Datum: 15.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 90 Jahre BRK-Bereitschaft Markt Schwaben Vorstellung der Einsatzbereiche des Bayerischen Roten Kreuzes in Markt Schwaben Sachstandsinformation
3 Stadt und Land München e.V - OstAllianz Vorstellung - aktueller Status und Projekte Sachstandsinformation
4 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
4.1 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.03.2025
4.2 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 03.04.2025
4.3 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.04.2025
5 Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 Entschädigung der Wahlhelfenden Beratung und Beschlussfassung
6 Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 Bestellung einer Wahlleitung Beratung und Beschlussfassung
7 Schulentwicklung Kooperationsvertrag zwischen den Schulverbänden Markt Schwaben und Poing Beratung und Beschlussfassung
8 Überlegungen für die künftige Nutzung des ehemaligen Grundschulgebäudes und Überplanung des Gebietes zwischen Herzog-Ludwig-Straße, Schulgasse, Rektor-Biermaier-Straße und Habererweg Beratung und Beschlussfassung
9 Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 14.11.2023 Einführung eines gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblattes – Gemeindenachrichten Beratung und Beschlussfassung
10 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö 1

Sachvortrag

Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. 90 Jahre BRK-Bereitschaft Markt Schwaben Vorstellung der Einsatzbereiche des Bayerischen Roten Kreuzes in Markt Schwaben Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö Sachstandsinformation 2

Sachvortrag

Anlässlich des 90-jährigen Jubiläums der BRK-Bereitschaft Markt Schwaben stellt der Kreisverband Ebersberg die Einsatzbereiche in Markt Schwaben vor und lädt zur Jubiläumsfeier am Sonntag, den 29.06.2025 ab 09:30 Uhr am Schloßplatz ein.

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3. Stadt und Land München e.V - OstAllianz Vorstellung - aktueller Status und Projekte Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö Sachstandsinformation 3

Sachvortrag

Die Ostallianz Stadt und Land München Ost e.V. ist ein Zusammenschluss von elf Gemeinden aus dem Münchner Osten und der Stadt München, der im September 2022 gegründet wurde. Ziel der Ostallianz ist es, die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken und die Lebensqualität, wirtschaftliche Entwicklung sowie Verkehrsplanung in der Region München Ost nachhaltig zu fördern und zukunftsfähig zu gestalten.

Ein zentraler Fokus der Ostallianz liegt dabei auf der überörtlichen Verkehrsplanung. Basierend auf dem „überörtlichen Verkehrskonzept Raum München Ost“ werden Maßnahmen entwickelt, um Verkehrsprobleme zu lösen und die Region besser zu vernetzen. Dabei stehen fünf Themenschwerpunkte im Mittelpunkt: Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung, verträgliche Verkehrsabwicklung, Siedlungsentwicklung und Landschaftsentwicklung. Diese integrierte Herangehensweise ermöglicht es, Mobilitätsbedarfe frühzeitig zu erkennen und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

Die Ostallianz dient als Plattform für den Austausch und die Koordination von Aktivitäten zwischen den beteiligten Kommunen. Durch eine geschickte Bündelung von Ressourcen und das Ausschöpfen gemeinsamer Synergien werden Herausforderungen angegangen, die für einzelne Gemeinden schwer zu bewältigen wären.

Langfristig strebt die Ostallianz eine nachhaltige Entwicklung der Region bis 2040 an. Dieser Weitblick ermöglicht es, zukunftsorientierte Projekte zu planen, die über kurzfristige Lösungen hinausgehen. Der Verein setzt auf einen integrierten Ansatz, der Problemstellungen ganzheitlich betrachtet und innovative Lösungen fördert.

Die Ostallianz soll als Vorbild für eine erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit dienen und zeigen, wie durch gemeinsame Anstrengungen eine lebenswerte und zukunftsfähige Region gestaltet werden kann.

Um den Marktgemeinderat umfassend zu informieren, gibt der Geschäftsführer der Ostallianz -Stadt und Land München Ost e.V., Herr Christian Koch, in der Marktgemeinderatssitzung einen Überblick über die aktuellen Projekte und die geplanten Aktivitäten des Vereins.

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4. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö beschließend 4
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4.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.03.2025 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:

Finanzen - Haushaltskonsolidierungskonzept 12. Fortschreibung vom 20.03.2025
Der Marktgemeinderat beschließt – mit dem Ziel, die finanzielle Leistungsfähigkeit wieder zu erreichen – die überarbeitete 12. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 20.03.2025, einschließlich der aktualisierten tabellarischen Übersicht, auf Grundlage des „10-Punkte-Katalogs“ des Bayerischen Staats­ministeriums der Finanzen und für Heimat. 

Der Beschluss des Markgemeinderates sowie die 12. Fortschreibung sind dem Landratsamt in Ebersberg sowie der Regierung von Oberbayern bis zum 31.03.2025 zu übermitteln.

Wasserversorgung - Verlegung einer Wasserleitung in der Bahnhofstraße
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beauftragt die Firma Streicher mit dem der Verlegung der Wasserleitung gem. Angebot i.H.v. 206.312,28 € (brutto), nach Genehmigung vom Haushalt 2025.

Veranstaltungssicherheit - Absicherung von öffentlichen Veranstaltungen durch Errichtung geeigneter Überfahrschutzeinrichtungen
  1. Der Marktgemeinderat stellt die Notwendigkeit der vollständigen Absicherung der Marktfläche an den gemeindlichen Vier-Jahreszeiten-Märkten durch zertifizierten Überfahrschutz (Fahrzeugsicherheitsbarrieren) an allen möglichen Zufahrten fest.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Anzahl von Modulen (voraussichtlich 30 Stück) nach Möglichkeit noch vor dem am 11. Mai 2025 stattfindenden Frühlingsmarkt zu beschaffen. Die Zustimmung zu diesen außerplanmäßigen Ausgaben wird erteilt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Richtlinien zu erarbeiten, nach denen die Sicherheitssperren auch an Markt Schwabener Vereine, Veranstalter oder externe Interessenten verliehen werden können. Die Richtlinien sind dem Marktgemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Neubau des Kommunalen Schulzentrums

2. Teilschlussrechnung Fa. Enerix - Photovoltaikanlage
Der Marktgemeinderat genehmigt Nachgang die Zahlung von 40.000 € (brutto), sowie die 2. Schlussrechnung i.H.v. 37.084,33 € (brutto).

Schlussrechnung Fa. Milkow - Sonnenschutz
Der Marktgemeinderat genehmigt die Zahlung der Schlussrechnung i.H.v. 44.079,59 € (brutto).

Schlussrechnung Fa. HoGaKa - Bandspülmaschine
Der Marktgemeinderat genehmigt die Zahlung der Schlussrechnung i.H.v. 15.648,88 € (brutto).

Schlussrechnung Fa. HoGaKa - Küchentechnik
Der Marktgemeinderat genehmigt die Zahlung der Schlussrechnung i.H.v. 59.458,34 € (brutto).

Schlussrechnung Fa. Xervon - Gerüstbauer
Der Marktgemeinderat genehmigt die Zahlung der Schlussrechnung i.H.v. 30.384,14 € (brutto).

Schlussrechnung Fa. L. Drexel - Küchenplanung Schulzentrum
Der Marktgemeinderat genehmigt die Zahlung der Schlussrechnung i.H.v. 65.963,06 € (brutto).

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4.2. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 03.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 03.04.2025 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntzugeben.

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4.3. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.04.2025 zu genehmigen. 
Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben:

Erdgasbündelausschreibung
  1. Der Markt Markt Schwaben beteiligt sich an der Erdgasbündelausschreibung für Gemeinden des Landkreises Ebersberg und spricht sich somit für das Ingenieurbüro Specht, als die Ausschreibung durchführende Firma aus. 
    Die Marktgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der jeweiligen Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen, sowie die Erdgasabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
  2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, Erdgas mit „normaler“ Erdgasqualität (ohne Bioerdgasanteil) im Rahmen der Bündelausschreibung auszuschreiben.

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5. Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 Entschädigung der Wahlhelfenden Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Am 08. März 2026 findet die nächste Kommunalwahl statt (Marktgemeinderat, Landrat und Kreistag – ohne Bürgermeisterwahl). 
Neben den vielen anderen Aufgaben zur Organisation dieser Wahlen gilt es, ausreichend Wahlhelfer zu gewinnen. Dabei gilt es zu beachten, dass erfahrungsgemäß bei der Kommunalwahl eine hohe Wahlbeteiligung besteht und die Wähler und Wählerinnen bei der Stimmabgabe auf übergroßen Stimmzetteln panaschieren und kumulieren können. Das bedingt eine deutlich längere Verweildauer in den Wahlkabinen und den Wahllokalen. Auch das Auszählen der Stimmen erfordert einen wesentlich höheren Zeitaufwand; die Arbeiten der Helfenden gehen sehr häufig bis in die frühen Morgenstunden des nachfolgenden Tages. Aus diesen Gründen werden am Wahlsonntag für die Wählerinnen und Wähler zehn Urnenwahllokalen und zwölf Briefwahllokale bereitstehen. Jedes dieser Wahllokale wird mit acht Helfer/-innen besetzt, sodass wir zur nächsten Wahl 176 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer benötigen.

In den Urnenwahllokalen wird tagsüber in zwei Schichten (vor- und nachmittags mit je vier Personen) gearbeitet und ab 18.00 Uhr sind dann alle zum Auszählen wieder im Wahllokal. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit ab ca. 15.30 Uhr in voller Besetzung mit den Vorarbeiten, damit auch dort ab 18.00 Uhr mit dem Auszählen begonnen werden kann. 

Auf Grundlage von Art. 7 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) ist es üblich, den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld auszuzahlen. Die Auszählung der Stimmzettel wird, wie oben bereits erwähnt, bis in die Morgenstunden gehen. Zudem müssen die Wahlhelfenden an einer Schulung teilnehmen, die für die Kommunalwahl noch intensiver sein wird. Es wird bei der Stimmenauszählung wieder mit EDV-Unterstützung gearbeitet, was in der Schulung erklärt und geübt werden muss um einen reibungslosen Ablauf bei der Auszählung zu erzielen. Aufgrund des Umfangs der Wahl und der notwendigen, intensiven Schulungen wird eine Entschädigung von 110,00 €/Person vorgeschlagen. Bei einer möglichen Stichwahl soll ein Erfrischungsgeld von 45,00 €/Person ausgezahlt werden (das Wahlgesetz schreibt vor, dass bei einer Stichwahl die gleichen Wahllokale mit gleicher Helferbesetzung bereit zu halten sind). 

Bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2020 wurden 95,00 €/Person, bei der Stichwahl nochmal 40,00 €/Person ausgezahlt.

Das Erfrischungsgeld stellt einen Verpflegungszuschuss dar; es besteht kein Anspruch darauf seitens der Mitglieder der Wahlvorstände und Beisitzer. Ob und in welcher Höhe es gewährt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde. Möglich ist es auch zusätzlich oder alternativ die kostenlose Bereitstellung von Verpflegung. Markt Schwaben wird die Wahlhelfer wie gewohnt mit einer kleinen Brotzeit, Getränken, Kaffee und etwas Süßem versorgen. 
Die Gemeinden erhalten im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Landkreis i.d.R. 50% der Kosten als Zuwendung.
Tatsächlich wird es immer schwieriger, Wahlhelfer für die Mitarbeit im Ehrenamt zu gewinnen. Höhere Beträge oder zusätzlich materielle Anreize erleichtern die Gewinnung der ehrenamtlichen Wahlhelfer enorm. 

Die Mittel in Höhe von 27.280 € (176 x 110 € sowie 176 X 45 €) werden für den Haushalt 2026 in dieser Höhe beantragt. 

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6. Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 Bestellung einer Wahlleitung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Am 08. März 2026 finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen mit der Wahl des Gemeinderates, des Kreistages sowie des Landrates statt (der Posten des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin steht aufgrund der gesetzlichen Fristen erst wieder im Jahr 2032 zur Wahl). Eine eventuell erforderliche Stichwahl bei der Landratswahl ist für den 22. März 2026 angesetzt. 

Gemäß Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat eine Wahlleitung sowie deren Stellvertretung. Der Wahlleiter /die Wahlleiterin ist die verantwortliche Person für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl innerhalb der Gemeinde. Im Gegensatz zu den übrigen Wahlen (Bund, Land, Europa) liegt bei Kommunalwahlen die volle Verantwortung in den Händen jeder einzelnen Kommune; von der Prüfung der ordnungsgemäßen Aufstellungsversammlung bis zur Erstellung der Stimmzettel. 

In diese Funktion kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung leitet oder geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist (entsprechend auch für die Landkreiswahlen) (Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG). 

Erfahrungsgemäß sollte wieder ein Mitarbeiter der Verwaltung in diese Funktion berufen werden, da der Wahlleiter bzw. sein Stellvertreter bei der Vorbereitung der Wahlen intensiv mitarbeiten.

Es wird daher vorgeschlagen, Frau Katrin-Maria de Laporte zur Wahlleiterin zu berufen. Da derzeit die Besetzung der Stellvertretung noch ungeklärt ist, wird die Ernennung der Stellvertretung dem Marktgemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt. 

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7. Schulentwicklung Kooperationsvertrag zwischen den Schulverbänden Markt Schwaben und Poing Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Gemäß Art. 32 Absatz 3 BayEUG bilden öffentliche Mittelschulen, die nicht alle schulischen Voraussetzungen für eine Mittelschule erfüllen, einen Mittelschulverbund. 

Der bisherige Kooperationsvertrag für den Schulverbund „Ebersberg Nord“ zwischen den Schulverbänden Markt Schwaben und Poing läuft zum 31.07.2025 aus. Um eine weiterhin gute Kooperation zwischen den Mittelschulen Markt Schwaben und Poing zu gewährleisten, wurde ein neuer Vertrag ausgearbeitet. 
In der letzten Schulverbundversammlung vom 18.03.2025 wurde mit den Vertretern aller Verbundkommunen der beigefügte Vertragsentwurf abgestimmt und die gewünschten Änderungen mit aufgenommen. Ebenso erfolgten redaktionelle Anpassungen. 
Eine Synopse des alten und neuen Vertrages ist als Anlage der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt. In der Synopse sind alle Änderungen mit den jeweiligen Begründungen bzw. Stellungnahmen seitens des Staatlichen Schulamtes Ebersberg aufgeführt.
Nach Rücksprache mit der kommunalen Fachaufsicht des Landratsamtes Ebersberg müssen die Gremien aller Verbandskommunen dem neuen Vertrag zustimmen. 
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorliegenden Kooperationsvertrag zuzustimmen. 

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8. Überlegungen für die künftige Nutzung des ehemaligen Grundschulgebäudes und Überplanung des Gebietes zwischen Herzog-Ludwig-Straße, Schulgasse, Rektor-Biermaier-Straße und Habererweg Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 wurde das neue kommunale Schulzentrum, bestehend aus einer Grund- und Mittelschule in Betrieb genommen. Seit dem Umzug der Grundschule stellt sich die Frage, welche Nutzungsoptionen sich künftig für das leerstehende Schulgebäude bieten.
Zudem ist zu entscheiden, ob das zwischen dem neuen Lehrerparkplatz und dem Kindergarten Altes Schulhaus geplante Rasenspielfeld angelegt oder diese Fläche einer anderen Nutzung zugeführt werden soll.
Der Bebauungsplan Nr. 85 aus dem Jahr 2020 setzt das Areal der inzwischen abgebrochenen Mittelschule als Rasenspielfeld fest. Eine andere, ggf. bauliche Nutzung dieser Fläche brächte das Erfordernis zur Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplans mit sich.

Das ehemalige Grundschulgebäude und das angrenzende Hallenbad sind in den Jahren 1980/81 errichtet worden und stark sanierungsbedürftig.

Im Jahr 2022 wurden verschiedene Arbeitsgruppen, bestehend aus Mitgliedern des Marktgemeinderates und der Rathausverwaltung gebildet, welche sich mit der künftigen Gestaltung, der Ausarbeitung möglicher Konzepte und Varianten für die Zukunft der Grundschule und des Hallenbads beschäftigt haben.
In der Marktgemeinderatssitzung am 24.01.2024 wurden die bis dahin erarbeiteten Zwischenergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen präsentiert. 

Auch das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) befasst sich u. a. mit der Umnutzung des Bereichs alte Grundschule und ehemalige Mittelschule. Der Maßnahmenkatalog (M.1.9) beschäftigt sich mit der Erarbeitung eines Nachnutzungskonzeptes für dieses Areal. 
Die Grundschule, das Hallenbad und die angrenzende Kindertagesstätte Villa Drachenstein stehen technisch und baulich in direktem Zusammenhang. Deshalb erscheint eine ganzheitliche Betrachtung des Areals unumgänglich.
Mit dem Wissen um den baulichen und technischen Zustand der Gebäude sowie behördlicher Auflagen kann derzeit keine Aussage für eine mögliche Nachnutzung getroffen werden.
Gleichwohl wird in diesem Areal enormes Potenzial in der möglichen Erweiterung der Ortsmitte gesehen. Aus diesem Grund ist zu empfehlen die Überlegungen für die künftige Nutzung des ehemaligen Grundschulgebäudes in eine ganzheitliche Betrachtung des Areals zu integrieren.

Zu den Freianlagen des Kinderhauses Altes Schulhaus ist das Folgende zu beachten:
Die Außenflächen für das Kinderhaus werden dringend benötigt und die Überplanung muss unmittelbar, also losgelöst von den evtl. für das im Beschlussvorschlag genannte Quartier erfolgen. Zur Umsetzung der Maßnahme ist dringend der Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern zu stellen und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Für die Antragstellung ist die Zustimmung des Marktgemeinderates zur Situierung der Außenanlagen erforderlich.
Für die 150 genehmigten Betreuungsplätze ist eine bespielbare Außenfläche in einer Größe von 150 Kinder X 10 m² für den Erhalt der Betriebserlaubnis erforderlich. Sollte sich der Markt dafür entscheiden die von der Kowollik Landschaftsarchitektur GmbH vorgelegte Vorstudie „Vorabzug 03.04.2025“ als Grundlage für die Planung der Freiflächen zu verwenden, ergibt sich eine Reduzierung der ursprünglich für das Rasenspielfeld anvisierten Größe. Die Entscheidung darüber, ob das Rasenspielfeld generell angelegt werden soll, muss noch nicht sofort getroffen werden. Gleichwohl erscheint es aus Sicht der Verwaltung von Bedeutung das Gremium darüber zu informieren, dass ein Rasenspielfeld nicht mehr die Größe von 90 X 60 m wird haben können.

Für den Fall, dass sich der Marktgemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt für ein Rasenspielfeld ausspricht und sich die Frage der Nutzung stellt, wird im Folgenden eine der Bestimmungen des Baugenehmigungsbescheides vom 08.04.2020 zitiert:
9.
Ein schalltechnisch relevanter Trainings- oder Spielbetrieb auf dem Rasenspielfeld im Sondergebiet SO 3 innerhalb der Ruhezeiten von Sonn- und Feiertagen (diese sind von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr) ist nicht zulässig.

Erläuterung:
Sondergebiet SO 3 = Bereich zwischen Lehrerparkplatz und Kindergartengrundstück

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9. Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 14.11.2023 Einführung eines gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblattes – Gemeindenachrichten Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 18.01.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 6
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 18.01.2024 – auf Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 14.11.2023 – grundsätzlich die Einführung eines gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblattes befürwortet. Der Antrag beinhaltete den Wunsch, dass aufgrund einer Vielzahl von gemeindlichen Projekten in der Zukunft (Hochwasserschutz, Straßenbau, ISEK, etc.), welche neben den „normalen“ Themen anstehen, ein Amts- und Mitteilungsblatt umgesetzt wird. Dies muss laut Antrag nicht in eine Hochglanzbroschüre umgesetzt werden, sondern soll eine ansprechende und einfache Plattform zur Weitergabe von Informationen von Gemeinden, Vereinen, Arbeitskreisen, kirchlichen Einrichtungen, etc. an alle Gemeindebürger darstellen. 

Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde umfassend, transparent und regelmäßig über amtliche Bekanntmachungen, kommunale Veranstaltungen und wichtige lokale Themen zu informieren. Derzeit erfolgt die Information der Bürgerinnen und Bürger überwiegend über Aushänge, die monatlichen Infoseiten im Falken-Kurier, die Website der Marktgemeinde und digitale Informationsmedien wie die MarktSchwaben App und Social Media (Instagram, Facebook & YouTube). Durch den gezielten Einsatz unserer Informationskanäle nimmt die Marktgemeinde Markt Schwaben im Vergleich zu vielen anderen Kommunen eine Vorreiterrolle ein. Dank des Wochenjournals, das wöchentlich sowohl in gedruckter Form im Falken als auch als Video auf unseren Plattformen veröffentlicht wird, gelingt es uns, Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen transparent und zeitnah zu informieren.

Inhaltliche und gestalterische Einschränkungen

Inhalt und Gestaltung eines gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblattes werden mittlerweile durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.12.2018 (Az. I ZR 112/17, sog. „Crailsheimer Urteil“) eingeschränkt, wonach ein gemeindliches Amtsblatt kein funktionales Äquivalent zu einer privaten Zeitung darstellen darf. Andernfalls drohen Abmahn- oder Unterlassungsverfahren, z. B. von privaten Verlagsunternehmen.

Für die konkrete Beurteilung kommunaler Publikationen sind Art und Inhalt der veröffentlichten Beiträge auf ihre Neutralität (z. B. Elemente der meinungsbildenden Presse wie Glossen, Kommentare oder Interviews) sowie auf die Zugehörigkeit zum Aufgabenbereich der Gemeinde zu untersuchen und es ist unter Einbeziehung des äußeren Erscheinungsbilds (pressemäßiges Layout) eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen, ob der zulässige Rahmen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit eingehalten wurde.

Die Justiz hat für die entsprechende Beurteilung gemeindlicher Publikationen einige grundsätzliche Regelungen aufgestellt:

Zulässig sind grundsätzlich:
  • Berichte aus der Verwaltung und dem Gemeinderat (z. B. aktuelle Tätigkeit und künftige Vorhaben)
  • Darlegung und Erläuterung der Politik hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme
  • Berichte zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben wie Bekanntmachungen, Bekanntgabe von Vorschriften und Warnung vor Gefahren
  • Sachgerechte, objektiv gehaltene Information über Fragen, welche die Bürger/innen unmittelbar betreffen
  • Informationen über aktuelle Krisen- und Gefahrensituationen
  • Berichte über die kommunale Wirtschaftsförderung
  • Redaktionelle Beiträge, sofern sie mit der staatlichen Aufgabe der Gemeinde zusammenhängen oder im Gesamtumfang nur von untergeordnetem Gewicht sind

Nicht zulässig sind grundsätzlich:
  • Berichte über die lokale Wirtschaft (z. B. allgemeine Beiträge über ortsansässige Unternehmen)
  • Berichte über Aktivitäten privater Personen oder Institutionen (z. B. Vereine, Kirchen, Verbände, Bürgerinitiativen, Sport); dies gilt auch, wenn die Kommune die ehrenamtliche Arbeit begleitet oder es sich um gesellschaftliches Engagement auf kommunaler Ebene handelt
  • rein gesellschaftliche Ereignisse etwa aus den Bereichen Sport, Kunst und Musik
  • wertende oder meinungsbildende Elemente (z. B. Bewertung privater Initiativen)
  • allgemeine Beratung der Leserinnen und Leser

Einzelne, die Grenzen zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit überschreitende Artikel allein begründen allerdings keine Verletzung des Gebots der Staatsferne der Presse.
Notwendig ist vielmehr eine wertende Betrachtung der Publikation insgesamt.

So kann z. B. die Veröffentlichung von bloßen Terminankündigungen privater Institutionen ohne pressemäßige oder meinungsbildende Gestaltungselemente zulässig sein, wenn das Amts- und Mitteilungsblatt insgesamt keinen pressesubstituierenden Gesamtcharakter hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Mai 2019 Az. 4 U 180/17).

Eine Anzeigenschaltung ist nicht generell unzulässig, sondern kann ein zulässiger, fiskalisch motivierter Randnutzen sein (vgl. BGH, GRUR 1973, 530, 531 – Crailsheimer Stadtblatt). 

Eckpunkte des Amts- und Mitteilungsblattes

  • Herausgabeintervall: Monatlich (Ende der 1. Woche eines jeden Monats)
  • Art: Heft oder Zeitung
  • Inhalt:
    • Amtliche Bekanntmachungen der Marktgemeinde (Aus dem Rathaus)
    • Berichte aus dem Marktgemeinderat (Aus dem Marktgemeinderat)
    • Nachrichten anderer Behörden und Stellen (z.B. Landratsamt oder Verbraucherzentrale Bayern)
    • Informationen über Vereins- und Kulturveranstaltungen (Aus dem Gemeindeleben)
    • Kirchliche Nachrichten und Gratulationen
    • Bürgerinformationen und Servicehinweise (inkl. Notdienste)
    • Veranstaltungskalender
  • Vertrieb: Kostenlos an alle (erreichbaren) Haushalte, ergänzende Auslage im Rathaus, zusätzlich digitale Ausspielung
  • Finanzierung:
    • Teilfinanzierung über Anzeigen lokaler Unternehmen möglich
    • Gemeindemittel für die Herstellung, Druck und Distribution sind erforderlich (Minimum im 1. Jahr)

Anbietervergleich

Für die Recherche nach Anbietern für die Erstellung eines monatlichen Mitteilungsblattes wurden die Mitteilungsblätter der Gemeinden Anzing, Kirchseeon, Pliening und Glonn herangezogen. Auch die mit uns eng zusammenarbeitete örtliche Anzeigenzeitung hat ein Angebot für das Mitteilungsblatt abgegeben. 

Im Anhang finden Sie eine Vergleichstabelle möglicher Anbieter aus den verschiedenen Gemeinden im Landkreis Ebersberg. Hierbei werden vier Optionen verschiedener Anbietern dargestellt.

Aufgrund der hohen Werbeverweigererquote in Markt Schwaben (50%) kann das Mitteilungsblatt nur an insgesamt 3.536 Haushalte verteilt werden. Eine zuverlässige Zustellung, z. B. über private Verteilteams, ist personal- und kostenaufwändig. Beim Option 4 und Option 2 sind die Druck- und Verteilungskosten bereits im Endpreis enthalten.

Außerdem können Sie sich das Mitteilungsblatt aus Anzing über folgenden Link als Beispiel ansehen: https://www.anzing.de/wp-content/uploads/2025/04/05-Mail-2025.pdf 

Wirtschaftliche Auswirkungen und Finanzierung

Aufgrund der Haushaltskonsolidierung dürfen durch die Einführung des Amts- und Mitteilungsblatt keine Mehrkosten entstehen. Die Kosten für ein Amts- und Mitteilungsblatt dürfen daher die bisherigen Aufwendungen für die gemeindlichen Veröffentlichungen im Falke-Kurier Markt Schwaben nicht übersteigen.

Die Vergleichstabelle zur Kostenübersicht der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen – mit und ohne Amtsblatt – finden Sie in der Anlage.

Bei Option 2 wären die derzeitigen Kosten für die monatlichen Informationsseiten, das Wochenjournal und allgemeine Hinweise zukünftig in der Seitenstrecke der örtlichen Anzeigenzeitung enthalten, so dass die tatsächlichen Mehrkosten rund 13.000 € jährlich betragen würden. 

Der Anbieter unter Option 4 hat im Mai 2025 ein wirtschaftlich günstigeres Angebot vorgelegt. Für das Wochenjournal in der bisherigen Form sowie das Mitteilungsblatt mit Option 4 würden dadurch im Jahr 2025 keine zusätzlichen Kosten entstehen. Zwar können die Kosten bei Option 4 je nach Seitenanzahl schwanken, doch laut Angebot entstehen dem Markt Markt Schwaben selbst bei bis zu 32 Seiten keine Mehrkosten.

Aus diesem finanziellen Aspekt empfiehlt die Verwaltung, das monatliche Mitteilungsblatt mit dem Anbieter aus Option 4 zu gestalten. Ein Termin für die genaue Umsetzung muss noch erfolgen. Die erste Ausgabe könnte ab Juli 2025 erscheinen.

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10. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö 10
Datenstand vom 09.05.2025 12:15 Uhr