Datum: 05.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:19 Uhr bis 21:21 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau und Doppelgarage, Höhenrainerweg 40, Fl.Nr. 617/2 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung Legalisierung des vorhandenen Baubestandes mit Nutzungsänderung und Errichtung einer Fluchttreppe, Ebersberger Straße 3, Fl.Nr. 139 Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag auf Baugenehmigung Anbau einer geschlossenen Terrassenüberdachung an ein bestehendes Einfamilienhaus, Am Erlberg 44, Fl.Nr. 338/3 Beratung und Beschlussfassung
5 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pliening Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch für das Gebiet östlich der Landshuter Straße Sachstandsinformation
6 Verwendung des Gemeindewappens durch den Aktivkreis JUGEND Beratung und Beschlussfassung
7 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.05.2022 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau und Doppelgarage, Höhenrainerweg 40, Fl.Nr. 617/2 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.05.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Für das im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 15 Süd IV 3. Änderung liegende Grundstück mit der Flurnummer 617/2 liegt der Verwaltung eine formlose Bauvoranfrage vor. Das Vorhaben beninhaltet ein Einfamilienhaus mit Anbau und Doppelgarage. Die Grundstücksgröße des zu bebauenden Grundstücks beträgt 
Folgende Fragen werden zur Bauvoranfrage gestellt:
  1. Ist die Überschreitung der Baugrenze im Bereich der Garage möglich?
  2. Ist die Überschreitung der Baugrenze in einer eingeschossigen Anbauzone möglich?
  3. Ist die Überschreitung der Baugrenze mit dem Hauptgebäude möglich?
  4. Ist die Überschreitung der Baugrenze in einer eingeschossigen Anbauzone möglich?
  5. Ist die Überschreitung der Baugrenze in einer eingeschossigen Terrassenüberdachung möglich?
  6. Ist die Erhöhung der Dachneigung (Hauptgebäude) auf 35° möglich?


Aus Sicht der Bauverwaltung handelt es sich hier um geringfügige Befreiungen vom Bebauungsplan. Da es bereits mehrere Befreiungen bzgl. Überschreitung der Baugrenze und Befreiung von der Dachneigung im Geltungsbereich der 3. Änderung sowie im ursprünglichen Bebauungsplan vorliegen. Es wird daher kein Präzedenzfall ausgelöst, somit könnte einer Befreiung zugestimmt werden. 

Beschluss

Der formlosen Bauvoranfrage bezüglich Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau und Doppelgarage und der damit verbundenen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 15 Süd IV 3. Änderung wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Entsprechende Befreiungen mit Begründung sind im Bauantragsverfahren zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer hat sich wegen persönlicher Beteiligung der Abstimmung enthalten

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3. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung Legalisierung des vorhandenen Baubestandes mit Nutzungsänderung und Errichtung einer Fluchttreppe, Ebersberger Straße 3, Fl.Nr. 139 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.05.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Mit Antrag auf Baugenehmigung soll der vorhandene Baubestand mit Fluchttreppe und die aktuell bestehenden Nutzungen legalisiert werden. 

Im Schreiben des Entwurfsverfassers wird erläutert, dass die ursprüngliche Nutzung des Gebäudes Ebersberger Straße 3 eine Eisenhandlung mit einer Art Warenhaus (Werkzeuge, Haushaltswaren, Gartenmöbel, Wintersportbedarf, Waffen, etc.) mit Inhaberwohnung war. Im Laufe der Zeit wurden verschiedene Umnutzungen durchgeführt, die baurechtlich nie genehmigt wurden. Dies soll nun mit diesem Antrag nachgeholt werden. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Tagesordnung punkt wurde zu Beginn der Sitzung aufgrund fehlender Unterlagen von der Tagesordnung genommen.

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4. Antrag auf Baugenehmigung Anbau einer geschlossenen Terrassenüberdachung an ein bestehendes Einfamilienhaus, Am Erlberg 44, Fl.Nr. 338/3 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.05.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen. 
Die geplante geschlossene Terrassenüberdachung ist mit 6,10 m x 3,80 m vorgesehen. Es entsteht somit eine zusätzliche Fläche von 23,18 m².
Das bestehende Wohnhaus weißt derzeit eine Fläche von 62,75 m² aus. Mit der zukünftigen Erweiterung würde die gesamte Fläche 85,93 m² betragen. 

Es werden Abweichung bzgl. den beiden seitlichen Abstandsflächen benötigt und beantragt. Diese sind vom Landratsamt Ebersberg zu prüfen. 

Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Erweiterung zugestimmt werden, da die Erweiterung für angemessen angesehen wird. (§ 35 Abs. 2 Baugesetzbuch). 

Beschluss

Dem Vorhaben „Anbau einer geschlossenen Terrassenüberdachung an ein bestehendes Einfamilienhaus, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pliening Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch für das Gebiet östlich der Landshuter Straße Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.05.2022 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening hat am 20.02.2020 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch beschlossen.
Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch und es erfolgt keine Umweltprüfung. 

Der Geltungsbereich der Satzung liegt am nördlichen Ortsrand von Pliening, östlich der Landshuter Straße. Er umfasst ca. 1.320 m² und grenzt im Norden an landwirtschaftliche Flächen, im Osten an ein kleines Waldgebiet sowie südlich und westlich an Wohnbebauung.

Anlass der Satzung ist die geplante Errichtung eines Dreispänners im Geltungsbereich.

Durch die Einbeziehung der bisher dem Außenbereich zuzuordnenden Flächen werden diese künftig in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pliening mit einbezogen. Auf diese Weise wird für Vorhaben, die sich in die nähere Eigenart der Umgebung einfügen, Baurecht nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch geschaffen. 
In der Satzung sollen unter anderem auch die Baugrenze, eine zweigeschossige Bauweise und eine Bepflanzung entlang der Nordseite des Geltungsbereichs festgesetzt werden. 

Die Zufahrt zum Plangebiet kann über die westlich angrenzende Landshuter Straße erfolgen, es wird keine neue Erschließungsstraße benötigt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit bis 02.06.2022 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorgesehene Einbeziehungssatzung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Pliening mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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6. Verwendung des Gemeindewappens durch den Aktivkreis JUGEND Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.05.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Mit E-Mail vom 11.04.2022 bittet der Aktivkreis JUGEND/Jugendgruppe „JAK“ um Genehmigung das Wappen des Marktes Markt Schwaben auf dessen Homepage unter der Rubrik „Unterstützer“ integrieren sowie eine Verlinkung auf die gemeindliche Homepage vorzunehmen zu dürfen. Auch der Landkreis Ebersberg habe sein Wappen bereits zur Verfügung gestellt.
Gem.  Art. 4 Abs. 3 GO dürfen von Dritten das Wappen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden. Die Erteilung der Genehmigung gehört gem. § 8 Abs. 3 Ziff. 2  Buchstabe a der Geschäftsordnung  zum Aufgabenbereich des Haupt- und Bauausschusses.

Beschluss

Dem Aktivkreis JUGEND/Jugendgruppe „JAK“ wird in stets widerruflicher Weise die gebührenfreie Genehmigung erteilt das Wappen des Marktes Markt Schwaben auf der Homepage des Aktivkreises unter der Rubrik „Unterstützer“ zu verwenden. Gegen eine Verlinkung auf die Homepage des Marktes Markt Schwaben bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.05.2022 ö Sachstandsinformation 7

Sachvortrag

Antrag isolierte Befreiung für die Fällung zweier Birken mit Ersatzpflanzung
an der Ebersberger Straße / Gräfin-Richlind-Weg, Fl.Nr. 2166


Der Antrag wurde zuletzt in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 13.01.2022 behandelt. Hier wurde beschlossen, dass für die zwei gefällten Birken eine Ersatzpflanzung mit zwei kleinkronigen Bäume (z. B. Feldahorn, Wildbirne oder Baumhasel) zu erfolgen hat. 

Mit E-Mail vom 19.04.2022 teilt uns der Antragsteller mit, dass am 11.04.2022 die entsprechende Ersatzpflanzung mit einer Wildbirne und einem Feldahorn auf dem Grundstücksstreifen von Fl.Nr. 2166 entlang der Ebersberger Straße vorgenommen wurde. Als Nachweis wurden uns Fotos der Ersatzpflanzungen übersandt.

Datenstand vom 01.06.2022 17:13 Uhr