Datum: 06.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:42 Uhr bis 21:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Dachaufstockung zur Schaffung von Wohnraum Von-Eichendorff-Straße 8, Fl.Nr. 1276/17 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, temporäre Abgrabung für die Baustellengrube des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 971/7, An der Bachleiten 17, Fl.Nr. 971/8 Beratung und Beschlussfassung
4 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung des Weges zwischen dem Höhenrainerweg (Fl.Nr. 607) und der Ebersberger Straße (Fl.Nr. 624/1) Aufhebung der Widmung Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag auf Vorbescheid Errichtung einer Reihenhausanlage mit Stellplätzen, Adalbert-Stifter-Weg 21, Fl.Nr. 351/7 Beratung und Beschlussfassung
6 Grundstücksangelegenheiten Antrag des Theatervereins Markt Schwaben e. V. auf Erlaubnis zum Aufstellen eines Licht- und Toncontainers auf dem Rathausgrundstück Beratung und Beschlussfassung
7 Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, Neubau von Doppelhäusern mit Einzelgaragen Pfarrer-Ostermayr-Straße 12-18, Fl.Nrn. 1685, 1686, 1687, 1688 Beratung und Beschlussfassung
8 Nachtragsgenehmigung und Freigabe der Schlussrechnung - Bauwerk - RÜ 2 Beratung und Beschlussfassung
9 Tiefbaumaßnahme Graf-Ulrich-Weg Umbau in eine verkehrsberuhigte Zone Beratung und Beschlussfassung
10 Antrag auf Vorbescheid Aufstellung von Beherbergungsräumen, Im Wiegenfeld 4, Fl.Nr. 925 Beratung und Beschlussfassung
11 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Dachaufstockung zur Schaffung von Wohnraum Von-Eichendorff-Straße 8, Fl.Nr. 1276/17 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
07.10.2021
7
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
06.10.2022


Für das Vorhaben wurde am 07.10.2021 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt für den Fall, dass der Antragsteller einen korrigierten Stellplatznachweis für insgesamt sechs Stellplätze vorlegt. Die geforderten Stellplätze werden gemäß Plan nachgewiesen.
Mittlerweile wurde eine Änderung mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans eingereicht.
Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen benötigt:
  • Befreiung von der Dachgeschossigkeit
Die erlaubte Dachgeschossigkeit bei einer Fläche von 2/3 beträgt 133,33 m². Geplant sind allerdings 150,25 m².
Begründung Planer: Anfangs wurde die Dachgeschossigkeit mit ¾ berechnet. Da es um eine Schaffung von Wohnraum geht und eine ausreichende Höhe für die Dachwohnungen benötigt wird, wird die zulässige Dachgeschossigkeit überschritten. 

  • Befreiung von Dachneigung
Die festgesetzte Dachneigung beträgt 18 – 23 °. Geplant ist eine von 25 °.
Begründung Planer: Das Bestandsdach war ebenso ein Satteldach mit einer 26 ° Neigung. Das Dach wird erneuert und nur von der Traufhöhe angehoben.

  • Befreiung vom Bauraum
Die Stellplätze sollen außerhalb des Bauraums errichtet werden. 

Aus Sicht der Bauverwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt und den Befreiungen zugestimmt werden. Es gibt bereits Vergleichsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplans und die Grundzüge der Planung wird nicht berührt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben „Dachaufstellung zur Schaffung von Wohnraum“ wird erteilt.
Es werden folgende Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 12 a „Feichten I“ erteilt:
Befreiung von der Dachgeschossigkeit,
Befreiung von der Dachneigung und
Befreiung vom Bauraum bzgl. Errichtung der Stellplätze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, temporäre Abgrabung für die Baustellengrube des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 971/7, An der Bachleiten 17, Fl.Nr. 971/8 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Es handelt sich hier lediglich um die Abgrabungsgenehmigung. Der Bauantrag für den Neubau des Mehrfamilienhauses wurde noch nicht eingereicht. Das Vorhaben ist in die Gebäudeklasse 3 einzustufen. Deshalb wird der Antrag dem Ausschuss zur Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens vorgelegt. Es werden etwa 42 m lang und an der breitesten Stelle bis zu 11 m breit zum Nachbargrundstück abgegraben. 

Beschluss

Das Einvernehmen nach Baugesetzbuch wird für das Vorhaben „temporäre Abgrabung für die Baustellengrube des Nachbargrundstücks Fl.Nr.971/7“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung des Weges zwischen dem Höhenrainerweg (Fl.Nr. 607) und der Ebersberger Straße (Fl.Nr. 624/1) Aufhebung der Widmung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Umwelt-, Verkehrs, Sozial- und Kulturausschuss
öffentlich
beschließend
10.12.2020
3
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
06.10.2022
4

Der UVSK hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 unter TOP 3 beschlossen, den zwischen den Fl.Nrn. 607 und 624/1 verlaufenden Weg (Teilfläche der Fl.Nr. 604, Gemarkung Markt Schwaben), wie im Bebauungsplan Höhenrainer Feld IV festgesetzt, als Eigentümerweg gemäß § 53 Nr. 3 BayStrWG zu widmen.


Nun soll darüber beraten werden, ob eine Privatisierung des Weges und damit eine mögliche Absperrung des Weges vollzogen werden soll.

Anlass hierfür sind bei der Hausverwaltung eingegangene Beschwerden von Mietern der Wohnanlage Wallbergstraße 1 - 11. Demnach halten sich insbesondere seit der Corona-Zeit zunehmend sowohl Kinder als auch erwachsene Personen in der Grünanlage und dem Spielplatz südlich der Wohnanlage auf, die dort nicht wohnen und aus Sicht der Hausverwaltung teilweise zu wenig Rücksicht auf die Belange der Anwohner nehmen. Dies führe zu einer Beeinträchtigung der Privatsphäre der Mieter, deren Terrassen an die private Grünanlage angrenzen.

Sollte der Widmungsaufhebung zugestimmt werden, sind folgende Punkte zu bedenken:

- die Anwohner der südlich des Weges gelegenen Gebäude wären gezwungen, einen Umweg über den Höhenrainer Weg bzw. die Ebersberger Straße in Kauf zu nehmen, um von Norden kommend, ihre Wohnungen zu erreichen. Der Weg stellt ist eine gute Möglichkeit, um fußläufig auf kurzem Weg von der Ebersberger Straße in den Geigelsteinweg zu gelangen.

- Sollte der im Bebauungsplan „Höhenrainer Feld IV“ festgesetzte Eigentümerweg nun privatisiert werden, würde man einen Bezugsfall für laufende und künftige ähnlich gelagerte Fälle schaffen.

- Das im Bebauungsplan enthaltene Ziel, nämlich die Schaffung einer fußläufigen Verbindung zwischen Höhenrainerweg, Ebersberger Straße und Geigelsteinweg trägt zur Attraktivität des Fußwegenetzes innerhalb des Ortes bei, auch wenn dieser nur wassergebunden angelegt worden ist. Für Spaziergänger besteht die Möglichkeit auf einem Teilstück den Gang entlang des zu bestimmten Tageszeiten stark befahrenen Wallbergweges zu umgehen.

- Die Beschwerden der Anlieger begründen keine Rechtfertigung für eine Abweichung vom vorgenannten Ziel des Bebauungsplans und des städtebaulichen Vertrags. Der Planungsbegünstigte und die Anlieger hätten im Bauleitplanverfahren Anregungen zu den Festsetzungen des damaligen Entwurfs des Bebauungsplans vorbringen können. Zudem hätten sich die Anwohner vor dem Bezug der Wohnungen zu jederzeit bei der Rathausverwaltung über die Regelungen des Bebauungsplans und deren Bedeutungen informieren können.

- Im Falle eines Beschlusses zur Privatisierung des im Bebauungsplan als Eigentümerweg festgesetzten Weges müsste der städtebauliche Vertrag entsprechend angepasst werden. Die Kosten der Vertragsänderung wären durch den Eigentümer zu tragen. Eine entsprechende Mitteilung ist an den Eigentümer bereits ergangen. Eine Rückmeldung steht jedoch noch aus.

- Der dort befindliche Spielplatz war lt. städtebaulichem Vertrag als öffentlicher Spielplatz geplant.
Die jährlichen Unterhaltskosten für den Spielplatz belaufen sich auf ca. 5.500 € jährlich.
Im Falle der Widmungsaufhebung könnte dieser Spielplatz als öffentlicher Spielpatz nicht mehr genutzt werden, da dieser nicht mehr erreicht werden kann.

Eine Abweichung von der am 10.12.2020 getroffenen Entscheidung ist nicht zu empfehlen.

Beschluss

Der vom Umwelt-, Verkehrs, Sozial- und Kulturausschuss in der öffentlichen Sitzung am 10.12.2020 gefasste Beschluss über die Widmung des vom Höhenrainerweg Richtung Osten abgehenden Weges durch die Fl.Nr. 604 bis zur östlichen Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 624/1 als Eigentümerweg wird aufgehoben. Ziel ist die Umsetzung einer privaten, auf die Anwohner begrenzten Wegeverbindung innerhalb der Wohnanlage.

alternativer Beschlussvorschlag:
Der vom Umwelt-, Verkehrs, Sozial- und Kulturausschuss in der öffentlichen Sitzung am 10.12.2020 gefasste Beschluss über die Widmung des vom Höhenrainerweg Richtung Osten abgehenden Weges durch die Fl.Nr. 604 bis zur östlichen Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 624/1 als Eigentümerweg ist umzusetzen.
Dem Markt ist die Umsetzung des im Bebauungsplan enthaltenen städtebaulichen Ziels, hier die Schaffung einer öffentlichen fußläufigen Verbindung zwischen Ebersberger Straße, Höhenrainerweg und Geigelsteinweg wichtig. Der Weg trägt zur Attraktivität des Fußwegenetzes innerhalb der Ortslage bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

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5. Antrag auf Vorbescheid Errichtung einer Reihenhausanlage mit Stellplätzen, Adalbert-Stifter-Weg 21, Fl.Nr. 351/7 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

 Für das Grundstück Fl.Nr. 351/7 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids vor. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die Zulässigkeit des Vorhabens ist aufgrund der Innenbereichslage des Grundstücks nach § 34 Baugesetzbuch zu prüfen (nicht überplanter Innenbereich).
Das Bestandsgebäude soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Geplant ist der Bau einer Reihenhausanlage.

Der Dreispänner ist mit einer Wohnfläche von jeweils 85,45 m² geplant. Das Grundstück hat eine Fläche von 545 m². Der Baukörper soll mit den Maßen 15,9 m X 9 m errichtet werden. Laut Planer werden die Grundflächenzahl 0,3 und die Geschossflächenzahl 0,6 betragen. Damit werten die Grenzwerte der Baunutzungsverordnung eingehalten.

Das Gebäude ist geplant mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Das Dachgeschoss wird kein Vollgeschoss 
Die Wohnfläche der geplanten Wohneinheiten wird jeweils bei unter 100 m² liegen. Somit sind je zwei Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen. Es werden gemäß vorliegendem Antrag auf dem Grundstück sechs oberirdische Stellplätze nachgewiesen. 

Der Antrag auf Bauvorbescheid enthält folgende Fragen:
  1. Kann ein Baukörper mit den Abmessungen von 15,9 m X 9,0 m als zweigeschossiges Gebäude errichtet werden?
  2. Die Einhaltung der Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO ist gegeben. Sie liegen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 351/7 selbst.
  3. Ist das erreichte Maß der baulichen Nutzung GRZ mit 0,3 und GFZ mit 0,6 zulässig?
  4. Ist eine Ausführung mit einer Dachneigung von ca. 35 ° möglich?
  5. Kann ein Kniestock mit 0,5 m angeordnet werden?
  6. Ist eine Anordnung von Dachgauben zulässig?

Aus Sicht der Verwaltung kann zu diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da das Baugrundstück dem Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch zuzuordnen ist und sich das geplante Vorhaben städtebaulich in die nähere Umgebung einfügt.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für das Vorhaben „Neubau einer Reihenhausanlage mit Stellplätzen“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Grundstücksangelegenheiten Antrag des Theatervereins Markt Schwaben e. V. auf Erlaubnis zum Aufstellen eines Licht- und Toncontainers auf dem Rathausgrundstück Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Der Theaterverein Markt Schwaben e. V. führt regelmäßig die Weiherfestspiele auf dem Kirchweiher neben dem Rathaus durch.
Bislang wurde der für die Licht- und Tontechnik benötigte Container jeweils vor der ersten Aufführung aufgestellt und nach der letzten Theateraufführung wieder abgebaut. Der Verein beantragt die Zustimmung des Marktes diesen Container dauerhaft (bis auf Widerruf) auf dem Rathausgrundstück auf seinem jetzigen Standort stehen lassen zu dürfen.

Wortlaut des Schreibens des Theatervereins vom 26.08.2022 (Zitat):
Der Theaterverein Markt Schwaben beantragt den für die Weiherspiele benötigten Licht- und Toncontainer bis auf Widerruf am Weiher stehen lassen zu dürfen.
Selbstverständlich sorgt der Theaterverein für eine jährliche Abnahme und Statik durch einen Gutachter.
Der Container würde von den Mitgliedern des Aktionskreises Kunst und Kultur gestaltet werden.
Nach Rücksprache mit dem Bauamt, Ordnungsamt und Bauhof gibt es keine Bedenken gegen das Projekt.
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Grundsätzlich bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen die dauerhafte Aufstellung des Containers, jedoch ist der Abschluss einer Vereinbarung mit den im Beschlussvorschlag genannten Mindestinhalten zu empfehlen.
Der Container bedarf keiner Erteilung einer Baugenehmigung, er ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung ist folglich nicht zu stellen, gleichwohl hat der Markt als Grundstückseigentümer zu entscheiden, ob der Nutzung der Grundstücksteilfläche zugestimmt werden soll.

Beschluss

Dem Theaterverein Markt Schwaben e. V. wird gestattet den Licht- und Toncontainer bis auf Weiteres auf dem Grundstück des Marktes in der Nähe des Kirchweihers aufzustellen.
Mit dem Verein ist diesbezüglich eine Vereinbarung abzuschließen, die folgende Mindestinhalte beinhalten muss:
  • Erteilung der Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt
  • beiderseitiges Kündigungsrecht
  • Höhe des Nutzungsentgelts/der Pacht
  • Übernahme evtl. anfallender Nebenkosten (z. B. Stromkosten) durch den Verein
  • Verkehrssicherungspflicht durch den Theaterverein
  • jährliche Abnahme des Containers durch einen Gutachter
  • dauerhaftes Vorhalten eines Statiknachweises
  • Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in den Pflanzstreifen zur Vermeidung einer Erosion der Geländeoberfläche beim Container
  • ansprechende, sich in die Umgebung einfügende Gestaltung des Containers
  • Vorbehalt der Aufnahme weiterer Bestimmungen in die Vereinbarung
  • Veränderung des Standorts nur mit Zustimmung des Marktes
Der Vereinbarung ist ein Lageplan mit Kennzeichnung des Aufstellungsorts beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, Neubau von Doppelhäusern mit Einzelgaragen Pfarrer-Ostermayr-Straße 12-18, Fl.Nrn. 1685, 1686, 1687, 1688 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Auf den Grundstücken Pfarrer-Ostermayer-Straße 12 – 18 ist der Neubau von Doppelhäusern mit Einzelgaragen geplant.
Dem Markt liegt eine E-Mail des Landratsamtes Ebersberg vor, mit der um Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum vorstehenden Bauvorhaben gebeten wird.

Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 41 a Rittermannslehen, 1. Änderung. Die Grundstücke weisen eine Fläche von insgesamt 1.363 m² aus.
Es sollen zwei Doppelhäuser und vier Garagen errichtet werden. Die Grundfläche für die Doppelhäuser beträgt 338,7 m². Insgesamt ist die Grundfläche inklusive Garagen und Zuwegungen 687,5 m² groß. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,33 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,46. Die Festsetzungen GRZ und GFZ werden eingehalten. 

Es werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans benötigt:
  • Ausbildung der Garage mit einem Flachdach und extensiver Begrünung
Begründung Planer: Die vom Bebauungsplan vorgegebenen Garagen sollen in gleicher Dachneigung wie das Wohnhaus ausgeführt werden. Da das Baufeld nach Angaben im UmweltAtlas Bayern im Randbereich eines wassersensiblen Bereichs liegt, sollen die Garagen als Flachdach mit einer extensiven Begrünung ausgebildet werden. Die nachbarschaftlichen Belange werden dabei nicht gestört.

  • Ausbildung eines Kniestockes von 38 cm über RFB
Begründung Planer: Der Bebauungsplan untersagt eine Ausbildung eines Kniestockes. Auf Grund eines zeitgemäßen Grundrisses und Nutzung des Dachgeschosses als Wohnfläche soll ein Kniestock in einer Höhe von 38 cm über Rohdecke ausgebildet werden. Die Raumhöhen in den Geschossen EG und 1. OG wurden etwas reduziert, um im Dachgeschoss eine Kniestockausbildung zu ermöglichen. Die nachbarschaftlichen Belange werden dabei nicht gestört.

  • Überschreitung des Bauraumes der Garagen nach Süden
Begründung Planer: Auf dem östlichen Nachbargrundstück Fl.Nr. 1689 wurde die Position der Garage bereits Richtung südliche Grundstücksgrenze verschoben. Da die Garagen mit Abstellbereichen von den Bauherren gewünscht sind, werden sie tiefer als die vorgegebenen Bauräume der Garagen und überschreiten die Bauräume nach Süden um ca. 2 m. Die nördliche Bauraumgrenze wird nicht überschritten. 
Die städtebaulichen Anforderungen des Bebauungsplans werden mit dem Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. Zudem führt es zu keiner Verschlechterung der bauplanungsrechtlichen Situation des Nachbarn. Die Würdigung nachbarlicher Interessen ist somit gewahrt. 

Für die beiden Doppelhäuser werden insgesamt zwölf Stellplätze benötigt. Diese Stellplätze werden in Form von vier Garagen und acht Stellplätzen nachgewiesen. Es wird hier lediglich eine Abweichung von der Stellplatzsatzung benötigt. Pro Doppelhaushälfte ist die Errichtung eines so genannten gefangenen Stellplatzes geplant.

Aus Sicht der Bauverwaltung kann zum vorgenannten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen und die erforderliche Zustimmung zu den beantragten Befreiungen erteilt werden, da es bereits Vergleichsfälle im Bebauungsplangebiet gibt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Umsetzung des Vorhabens nicht berührt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch wird zum Vorhaben „Neubau von Doppelhäusern mit Einzelgaragen“ erteilt. 
Zugestimmt wird ferner der Erteilung der nachstehenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans:
  • Ausbildung der Garagen mit einem Flachdach und extensiver Begrünung
  • Ausbildung eines Kniestockes von 38 cm über RFB
  • Überschreitung des Bauraumes der Garagen nach Süden 
  • Abweichung von der Stellplatzsatzung 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer nahm aufgrund Befangenheit nicht an der Abstimmung teil

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8. Nachtragsgenehmigung und Freigabe der Schlussrechnung - Bauwerk - RÜ 2 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
19.06.2018
11
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.01.2020
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
05.08.2021
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
14.07.2022
8
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
22.09.2022
4
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
06.10.2022


Für den Umbau des Regenüberlaufbauwerks (RÜ) 2 war die Beauftragung von sieben Nachträgen erforderlich. Diese sind dem Marktgemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. Vorab ist eine Behandlung im Ausschuss geboten.

Nachtrag Nr. 1, Erstellung Messschacht als Fertigteilbauwerk        vom: 13.12.2021
Begründung des Nachtrages:
Im LV ist die Erstellung des Messschachts als Ortbetonbauwerk als Titel 4.1 ausgeschrieben. Durch die Erstellung des Messschachts als Fertigteilbauwerk konnte die Bauzeit gemindert und der Bauablauf optimiert werden. Der Titel 4.1 Ortbetonbauwerk Messschacht mit 40.701,53 € netto entfällt somit.

Nachtragssumme netto:        39.099,45 €
Gesetzliche MwSt.19 %        7.428,93 €
Nachtragssumme brutto:        46.528,58 €

Nachtrag Nr. 2, Baumfällung, Ausbau und Entsorgung von Drainageleitungen, 
Schotter liefern und einbauen        vom: 13.12.2021
Begründung des Nachtrages:
Verschiedene Arbeiten die auf Wunsch des AG ausgeführt wurden

Nachtragssumme netto:        3.437,87 €
Gesetzliche MwSt.19 %        653,20 €
Nachtragssumme brutto:        4.091,07 €

Nachtrag Nr. 3, Erstellung Umlenkschacht als Fertigteilbauwerk        vom: 13.12.2021
Begründung des Nachtrags:
Im LV ist die Erstellung des Umlenkschachts als Ortbetonbauwerk ausgeschrieben. Durch die Erstellung des Umlenkschachts als Fertigteilbauwerk konnte die Bauzeit gemindert und der Bauablauf optimiert werden. Der Titel 4.2 Ortbetonbauwerk Umlenkschacht mit 35.764,14 € netto entfällt somit.

Nachtragssumme netto:        34.337,01 €
Gesetzliche MwSt.19 %        6.524,03 €
Nachtragssumme brutto:        40.861,04 €

Nachtrag Nr. 4, Umpumpen des Baches für die Dauer der Pflasterarbeiten        vom: 13.12.2021
Begründung des Nachtrags:
Entgegen der Ausschreibung wurde nach Abstimmung der Bach nicht mittels eines Stahlrohres umgeleitet, sondern umgepumpt.
Die Pflasterarbeiten im Bachbett wurden somit erleichtert und Kosten reduziert, da man zwei Stahlrohre gebraucht hätte.

Nachtragssumme netto:        3.829,22 €
Gesetzliche MwSt.19 %        727,55 €
Nachtragssumme brutto:        4.556,77 €

Nachtrag Nr. 5, Erstellung zweier Sickergarnituren mit je einem Sicker- 
und einem Absetzschacht                vom: 13.12.2021
Begründung des Nachtrages:
Auf Wunsch des AG wurde eine Entwässerungsmulde entlang des Sägmühlenwegs hergestellt.
Als Überläufe wurden 2 Sickergarnituren erstellt.

Nachtragssumme netto:        7.902,67 €
Gesetzliche MwSt.19 %        1.501,51 €
Nachtragssumme brutto:        9.404,18 €

Nachtrag Nr. 6, verschiedene baubegleitende Arbeiten:
Schutzrohr und Schieber für Wasserleitung, Baumfällung im Vorfeld, 
Sinkkastenzuleitung erneuern.                vom: 13.12.2021
Begründung des Nachtrages:
verschiedene durch den Arbeitsablauf bedingte Arbeiten

Nachtragssumme netto:        3.816,27 €
Gesetzliche MwSt.19 %        725,09 €
Nachtragssumme brutto:        4.541,36 €


Nachtrag Nr. 7, Entwässerungsmulde entlang des Sägmühlenwegs        vom: 13.12.2021
Begründung des Nachtrages:
Da in dem Bereich des Sägmühlenwegs das Oberflächenwasser nicht abgeleitet wurde, hat sich die Verwaltung dazu entschieden den Mangel im Rahmen der Bauarbeiten zu beheben.

Nachtragssumme netto:        3.190,84 €
Gesetzliche MwSt.19 %        606,26 €
Nachtragssumme brutto:        3.797,10 €


Die Baumaßnahme wurde mit einer Summe von 614.717,85 € beauftragt und schließt mit einer Bausumme von 620.882,94 € inklusive der Mehrleistungen ab. Die Kostensteigerung beträgt somit 1 % der Auftragssumme.

Die Erläuterung der vorstehenden Nachträge erfolgt zunächst im Ausschuss, bevor diese dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss stellt das Erfordernis der für die Baumaßnahme Umbau des Bauwerks Regenüberlaufbecken (RÜ) 2 erteilten Nachtragsaufträge fest, es ergeht daher die folgende
Beschlussempfehlung an den Marktgemeinderat:

  1. Die Erteilung der für die Baumaßnahme Umbau des Bauwerks Regenüberlaufbecken (RÜ) 2 erforderlichen im Sachvortrag aufgeführten sieben Nachtragsaufträge (Nachträge) wird genehmigt.

  2. Die Schlussrechnung für die Baumaßnahme mit einer Summe von 614.717,85 € wird anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Tiefbaumaßnahme Graf-Ulrich-Weg Umbau in eine verkehrsberuhigte Zone Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
04.10.2016
7.2
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
29.08.2017
3
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.01.2020
13
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
09.06.2022
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
14.07.2022
10
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
06.10.2022


Im Rahmen des Neubaus der Wasser- und Abwasserleitungen hat sich die Verwaltung Gedanken gemacht die Straßen Graf-Ulrich-Weg, Markgrafenweg und Graf-Sieghart-Weg nach und nach verkehrsberuhigt auszubauen. Aufgrund der Wohnungsknappheit und dem damit verbundenen zunehmenden Siedlungsdruck in den Vorstädten von München ist die Nachverdichtung in allen Bereichen vorprogrammiert. Damit einhergehend werden dann hoffentlich auch wieder mehr Kinder in diesen Bereichen Ihr Leben verbringen.
Um eben diesen Kindern nicht nur einen Platz zum Schlafen, sondern auch zum Leben, spielen und verweilen zu bieten, schlägt die Verwaltung zudem die Gestaltung mit Ruhebänken und Bäumen vor. Durch den verkehrsberuhigten Ausbau soll der Bereich für Familien mit Kindern attraktiver und die Lebensqualität durch geringere Emissionen deutlich verbessert werden. Zudem wird der Verkehr gebremst, das Unfallrisiko minimiert und das Fahren mit dem Fahrrad sicherer. 

Beschluss

Das Gremium folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beauftragt die Planung eines Verkehrsberuhigten Bereichs im Graf-Ulrich-Weg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid Aufstellung von Beherbergungsräumen, Im Wiegenfeld 4, Fl.Nr. 925 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 10

Sachvortrag

Für das Grundstück Fl.Nr. 925 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1. Änderung Gewerbegebiet Süd. 
Es sollen auf den bestehenden Parkplatzflächen aufgeständerte Beherbergungsräume (Modulhäuser) errichtet werden. Die genaue Lage sowie den geplanten Bebauungswunsch kann den beiliegenden Entwurfsplänen entnommen werden. Es sollen insgesamt 6 Beherbergungsräume (2 x 3er Module) 11,87 m x 9,80 m errichtet werden. Unterhalb der Module sollen weiterhin Stellplätze genutzt werden. 
Der Stellplatznachweis wurde uns vorgelegt. Es gehen durch das Bauvorhaben 4 Stellplätze verloren. Für das Vorhaben sind 6 Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück sind derzeit 143 Stellplätze. Nach Realisierung des Bauvorhabens ist noch ein Überschuss von 57 Stellplätzen gegeben.

Es wurde uns folgende Betriebsbeschreibung vorgelegt:
Die aus den Grundrissen ersichtlichen Beherbergungsräume können von Personen zum vorübergehenden Arbeitsaufenthalt in der Region gemietet werden. Die Vermietung ist auf eine kurzfristige Unterbringung begrenzt. Eine längere Vermietung als 3 Monate ist nicht gewünscht. Die Räume sind von Seiten des Vermieters voll möbliert. Den Gästen ist es nicht gestattet, eigene Möbel einzubringen oder die Räume individuell zu gestalten. Das Vermietungsangebot umfasst auch die Ausstattung der Räume mit Geschirr, Bettwäsche usw. Die Endreinigung erfolgt von Seiten des Vermieters. Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen bzw. sind schon vorhanden. Insgesamt werden sich pro Beherbergungsraum nicht mehr als 2 Gäste aufhalten. 

Dem Antrag auf Bauvorbescheid enthält folgende Fragen: 
  • Ist die Bebauung in der Form der beigelegten Entwurfspläne zulässig? 
  • Ist die Nutzung als Beherbergungsräume zulässig
  • Ist das geplante Maß und Nutzung hinsichtlich GRZ + GFZ zulässig?
  • Ist eine Ausführung als Gründach zulässig?
  • Ist als Fassadengestaltung eine Verkleidung aus Holz zulässig?
  • Ist die Bebauung in Bezug auf die Stellplatzreserve zulässig?
  • Handelt es sich bei dem Bauvorhaben um ein verfahrensfreies Vorhaben?

Aus Sicht der der Verwaltung kann zu diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um kein verfahrensfreies Vorhaben.  Eine Beherbergungsstätte mit kurzfristiger Unterbringung (bis zu 3 Monate) ist im Industriegebiet allgemein zulässig. Eventuelle Befreiungsanträge sind im Bauantragsverfahren zu stellen. 

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid „Aufstellung von Beherbergungsräumen“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Es wurde kein Beschluss gefasst. Es wurde ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung gestellt. Der Antrag wurde zurückgestellt und wird auf der nächsten Haupt- und Bauausschusssitzung behandelt.

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11. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö 11
Datenstand vom 10.11.2022 09:47 Uhr