Datum: 10.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift des Haupt- und Bauausschusses vom 06.05.2021
2.2 Niederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 20.05.2021
3 Ernennung von Bürgermeister a. D. Georg Hohmann zum Altbürgermeister Antrag der SPD-Fraktion vom 25.03.2021 Beschlussfassung
4 Umbau RÜ 2 und Neubau der Auslassleitung in den Hennigbach - Sachstandsinformation
5 Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans; Neubau einer Garage, Drei Raine 9, Fl.Nr. 634/12 Beratung und Beschlussfassung
6 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Graf-Ulrich-Weg 7+ 9, Fl.Nr. 460/5 +460/30 + 460/71 Beratung und Beschlussfassung
7 Bauantrag mit Antrag auf isolierte Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung; Neubau eines Doppelhauses, Ebersberger Straße 9, Fl.Nr. 143/4 Beratung und Beschlussfassung
8 Bauleitplanung Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Tiny House-Siedlung auf dem Grundstück Fl.Nr. 778 (Poinger Straße) Beratung und Beschlussfassung
9 Bauleitplanverfahren der Stadt Erding Bebauungsplan Nr. 110.2 Sachstandsinformation
10 Jugendbeteiligung/Jugendbeirat in Markt Schwaben Umfragebeteiligung "Jugend-in-Markt-Schwaben-WIR.REDEN.MIT." Sachstandsinformation
11 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö informativ 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö 2
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2.1. Niederschrift des Haupt- und Bauausschusses vom 06.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö beschließend 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift des Haupt- und Bauausschusses vom 06.05.2021 zu genehmigen.
Es wird folgender Beschluss aus dem nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung bekanntgegeben:
Anschaffung des GIS-Systems der Fa. Caigos
Es wurde beschlossen, das GIS-System der Fa. Caigos für die Bereiche Abwasser, Wasser und Straße zum Preis von 46.785,92 EUR zu erwerben. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob ein schrittweiser Umstieg für alle in der Verwaltung genutzten RIWA-GIS-Anwendungen auf Caigos machbar und sinnvoll ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.05.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 20.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö beschließend 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 20.05.2021 zu genehmigen. 
Es werden folgende Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung bekanntgegeben:
Glasfaseranschluss der neuen Grund- und Mittelschule Markt Schwaben
Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Glasfaserversorgung der neuen Grundschule und der neuen Mittelschule Markt Schwaben aufgrund der vorliegenden Angebote an die Deutsche Telekom GmbH zum Angebotspreis (brutto) von 36.834,89 € zu vergeben. Dieser Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass a) die Verwaltung potentielle Bindungsfristen klärt und ein 24-monatiger Vergleich hinsichtlich der laufenden Kosten für einen Glasfaseranschluss zugunsten der Deutschen Telekom ausfällt und b) dass ein positiver Förderbescheid des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vorliegt.
Ernennung von Frau Frederike Fiedler zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts Markt Schwaben
Der Marktgemeinderat hat Frau Frederike Fiedler mit sofortiger Wirkung zur stellvertretenden Leitung des Standesamts für den Standesamtsbezirk Markt Schwaben bestellt.
Antrag des Kita Verbundes Don Bosco: Kindergarten St. Nikolaus und Kinderhaus St. Elisabeth – Einsatz von Integrationsfachkräften
Feststellung von Gewichtungsfaktor 4,5 + x gemäß Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG
Für das Betreuungsjahr 2021/22 wurde dem Kita-Verbund „Don Bosco“ zur Betreuung der Integrationsgruppen im Kinderhaus St. Elisabeth, heilpädagogische Zusatzfachkräfte mit bis zu 93,6 Mitarbeiterstunden und im Kindergarten St. Nikolaus mit bis zu 54,6 Stunden gewährt.
Die hierfür notwendigen finanziellen Fördermittel auf der Basis des Berechnungsmoduls des Staatsministeriums werden in den Haushalt 2021 eingestellt.
Neubau kommunales Schulzentrum: Nachträge Gewerk Baumeister
Das Gremium genehmigte den Nachtrag 11 der Fa. Hönninger i. H. v. 14.780,03 EUR.
Neubau kommunales Schulzentrum: Vergabe Gewerk Gebäudeautomation
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Auftrag für das Gewerk Gebäudeautomation an die Fa. KR-Systemtechnik GmbH in Höhe von brutto 69.454,86 EUR zu vergeben.     

Beschluss

Die Niederschrift über die Marktgemeinderatssitzung vom 20.05.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Ernennung von Bürgermeister a. D. Georg Hohmann zum Altbürgermeister Antrag der SPD-Fraktion vom 25.03.2021 Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö beschließend 3

Sachvortrag

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 25. März 2021 die Ernennung von Bürgermeister a. D. Georg Hohmann zum Altbürgermeister beantragt (siehe Anlage).
Wenn ein Bürgermeister in den Ruhestand geht, darf er nicht automatisch als Altbürgermeister bezeichnet werden. Offiziell ist er dann Bürgermeister a. D. (außer Dienst).
Einem früheren ersten Bürgermeister kann die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ verliehen werden (Art. 29 Abs. 4 KWBG). Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Marktgemeinderats.
Die Beschlussfassung ist angesichts des überwiegenden und berechtigten Informationsinteresses der Gemeindebürger/-innen stets im öffentlichen Teil vorzunehmen.
Voraussetzung für die Ernennung sind besondere Verdienste um die Marktgemeinde Markt Schwaben.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt, über den Antrag namentlich abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt in namentlicher Abstimmung, Herrn Bürgermeister a. D. Georg Hohmann die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ zu verleihen:
Michael Stolze: ja
Walentina Dahms: nein
Raphael Brandes: ja
Irmgard Czech: ja
Florian Delonge: nein
Magnus Gfüllner: ja
Elfriede Gindert: nein
Sascha Hertel: nein
Dr. Georg Holley: ja
Manfred Kabisch: ja
Wolfgang Korda: nein
Dr. Andrä Le Coutre: ja
Heidi Müller: nein
Alessandra Neumüller: ja
Matthias Reiter: nein
Heinrich Schmitt: nein
Ronny Schreib: nein
Markus Steffelbauer: nein
Andreas Stolze: ja
Tobias Vorburg: ja
Dr. Joachim Weikel: ja
Peter Widmann: ja
Tim Zeiff: ja

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10

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4. Umbau RÜ 2 und Neubau der Auslassleitung in den Hennigbach - Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö informativ 4

Sachvortrag

Der Umbau des RÜ 2 und der Neubau der Auslassleitung wurde im Frühjahr 2021, wegen des Ausbaus des Hennigbaches und der damit verbundenen Behinderung des Anfahrtsweges zum Zwischenlager auf dem Gelände der alten Kläranlage, auf Anfang 2022 verschoben.
Da sich nun der Ausbau des Hennigbaches, aufgrund der ergebnislosen Ausschreibung, auf Anfang 2022 verschiebt, hat die Verwaltung beschlossen, den Umbau des RÜ 2 und den Neubau der Auslassleitung in den Hennigbach, umgehend auszuschreiben. Die Regierungsbaumeister Schlegel GmbH & Co. KG, München hat das Leistungsverzeichnis für die Erd- und Betonbauarbeiten fertiggestellt und der Verwaltung zur Veröffentlichung übergeben. Die Verwaltung hat die Unterlagen am 08.06.2021 auf der elektronischen Vergabeplattform des Bayerischen Staatsanzeigers online gestellt.
Die öffentliche Ausschreibung der Elektro- und Maschinentechnik erfolgt nach der Vergabe der Erd- und Betonarbeiten im Herbst 2021.
Terminplan:
  • 08.06.2021        Veröffentlichung der Ausschreibung
  • 14.07.2021        Submission
  • 05.08.2021        Auftragsvergabe – Marktgemeinderat
  • 16.08.2021        Ausführungsbeginn
  • 01.12.2021        Abschluss der Arbeiten

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5. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans; Neubau einer Garage, Drei Raine 9, Fl.Nr. 634/12 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö beschließend 5

Sachvortrag

Das Baugrundstück liegt innerhalb eines Bebauungsplanes („Drei Raine Süd“). Es soll eine Grenzgarage in gleicher Dachneigung und Firsthöhe und gleicher Giebelbreite zur bestehenden Nachbargarage errichtet werden. Die Garage wird aufgrund der Höhe der Wandhöhe von 3,08 m als Bauantrag eingereicht. Garagen sind nur mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m verfahrensfrei gemäß Bayerischer Bauordnung.
Es wird eine Befreiung bzgl. der Baugrenze von den Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt:
Die Garagenbreite ist mit 3,93 m geplant; die Breite gemäß Bebauungsplan wurde mit 3,5 m festgelegt, insofern wird die Baugrenze um 43 cm überschritten. Die bestehende Giebelbreite der bestehenden Nachbargarage (Rohbau 6,49 m einschließlich Putzlage 6,53 m) wird aufgenommen; jedoch das Vordach auf der Südseite ragt 1,8 m aus.
Begründung vom Planer lautet:
Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die Befreiung ist auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessenten mit den öffentlichen Belangen vereinbar, da die vorhandene Bebauung bedeutend geringer ist, als es der Bebauungsplan erlaubt (nur EFH anstatt Doppelhaus). Dies ist auch auf beigelegter Luftaufnahme ersichtlich.
Aus Sicht der Bauverwaltung kann hier der Befreiung zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau einer Garage“ mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Drei Raine“ für die Überschreitung der Baugrenze wie im Sachvortrag beschrieben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Graf-Ulrich-Weg 7+ 9, Fl.Nr. 460/5 +460/30 + 460/71 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö beschließend 6

Sachvortrag

Das Baugrundstück befindet sich im nicht überplanten Innenbereich. Somit ist die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Laut Flächennutzungsplan befindet sich das Grundstück im Bereich von Wohnbauflächen (W).
Die Größe des aus drei Flurstücken bestehenden Grundstücks beträgt insgesamt 1.089 m². Vorgesehen sind zwei Mehrfamilienhäuser mit zwölf Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Die überbaute Fläche für die beiden Mehrfamilienhäuser beträgt 365,25 m². Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt einschließlich der Flächen für Terrassen, Balkone, Lichtschächte etc. 0,41. Laut BauNVO ist eine GRZ von 0,38 zulässig. Die Grundfläche mit Nebenanlagen (Tiefgarage, Zufahrten) beläuft sich auf 668,05 m².
Grundflächenzahl (gesamt): 0,61.
Die gemäß BauNVO maximal zulässige Grundflächenzahl inclusive Nebenanlagen wird eingehalten.
im Antrag angegebene Geschossflächenzahl (GFZ): 1,01
Die Obergrenze von 1,2 wird laut BauNVO eingehalten.
Das Gebäude ist geplant mit einer Tiefgarage, Erd-, Ober- und Dachgeschoss.
Beschreibung Abstandsflächen und Errichtung Tiefgarage mit Begründung des Planers:
  • Die Abstandsflächen werden gemäß Bauherr eingehalten. Als Berechnungsgrundlage der Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO, wird die Satzung der Gemeinde mit den Faktoren 0,75 und 0,4 herangezogen. Die Wand- und Firsthöhen wurden auf das Bestandsgebäude bezogen.
  • Das Gelände über der Tiefgarage wird mit einer Überdeckung von 70 cm geplant. Das Haus 2 wird allerdings mit der FFB-Kante um 30 cm niedriger als das Haus 1 geplant, um sich dem bestehenden Gelände anzupassen. Hierzu ist eine geringere Überdeckung der Tiefgaragendecke im Bereich der westlichen Terrassen des Haus 2 nötig. Im Bereich der Vegetation wird durchgehend eine Überschüttungshöhe von mind. 60 cm hergestellt. Die natürliche Entrauchung der Tiefgarage ist gewährleistet und wird auf dem Kellergeschossplan rechnerisch nachgewiesen. Für die abweichende Rampenneigung von 20 %, bzw. 10 % an den Verschneidungspunkten wird ein Antrag auf Abweichung gestellt.
  • Begründung: Aufgrund der geringen Grundstückstiefe ist eine Verkürzung der Rampenlänge nötig, um die in der GaStellV geforderten Abstände und Fahrradien einzuhalten. Aufgrund der geringfügigen Überschreitung von 20 %, anstatt der vorgeschriebenen 15 % ist ein sicheres Aus- und Einfahren weiterhin gesichert.
________________________________________________________________________________
Der Stellplatzbedarf nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung ergibt für die zwölf Wohneinheiten (alle unter 100 m²) insgesamt 24 Stellplätze. Davon werden 16 in der Tiefgarage und die restlichen acht oberirdisch hergestellt.
Des weiterem werden zwei Fahrradstellplätze pro Wohneinheit (24 Stück) oberirdisch errichtet. Die Vorgaben der Satzung werden eingehalten.
Aus Sicht der Bau- und Umweltabteilung ist ein Einfügen gemäß § 34 Baugesetzbuch aufgrund der Höhe der beiden Gebäude nicht gegeben. Das vom Bauherren angegebene Referenzobjekt Flurnummer 460/6 (Hs.Nrn. 11 u. 11 a) weist eine Wandhöhe von 6,07 m auf. Die beiden Gebäude auf den Grundstücken Graf-Ulrich-Weg 3 und 5 weisen ein Wandhöhe ca 5,80 m hoch. Die beiden beantragten Mehrfamilienhäuser weisen Wandhöhen von bis 8,97 m auf. Das sind fast 3 Meter mehr wie das angegebene Referenzobjekt mit den Hs.Nrn 11 und 11 a.
Das Landratsamt Ebersberg bezweifelt derzeit aufgrund der Wandhöhe und des deutlich dreigeschossig wirkenden Baukörpers ein Einfügen des geplanten Vorhabens in die nähere Umgebung. Es wurden weitere Unterlagen für die Prüfung angefordert.
Die Nachbarbeteiligung wurde laut Bauantrag durchgeführt. Es wurden von allen Nachbarn die Zustimmungen nicht erteilt.

Beschluss

Zu dem für das Grundstück Graf-Ulrich-Weg 7 – 9 vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser mit Garage wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

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7. Bauantrag mit Antrag auf isolierte Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung; Neubau eines Doppelhauses, Ebersberger Straße 9, Fl.Nr. 143/4 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö beschließend 7

Sachvortrag


Für das Grundstück lag eine Baugenehmigung vom 01.07.2010 vor, die bisher auf Antrag des Bauherrn immer wieder verlängert wurde. Aufgrund der Stellplatzsatzung wurde der Verlängerungsantrag am 01.10.2020 abgelehnt. Die Stellplatzthematik wurde in einer formlosen Bauvoranfrage in der Sitzung am 14.01.2021 dargelegt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Nachdem der Carsharing-Vertrag abgeschlossen wurde, ging der Bauantrag bei der Gemeinde mit der notwendigen Befreiung bzgl. Stellplätze bei der Gemeinde ein.
Hier wurde seitens der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg am 11.03.2021 erteilt und der Bauantrag an das Landratsamt weitergeleitet.
Nach Prüfung des Bauantrages beim Landratsamt wurde festgestellt, dass nach der neuen gültigen gemeindlichen Abstandsflächensatzung eine isolierte Befreiung notwendig ist.
Die Satzung wurde am 02.03.2021 ausgefertigt und wurde anschließend öffentlich ausgelegt.
Beschreibung des Abstandsflächenproblems seitens der Architektin:
  • Die Abstandsflächen (nach der neuen Abstandsflächensatzung) können prinzipiell zu den Nachbarn eingehalten werden vorausgesetzt, dass das 16-m Privileg, wie auch schon im Bauantrag 2010 (B-2010-858 vom 01.07.2010), wieder angewendet wird.
  • Auf Empfehlung des Landratsamtes ist ein Antrag auf isolierte Abweichung von den Abstandsflächen für die Situation Wintergarten zu neuem Wohnhaus erforderlich. Hier überlappen sich die Abstandsflächen siehe auch planerische Darstellung M 1/200. Der Wintergarten verursacht einen Mindestabstand von 3 m nach Westen. Das Wohnhaus seinerseits eine Abstandsfläche von 4,50 -. 5,85 (Giebel) nach Osten.
  • Es entsteht ein Baukörper, der sich entsprechend der Bauvoranfrage vom 03.11.2020, dem Baukörper der alten Baugenehmigung entspricht. Die Abstandsflächen wurden 2010 vom Landratsamt nicht geprüft. Der Bauantrag wurde 2010 genehmigt und die gemeindliche Zustimmung erteilt.

Begründung:
Das Bauvorhaben befindet sich in einem historisch gewachsenen, relativ dicht bebauten Innnerortsbereich mit diffuser Bauweise. In diesem Gebiet sind etliche ähnliche, vergleichbare, enge bauliche Situationen zu finden. Daher bitten wir der isolierten Abweichung von der gültigen Abstandsflächensatzung zuzustimmen.
Präzedenzfall:
Ein Präzedenzfall kann meiner Meinung nicht durch das Bauvorhaben entstehen, da in diesem Fall bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde. Eine solche wird bei anderen ähnlichen Bauvorhaben nicht vorliegen.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung von der gültigen Abstandsflächensatzung zugestimmt werden. Zum einem handelt es sich hier um Nachverdichtung im Bestand und zum anderen wurde das gemeindlichen Einvernehmen vor Inkrafttreten der gemeindlichen Abstandsflächensatzung erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird zu dem Bauvorhaben „Errichtung eines Doppelhauses“ und die damit verbundene Abweichung von der gemeindliche Abstandsflächensatzung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Tiny House-Siedlung auf dem Grundstück Fl.Nr. 778 (Poinger Straße) Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö beschließend 8

Sachvortrag

Das Planungsbüro Schimmer aus Wörth hat mit E-Mail vom 20.05.2021 im Auftrag der Eigentümer des an der Poinger Straße liegenden Grundstücks Fl.Nr. 778 die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt, weil auf dem Grundstück die Errichtung mehrerer Tiny Houses beabsichtigt ist. Der Antrag (E-Mail vom 20.05.2021) und ein vom Planungsbüro Schimmer angefertigter Lageplan sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.
Das Grundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich des Marktes und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Dem Antrag auf Überplanung war eine formlose Anfrage vorausgegangen, um eine Aussage zur Zulässigkeit des Vorhabens „Tiny House-Siedlung“ zu bekommen. Sowohl das Landratsamt als auch die Verwaltung sehen das Vorhaben als nicht genehmigungsfähig an, weil es mehreren öffentlichen Belangen widersprechen würde. Es würde neben anderem der Darstellung des Flächennutzungsplans widersprechen und die Entstehung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich befürchten lassen.
Der in der E-Mail vom 19.05.2021 erwähnte Innenbereichscharakter liegt für das Grundstück gerade nicht vor, so dass die Zulässigkeit des Vorhabens im Zuge einer Einzelfallentscheidung negativ beschieden werden müsste.
Im Zuge der Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans sind folgende Punkte zu bedenken:

  1. Für den Fall, dass der Marktgemeinderat eine Überplanung des Grundstücks in Betracht ziehen würde, wäre zusätzlich zu einem Bebauungsplan eine Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.

  2. Das Grundstück hat keine Anbindung an das bebaute Siedlungsgebiet des Marktes, im Gegenteil, es wird hiervon durch die Flughafentangente deutlich getrennt. Zudem schließt das Siedlungsgebiet in der Poinger Straße in größerer Entfernung vom Grundstück Fl.Nr. 778 mit einem Gewerbegebiet ab, nicht mit Wohnbauflächen.

  3. Die südwestlich liegenden zwei bebauten Grundstücke bilden keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 Baugesetzbuch, so dass die Bildung einer Baulücke nicht gegeben ist, zumal östlich des Grundstücks die Flughafentangente verläuft und kein bebautes Grundstück anschließt.

  4. Im Zuge der Überlegungen über die eventuelle weitere bauliche Entwicklung innerhalb des Gemeindegebiets muss der Markt neben anderem prüfen, ob eine Schonung des Außenbereichs durch die Nachverdichtung des Innenbereichs oder zumindest die Überplanung von direkt ans Siedlungsgebiet anschließenden Flächen möglich ist. Eine solche Untersuchung hat noch nicht stattgefunden.

  5. Grundsätzlich richtig ist, dass die für die Umsetzung eines Vorhabens benötigten Grundstücke verfügbar sein müssen. Jedoch können städtebauliche Entscheidungen des Marktes nicht von einer zufälligen Bereitstellung eines Grundstücks abhängig gemacht werden.

  6. Die Sicherung der Ver- und Entsorgung des Grundstücks wäre mit großem Aufwand verbunden. Mögliche spätere Bewohner müssten wegen fehlender Einkaufsmöglichkeiten bzw. fehlender Infrastruktureinrichtungen jeweils in den Ort fahren.

Auch wenn die Möglichkeit zur Schaffung von verhältnismäßig günstigem Wohnraum grundsätzlich zu begrüßen ist, ist von einer Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 778 abzuraten.

Beschluss

Der Antrag des Planungsbüros Schimmer vom 20.05.2021 auf Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 778, Gemarkung Markt Schwaben wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag wird abgelehnt, weil ein städtebauliches Erfordernis für die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch gelegenen Grundstücks nicht besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanverfahren der Stadt Erding Bebauungsplan Nr. 110.2 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö informativ 9

Sachvortrag

Die Stadt Erding beabsichtigt für das Gebiet nördlich der Wartenberger Straße, Ortsteil Langengeisling die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110.2. Der Stadtrat der Stadt Erding hat in seiner Sitzung am 31.03.2020 hierzu den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsausgang des Erdinger Stadtteils Langengeisling. Die 2. Änderung des Bebauungsplans umfasst in dem nördlich der Wartenberger Straße gelegenen Geltungsbereich die dort als Sondergebiet für einen Bauhof ausgewiesene Fläche.
In dem seit dem 09.09.1993 rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 110 für das Gebiet „Nördlich der Wartenberger Straße“ ist in dem nordöstlichen Teilbereich ein Sondergebiet für einen Bauhof festgelegt. Dieser soll mit der 2. Änderung des Bebauungsplans den aktuellen Nutzungsanforderungen angepasst werden. Im westlichen Drittel des Umgriffs der Änderung befindet sich ein Bestandsgebäude mit einem Fahrradhandel. Nördlich davon sollen zwei Doppelhaushälften die Bebauung ergänzen. Die verbleibende östliche Fläche soll ein Sondergebiet bleiben, jedoch in ihrem Nutzungsspektrum zu Gunsten öffentlicher Zwecke erweitert werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Dementsprechend wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit bis zum 28.06.2021 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.
Da der vorgesehene Bebauungsplan keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Stadt Erding mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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10. Jugendbeteiligung/Jugendbeirat in Markt Schwaben Umfragebeteiligung "Jugend-in-Markt-Schwaben-WIR.REDEN.MIT." Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö informativ 10

Sachvortrag

Die Postkartenaktion war ein voller Erfolg. Die zahlreiche und erfolgreiche Beteiligung an der Umfrage der Jugend in Markt Schwaben, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und unser einstimmiger Beschluss des Antrages der CSU/FDP-Fraktion im Herbst 2020 die richtige Entscheidung war.
Hier einige Punkte aus den Umfrageergebnissen:
Die Umfragezeit lag bei 27 Tagen. Von 550 Besuchern der Umfrage-Seite, haben sich 202 von knapp 1000 Jugendlichen im Alter zwischen 14 – 21 Jahren an der Umfrage beteiligt.

Anzahl
Quote
Besucher
550
-
Teilnahmen
202
36.73%
Rückläufe
178
88.12%
Abbrecher
24
11.88%

134 Jugendliche gaben die Antwort, dass Sie sich für die Interessen der Jugend aktiv einsetzen möchten:

Ich arbeite mit (engagiere mich) in einem gewählten Jugendgremium, kreuzten 42 Jugendliche an.
Mithilfe von offenen Umfragen und Meinungsäußerungen, die in projektbezogene Jugendarbeit münden, möchten 124 Jugendliche mitwirken.

Bei der Frage: Wenn Du als Jugendlicher ein Anliegen an die Gemeinde hast, weißt Du, an wen Du Dich wenden musst? Haben 155 von 37 Jugendliche mit „nein” geantwortet. Der erste Schritt zur besseren Kommunikation ist bereits umgesetzt. Wir haben eine E-Mail-Adresse jugend@markt-schwaben.de eingerichtet.

158 Jugendliche wünschen sich mehr Beachtung:


Als nicht zeitgemäß empfinden 116 Jugendliche unseren Markt Schwaben:

126 Jugendliche teilten uns ganz konkrete Ideen mit.

Antworten geclustert nach Bereichen:

Weitere Vorgehensweise:
Erfreulicherweise haben uns 83 Jugendliche ihre Kontaktdaten hinterlassen. Wir haben dadurch eine ideale Ausgangssituation und können auf die Bedürfnisse und Wünsche der Jugendlichen eingehen. Durch den großen Pool der Interessierten für den gewählten Jugendbeirat, können sowohl die Jugendlichen eingebunden werden, die ohne feste Bindung mitarbeiten möchten, als auch die Jugendlichen, die für einen längeren Zeitraum (gewählt) mitwirken möchten. Wir werden zeitnah (pandemiekonform im Freien) einen Auftakttermin durchführen. Der Termin wird nach der Anpassung der bayerischen Infektionsschutzverordnung festgelegt.
Ziele des Treffens sind:
  • Input der Jugendlichen bekommen kennen lernen
  • Ideen sammeln, Schwerpunkte besprechen und priorisieren
  • Modelle der Jugendbeteiligung präsentieren (anhand konkreter Beispiele bereits funktionierenden Jugendbeteiligungen)
  • Form der Jugendbeiratswahl abstimmen (offline / online / Briefwahl)
  • die nächsten Schritte festlegen
  • Kommunikationsplattform
nächsten Termin festlegen

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11. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.06.2021 ö 11

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze informiert, dass der neue Aufzug im Rathaus sich nunmehr im Teilbetrieb befindet. Im Kellergeschoss fehlt noch eine Türzarge. Der Aufzug erhält am 06.07.2021 um 10 Uhr seinen kirchlichen Segen.

Datenstand vom 01.07.2021 10:28 Uhr