Datum: 10.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:07 Uhr bis 22:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Bauvoranfrage Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Teilabbruch eines gewerblich genutzten Gebäudes, Abbruch eines bestehenden Wohnhauses Bahnhofstraße 7, Fl.Nr. 211 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Vorbescheid Aufstellung von Beherbergungsräumen, Im Wiegenfeld 4, Fl.Nr. 925 erneute Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen 2. Tektur zur Baugenehmigung vom 25.08.2020: Erweiterung Kellergeschoss um einen Arbeitsraum, Überdachung Stellplatz und Vordach Eingang, Trappentreustraße 8, Fl.Nr. 379/23 Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag auf Baumfällung Staudhamer Straße 29 Beratung und Beschlussfassung
6 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Anzing Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch Schwaigerstraße 33a - Fl.Nr. 1185 Sachstandsinformation
7 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.11.2022 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Bauvoranfrage Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Teilabbruch eines gewerblich genutzten Gebäudes, Abbruch eines bestehenden Wohnhauses Bahnhofstraße 7, Fl.Nr. 211 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, den Abbruch von Teilbereichen des Gewerbebetriebs (Metzgerei) sowie eines sanierungsbedürftigen Wohnhauses. Es soll die, im rückwärtigen Bereich des Grundstückes liegende, Gewerbehalle auf einer Länge von ca. 25 m entfernt werden. Der an der Straße befindliche historische Baukörper bleibt komplett erhalten. Dort werden keine baulichen Maßnahmen ausgeführt. Die dort anschließenden gewerblichen Räume bleiben auf einer Länge von ca. 7 m ebenso bestehen. 

Das freiwerdende Areal soll mi einem Mehrfamilienhaus bebaut werden. Im Zuge dessen wird der momentan vollständig gepflasterte und bebaute Bereich stark entsiegelt um der innerstädtische Hitzeentwicklung entgegenzuwirken und Versickerungsflächen für Niederschläge zu schaffen. Die Flachdachflächen der TG-Rampe werden begrünt. Das Satteldach des Hauptbaukörpers wird mit einer Photovoltaikanlage belegt. 

Kfz- und Fahrradstellplätze werden sowohl oberirdisch wie auch im Untergeschoss in der Tiefgarage zur Verfügung gestellt. Ein geschützter Bereich wird als Sitz- und Spielecke für Kleinkinder ausgebildet. Energetisch wird das Gebäude über eine Wärmepumpe und über die, auf dem Dach platzierte, Photovoltaikanlage versorgt.

Das Gebäude beinhaltet 8 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe um den verschiedenen Lebensformen gerecht zu werden. Die Erschließung der Wohnungen erfolgt über ein Treppenhaus sowie einen behindertengerechten Aufzug. Die Wohnungen werden gem. der BayBO barrierefrei ausgestattet.
Es werden oberirdisch 4 Kfz-Stellplätze und 10 Fahrradstellplätze nachgewiesen. In der Tiefgarage / im Untergeschoss befinden sich 13 Kfz-Stellplätze und weitere 6 Fahrradstellplätze. Insgesamt werden 17 Kfz-Stellplätze und 16 Fahrradstellplätze errichtet. 
Die Stellplatzsatzung des Marktes Markt Schwaben in der z.Zt. gültigen Fassung schreibt unter Berücksichtigung des Bestandes 18 Kfz-Stellplätze und 16 Fahrrad-Stellplätze vor. 6 Kfz-Stellplätze (1/3) müssen oberirdisch erreichbar sein. 

Insgesamt können auf dem Grundstück 17 Stellplätze nachgewiesen werden, davon 4 oberirdisch.
Als Kompensationsmaßnahme zur Schaffung von 17 (statt 18) Stellplätzen und der Möglichkeit der Ausweisung von 4 (statt 6) oberirdischen Parkmöglichkeiten stellen die Bauherren einen Stellplatz für ein Carsharingmodell zur Verfügung. Die zentrale Lage des Grundstückes zur S-Bahn, nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten und Schulen unterstützen die zukünftigen Bewohner auf den obligatorischen „Zweitwagen“ zu verzichten und fördern das Mobilitätskonzept. 
Dies bedingt eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung. 

Gemäß Art. 7 Bayerischer Bauordnung sowie der Freiflächengestaltungssatzung § 5 des Marktes müsste ein Kinderspielplatz mit einer Größe von 60 m² errichtet werden. Geplant ist ein geschützter umpflanzter Bereich mit Sitzbank und Sandkasten für Kleinerkinder. Hier ist eine Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung notwendig. Die Grünfläche entlang des Hennigbaches (Naherholung Postanger) steht den größeren Kinder fußläufig schnell unkompliziert zur Verfügung. 

Ein sanierungsbedürftiges, an der äußersten Nordwestecke befindliches Wohnhaus soll ebenfalls abgebrochen werden. Das Gebäude steht mit seiner Kommunwand direkt am Gebäude zu FlurNr.: 2036/1 und an der Grundstücksgrenze zu FlurNr.: 316/2. Analog dazu wird der Neubau an diese Stelle wieder positioniert. Die betroffenen Nachbarn haben ihre positive Stellungnahme signalisiert. Im Plan sind die entsprechenden Flächen hellrot markiert. Das Vorhaben benötigt dafür eine Befreiung von den Abstandsflächen. Innerhalb des Geländes überlappen sich die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes (erdgeschossiger Anbau) geringfügig mit den Abstandsflächen des Wohnhauses. Eine Behinderung der Belichtung und der Belüftung ist hier nicht zu erwarten. Es bedarf einer gegenseitigen Abstandsflächenübernahme durch die Bauherren. 

Im Zuge der Bauvoranfrage bitten wir um eine kurze Stellungnahme des Marktes Markt Schwaben zu folgenden Fragestellungen:

  1. Stimmt der Markt Markt Schwaben grundsätzlich dem Bau eines Wohnhauses mit seinen Abmessungen, Dachformen, Lage und Ausrichtung zu?

  1. Kann einer Abweichung von der Stellplatzsatzung (statt erforderlich 18 Stellplätze nur 17 Stellplätze und statt 6 oberirdische Stellplätze nur 4 oberirdische Stellplätze) zugestimmt werden?

  1. Kann einer Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung bezüglich des Kinderspielplatzes zugestimmt werden?

  1. Kann der Befreiung von den Abstandsflächen zugestimmt werden?

  1. Kann der gegenseitigen Abstandsflächenübernahme durch den Bauherrn zugestimmt werden? 


Das Vorhaben liegt im sogenannten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch). Es wären hierfür Abweichungen von der Stellplatzsatzung, Freiflächengestaltungssatzung sowie von der Abstandsflächensatzung notwendig.  Aus Sicht der Verwaltung könnte der Abweichung von der Stellplatzsatzung zugestimmt werden, da hier bereits einem ähnlichen Fall im Gemeindegebiet zugestimmt wurde.  Von der Freiflächensatzung könnte die Abweichung erteilt werden, da nur von der Größe des Spielplatzes abgewichen wird. Ebenso wäre eine Abweichung von der Abstandsflächensatzung denkbar, da laut Antragsteller die Zustimmung der Nachbarn in Aussicht gestellt ist.   

Beschluss

Der formlosen Bauvoranfrage bezüglich Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Teilabbruch eines gewerblich genutzten Gebäudes, Abbruch eines bestehenden Gebäudes und den damit verbundenen Abweichungen von den gemeindlichen Satzungen wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Entsprechende Abweichungsanträge mit Begründung sind im Bauantragsverfahren zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zahl der Fahrradstellplätze müssen erfüllt werden. Zudem sollen mehr Fahrradstellplätze im Keller geschaffen werden. Die oberirdischen Stellplätze sollen für die Besucher ausgewiesen werden. Für den Spielplatz soll ein Kompromiss geschaffen werden. Es soll auch ein Spielgerät für ältere Kinder geschaffen werden.

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3. Antrag auf Vorbescheid Aufstellung von Beherbergungsräumen, Im Wiegenfeld 4, Fl.Nr. 925 erneute Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
06.10.2022
7
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
02.11.2022


Die Verwaltung hatte die Aufgabe mit dem Landratsamt Ebersberg zu klären, ob bestehende Betriebe im Industriegebiet durch die eine neue Nutzung von Beherbergungsräumen eingeschränkt werden würden. 
Laut Landratsamt Ebersberg kann der Bestand nicht durch einen gewerblichen Beherbergungsbetrieb beeinträchtigt werden. Der Bestandsschutz kann nicht angegriffen werden.
Es ist nur ein Aufenthalt und kein Wohnen im Gewerbegebiet / Industriegebiet zulässig. 
Des Weiteren hat auch ein Gespräch mit dem Antragssteller stattgefunden. Dieser möchte jedoch weiterhin an der bestehenden Planung festhalten. Die Errichtung eines Moduls würde sich nicht rentieren. 

Aus Sicht der Bauverwaltung steht dem Vorhaben nichts entgegen. Zum einen wird der Bestand nicht beeinträchtigt und zum anderen werden alle Vorgaben (Stellplätze) erbracht. 
Es sollte nur der Verweis erfolgen, dass ein Aufenthalt (siehe Betriebsbeschreibung) nicht länger als 3 Monate zugelassen ist. 

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid „Aufstellung von Beherbergungsräumen“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt. Der Aufenthalt ist gemäß Betriebsbeschreibung auf 3 Monate zu beschränken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer enthielt sich der Abstimmung

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4. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen 2. Tektur zur Baugenehmigung vom 25.08.2020: Erweiterung Kellergeschoss um einen Arbeitsraum, Überdachung Stellplatz und Vordach Eingang, Trappentreustraße 8, Fl.Nr. 379/23 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Das Grundstück Trappentreustraße 8, Fl.Nr. 379/23, befindet sich im Innenbereich. Bauvorhaben für dieses Grundstück sind somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Die 2. Tektur bezieht sich auf den oben genannten Bauantrag aus dem Jahr 2020 für die Erweiterung des Kellergeschosses um einen Arbeitsraum, Überdachung Stellplatz und Errichtung eines Vordachs am Eingang. Nachdem es sich bei dem Gebäude um ein Gebäude der Gebäudeklasse 1 handelt, wurden der oben genannte Bauantrag aus dem Jahr 2020 sowie die 
1. Tektur (genehmigt am 12.07.2022) hierzu auf dem Verwaltungsweg behandelt. 

Durch den Neubau des Einfamilienhauses im Jahr 2012 wurde die Abstandsfläche zur Straßenmitte um ca. 1,63 m und mit einer Fläche von 19,8 m² überschritten. Die 1. Tektur zur Baugenehmigung von 2020 beinhaltete eine Verkleinerung der Überdachung, Errichtung eines Balkons und Einbau von zwei Gauben. Durch den in der 1. Tektur geplanten Balkon wurde keine Erweiterung der Abstandsflächenüberschreitung ausgelöst. 

Von Anwohnern wurde uns gemeldet, dass der Balkon bis an die Grundstücksgrenze errichtet wurde. Nachdem dies nicht der Eingabeplanung der 1. Tektur entsprach, wurde hiervon die Bauaufsichtsbehörde unterrichtet. Die uns nun vorliegende 2. Tektur entspricht der tatsächlichen Bebauung. Durch die Errichtung des Balkons bis an die Grundstücksgrenze wird die Abstandsflächenüberschreitung über die Straßenmitte von bisher 1,63m auf 1,955 m und von einer Fläche von 19,8 m² auf 23,70 m² erweitert. Hierfür ist ein erneuter Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich. 

Beschluss

Der Markt Markt Schwaben erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die im Sachvortrag beschriebene 2. Tektur. Die Zustimmung für die Erweiterung der Abstandsflächenüberschreitung der Straßenmitte auf 1,955 m und einer Fläche von 23,70 m² wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Das Landratsamt wird um zeitnahe Stellungnahme gebeten. Der Markt Markt Schwaben bittet das Landratsamt um Prüfung, ob der Balkon als Grenzbebauung baurechtlich zulässig ist.

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5. Antrag auf Baumfällung Staudhamer Straße 29 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Für das Grundstück Staudhamer Straße 29 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Baumfällung vor. Das genannte Grundstück liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Baumschutzverordnung.

Es sollen zwei Bäume gefällt werden (Walnussbaum und Spitzahorn).
Der Walnussbaum hat einen Stammumfang von 220 cm und der Spitzahorn von 260 cm.
Da der Stammumfang der beiden Bäume größer als 149 cm ist, muss der Antrag im Ausschuss behandelt werden. 
Eine ausführliche fachliche Expertise liegt uns hierzu vor.
Das Fazit der Expertise lautet: 
Beide Bäume sind zusammen aufgewachsen und bilden somit eine Baumgruppe.
Die Baumgruppe gilt als stabile Einheit vor allem in Bezug auf Wind-/Sturmböen. Würde die Einheit durch Verlust eines Baumes geschwächt werden, muss der verbleibende Baum die Windspitzen aufnehmen und wird dabei völlig neuen Belastungen ausgesetzt, an die er nicht gewohnt ist. Die Folge wird sehr wahrscheinlich ein Bruchversagen sein.

Aufgrund des Alters, aber vor allem der Dimension in Verbindung mit den beschriebenen Mängeln sollte man sich die Frage nach der Lebenserwartung des Nussbaumes stellen, bzw. was muss man tun und wie viel Geld muss dabei in die Pflege des Baumes investiert werden, um den Baum verkehrssicher zu erhalten, soweit das überhaupt noch möglich ist.
Die Gegenfrage wäre, eine Risikominimierung herbeizuführen, den Baum zu fällen und evtl. einen neuen zu pflanzen. Gerade an diesem Standort, wo Eigentum aber auch der öffentliche Verkehr massiv gefährdet ist. Entscheidet man sich für eine Fällung, sollten beide Bäume gefällt werden.

Jeder Baum ist ökologisch wertvoll. Dennoch geht die Verkehrssicherheit vor. In diesem Fall würde eine Fällung die wahrscheinlich sicherste Methode sein. Eine anschließende Ersatzpflanzung sollte die Lücke schließen. 

Die vollständige Expertise ist als Sitzungsanlage beigefügt. 

Beschluss

Der Antrag auf Fällung zweier Bäume (Walnussbaum und Spitzahorn) wird auf dem Grundstück Staudhamer Straße 29 genehmigt. Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 39 Bayerisches Naturschutzgesetz sind zu beachten. Als Ersatzpflanzung für die gefällten Bäume (Stammumfang größer als 149 cm) ist gemäß Baumschutzverordnung des Marktes Markt Schwaben jeweils mit einer Pflanzgröße 20/25 cm als Hochstamm 4xV vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Ersatzpflanzung hat nicht auf dem Verlauf des Kanals zu erfolgen. Generell muss sich der Markt mit dem Thema Sicherheitsleistung beschäftigen.

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6. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Anzing Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch Schwaigerstraße 33a - Fl.Nr. 1185 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.11.2022 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Anzing hat am 04.10.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Schwaigerstraße 33a – Flurnr. 1185“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 1185 beschlossen. Es handelt sich hierbei um eine Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Innenbereich nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch. 

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und es erfolgt keine Umweltprüfung. 

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegt am Rand eines überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebiets südlich der Schwaigerstraße am südlichen Ortsrand von Anzing und westlich des Ortsteils Obelfing. Er umfasst eine Teilfläche von 2.083 m² des Grundstücks Schwaigerstraße 33a, Fl.Nr. 1185.  liegt am nördlichen Ortsrand von Pliening, östlich der Landshuter Straße. Er umfasst ca. 1.320 m² und grenzt im Norden an landwirtschaftliche Flächen, im Osten an ein kleines Waldgebiet sowie südlich und westlich an Wohnbebauung.

Anlass der Satzung ist die geplante Errichtung eines zusätzlichen zweigeschossigen Wohnhauses mit drei Wohneinheiten.   

Ziel der Satzung ist eine verträgliche Verschiebung der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich in Richtung Süden. Durch die Einbeziehung der bisher dem Außenbereich zuzuordnenden Fläche wird diese künftig in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einbezogen. Auf diese Weise wird für Vorhaben, die sich in die nähere Eigenart der Umgebung einfügen, Baurecht nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch geschaffen. 

In der Satzung sollen unter anderem auch die Baugrenze, eine Begrenzung auf max. 3 Wohneinheiten je Wohngebäude, die Neuanpflanzung von Bäumen sowie eine Fläche für die Erhaltung bestehender Bäume und Sträucher festgesetzt werden. 

Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt über die nördlich vorbeiführende Schwaigerstraße. Es wird keine neue Erschließungsstraße benötigt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit bis 25.11.2022 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorgesehene Ergänzungssatzung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Anzing mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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7. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.11.2022 ö 7

Sachvortrag


  • Aus der Mitte des Ausschusses kam die Anfrage, ob der Bauhof im Herbst öfter die Gullys wegen starken Laubbefall sowie die Bachläufe kontrollieren kann.

  • Die Beleuchtung der Zuwege entlang des Kirchweihers sollen gereinigt werden.

Datenstand vom 14.12.2022 16:35 Uhr