Datum: 08.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines Stabmattenzauns mit einer Höhe von 2,0 m entlang der Grundstücksgrenze Wiegenfeldring 5, Fl.Nr. 989/1 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderungen für ein bestehendes Geschäftshaus, Ebersberger Straße 3-5, Fl.Nr. 139 Beratung und Beschlussfassung
4 Formlose Bauvoranfrage Errichtung einer Wohnanlage mit 40 Wohnungen für Studenten Schweigerweg 1, Fl.Nr. 338/11 Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung einer grenzständigen Einfriedung (Holzzaun) mit einer Höhe von 1,9 m Rotkreuzstraße 8, Fl.Nr. 389/22 Beratung und Beschlussfassung
6 Antrag auf Baugenehmigung Einbau einer Kellerwohnung in ein bestehendes Mehrfamilienhaus Martin-Luther-Straße 5, Fl.Nr. 413/16 Beratung und Beschlussfassung
7 Bauleitplanverfahren der Großen Kreisstadt Erding Flächennutzungsplan -5. Änderung- für den geplanten Neubau eines Baustoffzentrums Sachstandsinformation
8 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.05.2025 ö 1

Sachvortrag

Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines Stabmattenzauns mit einer Höhe von 2,0 m entlang der Grundstücksgrenze Wiegenfeldring 5, Fl.Nr. 989/1 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 49 a „Gewerbegebiet Süd, 1. Änderung“. 

Entlang des Grundstücks Wiegenfeldring 5, Fl.Nr. 989/1 wurde ein Stabmattenzaun mit einer Höhe von 2,0 m errichtet. 

Der Bebauungsplan Nr. 49 a trifft zu Einfriedungen unter 5. Bauliche Gestaltung, E) folgende Festsetzungen: „Als Einfriedungen sind sockellose Maschendraht- oder Stahlgitterzäune in einer max. Höhe von 2,0 m zulässig…. Einfriedungen entlang von öffentlichen und privaten Flächen sind mindestens 1 m in die private Eingrünung zurückzuversetzen und vorzupflanzen. Bei Ein- und Zufahrten können Ausnahmen zugelassen werden.“

Nachdem die Einfriedung lediglich zwischen 0 und 30 cm in die private Eingrünung zurückversetzt wurde und die Bepflanzung hinter dem Zaun besteht, ist hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. 

Als Begründung wird Folgendes aufgeführt:

  • „Erhalt und Schonung vorhandener bestandsgeschützter Bäume und Sträucher an der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze
  • Erforderlichkeit aufgrund genehmigter Fluchtwege und gesetzlicher Vorgaben an der südlichen Grundstücksgrenze 
  • Abweichungen von der entsprechenden Vorschrift des Bebauungsplans auch im übrigen Gebiet des Bebauungsplans vorhanden
  • Gepflegtes Ortsbild am Ortseingang durch Vermeidung von Müllansammlungen und Vandalismus
  • Perfekte Anpassung an Grundstücksgegebenheiten und einen reibungslosen LKW-Verkehr im Industriegebiet
  • Empfehlung einer Begrünung hinter der Umzäunung durch den Gartenbauer zum Schutz und zur Pflege der Flora.“

Entlang der westlichen Grundstücksgrenze wurde aufgrund der Errichtung der Einfriedung eine Hecke entfernt. Durch die Freilegung der Grenzsteine hat sich herausgestellt, dass sich diese teilweise auf dem Grundstück des Marktes Markt Schwaben befand. Die Hecke wurde nach Rücksprache mit dem Bauhof neu mit insektenfreundlichen Blühsträucher bepflanzt.  

Es wurde bestätigt, dass sich die Einfriedung komplett auf dem Firmengrundstück befindet. 


Anmerkung der Verwaltung:

Im Bebauungsplangebiet wurden bisher keine Befreiungen für Einfriedungen erteilt. Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung von der Zurücksetzung von lediglich 0 – 30 cm in die private Eingrünung ohne Vorpflanzung aufgrund der bereits bestehenden Bepflanzung zugestimmt werden.

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3. Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderungen für ein bestehendes Geschäftshaus, Ebersberger Straße 3-5, Fl.Nr. 139 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Für das bestehende Geschäftshaus in der Ebersberger Straße 3 - 5 wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung eingereicht. 

Folgende Nutzungen sind neu: 
Friseursalon, Jogastudio, Büro und eine Wohnung

Es bleiben folgende Nutzungen erhalten:
Bäckerei, eine Wohnung sowie ein Büro.

Alle genannten Nutzungen sind im Mischgebiet zugelassen.

Für die Gesamtnutzung stehen 17 bestehende Stellplätze zur Verfügung. 
Laut Stellplatznachweis (siehe Anhang zur Beschlussvorlage) reichen die nachgewiesenen 17 Stellplätze aus. 
Die bestehenden 20 Fahrradstellplätze reichen ebenso aus. 

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4. Formlose Bauvoranfrage Errichtung einer Wohnanlage mit 40 Wohnungen für Studenten Schweigerweg 1, Fl.Nr. 338/11 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Für das Grundstück Schweigerweg 1 liegt der Verwaltung eine formlose Bauvoranfrage vor. Das Baugrundstück befindet sich im nicht überplanten Innenbereich. Somit ist die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. 

Geplant sind der Abbruch des Bestandsgebäudes und der Neubau eines Wohngebäudes mit 40 Wohnungen (1- und 2-Zimmer-Appartements für Studenten). Vorgesehen ist ein dreigeschossiges Gebäude. Die Firsthöhe ist mit ca. 50 cm niedriger geplant als das auf der gegenüberliegenden Straßenseite bestehende Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 376/19. Es sollen insgesamt 16 Stellplätze geschaffen werden, davon sieben oberirdisch und neun in der geplanten Tiefgarage. 

Die Voranfrage enthält die folgenden Fragen:

  1. Ist das in der Planung dargestellte Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung der gemäß § 34 BauGB planungsrechtlich zulässig?

  1. Ist eine Wandhöhe von 8,81 m bzw. 11,65 m zulässig (unter Berücksichtigung aller Abstandsflächen usw.)?

  1. Ist ein Flachdach zulässig?

  1. Sind drei Vollgeschosse (+ Dachgeschoss, kein Vollgeschoss) zulässig (unter der Berücksichtigung aller Abstandsflächen usw.)?

  1. Ist eine GRZ I von 0,302 zulässig? (Nur Gebäudeabdruck)

  1. Ist eine GRZ II von 0,681 zulässig? (Gebäudeabdruck + Einfahrten + Garagen usw.)

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben grundsätzlich in die Umgebung ein. Gemäß der ab 01.10.2025 in Kraft tretenden Garagen- und Stellplatzverordnung ist für Studentenwohnheime 1 Stellplatz je 5 Betten nachzuweisen. Laut Planer steht noch nicht konkret fest, ob tatsächlich 40 Appartements entstehen. Geht man von 40 Appartements mit je einem Bett aus, löst dieses Vorhaben einen Bedarf von acht nachzuweisenden Stellplätze aus.

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5. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung einer grenzständigen Einfriedung (Holzzaun) mit einer Höhe von 1,9 m Rotkreuzstraße 8, Fl.Nr. 389/22 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Das Grundstück Rotkreuzstraße 8, Fl.Nr. 389/22 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 „Hupfergebiet“. Dieser setzt unter A: Festsetzungen als Einzäunung nur „Maschendrahtzaun verzinkt oder dunkelgrün-plastiküberzogen mit Eisensäulen in Höhe von 1,20 m mit Hinterpflanzung fest. Sockel dürfen nur 20 cm über das Gelände herausragen, Betonziersteine für Gartensäulen sind nicht zulässig.“ 

Von diesen Festsetzungen des Bebauungsplans ist für die Errichtung des Holzzauns mit einer Höhe von 1,90 m ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich. 

Dieser wurde am 23.04.2025 dem Markt Markt Schwaben übersandt. Als Begründung für die Befreiung wurde Folgendes aufgeführt:

„Auf dem Nachbargrundstück Trappentreustraße 23 b wurde in 2021 eine zu hohe Duplex-Garage gebaut. Wir hatten dagegen Widerspruch eingelegt. Um einen Abriss zu vermeiden, haben wir der Übernahme der nötigen Abstandsflächen am 30.12.2022 zugestimmt. Zur optischen Verschönerung der riesigen Garagenwand haben wir im November 2024 einen Holzzaun mit 1,90 m Höhe errichtet. Wir hielten uns dabei an die Freiflächengestaltungssatzung vom 01.09.2023. Den Bebauungsplan Nr. 27 kannten wir nicht und fanden ihn auch nicht auf der Homepage der Gemeinde. Davon abweichend bitten wir deshalb um die isolierte Befreiung, damit der Holzzaun von max. 1,90 m Höhe stehen bleiben darf. Es wurde keine Sockelleiste für den Zaun errichtet, sondern der Zaun steht auf der Mauer, die schon seit 1971 besteht, um den Höhenunterschied zwischen den beiden Grundstücken auszugleichen. Die überstehenden Pfosten werden wir bis Ende April 2025 auf 1,90 m einkürzen.“

Aus Sicht der Verwaltung sind hier keine nachbarlichen Belange betroffen. Die Einfriedung wurde entlang der südlichen Grundstücksgrenze errichtet. Diese grenzt direkt an das Grundstück der bestehenden Garage von Trappentreustraße 23 b. Eine Beeinträchtigung durch Verschattung usw. ist somit nicht gegeben. 

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6. Antrag auf Baugenehmigung Einbau einer Kellerwohnung in ein bestehendes Mehrfamilienhaus Martin-Luther-Straße 5, Fl.Nr. 413/16 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Das Grundstück Martin-Luther-Straße 5, Fl.Nr. 413/16 befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 4 a / Am Fischergries, 1. Änderung und der hierzu textlichen Änderung aus dem Jahre 1967. 

Bei dem Wohnhaus Martin-Luther-Straße 5 handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit bereits vier Wohneinheiten, eingestuft in Gebäudeklasse 3. Es befinden sich im Erdgeschoss eine, im Obergeschoss zwei und im Dachgeschoss eine Wohneinheit. Im Kellergeschoss soll nun eine fünfte Wohneinheit mit einer Wohnfläche von 38,82 m² eingebaut werden. 

Gemäß der aktuell rechtskräftigen gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für das Gebäude mit den fünf Wohneinheiten insgesamt sechs Kfz-Stellplätze und zehn Fahrrad-Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück sind bereits eine Garage und vier oberirdische Stellplätze vorhanden. Ein Stellplatz wird neu errichtet. Im Geräteschuppen können laut Stellplatznachweis elf Fahrrad-Stellplätze nachgewiesen werden. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

Für die Kellerwohnung wird eine zusätzliche Außentreppe errichtet. Diese kann als zweiter Rettungsweg dienen. 

Für Aufenthaltsräume gibt es Anforderungen an die gesunden Wohnverhältnisse (Art. 45 Bayerische Bauordnung). So sollte die lichte Raumhöhe für Aufenthaltsräume bei Wohngebäuden ab Gebäudeklasse 3 generell 2,40 m betragen. In Bezug auf die Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen müssen diese ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben. Die DIN 5034-1 gibt Mindestmaße für Fenster an, um die vorgegebenen Mindestwerte des Tageslichtquotienten im Wohnraum zu erreichen. Die Unterkante der Verglasung sollte maximal auf einer Höhe von 0,95 m liegen, die Oberkante der Verglasung sollte sich mindestens auf einer Höhe von 2,20 m befinden und die minimale Breite des Fensters sollte mindestens 55 % der Wohnraumbreite betragen. 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen bei der geplanten Wohnung im Kellergeschoss Bedenken bezüglich der Einhaltung der Anforderungen an die gesunden Wohnverhältnisse hinsichtlich der Belichtung, Belüftung und lichten Raumhöhe. Das Landratsamt Ebersberg hat bereits angemerkt, dass die Belichtung der Aufenthaltsräume im Keller ungenügend ist, dies jedoch im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nicht geprüft wird. 

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7. Bauleitplanverfahren der Großen Kreisstadt Erding Flächennutzungsplan -5. Änderung- für den geplanten Neubau eines Baustoffzentrums Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.05.2025 ö Sachstandsinformation 7

Sachvortrag

Für die geplante Erweiterung eines westlich von Klettham an der Dachauer Straße ansässigen Baustoffzentrums soll auf einer betriebseigenen gewerblichen Baufläche südlich des bestehenden Baustoffzentrums ein Neubau errichtet werden. 

Hierfür hat der Stadtrat der Stadt Erding in seiner Sitzung am 24.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 für den „Neubau eines Baustoffzentrums“ beschlossen. 

Da es sich bei dem Vorhaben um ein Einzelhandelsgroßprojekt handelt und diese in Gewerbegebieten grundsätzlich nicht zulässig sind, ist es für die Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich, im Parallelverfahren den Flächennutzungsplan der Stadt Erding in diesem Bereich zu ändern.

Ziel der 5. Änderung des Flächennutzungsplans ist es die planungsrechtlichen Grundlagen für das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren zu schaffen. Dabei soll die bisher im Plangebiet dargestellte Gewerbliche Baufläche (GE) in ein Sondergebiet (SO) geändert werden. Darüber hinaus soll an die östlich des Änderungsbereichs gelegenen Freiflächen des „Grünen Rings Erding“ angebunden werden.

Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 5,06 ha. 

Die Erschließung und Anbindung des Planungsgebietes sind durch einen bestehenden Straßenanschluss über die Dachauer Straße gegeben und werden im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren gesichert. In Richtung Westen führt die Dachauer Straße zur Flughafentangente (FTO) und nach Hallbergmoos. 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 23.05.2025 Stellung zu nehmen. 

Da die vorliegenden Planungen der Stadt Erding keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, wird die Verwaltung der Stadt Erding mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden. 

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8. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.05.2025 ö 8
Datenstand vom 30.04.2025 15:56 Uhr