischen den Grundstücken Fl.Nrn. 358 und 1064 verlaufende Wegeverbindung geplant, damit betriebsinterne Fahrten zwischen diesen beiden Flächen möglichst nicht über den Adalbert-Stifter-Weg erledigt werden müssen. Deshalb sind die entsprechenden Grundstücke bzw. Teilflächen im Beschlussvorschlag als Teil des Geltungsbereichs aufgeführt.

Im Zuge des einzuleitenden Bauleitplanverfahrens ist zu klären, ob zusätzlich zur Aufstellung eines Bebauungsplans eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig ist.
Aufgrund der vom Betrieb ausgehenden Emissionen wird es erforderlich sein eine Untersuchung der Geräuschsituation durch ein Fachingenieurbüro vornehmen und ein Lärmschutzgutachten erstellen zu lassen. Zusätzlich wird voraussichtlich die Erstellung eines Erschütterungsgutachtens zu beauftragen sein.

Der durch die Umsetzung des Vorhabens zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft ist auszugleichen. Die für notwendige Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen benötigten Grundstücke müssen in den Plangeltungsbereich aufgenommen werden, sofern sie im Gemeindegebiet des Marktes liegen werden. Das Anlegen von Ausgleichsflächen außerhalb Markt Schwabens ist auch möglich, diese müssen jedoch dinglich gesichert werden. Die Entscheidung über die Lage der Flächen für Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen obliegt dem Marktgemeinderat.

Beschluss

1.
Für das Gebiet nordwestlich der Lilienthalstraße und nördlich des Adalbert-Stifter-Wegs wird der Bebauungsplan Nr. 91 aufgestellt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch.

2.
Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

  • Festsetzung eines Gewerbegebiets mit Festlegung der zulässigen baulichen Nutzung, Baudichte und Höhenentwicklung sowie Aussagen zum Hochwasserschutz, Oberflächenentwässerung und Regenrückhaltung
  • Festsetzung der Bauräume für Haupt- und Nebenanlagen sowie ggf. Erlass von Regelungen für Nebenanlagen, die außerhalb der Bauräume zulässig sind
  • Festsetzung der flächenbezogenen maximal zulässigen Schallleistungspegel
  • Festsetzung eines Stellplatzschlüssels für das Plangebiet
  • Festsetzung von Vorgaben für die Grünordnung
  • Festsetzung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur (nachhaltigen) Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (klimagerechte Ortsentwicklung)

3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die folgenden in der Gemarkung Markt Schwaben liegenden Grundstücke:
Fl.Nr. 358, 1064, 1114 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1060/102, 1083, 1111, 1115 und 1118.

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Norden: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 1111 teilw., 1113, 1115 teilw. und 1118 teilw.
im Osten: von den Grundstücken Fl.Nr. 1060/102 teilw., 1063 und vom Grundstück Adalbert-Stifter-Weg 40
im Süden: von den Grundstücken Fl.Nr. 1060/102 teilw., 1063 und vom Adalbert-Stifter-Weg und
im Westen: von den Grundstücken Fl.Nrn. 1067/2, 1063, 1083 teilw. und vom Grundstück Zeppelinstraße 4.

Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert werden und durch weitere Flächen vergrößert oder durch die Herausnahme von Grundstücken verkleinert werden.

4.
Für die Beauftragung eines Stadtplanungsbüros und eines Landschaftsarchitekturbüros für die Anfertigung eines Entwurfs für einen Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht und der Durchführung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung bedarf es einer Zustimmung durch den Marktgemeinderat oder des Haupt- und Bauausschusses.

5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 31 für das Gebiet "Bundeseisenbahnsiedlung" Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag


Für das Plangebiet Bundesbahnsiedlung, das die Wohnbaugrundstücke beidseitig des Hans-Watzlik-Weges und des Hans-Carossa-Weges umfasst, gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 31 „Bundesbahnsiedlung“.

Im Zuge der Bearbeitung verschiedener Baugesuche in den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans in mehrfacher Hinsicht nicht beachtet oder überschritten (z. B. Bauräume) worden sind.

Der Bebauungsplan wurde im Jahr 1968 in Kraft gesetzt.
Er leidet an einem Bekanntmachungsfehler.
Im Falle einer gerichtlichen Überprüfung würde festzustellen sein, dass im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und der vom Landratsamt erteilten Genehmigung vor der Ausfertigung der Satzung erfolgt ist. Das führt zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.

Das Baugesetzbuch enthält zwar Regelungen zur nachträglichen Heilung von Formfehler im Bauleitplanverfahren, jedoch empfiehlt sich für dieses Plangebiet die Aufhebung des Bebauungsplans, weil die vollständige Umsetzung der städtebaulichen Ziele aufgrund der Nichtbeachtung oder Überschreitung der Festsetzungen nicht mehr zu erwarten ist. Die Festsetzungen der Satzung sind zumindest in Teilen nicht mehr zeitgemäß, sie berücksichtigen nicht die aktuellen Bedürfnisse der Eigentümer der im Plangebiet liegenden Wohngrundstücke. Bei konsequenter Beachtung der Festsetzungen würden einige der angestrebten Bauvorhaben, die die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Zuge einer Nachverdichtung ermöglichen sollen, verhindert werden.

Für den Fall, dass ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans durchgeführt und eine entsprechende Satzung erlassen werden, richtet sich die Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).

Gleichwohl kann der Markt im Rahmen seiner Planungshoheit bei Vorliegen eines Planungserfordernisses im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch jederzeit ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das bisherige Plangebiet oder Teile davon einleiten.

Der Haupt- und Bauausschuss hat in der Sitzung am 07.10.2021 über den Bebauungsplan beraten und beschlossen, dem Marktgemeinderat zu empfehlen, ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans einzuleiten.

Beschluss

1.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass der am 06.11.1968 als Satzung beschlossene und mit Bescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 06.12.1968 genehmigte Bebauungsplan Nr. 31 für das Gebiet Bundesbahnsiedlung an einem Bekanntmachungsfehler leidet.

2.
Eine Heilung der Bekanntmachungsfehler kommt nicht in Betracht, weil die Festsetzungen des Bebauungsplans und seiner Änderungen mehrfach nicht eingehalten bzw. überschritten worden sind.
Eine vollständige Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist aufgrund der Nichtbeachtung oder Überschreitung der Festsetzungen nicht mehr zu erwarten. Die Festsetzungen der Satzung sind zumindest in Teilen nicht mehr zeitgemäß, sie berücksichtigen nicht die aktuellen Bedürfnisse der Eigentümer der im Plangebiet liegenden Wohngrundstücke.

3.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird beauftragt den Entwurf für eine Aufhebungssatzung und die Begründung einschließlich Umweltbericht anzufertigen.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplans und seiner Änderungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Tobias Vorburg war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

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7. Einsetzung von Arbeitsgruppen Anträge der FW-Fraktion vom 21.06.2021 und der SPD-Fraktion vom 12.07.2021 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Die FW-Fraktion hat am 21.06.2021 einen Antrag hinsichtlich der „Alten Grundschule“ und des Hallenbades hinsichtlich von Konzepten für eine Nachnutzung und dauerhaften Erhaltes des Hallenbades gestellt (siehe Anlage). 
Die SPD-Fraktion hat am 12.07.2021 einen Antrag auf Einführung einer sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) für Markt Schwaben gestellt (siehe Anlage).
In der Sitzung des Beirates am 13.09.2021 ist man übereingekommen hierfür Arbeitsgruppen (AG) mit folgender Grundkonzeption einzurichten:
 
Grundschule:
  • Gründung Arbeitsgruppe (Teilnehmer MGR, Verwaltung, ext. Experten)
  • Stoffsammlung Nutzungskonzept (vhs, Musikschule, Bürgerhaus, Bücherei etc.)
  • Brandschutz, Gebäudeenergetik, Statik, HLS, ELT etc.
  • Sanierung vs. Neubau
  • Eigenverantwortlich vs. Kooperationsprojekt
  • Verkauf des Areals

Hallenbad:
  • Gründung Arbeitsgruppe (Teilnehmerkreis wie oben, weil beide Objekte direkt verwoben sind)
  • Weiterbetrieb vs. Aufgabe
  • Technik, Brandschutz, Gebäudeenergetik …
  • Entkernung vs. Neubau
  • Finanzierung, Förderungen, Kooperationsmöglichkeiten, Drittfinanzierungen

Altes Feuerwehrgerätehaus:
  • Gründung Arbeitsgruppe (Teilnehmer 5 x MGR, Verwaltung, ext. Experten)
  • Diskussions- und Konzeptvarianten: 
    • Verkauf
    • Vermietung
    • Eigennutzung (Veranstaltungsraum, Außenlager für Bauhof/Wasserversorgung/Gebäudemanagement
    • Handwerkerhof (speziell für Unternehmensgründer)
    • Markthalle (analog dem Grünen Markt, ggf. als Dauerangebot – vergleiche Erstkonzept Schrannenhalle München)
    • Indoor Sportareal
    • Sonstige gewerbliche Nutzung

SoBoN Markt Schwaben:
  • Gründung Arbeitsgruppe (Teilnehmer MGR, Verwaltung, ext. Experte – bewusst kleine Gruppe)
  • Einbindung Fachanwalt
  • Erarbeitung eines passgenauen SoBoN-Konzeptes – im Einklang mit den städtebaulichen Entwicklungspotentialen

Die Besetzung der Arbeitsgruppen soll wie folgt erfolgen:

AG Grundschule + Hallenbad
AG Altes Feuerwehrgerätehaus
AG SoBoN
Joachim Weikel
Heinrich Schmitt
Alessandra Neumüller
Heidi Müller
Magnus Gfüllner
Elfriede Gindert
Irmi Czech
Wolfgang Korda
Manfred Kabisch
Sascha Hertel
Andreas Stolze
Peter Widmann
Markus Steffelbauer
Tobias Vorburg
 
Joachim Fischer
Joachim Fischer
Walter Rohwer
Angela Freise
 
 
 

Externe Person
Externe Person
Externe Person
Externe Person

Die jeweiligen Sprecher/-innen der Arbeitsgruppen werden  - ebenso wie Arbeitsauftrag und Zeitschiene – noch genauer festgelegt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Anträgen der FW-Fraktion vom 21.06.2021 und der SPD-Fraktion vom 12.07.2021 und stimmt der Einsetzung von Arbeitsgruppen und deren Besetzung – wie vorgeschlagen – zu. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind dem Marktgemeinderat zeitnah zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö Sachstandsinformation 8

Sachvortrag


  • Bürgermeister Michael Stolze informiert über eine Kabelverlegung für die Flutlichtanlage des Sportplatzes an der Finsinger Str. 

  • Bürgermeister Michael Stolze informiert:
In der Sitzung des UVSK am 17.06.2021 wurde aus der Mitte des Gremiums die Ampelschaltung an der „Kirchenkreuzung“ (Herzog-Ludwig-Straße/Erdinger Straße/Ebersberger Straße) bemängelt. Die Grünphase für Linksabbieger in die Erdinger Straße sei zu kurz. In Beantwortung dieser Anfrage schreibt das zuständige Landratsamtes Ebersberg:
„Die LSA in Markt Schwaben ist komplett verkehrsabhängig geschaltet und reagiert auf Belegung der Induktionsschleifen und Fußgängeranforderungen. Grundsätzlich erhalten die Ebersberger Str. und die Herzog-Ludwig Straße gemeinsam Grün. Linksabbieger aus der Herzog-Ludwig Str. können Fahrlücken aus der Ebersberger Straße nutzen und abbiegen. Wird ein Bedarf (Belegung der Induktionsschleife 11) der Linksabbieger erkannt, dann schaltet im Nachlauf ein Diagonalgrünpfeil 10 für max. 14 Sekunden um ein gesichertes Abbiegen zu ermöglichen. Bei maximaler Auslastung des Knoten erhalten die Ebersberger Str. 25 Sekunden und die Erdinger Str. 29 Sekunden Grün. Die Geradeausfahrer aus der Herzog- Ludwig Straße bekommen 45 Sekunden Grün, während die Linksabbieger 31 Sekunden unter Beachtung des Gegenverkehrs und anschließend 14 Sekunden gesichert abbiegen können. Die Anfrage ist für uns nicht nachvollziehbar. Eine Optimierung scheidet aus.“ 
Marktgemeinderatsmitglied Manfred Hoser bittet nochmals an das Landratsamt heranzutreten. Er sieht Handlungsbedarf dahingehend, dass die Induktionsschleife bei Linksabbiegern früher ausgelöst gehört. Diese müssten schon „ziemlich weit reinfahren“.
Marktgemeinderatsmitglied Wolfgang Korda erinnert in diesem Zusammenhang an die Anträge der ZMS-Fraktion aus den Jahren 2019 und 2021 (Verkehrsflussoptimierung und vernetzte Ampeln).
  • Marktgemeinderatsmitglied   Wolfgang Korda verweist ferner darauf, dass das LED-Flutlicht nun den Bereich „Wittach“ beleuchte. In diesem Zusammenhang erinnert er an den Antrag der ZMS-Fraktion aus dem Jahr 2020 (Verringerung Lichtverschmutzung).
  • Marktgemeinderatsmitglied Andrä le Coutre informiert, dass er Ende des Jahres zusammen mit seiner Frau nach Schleswig-Holstein umziehen werde und damit aus dem Marktgemeinderat ausscheiden wird.
  • Marktgemeinderatsmitglied Dr. Joachim Weikel kritisiert, dass am Wertstoffhof, der eigentlich für die Bürger/-innen gedacht ist, wiederholt größere Mengen Gewerbemüll angenommen wurden. Marktgemeinderatsmitglied Manfred Hoser sieht einen Grund dafür in den geringen Gebühren, die verlangt würden. Erster Bürgermeister Michael Stolze weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel eine Gebührenneukalkulation ansteht. Frau Stiegler gehe zudem den Hinweisen bzgl. des Gewerbemülls bereits nach. 

Beschluss


  • Bürgermeister Michael Stolze informiert über eine Kabelverlegung für die Flutlichtanlage des Sportplatzes an der Finsinger Str. 

  • Bürgermeister Michael Stolze informiert:
In der Sitzung des UVSK am 17.06.2021 wurde aus der Mitte des Gremiums die Ampelschaltung an der „Kirchenkreuzung“ (Herzog-Ludwig-Straße/Erdinger Straße/Ebersberger Straße) bemängelt. Die Grünphase für Linksabbieger in die Erdinger Straße sei zu kurz. In Beantwortung dieser Anfrage schreibt das zuständige Landratsamtes Ebersberg:
„Die LSA in Markt Schwaben ist komplett verkehrsabhängig geschaltet und reagiert auf Belegung der Induktionsschleifen und Fußgängeranforderungen. Grundsätzlich erhalten die Ebersberger Str. und die Herzog-Ludwig Straße gemeinsam Grün. Linksabbieger aus der Herzog-Ludwig Str. können Fahrlücken aus der Ebersberger Straße nutzen und abbiegen. Wird ein Bedarf (Belegung der Induktionsschleife 11) der Linksabbieger erkannt, dann schaltet im Nachlauf ein Diagonalgrünpfeil 10 für max. 14 Sekunden um ein gesichertes Abbiegen zu ermöglichen. Bei maximaler Auslastung des Knoten erhalten die Ebersberger Str. 25 Sekunden und die Erdinger Str. 29 Sekunden Grün. Die Geradeausfahrer aus der Herzog- Ludwig Straße bekommen 45 Sekunden Grün, während die Linksabbieger 31 Sekunden unter Beachtung des Gegenverkehrs und anschließend 14 Sekunden gesichert abbiegen können. Die Anfrage ist für uns nicht nachvollziehbar. Eine Optimierung scheidet aus.“ 
Marktgemeinderatsmitglied Manfred Hoser bittet nochmals an das Landratsamt heranzutreten. Er sieht Handlungsbedarf dahingehend, dass die Induktionsschleife bei Linksabbiegern früher ausgelöst gehört. Diese müssten schon „ziemlich weit reinfahren“.
Marktgemeinderatsmitglied Wolfgang Korda erinnert in diesem Zusammenhang an die Anträge der ZMS-Fraktion aus den Jahren 2019 und 2021 (Verkehrsflussoptimierung und vernetzte Ampeln).
  • Marktgemeinderatsmitglied   Wolfgang Korda verweist ferner darauf, dass das LED-Flutlicht nun den Bereich „Wittach“ beleuchte. In diesem Zusammenhang erinnert er an den Antrag der ZMS-Fraktion aus dem Jahr 2020 (Verringerung Lichtverschmutzung).
  • Marktgemeinderatsmitglied Andrä le Coutre informiert, dass er Ende des Jahres zusammen mit seiner Frau nach Schleswig-Holstein umziehen werde und damit aus dem Marktgemeinderat ausscheiden wird.
  • Marktgemeinderatsmitglied Dr. Joachim Weikel kritisiert, dass am Wertstoffhof, der eigentlich für die Bürger/-innen gedacht ist, wiederholt größere Mengen Gewerbemüll angenommen wurden. Marktgemeinderatsmitglied Manfred Hoser sieht einen Grund dafür in den geringen Gebühren, die verlangt würden. Erster Bürgermeister Michael Stolze weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel eine Gebührenneukalkulation ansteht. Frau Stiegler gehe zudem den Hinweisen bzgl. des Gewerbemülls bereits nach. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Keine Abstimmung (Informationen, Bekanntgaben und Anfragen)

Datenstand vom 10.11.2021 15:31 Uhr