Datum: 09.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:27 Uhr bis 20:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 05.05.2022
3 Tektur zur Baugenehmigung Ersatzbau zur Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnzwecken, Sägmühle 1, Fl.Nr. 1455 Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines Wintergartens, Paul-Keller-Weg 6b, Fl.Nr. 1132/21 Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung bestehender Räumlichkeiten eines Gewerbegebäudes, Im Wiegenfeld 4, Fl.Nr. 925 Beratung und Beschlussfassung
6 Antrag auf Bauvorbescheid Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten Am Postanger 5, Fl.Nr. 319/13 Beratung und Beschlussfassung
7 Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung von Kellerräumen für Arztpraxis Bahnhofstraße 25, Fl.Nr. 348 Beratung und Beschlussfassung
8 Antrag auf Baugenehmigung Sanierung des denkmalgeschützten "Waxhauses" mit Aufteilung in 5 Wohneinheiten Erdinger Straße 9, Fl.Nr. 256/3 Sachstandsinformation
9 Genehmigung der Planung "Graf-Ulrich-Weg" Kanal, Wasser, Glasfaser und Straße Beratung und Beschlussfassung
10 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.06.2022 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.06.2022 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 05.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.06.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 05.05.2022 zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 05.05.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Tektur zur Baugenehmigung Ersatzbau zur Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnzwecken, Sägmühle 1, Fl.Nr. 1455 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.06.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Mit Bescheid vom 11.06.2018 erhielt der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1455 der Gemarkung Markt Schwaben (Sägmühle 1) die Baugenehmigung für den Ersatzbau zur Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnzwecken. Mit Antrag vom 27.07.2021 (beim Markt Markt Schwaben) beantragt der Eigentümer die Änderung des genehmigten Vorhabens. Da der Antrag aus 2021 sehr stark von der Genehmigung abwich, war das Vorhaben nicht genehmigungsfähig und wurde abgelehnt. Der Beschlussbuchauszug aus der Sitzung vom 07.10.2021 liegt als Anlage bei. 
Folgende Änderungen wurden gegenüber des abgelehnten Änderungsantrages vom 27.07.2021 vorgenommen:
  • Die Grundrisse bleiben gegenüber der Genehmigung vom 11.06.2018 größtenteils unverändert. Die Wohnfläche wird etwas reduziert. Die Garagen befinden sich nun wieder an ursprünglicher Stelle im Haus
  • Das Gebäude wird in konservativer Bauweise (Mauerwerkwände gedämmt und verputzt) errichtet, wie genehmigt
  • Die mittige Dachgaube auf der Nordseite und der Dachüberstand spiegeln die Genehmigung wieder
  • Die Größe und Anordnung der Fenster weichen von der Genehmigung ab. Die Geschossdecke unter dem Pool wird nicht ausgeführt, dort befinden sich ein Luftraum. 

Aus Sicht des Sachgebietes Planen und Bauen liegt mittlerweile kein sogenanntes „aliu

d“ mehr vor.  Daher ist der Tektur-Antrag genehmigungsfähig.

Beschluss

Zu dem für das Grundstück Fl.Nr. 1455 vorliegenden Tekturantrag auf Baugenehmigung vom 29.03.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch erteilt. 
Hinweis: Der Tanzsaal soll ausschließlich für private Zwecke und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines Wintergartens, Paul-Keller-Weg 6b, Fl.Nr. 1132/21 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.06.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Für das im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 12a „Feichten I“ 
liegende Grundstück Fl.Nr. 1132/21 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Baugenehmigung vor.

Es soll an ein bestehendes Einfamilienhaus ein Wintergarten errichtet werden. 

Der geplante Wintergarten wird mit 2,86 m x 4,66 m geplant. Bei einer Grundstücksfläche von 449 m² ergibt sich zusammen mit dem Einfamilienhaus eine Grundfläche von 190,40 m². 
Das ergibt eine Grundflächenzahl von 0,42.
Der Bebauungsplan trifft keine Aussagen zu Grundflächen- und Geschossflächenzahl. Die angefragte GRZ und GFZ würden die Werte nach Baunutzungsverordnung einhalten. 

Für den geplanten Wintergarten wird eine Befreiung von der festgesetzten Baugrenze benötigt.
Begründung vom Planer:
Es wird bereits durch das Hauptgebäude die Baugrenze im Bestand überschritten. Des Weiteren liegen weitere Überschreitungen der Baugrenzen im Bebauungsplangebiet bereits vor.
Da bereits mehrere Bezugsfälle für den Anbau eines Wintergartens im Plangebiet vorliegen, kann aus Sicht des Sachgebietes Planen und Bauen das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Für das Vorhaben „Errichtung eines Wintergartens“ auf der Flurnummer 1132/21 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Folgender Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 12 a „Feichten I“ wird zugestimmt:
  • Überschreitung der Baugrenze 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung bestehender Räumlichkeiten eines Gewerbegebäudes, Im Wiegenfeld 4, Fl.Nr. 925 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.06.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 49 „1. Änderung Gewerbegebiet Süd“.  Die Art der Nutzung ist als Gewerbegebiet festgesetzt. 

Für das bestehende Gebäude sollen bestehende Räumlichkeiten gewerblich um genutzt werden. (z.B. Büros für Pflegedienst und Personenbeförderung).
Die genannten Nutzungen sind natürlich zulässig. 

Für das komplette Gebäude stehen insgesamt 143 Kfz-Stellplätze zur Verfügung. Benötigt werden insgesamt 84.
 
Aus Sicht des Sachgebietes „Planen und Bauen“ kann hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung bestehender Räumlichkeiten eines Gewerbegebäudes“ für das Grundstück Fl. Nr. 925 „Im Wiegenfeld 4“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Bauvorbescheid Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten Am Postanger 5, Fl.Nr. 319/13 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.06.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Für das im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Postanger“ 
liegende Grundstück Fl.Nr. 319/13 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids vor. 

Das Bestandsgebäude soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. 

Das geplante Mehrfamilienhaus (8 Wohneinheiten) wird mit 21,29 x 13,605 m geplant. Bei einer Grundstücksfläche von 1.077 m² ergibt sich bei dem Mehrfamilienhaus eine Grundfläche von 289,65 m². Die Grundflächenzahl des Wohnhauses beträgt 0,27. Die gesamte Grundflächenzahl beträgt 0,48 sowie die Geschossflächenzahl bemisst 0,9.
Der Bebauungsplan trifft keine Aussagen zu Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl. Die angefragte Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl würden die Werte nach Baunutzungsverordnung einhalten. 

Das Gebäude ist geplant mit Kellergeschoss (Vollgeschoss aufgrund der Höhenlage zum Gelände), Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Es entstehen 3 Vollgeschosse. Das Dachgeschoss wird kein Vollgeschoss

Da die 8 Wohneinheiten eine Wohnfläche unter 100 m² aufweisen, sind je Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen. Es werden 7 Stellplätze in der Tiefgarage und 9 Stellplätze oberirdisch nachgewiesen. Des Weiteren werden 16 Stellplätze für Fahrräder geschaffen. 


Mit dem Antrag auf Bauvorbescheid werden folgende Fragen gestellt:
  1. Ist das geplante Vorhaben in Art und Umfang bauplanungsrechtlich zulässig und somit genehmigungsfähig?
  2. Kann den einzelnen Befreiungsanträgen im Rahmen eines Bauantragsverfahrens zugestimmt werden?

Folgende Befreiungen werden benötigt:

  1. Festgesetzte Bauform Erdgeschoss mit vollen Obergeschoss

Das geplante Gebäude verfügt zusätzlich zum Erdgeschoss und vollen Obergeschoss aufgrund der Oberflächengefälles im Gelände über einen Keller, der aufgrund der Lage im Bezug zur Geländeoberfläche als Vollgeschoss zu bewerten ist. 


  1. Errichtung eines Kniestocks ist unzulässig

Der Bebauungsplan erklärt die Errichtung eines Kniestocks als unzulässig. Bei dem geplanten Vorhaben soll ein geringer Kniestock mit einer Höhe von 11 cm als Pfettenauflager errichtet werden.

  1. festgesetzte Dachneigung zwischen 22° und 28° 

Der Bebauungsplan legt eine Dachneigung zwischen 22° und 28° fest. Die Dachneigung des geplanten Vorhabens beträgt 34°.

  1. festgesetzte Dacheindeckung durch engobierte Tonziegel oder mit Well-Asbest-Zementplatten in rotbrauner Engobefarbe

Der Bebauungsplan legt durch Text eine Dacheindeckung durch engobierte Tonziegel oder Well-Asbest-Zementplatten in rotbraunen Farbton fest. Die Dachneigung des geplanten Gebäudes weicht hier ab, da die Festlegungen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Dacheindeckung ist im Rahmen des Vorbescheidsantrages noch nicht abschließend festgelegt. Ggf. gewählt Dachziegel / Dachsteine in anthrazitfarbener Oberfläche. 

Begründungen zu den einzelnen Befreiungen werden als Anlage mitgesandt. 

Aus Sicht der Verwaltung kann zu diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da bereits mehrere Befreiungen hinsichtlich der gestellten Anträge im Bebauungsplan gebiet erteilt wurden.  Die Festsetzungen der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid für das Vorhaben „Errichtung eines Mehrfamilienhauses“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bei dem Antrag auf Baugenehmigung sind die entsprechenden Befreiungsanträge zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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7. Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung von Kellerräumen für Arztpraxis Bahnhofstraße 25, Fl.Nr. 348 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.06.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Das Grundstück befindet sich im sogenannten nicht überplanten Innenbereich und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Art der Nutzung ist als Mischgebiet festgesetzt. 

Da es sich bei dem Gebäude um Gebäudeklasse 3 handelt, ist der Antrag dem Haupt- und Bauausschuss vorzulegen. Das bestehende Geschäftshaus wird derzeit schon von einer Arztpraxis und mehreren Büros genutzt.
Die bestehende Arztpraxis (OCV) hat als Bauherr im Kellergeschoss des Anwesens die im Erdgeschoss bestehenden Praxis- und Verwaltungsräume erweitert. 

Bei der vorgesehenen Erweiterung der Arztpraxis handelt es sich um zulässiges Geschäfts- und Bürogebäude im Sinn von § 6 Abs. 2 Nr. 2 Baunutzungsverordnung.

Für die Arztpraxis werden insgesamt 11 Stellplätze benötigt. Der Praxis stehen 14 Stellplätze für die Nutzung zur Verfügung
Dieser Stellplatznachweis wird daher erbracht. 
 
Aus Sicht des Sachgebietes „Planen und Bauen“ kann hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung von Kellerräumen für Arztpraxis“ für das Grundstück Fl. Nr. 348 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Ferner wird das Landratsamt aufgefordert, die Themen Absturzsicherung (Treppenhaus) und Barrierefreiheit mit dem Eigentümer dieses Objektes zu adressieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung Sanierung des denkmalgeschützten "Waxhauses" mit Aufteilung in 5 Wohneinheiten Erdinger Straße 9, Fl.Nr. 256/3 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.06.2022 ö Sachstandsinformation 8

Sachvortrag

Das im Betreff genannte Vorhaben wurde in der Haupt- und Bauausschusssitzung am 14.04.2022 behandelt.  Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter der Bedingung erteilt, dass der Stellplatznachweis zu dem Bauvorhaben so geändert wird, dass die Stellplätze am Fahrbandrand entlang der Straße Am Fischgries erhalten bleiben.
Mit Schreiben vom 11.05.2022 teilte uns das Landratsamt mit, dass Sie das gemeindliche Einvernehmen in diesem Punkt ersetzten müssen, da Sie unsere Forderung leider nicht berücksichtigen können.
Zum einem weißt der Bauherr alle notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück nach und zum anderen sind diese Stellplätze am Fahrbandrand nicht explizit als öffentliche Stellplätze ausgewiesen. 

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9. Genehmigung der Planung "Graf-Ulrich-Weg" Kanal, Wasser, Glasfaser und Straße Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.06.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
04.10.2016
7.2
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
29.08.2017
3
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.01.2020
13
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
09.06.2022


Die Kosten für die im Graf-Ulrich-Weg geplante Tiefbaumaßnahme lagen der Verwaltung zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht vor, sie wurden nachgereicht.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 04.10.2016 beschlossen, den Kanal und die Wasserleitung des Graf-Ulrich-Wegs auf Grund großen Schäden zu erneuern. Die Regierungsbaumeister Schlegel GmbH, München wurde am 03.04.2017 mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 – 4 und am 28.01.2020 auf Beschluss des Marktgemeinderates mit den Leistungsphasen 5 – 9 beauftragt.

Die Planung und Kostenberechnung sind abgeschlossen und liegen zur Genehmigung vor. Die Gesamtkosten belaufen sich inklusive Nebenkosten auf brutto 1.714.604,96 €.


Erläuterung zum Kanal:

Der Kanal im Graf-Ulrich-Weg dient nur der Entwässerung des Graf-Ulrich-Wegs. Durch den Bau des Trennsystems ist die Möglichkeit geschaffen, die derzeit bestehende hydraulische Belastung im Gebiet westlich der Ebersberger Straße in absehbarer Zeit zu beseitigen. Die beiden Schmutzwasser- und Oberflächenwasserkanäle (Schmutzwasser = DN 300 u. Oberflächenwasser = DN 600) sind in der Lage das gesamte Abwasser des westlich der Ebersberger Straße gelegenen Gebiets aufzunehmen.

Erläuterung zur Wasserleitung:

Die im Graf-Ulrich-Weg vorhandene Hauptwasserleitung DN 80 GGG und die Wasserhausanschlüsse sind zum größten Teil bereits über 60 Jahre alt und werden im Zuge der Sanierung der Infrastruktur des Graf-Ulrich-Weges auf der gesamten Länge erneuert. Zusätzlich ist die Aufweitung der Hauptwasserleitung auf DN 100 GGG dem Bedarf angepasst.

Erläuterung übrige Versorgungsleitungen:

Aufgrund bundesweit geltender Vorgaben lässt der Straßen- und Tiefbau im Rahmen des Breitbandausbaus ein Leerrohrsystem bis in die Häuser verlegen. So wird für die entsprechenden Versorger die Möglichkeit geschaffen jedes Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt ans Glasfasernetz anzuschließen.
Eine Neuordnung der Gas- und Stromleitungen sowie der Leitungen für Beleuchtung und Telekomunikation ist geplant.
Die Spartenträger und Anwohner wurden über die 5-jährige Ruhezeit nach Fertigstellung der Straße informiert. In dieser Zeit soll die Straße nur zu Reparaturzwecken, nicht aber zur Neuverlegung von Leitungen u. ä. geöffnet werden.

Die Verwaltung schlägt vor die hier vorgestellte Planung der Regierungsbaumeister Schlegel GmbH in Höhe von 1.714.604,96 €. brutto (Stand 09.06.2022) zur Ausschreibung freizugeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag vorgestellten Planung für die Tiefbaumaßnahme Graf-Ulrich-Weg zu und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der Bauleistungen für die Maßnahme Graf-Ulrich-Weg, Neubau Kanal, Wasser und Straße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.06.2022 ö 10
Datenstand vom 22.06.2022 14:50 Uhr