Datum: 10.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Sondersitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2024
|
ö
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|
1 |
Sachvortrag
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
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2. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von der Stellplatz- und Freiflächengestaltungssatzung
Neubau einer Eigentumswohnanlage mit 30 Wohneinheiten in Modulbauweise und Tiefgarage
Geltinger Straße 2 + 4, Fl.Nrn. 321, 321/3, 338/37
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Sondersitzung des Marktgemeinderates
|
10.10.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
2 |
Sachvortrag
Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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beschließend
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12.11.2020
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2.1
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Haupt- und Bauausschuss
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nichtöffentlich
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beschließend
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02.03.2023
|
1
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Marktgemeinderat (Sondersitzung)
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öffentlich
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beschließend
|
10.10.2024
|
2
|
Für das Grundstück Geltinger Straße 2 + 4, Fl.Nrn. 321, 321/3 + 338/37 lag ein Antrag auf Vorbescheid aus dem Jahr 2020 für den Abbruch eines Autohauses und Einfamilienhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten sowie 4 Reihenhäuser mit Tiefgarage vor. Über diesen Antrag wurde in der Haupt- und Bauausschuss-Sitzung am 12.11.2020 beraten und das gemeindliche Einvernehmen hierfür erteilt. Von Seiten des Landratsamts Ebersberg wurde am 09.03.2022 eine Umplanung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Hennigbach angefordert.
In der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 02.03.2023 wurde ein geändertes Vorhaben vorgestellt (ein Protokollauszug ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt). Die Planung sah ein Mehrfamilienhaus in 3-geschossiger Bauweise (E + II) vor. Die erforderlichen Stellplätze konnten laut diesem Planungsentwurf auf den Grundstücken Fl.Nrn. 321 + 321/3 nachgewiesen werden.
Inzwischen fanden bezüglich der weiteren Planung zur Bebauung der Grundstücke Geltinger Straße 2 + 4 mit dem Grundstückseigentümer und dem Projektleiter mehrere Gespräche statt, bei denen unter anderem die Möglichkeit einer Reduzierung des Stellplatzschlüssels bei Vorlage eines entsprechenden Mobilitätskonzepts diskutiert wurde.
Beim Landratsamt Ebersberg wurde nun ein Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichungen von den Stellplatz- und Freiflächengestaltungssatzungen für den Neubau einer Eigentumswohnanlage mit 30 Wohneinheiten in Modulbauweise und Tiefgarage eingereicht. Der Markt Markt Schwaben hat am 13.08.2024 das Ersuchen um Entscheidung über das Einvernehmen erhalten.
Das Bauvorhaben sieht nun ein Mehrfamilienhaus in 4-geschossiger Bauweise (E + III), Länge 53,38 m, Breite 14,40 m, seitliche Wandhöhe 11,98 m und einer Grundfläche von 753 m² vor. Geplant ist hier ein Flachdach mit PV-Modulen.
Laut der zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtskräftigen Stellplatzsatzung waren für das Bauvorhaben 60 Kfz- und 60 Fahrradstellplätze erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ebersberg ist die zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Einvernehmen rechtskräftige Stellplatzsatzung anzuwenden. Nach der ab 01.10.2024 rechtskräftigen Stellplatzsatzung sind für das geplanten Bauvorhaben 44 Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Nachgewiesen werden 26 Kfz-Stellplätze in der Tiefgarage und 14 Kfz-Stellplätze oberirdisch. Alle Stellplätze sollen jeweils mit E-Ladesäule ausgerüstet werden. Davon sind zwei oberirdische Stellplätze für Carsharing vorgesehen (Stellplätze Nrn. 13 + 14). Somit wären 4 Kfz-Stellplätze zu wenig nachgewiesen. Dem Bauantrag liegen ein Abweichungsantrag sowie ein Mobilitätskonzept noch nach der alten Stellplatzsatzung vor. Die erforderlichen Fahrradabstellplätze werden nachgewiesen, hiervon 30 im Keller und 30 oberirdisch. Laut der aktuellen Stellplatzsatzung sind ebenfalls 2 Fahrradstellplätze je Wohneinheit erforderlich.
Zusätzlich wurden folgende Abweichungen von der Freiflächengestaltungssatzung beantragt:
§ 5 – Gestaltung und Begründung von Stellplätzen und Garagen
Abs. 2 „je 5 Stellplätze ist ein Baum … zu pflanzen.“ Beantragt wird, die Bäume ersatzweise an einer anderen Stelle auf dem Baugrundstück zu pflanzen. Die Position ist im Freiflächengestaltungsplan ersichtlich.
Die Begründung des Antragstellers hierzu lautet wie folgt:
„Die Stellplätze liegen zum einen Teil auf dem Dach der Tiefgarage. Dort steht für die Bäume nicht ausreichend Wurzelraum zur Verfügung. Der andere Teil der Stellplätze liegt im Bereich, der unterbaut ist mit Rohrleitungen zur Entwässerung und der Rückhaltung von Niederschlagswasser. In diesem Bereich würde das Wurzelwerk die technischen Einrichtungen beschädigen.“
§ 5 Abs. 4 „Dächer von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 60 cm hohen und fachgerechten Bodenaufbau zu versehen und zu begrünen.“
Beantragt wird, dass der Bodenaufbau geringer ausfallen darf.
Folgende Begründung wird aufgeführt:
„Die Statik gibt eine gewisse Mächtigkeit der Betondecke über der Tiefgarage vor, die zum Brandschutz auch mit einem Löschzug befahrbar sein muss. Dadurch bleibt ein deutlich geringeres Maß für den Bodenaufbau übrig. Der Bauherr würde sich aber verpflichten, diese Erdschicht so dick wie möglich zu gestalten, um eine nachthaltige Entwicklung der Pflanzung zu erhöhen.“
§ 6 – Gestaltung von Wegen und Zufahrten
Abs. 3 „Beläge sind, soweit möglich, aus drainagefähigen Materialen herzustellen.“
Beantragt wird eine Erlaubnis in diesem Punkt abzuweichen und Asphalt als Belag zuzulassen.
Begründung:
„Wir würden gerne die Zufahrt asphaltieren, weil Asphalt weniger Wartung benötigt und eine fugenfreie Fläche möglich ist, die mehr Sicherheit bietet und das Geräusch, das beim Befahren entsteht, vermindert.“
Erläuterung:
Die geplante asphaltierte Fläche ist im Freiflächengestaltungsplan in grauer Farbe dargestellt.
Am 04.09.2024 wurde vom Landratsamt Ebersberg an den Projektleiter ein Anhörungsschreiben zur geplanten Ablehnung des Bauvorhabens bzw. erforderlichen Umplanung übersandt (siehe der Beschlussvorlage beigefügte Anlage). Das Landratsamt sieht auf Grund der geplanten zu überbauenden Grundfläche, Geschosszahl und Wandhöhe sowie das Fehlen von entsprechenden Referenzobjekten das Einfügen nach § 34 Baugesetzbuch in die Eigenart der näheren Umgebung als nicht gegeben an. Auf die Abweichungsanträge wird auch entsprechend eingegangen. Weiterhin werden die fachrechtlichen Bedenken des Staatlichen Bauamts Rosenheim, des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim, der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt sowie der Unteren Naturschutzbehörde zusammenfassend aufgeführt.
Inzwischen liegen auch die Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie der Deutschen Bahn vor. Von der Unteren Immissionsschutzbehörde werden ebenfalls Bedenken erhoben. Als Auflagenvorschlag werden entsprechende Schallschutzmaßnahmen aufgeführt, wie Wintergartenkonstruktion bzw. verglaster Vorbau, schalldämmende Schiebeläden, lärmoptimierte Fenster (HafenCity-Fenster), schalldämmende fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen sowie Einhausung der Tiefgaragenzufahrtsrampe usw.
Beschluss
Für das Bauvorhaben „Neubau einer Eigentumswohnanlage mit 30 Wohneinheiten in Modulbauweise und Tiefgarage“, Geltinger Straße 2 + 4, Fl.Nrn. 321, 321/3, 338/37 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Einem Antrag auf Befreiungen von den Regelungen der Freiflächengestaltungssatzung wird eine Zustimmung nicht in Aussicht gestellt.
Einem Antrag auf Befreiungen von den Regelungen der Stellplatzsatzung wird unter den in der Satzung genannten Voraussetzungen eine Zustimmung in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Bauvorhaben der TenneT TSO GmbH Erweiterung des Umspannwerks Ottenhofen
Abschluss einer Vereinbarung betreffend die benötigte Baustraße und Vorbereitung von Tauschverträgen
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Sondersitzung des Marktgemeinderates
|
10.10.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
3 |
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben)
|
Haupt- und Bauausschusssitzung
|
07.11.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
8 |
Sachvortrag
Die TenneT TSO GmbH plant eine Erweiterung des Umspannwerks Ottenhofen. Die Baumaßnahme erfordert neben anderem Erdarbeiten in großem Umfang.
In Informationsveranstaltungen und Gesprächen ist dargestellt worden, dass die Baustellenzufahrt nicht durch die Ortslage Ottenhofens erfolgen kann. Vielmehr erscheint die Anfahrt über den von der Kreisstraße EBE 18 abgehenden Weg zweckmäßig, eine entsprechende Zustimmung für das Befahren mit Baufahrzeugen usw. ist durch den Abschluss des Gestattungsvertrags vom 30.04./17.05.2024 bereits erteilt worden.
Es wird über einen Zeitraum von geschätzten sieben Jahren mit 10.000 bis 12.000 LKW-Fahrten zu rechnen sein, wobei ein größerer Teil der Fahrten aufgrund der Erdarbeiten im ersten Jahr notwendig sein wird.
Mit der Verwaltung (Sachgebiet Straßen- und Tiefbau) hat die TenneT TSO GmbH den für die Baumaßnahme erforderlichen Ausbau des Wirtschaftsweges abgestimmt. Im Zuge der Ausführungsplanung ist ein digitales Aufmaß erstellt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass der Weg in Teilbereichen nicht auf seiner eigentlichen Trasse verläuft. Für die Dauer der Baumaßnahme müssen Straßenunterbau, Straßendecke und Kurvenbereiche so gestaltet werden, dass LKWs die Baustraße befahren können. Dem Baubeginn wurde seitens der Verwaltung bereits zugestimmt, weil das Auftragen der Asphaltdecke nach Möglichkeit vor dem Wintereinbruch abgeschlossen sein soll.
Der tatsächliche Wegeverlauf macht den Abschluss von Tauschverträgen mit den betroffenen Eigentümern der daran angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen erforderlich.
Zudem wird ein Wegeteilstück, das bislang auf Ottenhofener Gemeindegebiet liegt, künftig auf Markt Schwabener Flur liegen.
Hinzuweisen ist darauf, dass die Erstellung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zumindest dann erforderlich sein wird, wenn sich alle Beteiligten dazu entschließen sollten, die Asphaltdecke dauerhaft erhalten zu wollen. Die Versiegelung stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist am 24.09.2024 ein Gespräch geführt worden, in dem diese ihr Interesse am dauerhaften Erhalt der Asphaltdecke bekundeten, aber auch darauf hinwiesen, dass der Unterhalt nicht bei den Landwirten liegen kann, weil diese nicht über die erforderlichen Geräte und Maschinen verfügen.
Weiter wurde die Bitte geäußert, durch den Straßenverkehr regelnde Anordnungen und Kontrollen dafür zu sorgen, dass die Baustraße nicht als Abkürzung/Alternativroute durch den MIV zwischen Ottenhofen und Markt Schwaben genutzt wird.
Aus der Mitte des Marktgemeinderats wird der Antrag gestellt, in der heutigen Sitzung nicht über den Beschlussvorschlag abzustimmen.
Die Mehrheit der Gremiumsmitglieder sind sich einig, dass mit der TenneT TSO GmbH eine Regelung getroffen werden muss, aus der hervorgeht, wer die Kosten für die abzuschließenden Tauschverträge, die Vermessung usw. trägt.
Zudem muss sich die TenneT TSO GmbH zum Rückbau des Weges auf eigene Kosten verpflichten, sofern der Markt den Erhalt der Asphaltdecke am Ende der Bauzeit nicht wünschen sollte. Die TenneT TSO GmbH muss sich zudem zum Unterhalt der Baustraße für die gesamte Dauer der Bauzeit verpflichten.
Beschluss 1
Antrag zur Geschäftsordnung
Über den Antrag zur Geschäftsordnung, über den Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung nicht abzustimmen, wird im Marktgemeinderat abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
Antrag zur Geschäftsordnung
Über den Tagesordnungspunkt wird in der heutigen Sitzung nicht abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5
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4. Bauleitplanung
Flächennutzungsplan -25. Änderung- für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage Rieder Feld
Aufstellungsbeschluss
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Sondersitzung des Marktgemeinderates
|
10.10.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
4 |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Sondersitzung des Marktgemeinderates
|
10.10.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
5 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Sachvortrag
Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Haupt- und Bauausschuss
|
nichtöffentlich
|
vorberatend
|
04.07.2024
|
1
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
10.10.2024
|
4
|
Die IsarGreen GmbH hat mit Schreiben vom 05.06.2024 mitgeteilt, dass auf einigen im Bereich Rieder Feld liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geplant ist. Es wird die Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt.
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen, die sich im Eigentum einer Privatperson befinden, sollen gepachtet werden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass auch zwei schmale Grundstücksstreifen des Marktes im evtl. Planungsgebiet liegen. Hierbei handelt es sich anscheinend um Wegeflächen, von der eine in der Natur nicht mehr vorhanden ist. Die andere Wegefläche ist kaum erkennbar und wird offensichtlich fast nicht mehr befahren. Für die gemeindeeigenen Wegeflächen Flurnummern 667/2 und 676 ist im Falle einer Überplanung eine privatrechtliche Regelung zu treffen.
Der Haupt- und Bauausschuss befasste sich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 04.07.2024 mit dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Den Beschlussvorschlag, der eine Empfehlung an den Marktgemeinderat betreffend die Überplanung der im Schreiben vom 05.06.2024 genannten Grundstücke enthielt, wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Die Energieagentur Ebersberg-München GmbH und die ENIANO GmbH haben im Jahr 2022 für den Landkreis Ebersberg dargestellt, welche Flächen potentiell für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Dabei sind die Kriterien der EEG-Kulisse als Grundlage verwendet worden (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz). Ein Teil der im Antrag vom 05.06.2024 genannten Grundstücke liegt im Bereich der vorgenannten Kulisse.
Der E-Mail der IsarGreen GmbH vom 10.07.2024, die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, kann entnommen werden, dass Flächen, die nicht als grundsätzlich geeignet gekennzeichnet sind, nicht unbedingt von einer Photovoltaiknutzung auszuschließen sind.
Die IsarGreen GmbH hat nach der Behandlung des Antrags in der Sitzung am 04.07.2024 mitgeteilt, dass die im Schreiben vom 05.06.2024 genannten Flächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aus mehreren Gründen geeignet erscheinen. Die Flächen sind kaum einsehbar, sie liegen außerhalb schützenswerter Gebiete (Naturschutz, Landschaftsschutz usw.). Die Flächen würden ökologisch aufgewertet (magere Blühwiese, Artenspektrum usw.). Eine Doppelnutzung mit Schafbeweidung könnte erfolgen. Zusätzlich ist eine PV-Anlage in unmittelbarer Nähe (Auhofen, Anzing) geplant. Die zu verlegenden Leitungen könnten für beide Anlagen genutzt werden. Für die PV-Anlage Anzing bestehende Kooperationen könnten im Falle der Überplanung der Flächen im Bereich Rieder Feld erweitert werden.
Für den Fall, dass der Markt das Vorhaben unterstützen möchte, sind eine Änderung des Flächennutzungsplans und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im so genannten regulären Verfahren aufzustellen. Das bedeutet, dass neben anderem eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung anzufertigen ist, die die notwendigen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen festlegt.
Die IsarGreen GmbH würde die Planfertiger für die Bauleitpläne sowie die Erstellung ggf. erforderlicher Fachgutachten selbst auf eigene Rechnung beauftragen. Inhalte eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrags werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Herr Samuel Beck, geschäftsführender Gesellschafter der IsarGreen GmbH, stellt in der Sitzung die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage vor.
Beschluss 1
Antrag zur Geschäftsordnung
Über den Antrag zur Geschäftsordnung, vor der Abstimmung über den Beschlussvorschlag einen Beschluss betreffend die Sicherung einer Wegeverbindung zwischen dem Habererweg und der Bebauung Ried zu fassen, wird im Marktgemeinderat abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
Für den Fall, dass der Marktgemeinderat im Folgenden einen Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Flächennutzungsplans für mehrere im Rieder Feld liegende Grundstücke fasst, ist im Zuge der Überplanung ein Weg für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Spaziergänger und Radfahrer zwischen dem Habererweg und der Bebauung Ried festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Beschluss 3
1.
Der Antrag der IsarGreen GmbH vom 05.06.2024 auf Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich Rieder Feld wird unterstützt. Es besteht ein Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch für eine Überplanung mehrerer landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Für das Gebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich Rieder Feld“ wird die 25. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.
2.
Ziel der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage.
3.
Der Geltungsbereich der 25. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 657, 658, 673, 674, 675, 677 und 678 sowie Teilflächen der Wegeflächen Fl.Nrn. 667/2 und 676, Gemarkung Markt Schwaben.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
im Norden: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 668, 672 und 680,
im Osten: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 654, 656, 659, 667 und 668,
im Süden: von der Gemeindegrenze Anzing/Markt Schwaben und den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 654, 656 und 659 und
im Westen: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 679, 680 und 682.
4.
Die Beauftragung eines Architekturbüros mit der Tätigkeit als Planfertiger und ggf. eines Landschaftsarchitekturbüros mit der Anfertigung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und eines Umweltberichts obliegt den Planungsbegünstigten. Die Beauftragung hat in Abstimmung der Verwaltung des Marktes, Sachgebiet Planen und Bauen, zu erfolgen.
5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5
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5. Bauleitplanung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40 für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage Rieder Feld
Aufstellungsbeschluss
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
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|
|
|
|
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Sondersitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2024
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ö
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Beratung und Beschlussfassung
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4 |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Sondersitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
5 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Sachvortrag
Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Haupt- und Bauausschuss
|
nichtöffentlich
|
vorberatend
|
04.07.2024
|
1
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
10.10.2024
|
5
|
Die IsarGreen GmbH hat mit Schreiben vom 05.06.2024 mitgeteilt, dass auf einigen im Bereich Rieder Feld liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geplant ist. Es wird die Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt.
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen, die sich im Eigentum einer Privatperson befinden, sollen gepachtet werden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass auch zwei schmale Grundstücksstreifen des Marktes im evtl. Planungsgebiet liegen. Hierbei handelt es sich anscheinend um Wegeflächen, von der eine in der Natur nicht mehr vorhanden ist. Die andere Wegefläche ist kaum erkennbar und wird offensichtlich fast nicht mehr befahren. Für die gemeindeeigenen Wegeflächen Flurnummern 667/2 und 676 ist im Falle einer Überplanung eine privatrechtliche Regelung zu treffen.
Der Haupt- und Bauausschuss befasste sich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 04.07.2024 mit dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Den Beschlussvorschlag, der eine Empfehlung an den Marktgemeinderat betreffend die Überplanung der im Schreiben vom 05.06.2024 genannten Grundstücke enthielt, wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Die Energieagentur Ebersberg-München GmbH und die ENIANO GmbH haben im Jahr 2022 für den Landkreis Ebersberg dargestellt, welche Flächen potentiell für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Dabei sind die Kriterien der EEG-Kulisse als Grundlage verwendet worden (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz). Ein Teil der im Antrag vom 05.06.2024 genannten Grundstücke liegt im Bereich der vorgenannten Kulisse.
Der E-Mail der IsarGreen GmbH vom 10.07.2024, die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, kann entnommen werden, dass Flächen, die nicht als grundsätzlich geeignet gekennzeichnet sind, nicht unbedingt von einer Photovoltaiknutzung auszuschließen sind.
Die IsarGreen GmbH hat nach der Behandlung des Antrags in der Sitzung am 04.07.2024 mitgeteilt, dass die im Schreiben vom 05.06.2024 genannten Flächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aus mehreren Gründen geeignet erscheinen. Die Flächen sind kaum einsehbar, sie liegen außerhalb schützenswerter Gebiete (Naturschutz, Landschaftsschutz usw.). Die Flächen würden ökologisch aufgewertet (magere Blühwiese, Artenspektrum usw.). Eine Doppelnutzung mit Schafbeweidung könnte erfolgen. Zusätzlich ist eine PV-Anlage in unmittelbarer Nähe (Auhofen, Anzing) geplant. Die zu verlegenden Leitungen könnten für beide Anlagen genutzt werden. Für die PV-Anlage Anzing bestehende Kooperationen könnten im Falle der Überplanung der Flächen im Bereich Rieder Feld erweitert werden.
Für den Fall, dass der Markt das Vorhaben unterstützen möchte, sind eine Änderung des Flächennutzungsplans und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im so genannten regulären Verfahren aufzustellen. Das bedeutet, dass neben anderem eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung anzufertigen ist, die die notwendigen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen festlegt. In dem aufzustellenden Bebauungsplan sind zusätzlich zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft konkret zu benennen und festzusetzen.
Die IsarGreen GmbH würde die Planfertiger für die Bauleitpläne sowie die Erstellung ggf. erforderlicher Fachgutachten selbst auf eigene Rechnung beauftragen. Inhalte eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrags werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Beschluss
1.
Der Antrag der IsarGreen GmbH vom 05.06.2024 auf Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich Rieder Feld wird unterstützt. Es besteht ein Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch für eine Überplanung mehrerer landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Parallel zu dem mit Beschluss vom 10.10.2024 eingeleiteten Verfahren zur Aufstellung einer 25. Änderung des Flächennutzungsplans wird für das Gebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich Rieder Feld“ der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 40 aufgestellt.
2.
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage sowie die Festsetzung einer Wegefläche für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Spaziergänger und Radfahrer zwischen dem Habererweg und der Bebauung Ried.
3.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 657, 658, 673, 674, 675, 677 und 678 sowie Teilflächen der Wegeflächen Fl.Nrn. 667/2 und 676, Gemarkung Markt Schwaben.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
im Norden: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 668, 672 und 680,
im Osten: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 654, 656, 659, 667 und 668,
im Süden: von der Gemeindegrenze Anzing/Markt Schwaben und den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 654, 656 und 659 und
im Westen: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 679, 680 und 682.
4.
Die Beauftragung eines Architekturbüros mit der Tätigkeit als Planfertiger und ggf. eines Landschaftsarchitekturbüros mit der Anfertigung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und eines Umweltberichts obliegt den Planungsbegünstigten. Die Beauftragung hat in Abstimmung der Verwaltung des Marktes, Sachgebiet Planen und Bauen, zu erfolgen.
5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5
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6. Natur und Umwelt
Verlängerung der Ausgleichsflächenpflege und -betreuung durch den Landschaftspflegeverband Ebersberg e.V. ab dem Jahr 2025
Ausgleichsflächen AE 1 bis AE 5 sowie Fl.Nrn. 716, 695, 695/2 und 558 der Gemarkung Markt Schwaben
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Sondersitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
6 |
Sachvortrag
Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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16.10.2018
|
7
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
|
10.10.2024
|
6
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Der Landschaftspflegeverband Ebersberg e.V. betreut und organisiert bereits seit längerem die Pflege verschiedener gemeindlicher Ausgleichsflächen.
Der Marktgemeinderat hatte am 16.10.2018 u.a. den Beschluss gefasst, die Mitgliedschaft im Landschaftspflegeverband auch weiterhin beizubehalten.
Die einzelnen Betreuungs- und Pflegeaufträge für die jeweiligen Flächen wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten erteilt und haben daher verschiedene Laufzeiten.
Folgende Aufträge laufen demnächst zum 31.12.2024 aus:
- Die Pflege und Betreuung der Ausgleichsflächen Rieder Feld Fl.Nr.692/2 und 695
Auftrag Nr. NU-19-1055
Auftragssumme bisheriger Zeitraum 2020 bis 2024: 11.055,10 €
- Die Pflege und Betreuung der Ausgleichsfläche westlich der Köppelmühle, Fl.Nr. 558
Auftrag Nr. NU-19-1056
Auftragssumme bisheriger Zeitraum 2020 bis 2024: 13.661,20
- Die Betreuung der Ausgleichsflächen AE1 bis AE5 im Schwabener Moos (Fl.Nrn. 1473/8, 1474, 505/1, 508, 524/2, 500 und 501) zuzüglich Fl.Nr. 716 im Rieder Feld
Auftrag Nr. NU-19-1057
Auftragssumme bisheriger Zeitraum 2020 bis 2024: 13.429,15 €
Gesamtsumme aller drei bisherigen Aufträge: 38.145,45 €
Der Landschaftspflegeverband hat dem Markt zwischenzeitlich drei neue Angebote für die Fortsetzung der Pflege- und Betreuungstätigkeit in den Jahren 2025 bis 2029 vorgelegt:
- Fortsetzung Auftrag NU-19-1055, Angebot vom 05.09.2024:
Pflege von Teilflächen der Ausgleichsflächen Fl.Nr. 695 u. 692/2
(beinhaltet u.a. manuelle Mahd Wiesenfläche (je nach Flächenentwicklung ca. zweimal jährlich) mit Balkenmäher, Freischneider und Rechen, Abtransport und Verwertung Mähgut, Ortseinsichten, Abstimmung und Abrechnung mit den Ausführenden, Dokumentation, Rückschnitt der Gehölze im Versickerungsbecken alle 2 - 3 Jahre nach Bedarf)
Auftragssumme neuer Zeitraum 2025 bis 2029: Mahd = 14.954,02 €
Gehölzrückschnitt ca. 2x = 2.087,26 € insg. 17.041,28 €
- Fortsetzung Auftrag Nr. NU-19-1056, Angebot vom 05.09.2024:
Pflege und Betreuung der Ausgleichsfläche Fl.Nr. 558
(beinhaltet u.a. Mahd Wiesenflächen (je nach Flächenentwicklung ca. zweimal jährlich) mit Kreiselmähwerk sowie manuell per Freischneider, Abtransport und Verwertung Mähgut, Ortseinsichten, Abstimmung und Abrechnung mit den Ausführenden, Dokumentation)
Auftragssumme neuer Zeitraum 2025 bis 2029: 14.550,43 €
- Fortsetzung Auftrag Nr. NU-19-1057, Angebot vom 05.09.2024:
Betreuung der gemeindlichen Ausgleichsflächen AE 1 bis AE 5 im Schwabener Moos (Fl.Nrn. 1473/9, 1474, 505/1, 508, 524/2, 500 und 501) zuzüglich Fl.Nr. 716 im Rieder Feld
gemäß dem Entwicklungskonzept für die Flächen im Schwabener Moos aus dem Jahr 2017 sowie dem Aufwertungskonzept für die Fl.Nr. 716 aus dem Jahr 2019
(beinhaltet u.a. 3-malige Begehung im Jahr, Auspflocken Brachestreifen, Abstimmung mit den ausführenden Landwirten, Fotodokumentation und jährlicher Zustandsbericht)
Auftragssumme neuer Zeitraum 2025 bis 2029: 17.433,50 €
Gesamtsumme aller drei Folgeaufträge gesamter 5-Jahreszeitraum: 49.025,21 €
Gesamtsumme aller drei Folgeaufträge pro Jahr: durchschnittlich 9.805,04 €
Der Landschaftspflegeverband weist darauf hin, dass die Angebote (wie bisher auch) eine Kostenschätzung aufgrund einer Mischkalkulation darstellen. Abgerechnet werden die tatsächlich anfallenden Kosten nach Regie zum Maschinenringsatz bzw. zum Stundensatz des Landschaftspflegeverbandes.
Die Verwaltung schlägt eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband bei der Betreuung und Pflege der angeführten Ausgleichsflächen vor, da sich diese nach den Schilderungen der früheren Sachgebietsleiterin des Sachgebiets 4.4 Natur und Umwelt in der Vergangenheit bewährt hat.
Zwar beinhalten die neuen Angebote eine Kostensteigerung gegenüber den bisherigen Aufträgen, diese ist nach Einschätzung der Verwaltung vor dem Hintergrund der allgemeinen Preissteigerungen in den letzten fünf Jahren im Hinblick auf Personal- und Materialkosten aber nachvollziehbar.
Beschluss
Die Angebote des Landschaftspflegeverbandes Ebersberg e. V. vom 05.09.2024 zur Fortsetzung der Betreuung und Pflege der Ausgleichsflächen werden zur Kenntnis genommen.
Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Landschaftspflegeverband mit der Fortsetzung der Betreuung und Pflege der Ausgleichsflächen im Zeitraum 2025 bis 2029 entsprechend der vorliegenden Angebote vom 05.09.2024 zu beauftragen.
In die Beauftragungen ist jeweils aufzunehmen, dass der Markt im Falle einer Überschreitung der kalkulierten Auftragssumme umgehend zu informieren und die Kostensteigerung schriftlich zu begründen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Sondersitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2024
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ö
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7 |
Sachvortrag
Einladung zum offenen Polittreff zum Thema Euthanasie und Zwangssterilisierungen im Kreis Ebersberg
Marktgemeinderatsmitglied Manfred Kabisch lädt zum offenen Polittreff der SPD zum Thema Euthanasie und Zwangssterilisierungen im Kreis Ebersberg in der Zeit des Dritten Reiches ein, welcher am 04.11.2024 um 19:30 Uhr im Schweiger Brauhaus in Markt Schwaben stattfindet. Hierbei wird der Historiker und Leiter des Archives und Heimatmuseums Grafing, Herr Bernhard Schäfer, zu diesem Thema referieren.
Beleuchtung von Baustellen
Marktgemeinderatsmitglied Irmgard Czech berichtet, dass einige Baustellen in Markt Schwaben nur unzureichend beleuchtet sind und dadurch im Dunkeln eine Stolper- und Sturzgefahr für Fußgänger/innen darstellen, insbesondere in der Winterzeit, wenn es früher dunkel wird.
Die Verwaltung sollte die ausführenden Firmen verstärkt dazu anhalten, die Baustellenbeleuchtung ausreichend zu gestalten.
Umleitung des FTO-Verkehrs durch Markt Schwaben – Baustelle Herzog-Ludwig-Straße
Marktgemeinderatsmitglied Wolfgang Korda fragt bezüglich der Umleitung des Verkehrs der
Staatsstraße 2580 (FTO) ab 14.10.2024 durch Markt Schwaben nach. Aufgrund der Baustelle beim ehemaligen „Adamstadl“ in der Herzog-Ludwig-Straße und dem damit einhergehenden Parken von Baustellen-Lkws auf der Straße, was zu einer Verkehrsbehinderung führt, ist hier mit einem erheblichen Verkehrschaos zu rechnen.
Der Sachgebietsleiter Staßen- und Tiefbau, Herr Müller, informiert darüber, dass er diesbezüglich bereits mit Frau Amin- Amer vom Landratsamt Ebersberg telefoniert hat. Demnach müssen die Lkws der Baustelle innerhalb des hierfür markierten gelben Bereichs parken, dann ist ein beidseitiger Verkehrsfluss gewährleistet. Sollte die Verwaltung feststellen, dass Lkws außerhalb dieses Bereiches parken, soll umgehend die Polizei verständigt werden.
Pflasterung Zuwegung Bahnhofallee zur Postangerbrücke
Marktgemeinderatsmitglied Matthias Mayr fragt nach, ob der Abschnitt der Zuwegung von der Bahnhofallee zur Postangerbrücke, welcher aktuell eine Kiesstraße ist, noch gepflastert wird.
Der Sachgebietsleiter Staßen- und Tiefbau, Herr Müller, berichtet, dass dies im Rahmen der Sanierung der Bahnhofallee eingeplant war, die Sanierung aber aus finanziellen Gründen erneut verschoben wurde. Er wird eine vorübergehende Lösung erarbeiten.
Mängel in der Turnhalle des Schulzentrums
Marktgemeinderatsmitglied Alexander Sedlmair berichtet, dass anscheinend eine Dachluke in der neuen Turnhalle des Schulzentrums undicht ist.
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms informiert darüber, dass die Mängel bereits bekannt und in Bearbeitung sind.
Datenstand vom 20.11.2024 08:51 Uhr