Datum: 10.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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10.04.2025
|
ö
|
|
1 |
Sachvortrag
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
10.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 13.03.2025
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
10.04.2025
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
2.1 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 13.03.2025 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntzugeben.
Beschluss
Das Gremium genehmigt die Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 13.03.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Reinigung und Überwachung Wertstoffsammelstellen
Sachstandsinformation
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
10.04.2025
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
3 |
Sachvortrag
Bei unserer Nichtreinigungsaktion im Januar wurden alle Wertstoffsammelstellen für genau sieben Tage nicht gereinigt. Lediglich gefährliche Gegenstände oder Gefahrenstoffe wurden im täglichen Rhythmus entfernt. Ebenfalls wurden alle Zugänge freigeräumt, um allen Nutzern weiterhin einen einwandfreien Zutritt gewährleisten zu können.
In der Sitzung werden Bilder von den Zuständen an verschiedenen Sammelstellen gezeigt sowie das Projekt „Nichtreinigungsaktion“ von Frau Falterer im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.
Der Gemeinde stehen hier nur bedingt Möglichkeiten zur Verfügung, diese Problematik weiter eindämmen zu können.
Unser Bauhof reinigt im Jahr ca. 500 Stunden die Wertstoffsammelstellen. Die Haupttätigkeiten sind hier:
- Kontrollfahrten an 13 Containerplätzen über die Woche verteilt, je nach Ausmaß der Verschmutzung zweimal am Tag
- Müll muss ins Fahrzeug geladen werden
- Je nach Grad der Verschmutzung muss das Fahrzeug mehrfach am Tag am Bauhof ausgeleert werden (Leerung des Fahrzeugs mindestens 4-8x am Tag)
- Komplette Wohnungseinrichtungen müssen von größeren Fahrzeugen abgeholt werden. D.h., es sind bei größeren Wildablagerungen mindestens 2 Kollegen im Einsatz (speziell nach Feiertagen und Wochenenden fällt mehr Müll an)
- Des Öfteren Einkaufwägen voll mit Müll = Müll wird entsorgt, Einkaufwägen werden zurück zum Eigentümer geschafft
- Kontrolle von abgelagerten Müll – Suche nach evtl. Adressen / Eigentümern zwecks Verfolgung
- Nach jeder Leerung der Glascontainer durch Entsorger liegen Glasscherben an den Plätzen. Diese müssen weggekehrt werden.
- An Papiercontainern liegen kleine Papierreste, die unter den Containern und zwischen den Zäunen festhängen.
- Kleidungsstücke werden vor die Container geworfen, sind somit verschmutzt und müssen entsorgt werden
- Oft werden Essenreste, nasse Kleidung, Papiermüll, Pizzakartons und Sondermüll, wie z. B. Elektrogeräte, Ölreste, Farbreste, Windeln, Möbel, Teppiche, usw. entsorgt. Bei starker Verschmutzung muss das Fahrzeug extra gereinigt werden.
- Generelle Reinigung der Fahrzeugladefläche jeden Tag
- Zusätzlich (vorwiegend dienstags) gründliche Reinigung der Sammelstellen mit Laubbläser
Am schlimmsten betroffen sind die Sammelstellen am Edeka, Penny, Wallbergstraße und teilweise am Schloßplatz. Hier werden aufgrund der Lage als auch der Beschaffenheit immer wieder größere Mengen Abfälle abgelagert (Sperrmüll, Hausmüll). Aber auch die Altkleiderentsorgung ist mittlerweile zum Problem geworden. Immer öfter werden Altkleidersäcke aus den Containern gezogen, nach brauchbaren Sachen durchwühlt und dann einfach liegen gelassen.
Eine direkte Zuordnung, welche Abfallfraktionen an welchen Sammelstellen vermehrt abgeladen werden, ist nicht hunderprozentig möglich. Sicher ist jedoch, dass vor allem Altkleider, Sperrmüll aber auch Hausmüll vor Ort abgelegt werden.
Wertstoffsammelstellen:
Die Kommune ist verpflichtet, dem Bürger ausreichend Sammelstellen für Papier und Glas bereitzustellen. Als Richtwert wird hier je 950 Einwohner eine Sammelstelle gefordert. Eine Reduzierung der Sammelstellen ist daher seitens des Landratsamtes nicht gestattet. Dies ist aus Sicht der Verwaltung auch nicht empfehlenswert, da Wildablagerungen sehr wahrscheinlich zunehmen und sich auch noch mehr im Gemeindegebiet verteilen.
Außerdem erhalten wir für die Bereitstellung der Sammelstellen je Einwohner eine jährliche Pauschale vom Landratsamt.
Altkleidercontainer:
Um eine dauerhafte Störung der Sauberkeit zu umgehen, besteht die Möglichkeit, Altkleidercontainer von den Problem-Sammelstellen zu entfernen. Hierzu müssten die derzeit laufenden Verträge geändert werden. Es ist allerdings zu befürchten, dass trotzdem Altkleidersäcke abgestellt werden, da viele Nutzer nicht zur nächsten Sammelstelle fahren.
Vermutlich würde dies nur mehr Unruhe verursachen, anstelle einer Verbesserung.
Videoüberwachung:
Die Videoüberwachung von Wertstoffinseln ist in Deutschland ein komplexes Thema, dass vor allem durch Datenschutzgesetze wie die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und das BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz) geregelt wird.
Hier sind die Hauptgründe dafür, warum eine solche Überwachung datenschutzrechtlich problematisch ist:
• Schutz personenbezogener Daten: Videoaufnahmen erfassen potenziell sensible Daten wie Gesichter oder Autokennzeichen, die unter den Schutz personenbezogener Daten fallen. Jede Verarbeitung dieser Daten erfordert eine klare Rechtsgrundlage, und es muss sorgfältig abgewogen werden, ob das Interesse an der Überwachung schwerer wiegt als die Rechte der betroffenen Personen.
• Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Menschen haben das Recht, selbst zu bestimmen, wer welche Informationen über sie erhält. Eine Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Orten, wie Wertstoffinseln, stellt daher einen erheblichen und signifikanten Eingriff in dieses Grundrecht dar.
• Verhältnismäßigkeit: Die Videoüberwachung darf nur dann eingesetzt werden, wenn sie verhältnismäßig ist. Das bedeutet, dass der Zweck, etwa die Verhinderung von illegaler Müllentsorgung, nicht mit weniger invasiven Maßnahmen erreicht werden kann. Auch handelt es sich in diesem Zusammenhang nicht um eine Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, nicht um die Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Personen, die sich im Bereich öffentlicher Einrichtungen, öffentlicher Verkehrsmittel, von Dienstgebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen öffentlicher Stellen oder in deren unmittelbarer Nähe aufhalten. Auch sind die betreffenden Wertstoffinseln kein Kriminalitätsschwerpunkt für schwere Straftaten, wie Körperverletzung oder Drogenhandel.
In diesem Zusammenhang ist somit aus datenschutzrechtlicher Sicht stets das mildeste Mittel anzuwenden, was beispielsweise auf eine Überwachung der Wertstoffinseln durch eine Detektei zutrifft.
Bei einer Videoüberwachung durch die Gemeinde können keine personenbezogenen Daten, wie z. B. ein Kennzeichen erfasst werden (aufgrund der Begehbarkeit/-fahrbarkeit der Wertstoffinseln).
Anbei wurden einige vergleichbare Kommunen diesbezüglich über die Handhabung als auch Erfahrungen befragt:
Kommunen
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Einwohner
|
Art d. Überwachung
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Zeitraum
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Erfahrung
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Ebersberg
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12641
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Detektei
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2020
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positiv, verbesserte Situation, keine Problemlösung
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Poing
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16541
|
Detektei
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2020
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sehr positiv, Bürgern ist Überwachung bekannt, Verbesserung der Ablagerungen
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Erding
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37169
|
Detektei
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|
positive Entwicklung, jedoch keine Lösung
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Vaterstetten
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25570
|
Detektei
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2023
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in Ordnung, jedoch trotzdem Ablagerungen und Verschmutzung
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Zorneding
|
9508
|
keine Überwachung-> Bauhof schaut regelmäßig vorbei
|
|
Entsorgung vor Ort direkt in korrekte Container, Kontaktaufnahme durch Gemeinde (Verursacher wird kontaktiert, nur in schweren Fällen Ahndung)
|
Pliening
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5994
|
keine Überwachung -> Bauhof schaut regelmäßig vorbei
|
|
Entsorgung vor Ort direkt in korrekte Container, Kontaktaufnahme durch Gemeinde (Verursacher wird kontaktiert, nur in schweren Fällen Ahndung)
|
Steinhöring
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4085
|
keine Überwachung -> Bauhof schaut regelmäßig vorbei
|
|
Entsorgung vor Ort direkt in korrekte Container, Kontaktaufnahme durch Gemeinde (Verursacher wird kontaktiert, nur in schweren Fällen Ahndung)
|
Anzing
|
4483
|
keine Überwachung-> Bauhof schaut regelmäßig vorbei
|
|
Entsorgung vor Ort direkt in korrekte Container, Kontaktaufnahme durch Gemeinde (Verursacher wird kontaktiert, nur in schweren Fällen Ahndung)
|
Aßling
|
4601
|
keine Überwachung -> Bauhof schaut regelmäßig vorbei
|
|
Entsorgung vor Ort direkt in korrekte Container, Kontaktaufnahme durch Gemeinde (Verursacher wird kontaktiert, nur in schweren Fällen Ahndung)
|
Detektei:
2021/2022 hat die Gemeinde eine Detektei zur Überwachung der Sammelstellen beauftragt.
Eine Detektei hat die Möglichkeit, gezielt eine Videoüberwachung durchzuführen. Einzelne Verursacher werden beobachtet, die Verstöße werden dokumentiert, der Detektiv hat vereinzelt auch Verursacher zur Identifizierung verfolgt und so Kennzeichen abseits geparkter Fahrzeuge aufgenommen oder Wohnungsadressen ermittelt. Zur Beweissicherung werden außerdem Fotos der ordnungswidrig entsorgten Abfälle gemacht - die Mitarbeitenden der Detektei öffnen hier ggf. auch nochmals die Container oder Tüten, um die genauen Wertstoffe erfassen zu können. Schließlich ist ein weiterer Vorteil die Überwachung nachmittags und abends sowie an Sonn- und Feiertagen. Zu diesen Zeiten finden die meisten unerlaubten Ablagerungen an den Sammelstellen statt. Auf Grundlage dieser Daten eröffnet die Verwaltung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Verursacher.
Fazit:
Final kann man die Problematik der Wildablagerungen und der Vermüllung öffentlicher Flächen nie vollständig verhindern, da dies ein gesellschaftliches Problem ist, an dem alle Bürgerinnen und Bürger selbst mit verantwortlich sind. Es kann durch eine Kontrolle, mit Hilfe einer Detektei und Ordnungswidrigkeitenverfahren verbessert werden, jedoch nie vollständig gelöst werden.
Auch Aktionen wie das Rama dama oder ein immer wieder aufmerksam machen durch Medien beeinflusst das Verhalten vieler positiv. Menschen können so auf Missstände aufmerksam gemacht werden, um in Zukunft mehr auf die Umwelt zu achten. Eine hundertprozentige Lösung ist hier allerdings nicht umsetzbar. Unser Bauhof wird weiterhin alle Sammelstellen reinigen und sauber halten, um Verursacher ausfindig zu machen und allen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine angemessene Sammelstelle vorweisen zu können. Hier ist aber auch langfristig auf die Vernunft der Mitmenschen zu setzen.
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4. Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Netzergänzende Maßnahme (NeM) 07 Markt Schwaben - Neubau Außenbahnsteig Gleis 5 und Rückbau Bahnübergänge "Haus" und "Feichten" mit Neubau eines Ersatzweges in Markt Schwaben; 1. Tektur;
hier: Stellungnahme des Marktes im Rahmen der partiellen Beteiligung
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
10.04.2025
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
4 |
Sachvortrag
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Haupt- und Bauausschuss
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
12.07.2016
|
1
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
09.05.2017
|
6
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
10.04.2025
|
|
Mit Schreiben vom 04.03.2025 der Regierung von Oberbayern wird der Markt Markt Schwaben nochmals am Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben „Netzergänzende Maßnahme (NeM) 07 Markt Schwaben - Neubau Außenbahnsteig Gleis 5 und Rückbau Bahnübergang in km 22,109 „Haus" und in km 0,985 „Feichten" mit Neubau eines Ersatzweges in Markt Schwaben; Bahn-km 20,660 bis Bahn-km 22,180 der Strecke
5600 München-Simbach und Bahn-km -0,42 bis Bahn-km 1,07 der Strecke 5601 München-
Treuchtlingen, 1. Tektur" beteiligt. Es handelt sich hier um eine partielle Beteiligung gemäß § 73 Abs. 8 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Die Regierung von Oberbayern weist daraufhin, dass sich Einwendungen/Stellungnahmen nur auf die im Rahmen der 1. Tektur erfolgten Änderungen der Planunterlagen beziehen dürfen. Diese sind blau dargestellt. Einwendungen/Stellungnahmen die bereits im Ausgangsverfahren vorgebracht wurden (Schreiben des Marktes vom 10.05.2017) bleiben bestehen.
Die Einwendungen des Marktes Markt Schwaben vom 10.05.2017 als auch die Erwiderungen seitens der Vorhabenträgerin vom 26.09.2017 sind dem Schreiben der Regierung von Obb. vom 04.03.2025 beigefügt.
Die ursprünglich eingeräumte Frist für Einwendungen und Stellungnahmen endete bereits am 24.03.2025, wurde aber seitens der Regierung auf Antrag des Marktes bis 15.04.2025 verlängert.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind sehr umfangreich. Es wird deshalb darauf verzichtet, diese komplett der Sitzungsladung beizufügen.
Folgende Unterlagen liegen der Einladung bei:
- Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 04.03.2025
- Schreiben des Marktes vom 10.05.2017 mit den vorgebrachten Anregungen
- Stellungnahme der Vorhabenträgerin zu den vorgebrachten Anregungen des Marktes vom 26.09.2017
- Erläuterungsbericht zur netzergänzenden Maßnahme (NeM) 07 Bahnhof Markt Schwaben – Neubau Außenbahnsteig Gleis 5 und Auflassung Bahnübergänge „Haus“ und „Feichten“
Alle von der Regierung von Oberbayern zur Verfügung gestellten Unterlagen liegen dem Markt in digitaler Form vor und können im Rathaus eingesehen werden.
Die Stellungnahme der Vorhabenträgerin vom 26.09.2017 zu den Anregungen des Marktes Markt Schwaben vom 10.05.2017 zeigt, dass
- in Bezug auf den Lärmschutz keine weitergehenden Schutzmaßnahmen als die bereits in der Planung vorgesehenen nach Ansicht der Vorhabenträgerin ausreichend sind. Sollten sich doch Lärmauswirkungen zeigen, wird eine Ansprechstelle genannt, an die sich Betroffene wenden können. Außerdem wird Anspruch auf Entschädigung in Aussicht gestellt, sofern die fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle überschritten wird (Äußerung zu Punkt 1 der Stellungnahme)
- in Bezug auf den Erhalt der beiden Bahnübergänge „Haus“ und „Feichten“ aus finanzieller und sicherheitstechnischer Sicht keine Möglichkeit gesehen wird, diese zu erhalten (Äußerung zu Punkt 2 der Stellungnahme)
- der Bau von Unterführungen aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen ist. Aus Sicht der Vorhabenträgerin besteht die Möglichkeit einer separaten Kreuzungsvereinbarung zum Bau von 2 Personenunterführungen (Äußerung zu Punkt 3 der Stellungnahme).
Im Nachgang zur Sitzungsladung wurden folgende Fragen zum Planfeststellungsverfahren an die Verwaltung herangetragen:
- Ist von Seiten der DB InfraGo AG eine Verbindung zwischen dem neuen Außenbahnsteig am Gleis 5 und den bereits vorhandenen Bahnsteigen geplant?
- In Punkt 5.1 Neubau Außenbahnsteig Gleis 5, zweiter Absatz wird ausgeführt, dass der Außenbahnsteig mit zwei Bahnsteigbreiten errichtet wird. In der Vorplanung war noch von drei Bahnsteigbreiten die Rede. Weshalb wird in der jetzigen Planung auf eine Bahnsteigbreite verzichtet?
- In Punkt 5.1.1 Bahnsteigdach ist geregelt, dass der Außenbahnsteig auf einer Länge von 51 m überdacht wird. In der Vorplanung waren noch 106 m Überdachung vorgesehen. Wieso wird der Bahnsteig nur noch auf einer Länge von 51 m überdacht?
Aus den der Verwaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen können die aufgeworfenen Fragen nicht abschließend beantwortet werden. Aus diesem Grund wurden diese an die Regierung von Obb. weitergeleitet, mit der Bitte um Stellungnahme.
Von Seiten der Regierung von Obb. wird dem Markt empfohlen, die noch offenen Fragen in die Stellungnahme des Marktes im Rahmen der Beteiligung am Planfeststellungsverfahren mit aufzunehmen.
Die Stellungnahme wird dann im weiteren Verfahrensverlauf von der Regierung v. Obb. an die Deutsche Bahn verschickt, welche sodann darauf erwidert und auf etwaige Punkte eingeht.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt im Rahmen der partiellen Beteiligung gemäß § 73 Abs. 8 VwVfG zur netzergänzenden Maßnahme (NeM) 07 Bahnhof Markt Schwaben Kenntnis und begrüßt erneut die Planungen der DB InfraGo AG.
Die vorgelegten Unterlagen wurden ausschließlich im Hinblick auf die Änderungen gegenüber dem ersten Ausgangsverfahren (1. Tektur) geprüft.
Folgende Fragen sind noch offen, die in die abzugebende Stellungnahme aufgenommen werden:
- Ist von Seiten der DB InfraGo AG eine Verbindung zwischen dem neuen Außenbahnsteig am Gleis 5 und den bereits vorhandenen Bahnsteigen geplant?
- In Punkt 5.1 Neubau Außenbahnsteig Gleis 5, zweiter Absatz wird ausgeführt, dass der Außenbahnsteig mit zwei Bahnsteigbreiten errichtet wird. In der Vorplanung war noch von drei Bahnsteigbreiten die Rede. Weshalb wird in der jetzigen Planung auf eine Bahnsteigbreite verzichtet?
- In Punkt 5.1.1 Bahnsteigdach ist geregelt, dass der Außenbahnsteig auf einer Länge von 51 m überdacht wird. In der Vorplanung waren noch 106 m Überdachung vorgesehen. Wieso wird der Bahnsteig nur noch auf einer Länge von 51 m überdacht?
- Wieso wird am westlichen Ende des bestehenden Parkhauses kein zusätzlicher Zugang zum Gleis 5 geschaffen?
Die in der Stellungnahme des Vorhabenträgers enthaltenen Äußerungen zu den Anregungen des Marktes werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf Punkt 3 zum evtl. Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zum Bau von Personenunterführungen kann nur in Frage kommen, wenn die Kosten für die Personenunterführungen von der Deutschen Bahn getragen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Gewässerausbau Hennigbach
Errichtung eines Zauns entlang der Straße Am Hennigbach und Errichtung von Ausweichbuchten
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
12.12.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
10 |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
10.04.2025
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
5 |
Sachvortrag
Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
28.07.2015
|
4
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
28.07.2015
|
5
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
17.11.2015
|
4
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
06.12.2016
|
1
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
04.06.2019
|
1
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
15.10.2020
|
2
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
20.05.2021
|
5
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
15.07.2021
|
3
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
18.11.2021
|
7
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
28.04.2022
|
4
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
09.06.2022
|
1
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
20.10.2022
|
5
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
beschließend
|
20.04.2023
|
10
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
25.05.2023
|
5
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
25.05.2023
|
4
|
Marktgemeinderat (geschoben)
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
22.02.2024
|
10
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
07.03.2024
|
2
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
14.03.2024
|
1
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
Sachstandinformation
|
25.04.2024
|
4.2
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
18.07.2024
|
3
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
19.09.2024
|
1
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
14.11.2024
|
2
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
12.12.2024
|
10
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
10.04.2025
|
|
Am 12.12.2024 wurden durch den Marktgemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung, einen Doppelstabmattenzaun auszuschreiben.
2. Das Gremium beauftragt die Verwaltung, zusätzlich eine Leitplanke mit Holzfüllung auszuschreiben, wo es technisch sinnvoll ist.
Im Rahmen der Begehung vor Ort, an der Straße „Am Hennigbach“, um die Ausschreibungsunterlagen vorzubereiten und final abzustimmen, wurde die FFW Markt Schwaben mit eingebunden. Bei der Begehung am 14.02.2025 wurde durch die FFW Markt Schwaben die Straße „Am Hennigbach“ mit dem größten Fahrzeug befahren.
Dabei mussten wir vor Ort feststellen, dass die Errichtung der Zaunanlage sich nachteilig für die FFW Markt Schwaben im Einsatz auswirkt.
Weiterhin sind aktuell die Aufstellflächen der Fahrzeuge, nach Bewertung der FFW, zu weit auseinander umgesetzt.
Die Verwaltung befindet sich gerade mit der Brandschutzdienststelle Landratsamt Ebersberg, den Planungsverantwortlichen vom IB-Schlegel und IB-Fritsch in Abstimmung, eine Lösung zu erarbeiten, die ein schnelles und geordnetes Eingreifen im Ernstfall durch die Feuerwehr und Rettungskräfte sicherstellt.
Im Rahmen einer Begehung mit der Brandschutzdienststelle Landratsamt Ebersberg soll eine Interimslösung erarbeitet werden, die bis zur Fertigstellung der nachträglichen Maßnahme eine rechtliche Sicherheit für den Markt und die FFW Markt Schwaben schafft. Dieser Begehungstermin ist für die 15. KW geplant.
Parallel zu diesem Vorgehen, wird die Verwaltung eine Mängelanzeige an alle Planungs- und Prozessbeteiligten rausgeben. Die Verwaltung hat den eventuellen Schaden schon bei der Versicherungskammer angezeigt und prüft gerade intern, wer hier eventuell für diesen möglichen Schaden verantwortlich ist.
Beschluss
- Der Marktgemeinderat beschließt, die in der Sitzung des Marktgemeinderates am 12.12.2024 unter TOP 10 gefassten Beschlüsse, aufgrund des neuen Kenntnisstandes, aufzuheben.
Beschlüsse:
1. Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung, einen Doppelstabmattenzaun auszuschreiben.
2. Das Gremium beauftragt die Verwaltung, zusätzlich eine Leitplanke mit Holzfüllung auszuschreiben, wo es technisch sinnvoll ist.
- Der Marktgemeinderat beschließt die Errichtung der Schutzplanken im Bereich der Straße „Am Hennigbach“, dort wo es technisch möglich und erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Optimierter ISEK-Maßnahmenkatalog
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
10.04.2025
|
ö
|
|
6 |
Sachvortrag
Mit Bescheid vom 10.06.2022 wurde der Markt Markt Schwaben in das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen, was der Kommune den Zugang zu weiteren Förderprogrammen des Freistaates Bayern eröffnet. Um dieses bedeutende Vorhaben zu gestalten, fanden in den Jahren 2023 und 2024 neben einer großen Auftaktveranstaltung mehrere Arbeits- und Lenkungskreis-Treffen sowie inspirierende Ortsspaziergänge statt. Der daraus resultierende ISEK-Förderantrag, der die zentralen Ziele und Handlungsfelder definiert, wurde fristgerecht am 11.01.2024 bei der Regierung von Oberbayern eingereicht.
Im laufenden Jahr 2025 stehen zwei wesentliche Schritte im Fokus: die Finalisierung des Maßnahmenkatalogs und die Verabschiedung der Satzung des Sanierungsgebiets durch den Marktgemeinderat. Da das ISEK eine zentrale Rolle für die zukünftige Entwicklung des Marktes spielt, werden auch weiterhin alle Entscheidungen verantwortungsvoll und transparent vorbereitet. Um die Bürgerinnen und Bürger stets umfassend einzubinden, wird über die einzelnen Schritte öffentlich und transparent informiert.
Im Rahmen einer nicht öffentlichen Arbeitssitzung des Marktgemeinderats am 13.03.2025 wurden die formellen Schritte des weiteren Prozesses vorab diskutiert. Dabei zeigte sich die Vielschichtigkeit der Thematik, die richtungsweisende Entscheidungen für die nächsten 10 bis 15 Jahre zur Entwicklung des Ortes erforderlich macht. Doch auch hier wird die Maxime der Transparenz gewahrt: Sämtliche relevanten Beschlüsse und die Hintergründe für die Veränderungen und Anpassungen werden öffentlich vorgestellt und erläutert.
Die Verwaltung sieht sich gleichzeitig mit der Notwendigkeit konfrontiert, den ursprünglich umfangreichen Maßnahmenkatalog an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dies basiert auf folgenden zentralen Faktoren:
- Eingeschränkte finanzielle Mittel: Aufgrund der strengen Vorgaben der Stabilisierungshilfe sind die finanziellen Spielräume begrenzt. Dies erfordert eine jährliche Priorisierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt, insbesondere bei Maßnahmen mit hoheitlichem Charakter.
- Nicht oder nur gering förderfähige Maßnahmen: Wie bereits erwähnt, sind viele der ursprünglich angedachten Maßnahmen, anders als ursprünglich von Seiten der Regierung von Oberbayern in Aussicht gestellt, nicht förderfähig. Dies bedeutet, dass die Marktgemeinde keine oder nur begrenzte finanzielle Unterstützung für deren Umsetzung erhalten kann. In der Folge dessen muss sich die Verwaltung auf Projekte beschränken, für die ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen oder für die hinreichende Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden können.
- Personelle Kapazitäten im Bauamt: In den kommenden Jahren stehen im Bauamt der Verwaltung zahlreiche und ehrgeizige Aufgaben an. Angesichts der auch künftig begrenzten personellen Kapazitäten im Bauamt wird die Bewältigung dieser vielfältigen Aufgaben zweifellos eine erhebliche Herausforderung darstellen. Die erfolgreiche und effiziente Umsetzung vieler Projekte hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit der vorhandenen personellen Kapazitäten ab, was diese Situation somit besonders anspruchsvoll macht.
- Fokussierung auf umsetzbare Teilprojekte in den nächsten 10 bis 15 Jahren: Angesichts der genannten Herausforderungen empfiehlt die Verwaltung, den Fokus auf die nach jetzigem Stand finanziell und personell in den nächsten 10 bis 15 Jahren umsetzbaren Teilprojekte zu legen. Dies ermöglicht, die vorhandenen Ressourcen gezielt und effektiv einzusetzen und dennoch einen positiven Beitrag zur Entwicklung von Markt Schwaben zu leisten. Durch diese realistische Herangehensweise kann der Markt sicherstellen, dass die wichtigsten und dringlichsten Projekte erfolgreich umgesetzt werden.
Auch der Festlegungsprozess für die Größe des Sanierungsgebiets wird in Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberbayern kontinuierlich vorangetrieben. Die öffentliche Präsentation und Beschlussfassung des Sanierungsgebiets sowie der Sanierungssatzung durch den Marktgemeinderat werden in einer der kommenden Sitzungen erfolgen, begleitet durch die Expertise eines Fachbüros für Stadtplanung.
Durch diese umfassende und zielorientierte Vorgehensweise, kombiniert mit einem hohen Maß an Transparenz und Bürgerbeteiligung, wird Markt Schwaben die Weichen für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung stellen.
Während der Sitzung wird über Änderungen im ISEK-Maßnahmenkatalog im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf vom 24.06.2024 und anschließend über den durch die Beschlussfassung angepassten ISEK-Maßnahmenkatalog abgestimmt.
Aus technischen Gründen werden die einzelnen in der Sitzung erfolgten Abstimmungen über die Änderungen im ISEK-Maßnahmenkatalog nachfolgend dargestellt:
Nr.
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Beschlusstext
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Abstimmung für / gegen
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1
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme M.1.1 Buchstabe a („Wettbewerb zur Umgestaltung der beiden Teilbereiche des Marktplatzes als Aufenthaltsbereich“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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2
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme M.1.1 Buchstabe b („Planerische und bauliche Umsetzung des zur Umgestaltung der beiden Marktplatzteile inkl. verkehrsplanerische Maßnahmen“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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3
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme M.1.7 Buchstabe a („Ausarbeitung eines Nachnutzungskonzepts für das ehemalige Feuerwehrgebäude“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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4
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme M.1.7 Buchstabe b („Sanierung und bauliche Umsetzung des Nachnutzungskonzeptes“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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5
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme M.1.9 Buchstabe b („Städtebaulicher und freiraumgestalterischer Ideen-Wettbewerb für die Nach- und Umnutzung des Schulareals“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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6
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme M.2.1 Buchstabe d („Verbesserung bzw. Ausbau der Fahrradinfrastruktur“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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7
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.0 („Erstellung eines gesamtgemeindlichen Verkehrskonzepts“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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8
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.1 („Reduzierter Verkehr in den Wohngebieten und am Schulzentrum“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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9
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.1.1 („Planen und Umsetzen von Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehr und zur Minderung der gefahrenen Geschwindigkeiten“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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10
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Im ISEK-Maßnahmenkatalog wird bei der Maßnahme V.1.2 („Planen und stufenweises Umsetzen eines Verkehrskonzeptes für die Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs am Schulzentrums“) abweichend vom vorliegenden Änderungsentwurf weiterhin das Schulzentrum explizit genannt.
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04:18
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11
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.1.2 („Planen und stufenweises Umsetzen eines Verkehrskonzeptes für die Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs am Schulzentrums“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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18:04
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12
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.1 („Gestaltung der Ortseingangssituation“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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13
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.2 („St 2080 Bereich Sportpark / Gemeindegrenze Forstinning“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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14
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.3 Buchstabe a („Anpassung zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortsmitte“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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19:03
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15
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.3 Buchstabe b („Beitritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten““) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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16
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.4 („Optimierung der Position und Koordinierung der Bedarfs-LSA“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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17
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.5 („Minderung Schwerlastverkehr“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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17:05
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18
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.6 („Verkehrsuntersuchung zur Prüfung möglicher Umfahrungsstraßen (Variantenprüfung)“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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19
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.7 („Stärkung der Elektromobilität“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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20
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Die in einer früheren Fassung des ISEK-Maßnahmenkatalogs enthaltene Maßnahme „Verkehrsgutachten zur Bewertung der Wirkungen einer (ggf. temporären) Widmung des westlichen Marktplatzes als Fußgängerzone“ bleibt weiterhin gestrichen.
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22:00
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21
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.3.1 Buchstabe a („Fortschreibung Radverkehrskonzept“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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22
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.3.1 Buchstabe b („Umsetzung Radverkehrskonzept“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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23
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.3.2 („Vorgezogene Maßnahmen zum Radverkehr innerorts“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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24
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.4.1 b („Fußgängerquerungen“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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25
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.4.2 („Fußgänger*innen im Längsverkehr“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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26
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.5.1 Buchstabe a („Erstellung eines Barrierefreiheitskonzepts“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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27
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.5.1 Buchstabe b („Umsetzung des Barrierefreiheitskonzepts“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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28
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.6.1 („Einzelmaßnahmen zum ruhenden Verkehr“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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29
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.7.1 („Stärkung alternative Mobilitätsformen“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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30
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.7.2 („Machbarkeitsstudie On-demand Angebot“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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31
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.7.3 („Weitere Unterstützung des Referenten bei Mobilitätsmanagement“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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32
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Die in einer früheren Fassung des ISEK-Maßnahmenkatalogs enthaltene Maßnahme „Einrichtung und Bewerbung einer Leerstandsbörse zur Erfassung und Entwicklung der Leerstände sowie Ermöglichung von Zwischennutzungen durch aktive Mithilfe der Marktgemeinde“ wird wieder in den Maßnahmenkatalog aufgenommen.
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01:21
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33
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme S.2.2 Buchstabe b („Aufsetzen eines kommunalen Förderprogramms zu Entsiegelung“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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34
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme S.2.2 Buchstabe e („Veranstaltung zur Beratung und Information der Anwohner*innen unter Miteinbezug von BUND und AK Natur und Nachhaltigkeit“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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35
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme S.2.3 („Verbesserung der Gestaltung und Aufenthaltsqualität der gemeindlichen Spielplätze“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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36
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.1.1 Buchstabe c („Prüfung des alten Feuerwehrhauses für o. g. Nutzungen“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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37
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.1.3 Buchstabe e („Einrichtung eines Quartiersmanagements im sozialen Bereich“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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38
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.2.2 Buchstabe a („Besetzung eines Kultur-, Freizeit- und Sportbeauftragten“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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39
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.1 Buchstabe b („Umgestaltung und Aufwertung der Badeweiherwiese“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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40
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.1 Buchstabe c („Errichtung eines Soccer-Fußball-Platzes“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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41
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.1 Buchstabe d („Standortsuche und Umsetzung eines Pumptracks“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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42
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.2 („Schaffung von multifunktionalen Aufenthaltsbereichen im öffentlichen Raum“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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43
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.2 Buchstabe a („Anlage eines weiteren öffentlichen Grillplatzes“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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44
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.2 Buchstabe b („Planung einer Kneipp-Anlage“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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45
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.2 Buchstabe c („Erweiterung des Trimm-dich-Pfads als öffentlicher Fitnessraum“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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46
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.4.1 Buchstabe b („Aufwertung des Abschnittes entlang des Hennigbachs südlich der Geltinger Str. und Abenteuerspielplatz“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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47
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Die Maßnahme F.4.1 Buchstabe c („Gestaltung der Freiflächen am Hauser Weg“) verbleibt abweichend vom vorliegenden Entwurf im ISEK-Maßnahmenkatalog.
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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05:16
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48
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.4.1 Buchstabe c („Gestaltung der Freiflächen am Hauser Weg“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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16:05
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49
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.4.2 Buchstabe a („Orts-Kultur entlang des Postanger: Kunst-Kultur Pfad weiter ausbauen“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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50
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.4.2 Buchstabe b („Beschilderung von Routen aus den Quartieren zum Postanger“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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51
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme K.2.1 („Maßnahmen zur Klimaanpassung im städtebaulichen bzw. freiraumplanerischen Kontext“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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52
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme K.2.2 („Erstellung eines Starkregenkonzepts“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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53
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme K.3.1 („Erhalt, Pflege und klimagerechte Anpassung von vorhandenen naturnahen Flächen“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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54
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme K.4.1 („Weitere Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen am Hennigbach“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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55
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme K.4.3 („Informationspfad zum Thema Hochwasser“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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56
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme W.1.1 Buchstabe b („Einführung eines kontinuierlichen Gewerbeflächenmonitorings“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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57
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme W.1.2 Buchstabe b („Regelmäßiges Durchführen des Runden Tisches“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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58
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme W.1.4 („Schaffung einer Wohnungsbörse für Mitarbeiter/Arbeitskräfte“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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59
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme W.2.1 Buchstabe a („Erstellung eines Einzelhandelsgutachten“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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60
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Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme W.2.2 („Erhalt und Bewerbung der Vielfalt des gastronomischen Angebots“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
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22:00
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Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, den gemeinsam optimierten ISEK-Maßnahmenkatalog in der vorliegenden Form anzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Dokumente
Download 20250410_MKS_ISEK_Maßnahmenkatalog_realistisch_angepasst Finale Variante.pdf
Download 20250410_Maßnahmenkatalog_Begründung_Streichung_20250410.pdf
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7. Finanzen
Genehmigung Haushalt 2025
Sachstandsinformation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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10.04.2025
|
ö
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Sachstandsinformation
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7 |
Sachvortrag
Die Kämmerei informiert, dass die Rechtsaufsicht im Landratsamt Ebersberg den Haushalt 2025 mit Datum vom 25.03.2025 genehmigt hat.
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8. Finanzen
Verwendungsnachweis Stabi 2024
Sachstandsinformation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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10.04.2025
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ö
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Sachstandsinformation
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8 |
Sachvortrag
Die Kämmerei informiert, dass der Markt Markt Schwaben mit Bescheid vom 08.11.2024 die Stabilisierungshilfe für das Jahr 2024 i. H. v. 1.250.000 € ausbezahlt bekommen hat. Mit Datum vom 31.03.2025 wurde der entsprechende Verwendungsnachweis mit umfangreichen Einzeldateien beim Landratsamt in Ebersberg zur Prüfung und Weiterleitung an die Regierung eingereicht.
In Summe erhielt der Markt Markt Schwaben somit seit 2018 insgesamt 7.722.742 € an Stabilisierungshilfen vom Freistaat Bayern zur finanziellen Gesundung überwiesen.
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9. Finanzen
Antrag Stabi 2025
Sachstandsinformation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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10.04.2025
|
ö
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Sachstandsinformation
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9 |
Sachvortrag
Die Kämmerei erläutert, dass die finanziellen Verhältnisse des Marktes sich seit 2018 in vielen Bereichen merklich verbessert haben und die Haushaltskonsolidierung mit der mittlerweile 12. Fortschreibung ein fester Bestandteil des täglichen Handelns im Markt geworden ist. Die gemeindlichen Einnahmen wurden erhöht und die Ausgaben reduziert.
Aufgrund der Schuldentilgungen für die Großprojekte des Marktes (Schulneubau und Hochwasserschutz) fehlen jedoch weiterhin die Möglichkeiten von finanziellen Spielräumen.
Basierend hierauf informiert die Kämmerei, dass am 17.04.2025 erneut ein Antrag auf Stabilisierungshilfe für die Schuldentilgung gestellt wird. Es handelt sich um den 8. Antrag auf Stabilisierungshilfen.
Derzeit sind in Bayern insgesamt acht Förderanträge in Folge möglich. Die Kämmerei ist in Prüfung, ob dennoch für die Folgejahre Anträge gestellt werden können.
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10. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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10.04.2025
|
ö
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10 |
Sachvortrag
Es erfolgen keine Informationen, Bekanntgaben oder Anfragen.
Datenstand vom 07.05.2025 16:45 Uhr