Datum: 02.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:43 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung für Heizungsbaufirma, Böhmerwaldstraße 35, Fl.Nr. 949/38 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Vorbescheid Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 16 Wohneinheiten und sechs Reihenhäusern mit Tiefgarage, Marzell, Fl.Nr. 980/9 Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Sicherung des Baurechts für die abgebrochenen Gebäude auf dem ehemaligen Betriebsgelände, Geltinger Straße 21, Fl.Nr. 984 Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag auf isolierte Befreiung Fällung zweier Birken ohne Ersatzpflanzung, Gräfin-Richlind-Weg, Fl.Nr. 2166 Beratung und Beschlussfassung
6 Bauleitplanverfahren der Stadt Erding Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 für den Ortsteil Indorf für den Bereich entlang der St.-Martin-Straße Sachstandsinformation
7 Vorschläge zur Änderung der Stellplatzsatzung Sachstandsinformation
8 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.12.2021 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung für Heizungsbaufirma, Böhmerwaldstraße 35, Fl.Nr. 949/38 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.12.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 30  „Böhmerwaldstraße“.  Die Art der Nutzung ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 

Für das bestehende Gebäude liegt eine derzeit eine Wohnnutzung vor, des weiterem war eine Näherei vorhanden. Geplant ist jetzt eine Heizungs- und Sanitärfirma, anstatt der Näherei. Es soll keinen Verkaufsraum geben. Lediglich ein Büro und Lager.  

Bei dem vorgesehenen Betrieb handelt es sich um einen nicht störenden Handwerksbetrieb im Sinn von § 4 Abs. 2 Nr. 2 Baunutzungsverordnung.

Für das Gebäude (Vorhaben) werden insgesamt 3 Stellplätze benötigt. 2 Stellplätze werden für den Bestand (Wohnnutzung) und 1 Stellplatz für die neue Nutzung (Heizungsfirma) benötigt.
Dieser Stellplatznachweis wird erbracht. 
 
Aus Sicht des Sachgebietes „Planen und Bauen“ kann hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung für Heizungsbaufirma im EG“ für das Grundstück Fl. Nr. 949/38 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 16 Wohneinheiten und sechs Reihenhäusern mit Tiefgarage, Marzell, Fl.Nr. 980/9 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.12.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Für das im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung „Marzell“ liegende Grundstück Fl.Nr. 980/9 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids vor. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Das Vorhaben beinhaltet den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit 16 Wohneinheiten, von sechs Reihenhäusern und einer Tiefgarage. Alle Nutzungseinheiten haben einen Zugang zur Tiefgarage, in der 35 PKW-Stellplätze untergebracht werden. Weitere PKW-Stellplätze und eine geplante Fahrradabstellmöglichkeit sollen oberirdisch angelegt werden.

Das Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 2.463 m² und soll mit einer Fläche von 1064 m² überbaut werden (gem. § 19 Abs. BauNVO). Einschließlich aller Nebenanlagen und Zufahrten (§ 19 Abs. 4 BauNVO) beträgt die Grundflächenzahl 0,787. Die Geschossflächenzahl beträgt 0,96.
Die Höchstgrenzen die laut Baunutzungsverordnung vorgegeben sind, werden eingehalten. 

Mit dem Antrag auf Bauvorbescheid wird folgende Frage gestellt:
1. Ist eine Bebauung mit der Nutzung und in der dargestellten Dimension zulässig?

Nach den Regelungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung müssen für das Vorhaben insgesamt 46 Stellplätze errichtet werden. Es werden 46 Stellplätze nachgewiesen. Davon sind 35 in einer Tiefgarage geplant, weitere 11 sollen oberirdisch angelegt werden.

Aus Sicht der Bauverwaltung kann zu diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, weil das Baugrundstück aufgrund der vom Marktgemeinderat am 01.03.2016 beschlossenen Klarstellungssatzung dem Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch zuzuordnen ist und sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt.

Beschluss

Zu dem für das Grundstück Fl.Nr. 980/9 vorliegenden Antrag auf Vorbescheid für das Bauvorhaben Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 16 Wohneinheiten, von sechs Reihenhäusern und einer Tiefgarage wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer hat bei der Abstimmung nicht teilgenommen, da er der Planer des Bauvorhabens ist.

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4. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Sicherung des Baurechts für die abgebrochenen Gebäude auf dem ehemaligen Betriebsgelände, Geltinger Straße 21, Fl.Nr. 984 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.12.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Verlängerung des am 08.11.2021 auslaufenden Baurechts für das Grundstück Geltinger Straße 21, Fl.Nr. 984 vom 28.10.2021 vor.
Am 23.10.2012 wurde vom Landratsamt Ebersberg zur Sicherung des Baurechts für die Wiedererrichtung der ehemaligen Gebäude ein Vorbescheid erlassen.
Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung eines Vorbescheids im Jahr 2012 kam das Landratsamt im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung zur nachstehenden Entscheidung:
Die Wiedererrichtung der im Winter 2010/2011 beseitigen Gebäude (1 Bürogebäude mit zwei Wohnungen, 1 Servicehalle, 1 Lagerhalle, 1 Unterstellhalle, 1 Dreifachgarage) ist bauplanungsrechtlich zulässig.

Am 24.09.2015 wurde ein Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids gestellt, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war, wann die Umsetzung des mit dem Vorbescheid gesicherten Baurechts erfolgen würde. Daraufhin wurde am 08.10.2015 die Geltungsdauer des Vorbescheids bis zum 27.10.2017 verlängert. 
Am 04.10.2017 ging ein weiterer Antrag auf Verlängerung beim Markt ein.
Dieser wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 02.11.2017 bis zum 05.11.2019 verlängert.
Letztmalig wurde der Antrag auf Vorbescheid am 09.01.2020 bis 08.11.2021 verlängert. 

Laut Landratsamt Ebersberg wurde 2012 der Antrag auf Vorbescheid nach § 34 Baugesetzbuch genehmigt, weil der Abbruch noch nicht zu lange zurücklag. In den letzten Bescheid vom 09.01.2020 hatte das Landratsamt Ebersberg folgenden Hinweis aufgenommen:
„Eine nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides vom 23.10.2012 kann voraussichtlich nicht mehr erteilt werden, da die vormals auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude bereits mindestens seit 2012 vollständig abgebrochen sind und deshalb nicht mehr von einer Nachwirkung ausgegangen werden kann, dass das Grundstück auch weiterhin dem Innenbereich zuzuordnen ist. Sofern eine andere als die mit Vorbescheid für zulässig erachtete Bebauung des Grundstücks gewünscht ist wird Ihnen empfohlen, sich mit dem Markt Markt Schwaben wegen der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in Verbindung zu setzen.“

Das Sachgebiet Planen und Bauen teilt hier die Auffassung des Landratsamtes Ebersberg.
Die Zulässigkeit des Vorhabens ist nach dem vor Jahren erfolgten Abbruch der Gebäude mittlerweile nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen, weil das Grundstück bauplanungsrechtlich im Zusammenhang mit der großen angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche zu sehen und somit nicht mehr dem nicht überplanten Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch zuzuordnen ist.
Aus diesem Grund ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum vorliegenden Antrag zu versagen.

Beschluss

Zu dem für das Grundstück Fl.Nr. 984, Gemarkung Markt Schwaben (Geltinger Straße 21) vorliegenden Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des vom Landratsamt Ebersberg am 23.10.2012 erteilten Vorbescheids wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnungpunkt genommen und kam nicht zur Abstimmung.

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5. Antrag auf isolierte Befreiung Fällung zweier Birken ohne Ersatzpflanzung, Gräfin-Richlind-Weg, Fl.Nr. 2166 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.12.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Entlang der Ebersberger Straße im Gräfin-Richlind-Weg auf Flurstücksnummer 2166 sind die bereits vor Erschließung des Baugebiets vorhandenen Bäume im Bebauungsplan Nr. 68 „Zettlerwiese“ als zu erhalten festgesetzt.

Beantragt wird nun die Fällung zweier Birken auf dem Grundstück Fl.Nr. 2166 auf der Westseite der Carport- / Garagenanlage. Bei einer Birke handelt es sich um einen sogenannten „Zwiesel“ (doppelwüchsigen Baum). Hierfür ist eine Befreiung von A) Festsetzungen, Ziffer 9 Grünordnung, C) „vorhandene zu erhaltende Bäume“ des Bebauungsplans Nr. 68 „Zettlerwiese“ erforderlich.

Dem Antrag liegt ein Bericht über die Baumkontrolle eines Fachbetriebs für professionelle Baumpflege bei, in dem bestätigt wird, dass bei einer eingehenden Sichtkontrolle (kein Gutachten) festgestellt wurde, dass die Baumkronen dieser Birken starke Schäden aufweisen. Hierbei handle es sich vermutlich um Birkenporling. Laut Wikipedia ist dies ein Pilz, der in der Birke eine starke Braunfäule verursacht. Das Holz des befallenen Baums wird dadurch brüchig. Die Folge ist meist Windbruch auf Höhe des Befalls. Aufgrund der eingeschränkte Vitalität der Krone sei gemäß Bericht des Baumpflegers die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Die Fällung der beiden Birken wird empfohlen. 

Nach Angaben der Antragstellerin wurde von Seiten des Baumpflegers dringend von einer Ersatzpflanzung abgeraten. Begründung ist, dass an besagter Stelle aufgrund der Nähe der anliegenden Staatsstraße und der direkt dahinter angebauten Carports / der Garagen sowie der bereits gepflanzten Bäume kein ausreichend großer Lebensraum geboten sei.

Inzwischen liegt uns eine Stellungnahme von Herrn Käsbauer, Baumkontrolleur Landratsamt Ebersberg, vor. Herr Käsbauer teilt mit, dass er nach fachlicher Prüfung ebenfalls die Fällung der beiden Birken empfiehlt. Diese seien nicht mehr verkehrssicher und sollten noch vor dem Winter gefällt werden. Nachdem noch weitere Gehölze, Bäume, Hainbuchen und Sträucher vorhanden sind, wäre die Auflage einer weiteren Ersatzpflanzung nicht sinnvoll. 

Beschluss

Der Markt Markt Schwaben erteilt zum Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 68 „Zettlerwiese“ für die Fällung der Birken, wie im Sachvortrag beschrieben, die Genehmigung. Aufgrund der Verkehrsunsicherheit der Bäume soll die Fällung möglichst bald, jedoch bis spätestens Ende dieses Jahres, erfolgen. 
Es hat eine Ersatzbepflanzung an anderer geeigneter Stelle nach Rücksprache mit dem Sachgebiet „Planen und Bauen“ zu erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanverfahren der Stadt Erding Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 für den Ortsteil Indorf für den Bereich entlang der St.-Martin-Straße Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.12.2021 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Der Stadtrat der Stadt Erding hat am 27.04.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „für den Ortsteil Indorf, für den Bereich entlang der St.-Martin-Straße“ beschlossen.

Das Plangebiet umfasst den Ortsteil Indorf mit ca. 9,64 Hektar. Es befindet sich südöstlich vom Stadtgebiet Erding, ca. 3 km vom Stadtrand und ca. 5 km vom Zentrum entfernt gelegen.  

Aufgrund der zahlreich vorliegenden Bauvoranfragen von Grundstückseigentümern beauftragte die Stadt Erding im Jahr 2019 ein Grün- und Freiraumkonzept sowie eine städtebauliche Rahmenkonzeption für den Ortsteil Indorf. Der Bebauungsplan wird nun aus diesen beiden Konzeptionen heraus entwickelt und soll die landschaftsplanerischen und städtebaulichen Leitlinien dieser Planung umsetzen.  

Planungsziel ist es, den Charakter Indorfs als landwirtschaftlich geprägten Ortsteil mit den noch teils bewirtschafteten Höfen zu erhalten und zu stärken, sowie für den Bereich entlang der St.-Martin-Straße eine geordnete Bebauung zu erreichen und gleichzeitig die Möglichkeiten der weiteren Entwicklung aufzuzeigen. Mit dem Bebauungsplan soll eine bauliche Ergänzung der dörflichen Strukturen um 30 bis 50 Wohnungen ermöglicht werden.

Im Bebauungsplan soll als Gebietsart ein Dorfgebiet (MD) festgesetzt werden, um die bestehenden dörflichen Strukturen zu sichern und weiterhin den Erwerb durch landwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Dies entspricht auch der Darstellung im Flächennutzungsplan (Dorfgebiet).

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit bis 25.11.2021 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.

Da der vorgesehene Bebauungsplan keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Stadt Erding mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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7. Vorschläge zur Änderung der Stellplatzsatzung Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.12.2021 ö Sachstandsinformation 7

Sachvortrag

Die Verwaltung hat gemeinsam mit Herrn Dr. Weikel eine Liste mit Vorschlägen für eine Änderung der gemeindlichen Stellplatzsatzung erarbeitet. Diese Änderungsvorschläge entnehmen Sie bitte der Anlage. Die einzelnen Punkte werden in der Sitzung besprochen. Jeder Fraktionssprecher kann gerne diese Punkte auch mit seiner Fraktion besprechen und weitere Vorschläge mit einbringen.

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8. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.12.2021 ö 8
Datenstand vom 12.01.2022 17:31 Uhr