Datum: 27.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:51 Uhr bis 22:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.02.2023 Beratung und Beschlussfassung
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.03.2023 Beratung und Beschlussfassung
2.3 Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 23.03.2023 Beratung und Beschlussfassung
3 Vorstellung vhs als kommunale Einrichtung Sachstandsinformation
4 Ausscheiden sowie Verabschiedung des Marktgemeinderatsmitgliedes Herrn Hermann Bogenrieder Beratung und Beschlussfassung
5 Listennachfolge für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Hermann Bogenrieder Beratung und Beschlussfassung
6 Vereidigung von Herrn Peter Fleischer als Listennachfolger
7 Neubesetzung der Ausschüsse des Marktgemeinderates Beratung und Beschlussfassung
8 Finanzen Status Haushalt 2023 Sachstandsinformation
9 Finanzen Status Verwendungsnachweis Stabilisierungshilfe 2022 Sachstandsinformation
10 Finanzen Status Antrag Stabilisierungshilfe 2023 Sachstandsinformation
11 Ausbau der Wertstoffsammelstelle am Erlberg 8 Beratung und Beschlussfassung
12 Vorstellung des Sachgebiets Natur und Umwelt Sachstandsinformation
13 Straßen- und Tiefbaumaßnahme Graf-Ulrich-Weg Vorstellung des verkehrsberuhigten Ausbaus einschließlich Straßenbeleuchtung Beratung und Beschlussfassung
14 Gewässerausbau Hennigbach Vorstellung der Verkehrsplanung einschließlich Straßenbeleuchtung Sachstandsinformation
15 Bauleitplanung Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 34 für das Gebiet "Agrob I beidseitig der Ludwig-Thoma-Straße" Satzungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
16 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Aufhebung der Satzung der Marktgemeinde Markt Schwaben über die Festlegung des Sanierungsgebietes Ortsmitte vom 11.08.1987 Beratung und Beschlussfassung
17 Bauleitplanung Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung) für das Gebiet Feichten Beratung und Beschlussfassung
18 Seniorenbeirat weitere Amtszeit Beratung und Beschlussfassung
19 Kindertagesbetreuung Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2023/24 Beratung und Beschlussfassung
20 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.02.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.02.2023 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Villa Drachenstein – Umplanung  Freianlagen
Genehmigung Entwurf und Kostenberechnung sowie Weiterbeauftragung der Planung:

Das Gremium genehmigt die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung, stimmt dem Antrag auf Tektur des Freiflächengestaltungsplans – sofern diese benötigt wird – zu und beauftragt die Verwaltung alle weiteren Leistungsphasen abzurufen.

Auftragsvergabe Probeentnahme und Datenpflege Indirekteinleiterkataster 2023:

Die Fa. AquaServ UG, Gera wird mit der Pflege und Fortschreibung des Indirekteinleiterkatasters und den notwendigen Untersuchungen zur Ermittlung des Starkverschmutzerzuschlags für das Jahr 2023 auf der Grundlage des vorliegenden Angebots beauftragt. Der Markt stellt für die Finanzierung der Probenahme und Datenerfassung brutto 25.000 € bereit.

Geplante Übergabestation des Kommunalunternehmens Markt Schwaben AöR (KUMS) auf dem Parkplatz Fl.Nr. 324/14 neben der Münterstraße Nähe Treppenaufgang zur Fußgängerbrücke:

  1. Der Markt stimmt dem Vorhaben des KUMS, auf dem Parkplatz Grundstück Fl.Nr. 324/14 neben der Münterstraße eine Übergabestation aufzustellen, grundsätzlich zu.
  2. Sofern das Vorhaben des KUMS Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erfordert, wäre der Markt grundsätzlich dazu bereit, die erforderlichen Befreiungen zu erteilen.
  3. Sollte die Überprüfung des Vorhabens ergeben, dass eine Überplanung im Bauleitplanverfahren erforderlich ist, wäre der Markt grundsätzlich zu einer Änderung des bestehenden Bebauungsplans bereit.
  4. Sollte die Prüfung des Vorhabens darüber hinaus ergeben, dass die Aufstellung einer Übergabestation auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 324/14 privatrechtlich in einem Erbbaurechtsvertrag zu regeln ist, wäre der Markt grundsätzlich zum Abschluss eines solchen Vertrages bereit.

Antrag auf Baumfällung im Rahmen der Errichtung Bike & Ride Anlage

Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen der für die Errichtung der geplanten Fahrradabstellanlagen am Bahnhof notwendigen Rodungsmaßnahmen durchzuführen und die dafür erforderliche Entfernung der Bäume durchzuführen.
Dabei ist die geltende Baumschutzverordnung zu beachten und Ersatzpflanzungen für die betreffenden Bäume im Rahmen des Bebauungsplans vorzunehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.02.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.03.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.03.2023 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben -  Nachtrag Holztragwerk
Das Gremium genehmigt den Nachtrag 7 der Fa. Pletschacher in Höhe von brutto 11.726,45 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben -  Nachtrag Metallfassade
Das Gremium genehmigt den Nachtrag 7 der Fa. Hunsrücker Glasveredelung in Höhe von 
brutto 11.582,63 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben -  Nachtrag Prallwandverkleidung
Das Gremium genehmigt den Nachtrag 1 der Fa. RIES Akustik-Innenausbau GmbH in Höhe von brutto 28.195,90 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben -  Nachträge Baumeister
Das Gremium genehmigt die Nachträge 36+37 der Fa. Hönninger in Höhe von brutto 4.808,89 € und die damit neu zu erwartende Schlussrechnungssumme in Höhe von brutto 8.765.243,10 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben -  Nachträge Linoleum
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Wildenauer in Höhe von brutto 28.209,360 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben -  Nachträge Trockenbau
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Gruber in Höhe von brutto 52.705,76 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben -  Nachtrag Betonwerkstein
Das Gremium nimmt den Nachtrag 1 sowie die Ergänzungsvereinbarung zur Kenntnis und genehmigt den Nachtrag 2 der Fa. Hans + Richard Koch in Höhe von brutto 29.010,30 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben -  Nachträge Dachabdichtung
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. JNS in Höhe von brutto 42.118,05 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben -  Nachträge Elektro
Das Gremium genehmigt den Nachtrag der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 32.231,30 €

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben -  Nachtrag Estrich
Das Gremium nimmt die Nachträge 3 bis 6 zur Kenntnis und genehmigt die Nachträge der Fa. Bauernfeind in Höhe von brutto 85.566,51 €.


Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben -  Vergabe Fachunterricht Werken (Mittelschule)
Das Gremium beauftragt die Verwaltung, den Auftrag für die Ausstattung der Fachunterrichtsräume Werken an die OHS Praktikerwelt in Höhe von brutto 53.108,58 € zu vergeben.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben -  Nachtrag Lüftung
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Kaefer in Höhe von brutto 333.510,86 €.

Hochwasserschutz Markt Schwaben – gesamt - Vergabe der Leistungsphasen 5 – 9
Der Marktgemeinderat folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beauftragt die Regierungsbaumeister Schlegel GmbH Co. KG, München mit der Erbringung der Leistungsphasen 5 – 9 des Hochwasserschutzprojekts Markt Schwaben – gesamt –. Die Auftragssumme beträgt insgesamt 898.625,35 €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.3. Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 23.03.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 23.03.2023 zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 23.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Vorstellung vhs als kommunale Einrichtung Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Sachstandsinformation 3

Sachvortrag

Die ursprünglich vorgesehene Vorstellung der vhs als kommunale Einrichtung wird auf die kommende Sitzung des Marktsgemeinderates im Mai 2023 verschoben.

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4. Ausscheiden sowie Verabschiedung des Marktgemeinderatsmitgliedes Herrn Hermann Bogenrieder Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Herr Hermann Bogenrieder ist seit dem 16.03.2023 Marktgemeinderatsmitglied. Herr Bogenrieder hat mit Schreiben vom 24.04.2023 mitgeteilt, dass er aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung sein Amt niederlegt.

Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG hat der Marktgemeinderat die Niederlegung des Amtes festzustellen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG fest, dass Herr Hermann Bogenrieder sein Amt als Marktgemeinderatsmitglied niedergelegt hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Listennachfolge für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Hermann Bogenrieder Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Der Marktgemeinderat hat in seiner heutigen Sitzung die Niederlegung des Amtes von Herrn Hermann Bogenrieder als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied festgestellt. 
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat der Marktgemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.  

Nach den Bestimmungen des Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG rückt für den Fall des Amtsverlustes der sich aus dem Ergebnis der letzten Kommunalwahl (2020) ergebende Listennachfolger nach (Art. 37 GLKrWG).

Im vorliegenden Fall ist der nächste Listennachfolger Herr Peter Fleischer.

Voraussetzung für das Amt des Gemeinderatsmitglieds ist eine Person, die am 27.04.2023 Unionsbürger im Sinne von Art. 1 Abs. 2 GLKrWG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet von Markt Schwaben eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss (Art. 21 GLKrWG).

Über das Nachrücken eines Listennachfolgers ist in dem Zeitpunkt zu entscheiden, in dem der Listennachfolger zum Nachrücken berufen ist (Art. 37 Abs. 2 GLKrWG).
Sein Nachrücken hängt nach Art. 37 Abs. 2 GLKrWG nur davon ab, ob er die Wählbarkeitsvoraussetzungen (Art. 21 GLKrWG) noch oder wieder erfüllt (Nr. 84.4 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung - GLKrWBek).

Herr Fleischer erfüllt zum 27.04.2023 die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß Art. 21 GLKrWG.
Er hat gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Art. 47 Abs. 2 GLKrWG erklärt, dass er das Amt annimmt und zur Eidesleistung bzw. Ablegen des Gelöbnisses bereit ist. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Herr Peter Fleischer Listennachfolger für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Hermann Bogenrieder ist und damit als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied nachrückt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Vereidigung von Herrn Peter Fleischer als Listennachfolger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 6

Sachvortrag

Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ist Herr Peter Fleischer nach seiner Berufung als Listennachfolger als neues ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied in öffentlicher Sitzung durch den ersten Bürgermeister Michael Stolze zu vereidigen. 

Die Eidesformel lautet: 
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. 

Herr Peter Fleischer wird durch ersten Bürgermeister Michael Stolze als Listennachfolger vereidigt.

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7. Neubesetzung der Ausschüsse des Marktgemeinderates Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Hermann Bogenrieder war Mitglied in folgenden Ausschüssen:
  • Finanzausschuss
  • Haupt- und Bauausschuss (Stellvertreter)
  • UVSK (Stellvertreter) 
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Auf Vorschlag seiner Fraktion soll die zukünftige Ausschussbesetzung wie folgt erfolgen:
  • Mitglied im Finanzausschuss wird Herr Peter Fleischer.
  • Die Stellvertretung im Haupt- und Bauausschuss geht auf Peter Fleischer über.
  • Die Stellvertretung im UVSK geht auf Peter Fleischer über.
  • Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss wird Herr Peter Fleischer. 

Beschluss

Der Markgemeinderat beschließt – aufgrund des Ausscheidens von Marktgemeinderatsmitglied Hermann Bogenrieder  – mit sofortiger Wirkung folgende Neubesetzung seiner Ausschüsse:

  • Mitglied im Finanzausschuss wird Herr Peter Fleischer.
  • Die Stellvertretung im Haupt- und Bauausschuss geht auf Peter Fleischer über.
  • Die Stellvertretung im UVSK geht auf Peter Fleischer über.
  • Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss wird Herr Peter Fleischer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Finanzen Status Haushalt 2023 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Sachstandsinformation 8

Sachvortrag

Die Kämmerei erinnert an die Beschlussfassung des Haushaltes 2023 in der Sitzung des Marktgemeinderates am 16.03.2023. Der Haushalt 2023 i. H. v. 78.148.500 € wurde am 22.03.2023 an die Rechtsaufsicht im Landratsamt Ebersberg übersandt.

In einer Videokonferenz am 30.03.2023 teilt die Rechtsaufsicht dem Bürgermeister und dem Kämmerer mit, dass der Haushalt handwerklich nicht zu beanstanden sei. Allerdings ließen die Einnahmensituation im Verwaltungshaushalt und die sogenannte freie Finanzspanne (Zuführung an Vermögenshaushalt abzüglich Tilgungen) eine Genehmigung rechtlich leider nicht zu.

Inzwischen wurde eine Lösung von Seiten der Kämmerei erarbeitet und an das Landratsamt in Ebersberg mit der Bitte um Prüfung der Genehmigungsfähigkeit übersandt. Ziel ist es, spätestens in der Marktgemeinderatssitzung am 25.05.2023 den überarbeiteten Haushalt 2023 mit Haushaltssatzung und Finanzplan 2022 - 2026 zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.

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9. Finanzen Status Verwendungsnachweis Stabilisierungshilfe 2022 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Sachstandsinformation 9

Sachvortrag

Die Kämmerei informiert, dass der Markt Markt Schwaben am 21.12.2022 die Stabilisierungshilfe für das Jahr 2022 i. H. v. 1.300.000 € ausbezahlt bekommen hat. Mit Datum vom 31.03.2023 wurde der Verwendungsnachweis eingereicht. In Summe erhielt der Markt Markt Schwaben somit seit 2018 insgesamt 4.072.742 € an Stabilisierungshilfen vom Freistaat Bayern.

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10. Finanzen Status Antrag Stabilisierungshilfe 2023 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 10

Sachvortrag

Die Kämmerei erläutert, dass die finanziellen Verhältnisse des Marktes sich seit 2018 in vielen Bereichen merklich verbessert haben und die Haushaltskonsolidierung mit der mittlerweile 8. Fortschreibung ein fester Bestandteil des täglichen Handelns im Markt geworden ist.

Aufgrund der Schuldentilgungen für die Großprojekte des Marktes (Schulneubau und Hochwasserschutz) fehlen jedoch die Möglichkeiten von finanziellen Spielräumen.

Basierend hierauf informiert die Kämmerei, dass am 13.04.2023 erneut ein Antrag auf Stabilisierungshilfe gestellt worden ist. Dieser Antrag für das Jahr 2023 bedeutet die Fortsetzung des ursprünglich auf fünf Jahre beschränkten Stabilisierungszeitraumes (2018 - 2022). Die Rechtsaufsicht und die Regierung wurden im Vorfeld in die Überlegungen mit eingebunden.

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11. Ausbau der Wertstoffsammelstelle am Erlberg 8 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 11

Sachvortrag

Wie bereits in den letzten Sitzungen bekanntgegeben, fiel die Wertstoffsammelstelle beim Bau des Wertstoffhofs, Am Erlberg 4 ersatzlos weg.
Da die Sammelstelle auch außerhalb der Öffnungszeiten für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen soll, wurde eine Variante mit zwei individuell zu öffnenden Toren erstellt. Bei laufendem Betrieb des Wertstoffhofes, wird das äußere Tor geschlossen, so dass die Entsorgung wie gewohnt über die Zufahrten des Wertstoffhofs erfolgen kann. Außerhalb der Öffnungszeiten wird das innenliegende Tor gesperrt um einen unkontrollierten Zutritt zum Wertstoffhof zu verhindern. 
Betroffene können dann über den seitlichen Zugang, neben der derzeitigen Ausfahrt, Wertstoffe in der Sammelstelle entsorgen. Da in dieser Zeit keine Fahrzeuge aus dem Grundstück fahren, ist das Halten seitlich an der Straße, als auch im Ausfahrtsbereich möglich (siehe Skizze). Außerdem würde das bereits bestehende Ausfahrtstor kein Bestandteil der Fläche werden. Dies wird, aus Schutz vor Beschädigungen, mit einem Zaun ausgespart. 
Um die ungefähr anfallenden Kosten für den möglichen Ausbau zu erhalten, wurde das Vorhaben, mit vorheriger Besichtigung vor Ort, von einer Firma für uns eingeschätzt und zusammengestellt.
Folgende Arbeiten, Materialien wurden hier einkalkuliert:
  • Baustelleneinrichtung und Bauzaun
  • Rückbau des vorhandenen Doppelstabmattenzauns zur Wiederverwendung
  • Aushub und entsorgen der Oberbodenschicht, ca. 40 cm
  • Frostschutzkies liefern und Tragschicht erstellen ca. 110 qm
  • Mauerscheiben, Höhe 55 cm, Sichtbeton einbauen für den Höhenunterschied, ca. 10 Meter
  • Neue Zaunanlage erstellen Höhe 200 cm, 1 Schiebetor mit 4 Meter breite, 1 Türe mit 1,25 Meter, 18 Meter vorhandenen Zaun einbauen, 17 Meter neuen Zaun mit engen Maschenabstand, 31 Meter Zaun
  • Pflasterfläche mit Drainstone erstellen, ca. 110 qm
Da die Fläche nur grob abgemessen wurde sind dies lediglich Schätzwerte.
Die Gesamtkosten belaufen sich hier auf ca. 26.9000, 00 €.
Sollte der Ausbau hier gewünscht sein, werden die Flächen selbstverständlich exakt berechnet um genaue Angebote einholen zu können.

Beschluss

Dem geplanten Ausbau der Sammelstelle im Wertstoffhof, am Erlberg 8, wird zugestimmt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, passende Angebote für den Ausbau einzuholen und dem Marktgemeinderat in der nächsten Sitzung  vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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12. Vorstellung des Sachgebiets Natur und Umwelt Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Sachstandsinformation 12

Sachvortrag

Vorstellung des Sachgebiets Natur und Umwelt mit derzeitigen Themenbereichen, laufenden Projekten und strategischen Zukunfts-Themen des Umwelt- und Klimaschutzes. 

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13. Straßen- und Tiefbaumaßnahme Graf-Ulrich-Weg Vorstellung des verkehrsberuhigten Ausbaus einschließlich Straßenbeleuchtung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 13

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
04.10.2016
7.2
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
29.08.2017
3
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.01.2020
13
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
09.06.2022
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
14.07.2022
10
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
06.10.2022
9
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
20.04.2023
1

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung abgesetzt.
Auf dem vom Haupt- und Bauausschuss am 20.04.2023 gefassten Beschluss wird hingewiesen.

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14. Gewässerausbau Hennigbach Vorstellung der Verkehrsplanung einschließlich Straßenbeleuchtung Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Sachstandsinformation 14

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
28.07.2015
4
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.07.2015
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
17.11.2015
4
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
06.12.2016
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
04.06.2019
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
15.10.2020
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.05.2021
5
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
15.07.2021
3
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
18.11.2021
7
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.04.2022
4
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
09.06.2022
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.10.2022
5
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
20.04.2023
10

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung abgesetzt.

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15. Bauleitplanung Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 34 für das Gebiet "Agrob I beidseitig der Ludwig-Thoma-Straße" Satzungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 15

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.09.2022
7
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
27.04.2023


Für das Plangebiet beidseitig der Ludwig-Thoma-Straße gelten bislang die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 34 „Agrob I“.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 20.10.2022 einstimmig den Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens zum Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 34 „Agrob I beidseitig der Ludwig-Thoma-Straße“ gefasst.

Die Gründe für die Einleitung des Verfahrens können der Sitzungsniederschrift vom 20.10.2022 und dem der Beschlussvorlage beigefügten Satzungsentwurf entnommen werden.

Im Zuge des Erlasses der im Beschlussvorschlag genannten Satzung war eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Das Beteiligungsverfahren wurde durchgeführt im Zeitraum 12. bis 25.01.2023. In der Zeit vom 09.02. bis 10.03.2023 wurde der Satzungsentwurf öffentlich ausgelegt. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die nachstehend aufgeführten Personen, Behörden und Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vor:

  1. Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 08.02.2023
  2. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Stellungnahme vom 30.01.2023
  3. Staatliches Bauamt Rosenheim, Stellungnahme vom 02.02.2023
  4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 02.02.2023 u.
  5. Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Ebersberg, Stellungnahme vom 10.03.2023

Stellungnahmen, die im Folgenden nicht wörtlich zitiert sind, haben die Mitglieder des Marktgemeinderats zusammen mit der Einladung zur Sitzung erhalten. Dem Marktgemeinderat ist das Abwägungsmaterial bekannt. Der Beschlussvorlage ist zudem jeweils eine Ausfertigung der zu beschließenden Satzung und der Begründung zur Aufhebungssatzung beigefügt.

1. Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 08.02.2023

Die Untere Immissionsschutzbehörde nimmt wie folgt Stellung:

Sachverhalt
Der Markt Markt Schwaben plant die Aufhebung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 34, um den Eigentümern Möglichkeiten zur Erweiterung des bestehenden Wohnraums einzuräumen.
Nach Aufhebung des B-Plans erfolgt eine Beurteilung von Vorhaben künftig nach § 34 BauGB.
Das Plangebiet umfasst 5 Grundstücke westlich und 6 Grundstücke östlich der Ludwig-Thoma-Straße, diese sind bereits weitgehend bebaut. Nördlich angrenzend verläuft die Finsinger Straße (EBE 18). Ansonsten befindet sich in der näheren Umgebung hauptsächlich Wohnbebauung.
Das Plangebiet ist im B-Plan als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Im Flächennutzungsplan erfolgt die Darstellung als Wohnbaufläche (W).
Im bestehenden qualifizierten B-Plan von 1969 sind keine immissionsschutzfachlichen Festsetzungen oder Hinweise enthalten

Beurteilung
Da im bestehenden Bebauungsplan Nr. 34 keine Festsetzungen oder Hinweise zum Immissionsschutz enthalten sind, sind damit aus immissionsschutzfachlicher Sicht durch dessen Aufhebung keine Nachteile verbunden. Dem durch die nördlich gelegene Kreisstraße EBE 18 auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärm muss bei zukünftigen Vorhaben mittels einer Beurteilung nach § 34 BauGB Rechnung getragen werden.

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2. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Stellungnahme vom 30.01.2023

Das rd. 0,6 ha große Plangebiet westlich und östlich der Ludwig-Thoma-Straße ist bereits weitestgehend bebaut. Der Bebauungsplan aus den 60er Jahren soll aufgehoben werden, um eine weitere Nachverdichtung zu vereinfachen. Neue eingehende Bauanträge sollen zukünftig gemäß § 34 BauGB beurteilt werden. 
Das Plangebiet fällt leicht von Süd nach Nord. Geomorphologisch liegt es im Bereich einer Altmoränenlandschaft mit Lehm- und Lößbedeckungen. Die Versickerungsmöglichkeiten im bindigen Untergrund dürften begrenzt sein.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist bei zukünftigen Baugenehmigungen auf folgendes zu achten:

Im Moränengebiet ist grundsätzlich mit Hang- und Schichtwasser zu rechnen. Keller und Lichtschächte sind wasserdicht auszuführen.
Unverschmutztes Niederschlagswasser ist, soweit die Untergrundverhältnisse es erlauben, zu versickern. Diese ist bei Einhaltung der Randbedingungen der NWFreiV (Niederschlagswasserfrei-stellungsverordnung) in Verbindung mit den „Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser“ (TRENGW) genehmigungsfrei. Nähere Hinweise zum erlaubnisfreien Versickern von Niederschlagswasser und ein kostenloses Programm des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gibt es unter: https://www.lfu.bayern.de/wasser/ umgang_mit_niederschlagswasser/versickerung/erlaubnisfreie_versickerung/index.htm

Vor dem Hintergrund der jüngsten Starkniederschläge, die auch den Landkreis Ebersberg getroffen haben, machen wir auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Bauvorsorge bzw. eines ausrei-chenden Objektschutzes im Plangebiet aufmerksam. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse besteht bei Starkregenereignissen die Gefahr von wild abfließendem Oberflächenwasser. Um das Eindringen von Oberflächenwasser in die Gebäude zu verhindern, empfehlen wir, Keller wasserdicht auszuführen und alle Öffnungen an Gebäuden ausreichend hoch zu setzen (Türen, Lichtschächte, Treppenabgänge, Kellerfenster, Be- und Entlüftungen, Mauerdurchleitungen etc.) sowie ebenfalls die Höhenkote „Oberkante EG-Rohfußboden“ ausreichend hoch über Gelände zu setzen. Wir empfehlen jeweils mind. 25 cm über GOK. 
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3. Staatliches Bauamt Rosenheim, Stellungnahme vom 02.02.2023

Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes bestehen keine Einwände seitens des StBA Rosenheim. Allerdings sind die entsprechenden Sichtdreiecke (3 m x 70 m bei 50 km/h) an der Einmündung der Ludwig-Thoma-Straße in die Kreisstraße EBE 18 auch zukünftig frei zu halten. Dies sollte im Rahmen der Nachverdichtung beachtet werden.

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4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 02.02.2023

Eine Kopie des Schreibens liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

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5. Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Ebersberg, Stellungnahme vom 10.03.2023

Im Sinne der Gleichbehandlung der Bürger kann der LBV den Antrag zur Aufhebung nicht ablehnen.

Bedauerlicherweise wird der Umwelt- und Naturschutz von Regierungsseite her immer mehr ausgehebelt, wie mit dem sog. „beschleunigten Verfahren“ (§ 13 a Abs. 4 BauGB) geschehen. 
Bleibt nur zu hoffen, dass sich der Gemeinderat seiner Verantwortung zur Lebensqualität der Bürger bewusst ist und somit die Nachverdichtung nicht in der Fläche priorisiert (den noch vorhandenen Grünflächen). Diese sorgen für das innerörtliche Klima (Frischluftschneisen, Kühlung durch Beschattung und Verdunstung und Sauerstoffproduktion durch Pflanzen). Zudem ist die Regenwasserversickerung von großer Bedeutung.  Auch soll späteren Generationen ein Mindestmaß an Natur im Wohnumfeld erhalten bleiben.
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Beschluss

1.
Der Marktgemeinderat nimmt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Die vorliegenden Stellungnahmen, die Anregungen oder Hinweise enthalten, werden wie folgt abgewogen:

2.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg, Untere Immissionsschutz-behörde vom 08.02.2023:
Der Hinweis des Landratsamtes auf das Erfordernis die Belange des Immissionsschutzes auf der Ebene der Baugenehmigung zu prüfen, wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde hat keine Anpassung der Satzung zur Folge.

3.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 30.01.2023:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zu Kenntnis genommen. Bei der vorliegenden Satzung handelt es sich um die Aufhebung eines Bebauungsplans für ein überwiegend bebautes Gebiet. Es ist nicht Planungsziel für einzelne bauliche Belange Regelungen in Form eines neuen Bebauungsplans zu treffen. Mithin fehlt das Instrument zur Festsetzung o. g. Formulierungsvorschläge. In dem Gebiet der Aufhebungssatzung gibt es noch größere zusammen-hängende, unversiegelte Bereiche (auf denen heute Wasser zurückgehalten und ggf. versickert wird). Deshalb ist die Oberflächenentwässerung ein gewichtiger Faktor für die künftige Bebauung. Steht eine Bebauung bisher unbebauter Flächen an, muss die Bauverwaltung die Beratung der Bauherren und Bauvorlageberechtigten übernehmen und im Zuge der Bauberatung, spätestens auf Ebene der Baugenehmigung auf die genannten Belange hinweisen. Die Stellungnahme hat keine Anpassung der Satzung zur Folge.

4.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Rosenheim vom 02.02.2023:
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts wird zu Kenntnis genommen. Bei der vorliegenden Satzung handelt es sich um die Aufhebung eines Bebauungsplans für ein teilweise bebautes Gebiet. Der bisher gültige Bebauungsplan legt freizuhaltende Sichtdreiecke zur Kreisstraße EBE 18 fest, allerdings nur für das östlich der Ludwig-Thoma-Straße gelegene Grund-stück Fl.Nr. 370/15. Das westlich gelegene Grundstück, das ebenso zur EBE 18 teilweise freizuhalten ist, ist nicht überplant. Künftig gilt diese Situation für beiderseits der Straße. Die Freihaltung der Sichtdreiecke ist in Art. 29 Abs. 2 BayStrWG geregelt (Schutzmaßnahmen): 
„Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel, Haufen und ähnliche mit dem Grundstück nicht festverbundene Gegenstände dürfen nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit und Leichtig-keit des Verkehrs beeinträchtigen können.“
Zuständig für die Durchsetzung der Schutzmaßnahmen ist bei nicht mit Bebauungsplan überplan-ten Gebieten die zuständige Straßenbaubehörde (Kreisstraße EBE 18 = Landratsamt bzw. Staatli-ches Bauamt). Die Stellungnahme hat keine Anpassung der Satzung zur Folge.

5. 
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 02.02.2023:
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zu Kenntnis genommen.
Laut Denkmalatlas sind im Nahbereich der Aufhebungssatzung keine (Boden- oder Bau-)Denk-mäler vorhanden. Verwiesen wird auf den Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Wasser-wirtschaftsamtes insoweit, als auch hier gilt, dass die Bauverwaltung die Beratung der Bauherren und Bauvorlageberechtigten übernimmt und im Zuge der Bauberatung, spätestens auf Ebene der Baugenehmigung auf die genannten Belange hinweist. Die Stellungnahme hat keine Anpassung der Satzung zur Folge.

6. 
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz, Kreisgruppe Ebersberg vom 10.03.2023:
Der Markt Markt Schwaben bedient sich der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten und hat den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans für das betroffene Gebiet gefasst, obschon zwei Baugrundstücke derzeit noch unbebaut sind. Für diese Grundstücke besteht nach bisherigem Bebauungsplan Baurecht. Einen Regelungsbedarf sieht der Marktgemeinderat nach Aufhebung des Plans und der darin festgesetzten Bauräume nicht. Denn es genügt die Steuerung der künfti-gen baulichen Entwicklung nach den Maßgaben des § 34 BauGB (Maß und der Art der umgeben-den Bebauung). Auf den beiden unbebauten Grundstücken ist Baumbestand vorhanden. Dieser wäre im bisher gültigen Bebauungsplan nicht geschützt (es fehlen grünordnerische Festsetzun-gen).
Bei der künftigen Entwicklung des Gebietes und der benachbarten Grundstücke (zusammenhän-gende Freiflächen) besteht die Gefahr einer sich aufschaukelnden und zu ungewollter Flächenver-siegelung führenden Nachverdichtung. Sollten Bauvoranfragen dies andeuten, steht es dem Markt frei, die Neuaufstellung eines Nachverdichtungs-Bebauungsplans anzustoßen.
Im Zuge der Baugenehmigung sind auch ohne Rechtkraft des Bebauungsplans die artenschutz-rechtlichen Belange des § 44 BNatSchG zu prüfen und auf eine konfliktfreie Lösung hinzuwirken. Zudem gilt die gemeindliche Baumschutzverordnung.

Die Stellungnahme hat keine Anpassung der Satzung zur Folge.

7.
Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 34 für das Gebiet „Agrob I beidseitig der Ludwig-Thoma-Straße“ einschließlich Begründung wird in der Fassung vom 27.04.2023 als Satzung beschlossen.

8.
Den Personen und Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

9.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss vom 27.04.2023 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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16. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Aufhebung der Satzung der Marktgemeinde Markt Schwaben über die Festlegung des Sanierungsgebietes Ortsmitte vom 11.08.1987 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 16

Sachvortrag

Die Sanierungsmaßnahme wurde in den 1980er/1990er Jahren erfolgreich durchgeführt. Alle öffentlichen und vereinbarten privaten Einzelmaßnahmen sind zwischenzeitlich vollständig umgesetzt worden. Die eingesetzten Sanierungsmittel sind gegenüber dem Freistaat abgerechnet worden und durch den Freistaat zum Zuschuss erklärt. Entsprechend § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Sanierungssatzung u. a. aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Hiervon ist auszugehen.

Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung entfallen u. a. die Genehmigungsvorbehalte des § 144 Baugesetzbuch, ebenso die Möglichkeit, verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei der Modernisierung/Instandsetzung privater Gebäude in Anspruch zu nehmen.

Beschluss

1.
Der Marktgemeinderat beschließt die die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ wie nachfolgend dargestellt.

Satzung des Marktes Markt Schwaben über die Aufhebung der Satzung über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“

Aufgrund des § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Nov. 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Jan. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Aug. 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dez. 2022 (GVBl. S. 674), erlässt der Markt Markt Schwaben folgende Satzung:
§ 1
(1) Die Satzung der Marktgemeinde Markt Schwaben über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ im vereinfachten Verfahren vom 11. Aug. 1987, öffentlich bekanntgemacht am 28. Dez. 1987, wird aufgehoben.

(2) Das nach Absatz 1 aufzuhebende Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der in dem beiliegenden Lageplan abgegrenzten Flächen. Der Plan ist Bestandteil dieser Aufhebungssatzung und als Anlage beigefügt.

§ 2
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Baugesetzbuch mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Markt Schwaben, __________                ______________
                                  (Datum)                        Michael Stolze, Erster Bürgermeister

2.
Die Satzung ist nach ihrer Ausfertigung ortsüblich bekanntzumachen.

3.
Die Verwaltung wird beauftragt dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Aufhebungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Aufhebungssatzung betroffenen Grundstücke aufzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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17. Bauleitplanung Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung) für das Gebiet Feichten Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 17

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
20.04.2023
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
27.04.2023


Für den nordöstlichen Bereich des Gebiets Feichten liegt dem Markt ein Antrag auf Erlass einer Klarstellungssatzung im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch vor (Antrag vom 06.02.2023).

Im Zuge der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Baugesuchen für das genannte Gebiet ist eine Klarstellung der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich zweckmäßig. Der Erlass einer entsprechenden Satzung ist zu empfehlen.
Bei einer Klarstellungssatzung handelt es sich um kein eigentliches Planungsinstrument. Eine solche Satzung löst kein unmittelbares Baurecht aus, sondern legt lediglich fest, in welchen Bereichen die Zulässigkeit von Vorhaben auf der Grundlage des § 34 oder des § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Sie entlastet die Baugenehmigungsbehörde in der Weise, dass Schwierigkeiten bei der Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs ausgeräumt sind, was für die Zulässigkeitsprüfung bei der Bearbeitung von Anträgen auf Vorbescheid oder Baugenehmigung von großer Bedeutung ist. Dem Markt steht bei dieser Abgrenzung kein Beurteilungsspielraum zu.

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist im Verfahren zum Erlass einer Klarstellungssatzung nicht vorgesehen, der Satzungsbeschluss ist lediglich nach Ausfertigung der Satzung öffentlich bekanntzumachen.

Nachdem der dem Antrag vom 06.02.2023 beigefügte Lageplan die Abgrenzungslinie eher großzügig darstellt und eine im Außenbereich liegende Teilfläche miteinbezieht, ist eine veränderte Darstellung (reduzierter Bereich) aus Gründen der Rechtssicherheit zu empfehlen (vgl. Satzungsentwurf). Dem Antragsteller ist in einem am 13.03.2023 im Rathaus geführten Gespräch erläutert worden, dass die den Innen- vom Außenbereich abgrenzende Linie in der Satzung etwas anders zu ziehen ist als im Antrag dargestellt.

Der Haupt- und Bauausschuss wird sich voraussichtlich in der Sitzung am 20.04.2023 mit dem Erlass der im Beschlussvorschlag genannten Satzung befassen. Zum Zeitpunkt der Sitzungsladung lag die Entscheidung des Ausschusses noch nicht vor, so dass in der Marktgemeinderatssitzung berichtet wird, ob der Haupt- und Bauausschuss am 20.04.2023 beschlossen hat dem Marktgemeinderat den Erlass einer Klarstellungssatzung zu empfehlen.

Beschluss

Für den im Zusammenhang bebauten Bereich Feichten östlich der Staudhamer Straße wird die Klarstellungssatzung des Marktes Markt Schwaben nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch in der Fassung, wie sie dieser Niederschrift als Bestandteil beigefügt ist, beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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18. Seniorenbeirat weitere Amtszeit Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 18

Sachvortrag

  • Bisherige Beschlüsse:                 
Auf die Marktgemeinderatssitzung vom 03.05.2016 Top 8, auf die Marktgemeinderatssitzung vom 15.05.2018 TOP 5 und auf die Marktgemeinderatssitzung vom 28.01.2020 Top 5 wird verwiesen. 

Der Seniorenbeirat hatte seine konstituierende Sitzung im August 2020. Durch die Corona-Pandemie waren in der gesamten Amtszeit gemeinsame Sitzungen nur sehr schwierig durchzuführen. 
Trotzdem haben die Mitglieder des Seniorenbeirates sich sehr für die Belange der Senioren in Markt Schwaben eingesetzt. So wurden auf dem grünen Markt wiederholt der Seniorenwegweiser, Notfallmappe und SOS-Dosen verteilt, die Ansiedlung des Pflegestützpunktes unterstützt. Er beteiligte sich an den Informationsschreiben an alle Senioren über 80 Jahren zum Thema Impfen, am Workshop zur Pflegebedarfsplanung, Informationssammlung zum Quartiersmanager, Maskenausgabe, organisierte die Veranstaltung Musik und Demenz und ist aktuell beteiligt an dem Projekt „Wind in den Haaren“- Senioren-Rikscha für Markt Schwaben und im Arbeitskreis ISEK.  Außerdem wurden wieder die beliebten Senioren-Philharmonie-Karten organisiert. Die Seniorenbeiräte vertraten die älteren Menschen Markt Schwabens auf Landkreisebene und nahmen an verschiedensten virtuellen Vorträgen teil. 

Der Seniorenbeirat hat in seiner Sitzung vom 15.03.2023 darüber beraten, das Wahlprozedere für den Seniorenbeirat zu verändern, um eine wesentliche größere Gruppe von Menschen mit an den Anliegen der älteren Bevölkerung zu beteiligen. Dazu bedarf es einer Satzungsänderung. Es ist mit einem Aufwand von ca. 3/4 Jahr zu rechnen, bis die Satzungsänderung soweit abgestimmt und vorbereitet ist, dass sie dem Marktgemeinderat vorgelegt werden kann. 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die aktiven Seniorenbeiräte für ein weiteres Jahr berufen werden, um die laufenden Geschäfte weiterzuführen und die Satzungsänderung mit nachfolgender Neuwahl mit vorbereiten zu können. 
Aktive Seniorenbeiräte sind:

Herr Hans Dieter Marquardt
Herr Erich Siegert
Herr Alfred Massi
Frau Barbara Dunkel
Frau Gabriele Herzog
Herr Anton Zacherl

In 2024 wird dann entsprechend der zu verabschiedenden Satzung, die Wahl und die Berufung des neuen Seniorenbeirates erfolgen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Seniorenbeirat im Gesamten für ein weiteres Jahr zu berufen. Die Amtszeit endet mit der konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Peter Fleischer war während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.

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19. Kindertagesbetreuung Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2023/24 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 19

Sachvortrag

Im Kinderhaus Kinderland waren nur ca. zwei Kinder für die Hortgruppe angemeldet. Für Kindergartenplätze im Kinderhaus Kinderland sind 22 Kinder angemeldet, die zum Großteil Geschwisterkinder sind und mit der Einrichtung der Hortgruppe nicht aufgenommen werden könnten. Die Eltern dieser Kinder hätten sich dann in den anderen Kindergärten anmelden müssen und hätten damit die Problematiken von zwei Betreuungseinrichtungen (jeden Tag zwei Einrichtungen anfahren, zwei verschiedene Schließzeiten usw.). 
Um die vierte Kindergartengruppe anstatt der Hortgruppe im kommenden Betreuungsjahr zu betreiben, wurde bei der Regierung von Oberbayern die Umwandlung der Hortgruppe in eine Kindergartengruppe für ein weiteres Jahr beantragt. Eine Antwort der Regierung steht noch aus. 
Die Fachaufsicht des Landratsamtes ist in dieser Angelegenheit mit eingebunden. 

Termin zum Abgleich:
Der Abgleich der Plätze fand in der letzten Märzwoche statt. Es ist zu erwarten, dass durch Zuzug in den nächsten 3,5 Monaten noch weitere Anmeldungen erfolgen werden. 

Abgleich Kindergartenplätze:
Der Jahrgang, der in diesem Jahr in den Kindergarten kommt, umfasst 140 Kinder (01.09.2019 -31.08.2020). Der Jahrgang, der in die Schule kommt, hat 133 Kinder. Von den 42 Kindern, die von September bis Dezember 2023 drei Jahre alt werden, wechseln 29 Kinder bereits in den Kindergarten. 
Nach dem Abgleich der Kindergartenplätze sind noch ca. 15 Kindergartenplätze belegbar, aktuell steht auch das Personal für diese Plätze zur Verfügung.  

Abgleich Krippenplätze:
Die angemeldeten Krippenkinder entsprechen der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze, jedoch sind in einzelnen Einrichtungen mehr Kinder angemeldet als Plätze zur Verfügung stehen und in anderen Einrichtungen waren weniger Anmeldungen als Plätze zur Verfügung stehen. Die Eltern werden nun auf die freien Krippenplätze hingewiesen, mit der Bitte sich dort anzumelden. 
Zum aktuellen Stand sind alle Krippenplätze vergeben.

Abgleich Hortplätze: 
Alle Kinder werden einen Betreuungsplatz erhalten, bis auf wenige Ausnahmen auch in ihrer Wunscheinrichtung. Damit sind die 150 Hortplätze gefüllt. In der Mittagsbetreuung haben wir noch ca. 26 Plätze, die belegt werden können. 

Maßnahmen/Vorgehensweise
  1. Für den Krippenbereich müssen nun die Rückmeldungen der Zusagen abgewartet werden. Erfahrungsgemäß werden ca. 10 % der Plätze dann aus persönlichen Gründen nicht angenommen. Sollte es zu einem weiteren Bedarf kommen, werden wir die Möglichkeiten der Kindertagespflege und der Gastkinderplätze in den Nachbarkommunen prüfen.

  1. Für die Villa Drachenstein werden 20 Kindergartenplätze aufgrund von Personalmangel nicht belegt. 

  2. Auch im Betreuungsjahr 2023/24 erfolgt der Tausch der Hortgruppe vom Kinderhaus Kinderland zum Kindergarten und Hort im Alten Schulhaus. Die Anmeldungen der Kinder zeigten den höheren Bedarf für Kindergartenplätze im Kinderland und für Hortplätze im Alten Schulhaus. Wir tragen mit dieser Maßnahme dem Wunsch der Eltern Rechnung. 

  3. Für die freien Kindergartenplätze wird noch mit Zuzug gerechnet. Außerdem werden Gastkinderplätze zugelassen. 

Fazit:
Krippe:
Für alle angemeldeten Krippenkinder steht ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Die Eltern werden nun informiert, wo noch freie Plätze sind, für die man sich anmelden kann. 

Kindergarten:
Alle angemeldeten Kinder erhalten einen Betreuungsplatz und wir haben noch freie Plätze für Kinder, die noch zuziehen. Gastkinder werden im kommenden Betreuungsjahr zugelassen. 

Betreuung für Kinder im Schulalter:
Alle angemeldeten Kinder für einen Betreuungsplatz nach der Schule kann dieser angeboten werden. Die Plätze im Hort sind belegt, in der Mittagsbetreuung haben wir noch Kapazitäten Kinder aufzunehmen.  


Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Vorgehensweise zur Vergabe der Betreuungsplätze zustimmend zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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20. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 20

Sachvortrag

Beantwortung von Anfragen aus der Marktgemeinderatssitzung vom 16.03.2023:

Baumfällung Geltinger Straße
Nach Präzisierung des Standortes des gefällten Baumes handelt es sich bei dem betroffenen Grundstück um die Geltinger Straße 21. Dieses Grundstück liegt im Außenbereich und somit nicht im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung. Eine Genehmigung der Fällung durch den Markt Markt Schwaben ist nicht erforderlich. Bezüglich der Entfernung innerhalb der Gehölzschonzeit wurde der Vorgang an die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ebersberg gemeldet.

Müll neben dem P+R Parkhaus:
Der entsprechende Müll wurde am 24.03.2023 durch den Bauhof entfernt. Der Bauhof wird diesen Bereich zukünftig in seine Müllentsorgungsrunden integrieren.

Ronny Schreib erkundigt sich nach dem Stand der Ferienbetreuung im Sommer 2023. Angela Freise erklärt, dass diese mit externer Unterstützung wieder angeboten wird.

Tim Zeiff erkundigt sich nach dem Grund für die verstärkt zu beobachtenden Tätigkeiten des Bauhofes am Kirchweiher. Erster Bürgermeister Michael Stolze berichtet, dass ein sog. „Quarzmehlversuch“ stattfinde, der eine Minderung der Algenbildung zur Absicht habe. Die 14tägigen Kontrollmessungen seien bisher positiv verlaufen. 

Erster Bürgermeister Michael Stolze informiert, dass das Gesetz zu den kurz- und mittelfristigen Energiesparmaßnahmen vom 01.09.2022 am 15.04.2023 endete. In den Büros, den Besprechungsräumen und im Sitzungssaal wurde die Raumtemperatur auf maximal 19 Grad Celsius abgesenkt. Die Heizungen auf den Fluren wurden komplett ausgeschaltet. Die Warmwasserboiler im Rathaus wurden abgebaut. Aufgrund der dadurch erreichten Nachhaltigkeit vermindert sich der Energieverbrauch dauerhaft. Dieser Rückbau wird daher beibehalten. Beibehalten wird aus Energie- und Kosteneinspargründen auch die Absenkung der Wasser- und Lufttemperatur im Hallenbad.

Datenstand vom 17.05.2023 17:36 Uhr