Datum: 02.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 05.03.2024 Beratung und Beschlussfassung
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.03.2024 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung Umbau Bürogebäude zu einer Anlage für soziale Zwecke, Wohnheim für Asylbewerber, Am Ziegelstadel Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens nach BauGB Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanung
4.1 Flächennutzungsplan -23. Änderung- für das Gebiet „nördlich der Hubertusstraße und östlich des Schwarzgrabens sowie zwischen der Hubertusstraße und der Sempt“ Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
4.2 Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet „nördlich der Hubertusstraße und östlich des Schwarzgrabens sowie zwischen der Hubertusstraße und der Sempt“ Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
5 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 05.03.2024 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 05.03.2024 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 05.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.03.2024 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.03.2024 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegeben:

Gewässerausbau Hennigbach

Freigabe von 21 Nachträgen
Der Marktgemeinderat erteilt die Freigabe der für den ungestörten Bauablauf erforderlichen Nachträge in einer Gesamthöhe von 663.898,76 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum

Schlussrechnung Baumeister
Der Marktgemeinderat genehmigt die Schlussrechnung der Fa. Hönninger in Höhe von brutto 9.288.656,48 € brutto.

Schlussrechnung Metallfassade
Der Marktgemeinderat nimmt die Schlussrechnung der Fa. Hunsrücker Glasveredelung in Höhe von brutto 1.295.566,59 € zur Kenntnis.

Nachtrag Maler
Das Gremium genehmigt den kostenneutralen Nachtrag 5 der Fa. Hirsch GmbH.

Schlussrechnung Prallwandverkleidung
Der Marktgemeinderat nimmt die Schlussrechnung der Fa. RIES Akustik-Innenausbau GmbH in Höhe von brutto 389.617,48 € zur Kenntnis.

Nachträge Heizung Sanitär 
Der Marktgemeinderat nimmt den Nachtrag 49 zur Kenntnis und genehmigt die Nachträge 45 + 47 der Fa. Daume in Höhe von brutto 35.499,14 €.

Nachtrag Freianlagen
Der Marktgemeinderat nimmt den Nachtrag der Fa. Hallertauer in Höhe von brutto 38.252,55 € zur Kenntnis.

Nachtrag Elektro
Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 16.568,37 €.

Schlussrechnung Fassade Holz
Der Marktgemeinderat nimmt die Schlussrechnung der Fa. Seufert-Niklaus GmbH in Höhe von brutto 3.725.525,48 € zur Kenntnis.

Schlussrechnung Sportboden
Der Marktgemeinderat nimmt die Schlussrechnung der Fa. Hamberger Flooring GmbH & Co. KG in Höhe von brutto 212.329,22 € zur Kenntnis.

Teilschlussrechnung Schlosser
Der Marktgemeinderat genehmigt die 7.AZ = Teilschlussrechnung der Fa. Metallbau Konrad GmbH in Höhe von brutto 2.056.626,06 €, sowie die zu erwartende Schlussrechnungssumme in Höhe von brutto 2.166.563,96 €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung Umbau Bürogebäude zu einer Anlage für soziale Zwecke, Wohnheim für Asylbewerber, Am Ziegelstadel Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens nach BauGB Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Geplant ist die Umnutzung des Hauptgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 324/25, Am Ziegelstadel 14.
Für die angestrebte Nutzung als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber hat der Vorhabenträger für das bislang gewerblich genutzte Hauptgebäude einen Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung gestellt. Den Grundrissen ist zu entnehmen, dass auf dem Grundstück Am Ziegelstadel 14 insgesamt bis zu 66 Personen untergebracht werden können
(UG: 8 Betten, EG: 15 Betten, 1. OG: 22 Betten, 2. OG: 21 Betten).
Der Stellplatznachweis liegt dem Antrag bei, eine Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben.
Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Ebersberg (untere Bauaufsichtsbehörde).

Das Grundstück Am Ziegelstadel 14 (Fl.Nr. 324/25) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 52 „Burgerfeld – Teilbebauungsplan Burgerfeld I“, es ist zusammen mit dem Grundstück Am Ziegelstadel 12 (Fl.Nr. 324/26) im Bebauungsplan als Mischgebiet mit der Bezeichnung MI 1 festgesetzt.

Flüchtlingsunterkünfte sind bauplanungsrechtlich als Anlagen für soziale Zwecke zu qualifizieren.

Diese sind in einem Mischgebiet allgemein zulässig, § 6 Abs. 2 Nr. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Nach § 6 Abs. 1 BauNVO dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Diese beiden Hauptnutzungsarten müssen sowohl quantitativ als auch qualitativ durchmischt gegeben sein, wobei jedoch nicht erforderlich ist, dass die beiden Hauptnutzungsarten zu genauen oder zu annähernd gleichen Anteilen im jeweiligen Gebiet vertreten sind. Bringt ein Vorhaben diese bauplanungsrechtlich geforderte Nutzungsstruktur zum Kippen, so ist es bauplanungsrechtlich unzulässig. Die Zulässigkeit der in § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO bezeichneten Anlagen kann vor diesem Hintergrund im Blick auf die Wahrung des Gebietscharakters des Mischgebiets im Einzelfall nach § 15 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 BauNVO eingeschränkt sein, denn diese Anlagen sind in Bezug auf die Zweckbestimmung des Mischgebiets im Verhältnis zur Hauptnutzungsart „Wohnen“ den Gewerbebetrieben i.S.d. § 6 Abs. 1 BauNVO zuzuordnen. Sie dürfen daher nach allgemeinen Grundsätzen gegenüber der Wohnnutzung grundsätzlich nicht überhandnehmen und sie müssen innerhalb der Hauptnutzungsart „Unterbringung von Gewerbebetrieben“ den anderen in § 6 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, 6 bis 8 BauNVO geregelten Nutzungsarten auch Möglichkeiten belassen.
Wird nun eine Anlage für soziale Zwecke im beantragten Größenumfang genehmigt, verbleibt im Mischgebiet MI 1 für die Hauptnutzungsart Wohnen Raum auf dem Grundstück mit der Hausnummer 12, sofern hier eine Umnutzung der bislang genehmigten Nutzungsart erfolgen soll. Das beantragte Vorhaben bezieht sich nur auf ein Teilgebiet des Mischgebiets M1, es ist bauplanungsrechtlich zulässig, weil aktuell noch die Möglichkeit der Umnutzung von Flächen auf dem Grundstück Am Ziegelstadel 12 zu Wohnzwecken besteht.

Beschluss

Zu dem für das Grundstück Fl.Nr. 324/25, Gemarkung Markt Schwaben (Am Ziegelstadel 14) vorliegenden Antrag auf Genehmigung für den Umbau eines Bürogebäudes zu einer Anlage für soziale Zwecke, Wohnheim für Asylbewerber wird das Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt.
Der Errichtung einer Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber mit bis zu max. 66 Plätzen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 4
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4.1. Flächennutzungsplan -23. Änderung- für das Gebiet „nördlich der Hubertusstraße und östlich des Schwarzgrabens sowie zwischen der Hubertusstraße und der Sempt“ Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 4.1

Sachvortrag

Mit Antrag vom 16.04.2024 hat die Miteigentums- bzw. Grundstücksgemeinschaft „Semptwiesen“ (nachfolgend Planungsbegünstigter) beim Markt Markt Schwaben beantragt, Verfahren zur Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplans und eines Bebauungsplans einzuleiten. Das Planungsgebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Grünland genutzt.
Der Planungsbegünstigte beabsichtigt im Plangebiet, das gemäß Antrag die Grundstücke Fl.Nrn. 536 und 537 der Gemarkung Markt Schwaben mit einer Gesamtgröße von ca. 3,6 ha umfassen soll, die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom. Die Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplan dienen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien gleichzeitig auch der Minderung des CO²-Ausstoßes im Stromerzeugungssektor.
Zu entscheiden ist, ob der Markt diesem Antrag des Planungsbegünstigten zustimmt.
Wegen der anfallenden Planungs- und ggf. Gutachterkosten wird auf den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt verwiesen.

Beschluss

1.
Für das Gebiet „nördlich der Hubertusstraße und östlich des Schwarzgrabens sowie zwischen der Hubertusstraße und der Sempt“ wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

2.
Ziel der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage.

3.
Der Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 536 und 537, Gemarkung Markt Schwaben.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
im Norden: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 535 und 536/4 und einer Wegefläche (Verlängerung der Hubertusstraße),
im Osten: von der landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 536/5 und der Sempt,
im Süden: von der Hubertusstraße und einem Lagerplatz und
im Westen: von einer Wegefläche (Weg neben dem Schwarzgraben) und der Hubertusstraße

4.
Die Beauftragung eines Architekturbüros mit der Tätigkeit als Planfertiger und ggf. eines Landschaftsarchitekturbüros mit der Anfertigung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und eines Umweltberichts obliegt den Planungsbegünstigten. Die Beauftragung hat in Abstimmung der Abteilung Bauen und Umwelt des Marktes zu erfolgen.

5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4.2. Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet „nördlich der Hubertusstraße und östlich des Schwarzgrabens sowie zwischen der Hubertusstraße und der Sempt“ Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 4.2

Sachvortrag

Mit Antrag vom 16.04.2024 hat die Miteigentums- bzw. Grundstücksgemeinschaft „Semptwiesen“ (nachfolgend Planungsbegünstigter) beim Markt Markt Schwaben beantragt, Verfahren zur Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplans und eines Bebauungsplans einzuleiten.
Das Planungsgebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Grünland genutzt.
Der Planungsbegünstigte beabsichtigt im Plangebiet, das gemäß Antrag die Grundstücke Fl.Nrn. 536 und 537 der Gemarkung Markt Schwaben mit einer Gesamtgröße von ca. 3,6 ha umfassen soll, die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom. Die Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplan dienen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien gleichzeitig auch der Minderung des CO²-Ausstoßes im Stromerzeugungssektor.
Zu entscheiden ist, ob der Markt diesem Antrag des Planungsbegünstigten zustimmt.
Wegen der anfallenden Planungs- und ggf. Gutachterkosten wird auf den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt verwiesen.

Beschluss

1.
Für das Gebiet „nördlich der Hubertusstraße und östlich des Schwarzgrabens sowie zwischen der Hubertusstraße und der Sempt“ wird der Bebauungsplan Nr. 23 aufgestellt.

2.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage.

3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 536 und 537, Gemarkung Markt Schwaben.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
im Norden: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 535 und 536/4 und einer Wegefläche (Verlängerung der Hubertusstraße),
im Osten: von der landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 536/5 und der Sempt,
im Süden: von der Hubertusstraße und einem Lagerplatz und
im Westen: von einer Wegefläche (Weg neben dem Schwarzgraben) und der Hubertusstraße

4.
Die Beauftragung eines Architekturbüros mit der Tätigkeit als Planfertiger und ggf. eines Landschaftsarchitekturbüros mit der Anfertigung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und eines Umweltberichts obliegt den Planungsbegünstigten. Die Beauftragung hat in Abstimmung der Abteilung Bauen und Umwelt des Marktes zu erfolgen.

5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 5
Datenstand vom 08.05.2024 17:25 Uhr