Datum: 19.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:04 Uhr bis 23:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.12.2022
3 Antrag der ZMS-Fraktion "JU21-1 Möglichkeit zur Errichtung eines Dirtpark Markt Schwaben" Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag der Freien Wähler zur Wahlwerbung - Anpassung/Änderung der Plakatierungsverordnung Beratung und Beschlussfassung
5 Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Schwaben Kündigung der Zweckvereinbarungen durch die Verbandsgemeinden der VG Glonn zum 31.12.2023 Sachstandsinformation
6 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.01.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.01.2023 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.01.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.12.2022 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben:

Nachtrag Heizung und Sanitär:
Das Gremium genehmigt die Nachtrag 15 der Fa. Daume in Höhe von brutto 103.424,62 €. Zu diesem Thema wird geprüft, ob Ansprüche gegen den Planer geltend gemacht werden können.

Nachtrag Elektro:
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 65.245,45 €.

Nachtrag Dachabdichtung:
Das Gremium genehmigt die Ergänzungsvereinbarung der Fa. JNS in Höhe von brutto 5.950 €.

Nachträge Fassade Metall:
Das Gremium genehmigt die Nachträge 3 und 4 der Fa. Hunsrücker Glasveredelung in Höhe von brutto 41.433,01 €.

Vergabe Ausstattung Fachunterrichtsräume PCB (Physik/Chemie/Biologie):
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für die Ausstattung Fachunterrichtsräume PCB an die Fa. Hohenloher Spezialmöbelwerk Schaffitzel GmbH & Co. KG in Höhe von brutto 114.282,42 € zu vergeben.

Vergabe Telefonanlage:
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für die Telefonanlage an die Fa. MTG-Kommunikations-Technik GmbH in Höhe von brutto 13.495,65 € zu vergeben.

Auftragsvergabe Baugrunduntersuchung Gigginger Bach:
Das Gremium folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und vergibt den Auftrag der Baugrunderkundung an die BauGrund Süd GmbH, 88410 Bad Wurzach, zum Preis von 69.101,99 €. Die Arbeiten sind bis spätestens 28.02.2023 zu beenden.

Finanzen - Haushaltskonsolidierungskonzept; 8. Fortschreibung zum 22.12.2022:

Der Marktgemeinderat beschließt die 8. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit Datum vom 22.12.2022 zum 31.12.2022 auf Grundlage des 10-Punkte Katalogs des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.  Der Beschluss des Markgemeinderates sowie die 8. Fortschreibung sind dem Landratsamt in Ebersberg bis zum 15.01.2023 zu übermitteln.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Antrag der ZMS-Fraktion "JU21-1 Möglichkeit zur Errichtung eines Dirtpark Markt Schwaben" Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.01.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Die ZMS-Fraktion hat im Februar 2021 einen Antrag auf Errichtung eines Dirtparks in Markt Schwaben gestellt.  Im Hinblick auf das Projekt „Jugend entscheidet“ wurde die Behandlung des Antrages mit Einverständnis der ZMS-Fraktion bislang zurückgestellt. 
Im Rahmen des Projektes „Jugend entscheidet“ haben, beginnend mit den sog. Thementagen, die im Juli 2022 stattfanden, über 100 Jugendliche insgesamt zwölf Projektideen entwickelt. Ein Dirtpark befand sich dabei nicht darunter.
Im Rahmen weiterer Arbeitstreffen der Jugendlichen wurden dann mittels demokratischer Abstimmungs- und Auswahlverfahren zwei Projekte (Verschönerung Badeweiher, Chill- und Grillplatz)  favorisiert. Diese wurden durch die Projektteilnehmer am 17.11.2022 im Marktgemeinderat vorgestellt und erhielten die Zustimmung des Gremiums.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag der ZMS-Fraktion „JU21-1 Möglichkeit zur Errichtung eines Dirtpark Mark Schwaben“.  Sofern sich für die Realisierung eines Dirtparkes, der für die Gemeinde aufgrund der angespannten Haushaltssituation kostenneutral erfolgen muss, ein eigenverantwortliches Organisationsteam findet, wird die Verwaltung dieses unterstützen (z. B. Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück, Hilfe bei der Klärung rechtlicher Fragestellungen dgl.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

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4. Antrag der Freien Wähler zur Wahlwerbung - Anpassung/Änderung der Plakatierungsverordnung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.01.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Mit Schreiben vom 20.09.2021 hat die Fraktion der Freien Wähler einen Antrag zur Anpassung/Änderung der Plakatierungsverordnung gestellt. Hintergrund für diesen Antrag war die aus Sicht der Freien Wähler Verunstaltung des Ortsbilds aufgrund der vielen Wahlwerbung im Rahmen der Bundestagswahl sowie das damit verbundene Müllaufkommen. Genaueres kann dem beigefügten Antrag entnommen werden. 

Das Thema wurde erstmalig in der Sitzung des Marktgemeinderates am 28.04.2022, TOP 4 ö diskutiert.
Aufgrund des Antrages sowie der in der April-Sitzung vorgetragenen Anforderungen wurde in der erarbeiteten und nun vorliegenden Plakatierungsverordnung eine völlig neue Regelung im Zusammenhang mit Wahlen getroffen. Das Vorgehen bei sonstigen Veranstaltungswerbungen wurde inhaltlich unverändert belassen.
Gleichzeitig hat die Verwaltung die Gelegenheit genutzt, die Verordnung zu verschlanken. Viele der in der derzeit gültigen Plakatierungsverordnung getroffenen Regelungen können nach Ansicht der Verwaltung flexibel je nach Einzelfall in den Auflagen des jeweiligen Genehmigungsschreibens eingefügt werden. 

Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Plakatierungsverordnung wäre Wahlwerbung zukünftig nur noch an Werbewänden möglich, die die Gemeinde an acht Standorten rechtzeitig sechs Wochen vor Wahlen oder Entscheiden aufstellen wird. Grundsätzlich stehen mit dieser Planung an jedem Standort ausreichend Flächen bereit, um jeder Partei oder Wählergruppe EINE Fläche zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten werden in der Sitzung im Rahmen einer Power Point -Präsentation vorgestellt.
Es wurde daher bewusst darauf verzichtet, den Versuch zu starten, Regelungen für die unterschiedlichen Wahlen zu erarbeiten. Sollte die Erfahrung in den nächsten Jahren im Falle der Beschlussfassung zeigen, dass die Flächen nicht reichen oder großes Durcheinander herrscht, würde die Verwaltung Nachbesserungen erarbeiten. 
Auch wurde darauf verzichtet, festzulegen, auf welche Weise die Plakate anzubringen sind. Wir wollen auch hier Erfahrungen sammeln, ob und wie das Anbringen durch die Antragstellenden funktioniert. Ggfs. ist zu einem späteren Zeitpunkt nachzubessern. 

Der Beschlussvorlage liegt - neben dem Antrag der Freien Wähler - ein Entwurf der Plakatierungsverordnung mit Kommentierungen zu den eingearbeiteten Änderungen bei.
Eventuell ist mit einem Bürgerentscheid im Frühjahr 2023 zu rechnen, ansonsten könnte die erste Wahl, an der die neuen Regelungen zur Wahlplakatierung greifen, die Landtagswahl am 8. Oktober sein. 

Im Laufe der Beratung wird im Rahmen von Mehrheitsabfragen deutlich, dass in § 1 Abs. 2 und § 9 der Satzung eine Herausnahme von Volks- und Bürgerbegehren mehrheitlich befürwortet wird.  Einmütig wird eine Initialbestückung von Plakatwänden durch den Bauhof befürwortet. Ebenso, dass die vier Ortseingangstafeln nur zur Bewerbung von Veranstaltungen im Markt Schwabener Gemeindegebiet zur Verfügung stehen soll und dass bei zwei kurz aufeinander folgenden Wahlen eine abweichende Regelung durch Allgemeinverfügung möglich sein soll.

Beschluss 1

Der während der Sitzung von Marktgemeinderatsmitglied Florian Delonge gestellte zweiteilige Antrag zur Ergänzung des Beschlusses wird zur Beratung und Abstimmung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt, dass hinsichtlich der Regelungen zur Plakatierung im Gemeindegebiet ein neuer Weg mit Festlegung zentraler Orte, die noch festzulegen sind und vordefinierter Plakatwände gegangen werden soll.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung demgemäß noch final auszuarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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5. Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Schwaben Kündigung der Zweckvereinbarungen durch die Verbandsgemeinden der VG Glonn zum 31.12.2023 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.01.2023 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

Die Verbandsgemeinden der VG Glonn – Glonn, Bruck, Egmating, Moosach und Oberpframmern - haben jeweils in ihren (Markt-)Gemeinderäten die Kündigung der Zweckvereinbarungen über die Durchführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung im fließenden und/oder ruhenden Verkehr mit dem Markt Markt Schwaben fristgerecht zum 31.12.2023 beschlossen.

Auch die Verbandsgemeinden der VG Glonn möchten die Ausschreibungsdienstleistungen des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland in Bad Tölz nutzen. Dies ist aber nur möglich, wenn auch die Verkehrsüberwachung auf den Tölzer Zweckverband übertragen wird. 

Ursprünglich war geplant, die Kündigungen zum 30.06.2023 zu vollziehen, damit ausreichend Zeit zum Abarbeiten eventueller Altfälle bleibt. Allerdings ist dies nach Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde unterjährig nicht möglich. Eine Kündigung zum Ende des Jahres 2022 war nicht gewünscht.

Eine genehmigende Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat Markt Schwaben ist nicht erforderlich. Die Kündigung ist lediglich zur Kenntnis zu geben.

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6. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.01.2023 ö 6

Sachvortrag

Marktgemeinderatsmitglied Wolfgang Korda bittet um Überprüfung eines Schaukastens am Marktplatz, da das Schloss kaputt sei.

Marktgemeinderatsmitglied Dr. Georg Holley weist darauf hin, dass die Einfahrt in den Postanger (ortseinwärts) nachts schlecht erkennbar sei. Er bittet um Überprüfung der Situation.

Marktgemeinderatsmitglied Irmgard Czech berichtet, dass das neue Personal des Wertstoffhofes ihr gegenüber sehr freundlich und hilfsbereit gewesen sei. Im Hinblick auf die Abteilungsbezeichnung Bauen und Umwelt wünscht sie sich eine Stärkung des Umweltgedankens, damit die Abteilungsbezeichnung keine „reine Worthülse“ bleibe.

Marktgemeinderatsmitglied Dr. Joachim Weikel berichtet, dass er auf zwei Schadensmeldungen zwar eine Eingangsbestätigung erhalten habe, aber keine Vollzugsmitteilungen erfolgen. Marktgemeinderatsmitglied Tim Zeiff ergänzt, dass das zumindest bei ihm nicht zugetroffen habe. Er habe kürzlich auch eine Vollzugsmitteilung erhalten.

Datenstand vom 07.02.2023 10:57 Uhr