Datum: 11.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Versetzen einer Garage Carl-Orff-Weg 30, Fl.Nr. 367/87 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines Anbaus Zinngießergasse 28, Fl.Nr. 103 Sachstandsinformation
4 Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines bis zum 31.03.2023 zeitlich befristeten Lagerzeltes Poinger Straße 4, Fl.Nr. 897 Sachstandsinformation
5 Antrag auf Baugenehmigung Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses und Einbau einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss Karlsbader Straße 23, Fl.Nr. 949/59 Sachstandsinformation
6 Antrag auf Baugenehmigung Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses in vier Wohneinheiten Goethering 18, Fl.Nr. 1300/10 Beratung und Beschlussfassung
7 Bauvoranfrage Umwandlung Satteldach der Garage in Flachdach, Errichtung Dachgaube, Errichtung eines Carports sowie Geräteschuppens, Abbruch Balkon Pfarrer-Hochmaier-Ring 46, Fl.Nr. 1780 Beratung und Beschlussfassung
8 Bauleitplanung der Gemeinde Pliening Änderung des Bebauungsplanes "Fraundienststraße" für das Grundstück Fl.Nr. 202/2 Gemarkung Gelting, westlich der Fraundienststraße Sachstandsinformation
9 Bauleitplanung der Gemeinde Pliening Aufstellung des Bebauungsplans "Kreuzgasse/Viertelbachstraße" Sachstandsinformation
10 Bauleitplanverfahren der Stadt Erding Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84.2 (Änderung des Bebauungsplans) für das Gebiet am Kindergarten in Langengeisling Sachstandsinformation
11 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö 1

Sachvortrag

Zweite Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Versetzen einer Garage Carl-Orff-Weg 30, Fl.Nr. 367/87 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Grundstück Carl-Orff-Weg 30, Fl.Nr. 367/87 befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 63 „Ziegelheide“ mit seiner 1. Änderung. 

Die für den Neubau der Doppelhaushälfte Carl-Orff-Weg 30 geplante Garage soll um 50 cm nach Norden versetzt werden. Für die Positionsänderung der Garage wurde somit die Grundstücksgrenze ebenfalls um 50 cm nach Norden verschoben. 

Durch die Verschiebung der Garage wird der im Bebauungsplan festgesetzte Bauraum für Garagen um 50 cm im Norden überschritten. Hierfür ist eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans erforderlich. 

Nachdem es sich bei der Garage um ein gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) Bayerische Bauordnung verfahrensfreies Vorhaben handelt, wird ein Antrag auf isolierte Befreiung gestellt. Die Genehmigung hierfür liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. 

Als Begründung wird folgendes aufgeführt:

„Die Garage ist im Bebauungsplan in der gesamten Kubatur vor dem Wohnhaus mit einem Abstand von 1 m positioniert. Beim Setzen der Garage von der Fachfirma wurde dies vom Bauherrn festgestellt und als störend die Enge zum Haus und zum Eingang empfunden. Aus diesem Grund wurde die Garage 50 cm nach Norden verschoben, damit der Abstand auf 1,50 m vergrößert und die Eingangssituation verbessert wurde.“

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 63 „Ziegelheide“ mit 1. Änderung für das Versetzen der Garage um 50 cm nach Norden und der damit verbundenen Überschreitung des Bauraums wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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3. Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines Anbaus Zinngießergasse 28, Fl.Nr. 103 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Sachstandsinformation 3

Sachvortrag

Am 09.05.2022 wurde dem Markt per E-Mail vom Landratsamt Ebersberg das Ersuchen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem oben genannten Bauvorhaben übersandt. 

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist somit nach 
§ 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. 

Bei Zinngießergasse 28 handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 (aufgrund der drei Wohneinheiten). Daher wäre hier laut der Geschäftsordnung des Marktes Markt Schwaben eine Behandlung in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses erforderlich. 

Beantragt wird ein erdgeschossiger Anbau zur Wohnraumerweiterung (Esszimmer) mit einer Wohnfläche von 15,38 m². Die Stellplätze sind ausreichend vorhanden. Nachdem baurechtlich dem Bauantrag nichts entgegen zu halten ist, wurde mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.  

Am 24.06.2022 hat das Landratsamt Ebersberg den Baugenehmigungsbescheid für dieses Bauvorhaben erlassen.

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4. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines bis zum 31.03.2023 zeitlich befristeten Lagerzeltes Poinger Straße 4, Fl.Nr. 897 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Sachstandsinformation 4

Sachvortrag

Am 20.06.2022 wurde dem Markt per E-Mail vom Landratsamt Ebersberg das Ersuchen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem oben genannten Bauvorhaben übersandt. 

Das Grundstück Fl.Nr. 897 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 55 a „Lagerflächen Gienger“. 

Bei dem geplanten zeitlich bis zum 31.03.2023 befristeten Lagerzelt handelt es sich um eine von der Firma Gienger dringend benötigte Lagermöglichkeit bis zum Ende der nächsten „Gienger Neuheitenschau“. 

Laut Angaben des Architekten kann das Lagerzelt aufgrund der vorhandenen Entwässerungsrinne und des damit verbundenen Gefällewechsels der bestehenden Asphaltfläche nicht weiter nach Norden verschoben werden. Daher ist eine befristete Überbauung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze mit einer Überschreitung von 4,75 m bzw. 3,62 m erforderlich. 

Nachdem es sich hierbei um eine befristete Überbauung auf einer bereits asphaltierten Fläche handelt, wurde für das oben genannte Bauvorhaben mit Zustimmung der Zweiten Bürgermeisterin das gemeindliche Einvernehmen, abweichend von der Regelung der Geschäftsordnung, auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

Am 27.06.2022 hat das Landratsamt Ebersberg den Baugenehmigungsbescheid für dieses Bauvorhaben erlassen.

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5. Antrag auf Baugenehmigung Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses und Einbau einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss Karlsbader Straße 23, Fl.Nr. 949/59 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

Am 18.05.2022 wurde dem Markt per E-Mail vom Landratsamt Ebersberg das Ersuchen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem oben genannten Bauvorhaben übersandt. 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 22 „Bachleiten“. Dieser trifft lediglich Festsetzungen zu Baulinien. Eine Befreiung ist durch die Aufstockung des Dachgeschosses mit Einbau einer dritten Wohneinheit nicht erforderlich. 

Referenzprojekte zur Geschossigkeit (3 Vollgeschosse sowie zu Wand- und Firsthöhen) in der Umgebungsbebauung wurden nachgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich demnach in die Eigenart der näheren Umgebung ein (§ 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch).

Die entsprechend der Stellplatzsatzung des Marktes Markt Schwaben erforderlichen drei Stellplätze werden laut Eingabeplan auf dem Grundstück errichtet. 

Bei dem Gebäude Karlsbader Straße 23 handelt es sich nach Einbau der dritten Wohneinheit um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3. Aus diesem Grund wäre laut der Geschäftsordnung des Marktes Markt Schwaben eine Behandlung in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses erforderlich. Aufgrund der Fiktion und nachdem dem Bauantrag baurechtlich nichts entgegensteht, wurde mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.  

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6. Antrag auf Baugenehmigung Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses in vier Wohneinheiten Goethering 18, Fl.Nr. 1300/10 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Am 05.07.2022 wurde dem Markt per E-Mail vom Landratsamt Ebersberg das Ersuchen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem oben genannten Bauvorhaben übersandt. 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 14 „Feichten“.  Befreiungen vom Bebauungsplan werden keine benötigt. 
Das bestehende Wohnhaus (2 Wohneinheiten) soll um 2 weitere Wohneinheiten (Untergeschoss und Dachgeschoss) erweitert werden. Das Dachgeschoss wurde bereits 2019 ausgebaut. Es wurde damals lediglich eine Wohnflächenmehrung durchgeführt. Jetzt wird das Dachgeschoss zu einer separaten Wohneinheit.
Des Weiteren wird im Untergeschoss eine Wohneinheit mit 39,64 m² geschaffen.

Da für die Wohnung im Dachgeschoss bereits 2019 ein Antrag auf Ausbau des Dachgeschosses gestellt wurde, mussten hier im Antrag zwei Stellplätze aufgrund der Wohnflächenmehrung nachgewiesen werden. Es ist daher aktuell nur noch für die Wohnung im UG ein weiterer Stellplatz nachzuweisen. Es werden insgesamt 4 Stellplätze benötigt. Diese werden laute Eingabeplan nachgewiesen. 

Es wird hier lediglich eine Abweichung von der Stellplatzsatzung benötigt, da es sich bei einem Stellplatz um einen gefangenen Stellplatz handelt (vor der Garage). Die Garage und der Stellplatz werden der Wohnung im DG zugeordnet, somit kann man hier die Abweichung erteilen.  

Beschluss

Dem Antrag auf Baugenehmigung für das Vorhaben „Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses in vier Wohneinheiten“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Der isolierten Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt.
Das Landratsamt wird gebeten, zu prüfen, ob die Anforderungen an Wohn- / Aufenthaltsräume, insbesondere hinsichtlich lichte Raumhöhe und ausreichende Belichtung und Belüftung, gegeben sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bauvoranfrage Umwandlung Satteldach der Garage in Flachdach, Errichtung Dachgaube, Errichtung eines Carports sowie Geräteschuppens, Abbruch Balkon Pfarrer-Hochmaier-Ring 46, Fl.Nr. 1780 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Für das im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 47 „Föstl“ liegende Grundstück mit der Flurnummer 1780 liegt der Verwaltung eine formlose Bauvoranfrage vor. 
Das bestehende Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung soll energetisch saniert werden. Im Mittelpunkt steht dabei der barrierefreie und wartungsarme Umbau der vorhandenen Bausubstanz. Hierzu sind Befreiungen zum aktuellen Bebauungsplan notwendig. Im Einzelnen ist folgendes geplant:
  • Das Satteldach der Garage soll in ein begrüntes Flachdach umgewandelt werden, um die 
  • Errichtung einer untergeordneten Dachgaube, auf der Nordseite des Hauptdaches verwirklichen zu können. (Voraussetzung um das Bad barrierefrei umzubauen). 
  • Bau eines Carports über den bereits bestehenden Stellplatz an der Straßenseite des Gebäudes
  • Errichtung eines Gartenschuppens außerhalb des Bauraumes an der Südwestgrenze des Grundstücks (Hauserweg) Größe ca. 4 x 6 m inklusive Errichtung eines Fundaments.

Folgende Befreiungen werden benötigt:
Für das Satteldach der Garage wird eine Befreiung benötigt. 
  • Die äußere Gestaltung der Garagen ist insbesondere in Dachform, Dachneigung und Dachdeckung dem Wohngebäude anzupassen. 
  • Errichtung eines Gartenhauses außerhalb des festgesetzten Bauraums
  • Nebenanlagen (von den in § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung aufgeführten untergeordneten Nebenanlagen sind nur Anlagen für bewegliche Abfallbehälter, Einrichtungen zum Wäschetrocknen und Teppichklopfen sowie Feuermeldeanlagen und Fernsprecheinrichtungen zulässig).

Aus Sicht der Bauverwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden. Für ein Gartenhaus gibt es bereits Befreiungen im Bebauungsplangebiet. Bezüglich der Garage wäre es die erste Garage mit Flachdach. Die Befreiung ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar und die Grundzüge der Planung werden hier wenig berührt. 

Beschluss

Der formlosen Bauvoranfrage bezüglich Errichtung einer Dachgaube, eines Gartenschuppens sowie einer Flachdachgarage mit Dachbegrünung und den damit verbundenen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 47 „Föstl“ wird das gemeindliche Einvernehmen, bei Einreichung eines Bauantrags mit entsprechenden Befreiungsanträgen in Aussicht gestellt.
Die Flachdachgarage darf nicht als Dachterrasse genutzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung der Gemeinde Pliening Änderung des Bebauungsplanes "Fraundienststraße" für das Grundstück Fl.Nr. 202/2 Gemarkung Gelting, westlich der Fraundienststraße Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Sachstandsinformation 8

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening hat am 25.11.2021 die Änderung des Bebauungsplanes „Fraundienststraße“ für das Grundstück Fl.Nr. 202/2 Gemarkung Gelting, westlich der Fraundienststraße beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch und es erfolgt keine Umweltprüfung. 

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Gelting, westlich der Fraundienststraße, und umfasst das Grundstück Fl.Nr. 202/2 der Gemarkung Gelting mit einer Fläche von 1.088 m². 

Der bisherige Bebauungsplan aus dem Jahr 1979 sieht für das betreffende Grundstück eine geringe Baudichte mit nur einem Gebäudekörper vor. 
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Nachverdichtung des Grundstücks durch Festsetzung eines zweiten Bauraums im Süden des Grundstücks für die Errichtung eines zweiten Wohnhauses.  

Die Erschließung des Plangebiets ist über die östlich angrenzende Fraundienststraße gesichert.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit bis 07.07.2022 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorgesehene Bebauungsplanänderung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Gemeinde Pliening mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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9. Bauleitplanung der Gemeinde Pliening Aufstellung des Bebauungsplans "Kreuzgasse/Viertelbachstraße" Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Sachstandsinformation 9

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening hat am 24.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kreuzgasse/Viertelbachstraße“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch und es erfolgt keine Umweltprüfung. 

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Pliening westlich der Geltinger Straße und umfasst einen Bereich westlich der Kreuzgasse sowie südlich und westlich der Viertelbachstraße.

Anlass der Planung ist die Nachverdichtung aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum.

Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans „Kreuzgasse/Viertelbachstraße“ ersetzt denjenigen Teilbereich des bestehenden Bebauungsplans „Herdweg“, in dem noch Nachverdichtungspotential besteht und Grundstücke teilweise noch nicht bebaut sind. 

Ziel der Planung ist es, eine höhere Bebauung als ursprünglich vorgesehen zuzulassen und so die Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte zu erhöhen, ohne dabei die überbaubaren Flächen wesentlich zu vergrößern.  

Als Art der baulichen Nutzung ist wie bisher ein Allgemeines Wohngebiet vorgesehen.

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die bereits vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 22.07.2022 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorgesehene Bebauungsplanänderung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Gemeinde Pliening mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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10. Bauleitplanverfahren der Stadt Erding Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84.2 (Änderung des Bebauungsplans) für das Gebiet am Kindergarten in Langengeisling Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Sachstandsinformation 10

Sachvortrag

Der Stadtrat der Stadt Erding hat am 24.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84.2 für das Gebiet am Kindergarten in Langengeisling beschlossen. Es handelt sich hierbei um die zweite Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 84. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch und es erfolgt keine Umweltprüfung. 

Das Plangebiet (ca. 0,8 ha) befindet sich am nordwestlichen Rand des Ortsteils Langengeisling im Norden des Erdinger Stadtgebiets. Es umfasst Teile eines bestehenden Wohngebiets und schließt im Süden und Osten an Wohnbebauung an. Im Norden und Westen grenzt das Plangebiet an landwirtschaftliche Flächen.  

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine maßvolle Nachverdichtung des Gebiets. 
Die neu festgesetzten Baugrenzen ermöglichen eine Bebauung mit Doppelhaushälften (max. 2 Wohneinheiten je Doppelhaushälfte), Einzelhäusern (max. 3 Wohneinheiten) oder Hausgruppen (1 Wohneinheit je Haus).

Als Art der baulichen Nutzung soll wie bisher ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über bereits vorhandene private Wohnwege und öffentliche Verkehrsflächen.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 25.07.2022 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorgesehene Bebauungsplanänderung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Stadt Erding mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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11. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö 11
Datenstand vom 14.09.2022 15:22 Uhr