Datum: 05.06.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf Baugenehmigung mit Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Energetische Sanierung eines Einfamilienhauses mit Anbau eines Kamins, eines Carports, einer Solaranlage, einer Terrassenüberdachung und Ergänzung eines Anbaus Graf-Sieghart-Weg 2, Fl.Nr. 456/10 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines temporären Lagerplatzes bis zum 31.12.2027 Zeppelinstraße, Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1069 u. 1070/2 Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanverfahren der Großen Kreisstadt Erding Bebauungsplan Nr. 249 Sondergebiet "Betreutes Wohnen und Arbeiten" Sachstandsinformation
5 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Poing Flächennutzungsplan -21. Änderung- für den Bereich Grub Sachstandsinformation
6 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Poing 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Sondergebiet Polizei" Sachstandsinformation
7 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.06.2025 ö 1

Sachvortrag

Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Antrag auf Baugenehmigung mit Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Energetische Sanierung eines Einfamilienhauses mit Anbau eines Kamins, eines Carports, einer Solaranlage, einer Terrassenüberdachung und Ergänzung eines Anbaus Graf-Sieghart-Weg 2, Fl.Nr. 456/10 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.06.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans Nr. 65 „Markt Schwaben Süd 3 – 1 – 1“. Das Gebäude Graf-Sieghart-Weg 2 ist bereits Bestand vor Rechtskraft des Bebauungsplans.

Das bestehende Einfamilienhaus soll energetisch saniert werden, der Anbau eines Kamins, eines Carports, Errichtung einer Solaranlage auf der Dachfläche auf der Westseite des Gebäudes, eine Terrassenüberdachung und der Anbau eines Ankleideraums sind geplant. 

Für das Vorhaben sind mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Dies ergibt sich zum Teil dadurch, dass das Gebäude bereits vor der Aufstellung / Rechtskraft des Bebauungsplans vorhanden war. 

Folgende Anträge auf Befreiungen werden erforderlich:

Antrag auf Befreiung wegen Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen:

Die Baugrenzen nach Osten und Süden werden durch den vorhandenen Bestand und dem geplanten Anbau um insgesamt (31,22 m² + 16,84 m²) = 48,06 m² überschritten. 

Antrag auf Befreiung wegen Überschreitung der festgesetzten Grundfläche:

Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche für das Baufeld von 200 m² wird um 9,64 m² überschritten. 

Begründet werden beide Befreiungsanträge damit, dass sich diese Überschreitungen aus dem Erhalt des Bestands aus Gründen der Nachhaltigkeit ergeben. Der bestehende Baukörper ist eingeschossig, sodass die im Bebauungsplan ermöglichte Geschossflächenzahl bzw. Baumasse nicht ausgeschöpft wird. Städtebaulich und nachbarrechtliche Belange seien davon nicht betroffen.  

Der Anbau und die Terrassenüberdachung im Süden erfolgen auf einer bereits bestehenden Fläche. Für die Errichtung dieser mit einer Dachneigung von ca. 20° wird zusätzlich eine Befreiung von der festgesetzten Dachneigung (30 – 32°) erforderlich. 

Antrag auf Errichtung des Carports auf den laut Bebauungsplan festgesetzten Flächen für die Zufahrt für Stellplätze sowie außerhalb der festgesetzten Fläche für Stellplätze:

Die Begründung hierfür lautet wie folgt:

„Laut Bebauungsplan ist die Fläche, auf der der Carport geplant ist, für die Zufahrt zu Stellplätzen vorgesehen. Die Lage des Carports wird durch den Erhalt der bestehenden Garage samt bestehender Zufahrt begründet. Die Ausführung als Carport – für die der Bebauungsplan auch Möglichkeiten vorsieht – statt als Stellplatz ist auf Grund der besseren Nutzung durch Wetterschutz sowie der besseren Verkehrssicherheit (Schnee- und Überdachung) vorgesehen, ohne negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft oder die städtebauliche Entwicklung.“

Anmerkung der Verwaltung:

Überschreitungen der Grundfläche sowie der Baugrenzen sind bereits durch das Bestandsgebäude gegeben. Durch den Anbau sowie die Terrassenüberdachung ergeben sich hier zusätzliche Überschreitungen. Die im Bebauungsplan festgesetzten Stellplätze sowie der Bauraum für ein zusätzliches Wohngebäude wurden nicht umgesetzt und entsprechen somit nicht der tatsächlichen Bebauung. 

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3. Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines temporären Lagerplatzes bis zum 31.12.2027 Zeppelinstraße, Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1069 u. 1070/2 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.06.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1069 und 1070/2 liegt ein Antrag auf Baugenehmigung vor. Die Grundstücke liegen im Außenbereich. Somit ist die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen. Sie grenzen direkt an die Firma, die ihren Sitz in der Zeppelinstraße 8, 10 und 10 a hat, an und befinden sich auch in deren Besitz. Diese Grundstücke liegen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Neufassung des Bebauungsplans Burgerfeld, hier: Teilbebauungsplan Burgerfeld I“. Im Flächennutzungsplan sind die antragsgegenständlichen Flächen teilweise als Gewerbegebiet und teilweise als Grünflächen dargestellt.

Eine Teilfläche dieser Grundstücke wurde bereits befestigt und wird als Lager sowie Abstellfläche genutzt. Die Bauherren haben nun einen Antrag auf Baugenehmigung für die Befestigung einer Kiesfläche mit Nutzung als Lagerfläche und Stellplätze für Fahrzeuge und Maschinen temporär befristet bis zum 31.12.2027 gestellt. Die beantragte Fläche (ca. 34 m x ca. 31,5 m) ist um einiges größer als die bereits befestigte Fläche (ca. 34 m x ca. 16 m). 

Gleichzeitig wurde von Seiten der Bauherren ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans beim Markt Markt Schwaben gestellt. Hierdurch soll eine dauerhafte Nutzung der Flächen gewährleistet werden. 

Im Zuge des Bauantragsverfahrens wurden bereits die fachlichen Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde sowie der fachkundigen Stelle für Wasserrecht eingeholt. 

Laut Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird der Lagerplatz auf einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Wiese errichtet. Schutzgebiete nach Kapitel 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind vom Vorhaben nicht betroffen, ebenso wenig wie nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. Art. 23 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz gesetzlich geschützte Biotope. Aufgrund der zeitlichen Befristung stelle die geplante Baumaßnahme keine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds dar und somit auch keinen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG. Aus arten- und naturschutzfachlicher Sicht sei das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Bei Fortbestehen der geplanten Maßnahme über den 31.12.2027 hinaus, werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. 

Die Fachstelle für Wasserrecht stellt fest, dass die Fl.Nrn. 1069 und 1070/2 außerhalb von Trinkwasserschutz- und Überschwemmungsgebieten liegen. Auch seien keine Altlastenverdachts- bzw. Altlastenflächen bekannt. Nachdem der Platz derzeit noch nicht straßenbaulich befestigt ist, könne das anfallende Niederschlagswasser versickern und einer möglichen Grundwasserneubildung weiterhin zur Verfügung stehen. Jegliche Lagerung bzw. Bereitstellung wassergefährdender Stoffe wird vollumfänglich untersagt. Auf der gesamten Fläche dürfen keine undichten bzw. leckenden Fahrzeuge oder Gerätschaften aller Art abgestellt werden. 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ebersberg -Bauamt- könnte die jetzige Nutzung, die sich mittlerweile lediglich auf Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1069 und 1070/2 beschränkt (ca. 34 m X 16 m), nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben, temporär befristet als genehmigungsfähig angesehen werden. Nach § 35 Abs. 2 BauGB dürfen öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Nachdem der Flächennutzungsplan die Grundstücke Fl.Nrn. 1069 und 1070/2 teilweise als Gewerbegebiet und teilweise als Grünfläche ausweist, würde dies der Nutzung zum Teil entsprechen. 

Die im Antrag dargestellte Lagerfläche wurde jedoch im Vergleich zur bestehenden Nutzung um einiges ausgeweitet (ca. 34 m X 31,5 m). Dies wird als problematisch angesehen. Hier wird eine unerwünschte Vorbildwirkung sowie die Einleitung einer unorgangischen Siedlungsstruktur befürchtet. 

Von Seiten der Verwaltung wird die Sichtweise des Landratsamts Ebersberg geteilt. Hier ist die Schaffung einer sogenannten Splittersiedlung sowie eines Präzedenzfalls zu befürchten. Der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans ist Gegenstand eines anderen (nichtöffentlichen) Tagesordnungspunkts dieser Sitzung. 

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4. Bauleitplanverfahren der Großen Kreisstadt Erding Bebauungsplan Nr. 249 Sondergebiet "Betreutes Wohnen und Arbeiten" Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.06.2025 ö Sachstandsinformation 4

Sachvortrag

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Erding hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 249 für das Sondergebiet „Betreutes Wohnen und Arbeiten“ beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Erding und ist südlich der Anton-Bruckner-Straße und östlich der Siglfinger Straße gelegen. Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 249 beträgt insgesamt ca. 12.285 m². 

Planungsziel ist es, ein Sondergebiet für Betreutes Wohnen und Arbeiten mit kurzen Verbindungswegen zwischen der Wohn- und Arbeitsstätte zu entwickeln. In diesem Zusammenhang soll die Fläche mit einer bestehenden Halle der Isar Sempt Werkstätten GmbH durch eine Neubebauung einer Wohneinrichtung für Menschen mit Beeinträchtigungen der Lebenshilfe Erding e.V. entlang der Anton-Bruckner-Straße ergänzt werden.
Das Sondergebiet (SO) „Betreutes Wohnen und Arbeiten“ wird als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 1 und 2 BauNVO festgesetzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 13.06.2025 zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorliegende Planung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Stadt Erding mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, die Planung eingreifende Änderungen handelt. 

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5. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Poing Flächennutzungsplan -21. Änderung- für den Bereich Grub Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.06.2025 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Poing vom 23.01.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den Bereich Grub gefasst. 

Die bestehende Polizeiinspektion in Poing genügt nicht mehr den gängigen Standards, weswegen ein Neubau vorgesehen ist. In diesen Neubau sollen zentrale Einsatzdienste und ein polizeiliches Einsatztrainingszentrum integriert werden. Im Raumprogramm enthalten, ist im Besonderen eine Raumschießanlage. Als Standort wurde ein Grundstück an der Senator-Gerauer-Straße im Ortsteil Grub gewählt.

Der Geltungsbereich umfasst im Osten ehemalige Flächen der Landesanstalt für Tierzucht / Versuchsstation Grub, im Westen besteht ein Park&Ride-Platz sowie ein Gasthof. Südlich des Plangebiets verläuft die Bahntrasse der S-Bahn-Strecke nach Erding bzw. der Bahnstrecke München-Mühldorf. Im Norden wird das Plangebiet durch die Kreisstraße EBE 1 begrenzt, östlich grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an.  Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha.

Das Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde als Sondergebiet „Staatliches Versuchsgut“ dargestellt. Des Weiteren grenzen westlich Grundstücke an, die als Sondergebiet „Staatliches Versuchsgut“ sowie als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt sind. Im Bebauungsplan Nr. 57 „Für das „Gewerbegebiet südlich der Senator-Gerauer-Straße / nördlich Bahnlinie / östlich Parsdorfer Straße“ sind diese Grundstücke jedoch als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Park- und Ride-Anlage“ sowie als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung sollen daher die Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 57 bzw. den Planungen des Neubaus der Polizeiinspektion angepasst werden.

Die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 04.07.2025 zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Poing Stellung zu nehmen.

Da die vorliegende Planung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Poing mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, die Planung eingreifende Änderungen handelt.  

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6. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Poing 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Sondergebiet Polizei" Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.06.2025 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Poing hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Sondergebiet Polizei“ beschlossen. 

Die bestehende Polizeiinspektion in Poing genügt nicht mehr den gängigen Standards, weswegen ein Neubau vorgesehen ist. In diesen Neubau sollen zentrale Einsatzdienste, sowie ein polizeiliches Einsatztrainingszentrum integriert werden. Im Raumprogramm ist im Besonderen eine Raumschießanlage enthalten. 

Das Plangebiet grenzt südlich an die Bahntrasse und im westlichen Bereich an den Park&Ride-Platz. Im Norden wird das Plangebiet durch die Kreisstraße EBE 1 begrenzt, sowie östlich durch landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Größe des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung umfasst eine Fläche von etwa 2,48 ha.

Die Fläche befindet sich in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 57 für das „Gewerbegebiet südlich der Senator-Gerauer-Straße / nördlich Bahnlinie / östlich Parsdorfer Straße“. Da die Planung den Festsetzungen des Bebauungsplanes teilweise widerspricht, wird der Bebauungsplan im erforderlichen Teilbereich ersetzt.

Entsprechend der geplanten Nutzung wird das Plangebiet als Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Polizei“ festgesetzt.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert. 

Die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 04.07.2025 zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorliegende Planung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Poing mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, die Planung eingreifende Änderungen handelt.  

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7. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.06.2025 ö 7
Datenstand vom 28.05.2025 13:07 Uhr