Datum: 09.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:27 Uhr bis 21:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 08.12.2022
2.2 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 12.01.2023
2.3 Niederschrift des Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.01.2023
3 Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 Entschädigung der Wahlhelfer Beratung und Beschlussfassung
4 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.02.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 08.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.12.2022 zu genehmigen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 08.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 12.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 12.01.2023 zu genehmigen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 12.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.3. Niederschrift des Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.02.2023 ö 2.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.01.2023 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachträge Elektro
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 19.073,39 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben - Vergabe Netzwerk
Das Gremium beauftragt die Verwaltung, den Auftrag für das Gewerk des aktiven Netzes an die 
Fa. ITF, Burgkirchen in Höhe von brutto 266.022,45 € zu vergeben und genehmigt die damit verbundene Kostenüberschreitung im Bereich KG 600 „Ausstattung EDV“.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben - Vergabe digitale Tafeln
Das Gremium beauftragt die Verwaltung, den Auftrag für das Gewerk „Digitale Tafeln“ an die 
Fa. Wittler in Höhe von brutto 254.433,90 € zu vergeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 Entschädigung der Wahlhelfer Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Am 8. Oktober findet in diesem Jahr die Landtags- und Bezirkswahl statt. Am Wahlsonntag werden für die Wählerinnen und Wähler sechs Urnenwahllokale bereitstehen sowie zehn Briefwahllokale. Jedes dieser Wahllokale wird mit acht Helfer/-innen besetzt, sodass wir in diesem Jahr 128 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer verpflichten werden. 

In den Urnenwahllokalen wird tagsüber in zwei Schichten gearbeitet (vor- und nachmittags mit je vier Personen) und ab 18.00 Uhr sind dann alle zum Auszählen wieder da. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände starten dagegen ihre Aufgabe ab ca. 16.00 Uhr in voller Besetzung mit den Vorarbeiten, damit auch dort ab 18.00 Uhr mit dem Auszählen begonnen werden kann.
Es ist auf Grundlage des § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung (LWO) üblich, den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld auszuzahlen. Bei der letzten Landtagswahl waren dies 60,00 EUR pro Person.
Das Erfrischungsgeld stellt einen Verpflegungszuschuss dar; es besteht kein Anspruch darauf seitens der Mitglieder der Wahlvorstände und Beisitzer. Ob und in welcher Höhe es gewährt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde. Möglich ist auch zusätzlich oder alternativ die kostenlose Bereitstellung von Verpflegung. Markt Schwaben wird die Wahlhelfer wie gewohnt mit einer kleinen Brotzeit, Getränken, Kaffee und etwas Süßem versorgen.
Die Gemeinden erhalten im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Freistaat Bayern (Art. 17 LWO) eine Zuwendung. In der Praxis liegen die von den Gemeinden gewährten Beträge jedoch oft wesentlich über den staatlicherseits erstatteten Sätzen, da höhere Beträge oder zusätzliche materielle Anreize die Gewinnung der ehrenamtlichen Wahlhelfer erleichtern können.

Obwohl bei der Landtags- und Bezirkswahl jeweils nur ein Stimmkreiskandidat (kleiner Stimmzettel) und eine Partei (großer Stimmzettel) mit jeweils einer Stimme zu wählen sind, gestaltet sich diese Wahl gerade bei den großen Stimmzetteln beim Auszählen immer sehr zeitintensiv. Unsere Wahlhelfer/-innen müssen zunächst auf den großen Stimmzettel die (hoffentlich nur) EINE Stimmvergabe suchen: ist wirklich nur ein Kreuz gemacht worden oder ist tatsächlich keine einzige Stimme vergeben worden? Wenn das geklärt ist, müssen die in Stapeln gesammelten Stimmzettel nach Parteien sortiert alle wieder in die Hand genommen werden und die Stimmen für die einzelnen Kandidaten von Hand in Strichlisten eingetragen werden. Was an sich einfach ist, dauert leider sehr lange. Bei der Wahl 2018 hat das letzte Wahllokal gegen 3.00 Uhr die Unterlagen im Rathaus abgegeben. 

Als Dank und Anerkennung für die freiwillige Hilfe all unserer ehrenamtlichen Helfer wird daher mit Blick auf die voraussichtlich wieder lange Wahlnacht vorgeschlagen, in diesem Jahr eine Entschädigung in Höhe von 70,00 EUR pro Wahlhelfer pauschal auszuzahlen.

Im Haushalt wurden unter der Haushaltsstelle 05210.416000 Mittel in Höhe von 7.000,00 EUR eingestellt (96 Helfer). Da wir uns aber entschieden haben, mehr Briefwahllokale einzurichten, wird dieser Ansatz nicht ganz ausreichen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, an die Mitglieder der Wahlvorstände bei der Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 eine pauschale Entschädigung von 70,00 € pro Person auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.02.2023 ö 4

Sachvortrag

Dr. Georg Holley berichtet, dass man am 26.01.2023 formell in die AGFK aufgenommen worden sei. Er dankt in diesem Zusammenhang insbesondere der Initiative Pro Fahrrad. Diese hat im Bewerbungsverfahren eine beeindruckende Präsentation erstellt.

Manfred Hoser erinnert an die notwendige Sanierung des Unterbräugebäudes.

Bürgermeister Michael Stolze informiert zum Thema „Glasfaserausbau“, dass die zunehmende Digitalisierung zeige, wie wichtig schnelle und stabile Internetverbindungen für uns alle sind. Die Deutsche Telekom beabsichtigt daher, in der Marktgemeinde Markt Schwaben das Telekommunikationsnetz auf ein modernes FTTH-Netz (Glasfaser bis in die Wohnung/ins Gebäude) aufzurüsten. Hierzu haben in den letzten Wochen zahlreiche Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Telekom und den Vertretern der Verwaltung stattgefunden, um zukunftsfähige Voraussetzungen für Arbeit und Freizeit zu schaffen. Die Deutsche Telekom wird, nach aktuellem Planungsstand, eigenwirtschaftlich im Gebiet der Kommune Markt Schwaben ein Glasfasernetz ausbauen. Der durch die Telekom vorgesehene Ausbau sieht vor, von der Vermittlungsstelle über den Glasfaser-Verteilerkasten durchgängig bis ins Haus, modernste Glasfaser-Technologie einzusetzen.  Bereits im Ausbaugebiet vorhandene Anschlüsse sowie neue Anschlüsse im Versorgungsbereich der ausgebauten Glasfaser-Verteilerkasten sollen dabei im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten mit FTTH-Technik versorgt werden. Um den Marktgemeinderat umfassend über dieses Vorhaben in Kenntnis zu setzen, wird der zuständige Regionalmanager der Deutschen Telekom an einer der kommenden Marktgemeinderatssitzungen im März bzw. April 2023 teilnehmen und über den aktuellen Planungsstand, den voraussichtlichen Zeitplan und weitere Projektdetails informieren.

Geschäftsleiter Jakob Rester informiert zum  Thema „Digitales Rathaus“, dass der Marktgemeinderat am 14.07.2022 auf Antrag der Verwaltung eine Erweiterung des Angebotes an Online-Diensten beschlossen hat. Der entsprechende Förderantrag wurde seitens der Verwaltung am 15.07.2022 gestellt. Aufgrund der Ermächtigung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales hat die Regierung von Unterfranken dem Markt Markt Schwaben mit Zuwendungsbescheid vom 06.02.2023 hierfür eine Zuwendung von 6.205,52 EUR bewilligt. Die Verwaltung wird nunmehr den Auftrag an die Fa. komuna GmbH vergeben und die Maßnahme umsetzen sowie den Verwendungsnachweis erstellen und bis spätestens 06.07.2023 beim Fördergeber einreichen. Damit erfüllt der Markt Markt Schwaben die Voraussetzungen (mind. 50 verlinkte kommunale und zentrale Online-Verfahren im Bayern-Portel) für das Prädikat „Digitales Rathaus“. Auch die interne Digitalisierung des Rathauses werde man vorantreiben.

Datenstand vom 08.03.2023 17:10 Uhr