Datum: 16.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 05.12.2024
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.12.2024
2.3 Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 19.12.2024
3 Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2023 Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.11.2024 Beratung und Beschlussfassung
4 Empfehlung der Bürgerversammlung vom 25.11.2024 Erhalt der Fläche zwischen Hauser Weg und Hennigbach als Überschwemmungsgebiet und Frischluftschneise Beratung und Beschlussfassung
5 Überplanung der Flächen am Hauser Weg Antrag der SPD-Fraktion zur in der Sitzung am 17.10.2024 vorgestellten sozialen Komponente Beratung und Beschlussfassung
6 Bauleitplanung Verfahren zur AUFHEBUNG des Bebauungsplans Nr. 30 für das Gebiet Böhmerwaldstraße Satzungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
7 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 53 -1. Änderung- für das Sportzentrum Markt Schwaben Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.12.2021 Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö 1

Sachvortrag

Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 05.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 05.12.2024 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntzugeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 05.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.12.2024 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:

Genehmigung und Kenntnisnahme von Spendeneinnahmen – Bekanntgabe der Spendeneinnahmen im Haushaltsjahr 2023
Der Marktgemeinderat stimmt der Entgegennahme und Verwendung der Spenden aus dem Haushaltsjahr 2023 gemäß den angegebenen Spendenzwecken zu.

Wasserleitungserneuerung Neusatzer Straße, Sofortmaßnahme
Das Gremium unterstützt das Vorgehen der Verwaltung und stimmt der Vergabe der Arbeiten an die Fa. Huber im Rahmen des Jahresrahmenvertrages zu.

Gewässerausbau Hennigbach - Freigabe der Nachträge 43, 44, 42.3
Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung und gibt die im Sachvortrag aufgeführten Nachträge, die von der Fa. Max Aicher in Höhe von 55.907,61 Euro/brutto gestellt wurden, frei. 

Neubau kommunales Schulzentrum

Nachtrag Lüftung
Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag der Fa. Kaefer in Höhe von 4.101,75 € brutto.

Nachtrag Heizung Sanitär
Der Marktgemeinderat genehmigt die Nachträge der Fa. Daume in Höhe von brutto 3.241,46 €.

Schlussrechnung Trockenbau (Ergänzung)
Der Marktgemeinderat genehmigt die Schlussrechnung der Fa. Gruber in Höhe von brutto 2.039.468,98 €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.3. Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 19.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 2.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 19.12.2024 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:

Neubau kommunales Schulzentrum

Nachtrag Lüftung / Kälte
Der Marktgemeinderat genehmigt im Nachgang, zur schon erfolgten Beauftragung, den Nachtrag der Fa. Kaefer in Höhe von 18.444,96 € brutto.

Nachträge Heizung Sanitär
Der Marktgemeinderat genehmigt im Nachgang zur schon erfolgten Beauftragung die Nachträge der Fa. Daume in Höhe von brutto 43.637,29 €.

Schlussrechnung Fassade Metall
Der Marktgemeinderat genehmigt die Schlussrechnung der Fa. Hunsrücker Glasveredelung in Höhe von brutto 1.340.986,16 €.

Nachträge Zaunbau
Der Marktgemeinderat genehmigt die Nachträge der Fa. Weber in Höhe von brutto 14.404,26 €

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 19.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2023 Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.11.2024 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Am 20.06.2024 wurde das Jahresrechnungsergebnis 2023 wie folgt festgestellt:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €
a) Verwaltungshaushalt


+/-
     Einnahmen und Ausgaben
40.926.100
41.857.384,45
+931.284,45
b) Vermögenshaushalt



     Einnahmen und Ausgaben
38.569.400
26.710.787,89
-11.858.612,11
Gesamtsummen in
Einnahmen und Ausgaben

79.495.500

68.568.172,34

-10.927.327,66

Die Zuführung VwHH / VmHH stellt sich im Vergleich HH-Ansatz und Jahresergebnis wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Zuführungsbetrag 2023
2.053.000
4.923.043,69
+2.870.043,69

Die freie Finanzspanne ist ein Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune. 
Sie berechnet sich über den dem Vermögenshaushalt zuzuführenden Überschuss des Verwaltungshaushalts, vermindert um ordentliche Kredittilgungen, notwendige Rücklagen und Kosten zur Kreditbeschaffung. Die freie Finanzspanne stellt sich wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Freie Finanzspanne 2023
-1.699.800
593.284
+2.293.084

Die Jahresrechnung 2023 wurde im Rahmen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung nach Art. 103 Abs. 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss am 24.10. und am 05.11.2024 geprüft. Über die Beratungen wurde nach Art. 103 Abs. 1 GO eine Niederschrift gefertigt. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat jeweils einstimmig in seiner Sitzung am 12.11.2024 die Beschlüsse gefasst, dem Markt­gemeinde­rat zu empfehlen, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Haushaltsrechnung 2023 festzustellen sowie dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Die Jahresrechnung wird nach Art. 105 GO zusätzlich überörtlich durch den BKPV geprüft. 
Ein Termin hierzu steht noch nicht fest.

Beschluss 1

Das Gremium nimmt den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.11.2024 zur Kenntnis und beschließt, die Haushaltsrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Gremium nimmt den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.11.2024 zur Kenntnis und beschließt, und dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung auszusprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Empfehlung der Bürgerversammlung vom 25.11.2024 Erhalt der Fläche zwischen Hauser Weg und Hennigbach als Überschwemmungsgebiet und Frischluftschneise Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
14.05.2003
6
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
27.09.2011
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
Sachstandinformation
15.05.2018
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
03.07.2018
2
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
3
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.09.2022
9
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022
6 + 7
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.10.2022
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
18.01.2024
7
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
19.09.2024
3.1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
17.10.2024
6
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
14.11.2024
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
16.01.2025


Der Marktgemeinderat fasste in der Sitzung am 20.10.2022 die Aufstellungsbeschlüsse für eine 21. Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet „zwischen Hauser Weg, Heilmaierstraße und Lippertstraße“. Auf die Niederschriften über die in der vorstehenden Beratungsfolge genannten Sitzungen wird verwiesen.

In der öffentlichen Bürgerversammlung am 25.11.2024 ist neben anderem über das eingeleitete Verfahren zur Überplanung der vorgenannten Fläche informiert worden.
In die Niederschrift über die Bürgerversammlung ist die folgende Textpassage aufgenommen worden:
„Herr Hans Kufner erläuterte zuerst die bisherigen Naturkatastrophen in der ganzen Welt (Starkregen etc.).

Seine Anmerkungen vorab waren:

  1. Im Internet (bayr. Landesamt für Umwelt) ist erkenntlich, dass das genannte Gebiet als Überschwemmungsgebiet/Hochsturzflutgefahrengebiet eingezeichnet ist.
             Auch vom Landratsamt wurde dies als Überschwemmungsgebiet deklariert.
  1. Hitze und Dürreperiode werden auf uns zukommen. Fläche soll als Kleinklimabereich bestehen bleiben für alle Markt Schwabener Bürgerinnen und Bürger.
  2. Infrastruktur (Straßen, Kanal, Kita, Schulen) ist für neues Gebiet nicht ausreichend.
  3. Für den Hochwasserschutz wurde bisher sehr viel Geld ausgegeben. Dies ist ein Widerspruch für die Versiegelung dieser großen Flächen.

Antrag:
Areal soll aus oben genannten Gründen als Überschwemmungsgebiet und Frischluftschneise erhalten bleiben.

Eine Abstimmung diesbezüglich war nicht möglich, jedoch eine Abstimmung zur Vorlage im Gemeinderat wurde abgestimmt und stattgegeben.“
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ein Beschluss der Bürgerversammlung ist eine Empfehlung an den Marktgemeinderat.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden (Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO).

Ein großer Teil des Grundstücks Fl.Nr. 402 ist per Verordnung als Überschwemmungsgebiet festsetzt worden. In den Sitzungen der gemeindlichen Gremien, in denen die Überplanung der Fläche am Hauser Weg Gegenstand der Beratungen gewesen ist, in der Bürgerversammlung am 25.11.2024 und in Einzelgesprächen mit an dem Projekt interessierten Bürgerinnen und Bürgern ist wiederholt klargestellt worden, dass die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit der Gemeinden zwar grundsätzlich bedeutet, dass die Gemeinden die bauliche Entwicklung in ihren Gemeindegebieten steuern, sie sich bei der Überplanung ihres Gebiets oder Teile davon aber selbstverständlich an die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu halten haben.
Für das Plangebiet bedeutet das u. a. die Beachtung der im Wasserhaushaltsgesetz enthaltenen Bestimmung, nach der die Ausweisung von Bauflächen in einem durch Verordnung festsetzten Überschwemmungsgebiet untersagt ist.
Konkret heißt das, dass im Zuge der Fortführung des Planverfahrens für das Gebiet am Hauser Weg zu gegebener Zeit ein Antrag auf Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Hennigbach beantragt werden muss. Dabei ist durch entsprechende hydraulische Berechnungen nachzuweisen, dass die aktuell geltende Festsetzung mindestens für den Teil des Grundstücks, der baulich genutzt werden soll, zurückgenommen werden kann.

Der Markt plant zusätzlich zu dem gerade erfolgten Umbau des Hennigbachs mehrere vorgelagerte Hochwasserschutzmaßnahmen, mit denen das Ziel verfolgt wird, anfallendes Oberflächenwasser im Falle von Starkregenereignissen außerhalb der bebauten Ortslage zurückzuhalten und kontrolliert und gedrosselt den Gewässern zuzuführen.
Für die größte der geplanten Maßnahmen, dem Rückhalteraum Einbergfeld liegt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vor, jedoch kann die Maßnahme aktuell nicht umgesetzt werden, weil einer der Betroffenen einen Normenkontrollantrag gegen den vorgenannten Beschluss beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof gestellt hat und derzeit nicht bekannt ist, wann der Rechtsstreit beigelegt werden kann. Für die anderen Maßnahmen Gigginger Bach und Roßbach/Roßacker sind die Planfeststellungsverfahren noch nicht eingeleitet worden.
Somit kann der Markt noch nicht einschätzen, wann die vorgenannten Maßnahmen umgesetzt sein werden, was zur Folge hat, dass nach jetzigem Stand der Belang des Hochwasserschutzes für das Plangebiet so zu bearbeiten ist, als wenn die drei genannten Maßnahmen nicht kommen.

Hierbei wird das aus mehreren Fachdisziplinen bestehende Team an Planungs- und Ingenieurbüros in ständiger enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim und der unteren Wasserbehörde (Landratsamt) stehen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass bei dem Marktgemeinderatsmitglied Sascha Hertel die Voraussetzungen für den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht vorliegen.
Mit dem vorgelegten Beschlussvorschlag ist keine Möglichkeit eines unmittelbaren Vor- oder Nachteils verbunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass bei dem Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer die Voraussetzungen für den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 3 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

Antrag zur Geschäftsordnung
Über die Empfehlung aus der Bürgerversammlung wird mit dem Wortlaut des am 25.11.2024 durch die Bürgerversammlung beschlossenen Antrages abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 4

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass aufgrund des geänderten Beschlussvorschlages bei dem Marktgemeinderatsmitglied Sascha Hertel die Voraussetzungen für den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 5

Antrag zur Geschäftsordnung
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird vertagt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

Der Marktgemeinderat beschließt, über den Beschlussvorschlag namentlich abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 7

Das Areal soll aus oben genannten Gründen als Überschwemmungsgebiet und Frischluftschneise erhalten bleiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Mit Ja haben gestimmt: Irmgard Czech, Magnus Gfüllner, Manfred Kabisch, Alessandra Neumüller, Tobias Vorburg Mit Nein haben gestimmt: Walentina Dahms, Daniela Dünckelmeyer, Peter Fleischer, Elfriede Gindert, Dr. Georg Holley, Manfred Hoser, Matthias Mayr, Heidi Müller, Heinrich Schmitt, Ronny Schreib, Alexander Sedlmair, Andreas Stolze, Dr. Joachim Weikel, Tim Zeiff Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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5. Überplanung der Flächen am Hauser Weg Antrag der SPD-Fraktion zur in der Sitzung am 17.10.2024 vorgestellten sozialen Komponente Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 7
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
14.05.2003
6
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
27.09.2011
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
Sachstandinformation
15.05.2018
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
03.07.2018
2
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
3
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.09.2022
9
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022
6 + 7
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.10.2022
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
18.01.2024
7
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
19.09.2024
3.1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
17.10.2024
6
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
14.11.2024
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
16.01.2025


Der Marktgemeinderat fasste in der Sitzung am 20.10.2022 die Aufstellungsbeschlüsse für eine 21. Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet „zwischen Hauser Weg, Heilmaierstraße und Lippertstraße“. Auf die Niederschriften über die in der vorstehenden Beratungsfolge genannten Sitzungen wird verwiesen.

Der Eigentümer des am Hauser Weg liegenden Grundstücks Fl.Nr. 402 erläuterte dem Marktgemeinderat am 17.10.2024 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erste Überlegungen für eine soziale Komponente im Zusammenhang mit der angestrebten baulichen Nutzung eines Teils des Grundstücks.

Der Markt hat zwischenzeitlich zwei städtebauliche Verträge mit dem Planungsbegünstigten abgeschlossen, auf deren Inhalte in öffentlicher Sitzung aus Gründen des Datenschutzes nicht eingegangen werden kann. Auf die Niederschrift über die Sitzung vom 20.10.2022 (nichtöffentlicher Teil) wird verwiesen. Die Mitglieder des Marktgemeinderats haben die Möglichkeit die bereits abgeschlossenen Verträge bei Bedarf in der Verwaltung einzusehen.

Die im Marktgemeinderat vertretende SPD-Fraktion hat am 14.11.2024 einen Antrag zum Thema „Bauvorhaben Hauser Weg“ eingereicht (siehe der Beschlussvorlage beigefügte Anlage).

Wortlaut des Antrags (Zitat):

Antrag:
Der Marktgemeinderat lehnt die vom Bauwerber in der MGR Sitzung vom 17.10.2024 vorgestellte Soziale Komponente für das Baugebiet Hauser Weg als unzureichend ab. 
Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, einen für Markt Schwaben ausreichenden Ausgleich der Interessen bei diesem Bauvorhaben auszuhandeln. Andernfalls sehen wir die städtebaulichen Ziele, wie in der Marktgemeinderatssitzung vom 20.10.2022 beschlossen, als nicht gewährleistet an.

Begründung:
Im Beschlussentwurf der CSU FW zum Thema SoBoN, der wortgleich im Sachvortrag zum TOP 7 Sozialgerechte Bodennutzung der Marktgemeinderatssitzung vom 25.05.2023 genutzt wird, wird folgendes festgehalten:
Es besteht jedoch weitgehend Übereinstimmung darin, dass die Gemeinde bei bedeutender Baurechtsschaffung mit erheblichem Wertzuwachs im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Übernahme sozialer Lasten über Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen vom Bauwerber einfordern soll. Insbesondere soll preisgedämpfter Wohnraum entstehen.

Weiter heißt es in dem Beschlussentwurf:
Sobald sich die Entwicklung eines größeren Wohnbauareals - mit erheblichem, zusätzlichem Baurecht - abzeichnet, ist der erste Bürgermeister vom Marktgemeinderat umfangreich bevollmächtigt in Verhandlungen zur Übernahme sozialer Lasten mit dem Bauwerber zu treten. Der erste Bürgermeister wird regelmäßig über die Fortschritte berichten und sich ein Bild vom mehrheitlichen Willen des Marktgemeinderats machen. Hierbei nimmt er Kenntnis von den grundsätzlichen Schwerpunkten des Bedarfs und damit den groben Zielen (z. B. preisgedämpfter Wohnraum).
Wenn sich die Verhandlungen auf einen greifbaren Rahmen verdichten, wird der Bürgermeister auf seine Initiative hin durch einen weiteren Beschluss dazu ermächtigt, Verhandlungen eigenständig und nach seinem Ermessen zum Abschluss zu bringen. Der Marktgemeinderat wird dann, falls formell notwendig, die Inhalte des städtebaulichen Vertrags mit dem Bauwerber im Nachgang endgültig beschließen.

Vergleiche mit anderen Städten/Gemeinden aus dem Umland zeigen, dass dort wesentlich anspruchsvollere Ziele verfolgt werden, wie z.B. mit der Forderung, dass der Anteil des gebundenen Wohnungsbaus (Förderquote) 50 % des neu geschaffenen Baurechts beträgt und einer Bindungsdauer von 40 Jahren unterliegt. Oder dass eine kostenfreie unentgeltliche Übertragung von 20 % der neu errichteten Wohnbauflächen bezugs- und schlüsselfertig an die Gemeinde erfolgt. Oder eine Ablösung dieser Verpflichtungen durch Zahlung an die Gemeinde erfolgt.

Sowohl der Planungsverband als auch die Kanzlei Döring ● Spieß Rechtsanwälte PartGmbB sind bei Arbeitskreissitzungen bereits eingebunden gewesen und sicher bereit, hier eine Unterstützung zu gewährleisten.“
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der Planungsbegünstige hat, wie oben erläutert, Überlegungen für eine Berechnung einer sozialen Komponente vorgestellt. Damit haben die gemeindlichen Gremien die Möglichkeit in die Beratungen über die Regelungen, die ein noch abzuschließender städtebaulicher Vertrag beinhalten soll, einzusteigen. Bei der in der Sitzung am 17.10.2024 vorgestellten Berechnung handelt es sich um kein Angebot, dass nach den Vorstellungen des Grundstückseigentümers unverändert Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung werden soll. Das wäre auch gar nicht möglich, weil der Marktgemeinderat zwar bislang grundsätzlich das städtebauliche Konzept für das Plangebiet gebilligt hat, jedoch ist noch nicht entschieden, in welchem Umfang konkret Baurecht geschaffen werden soll. Es gibt noch keine Festlegungen zu Baudichtefestsetzungen und auch die künftig zulässige Höhenentwicklung ist noch nicht abschließend diskutiert und entscheiden worden.
Zudem hat der Markt noch nicht entschieden, welche Inhalte in die Verhandlungen über einen abzuschließenden Vertrag aufgenommen werden sollen. Insbesondere ist der durch die voraussichtliche Entwicklung des Gebiets zu erwartende Bedarf an zusätzlichen Infrastrukturmaßnahmen bzw. des Umfangs der erforderlichen Erweiterung bestehender öffentlicher Einrichtungen (z. B. Plätze für die Kinderbetreuung) noch nicht ermittelt worden.

Festzustellen ist damit, dass eine Beschlussfassung über eine Ablehnung eines Angebots, das nicht vorliegt, zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist.

Der Beschlussvorschlag enthält zum einen den Wortlaut des Antrags vom 14.11.2024 und zum anderen einen Alternativvorschlag über die Feststellung der vorstehend erläuterten Punkte.

In der Begründung des Antrags vom 14.11.2024 wird neben anderem die sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) erwähnt. Der Marktgemeinderat hat sich mit Beschluss vom 25.05.2023 mehrheitlich gegen den Vorschlag eine SoBoN einzuführen, ausgesprochen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat lehnt die vom Bauwerber in der MGR-Sitzung vom 17.10.2024 vorgestellte soziale Komponente für das Baugebiet Hauser Weg als unzureichend ab. 
Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, einen für Markt Schwaben ausreichenden Ausgleich der Interessen bei diesem Bauvorhaben auszuhandeln. Andernfalls sehen wir die städtebaulichen Ziele, wie in der MGR Sitzung vom 20.10.2022 beschlossen, als nicht gewährleistet an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

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6. Bauleitplanung Verfahren zur AUFHEBUNG des Bebauungsplans Nr. 30 für das Gebiet Böhmerwaldstraße Satzungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
vorberatend
20.04.2023
2
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
13.07.2023
5
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
01.02.2024
3
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
14.11.2024
6
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
16.01.2025
6

Für das Gebiet Böhmerwaldstraße ist in den 1960er Jahren ein Bebauungsplan aufgestellt worden. Seine Bekanntmachung (Inkrafttreten) erfolgte im Jahr 1969.
Auf mehreren Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind seit dessen Inkraft­treten Wohnbauvorhaben genehmigt worden, für deren Umsetzung unterschiedliche Befrei­ungen von den Festsetzungen zu erteilen waren. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Regelungen des Bebauungsplans teilweise nicht mehr zeitgemäß sind und die Umsetzung von Vorhaben auf im Geltungsbereich liegenden Grundstücken verhindern oder zumindest er­schweren. Zudem widerspricht der Bebauungsplan in Teilen der vom Landratsamt Ebersberg erlassenen Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Hennigbach. Das liegt daran, dass dessen Aufstellung lange vor dem Erlass der genannten Verordnung erfolgte.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 13.07.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans gefasst. Auf die Niederschrift über die Sitzung vom 13.07.2023, die sowohl im RIS als auch im Rathaus eingesehen werden kann, wird verwiesen.

Im Zeitraum 08.07. bis 22.07.2024 wurde die frühzeitigte Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 22.07.2024 zur geplanten Aufhebung des Bauleitplans und zum Satzungsentwurf zu äußern. Einige der beteiligten Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zur geplanten Aufhebung des Bebauungsplans vor.
Der Marktgemeinderat fasste in der Sitzung am 14.11.2024 die Abwägungsbeschlüsse zu den betreffenden Stellungnahmen und billigte zugleich den Satzungsentwurf.

Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans -Fassung 14.11.2024- wurde im Zeitraum 05.12.2024 bis 07.01.2025 im Internet veröffentlicht und gleichzeitig im Rathaus öffentlich ausgelegt. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde noch einmal die Gelegenheit zur Stellungnahme gebeten.

Anregungen wurden im Zuge der vorstehenden Beteiligung keine vorgebracht, lediglich die Schreiben der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 07.01.2025 und der beim Landratsamt Ebersberg angesiedelten Brandschutzdienststelle vom 11.12.2024 enthalten einige Hinweise. Die genannten Schreiben sind den Mitgliedern des Marktgemeinderats zusammen mit der Beschlussvorlage und dem Entwurf der im Beschlussvorschlag genannten Satzung übersandt worden, so dass dem Gremium der Inhalt der Schreiben bekannt ist.

Nachdem eine Änderung des Satzungsentwurfs aufgrund der beiden Stellungnahmen nicht erforderlich ist, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst, die Satzung ausgefertigt und der Satzungsbeschluss öffentlich bekanntgemacht werden.

Beschluss

1.
Der Marktgemeinderat nimmt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der erneut durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle, die Hinweise enthält, wird wie folgt abgewogen:

2.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 07.01.2025
Die Stellungnahme der Handwerkskammer wird zu Kenntnis genommen.
Der Bebauungsplan setzt als Art der Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest, Ausnahmen sind nicht zulässig. Es gilt die Baunutzungsverordnung 1962 (BauNVO 1962). D.h., bisher sind Wohngebäude, der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Diese Nutzungen sind künftig auch nach § 34 Baugesetzbuch zulässig, da die Beurteilung der Zulässigkeit auch im künftig unbeplanten Innenbereich nach der faktischen Art der Nutzung im Sinne der Baunutzungsverordnung erfolgt. Bestehende Betriebe werden durch die Aufhebung des Bebauungsplans nicht benachteiligt. Die Betriebe haben Bestandsschutz. Die Aufhebungssatzung wirkt sich nicht auf die bestehenden Genehmigungen aus und ermöglicht keine bestandseinschränkenden Nutzungen, die über bisherige Zulässigkeitstatbestände hinausgehen.

Die Stellungnahme hat keine Anpassung der Satzung zur Folge.

3.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg –Brandschutzdienststelle– vom 11.12.2024
Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle wird zur Kenntnis genommen.
Mit diesem Verfahren erfolgt die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans, nicht die Überplanung des Gebiets. In die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans können Hinweise zum Brandschutz nicht aufgenommen werden. Das Landratsamt wird in seiner Funktion als untere Bauaufsichtsbehörde im Zuge der Bearbeitung von Bauanträgen jeweils prüfen, ob Auflagen oder Hinweise zum Objektschutz, zu Rettungswegen oder der Löschwasserversorgung in die Bescheide über die Genehmigung der Vorhaben aufzunehmen sind.
Die Stellungnahme vom 11.12.2024 hat keine Änderung der Satzung zur Folge.

4.
Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 30 für das Gebiet „Böhmerwaldstraße“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird in der Fassung vom 16.01.2025 als Satzung beschlossen.

5.
Der Handwerkskammer und der Brandschutzdienststelle, die Hinweise im Zuge des Beteiligungsverfahren vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

6.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss vom 16.01.2025 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Magnus Gfüllner war während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.

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7. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 53 -1. Änderung- für das Sportzentrum Markt Schwaben Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.12.2021 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
16.12.2021
7
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
16.01.2025
7

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 auf Antrag der Tennisfreunde Markt Schwaben e. V. vom 05.11.2021 beschlossen ein Verfahren zur Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 Sportzentrum einzuleiten.

Mit der Aufstellung des Bauleitplans sollten folgende städtebauliche Ziele verfolgt werden:

  • Erweiterung der Tennisanlage um eine einen Bauraum für eine Tennishalle zuzüglich eines Technikgebäudes und eines Lager- und Werkstattgebäudes 

  • Zulässigkeit eines Technikgebäudes als blickgeschützte oder verkleidete See-Container-Lösung

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung hätte den nördlichen Bereich der Tennisanlage einschließlich Vereinsheim auf dem Gelände des Sportzentrums Markt Schwaben, Fl.Nr. 466, Gemarkung Markt Schwaben umfasst.

Mit dem Verein ist vereinbart gewesen, dass die Beauftragung eines Stadtplanungsbüros für das Verfahren in Abstimmung mit dem Markt zu erfolgen hat. Ein entsprechender Auftrag ist noch nicht erteilt worden. 

Auf Anfrage des Marktes, ob die 1. Änderung des Bebauungsplans Sportzentrum weiter betrieben werden soll oder eingestellt werden kann, äußert sich der Verein mit E-Mail vom 22.11.2024 wie folgt:

„Wir haben unsere Rahmenbedingungen für den Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Markt Markt Schwaben und dem Verein TennisFreunde Markt Schwaben e.V. in der Zwischenzeit sorgfältig geprüft und Informationen eingeholt.

Das Ergebnis war letztlich eindeutig. Die ursprüngliche Basisidee einer Traglufthalle lässt sich aus einer Reihe von Gründen auf den Bestandsplätzen nicht sinnvoll umsetzen.

Daher folgen wir Ihrem Vorschlag, die Bebauungsplanänderung Sportzentrum einzustellen.

Wichtig ist, dass der Bedarf nach einer Hallenlösung weiterbesteht, nur die Umsetzung auf der Bestands-Tennisanlage nicht sinnvoll möglich ist. Wegen alternativen Lösungsoptionen plant die Vereinsführung, auf die Bürgermeisterin zuzugehen.

Festzustellen ist, dass ein Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht mehr vorliegt. Die Einstellung des Verfahrens ist zu empfehlen.

Beschluss

Der Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2021 wird aufgehoben, weil ein Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch für eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 „Sportzentrum“ aktuell nicht besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö 8
Datenstand vom 24.03.2025 10:27 Uhr