Datum: 20.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Vorbereitung auf die Zukunft: Ausbau des Glasfasernetzes in Markt Schwaben / Deutsche Telekom AG Sachstandsinformation
3 Ausbaustrecke München-Mühldorf-Freilassing (ABS 38) Austausch mit der ABS 38 Projektgruppe der Deutsche Bahn AG Sachstandsinformation
4 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
4.1 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 23.01.2025
4.2 Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 30.01.2025
4.3 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.02.2025
5 Haushalt 2025
5.1 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung
5.2 Stellenplan 2025 Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung
5.3 Finanzplan 2024 – 2028 Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung
5.4 Ermächtigung Kreditaufnahmen Beratung und Beschlussfassung
6 Finanzen
6.1 Zuschussantrag Kreisverkehrswacht Ebersberg e.V. - "Gemeindecent 2025" Beratung und Beschlussfassung
6.2 Kreisjugendring Ebersberg – Gemeindlicher Grundbetrag zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2025 Beratung und Beschlussfassung
6.3 Nutzungsübergabe Vertriebenenkreuz Friedhof Markt Schwaben Beratung und Beschlussfassung
7 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö 1

Sachvortrag

Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Vorbereitung auf die Zukunft: Ausbau des Glasfasernetzes in Markt Schwaben / Deutsche Telekom AG Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Sachstandsinformation 2

Sachvortrag

In Zeiten fortschreitender Digitalisierung sind schnelle und stabile Internetverbindungen für uns alle von entscheidender Bedeutung. Die Deutsche Telekom plant daher, das Telekommunikationsnetz in der Marktgemeinde Markt Schwaben auf ein modernes FTTH-Netz (Glasfaser bis in die Wohnung/ins Gebäude) aufzurüsten.

In den vergangenen Monaten fanden hierzu zahlreiche Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Telekom und den Vertretern der Verwaltung statt, um zukunftsfähige Voraussetzungen für Arbeit und Freizeit zu schaffen.

Nach aktuellem Planungsstand wird die Deutsche Telekom ab Mitte 2025 eigenwirtschaftlich damit beginnen, im Gebiet der Kommune Markt Schwaben ein hochmodernes Glasfasernetz auszubauen. Der geplante Ausbau umfasst den durchgängigen Einsatz modernster Glasfaser-Technologie, von der Vermittlungsstelle über den Glasfaser-Verteilerkasten bis hin zum Haus. Bestehende sowie neue Anschlüsse im Versorgungsbereich der ausgebauten Glasfaser-Verteilerkästen sollen im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten mit FTTH-Technik ausgestattet werden.

Um den Marktgemeinderat umfassend über dieses Vorhaben zu informieren, berichtet die für Markt Schwaben zuständige Regionalmanagerin der Deutschen Telekom, Frau Lisa Schäfer, gemeinsam mit ihrem Team in der Marktgemeinderatssitzung über den aktuellen Planungsstand 2025, den voraussichtlichen Projektzeitplan sowie weitere Projektdetails.

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3. Ausbaustrecke München-Mühldorf-Freilassing (ABS 38) Austausch mit der ABS 38 Projektgruppe der Deutsche Bahn AG Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Sachstandsinformation 3

Sachvortrag

Die ABS38 ist ein bedeutendes Infrastrukturprojekt, das die Verkehrsinfrastruktur in Südostbayern nachhaltig verbessern soll. Das Projekt umfasst dabei ein ganzes Bündel aufeinander abgestimmter Teilprojekte, die sich vom Großraum München über den Südosten Bayerns, dem Chemiedreieck und zur deutsch-österreichischen Grenzregion erstrecken. Auf einer Länge von 141 Kilometern wird die Strecke dabei elektrifiziert und ertüchtigt. Durch den Ausbau der Strecke wird die Kapazität erhöht, die Pünktlichkeit der Züge verbessert und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Zudem stärkt die ABS38 die regionale Wirtschaft, indem sie Arbeitsplätze schafft und die Mobilität für Pendler und Reisende verbessert.

Besonders der Bahnhof Markt Schwaben wird von diesen Maßnahmen profitieren, da er ein zentraler Knotenpunkt im regionalen Schienenverkehr ist.

Aktuell befindet sich die ABS38 in verschiedenen Bau- und Planungsphasen. In den vergangenen Monaten wurden bereits wichtige Meilensteine erreicht, wie die Modernisierung und der Ausbau von Gleisen und Signaltechnik. Der Fokus liegt nun auf den künftigen Baumaßnahmen, die auch eine umfassende Modernisierung des Bahnhofs Markt Schwaben umfassen.
Die geplanten Baumaßnahmen am Bahnhof Markt Schwaben konzentrieren sich auf zwei Hauptbereiche: den barrierefreien Ausbau und die Gleiserweiterungen. Es werden barrierefreie Zugänge geschaffen, um die Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dies umfasst den Einbau von Aufzügen und Rampen sowie die Anpassung der Bahnsteighöhen. Dadurch wird nicht nur der Zugang zu den Zügen erleichtert, sondern auch die Sicherheit und der Komfort für Reisende erhöht.
Zusätzlich sind Gleiserweiterungen geplant, um den steigenden Fahrgastzahlen und dem wachsenden Güterverkehr gerecht zu werden. Es werden neue Gleise verlegt und modernste digitale Technik installiert, um einen reibungslosen und leisen Bahnbetrieb zu ermöglichen. Durch diese Maßnahmen wird die Kapazität des Bahnhofs erhöht und die Pünktlichkeit der Züge verbessert.
Die ABS38 und die geplanten Modernisierungsmaßnahmen am Bahnhof Markt Schwaben sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen und umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur. Die Maßnahmen werden nicht nur den dortigen öffentlichen Nahverkehr verbessern, sondern auch einen positiven Einfluss auf die regionale Wirtschaft und den Klimaschutz haben.

Um den Marktgemeinderat umfassend über den aktuellen Projektstand zu informieren, berichtet der Gesamtprojektleiter der ABS 38 bei der DB InfraGo AG, Herr Alexander Pawlik, gemeinsam mit seinem Team in der Marktgemeinderatssitzung über den aktualisierten Projektzeitplan sowie weitere Projektdetails.

Dokumente
Download 2025-02-20_DB_ABS 38_Stand der Ausbaustrecke (ABS) 38.pdf

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4. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö beschließend 4
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4.1. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 23.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 23.01.2025 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntzugeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 23.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Heidi Müller und Andreas Stolze waren während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.

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4.2. Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 30.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 30.11.2025 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, den Haushaltsplan 2025 und die Haushaltssatzung 2025 wie vorgetragen zu beschließen.

Finanzplan 2024 - 2028
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, den Finanzplan 2024 - 2028 wie vorgetragen zu beschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 30.11.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Heidi Müller und Andreas Stolze waren während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.

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4.3. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.02.2025 zu genehmigen. 
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:

Auftragsvergabe Probeentnahme und Datenpflege Indirekteinleiterkataster 2025
Die Fa. AquaServ UG, Gera wird mit der Pflege und Fortschreibung des Indirekteinleiterkatasters und den notwendigen Untersuchungen zur Ermittlung des Starkverschmutzerzuschlags für das Jahr 2025 beauftragt.
Der Markt stellt für die Finanzierung der Probenahme und Datenerfassung brutto 25.000 € bereit.

Auftragsvergabe der Planung und Baubegleitung - Wasserleitungserneuerung
"Widderweg" - Mitverlegung mit dem KUMS
Der Ausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beauftragt das Ingenieurbüro Attila Kárpáty mit der Planung und Baubegleitung der Verlegung der Wasserleitung im Widderweg auf einer Länge von ca. 45 m.
Die Auftragssumme beträgt gemäß vorliegendem Angebot 2.998,80 € brutto.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.02.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Heidi Müller und Andreas Stolze waren während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.

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5. Haushalt 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö 5
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5.1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5.1

Sachvortrag

Nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Markt als Unterlage für die Finanzplanung eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan aufzustellen. Die von der Verwaltung erstellten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sind Grundlage der Sitzung.

1. Haushaltsplan 2025

Der Kämmerer erläutert den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans vom 20.01.2025.
Dieser schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

45.710.100 EUR
im Verwaltungshaushalt
17.317.600 EUR
im Vermögenshaushalt
63.027.700 EUR
im Gesamthaushalt

2. Haushaltssatzung 2025

Die Satzung für das Haushaltsjahr 2025 stellt sich wie folgt dar:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

des Marktes Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg)

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; 
er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                45.710.100 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                 17.317.600 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.420.100 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden i. H. v. 1.000.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         400        v. H.
    2. für die Grundstücke (B)                                         400        v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                        360        v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanz­ausschusses vom 30.01.2025 und beschließt die Haushaltssatzung 2025 sowie den Haushaltsplan 2025 i. H. v. 63.027.700 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Andreas Stolze war während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.

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5.2. Stellenplan 2025 Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5.2

Sachvortrag

Stellenplan zum Haushalt 2025

  1. Stellen in Vollzeitäquivalenten

Der Stellenplan zum Haushalt 2025 stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:


2025
2024
+/-
1.
Beamtinnen/Beamte
4,23
4,23
-
2.
Tariflich Beschäftigte
 
 
 
 
a)
Rathausverwaltung
52,14
54,64
- 2,50
 
b)
Bauhof und Betriebe
34,51
34,51
-
 
c)
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
6,00
6,00
-
 
d)
Reinigung
6,26
6,09
+ 0,17
 
e)
Feuerwehr
1,00
1,00
-
 
f)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
13,92
13,59
+ 0,33
(+ 0,50 | - 0,17)
 
g)
Ausbildung
4,00
4,00
-
Gesamtzahl Stellen
122,06
124,06
- 2,00

Der Stellenplan ist seiner rechtlichen Qualität nach keine Zustandsbeschreibung, sondern stellt die vom Marktgemeinderat gesetzte Höchstgrenze für Stellenanhebungen und -mehrungen dar.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 eine Empfehlung an den Marktgemeinderat ausgesprochen, den Stellenplan 2025 in der vorgelegten Form zu beschließen. 

Seit der Finanzausschusssitzung hat sich noch eine Änderung im Stellenplan ergeben, die aber keinen Einfluss auf die Summe der Stellen im Stellenplan hat:
Ein halber Stellenanteil (0,50) aus der Rathausverwaltung wird umgewidmet, um eine zusätzliche halbe Stelle im Jugendzentrum zu schaffen.

Der Entwurf des Stellenplans liegt als Anlage zu diesem Beschlussvorschlag bei.

Unbesetzte Stellen

Zum Stichtag 31.12.2024 waren 111,31 Stellen besetzt.
Die unbesetzten Stellen sind größtenteils auf noch nicht erfolgreich (nach-)besetzte Stellen oder individuelle Arbeitszeitanpassungen von Beschäftigten zurückzuführen.

Die Verteilung der unbesetzten Stellen je Sachbereich ist in der Tabelle „Übersicht nach Abteilungen, Sachgebieten und Sachbereichen“ (Anlage zum Stellenplanentwurf) dargestellt.

  1. Wegfallende Stellen

Folgende Stellen sind im Laufe des letzten Haushaltsjahres weggefallen bzw. der zukünftige Wegfall wurde festgelegt: 

Bezeichnung
EG
VZÄ
Erläuterung
Bereich Rathausverwaltung
- 2,0

Sachgebiet 3.4
Gebäudemanagement
10
- 1,0
Betriebsbedingter Wegfall 
Sachgebiet 4.2
Straßen- und Tiefbau
6
- 1,0
Wegfall zeitlich befristete Stelle
Summe

- 2,0


Das Personal hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt, ist aber auch die wichtigste Ressource der Verwaltung. Daher gilt es, nach folgenden Grundsätzen eine Optimierung des Personaleinsatzes anzustreben:
  • Schaffung und Aufrechterhaltung eines hohen Leistungsniveaus  
  • Rekrutierung und Sicherung talentierter und motivierter Fachkräfte 
  • Wirtschaftliche Gewährleistung der Aufgabenerfüllung

Die Verwaltung wird auf Grundlage und vor dem Hintergrund des IPM-Gutachtens vom 30.10.2020 sowie des anstehenden Prüfungsberichts des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ein Konzept zur strategischen Personalplanung erarbeiten und dem Marktgemeinderat im Entwurf vorstellen.

  1. Neue Stellen

Für den Stellenplan zum Haushalt 2025 sind keine neuen Stellen beantragt.

  1. Stellenanpassungen

Für im Stellenplan bereits vorhandene Stellen wurden folgende Anpassungen beantragt:

Bezeichnung
VZÄ
Beantragte Anpassung
A 4 - Bauen und Umwelt


SG 4.2 Straßen- und Tiefbau
Verwaltungsangestellte/r 
Straße, Wasser, Kanal


1,0
Verlängerung der Befristung bis 12/2026
(bisher: 12/2025)

Begründung:
Zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist die Erfassung und Kontrolle der versiegelten Flächen notwendig. 
Darüber hinaus müssen Wasser-, Abwasser-, Beleuchtungs- und Straßendaten in das GIS‑System eingearbeitet werden.
Es wird voraussichtlich nicht möglich sein, die notwendigen Arbeiten für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bis Ende 2025 abzuschließen.
Es wird daher die Verlängerung der Befristung beantragt, um eine ununterbrochene Sachbearbeitung zu gewährleisten.

  1. Bewertungsänderungen

Durch neue Aufgaben und eine zunehmende Komplexität bei laufenden Aufgaben verändern sich zum Teil die qualitativen Anforderungen an die Stelleninhaber/innen. 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die vermutlichen Stellenhebungen des kommenden Jahres innerhalb gewisser Toleranzen zu schätzen sind und diese Schätzungen in den Stellenplan über die Anzahl und Wertigkeit der Stellen eingehen sollen. 
Aus der Ausweisung höherwertiger Stellen im Stellenplan können einzelne Beschäftigte keinen Anspruch auf eine höhere Eingruppierung ableiten. Nur bei Erfüllung der entsprechenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich die Eingruppierung als zwingende rechtliche Folge.

Es wurden daher, wie in den Vorjahren, folgende Bewertungsänderungen nach Erfahrungswerten eingeplant:
Entgeltgruppe
Vollzeitäquivalente
Bewertungsänderung

Entgeltgruppe
Vollzeitäquivalente
Bewertungsänderung
EG 11
+ 0,49

EG 5
+ 0,21
EG 10
+ 0,03

EG 3
- 0,72
EG 9 c
+ 1,00

S 11 b
+ 0,50
EG 9 a
- 2,39

S 8 b
- 0,18
EG 8
- 0,35

S 8 a
- 0,13
EG 7
+ 3,04

S 4
+ 0,31
EG 6
- 1,81




  1. Personalhaushalt

Die Veranschlagung von Personalausgaben erfolgt nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen. Bei der Planung werden alle besetzten Stellen mit den individuellen Auszahlungen je nach Besetzung und unbesetzte Stellen mit Jahresmittelbeträgen veranschlagt. 

Personalausgaben sind insbesondere die Entgelt- und Besoldungsausgaben, Arbeitgeberbeiträge zur Sozial- und Zusatzversicherung und zum Versorgungsverband der Beamtinnen und Beamten sowie Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Insgesamt ergibt sich für den Personalhaushalt 2025 ein Ansatz in Höhe von 9.472.900 €.
Dies stellt gegenüber dem Ansatz für 2024 eine Mehrung von 194.200 € dar. 

Die Mehrkosten entstehen insbesondere aus folgenden Gründen:

Mehrkosten ca.
Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen
  • TVöD:                        + 3,0 % ab 01.01.2025 (Schätzung)                 
  • Besoldung:                + 5,5 % ab 01.02.2025
                                   + 3,0 % ab 01.11.2025 (Schätzung)
238.800 €

Automatische Stufenerhöhungen durch Erreichen der Stufenlaufzeit
37.200 €

Gleichzeitig konnte durch eine Reduzierung von Stellen eine Einsparung von ca. 91.700 € realisiert werden.

Tatsächlich wurden im Jahr 2024 ca. 8.785.000 € an Personalkosten ausgegeben. 
Die Einsparungen beruhen insbesondere auf verzögerten bzw. bisher noch nicht vollzogenen Neueinstellungen bzw. Ersatzeinstellungen sowie auf Wegfällen von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Aufgrund der bestehenden Personalzuweisung zum KUMS erfolgt über die Verwaltungskostenpauschale eine Erstattung von Personalausgaben an den Markt in Höhe von ca. 120.000 €.

Im nachfolgenden Diagramm wird die Entwicklung der Personalausgaben in den letzten Jahren dargestellt.

In dem Diagramm werden neben den direkten Personalausgaben im Deckungskreis 40 auch die Sachkosten im Personalbereich (externen Personalkosten) ausgewiesen (orange dargestellt).
Hierzu zählen Fort- und Ausbildungskosten sowie Kosten für externe, nicht direkt beschäftigte Unterstützungskräfte. 
In Summe ist für diese Ausgaben in 2025 ein Betrag von 194.000 € vorgesehen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Stellenplan 2025 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5.3. Finanzplan 2024 – 2028 Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5.3

Sachvortrag

Der Kämmerer verweist auf die Haushaltsberatungen vom 21.11.2024, 26.11.2024 und 30.01.2025 sowie auf die Beratung vom 20.01.2025 mit der Rechtsaufsicht und erläutert den Entwurf des Finanzplans 2024 - 2028. Dieser schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

66.940.900 €
im Gesamthaushalt 2024
63.027.700 €
im Gesamthaushalt 2025
59.986.600 €
im Gesamthaushalt 2026
58.015.600 €
im Gesamthaushalt 2027
58.437.700 €
im Gesamthaushalt 2028

Zum Vergleich beträgt das Rechnungsergebnis 2023 gesamt 68.568.172 EUR.

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanz­ausschusses vom 30.01.2025 und beschließt den Finanzplan 2024 - 2028 wie vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5.4. Ermächtigung Kreditaufnahmen Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5.4

Sachvortrag

Die Haushaltssatzung 2025 sieht eine Darlehensaufnahme i. H. v. 3.420.100 € vor.

Da die Kreditinstitute ihre Angebote zum Teil nur sehr kurzfristig halten können, hat es sich in der Praxis bewährt, dass die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme auf den Ersten Bürgermeister übertragen worden ist. Die Verwaltung empfiehlt, diese Regelung beizubehalten.

Die Verwaltung wird das Darlehen erst dann aufnehmen, wenn die Haushaltsgenehmigung 2025 endgültig vorliegt und die Liquidität der Kasse durch andere Mittel nicht mehr gegeben ist. 

Vor der Darlehensaufnahme werden entsprechende Angebote eingeholt; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag. Über die Aufnahme des Darlehens, einschließlich der Konditionen, wird dem Marktgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung berichtet.

Beschluss

Das Gremium beauftragt die Erste Bürgermeisterin nach vorliegender Haushaltsgenehmigung mit der Darlehensaufnahme gemäß der Haushaltssatzung 2025 entsprechend folgender Kriterien:

  1. Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, im Rahmen der Haushaltssatzung
    Darlehen i. H. v. max. 3.420.100 € aufzunehmen.
  2. Vor den Darlehensaufnahmen sind entsprechende Angebote einzuholen; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag.
  3. Über die Aufnahme der Darlehen, einschließlich der Darlehenskonditionen, ist dem Marktgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung Kenntnis zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Finanzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö 6
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6.1. Zuschussantrag Kreisverkehrswacht Ebersberg e.V. - "Gemeindecent 2025" Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 21.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 6.1

Sachvortrag


Aus der Historie heraus erhält die Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. bereits seit vielen Jahren (die Historie lässt sich bis 1995 zurückverfolgen) einen jährlichen Zuschuss vom Landkreis für ihre Arbeit u. a. im Rahmen der Verkehrserziehung der Schulkinder. Im Jahr 2019 wurde dieser Zuschuss von 2.000 € auf 3.000 € erhöht.

Auch die 21 Landkreisgemeinden unterstützen die Kreisverkehrswacht seit vielen Jahren mit dem sogenannten „Gemeindepfennig“. Dieser laufende Zuschuss wurde im Jahr 2018 von 0,02 € auf 0,05 € je Einwohner erhöht, um den steigenden Fixkosten Rechnung zu tragen. Der Vorschlag zur Erhöhung kam aus den Reihen der Bürgermeister anlässlich der Bürgermeister­dienstversammlung am 06.02.2017.

Mit dem „Gemeindecent“ wird die breit gefächerte Arbeit der Kreisverkehrswacht und ihrer ehrenamtlichen Mitglieder in den Bereichen Jugendverkehrserziehung, Präventions­aufklärung, Fortbildung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen sowie Lehrkräften u. v. a. m. bezuschusst.
Über die zahlreichen Aktivitäten der Kreisverkehrswacht gibt die folgende Internetseite Auskunft: http://www.verkehrswacht-ebersberg.de/

Um die Verkehrssicherheitsarbeit im Landkreis auf diesem hohen Level halten zu können und damit vor allem die Schwächsten im Straßenverkehr zu schützen, sei weiterhin die Unterstützung aller Landkreis­gemeinden erforderlich.

Im Vorjahr haben wieder alle 21 Landkreisgemeinden geschlossen die Verkehrssicherheits­arbeit der Kreis­verkehrs­wacht mit dem „Gemeindecent 2024“ unterstützt.

Mit Antrag vom 04.12.2024 bittet die Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. um Überweisung des vereinbarten jährlichen „Gemeindecents“ für das Jahr 2025 in Höhe von 5 ct pro Einwohner (Stand: 30.06. des Vorjahres):

Einwohnerstand zum 30.06.2024 (13.588) x 0,05 € = 679,40 €.

Die Verwaltung schlägt vor, den laufenden Zuschuss auch in diesem Jahr wie beantragt zu gewähren.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die Haushalts­konsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushalts­mittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.

Das Gremium beschließt, der Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. den „Gemeindecent“ für das Jahr 2025 in Höhe von 679,40 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6.2. Kreisjugendring Ebersberg – Gemeindlicher Grundbetrag zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2025 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 21.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2.2
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 6.2

Sachvortrag


Der Kreisjugendring (KJR) Ebersberg stellt mit Schreiben vom 28.01.2025 einen Antrag auf Auszahlung des sogenannten Gemeindlichen Grundbetrags zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2025. Wie vereinbart übernimmt auch dieses Jahr wieder der Kreisjugendring Ebersberg die Zuschussvergabe an die Jugend­organisationen. Die Förderung basiert auf den Zuschuss­richt­linien, die mit dem 01.01.2018 in Kraft getreten sind. 
Die 21 Gemeinden leisten jährlich einen pauschalen Sachkostenbeitrag, der sich an der Einwohner­zahl orientiert. Dieser Gemeindliche Grundbetrag basiert auf dem Pro-Kopf-Betrag von 0,10 € multipliziert mit der jeweiligen Einwohnerzahl der Kommune. Daraus ergibt sich für Markt Schwaben, gemäß der Einwohnerzahl zum 31.12.2021, ein Betrag i. H. v. 1.376,10 €.

Anmerkung: Die Einwohnerzahl wird 5 Jahre lang als Basis zur Berechnung des Grundbetrags verwendet. Die nächste Abfrage erfolgt entsprechend zum 31.12.2026 und wird dann im Schreiben für 2028 berücksichtigt.

Zuschüsse im Gemeindegebiet Markt Schwaben in 2024:

Verein/Organisation
Betrag
Evangelische Jugend
489,00 €
Freie evangelische Gemeinde (FEG)
301,00 €
Jugendfeuerwehr
358,00 €
Kgl. priv. Feuerschützengesellschaft
460,80 €
Pfarrjugend St. Margaret
2.201,57 €
SpVgg Markt Schwabener Au e. V.
70,00 €
THW-Jugend Markt Schwaben e. V.
4.515,09 €
Turnverein von 1895
1.233,16 €
Summe
9.628,62 €

Übersicht - Gemeindlicher Grundbetrag ab 2016:

Jahr
Betrag
2016
1.092,50 €
2017
1.016,33 €
2018
1.336,10 €
2019
1.336,10 €
2020
1.336,10 €
2021
1.336,10 €
2022
1.336,10 €
2023
1.376,10 €
2024
1.376,10 €

Das Zuschusssystem ist ein landkreisweites Solidar-System aller 21 Gemeinden.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die Haushalts­konsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushalts­mittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.
Das Gremium beschließt, dem Kreisjugendring Ebersberg den Gemeindlichen Grundbetrag zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2025 in Höhe von 1.376,10 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6.3. Nutzungsübergabe Vertriebenenkreuz Friedhof Markt Schwaben Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 6.3

Sachvortrag

Die Verwaltung informiert, dass im Frühjahr 2024 das große alte Holzkreuz der Sudetendeutschen Landsmannschaft aus dem Jahre 1953 abgebaut werden musste, da u. a. die Standsicherheit nicht mehr gegeben war. 

Das vier Meter hohe Denkmal mit der Aufschrift „Den Toten der Heimat“ wurde letztmalig 1975 gestrichen und saniert. Ein großer Riss gefährdete zuletzt die Sicherheit und Standfestigkeit und so wurde von der Vorstandschaft der Sudetendeutschen Landsmannschaft beschlossen, das Kreuz abzubauen. Der Querbalken mit Aufschrift wurde dem Heimatmuseum übergeben.

Im Herbst 2024 hat sich die Kolpingsfamilie mit der Sudetendeutschen Landsmannschaft und der Verwaltung abgestimmt, um erneut an bestehender Stelle ein Kreuz im Gedenken an alle Vertriebenen zu errichten.

Die Sudetendeutsche Landsmannschaft würde die Nutzung der Fläche für das ehemalige Vertriebenenkreuz mit allen Rechten und Pflichten an die Kolpingsfamilie übertragen. Das Vertriebenendenkmal (Stein und Bepflanzung davor) soll weiterhin in der Nutzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft bleiben.

Da sich das Kreuz auf gemeindlicher Flur befindet, muss der Markt Markt Schwaben als Eigentümer des gemeindlichen Friedhofs einer Nutzungsübertragung auf seinem Grundstück zustimmen. 

Die Kolpingsfamilie verpflichtet sich auf Grundlage der Nutzungsübertragung der Sudetendeutschen Landsmannschaft, die Folgelasten und die Verkehrssicherungspflicht, wie beispielsweise die jährliche Standsicherheitsprüfung, sowie etwaige Sanierungsmaßnahmen zu übernehmen. 

Den beiden Vereinen sei ausdrücklich für ihr großes Engagement und den wertvollen Beitrag zur Heimat- und Geschichtspflege am Ort gedankt. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung ist es dem Markt nicht gestattet, Kosten für dieses Projekt zu tragen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung, der Sudetendeutschen Landsmannschaft und der Kolpingsfamilie zur Kenntnis und genehmigt die Nutzungsübertragung auf dem gemeindlichen Friedhof. Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die beiliegende Nutzungsübergabe zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 05.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 5
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö 7

Sachvortrag

Neusatzer Straße Verkehrsregelung - Einbahnstraße
Die Verwaltung informiert, dass das Gespräch mit den Anwohnern am 14.01.2025 stattgefunden hat und die Einrichtung einer testweisen Einführung einer Einbahnstraße Zustimmung gefunden hat. Die Umsetzung soll ab März/April für acht Monate erfolgen. Der genaue Beginn der Maßnahme wird im Vorfeld bekannt gegeben. Der UVSK wird sich in der Oktobersitzung erneut mit der Thematik befassen.

Wintermarkt - Veranstaltungssicherheit
Zum Wintermarkt am 23.02.2025 wird die Verwaltung alle Zufahrten zur Marktfläche mit Terrorschutzmaßnahmen sichern. Dafür bekommen wir einmalig von der Gemeinde Poing Terrorsperren ausgeliehen. Die Erfahrung aus dieser Maßnahme wird voraussichtlich in der Marktgemeinderatssitzung im März vorgestellt. 

Datenstand vom 24.03.2025 09:02 Uhr