Datum: 25.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 23:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.03.2023
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 20.04.2023
2.3 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.04.2023
2.4 Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 09.05.2023
3 Haushalt 2023
3.1 Haushalt 2023 Überarbeitung des Haushalts vom 16.03.2023 Sachstandsinformation
3.2 Haushalt 2023 Haushaltsplan und Haushaltssatzung Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 09.05.2023 Beratung und Beschlussfassung
3.3 Haushalt 2023 Finanzplan 2022 – 2026 Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 09.05.2023 Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 73 -2. Änderung- für das Gebiet "Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen" Billigung des Bebauungsplanentwurfs Beratung und Beschlussfassung
5 Gewässerausbau Hennigbach Vorstellung der Verkehrsplanung einschließlich Straßenbeleuchtung Beratung und Beschlussfassung
6 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet Böhmerwaldstraße Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Beratung und Beschlussfassung
7 Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) Beratung und Beschlussfassung
8 Neuerlass der Freiflächengestaltungssatzung Beratung und Beschlussfassung
9 Kommunale Seniorenarbeit hier: Projekt "Senioren-Rikscha" Beratung und Beschlussfassung
10 Änderung der Satzung über die Benutzung der kommunalen Schul- und Breitensportanlage an der Ebersberger Straße in Markt Schwaben sowie Erlass einer Hausordnung für den Badesee mit Liegewiese Beratung und Beschlussfassung
11 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Der Tagesordnungspunkt 6 der öffentlichen Sitzung wird abgesetzt. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.03.2023 zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 20.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 20.04.2023 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Straßen- und Tiefbaumaßnahme Graf-Ulrich-Weg
Vorstellung des verkehrsberuhigten Ausbaus einschließlich Straßenbeleuchtung:
Der Ausschuss beschließt, dass die Gemeindestraßen Graf-Ulrich-Weg, Markgrafenweg und Graf-Sieghart-Weg schrittweise verkehrsberuhigt ausgebaut werden sollen. Begonnen werden soll mit dem Graf-Ulrich-Weg. Die im Sachvortrag erläuterte Planung der Maßnahme ist zu beauftragen.
Der Graf-Ulrich-Weg soll mit Solarleuchten ausgestattet werden. Der entsprechende Auftrag für das Aufstellen der Leuchten ist zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 20.04.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.3. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.04.2023 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Vertragsangelegenheiten
Bebauungsplan Nr. 73 – 2. Änderung – für das Gebiet „Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“
Genehmigung des städtebaulichen Vertrags vom 03.02.2023:
Der am 03.02.2023 zwischen dem Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR (KUMS) und dem Markt Markt Schwaben abgeschlossene städtebauliche Vertrag betreffend der im Aufstellungsverfahren befindlichen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 für das Gebiet „Feuerwehr und kommunale Dienstleistungen“ wird vollinhaltlich und vorbehaltslos genehmigt.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben:
Vergabe Gewerk Schlosser (Galabau):
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für Gewerk Schlosserarbeiten (Freianlagen) an die Firma Metallbau Weber GmbH in Höhe von brutto 218.104,87 € zu vergeben.
Vergabe Gewerk WC-Trennwände: 
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für Gewerk WC-Trennwände an die Firma meta Trennwand in Höhe von brutto 83.661,76 €  zu vergeben.
Nachträge Elektro:
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 126.496,07 €.
Nachträge Gebäudeautomation:
Das Gremium genehmigt den Nachtrag der Fa. KR-Systemtechnik GmbH in Höhe von brutto 4.972,84 €.
Nachträge Sonnenschutz:
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. milkow Sonnenschutz in Höhe von brutto 47.323,92 €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.04.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.4. Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 09.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.4

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 09.05.2023 zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 09.05.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Haushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö 3
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3.1. Haushalt 2023 Überarbeitung des Haushalts vom 16.03.2023 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Sachstandsinformation 3.1

Sachvortrag

Die Kämmerei erinnert an die Beschlussfassung des Haushalts 2023 in der Sitzung des Marktgemeinderates am 16.03.2023. Der Haushalt 2023 i. H. v. 78.148.500 € wurde am 22.03.2023 an die Rechtsaufsicht im Landratsamt Ebersberg übersandt.

In einer Videokonferenz am 30.03.2023 teilte die Rechtsaufsicht dem Bürgermeister und dem Kämmerer mit, dass der Haushalt handwerklich nicht zu beanstanden sei. Allerdings ließen die Einnahmensituation im Verwaltungshaushalt und die sogenannte freie Finanzspanne (Zuführung an Vermögenshaushalt abzüglich Tilgungen) eine Genehmigung rechtlich leider nicht zu.

Am 18.04.2023 wurde eine Lösung von Seiten der Kämmerei erarbeitet und an das Landratsamt in Ebersberg mit der Bitte um Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2023 übersandt. Die Rechtsaufsicht hat am 03.05.2023 darüber beraten und die Genehmigungsreife des überarbeiteten Haushalts 2023 festgestellt. Der Markt Markt Schwaben wurde noch am selben Tag verständigt.

Zusammenfassend teilt die Verwaltung mit, dass der überarbeitete Haushalt des Jahres 2023 dank der positiven Gewerbesteuerentwicklung und der stabilen Gewerbesteuerstrukturen in Markt Schwaben die Genehmigungsreife durch die Rechtsaufsicht erlangen konnte. So lag bei der Ladung zum Finanzausschuss im Januar 2023 die Gewerbesteuer noch bei 7.160.000 €. Im Laufe des ersten Quartals 2023 stieg das Gewerbesteueraufkommen um 1.283.000 € an. Mit Datum vom 18.04.2023 beträgt die Gewerbesteuer des Marktes Markt Schwaben insgesamt 8.443.000 €. In Folge konnte der Gewerbesteueransatz auf den tatsächlichen aktuellen Wert berichtigt werden. Da ebenfalls das vorläufige Jahresrechnungsergebnis der Gewerbesteuer für das Jahr 2022 mit einem neuen Rekord i. H. v. 8.952.145 € verbucht werden konnte, wurden außerdem die Ansätze im Finanzplan bis 2026 entsprechend erhöht.

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3.2. Haushalt 2023 Haushaltsplan und Haushaltssatzung Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 09.05.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3.2

Sachvortrag

Nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Markt als Unterlage für die Finanzplanung eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan aufzustellen. Die Kämmerei erinnert an die Beschlussfassung des Haushalts 2023 i. H. v. 78.148.500 € in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.03.2023. 

Nach Mitteilung der Rechtsaufsicht vom 30.03.2023 war der Haushalt handwerklich nicht zu beanstanden, allerdings ließen die Einnahmensituation im Verwaltungshaushalt und die sogenannte freie Finanzspanne (Zuführung an Vermögenshaushalt abzüglich Tilgungen) eine Genehmigung rechtlich leider nicht zu.

Die am 18.04.2023 erarbeite Lösung von Seiten der Kämmerei wurde vom Landratsamt in Ebersberg akzeptiert und die Genehmigungsfähigkeit des überarbeiteten Haushalts 2023 am 03.05.2023 bestätigt. Das entscheidende Handlungsfeld ist die Gewerbesteuer in Markt Schwaben, welche seit Jahren kontinuierlich steigt. Die Geschäftsaussichten der hier ansässigen Unternehmen werden für die kommenden Jahre als sehr positiv bewertet.


1. Haushaltsplan 2023

Der Kämmerer erläutert den vorliegenden Entwurf der überarbeiteten Haushaltssatzung und des überarbeiteten Haushaltsplans vom 02.05.2023. Seit der Marktgemeinderatssitzung vom 16.03.2023 sind haushaltsrelevante Änderungen aufgetreten. Diese wurden wertmäßig im überarbeiteten Haushalt 2023 entsprechend angepasst. 

Dieser schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:


Stand
16.03.2023
Stand
02.05.2023
Mehrung
Verwaltungshaushalt
39.643.100 €
40.926.100 €
1.283.000 €
Vermögenshaushalt
38.505.400 €
38.569.400 €
64.000 €
Gesamthaushalt
78.148.500 €
79.495.500 €
1.347.000 €

Die Änderungen ergeben die Zahlen für die Haushaltssatzung:


2. Haushaltssatzung 2023

Die überarbeitete Satzung für das Haushaltsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar:


Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

des Marktes Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg)

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; 
er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

40.926.100 € 



und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 

38.569.400 €



ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 10.009.200 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden i.H.v. 12.044.900 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:

1.
Grundsteuer



a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 
400
v. H.

b)
für die Grundstücke (B) 
400
v. H.
2.
Gewerbesteuer 
360
v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 09.05.2023 und beschließt die überarbeitete Haushaltssatzung 2023 und den überarbeiteten Haushaltsplan 2023 i. H. v. 79.495.500 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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3.3. Haushalt 2023 Finanzplan 2022 – 2026 Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 09.05.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3.3

Sachvortrag

Der Kämmerer erläutert den Entwurf des überarbeiteten Finanzplans 2022 - 2026 vom 02.05.2023. Dieser schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

Gesamt-
haushalt
Stand
16.03.2023
Stand
02.05.2023
Mehrung
2022
74.493.000 €
74.493.000 €
   0 €
2023
78.148.500 €
79.495.500 €
1.347.000 €
2024
62.290.100 €
63.807.100 €
1.517.000 €
2025
57.225.000 €
59.025.000 €
1.800.000 €
2026
55.424.700 €
57.390.600 €
1.965.900 €

Zum Vergleich:

56.306.710 EUR im Rechnungsergebnis 2021

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 09.05.2023 und beschließt den überarbeiteten Finanzplan 2022 - 2026 wie vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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4. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 73 -2. Änderung- für das Gebiet "Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen" Billigung des Bebauungsplanentwurfs Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
08.12.2022
12
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
22.12.2022
5
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
27.04.2023
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
25.05.2023


Das Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR (KUMS) plant eine Erweiterung der auf dem Grundstück Am Erlberg 6 neben dem gemeindlichen Wertstoffhof bestehenden Wärmezentrale.
Für das Grundstück gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 73 in der Fassung seiner 1. Änderung. In den Sitzungen des Haupt- und Bauausschusses am 08.12.2022 und des Marktgemeinderats am 22.12.2022 ist erläutert worden, dass für die Umsetzung des aktuell geplanten Vorhabens eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist, weil im Zuge der Planung festgestellt wurde, dass die Abweichungen von den Festsetzungen des Bauleitplans teilweise ein größeres Ausmaß einnehmen werden. Die Erteilung einer Baugenehmigung mit den benötigten Befreiungen ist ohne eine Änderung des Bebauungsplans nicht möglich.

Zusätzlich zum Vorhaben des KUMS ist ein Umbau einer Teilfläche der Freifläche des gemeindlichen Wertstoffhofs geplant. Der Haupt- und Bauausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Überlegung, einen Teil der auf dem Gelände vorhandenen Wertstoffcontainer auch außerhalb der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, befasst. Konkret handelt es sich um die Fläche nordöstlich des „KUMS-Grundstücks“ (vgl. den der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans).

Nachdem der Haupt- und Bauausschuss in der Sitzung 08.12.2022 im Zuge der Vorberatung einstimmig beschlossen hatte, dem Marktgemeinderat die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 zu empfehlen, fasste dieser einstimmig den entsprechenden Aufstellungsbeschluss.

Die Ziele der Änderung des Bebauungsplans können der Niederschrift über die Sitzung vom 22.12.2022 und dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Bebauungsplanänderung entnommen werden.
Die geplante Erweiterung der Wärmezentrale erfordert eine Untersuchung und Bewertung der Geräuschsituation. Deshalb hat das Kommunalunternehmen ein entsprechendes Fachgutachten in Auftrag gegeben. Zu erarbeiten sind die Vorgaben für erforderliche Schallschutzmaßnahmen und die künftig zulässigen Schallemissionen.

Im Zuge des eingeleiteten Bauleitplanverfahrens ist zunächst die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist dann die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

Beschluss

1.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 73 für das Gebiet „Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“ -2. Änderung- einschließlich Begründung wird in Fassung vom 25.05.2023 gebilligt.

2.
Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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5. Gewässerausbau Hennigbach Vorstellung der Verkehrsplanung einschließlich Straßenbeleuchtung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
28.07.2015
4
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.07.2015
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
17.11.2015
4
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
06.12.2016
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
04.06.2019
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
15.10.2020
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.05.2021
5
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
15.07.2021
3
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
18.11.2021
7
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.04.2022
4
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
09.06.2022
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.10.2022
5
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
20.04.2023
10
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
25.05.2023

Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
25.05.2023


Im Rahmen des Ausbaus und der Renaturierung des Hennigbachs werden die Fußgängerwege, wenn diese maßgeblich dem Aufenthalt und der Erlebbarkeit des Gewässers dienen, bis zu 90% mitgefördert. Um dies zu erreichen, ist es aber notwendig, genügend Stellen zum Verweilen und Erleben des Gewässers mit einzubauen. Die neu zu errichtenden Wege müssen erkennbar die Aufenthaltsqualität am Gewässer verbessern.

Im Bereich der Angerlbrücke ist dies bereits mit in die Planung eingeflossen und auch entlang des AWO-Grundstücks wurde dies bereits in der Planung berücksichtigt.

Für die Straße „Am Hennigbach“ hat der Marktgemeinderat in der Sitzung vom 20.10.2022 entschieden, diese als verkehrsberuhigten Bereich zu planen. Die hier vorgestellte Planung bildet nun das Ergebnis ab. Aufgrund der Enge der Straße „Am Hennigbach“ bleibt nicht viel Spielraum für die Schaffung von Parkmöglichkeiten. Die hier ausgewiesenen Parkflächen stellen schon das Höchstmaß dar.
Die Aufenthaltsqualität am Gewässer und im Umfeld der Straße konnte durch die Schaffung von mehreren Ruhezonen, einer Wartungsstation für Fahrräder und einer zusätzlich geschaffenen Stelle zum Erreichen des Wassers, wesentlich verbessert werden. Wir erhoffen uns durch die Verkehrsberuhigung auch für die Fahrradfahrer ein angenehmes Umfeld zu schaffen, für welches man auch gerne mal einen Umweg in Kauf nimmt und so die Hauptwege entlastet.
Die Oberfläche soll mit einem wasserdurchlässigen Pflaster mit 8,5 mm Fugen realisiert werden. Da in dem gesamten Bereich nur sehr abgeschwächt mit Einbauten zur Verlangsamung des Verkehrs gearbeitet werden kann, ist es vorgesehen, die ein oder andere Erhebung einzubauen.

Die Beleuchtung der Straße „Am Hennigbach“, sowie auch der Verlauf des Gehwegs entlang des Hennigbachs ab der Angerlbrücke soll mit Solarleuchten erfolgen. Es ist vorgesehen, den Bereich mit den Leuchten Merkur der Fa. Photinus auszustatten. Die Verwaltung hat bei den Bayernwerken und der Fa. HL-Solartechnik ein Angebot für die Beleuchtung der Straße „Am Hennigbach“ eingeholt. Das Angebot der Bayernwerke für die herkömmliche Beleuchtung mit Kabel und Versorgung aus dem Stromnetz ist nahezu identisch mit dem Angebot der Fa. HL-Solartechnik für die Solarleuchten. Beide Varianten verursachen Kosten in Höhe von ca. 3.500 € je Leuchte, wobei die Flexibilität der Steuerung und der Energieverbrauch eindeutig für die Solarbeleuchtung spricht. Durch die Steuerung der Solarleuchten ist es möglich, die Insekten und Fische in besonderer Weise zu schützen. Die Beleuchtung lässt sich bis auf null herunterfahren und bei Bewegung aktivieren. Einen weiteren Vorteil sieht die Verwaltung darin, dass die Leuchten bei Beschädigungen relativ schnell und unkompliziert auszutauschen sind und dass der Markt hierzu nicht auf die Bayernwerke angewiesen sein wird. Die letzten Jahre kam es vermehrt vor, dass beschädigte Leuchten schon einmal ein halbes Jahr und länger auf ihre Reparatur gewatet haben.

Die Verwaltung schlägt vor, die Straße „Am Hennigbach“ als eine von zwei Straßen mit einer reinen Solarbeleuchtung der Firma Photinus auszustatten. Ein Beispiel kann bei Interesse unter diesem Link: HL SOLARTECHNIK – (hl-solartechnik.de) oder in der Nachbargemeinde Poing in Augenschein genommen werden. Aufgrund der guten Erfahrung mit der Leuchte Merkur hat die Gemeinde Poing den Auftrag zur Ausleuchtung des Neubaugebiets Lärchenwinkel mit 130 Merkur Leuchten beauftragt. 

Der Haupt- und Bauausschuss spricht sich für einen verkehrsberuhigten Ausbau der Straße „Am Hennigbach“, sowie für die Installation von Solarleuchten der Firma Photinus aus.

Beschluss

Die Gemeindestraße „Am Hennigbach“ soll verkehrsberuhigt ausgebaut werden. Die im Sachvortrag erläuterte Planung der Maßnahme ist zu beauftragen und nach Freigabe des Haushalts auszuschreiben.

Die Straße „Am Hennigbach“ soll mit Solarleuchten der Fa. Photinus beleuchtet werden. Der entsprechende Auftrag für das Aufstellen der Leuchten ist nach der Freigabe des Haushalts zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet Böhmerwaldstraße Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung abgesetzt.

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7. Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Die SPD-Fraktion hat am 12.07.2021 einen Antrag auf Einführung einer sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) für Markt Schwaben gestellt (siehe Anlage).

Die eingesetzte Arbeitsgruppe bestehend aus Manfred Kabisch (Sprecher), zweite Bürgermeister Walentina Dahms, Elfriede Gindert, Alessandra Neumüller, erster Bürgermeister Michael Stolze und Peter Widmann sowie Walter Rohwer (Verwaltung) hat sich in der Zeit vom 20.12.2021 bis 24.10.2022 eingehend mit dem Thema beschäftigt und dem Marktgemeinderat am 24.01.2023 ihre Ergebnisse präsentiert. Eine Stimmungsabfrage ergab, dass sich die Mehrheit des Gremiums ein grundsätzliches Regelwerk (siehe Anlage) nicht vorstellen kann. 

Es besteht jedoch weitgehend Übereinstimmung darin, dass die Gemeinde bei bedeutender Baurechtsschaffung mit erheblichem Wertzuwachs im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Übernahme sozialer Lasten über Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen vom Bauwerber einfordern soll. Insbesondere soll preisgedämpfter Wohnraum entstehen.

Zu diesem Zweck sollte ein Beschluss gefasst werden, der dieses Ziel
- konfliktarm,
- pragmatisch,
- mit hoher Flexibilität bezogen auf die Ziele der Gemeinde und
- ohne Bürokratie
ermöglicht.

In Markt Schwaben ist aufgrund der früher bereits erfolgten, umfangreichen Baulandausweisungen, bei gleichzeitig beschränkter Gemeindefläche, nicht mehr mit vielen großräumigeren Entwicklungen von neuen Baugebieten zu rechnen. Die verbleibenden Möglichkeiten beschränken sich auf wenige Eigentümer.
Sollten überhaupt größere Maßnahmen durch neues Baurecht erfolgen, können zehn oder mehr Jahre bis zu einem weiteren Entwicklungsschritt ins Land gehen.
Vor allem sind größere Umnutzungs- und Nachverdichtungsfälle, die noch vermehrt zu erwarten wären, nicht oder nur sehr schwer vergleichbar.
Die aktuelle Marktlage bei Zinsen und Baukosten mit dem Stillstand am Wohnungsbaumarkt, zeigt überdeutlich, dass ordnungspolitische Eingriffe, die immer den Gleichheitsgrundsatz berühren, einen Status quo definieren, der auf Marktentwicklungen keine Reaktionsmöglichkeiten seitens der Gemeinde mehr zulässt. Aus diesen Gründen macht es wenig Sinn eine SoBoN-Richtlinie in Kraft treten zu lassen, die Gleichheit suggeriert. Spezifische Richtlinien sind immer dann das Mittel der Wahl, wenn es eine Vielzahl von vergleichbaren, regelungsbedürftigen Fällen gibt.
Es ist andernfalls vielmehr zu erwarten, dass ausschließlich schädliche Entwicklungen eintreten:
- Bürokratischer Aufwand zu Datenerhebung und Bewertung mit beschränkter Gültigkeitsdauer sowie Kosten für laufende Rechtsberatung
- Vorhaltung personeller Kapazitäten
- Konflikte mit dem Gleichheitsgrundsatz bei Fällen, in denen die Gemeinde Interessen
verfolgt, die über das Baugebiet hinausgehen
- Rechtliche Risiken
- Verzögerung bzw. Verhinderung sinnvoller Entwicklungsmaßnahmen

Beschluss 1

Auf Antrag von Marktgemeinderatsmitglied Manfred Kabisch beschließt der Marktgemeinderat in namentlicher Abstimmung, dass das Konzept zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) i. d. Entwurfsfassung vom 12.01.2023 zur Abstimmung  gestellt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Mit Ja haben gestimmt: Michael Stolze, Raphael Brandes, Leonardo Brandes, Irmgard Czech, Magnus Gfüllner, Sascha Hertel, Manfred Kabisch, Wolfgang Korda, Alessandra Neumüller, Ronny Schreib, Tobias Vorburg, Dr. Joachim Weikel Mit Nein haben gestimmt: Walentina Dahms, Florian Delonge, Peter Fleischer, Elfriede Gindert, Manfred Hoser, Heidi Müller, Heinrich Schmitt, Markus Steffelbauer, Andreas Stolze, Peter Widmann, Tim Zeiff

Beschluss 2

Auf Antrag von Marktgemeinderatsmitglied Manfred Kabisch erfolgt eine namentliche Abstimmung, ob das Konzept zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) i. d. Entwurfsfassung vom 12.01.2023 angenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Mit Ja haben gestimmt: Raphael Brandes, Irmgard Czech, Magnus Gfüllner, Sascha Hertel, Manfred Kabisch, Alessandra Neumüller, Tobias Vorburg Mit Nein haben gestimmt: Michael Stolze, Walentina Dahms, Leonardo Brandes, Florian Delonge, Peter Fleischer, Elfriede Gindert, Manfred Hoser, Wolfgang Korda, Heidi Müller, Heinrich Schmitt, Ronny Schreib, Markus Steffelbauer, Andreas Stolze. Dr. Joachim Weikel, Peter Widmann, Tim Zeiff

Beschluss 3

Sobald sich die Entwicklung eines größeren Wohnbauareals - mit erheblichem, zusätzlichem Baurecht - abzeichnet, ist der erste Bürgermeister vom Marktgemeinderat umfangreich bevollmächtigt in Verhandlungen zur Übernahme sozialer Lasten mit dem Bauwerber zu treten. Der erste Bürgermeister wird regelmäßig über die Fortschritte berichten und sich ein Bild vom mehrheitlichen Willen des Marktgemeinderats machen. Hierbei nimmt er Kenntnis von den grundsätzlichen Schwerpunkten des Bedarfs und damit den groben Zielen (z. B. preisgedämpfter Wohnraum).
Wenn sich die Verhandlungen auf einen greifbaren Rahmen verdichten, wird der Bürgermeister auf seine Initiative hin durch einen weiteren Beschluss dazu ermächtigt, Verhandlungen eigenständig und nach seinem Ermessen zum Abschluss zu bringen. Der Marktgemeinderat wird dann, falls formell notwendig, die Inhalte des städtebaulichen Vertrags mit dem Bauwerber im Nachgang endgültig beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Es erfolgte keine namentliche Abstimmung.

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8. Neuerlass der Freiflächengestaltungssatzung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Aktuell gilt für Markt Schwaben die Freiflächengestaltungssatzung aus dem Jahr 2012.
Auf Anregung einzelner Mitglieder des Haupt- und Bauausschusses erfolgte die Ausarbeitung eines Entwurfs für eine neue Satzung. Die Fertigung des Satzungsentwurfs erfolgte durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Herrn Markus Steffelbauer, Mitglied des Marktgemeinderats.
Im Zuge einer Befragung der Mitglieder des Marktgemeinderats erhielt die Verwaltung die nachstehenden Anregungen zum Entwurf der Satzung:

  • § 4 Abs. 2: Die Untergrenze ist viel zu niedrig. Der Markt wird dann Fällungen wegen Verschattungen … genehmigen müssen.
Die Verwaltung hat die vorgeschlagenen Größen eines Marktgemeinderatsmitglieds in den Satzungstext übernommen. 

  • § 4 Abs. 5: Ist ein Ausschluss von Thujenhecken zulässig?
Zur Frage nach der Zulässigkeit des Ausschlusses von Thujenhecken ist festzustellen, dass dieser zulässig ist. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Begründungen zu den jüngeren Bebauungsplänen, die ihrerseits Festsetzungen zum Ausschluss von Hecken mit Thujenpflanzen enthalten (vgl. beispielsweise Kap. 11 der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 92).

  • § 6 Abs. 1: Wer soll das Mindestmaß beurteilen? Mein Haus, mein Garten …
Verwiesen wird auf die entsprechenden Regelungen der bestehenden Stellplatzsatzung.

  • Zur der Frage, wer für eventuelle Schäden bzw. Pflegekosten (§ 7 Abs. 2 des Satzungsentwurfs) aufkommt
wird klargestellt, dass die Verantwortung bei den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke bzw. Gebäude liegt.

  • Im Zusammenhang mit der vorgetragenen Kritik zur Regelung der Kinderspielplätze in § 8 wird auf die Bayerische Bauordnung verwiesen. Das Erfordernis zum Anlegen eines Kinderspielplatzes ergibt sich aus der Bayerischen Bauordnung.
    Hinweis: Die im Landesrecht verankerte Regelung ist im Zuge des Erlasses der Satzung zu beachten.

  • Zur Anmerkung betreffend das Hinterstellen von Einfriedungen wird verwaltungsseitig empfohlen die im Satzungsentwurf enthaltene Regelung.


Im Rahmen der Beratung regt Marktgemeinderatsmitglied Sascha Hertel  an, den Tagesordnungspunkt  zur Vorberatung an den UVSK-Ausschuss zu überweisen.
Bürgermeister Michael Stolze zieht den Antrag der Verwaltung  zurück und erklärt, dass dieser auf die Tagesordnung der nächsten HBA-Sitzung gesetzt wird.

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9. Kommunale Seniorenarbeit hier: Projekt "Senioren-Rikscha" Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Bürgermeister Michael Stolze stellt das Projekt „Senioren-Rikscha“ im Rahmen der kommunalen Seniorenarbeit vor. Hierfür besteht bedingungsgemäß Versicherungsschutz im Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung für die gesetzlichen Haftungen des Marktes aus der Organisation und Durchführung des Projektes. Mitversichert sind die persönlichen gesetzlichen Haftungen der Mitarbeitenden des Marktes bei ihren Tätigkeiten in diesem Zusammenhang. Die Haftung von Ehrenamtlichen sind im Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn die Ehrenamtlichen im Auftrag der Kommune tätig werden und die Kommune Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit (Direktionsrecht) vorgibt. Der Versicherungsschutz ist durch Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nicht begrenzt. Er erstreckt sich auf die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtiger Ansprüche.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Projekt „Senioren-Rikscha“ im Rahmen der kommunalen Seniorenarbeit. Die Ehrenamtlichen sind im Auftrag des Marktes Markt Schwaben tätig. Die Festlegung der Art, Dauer und des Umfangs der Tätigkeit (Direktionsrecht) obliegt der Verwaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Raphael Brandes war während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.

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10. Änderung der Satzung über die Benutzung der kommunalen Schul- und Breitensportanlage an der Ebersberger Straße in Markt Schwaben sowie Erlass einer Hausordnung für den Badesee mit Liegewiese Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 10

Sachvortrag

Zunächst hat viele Kommunen bei Errichtung eines kommunalen Badesees das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2017, Az.: III ZR 60/16, in der Weise verschreckt, dass ein gefahrloses Betreiben eines Badesees durch Kommunen offensichtlich gar nicht mehr möglich schien. Dies wurde jedoch durch die Bayerische Staatsregierung in der Weise zurechtgerückt, dass die vom Bundesgerichtshof dort angelegten strengen Regelungen über Aufsicht etc. zunächst nur für kommunale Badeseen gilt, bei denen ein kommunales Eintrittsgeld verlangt wird.
 
Es macht Sinn, den Badesee aus dem gesamten Bereich der Satzung über die Benutzung der kommunalen Schul- und Breitensportanlage an der Ebersberger Straße herauszunehmen, da alle dort genannten Anlagen einer gewissen Nutzungseinschränkung unterliegen, jedoch nicht der Badesee, der der Allgemeinheit ohne Einschränkung auf irgendwelche Vereinszugehörigkeiten etc. unentgeltlich zur Verfügung stehen soll. 

§ 2 der Satzung beschreibt zwar genau die Anlagen des Sportzentrums, die einem bestimmten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden. Jedoch ist die genaue geographische Lage des Badesees und der Liegewiese nicht exakt definiert. Aus Satzungen, die die Nutzung von kommunalem Eigentum (hier: Grundstücke und Anlagen) regeln, muss genau der geltende Umgriff der Satzung erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, wäre die Satzung ggf. zu unbestimmt und damit ggf. nichtig. Der Satzung soll deshalb ein entsprechender Plan beigefügt werden.

Für die Benutzung des Badeweihers könnte dann eine entsprechende Hausordnung erlassen werden. Für die vorgesehene „Regelungsdichte“ stellt sich die Frage, ob man alles möglichst umfassend regeln will, was dann wiederum zur Konsequenz hat, dass die detaillierten Regelungen ja auch in irgendeiner Weise überwacht und mit Sanktionen versehen werden müssten. Es wird daher vorgeschlagen es ganz allgemein bei einer privatrechtlichen Hausordnung belassen, die gegebenenfalls dem Markt Markt Schwaben zum Erlass eines privatrechtlichen Hausverbots bei Verstössen gegen die Hausordnung berechtigt. 

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat beschließt:

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der kommunalen Schul- und Breitensportanlage an der Ebersberger Straße in Markt Schwaben

Auf Grund von Art. 23, 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), erlässt der Markt Markt Schwaben folgende Satzung:

§ 1
Die Satzung über die Benutzung der kommunalen Schul- und Breitensportanlage an der Ebersberger Straße in Markt Schwaben vom 22. Dezember 1994 wird wie folgt geändert:
  1. § 1 Ziff. 1 erhält folgende Fassung:
„Für die Benutzung der in § 2 genannten kommunalen Schul- und Breitsportanlage gelten – mit Ausnahme des Badesees mit Liegewiese – die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung sowie die in deren Vollzug erlassenen besonderen Anordnungen des Marktes Markt Schwaben und deren Beauftragten.“
  1. § 1 Ziff. 5 erhält folgende Fassung:
„Die Nutzung des Badesees mit Liegewiese (§ 2 Ziff. 2 lit. c) steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Für die Benutzung des Badesees mit Liegewiese gilt eine privatrechtliche Hausordnung.“
  1. In § 2 wird folgende neue Ziffer 3 eingefügt:
„Die geographische Lage der unter Ziffer 2 genannten Anlagen ergibt sich aus der Rotumrandung bzw. Gelbumrandung (Badesee und Liegewiese) im beigefügtem Plan, der hiermit Inhalt der geltenden Satzung ist.“

§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

  1. Der Marktgemeinderat beschließt ferner:

Hausordnung für den Badesee mit Liegewiese des Marktes Markt Schwaben

Zur Regelung der Benutzung des hier geöffneten Badesees erlässt der Markt Markt Schwaben folgende Hausordnung:

Der Badesee und seine Anlage (Liegewiese) ist eine öffentliche, dem Gemeingebrauch dienende Einrichtung des Marktes Markt Schwaben. Er wird der Allgemeinheit während der Badesaison (15. Mai bis 15. September) zur Benutzung nach den folgenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Dabei sind folgende Verhaltensregelungen zu beachten:

  1. Kindern unter sechs Jahren ist der Besuch und die Benutzung nur in Begleitung von aufsichtsführenden Personen über 16 Jahren gestattet.

  1. Die Benutzer/-innen verpflichten sich, alles zu vermeiden, was die Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit des Badesees und seiner Anlage (Liegewiese) gefährdet.

  1. Es ist untersagt sich im Badesee mit Seife oder ähnlichen Reinigungsmitteln zu waschen oder verschmutztes Wasser von außen in den Badesee einzubringen sowie Gegenstände aller Art im Badesee mit oder ohne Reinigungsmitteln zu waschen.

  1. Das Befahren der Anlage des Badesees mit motorisierten Fahrzeugen außerhalb der Parkplätze ist untersagt. Ausgenommen sind jegliche Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge.

  1. Es ist nicht gestattet, im Bereich des Badesees und seiner Anlagen zu angeln, zu campen oder zu zelten, Wohnwagen aufzustellen oder zu übernachten, Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Grillstellen anzuzünden oder eigene Grillstellen zu betreiben. Es ist nicht gestattet, in gewerblicher Manier Waren jeglicher Art, wie Speisen oder Getränke, anzubieten.

  1. Der Badesee darf mit nichtmotorisierten Wassersportgeräten (z. B. Gummibooten oder Luftmatratzen) befahren und genutzt werden.

  1. Die Benutzung des Badesees und der dazugehörigen Anlagen erfolgt zu jeder Zeit auf eigene Gefahr.

  1. Für Hunde besteht ein Badeverbot.

Bei gröblichen Verstößen gegen die oben genannten und gewünschten Verhaltensweisen ist der Markt Markt Schwaben berechtigt, Hausverbote für die Nutzung des Badesees und seiner Anlagen auszusprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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11. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Sachstandsinformation 11

Sachvortrag

Sportpark; Zwischenstand Erneuerung Kunstrasen

Kämmerer Andreas Kleebauer informiert, dass die Erneuerung des Kunstrasenfeldes am Sportpark durch das Gebäudemanagement seit 2018 im Haushalt eingeplant war. Aufgrund der seit 2018 beantragten Stabilisierungshilfen konnten nur Pflichtaufgaben im Markt umgesetzt werden. Die Erneuerung eines bis dato noch bespielbaren Kunstrasenfeldes wurde durch die Rechtsaufsicht nicht als Pflichtaufgabe definiert. 

Die Beauftragung der Büropartnerschaft Dragomir Stadtplanung und Schlothauer & Wauer zur Erstellung eines ISEK fand am 27.10.2022 durch den MGR statt. Das erste konkrete Gespräch mit der Büropartnerschaft hinsichtlich der Erneuerung des Kunstrasenfeldes für das Haushaltsjahr 2023 fand im Anschluss an diese Marktgemeinderatssitzung statt. 

In der ersten Lesung des Haushalts 2023 am 24.11.2022 wurde nach Einholung von Angeboten durch das Gebäudemanagement ein Haushaltsansatz von 500.000 € für das Kunstrasenfeld geplant. 

Formell erschließen sich durch die Aufnahme in das vom Freistaat geförderte ISEK am 01.12.2022 zusätzliche Fördersätze von 90 %. Diese ermöglichen es dem Markt seit fünf Jahren erstmalig, die Erneuerung des Kunstrasenfeldes am Sportpark umzusetzen. 

Hinsichtlich des Leistungsverzeichnisses ist die Verwaltung mit den Fachplanern in Abstimmung.

Aufgrund drohender Unfallgefahr mussten am 10.03.2023 die beiden 16er-Bereiche am Kunst­rasenfeld gesperrt werden, so dass der Platz nur noch bedingt bespielbar ist. 

In der Marktgemeinderatssitzung am 16.03.2023 reichte die Fraktion der ZMS den Antrag 
KL2203-009 zum Thema „Kunstrasen Sportparkt Markt Schwaben“ ein (siehe Anlage).

Nach Beschlussfassung des überarbeiteten Haushalts durch den Marktgemeinderat am 25.05.2023 und nach zu erwartender Genehmigung durch die Rechtsaufsicht in KW 24, wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn zur Erneuerung des Kunstrasenfeldes i. V. m. dem Büro Dragomir über das ISEK gemäß den staatlichen Förderrichtlinien beantragt werden. 

Datenstand vom 21.06.2023 16:29 Uhr