Datum: 02.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:51 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Bauleitplanung Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung) für das Gebiet Feichten Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines Lagerzeltes Poinger Straße 4, Fl.Nrn. 892, 895, 888, 897 Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Fällung eines Baumes Pfarrer-Hochmaier-Ring 38 Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines Sichtschutzes Am Ziegelstadel 9 d, Fl.Nr. 1057/28 Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.03.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Bauleitplanung Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung) für das Gebiet Feichten Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Für den nordöstlichen Bereich des Gebiets Feichten liegt dem Markt ein Antrag auf Erlass einer Klarstellungssatzung im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch vor (Antrag v. 06.02.2023).

Im Zuge der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Baugesuchen für das genannte Gebiet ist eine Klarstellung der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich zweckmäßig. Der Erlass einer entsprechenden Satzung ist zu empfehlen.
Bei einer Klarstellungssatzung handelt es sich um kein eigentliches Planungsinstrument. Eine solche Satzung löst kein unmittelbares Baurecht aus, sondern legt lediglich fest, in welchen Bereichen die Zulässigkeit von Vorhaben auf der Grundlage des § 34 oder des § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Sie entlastet die Baugenehmigungsbehörde in der Weise, dass Schwierigkeiten bei der Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs ausgeräumt sind, was für die Zulässigkeitsprüfung bei der Bearbeitung von Anträgen auf Vorbescheid oder Baugenehmigung von großer Bedeutung ist. Dem Markt steht bei dieser Abgrenzung kein Beurteilungsspielraum zu.

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist im Verfahren zum Erlass einer Klarstellungssatzung nicht vorgesehen, der Satzungsbeschluss ist lediglich nach Ausfertigung der Satzung öffentlich bekanntzumachen.

Nachdem der dem Antrag v. 06.02.2023 beigefügte Lageplan die Abgrenzungslinie eher großzügig darstellt und eine im Außenbereich liegende Teilfläche miteinbezieht, ist eine veränderte Darstellung (reduzierter Bereich) aus Gründen der Rechtssicherheit zu empfehlen (vgl. Satzungsentwurf).

Anmerkung des Schriftführers: 
Der Vorsitzende erläutert, dass die Klärung verschiedener Einzelheiten mit dem Antragsteller notwendig ist und der Punkt deshalb von der Tagesordnung genommen wird. Demgemäß erfolgt keine Beschlussfassung.

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3. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines Lagerzeltes Poinger Straße 4, Fl.Nrn. 892, 895, 888, 897 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Grundstück Fl.Nr. 897 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 55 a „Lagerflächen Gienger“. 

Dieses Lagerzelt war bis jetzt zeitlich befristet genehmigt bis zum 31.03.2023. 
Bei dem Lagerzelt handelt es sich um eine von der Firma Gienger dringend benötigte Lagermöglichkeit im Bereich der bestehenden Freilagerfläche. 

Es wird hier eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 55 a „Lagerflächen Gienger“ von der festgesetzten Baugrenze benötigt.

Folgende Begründung liegt vom Planer vor: Beim Standort ganz in der Süd-Ost-Ecke des Freilagers handelt es sich um eine betriebliche logistische Notwendigkeit, da ein weiteres nach Norden Rutschen des Zeltes aufgrund der im Grundstück bereits vorhandenen Entwässerungsrinne und des damit verbundenen Gefällewechsels der bestehenden Asphaltfläche technisch für den Zeltaufbau nicht möglich wäre. Da es sich bei der Geländeoberfläche auch außerhalb der Baugrenze um eine bereits asphaltierte Fläche handelt, die zur Südseite mit einer Ortsrandeingrünung abgeschlossen ist, würde die Überbauung an der Südwestseite des Zeltes von 4,75 m und an der Südostseite von 3,62 m, zu keinerlei Beeinträchtigung der Nachbarn bezüglich deren Belichtung, Besonnung und Belüftung führen. 

Aus Sicht der Verwaltung kann hier eine dauerhafte Befreiung erteilt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu der Errichtung eines Lagerzeltes auf der Fl.Nr. 897 wird erteilt. Der Überbauung der südlichen Baugrenze und der damit verbundenen Befreiung von der festgesetzten Baugrenze wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Fällung eines Baumes Pfarrer-Hochmaier-Ring 38 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Das Grundstück Pfarrer-Hochmaier-Ring 38, Fl.Nr. 1341 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 47 „Föstl“. Der betroffene Baum ist im Bebauungsplan unter –D– Grünordnung Nr. 1.06 festgesetzt. 

Beantragt wird die Erteilung einer Zustimmung zur Fällung einer Zeder.
Zu dem Antrag liegt eine fachliche Stellungnahme folgenden Inhalts vor:
„Wie bei Ihnen vor Ort besprochen, empfehle ich Ihnen die Zeder zwischen dem Gebäude und der Straße komplett zu entfernen. Wie man auf den Bildern sieht, steht der Baum mit einem Abstand von ca. 2,8 Meter sehr nahe am Gebäude. Eine Beschädigung an den Kellerwänden ist nicht auszuschließen. Ebenfalls sieht man, dass der Baum direkt am Stromkasten des Energieversorgers steht. Dieser wurde laut Ihren Angaben erst vor kurzem erneuert, da die Wurzeln den Kasten angehoben haben und dieser nicht mehr standsicher war. Auch die restlichen Versorgungsleitungen wie Wasser und Gas sind in unmittelbarer Nähe. Eine Beschädigung kann auch hier nicht ausgeschlossen werden. Eine Ersatzbepflanzung an selber Stelle bzw. im Vorgartenbereich ist auf Grund der Platzsituation nicht möglich.“

Aus Sicht der Bauverwaltung kann der isolierten Befreiung zur Baumfällung zugestimmt werden. 

Beschluss

Zum vorliegenden Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans für die Fällung einer Zeder wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Fällung des Baumes ist nur außerhalb der Schutzzeit vom 01.03. bis einschließlich 30.09. gestattet. 
Für den zu fällenden Baum ist eine Ersatzpflanzung mit folgender Qualität vorzunehmen:
Baum mit einem Hochstamm, 18-20/4 X verpfl., Wuchsklasse 2 (kleinkroniger Baum).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines Sichtschutzes Am Ziegelstadel 9 d, Fl.Nr. 1057/28 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 52 „Burgerfeld“.
Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück entlang der westlichen Grundstücksgrenze einen Sichtschutz aus Aluminium mit 1,75 m Höhe mit einer Länge von ca. 18 Meter errichten. Laut der Festsetzung des Bebauungsplans dürfen Einfriedungen die Höhe von 1 m nicht überschreiten. Bei der Art ist ein Holz festgesetzt. Da es sich hier grundsätzlich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) Bayerische Bauordnung handelt, ist eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan notwendig. 
Begründung des Antragsstellers zur Errichtung der Einfriedung:
- Schutz des Grundstücks vor Sturmschäden. In der Vergangenheit mussten bereits zwei Versicherungsfälle aufgrund von Sturmschäden eingereicht werden, nachdem in der Nachbarstraße „Am Weiher“ die hohen Bäume zur Geltinger Straße entfernt wurden (Schutz vor Wind aus südöstlicher Richtung)
- Im Garten wurde ein Swimmingpool errichtet. Der Sichtschutzzaun soll das Überklettern von Kindern vermeiden und unbeaufsichtigten Zutritt zum Pool verhindern. Aus diesem Grund wurden auch die vorhandenen Gartentore durch abschließbare Tore ausgetauscht.
-Sichtschutzgründe
Aus Sicht der Bauverwaltung kann der isolierten Befreiung zugestimmt werden, da keine nachbarlichen Belange vorliegen und auch alle Nachbarn zugestimmt haben.

Beschlussvorschlag:

Für die Errichtung eines Sichtschutzes „Am Ziegelstadel 9 d, Fl.Nr. 1057/28“ wird für die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 52 „Burgerfeld“ das gemeindlichen Einvernehmen erteilt. 

Eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag ist nicht erfolgt. Im Zuge der Bearbeitung des Antrags ist zu prüfen, ob die Eigentümer der Grundstücke Am Weiher 5 und 7 als Betroffene anzusehen und zu beteiligen sind.
Das Gremium sieht die Art der geplanten Sichtschutzwand als zu massiv an. Vorgeschlagen wird zu prüfen, ob eine nicht massiv wirkende Sichtschutzwand, die auf der Westseite bepflanzt wird, errichtet werden kann.

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6. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.03.2023 ö 6

Sachvortrag

Technikcontainer des Theatervereins am Kirchweiher
Den Ausschussmitgliedern wird der vom Theaterverein vorgelegte Vorschlag für die Gestaltung des Technikcontainers vorgestellt.
Das Gremium nimmt den Vorschlag wohlwollend zur Kenntnis.

Datenstand vom 17.05.2023 17:40 Uhr