Datum: 20.03.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.01.2025
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.02.2025
3 Bauleitplanung Flächennutzungsplan -24. Änderung- für das Gebiet "geplante Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg und Teilfläche des Adlberger-Hofs in der Walkstraße" Billigung des Entwurfs für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 36 für das Gebiet "geplante Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg" Billigung des Entwurfs für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Beratung und Beschlussfassung
5 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet Markt Schwaben Süd III einschließlich dessen 1. Änderung Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans einschließlich seiner 1. Änderung Beratung und Beschlussfassung
6 Gebührenfreies Parken für E-Fahrzeugen gem. Elektromobilitätsgesetz - 1. Änderung der Parkgebührenverordnung Beratung und Beschlussfassung
7 Verkehrssituation Neues Schulzentrum Vorstellung Ergebnisse Mobilitätsumfrage / Beobachtung der Verkehrssituation Sachstandsinformation
8 Vier-Jahreszeiten-Märkte Erfahrungsbericht PKS Messevertrieb Sachstandsinformation
9 Abfallwirtschaft Vorgehen Tonnensammelstelle Bahnhofallee Sachstandsinformation
10 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen
11 Finanzen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö 1

Sachvortrag

Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.01.2025 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:

Umsetzung Fahrradabstellanlagen Bahnhof Markt Schwaben
Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag an die Fa. Gronard aus München i.H.v. 238.679,59 € zu vergeben.

Neubau kommunales Schulzentrum

Ausführung Fahrrad- und Müllüberdachung
Der Marktgemeinderat genehmigt die Variante Müllhaus eingehaust und überdacht, Fahrradstellplätze überdacht und frei (Einhausung optional) für die Ausführung der Fahrrad- und Müllüberdachung und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Angebote einzuholen. Die Ausführung soll nach den Richtlinien des ADFC erfolgen. 

Abbruch der alten Mittelschulgebäude - Nachtrag für die Entrümpelung und Materialbeprobung
  1. Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag i.H.v. 13.556,00 € (brutto) für den die Entrümpelung der alten Mittelschule.
  2. Der Marktgemeinderat genehmigt im Nachgang die Kosten für die zusätzliche Probesanierung i.H.v. 14.108,64 Euro (brutto).

Nachtrag zum bestehenden Vertrag mit dem Projektsteuerer Hitzler Ingenieure
  1. Der Marktgemeinderat genehmigt die Abschlagsrechnung Nr. 15 inkl. der Laufzeitverlängerung in Höhe von 395.646,06 Euro (brutto) nicht und bezahlt einen Teil in Höhe von 300.000€. Nach der Umsetzung des Projektes erfolgt eine Prüfung der mangelhaften Leistungen und des Einbehalts.
  2. Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Vertrag mit der Projektsteuerung Hitzler Ingenieure, durch eine Nachtragsverlängerung mit den Konditionen zum ursprünglichem Vertrag vom 11.05.2018 abzuschließen.

Nachtrag Regie Material Heizung und Sanitär
Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag 64 der Firma Daume in Höhe von 11.374,38 € brutto.

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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.02.2025 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:

Neubau kommunales Schulzentrum

Betonsteinwerkarbeiten Firma Koch - Nachtrag Bauzeitverlängerung
Der Marktgemeinderat stimmt der verhandelten Summe für den Nachtrag Nr. 09 i.H.v 59.500,00 € (brutto) zu.

Innentür Firma Stahl-Metallbau Vetter - 4. Teilrechnung
Der Marktgemeinderat genehmigt die Zahlung der 4. Teilrechnung i.H.v. 34.204,94 € (brutto).

Raible + Partner Nachtrag Nr. 7
Der Marktgemeinderat genehmigt die Zahlung der Teil-Schlussrechnung i.H.v. 69.245,92 € (brutto).

Fußboden Firma Wildenauer Schlussrechnung
  1. Der Marktgemeinderat stimmt der Schlussrechnung i.H.v. 230.622,46 € (brutto) zu.
  2. Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung Angebote für die Versiegelung einzuholen, um diese dann dem Marktgemeinderat vorzustellen. Im Anschluss daran wird die Versiegelung der Böden beauftragt.

Außenanlagen Firma Hallertauer 1. Teilschlussrechnung
Der Marktgemeinderat stimmt der 1. Teilschlussrechnung i.H.v. 69.480,38 € (brutto) zu.

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3. Bauleitplanung Flächennutzungsplan -24. Änderung- für das Gebiet "geplante Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg und Teilfläche des Adlberger-Hofs in der Walkstraße" Billigung des Entwurfs für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
14.03.2024
3
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
25.04.2024
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
27.06.2024
8
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
19.12.2024
7
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.03.2025


Der Marktgemeinderat hat sich im ersten Halbjahr des Jahres 2024 mehrfach mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden beschäftigt und beschlossen auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Hanslmüllerweg eine Unterkunft zur Unterbringung von bis zu 90 Flüchtlingen planen und errichten zu lassen.
Das Grundstück Fl.Nr. 431, auf dem der Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft geplant ist, liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 19.12.2024 das Erfordernis für eine Überplanung des Grundstücks festgestellt und die Aufstellungsbeschlüsse für eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans (= Bebauungsplan Nr. 36) gefasst.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden die folgenden Ziele verfolgt (vgl. Niederschrift über die Sitzung vom 19.12.2024):
Darstellung der westlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 431 als Fläche für den
    Gemeinbe­darf mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude und
    Einrichtungen
Darstellung der westlichen Teilfläche der landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 432 sowie
    der nordwestlichen Teilfläche des Hofgrundstücks Fl.Nr. 433 als Fläche für die Landwirtschaft

Im Zuge der Überplanung des Grundstücks ist ein reguläres Bauleitplanverfahren durchzuführen, weil das Grundstück im Außenbereich liegt und der Markt die Möglichkeit einer dauerhaften baulichen Nutzung des Grundstücks schaffen möchte. Aktuell ist von einer zeitlich befristeten Nutzung der zu errichtenden Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auszugehen. Die Überlegungen des Marktes gehen in die Richtung die Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt einer anderen Nutzung zuzuführen.

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4. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 36 für das Gebiet "geplante Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg" Billigung des Entwurfs für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
14.03.2024
3
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
25.04.2024
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
27.06.2024
8
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
19.12.2024
8
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.03.2025
4

Der Marktgemeinderat hat sich im ersten Halbjahr des Jahres 2024 mehrfach mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden beschäftigt und beschlossen auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Hanslmüllerweg eine Unterkunft zur Unterbringung von bis zu 90 Flüchtlingen planen und errichten zu lassen.
Das Grundstück Fl.Nr. 431, auf dem der Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft geplant ist, liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 19.12.2024 das Erfordernis für eine Überplanung des Grundstücks festgestellt und die Aufstellungsbeschlüsse für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 gefasst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die folgenden Ziele verfolgt (vgl. Niederschrift über die Sitzung vom 19.12.2024):
● Festsetzung der westlichen Teilfläche des aktuell landwirtschaftlich genutzten Grundstücks
    Fl.Nr. 431 als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken
    dienende Gebäude und Einrichtungen
● Festsetzung der östlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 431 als Fläche für die Landwirtschaft
● Festsetzung der nördlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 431 als Fläche für Entwässerungs-
    anlagen (z. B. offener Graben)
● Festlegung und Festsetzung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
    Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Im Zuge der Überplanung des Grundstücks ist ein reguläres Bauleitplanverfahren durchzuführen, weil das Grundstück im Außenbereich liegt und der Markt die Möglichkeit einer dauerhaften baulichen Nutzung des Grundstücks schaffen möchte. Aktuell ist von einer zeitlich befristeten Nutzung der zu errichtenden Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auszugehen. Die Überlegungen des Marktes gehen in die Richtung die Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt einer anderen Nutzung zuzuführen. Die geplante dauerhafte bauliche Nutzung des Grundstücks bedeutet einen Eingriff in Natur und Landschaft, der auszugleichen ist. Deshalb müssen im Zuge des Bauleitplanverfahrens eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt und in die Satzung über den Bebauungsplan Festsetzungen zu den geplanten Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen aufgenommen werden. Diese können auch an anderer Stelle umgesetzt werden, der Ausgleich muss somit nicht im vollem Umfang auf dem „Baugrundstück“ am Hanslmüllerweg erfolgen.

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5. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet Markt Schwaben Süd III einschließlich dessen 1. Änderung Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans einschließlich seiner 1. Änderung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
08.12.2022
9
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
06.02.2025
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.03.2025


Für die bebauten Grundstücke entlang des östlichen Teils des Graf-Sieghart-Weges sowie das unbebaute Grundstück nördlich des Graf-Sieghart-Weges gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 Markt Schwaben Süd III und seiner 1. Änderung.

Der Bebauungsplan Markt Schwaben Süd III wurde im Jahr 1958 aufgestellt, die 1. Änderung ist im Jahr 1965 in Kraft getreten. 
Es ist festzustellen, dass die Festsetzungen der damaligen Planung zum Teil nicht mehr zeitgemäß sind und die aktuellen Bedürfnisse der Grundstückseigentümer nicht berücksichtigen. Im Zuge der Nachverdichtung stellen Bauwillige wiederkehrend Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan enthält insbesondere hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht mehr zeitgemäße Regelungen, die der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum entgegenstehen und in der Folge dazu geführt haben, dass bereits mehrere Befreiungen von den Festsetzungen erteilt worden sind. Das wiederholte Erteilen von Befreiungen kann dazu führen, dass einzelne Regelungen des Bebauungsplans oder aber die gesamte Satzung obsolet sein können. Damit ist eine vollständige Umsetzung der damaligen städtebaulichen Ziele nicht mehr zu erwarten. Auch für eine eventuelle spätere Bebauung des bisher unbebauten Grundstücks Fl.Nr. 456 nördlich des Graf-Sieghart-Weges stellt der bisherige Bebauungsplan keine angemessene Grundlage für zeitgemäße Wohnbebauung mehr dar.


Für den Fall, dass ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans und seiner 1. Änderung durchgeführt wird, richtet sich die Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) bzw. für den östlichen Teil des unbebauten Grundstücks Fl.Nr. 456 nach § 35 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich).

Gleichwohl kann der Markt im Rahmen seiner Planungshoheit bei Vorliegen eines Planungserfordernisses im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch jederzeit ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das bisherige Plangebiet oder Teile davon einleiten.
Ein Teil des ursprünglichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 10 Markt Schwaben Süd III und seiner 1. Änderung wurde durch den im Jahr 2013 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 65 Markt Schwaben Süd 3 – 1 – 1 neu überplant (Graf-Sieghart-Weg 2 – 10 b). Der Geltungsbereich umfasst die bebauten Grundstücke im westlichen Teil des Graf-Sieghart-Weges. Dieser Bebauungsplan Nr. 65 Markt Schwaben Süd 3 -1 – 1 soll weiterhin Bestand haben und von einer eventuellen Aufhebung des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 10 Markt Schwaben Süd III nicht betroffen sein.

In der Sitzung am 08.12.2022 hat der Haupt- und Bauausschuss bereits über die Thematik beraten. In der Folge hat der Erste Bürgermeister im Februar 2023 mit dem Eigentümer des großen unbebauten Grundstücks Fl.Nr. 456 nördlich des Graf-Sieghart-Weges über die Über­legungen des Marktes zur Aufhebung des bestehenden, sehr alten Bebauungsplans gesprochen. In diesem Gespräch hat der Eigentümer angedeutet, es gäbe nach wie vor keine konkreten Pläne für eine bauli­che Nutzung der Fläche am Graf-Sieghart-Weg. Weiterhin hatte er zugesagt, den Markt über eventuelle künftige Nutzungsabsichten zu informieren.
Über Nutzungsabsichten des Eigentümers ist aktuell nichts bekannt und es ist angezeigt den Bebauungsplan aufzuheben.
Bebauungspläne, die Baurecht geschaffen haben, dann aber nicht umgesetzt werden, stellen ein Problem dar im Hinblick auf die städtebauliche Begründung der Notwendigkeit von neuem Bauland an anderer Stelle. Um neue Bereiche für die Schaffung von notwendigen Wohnbauflächen (z.B. am Hauser Weg) überplanen zu können, muss zunächst der Nachweis erbracht werden, dass zur Schaffung von Wohnbebauung eine Überplanung neuer Grundstücke tatsächlich erforderlich ist und keine bereits überplanten Flächen mit Baurecht mehr zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung hat den Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 456 im Dezember 2023 darüber informiert, dass sich die gemeindlichen Gremien aktuell erneut mit der Aufhebung des Bebauungsplans, dessen Planinhalte nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielen für das Quartier entsprechen, befassen.

Mit Schreiben vom 17.10.2024 wurde der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 456 darüber hinaus schriftlich über die Folgen einer eventuellen Aufhebung des Bebauungsplans informiert (künftige Beurteilung der Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben auf dem westlichen Grundstücksteil nach den Regelungen des § 34 Baugesetzbuch zum nicht überplanten Innenbereich, von Einzelbauvorhaben auf dem größeren, östlichen Grundstücksteil nach den Regelungen des § 35 Baugesetzbuch zum Außenbereich).

Der Haupt-und Bauausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 06.02.2025 mit der Thematik beschäftigt und dabei dem Marktgemeinderat empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 10 Markt Schwaben Süd III einschließlich seiner 1. Änderung aufzuheben und das entsprechende Verfahren einzuleiten. 
Der Bebauungsplan Nr. 65 Markt Schwaben Süd 3 – 1 – 1 soll hiervon unberührt bleiben und weiterhin Bestand haben. 

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6. Gebührenfreies Parken für E-Fahrzeugen gem. Elektromobilitätsgesetz - 1. Änderung der Parkgebührenverordnung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Am 30.12.2024 wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt die „Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung (ZuStV)“ verkündet (GVBl. 2024 S. 645). Die Landesregierungen sind durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bundesrechtlich ermächtigt, für die Festsetzung von Parkgebühren Gebührenordnungen zu erlassen und in diesen Höchstsätze festzulegen. Der seit vielen Jahren bestehende § 10 ZustV regelt in Bayern die Parkgebühren zum Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Nun wurde § 10 ZustV dahingehend ergänzt, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne von § 3 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) ab dem 01.04.2025 bayernweit generell in den ersten drei Stunden kostenlos parken dürfen. 

Vereinfacht zusammengefasst gilt ab dem 01.04.2025:
  • Die Parkgebührenbefreiung gilt nur mit E-Kennzeichen
  • Die Gebührenbefreiung ist nicht geknüpft an E-Lade Parkplätze 
  • Maximal drei Stunden
  • Beginn der Parkdauer ist durch Einlegen der Parkscheibe nachzuweisen
  • Ist längeres Parken erlaubt und gewünscht, ist ein Parkschein für die überschreitende Zeit zu lösen (4h am Rathaus)
  • Die maximale Parkdauer wird von dieser Regelung NICHT außer Kraft gesetzt (weiter max. 2h in der Ortsmitte)

Die Kommunen haben ihre Parkgebührenverordnungen entsprechend anzupassen.  
Aus diesem Grund wurde die beigefügte Änderungssatzung erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt. 

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7. Verkehrssituation Neues Schulzentrum Vorstellung Ergebnisse Mobilitätsumfrage / Beobachtung der Verkehrssituation Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 18.07.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 8
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö Sachstandsinformation 7

Sachvortrag

Mit Fertigstellung der neuen Schulgebäude von Grund- und Mittelschule wurde über die Verkehrssituation in diesem Bereich diskutiert. Mit Marktgemeinderatsbeschluss vom 18.07.2024 wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, die Verkehrssituation in den Morgen- und Mittagsstunden (September – Dezember) vor dem neuen Schulzentrum zu beobachten sowie eine Mobilitätsumfrage an allen vier Schulen durchzuführen. 
Mittels der Umfrage sollte an allen Schulen u. a. herausgefunden werden, wie die Schüler den Schulweg bestreiten, ob sich das Verkehrsmittel mit dem Wetter ändert, welche Verbesserungen gewünscht werden etc..
An der Mobilitätsumfrage haben überwiegend das Gymnasium und die Grundschule teilgenommen. Die Rücklaufquote belief sich auf 37,8 %.

Die Ergebnisse der Beobachtung sowie der Umfrage werden in der Sitzung mit einer Präsentation vorgestellt.

Ergänzend zu den in der Präsentation aufgeführten Punkten ist festzustellen:

Sowohl bei den Beobachtungen vor Ort und auch in den Rückläufen des Umfragebogens wurde die schwierige Querungssituation gerade für jüngere Schüler deutlich. Vor allem im Bereich vom Habererweg zwischen den Einmündungen Neusatzer Straße und Wittelsbacherweg wird kreuz und quer die Straßenseite gewechselt. Zusammen mit der Polizei Poing wurde diese Problematik vor Ort begutachtet. Zwischen den neu geschaffenen Längsparkplätzen ist eine Aufstellfläche für Fußgänger vorhanden. Es wurde geprüft, ob hier ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann. Leider ist ein Zebrastreifen an viele rechtlichen Vorgaben gebunden, unter anderem ist eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fahrzeugführer und Fußgänger vorgeschrieben. Diese Sichtbeziehung ist vor allem aus Richtung Wittelsbacherweg nicht gegeben. Ein Zebrastreifen ist daher nicht zulässig. Allerdings ist ein Lotsenübergang rechtlich an der Stelle möglich und wurde auch von der Polizei genehmigt. Der Lotsenübergang wird im Frühjahr eingerichtet, die Markierungsarbeiten erfordern wärmere Temperaturen. 

Für das Frühjahr (März/April) ist geplant, in der Neusatzer Straße probeweise für die Dauer von acht Monaten eine Einbahnstraße einzurichten (Beschluss des UVSK vom 05.12.2024). 

Derzeit stehen viele Fahrzeuge in den umliegenden Straßen, viele davon gehören den Lehrkräften. Es ist davon auszugehen, dass sich die Parksituation mit der Fertigstellung des Lehrerparkplatzes weiter entspannen wird. 

Abschließend ist festzustellen, dass es immer Verkehr und auch Elterntaxis geben wird. Hinzu kommen AnwohnerInnen die sich in dem Gebiet tummeln. Wir werden den Bereich vor den Schulen daher niemals Fahrzeugfrei bekommen. Aber mit den noch ausstehenden Änderungen wird sich die Situation hoffentlich noch weiter verbessern. Die Verwaltung sieht daher aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf. 

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8. Vier-Jahreszeiten-Märkte Erfahrungsbericht PKS Messevertrieb Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 29.09.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö Sachstandsinformation 8

Sachvortrag

Mit Beschluss des UVSK vom 11.11.2021 wurde die Firma P.K.S Messevertrieb mit der Organisation und Durchführung der Vier-Jahreszeiten-Märkte ab dem Jahr 2022 beauftragt. Der Beschluss beinhaltete auch, dass die Verwaltung einen Erfahrungsbericht über die stattgefundenen Märkte vorlegt. 

Der Wintermarkt am 25. Februar 2024
An den Marktständen wurde von Kunsthandwerk über Bekleidung bis hin zu Lederwaren alles, was das Herz begehrt, angeboten.
Für die Kinder stand ein Nostalgie-Karussell, eine Hüpfburg und ein Stand zum Dosenwerfen bereit. In der Mittagszeit hat die Trachtenvereinsjugend am Marktplatz ihr Können dargeboten.

Der Frühlingsmarkt am 05. Mai 2024
Der Frühlingsmarkt war ein voller Erfolg, zahlreiche Besucher tummelten sich ganztägig auf dem Markt, auf dem eine Vielzahl von Ausstellern – auch eine ganze Reihe altbekannter Teilnehmer - mit einem reichhaltigen und abwechslungsreichen Angebot vertreten waren. Auch hatten zahlreiche Markt Schwabener Vereine die Gelegenheit genutzt, auf dem Markt mit einem Stand mitzuwirken. Die große Professionalität der PKS war deutlich spürbar.

Der Sommermarkt am 07. Juli 2024
Der Sommermarkt war sehr gut besucht, die Zahl der Aussteller konnte durch die Firma PKS nochmals gesteigert werden. Es gab viele Kunsthandwerkstände, einen Stand eines Glasbläsers, was sehr gut ankam. Des Weiteren stand für die Kinder ein Karussell, eine Hüpfburg und ein Stand zum Ballwerfen bereit. Die Trachtenvereinsjugend hat ab 13.00 Uhr Ihr Können dargeboten. Außerdem gab es noch einen Auftritt der Big Band Markt Schwaben’s Finest von 17 bis 18 Uhr am Pavillon auf dem Marktplatz. Begleitend zum Marktsonntag feierte auch die Bücherei im Rahmen ihres 50-jährigen Bestehens. So fand von 14 bis 17 Uhr der nächste große Bücherflohmarkt statt.

Der Herbstmarkt am 08. Oktober 2024
Die Marktstände waren sehr gut geplant. Für die Kinder stand eine Hüpfburg bereit. Für ein weiteres Highlight sorgte die Band „Louis and Friends“ mit Live-Musik.

Die Verwaltung kann feststellen, dass die Zusammenarbeit mit der Firma PKS erfolgreich ist, die Märkte zu vollen Zufriedenheit organisiert und veranstaltet wurden und die langjährige Erfahrung der Firma PKS spürbar ist. Der Vertrag wurde für das Jahr 2025 verlängert.  
Vor allem im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit läuft die Zusammenarbeit äußert zufrieden stellend. 
Die Firma PKS stellt alle notwendigen Informationen und Werbematerialien zu den Märkten frühzeitig bereit. 

Die Termine für 2025 wurden nach Absprache mit der Firma auf den 23.02. (Wintermarkt), 11.05. (Frühlingsmarkt), 06.07. (Sommermarkt) und 12.10. (Herbstmarkt) festgelegt.

Der erste Markt in diesem Jahr verlief sehr gut. Alle Markthändler waren rundum mit der Organisation von PKS zufrieden. 
Auf Anfrage bei Peter Kajetan Schmitt waren 65 Aussteller am Wintermarkt vertreten, wodurch der Markt mit Marktständen ausgelastet war. Die Lücken in der Ebersberger Str. rühren daher, dass ein freier Zugang zu den geöffneten Geschäften gegeben sein muss. 
Außerdem verlief der Aufbau der Überfahrschutzeinrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Bauhof reibungslos. 

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9. Abfallwirtschaft Vorgehen Tonnensammelstelle Bahnhofallee Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö Sachstandsinformation 9

Sachvortrag

Die  Verwaltung erhielt eine Beschwerde aus der Bahnhofallee bezüglich der Tonnensammelstelle. Diese wird immer wieder, bereits einige Tage vor der Abholung der Tonnen und gelben Säcke, als Kurzlager genutzt.

Kurz zu den Eckpunkten der Tonnensammelstelle:

  • Der Tonnensammelplatz wurde nicht explizit für ein Gebäude errichtet, sondern für den gesamten mittleren Straßenbereich. Von dort können die Tonnen nicht mehr an der Grundstücksgrenze abgeholt werden
  • Die Firma Heinz hat noch nie, aufgrund der Straßengegebenheiten, dort gewendet, ist aber (vor der Anpassung der sicherheitsrechtlichen Vorschiften) rückwärts die gesamte Straße entlanggefahren um alle Tonnen leeren zu können. Aufgrund der Straßenführung (welche nicht ungefährlich ist für Kindern, Fußgängern, etc.) ist er seit 2019 nur noch berechtigt, ca.  50 m in die Straße zu fahren, weshalb wir die derzeitige Sammelstelle ausgebaut haben. Diese ist die einzige Fläche, welche Eigentum der Gemeinde war und die benötigte Kapazität für alle Tonnen besitzt
  • Bereits 2019 wurde dies umgesetzt und alle Bürger und Bürgerinnen darüber informiert
  • Abgelagerte Mülltüten und zu früh bereitgestellte Tonnen sind leider von den Anwohnern zu verantworten. Wir haben und sind auch heute immer noch dabei Adresse nachzuverfolgen, um die Betroffenen hier aufmerksam zu machen bzw. ein Owi-Verfahren einzuleiten. Dies ist phasenweise besser vor Ort, leider aber auch von Zeit zu Zeit schlechter, wie auch an den Wertstoffinseln.
  • Eine Erweiterung oder gar Errichtung einer Wertstoffinsel ist aufgrund der Grundstücksverhältnisse in diesem Bereich nicht machbar. Außerdem handelt es sich um Leichtverpackung, Bio- und Restmüll, welcher an keiner Sammelstelle abgegeben werden kann, sodass eine öffentliche Sammelstelle die Situation nicht verbessern wird.


Es besteht lediglich die Möglichkeit die Tonnensammelstelle abzubauen und alle betroffenen Anwohner die Tonnen an die angrenzenden Hauptstraßen ziehen zu lassen, sollte sich die Situation vor Ort nicht verbessern.
Laut unserer Satzung sind Sammelstellen, falls nötig, einzurichten. In solchen Fällen haben Bürgerinnen und Bürger ihre Mülltonnen selbstständig dort hinzuziehen. Es gibt keine Garantie, dass die gesamte Abholung an der eigenen Grundstücksgrenze erfolgt.
Da wir den Anwohnern die Entsorgung so angenehm wie möglich weiterhin ermöglichen möchte, ist mein Vorschlag, wie auch bereits dem Beschwerdeführer mitgeteilt, nochmals auf dieses Thema aufmerksam zu machen und ein Informationsschreiben an die Bewohner zu richten.
Sollte keine Besserung erkennbar sein, müsste die Sammelstelle final abgebaut werden.

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10. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö 10
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11. Finanzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.03.2025 ö Sachstandsinformation 11
Datenstand vom 18.03.2025 15:22 Uhr