Datum: 03.04.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung von Gewerbeflächen im Keller- und Erdgeschoss zu einer Beherbergungsstätte Im Wiegenfeld 18 a + b, Fl.Nrn. 932 + 939/2 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines freistehenden Container-Foyers mit Verbindungsdach zu einer bestehenden Theaterhalle, sowie Einbau einer Technikempore und Nutzungsänderung des Technikraums im Obergeschoss in einen Lagerraum; Münterstraße 5, Fl.Nr. 329/10 Beratung und Beschlussfasssung
4 Antrag auf Baumfällung Staudhamer Straße 21, Fl.Nr. 1276/9 Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag auf Baumfällung Von-Eichendorff-Str. 6, Fl.Nr. 1276/18 Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 03.04.2025 ö 1

Sachvortrag

Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung von Gewerbeflächen im Keller- und Erdgeschoss zu einer Beherbergungsstätte Im Wiegenfeld 18 a + b, Fl.Nrn. 932 + 939/2 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 03.04.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Die Gebäude Im Wiegenfeld 18 a + 18 b, Fl.Nrn. 932 + 939/2 befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 49 a „Gewerbegebiet Süd, 1. Änderung“. Als Art der baulichen Nutzung ist für diese Grundstücke „Gewerbegebiet“ festgesetzt. 

Die bisher für einen Gewerbebetrieb genutzten Flächen im Keller- und Erdgeschoss sollen in einen Beherbergungsbetrieb vor allem für Messebauer, Monteure von überregionalen Firmen und Saisonarbeiter umgeändert werden. Geplant sind insgesamt acht Betten in fünf Zimmern, davon drei Doppel- und zwei Einzelzimmer. Im Kellergeschoss hiervon zwei Gästezimmer mit jeweils zwei Betten, Sanitärräume, WCs, Frühstücks- und Aufenthaltsraum, Wäsche-und Abstellraum und eine Putzkammer. Im Erdgeschoss sind ein „Check-In-Bereich“, zwei Gästezimmer mit jeweils einem Bett sowie eines mit zwei Betten und WCs geplant. Als Serviceleistungen sollen Zimmerreinigung mit Wechsel der Bettwäsche und Handtücher, Wasch- und Trockenmöglichkeit von Gästekleidung (Selbstbedienung im gemeinschaftlichen Wasch- und Trockenraum), Bereitstellung eines gemeinschaftlichen Frühstücks- und Aufenthaltsraums (Selbstversorgung der Gäste, jedoch Bereitstellung von Kaffeemaschine, Getränkeautomat sowie Küchenausstattung durch Betreiber (ohne Angebot für Speisen und Ausschank durch den Betreiber) angeboten werden. Die Buchung der Zimmer soll durch ein internes Buchungs- und Verwaltungssystem über diverse Internetportale erfolgen. 

Laut der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden aufgrund der Nutzungsänderung für die Gebäude Im Wiegenfeld 18 a + b insgesamt 13 KFZ-Stellplätze und 4 Fahrrad-Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen werden laut Eingabeplan und Beschreibung insgesamt 14 KFZ- und 6 Fahrradstellplätze. Somit wird die Stellplatzpflicht erfüllt. Ein Geh- und Fahrtrecht über Fl.Nrn. 932/1, /2, /3 wurde per Grundbuchauszug nachgewiesen. 

Gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in Gewerbegebieten unter anderem Gewerbegebiete aller Art zulässig. 
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd“ (1. Änderung) setzt das vorgenannte Grundstück, wie oben beschrieben, als Gewerbegebiet im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest.
Somit sind Gewerbebetriebe im Geltungsbereich des Bebauungsplans zulässig. Außerdem regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Betriebswohnungen im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO.

Die antragsgegenständliche Nutzungsart Beherbergungsbetrieb stellt keine Wohnnutzung dar. Sie ist den gewerblichen Nutzungen zuzurechnen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans zulässig sind.
Aus der Betriebsbeschreibung ergibt sich die gewerbliche Nutzung des geplanten Beherbergungsbetriebs. Dieser darf nur auf einen kurzzeitigen Aufenthalt ausgerichtet sein. Außerdem müssen gewisse Serviceleistungen sowie Gemeinschaftsräume (z. B. Frühstücksraum, gemeinsame Küche usw.) zur Verfügung stehen.
Nach der dem Bauantrag beiliegenden Betriebsbeschreibung werden diese Vorgaben erfüllt. Die Zimmer werden ohne Küchen und eigene Sanitärräume ausgestattet sein, entsprechende Serviceleistungen sowie Gemeinschaftsräume sollen angeboten werden. Damit ist die angestrebte gewerbliche Nutzung zulässig und das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB für den im Antrag beschriebenen Beherbergungsbetrieb zu erteilen.

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3. Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines freistehenden Container-Foyers mit Verbindungsdach zu einer bestehenden Theaterhalle, sowie Einbau einer Technikempore und Nutzungsänderung des Technikraums im Obergeschoss in einen Lagerraum; Münterstraße 5, Fl.Nr. 329/10 Beratung und Beschlussfasssung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 03.04.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag


Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 52 Burgerfeld – Teilbebauungsplan Burgerfeld I“.
Geplant ist die Errichtung eines freistehenden Container-Foyers mit Verbindungsdach zu einer bestehenden Theaterhalle, sowie Einbau einer Technikempore und Nutzungsänderung des Technikraums im Obergeschoß in einen Lagerraum. Zuletzt war Die Errichtung eines Foyeranbaus an die bestehende Theaterhalle genehmigt. Diese wurde damals aus Kostengründen nicht realisiert. 

Folgende Befreiungen werden benötigt:
  • Befreiung von der Einhaltung der Baugrenze; Für eine Fläche im Südwesten von 4,29 m x 10,025 m und im Südosten von 2,725 m x 6,26 m im Bereich Ecke Burgerfeldstraße / Münterstraße auf der ein Teil des Containerbaus steht.
Begründung: 
  1. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt
  2. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar, da somit der Vorbereich architektonisch mit einer optisch schönen Holzfassade gefasst wird.
  3. Da der Gehweg dadurch nicht beeinträchtigt wird, führt es auch nicht zum Nachteil nachbarlicher Interessen und öffentlicher Belange.
  4. Der Flächenbedarf des Foyerraums für Aufführungen in der geplanten Größe, ist eine betriebliche Notwendigkeit und soll nicht verringert werden und kommt der Bevölkerung zu Gute. 

  • Befreiung von der von der Festsetzung des Bebeauungsplans – Burgerfeld – zur Forderung für die Richtzahlen für die Berchnung der Stellplätze nach der Stellplatzsatzung Markt Schwaben vom 19.09.2024: hier: Nr. 4 Versammlungsstätten – 4.1 Versammlungsstätten (z.B. Theater, Konzerthäuser) – 1 Stpl. je 5 Sitzplätze Antrag auf Reduzierung der geforderten Stellplätze von 55 Stpl. für 273 Sitzplätze (273 / 5 =55) auf die vorhandenen 16 Stpl. 



Begründung: 
  1. Es hat noch niemals Beschwerden wegen eines Engpasses an Parkplätzen gegeben
  2. Viele Besucher kommen aus Markt Schwaben zu Fuß, Fahrrad oder mit dem Zug + Fahrrad
  3. Die Seltenheit der Ereignisse (20-30 öffentlichen Veranstaltungen im Jahr)
  4. Die Vorstellungen finden überwiegend in den Abendstunden statt
  5. Parkplätze im Strassenraum: die Bewohner verfügen über eine Stpl. in der Tiefgarage
  6. In den Abendstunden gibt es eine Fülle von freien Parkplätzen, da die meisten von Berufstätigen verwendet werden.

Dazu stehen folgende Parkmöglichkeiten zur Verfügung:
Westl. der Bahn:
  • Parkhaus (324 Stpl -24 Std) kostenlos
  • Park&Ride 1
  • Parkplatz Bahnho Markt Schwaben – Münterstr. 
Östl. der Bahn:
  • In der Bahnhofstraße, incl. Parkdeck
  • Park & Ride 2
  • Kiesplatz der Bundesbahn- Nähe Geltingerstr. 
Des Weiteren dient der Erhalt des Theatervereins dem Wohle der Allgemeinheit. 
Die Befreiung/Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Die Durchführung des B-Plans würde zu einer unmäßigen Härte führen (finanziell und nicht durchführbar). Ein Mehr an Stellplätzen bringt Nachbarn und Öffentlichkeit keinen Vorteil. 

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4. Antrag auf Baumfällung Staudhamer Straße 21, Fl.Nr. 1276/9 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 03.04.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Für das Grundstück Staudhamer Straße 21 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Baumfällung vor. Das genannte Grundstück liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Baumschutzverordnung. 

Es sollen eine Kiefer und eine Fichte gefällt werden, die einen größeren Stammumfang als 149 cm aufweisen. Der Antragsteller weigerte sich eine unter anderem aus Kostengründen eine fachliche Stellungnahme vorzulegen. 
Er teilte uns folgendes mit:
Beide Bäume mussten vor einigen Jahren aufgrund von Sturmschäden bereits gekappt werden. Beide Bäume stehen alleine da und sind 100 % dem Wind ausgesetzt. Vor einigen Jahren hat uns ein Sturm beide Baumwipfeln heruntergerissen und auch das Dach unseres Gartenhauses beschädigt. Daraufhin erfolgte die Kappung. Mittlerweile sind beide Bäume jedoch wieder gewachsen und die Gefahr bei einem der nächsten Stürme ist somit wiedergegeben. 
Beide Bäume sind über 60 Jahre alt. Von einem gesunden Baum kann man hier sicherlich nicht mehr sprechen. Ich plane meinen Garten komplett neu zu gestalten. Ich habe einen Architekten und einen professionellen Landschaftsgärtner. 

Die Planung liegt als Anlage bei. Es ist auch ein unterschriebenes Schreiben der umliegenden Nachbarn mit einer Befürwortung der Fällung bei uns eingegangen. Folgende Argumente wurden vorgebracht: 
  • Schattenwurf: Als nördliche Nachbar werden unsere Gärten auf Grund der ca. 20 Meter hohen Bäume beschattet. Der Schatten erschreckt sich über die Gärten der Hausnummern 23, 25 und 27
  • Beeinträchtigung der PV Anlage: Die Bäume wurden bereits vor ca. 7 Jahren aufgrund von Sturmschäden gekürzt. Mittlerweile beschatten die Bäume wieder unsere PV Anlage. Dies bewirkt eine Reduzierung des Stromertrags.
  • Sturmgefahr: Die Sturmgefahr ist nicht unerheblich. Die große Fichte im Anwesen Staudhamer Str. 23 wurde bei einem Sturm vor 4 Jahren gekappt. Die ca. 7 Meter lange Spitze bohrte sich ca. 1 m in den Boden. Es wurde dadurch ein Glasgewächshaus zerstört und musste abgerissen werden. Ein entsprechender Sturmbruch kann sich jederzeit auch bei Bäumen auf dem Grundstück der Hausnummer 21 ereignen. 

Die Verwaltung konnte sich den fachlichen Rat von Herrn Ferres (Unteren Naturschutzbehörde) sichern. Im Rahmen eines Ortstermins teilte uns Herr Ferres folgendes mit: 
Wie ich feststellen konnte, stimmen die Angaben aus der Mail von Herrn Kapp. Beiden Bäumen fehlen bereits die Spitzen und die Kronen haben viel Totholz. Augenscheinlich (ohne eingehende Untersuchung) sind die Bäume vital, jedoch auf Grund der Größe im Verhältnis zum Garten eigentlich zu groß. Der gesamte Garten wird von den beiden Bäumen dominiert (unter anderem durch massive Beschattung und viele oberirdische Wurzeln) und eine vernünftige Umgestaltung ist so nicht möglich. 

In Anbetracht des Umstandes, dass wir mit Nadelbäumen im urbanen Umfeld durch die Klimaveränderungen immer mehr Probleme bekommen sehe ich hier keine gute Langzeitprognose.

Meine Empfehlung im konkreten Fall wäre deshalb dem Fällantrag zuzustimmen und im Rahmen der Neuanlage des Gartens anstelle der vier eingezeichneten Bäume (Ginko, Atlazeder, Kiefer) zwei Laubbäume 2. Wuchsordnung nach zu pflanzen.  Diese sollten mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Dem Planer wird generell empfohlen die Bäume mit realistischen Kronendurchmessern von mind. 6 - 7 m einzuzeichnen, um die Bäume besser platzieren zu können und Nachbarschaftsstreitigkeiten in der Zukunft zu verhindern. Folgende Bäume wären geeignet: 
  • Eschen-Ahorn (Acer negundo)
  • Baumhasel (Corylus colurna)
  • Blumen-Esche (Fraxinus ornus)
  • Mehlbeere (Sorbus aria)
  • Vogelbeere (Sorbus aucuparia)
  • Thüringische Mehlbeere (Sorbus thuringiaca 

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5. Antrag auf Baumfällung Von-Eichendorff-Str. 6, Fl.Nr. 1276/18 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 03.04.2025 ö 5

Sachvortrag

Für das Grundstück Von-Eichendorff-Straße 6 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Baumfällung vor. 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Baumschutzverordnung.

Es soll eine Buche gefällt werden, die einen größeren Stammumfang als 149 cm aufweist. 
Es liegt eine fachliche Stellungnahme vor:
Die Rotbuche (Fagus sylvatica) hat beidseitige Einrisse unterhalb des Druckzwiesels. 
Es sind Überwallungsversuche zu erkennen. Die Gabelung ist als nicht stabil einzustufen.
Die kröselige Rinde am Stamm weißt auf Brandkrustenpilz hin. Das ist eine holzzersetzende Weißfäule. Entweder man untersucht den Baum eingehend mit einem Resistographen, reduziert die Krone und baut Kronensicherungen ein (falls die Fäule noch nicht weit fortgeschritten ist).
Oder man fällt den Baum, was hier sicherlich auch vertretbar ist, bevor der kleinere Stammteil bei den Nachbarn auf die Terrasse kracht. 

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6. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 03.04.2025 ö 6
Datenstand vom 01.04.2025 14:54 Uhr