Datum: 23.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Finanzen; Zuschussanträge
2.1 Finanzen Kreisverkehrswacht Ebersberg e.V. - "Gemeindecent 2023" Beratung und Beschlussfassung
2.2 Finanzen Kreisjugendring Ebersberg – Gemeindlicher Grundbetrag zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2023 Beratung und Beschlussfassung
3 Anträge auf Genehmigung der Fällung von Bäumen Bekanntgabe der Anträge, die auf dem Verwaltungsweg entschieden worden sind Sachstandsinformation
4 Blätter im Wind - Neue Form der Urnenerdbestatttung Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag CSU-Fraktion: Überprüfung der Radwege Sachstandsinformation
6 Beantwortung der Anfragen UVSK vom 29.09.2022 Sachstandsinformation
7 Wiegenfeldring - Parksituation Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 23.03.2023 ö 1
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2. Finanzen; Zuschussanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 23.03.2023 ö 2
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2.1. Finanzen Kreisverkehrswacht Ebersberg e.V. - "Gemeindecent 2023" Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 24.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 23.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag


Aus der Historie heraus erhält die Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. bereits seit vielen Jahren (die Historie lässt sich bis 1995 zurückverfolgen) einen jährlichen Zuschuss vom Landkreis für ihre Arbeit u. a. im Rahmen der Verkehrserziehung der Schulkinder. Im Jahr 2019 wurde dieser Zuschuss von 2.000 € auf 3.000 € erhöht.

Auch die 21 Landkreisgemeinden unterstützen die Kreisverkehrswacht seit vielen Jahren mit dem sogenannten „Gemeindepfennig“. Dieser laufende Zuschuss wurde im Jahr 2018 von 0,02 € auf 0,05 € je Einwohner erhöht, um den steigenden Fixkosten Rechnung zu tragen. Der Vorschlag zur Erhöhung kam aus den Reihen der Bürgermeister anlässlich der Bürgermeister­dienstversammlung am 06.02.2017.

Mit dem „Gemeindecent“ wird die breit gefächerte Arbeit der Kreisverkehrswacht und ihrer ehrenamtlichen Mitglieder in den Bereichen Jugendverkehrserziehung, Präventions­aufklärung, Fortbildung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen sowie Lehrkräften u. v. a. m. bezuschusst.
Über die zahlreichen Aktivitäten der Kreisverkehrswacht gibt die folgende Internetseite Auskunft: http://www.verkehrswacht-ebersberg.de/

Im Vorjahr haben wieder alle 21 Landkreisgemeinden die Verkehrssicherheits­arbeit der Kreis­verkehrs­wacht mit dem „Gemeindecent 2022“ unterstützt.

Die Kreisverkehrswacht muss leider nach wie vor feststellen, dass besonders bei den Kindern das Lernen und das Sammeln von Erfahrungen im Straßenverkehr in den vergangenen Jahren stark gelitten hat. Daher dürfe man die Verkehrssicherheitsarbeit im Landkreis keinesfalls aus den Augen verlieren. Um deren hohes Level halten zu können, sei weiterhin die Unterstützung aller Landkreis­gemeinden erforderlich.

Mit Antrag vom 06.12.2022 bittet die Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. um Überweisung des vereinbarten jährlichen „Gemeindecents“ für das Jahr 2023 in Höhe von 5 ct pro Einwohner (Stand: 30.06. des Vorjahres):

Einwohnerstand zum 30.06.2022 (13.927) x 0,05 € = 696,35 €.

Die Verwaltung schlägt vor, den laufenden Zuschuss auch in diesem Jahr wie beantragt zu gewähren.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die Haushalts­konsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushalts­mittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.
Das Gremium beschließt, der Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. den „Gemeindecent“ für das Jahr 2023 in Höhe von 696,35 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Finanzen Kreisjugendring Ebersberg – Gemeindlicher Grundbetrag zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 23.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.2

Sachvortrag


Der Kreisjugendring (KJR) Ebersberg stellt mit Schreiben vom 12.01.2023 einen Antrag auf Auszahlung des sogenannten Gemeindlichen Grundbetrags zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2023. Wie vereinbart übernimmt auch dieses Jahr wieder der Kreisjugendring Ebersberg die Zuschussvergabe an die Jugend­organisationen. Die Förderung basiert auf den Zuschuss­richt­linien, die mit dem 01.01.2018 in Kraft getreten sind. 
Die 21 Gemeinden leisten jährlich einen pauschalen Sachkostenbeitrag, der sich an der Einwohner­zahl orientiert. Dieser Gemeindliche Grundbetrag basiert auf dem Pro-Kopf-Betrag von 0,10 € multipliziert mit der jeweiligen Einwohnerzahl der Kommune. Daraus ergibt sich für Markt Schwaben, gemäß der Einwohnerzahl zum 31.12.2021, ein Betrag i. H. v. 1.376,10 €.

Anmerkung: Die Einwohnerzahl wird 5 Jahre lang als Basis zur Berechnung des Grundbetrags verwendet. Die nächste Abfrage erfolgt entsprechend zum 31.12.2026 und wird dann im Schreiben für 2028 berücksichtigt.

Zuschüsse an Jugendorganisationen im Gemeindegebiet Markt Schwaben in 2022:

Verein/Organisation
Betrag
Evangelische Jugend
358,00 €
Freie evangelische Gemeinde (FEG)
100,00 €
Freie evangelische Gemeinde (FEG)
70,00 €
Jugendfeuerwehr
70,00 €
Kolpingjugend
114,00 €
Pfarrjugend St. Margaret
250,00 €
Pfarrjugend St. Margaret
52,70 €
Pfarrjugend St. Margaret
24,95 €
SpVgg Markt Schwabener Au e. V.
70,00 €
Trachtenverein Neu Edelweiß
70,00 €
Summe
1.179,65 €
Übersicht - Gemeindlicher Grundbetrag ab 2016:

Jahr
Betrag
2016
1.092,50 €
2017
1.016,33 €
2018
1.336,10 €
2019
1.336,10 €
2020
1.336,10 €
2021
1.336,10 €
2022
1.336,10 €

Das Zuschusssystem ist ein landkreisweites Solidar-System aller 21 Gemeinden.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die Haushalts­konsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushalts­mittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.

Das Gremium beschließt, dem Kreisjugendring Ebersberg den Gemeindlichen Grundbetrag zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2023 in Höhe von 1.376,10 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Anträge auf Genehmigung der Fällung von Bäumen Bekanntgabe der Anträge, die auf dem Verwaltungsweg entschieden worden sind Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 23.03.2023 ö Sachstandsinformation 3

Sachvortrag

Im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 20.03.2023 wurden folgende Anträge auf Baumfällungen durch die Verwaltung genehmigt und Ersatzpflanzungen gefordert. Bei Bäumen mit Stammumfang in 1 m Höhe von < 149 cm besteht nach §5(1) Punkt 1 BSchVO ohne Angabe von Gründen ein Anspruch auf Genehmigung, bei größeren Stammumfängen wurde eine fachliche Stellungnahme angefordert.

Bäume mit Stammumfang < 149 cm, keine Angabe von Gründen erforderlich
Standort Baum
Baumart und Umfang
Grund der Entfernung als Information, Angabe im Antrag
Bahnhofstraße 29
Bergahorn
zweistämmig 120/140 cm
Baum erkrankt,
Maria-Wagenhäuser- Str. 5
Bergahorn 124 cm 
Gefährdung der Verkehrssicherheit, abgestorbene Äste, aufgeplatzte Rinde, 
Martin-Luther-Str. 35
Korkenzieherweide 90 cm 
zu nah am Gebäude

Bäume mit Stammumfang > 149 cm, fachliche Stellungnahme wurde angefordert
Standort Baum
Baumart und Umfang
Grund der Entfernung
Am Postanger 18
Serbische Fichte 150 cm
Zeder 150 cm
Koreatanne 250 cm
Gebäudeschäden/Keller vorhanden, Terrassenplatten angehoben
Enzensbergerstr. 25
Linde 157 cm, 
Fichte 107 cm, 
Blaufichte 170 cm
nicht standsicher
Käferbefall
Schäden am Kanal - Gefährdung
Finsinger Str. 34
Thuja
zweistämmig 135/163 cm 
Baum zu groß, wächst in Stromleitung ein.
von Kobell Str. 2
Ahorn 125 cm
Birke 96 cm
Pappel 178 cm
Ahorn ist vollständig abgestorben, Umsturzgefahr, Birke ist größtenteils abgestorben, Bruchgefahr, Pappel hat große Faulstellen Bruchgefahr

Gemeindeeigene Bäume
Standort Baum
Baumart und Umfang
Grund der Entfernung
Abenteuerspielplatz Am Erlberg (Flstnr. 976/0)
Fichte 172 cm
Erle 181 cm 
Faulstellen an beiden Bäumen, Bruchgefahr
Erle teilgefällt, 5 m für Insekten erhalten
Geltinger Str./ Burgerfeld Kreuzungsbereich
Birke 116 cm
Totholz, Vitalitätsrückgang
Genehmigung durch LRA, Fällung bis Anfang April freigegeben
Heilmeierstr./ Schweigerweg
Vogelbeere > 80 cm 
Baum durch Fahrzeug beschädigt, Fällung erforderlich 

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4. Blätter im Wind - Neue Form der Urnenerdbestatttung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 23.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Angedacht ist eine neue Art der Bestattung für den Gemeindefriedhof. Aktuell gibt es die Erdbestattung in Einzel-/Doppel-/Mehrfachgräbern, Urnenbestattungen in Form von Urnennischen und in der Urnenwand, Teil-/Anonymen Urnengräbern und bereits angelegten Urnengräbern bzw. in Einzel-/Doppel-/Mehrfachgräbern.   

Jedoch gibt es mittlerweile zu den bereits bekannten Bestattungen neue Möglichkeiten, die nicht nur die Bedürfnisse der Angehörigen erfüllen, sondern auch dem Friedhof einen neuen, frischen und moderneren optischen Touch geben. Ein Friedhof ist nicht nur ein Ort zum Trauern, sondern sollte auch ein Ort der Begegnung, des Ankommens und der Entspannung sein, an dem man einen geliebten Menschen besuchen kann. Viele Städte planen, bzw. haben bereits das Konzept des Friedhofs als lebendigen Ort umgesetzt. Durch eine Mischung aus Tradition, Natur und moderne Gestaltung kann eine ansprechende und vor allem moderne Optik geschaffen werden. Mit der Urnengemeinschaftsanlage „Blätter im Wind“ könnte man diese Wünsche in einem Projekt vereinen, eine neue Art der Bestattung anbieten und den Friedhof somit lebendiger und optisch ansprechender gestalten. Dies würde auch zu den Wünschen der Angehörigen und dem derzeitigen Wandel der Bestattungen in Form von überwiegender Urnenbestattung an Stelle von Erdbestattungen entsprechen.

Das vorliegende Angebot beläuft sich auf eine Konstruktion mit 3 Steinsäulen in Höhe von 3,5 Meter, die mit Edelstahlrohre verbunden und an denen 30 Glasblätter angebracht werden. Theoretisch könnte jedes Glasblatt mit zwei Plätzen belegt werden. Daher würde die Anlage für mindestens 30 und maximal 60 Beerdigungen Platz bieten. Erfahrungswerte zeigen, dass durchschnittlich 45 Bestattungen in einer solchen Anlage durchgeführt werden. Die Steinsäulen, Edelstahlrohre und Blätter können ganz individuell und nach unseren Wünschen angebracht und ohne Probleme beliebig erweitert werden.  Die Errichtung dauert in der Regel nicht länger als 3 Werktage und wird direkt vor Ort individuell und in Absprache mit der Friedhofsverwaltung angebracht.

Die Urnen werden im Boden direkt unter den ausgewählten Blättern bestattet. Die Laufzeit beträgt – wie in der Friedhofsordnung festgesetzt – 15 Jahre. Bei der Auflösung entsteht kein zusätzlicher Aufwand für die Angehörigen. Diese haben nach der Auflösung selbstverständlich das Recht, ihr erworbenes Blatt mit nach Hause zu nehmen. Somit haben Angehörige auch nach der Auflösung einen Weg die Verbindung zu den Verstorbenen zu behalten.
Zudem haben die Angehörigen die Möglichkeit durch kleine Vasen und Laternen für Grablichter, welche direkt neben das Glasblatt angebracht werden, einen persönlichen Akzent zu setzen. Jedes Blatt ist handgemacht und einmalig – gerne können bei der Herstellung Wünsche und Anregungen berücksichtigt werden. Es können Namen, Geburts- und Sterbedaten, kleine Sprüche und sogar Bilder aufgemalt und angebracht werden.
Durch die offene Gestaltung, die Farben und (je nach Einsatz der Laternen) des Lichts entsteht somit ein lebendiges, modernes und sich in die Natur einfügendes Gebilde, welches den Friedhof ansprechender gestalten würde. 
Die Urnengemeinschaftsanlage verkörpert natürlich auch die klassische christliche Allegorie und die Vergänglichkeit jeden Lebens, doch überdauern die Glasblätter auch den längsten Winter in strahlenden Farben. 

Die bisher freie Rasenfläche in Teil III würde dem Projekt einen geeigneten Platz bieten, welches durch den Lichteinfall und die offene Fläche noch besser zur Geltung kommen würde. Zur Veranschaulichung finden Sie anbei Bilder des Friedhofs in Kempten. Dort gibt es die Blätter im Wind schon seit 2014. Mittlerweile wurde die Anlage über die Jahre mit mittlerweile fast 400 Blättern erweitert, was deutlich zeigt, dass diese neue Art der Urnengemeinschaftsanlage sehr gut angenommen und nachgefragt ist.

Der Grundaufbau kostet 9913,26 €. Hinzu komme noch 9778,20 für 30 Blätter. Geht man von einer Nutzung von 40 Grabplätzen – also teilweise Doppelbelegung - aus, so würden sich die Kosten pro Grab auf ca. 500 € belaufen. Hinzu kommen die üblichen Gebühren für die allgemeine Pflege des Friedhofs. Mehrkosten für die Angehörigen entstehen nur durch die eventuell zusätzlich gewünschten Vasen oder Lichter.
Da die Grabanlage patentiert und in dieser Art in Deutschland einmalig ist, müsste die Beschaffung über die Gemeinschafts-Grabanlagen GbR laufen. 
Unter dem folgenden Link finden Sie ein Informationsvideo zu dieser neuen Gestaltungsform:
https://youtu.be/kIocMZQ3JYE

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs- und Sozial- und Kulturausschuss begrüßt diese neue Gestaltungsform der Urnenerdbestattungen.
Der Umwelt-, Verkehrs- und Sozial- und Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung eine Kalkulation der Gebühren zu erstellen und dem Gremium dann zur Entscheidung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag CSU-Fraktion: Überprüfung der Radwege Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 23.03.2023 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

Die CSU-Fraktion stellte mit Schreiben vom 23.11.2022 den beigefügten Antrag zur Radwegbenutzungspflicht. Im speziellen bezieht sich der Antrag auf die gemeinsamen Geh- und Radwege in den Straßen „Burgerfeld“, „Lilienthalstraße“ und „Anzinger Straße“.
Mit dem Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) wird der Radfahrende zur Benutzung des Weges verpflichtet. Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, das Verkehrszeichen zu entfernen und auf dem Weg ein Piktogramm aufzubringen. Das Piktogramm stellt das VZ 240 dar, allerdings ohne blaue Färbung. Durch dieses Piktogramm darf der Weg von Radfahrenden benutzt werden, stellt jedoch kein „Muss“ dar. 
Die im Antrag genannten Straßen wurde auch bei der Befahrung für die Aufnahme in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern – AGFK“ angesprochen und in das Protokoll aufgenommen. Die Thematik ist bereits von der Verwaltung in der Bearbeitung und Vorbereitung. Hierzu wurden alle gemeinsamen Geh- und Radwege in Markt Schwaben aufgenommen, nun müssen diese auf Breiten, Beschaffenheit und Hindernisse (Schranken, Pfosten etc.) geprüft werden. Für die Geh- und Radwege entlang der Staatsstraßen muss das Landratsamt als zuständige Behörde einbezogen werden. Wie im Antrag vorgeschlagen, soll die Umsetzung dann im Frühjahr 2023 erfolgen. Bis dahin sollen alle Radwege geprüft werden und ggfs. die Benutzungspflicht aufgehoben und durch Piktogramme ersetzt werden. Eine Beschlussfassung ist hierfür nicht notwendig. 

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6. Beantwortung der Anfragen UVSK vom 29.09.2022 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 23.03.2023 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Beantwortung der Anfragen aus der letzten UVSK Sitzung vom 29.09.2022.

1. Fußgängerquerung am Burgerfeld:
In der Verkehrsschau am 30.09.2020 wurde über die Einrichtung einer Querungshilfe im Burgerfeld auf Höhe des wassergebundenen Weges aus der Paul-Klee-Straße gesprochen. Eine Beratung und Beschlussfassung in einem Gremium ist nie erfolgt.
Der Ausbau mit einer Querungshilfe an dieser Stelle wäre mit einem großen baulichen und finanziellen Aufwand verbunden, da hierfür eine entsprechend breite Mittelinsel gebaut werden muss, die Straße erheblich verbreitert und der Verkehrsverlauf verändert werden muss. 
Alternativ könnte ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) angebracht werden, hierfür sind jedoch die Voraussetzungen nochmals genau zu prüfen. Besonders die Zahlen über die Verkehrsstärke und das Fußgängeraufkommen in der Spitzstunde ist ausschlaggebend. Erst ab einer Verkehrsstärke von 200 – 300 Kfz/Std in Verbindung mit 50 – 100 Fußgängern in der Stunde ist ein FGÜ möglich.

2. Verkehrssituation Burgerfeld (Gewerbegebiet):
In der letzten UVSK Sitzung wurde die „Verbesserung der Verkehrssituation“ in diesem Bereich angefragt. Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich, was mit „Verbesserung“ gemeint ist.
In der Straße am Burgerfeld ist derzeit eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Auf der westlichen Seite befinden sich zwei Stichstraßen bis zur Einmündung Burgerfeld/Lilienthalstraße. Ein Haltverbot ist lediglich auf der Ostseite ab Haus Nr. 65a bis zur vorher genannten Einmündung.
Die parkenden Fahrzeuge nehmen die Geschwindigkeit aus der Straße, was ein dringender Wunsch der Anwohner ist. Die Geschwindigkeit kann aufgrund des Gewerbegebiets rechtlich nicht in eine Tempo 30-Zone geändert werden, es könnte lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 angeordnet werden. Dies müsste jedoch nach jeder Einmündung wiederholt werden und bedeutet daher eine Vielzahl an zusätzlichen Verkehrszeichen.
Sollten mehr Haltverbote installiert werden, um den Verkehrsfluss zu verbessern, bedeutet das für die Anwohner wieder ein erhebliches Parkproblem. Außerdem steigt dann ganz erheblich die Geschwindigkeit, wenn keine „Hindernisse“ mehr auf der Straße sind.

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7. Wiegenfeldring - Parksituation Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 23.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Der Betreiber des Fitnessstudios im Wiegenfeldring hat die Verwaltung über Parkplatzprobleme aufgrund von parkenden LKW’s vor dem Gebäude informiert und um Abhilfe gebeten. Immer mehr und öfter stehen LKW’s auf der Straße, unmittelbar vor dem Fitnessstudio (Haus Nr. 9 und 11). Die Kundschaft und Mitarbeiter finden zum Teil nur schwer Parkplätze. Der restliche Bereich des Wiegenfeldrings aber auch die Straße Im Wiegenfeld und die Poinger Straße wurden größtenteils mit Haltverboten beschildert, da die parkenden LKW’s auch hier zu Problemen geführt haben. Lediglich im Bereich vor dem Fitnessstudio finden Fahrer von langen Zügen noch ausreichend Länge, um ihre Fahrzeuge abzustellen. 

Folgende Optionen stehen aus Sicht der Verwaltung zur Verfügung:
  1. Die Situation bleibt so bestehen, denn grundsätzlich ist es Sache des Studiobetreibers, ausreichend Parkplätze für seine Kundinnen und Kunden bereit zu stellen
  2. Der Bereich vor dem Fitnessstudio wird mit VZ 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1010-58 (PKW) beschildert. Diese Beschränkung auf PKW könnte um eine bestimmte Uhrzeit (z.B. die Öffnungszeiten) ergänzt werden, so dass LKW zumindest in der Nacht dort stehen können. 

Grundsätzlich sollte bedacht werden, dass LKW-Fahrerinnen und Fahrer kaum Möglichkeiten haben, ihr Fahrzeug in Markt Schwaben oder im Gewerbegebiet abzustellen. Wieder einige Meter Straße für die Brummifahrer*Innen abzuknapsen, ist sicherlich alles andere als ideal.
Gleichzeitig wurden in der Vergangenheit vom Gremium fast alle Haltverbotsbeschilderungen aufgrund von Beschwerden von Anliegern beschlossen und umgesetzt, warum dann nicht auch hier.

Die Verwaltung schlägt daher aus Gleichbehandlungsgründen vor, auf der östlichen Straßenseite der Straße Wiegenfeld auf Höhe des Fitnessstudios InJoy (Haus Nr. 9 bis 11) ein VZ 314 (Parken) mit den Zusatzzeichen 1010-58 (PKW) sowie 6-20 Uhr anzuordnen.

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehr-, Sozial- und Kulturausschluss beschließt in der Straße „Wiegenfeldring“ auf der östlichen Straße auf Höhe von Haus Nr. 9 bis 11 das Parken in der Zeit von 6 – 20 Uhr auf PKWs zu beschränken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Mitglieder des UVSK haben sich in der Diskussion darauf verständigt derzeit keinen Beschluss zu fassen. Es soll geprüft werden, ob die genehmigte Nutzungsänderung der Freifläche/Parkplatz durch die Kanalbaufirma in Bezug auf die Größe eingehalten wird. Zudem soll die Thematik der LKW Parkmöglichkeiten und ggfs. eine Überprüfung der Beschilderungen im Gewerbegebiet im Rahmen des Verkehrskonzeptes begutachtet werden.

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8. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 23.03.2023 ö 8
Datenstand vom 19.04.2023 17:36 Uhr