Datum: 15.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben)
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Haupt- und Bauausschusssitzung
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15.06.2023
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ö
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Beratung und Beschlussfassung
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1 |
Sachvortrag
Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Ausschussmitglied Sascha Hertel stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt Vorberatung Neuerlass der Freiflächengestaltungssatzung vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt
„Vorberatung Neuerlass der Freiflächengestaltungssatzung, Beratung und Beschlussfassung“
wird im öffentlichen Teil als Tagesordnungspunkt 8 behandelt.
Der bisherige Punkt 8 „Informationen, Bekanntgaben und Anfragen“ wird als Punkt 9 behandelt.
Abstimmungsergebnis:
JA Stimmen: 10, NEIN Stimmen: 0
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2. Formlose Bauvoranfrage
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage
Herzog-Ludwig-Straße 32, Fl.Nr. 206
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben)
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Haupt- und Bauausschusssitzung
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15.06.2023
|
ö
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Beratung und Beschlussfassung
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2 |
Sachvortrag
Gremium
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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beschließend
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29.08.2017
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2
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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beschließend
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07.10.2021
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6
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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beschließend
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15.06.2023
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2
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Für das Grundstück Herzog-Ludwig-Straße 32 wurden bereits mehrere Anträge in Form von Antrag auf Vorbescheid und Bauvoranfragen von verschiedenen Antragstellern eingereicht. Zuletzt wurde am 18.08.2022 eine Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (25 Wohneinheiten) mit Tiefgarage erteilt.
Das Grundstück wurde inzwischen erneut veräußert. Die Planung, ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage zu errichten, bleibt weiterhin bestehen. Allerdings sind gegenüber der genehmigten Planung einige Änderungen vorgesehen. Unter anderem soll das geplante Wohngebäude etwas nach Norden, Richtung Schlittenberg, verschoben werden. Auf die ursprünglich an den Stirnseiten geplanten Erker wird mit der aktuellen Planung verzichtet.
Eine Erhöhung der Anzahl der geplanten Wohneinheiten auf insgesamt 28 (bisher: 25) ist vorgesehen. Die für das Vorhaben erforderliche Anzahl an Besucherstellplätzen kann laut Aussage des Bauwerbers nicht erbracht werden.
Im Zuge eines Umlaufverfahrens wurden die Mitglieder des Haupt- und Bauausschusses bereits im Vorfeld um Äußerung zu dem geplanten Bauvorhaben gebeten. Hierfür wurde die der Beschlussvorlage beigefügte Präsentation mit Netto- und Wohnflächenberechnung übersandt sowie eine Auflistung der das Bauvorhaben betreffenden zu klärenden Punkte, wie unten aufgeführt.
Der Verwaltung liegen inzwischen Rückmeldungen von fünf Mitgliedern des Haupt- und Bauausschusses vor. Hierbei wurde wie folgt Stellung genommen:
Abtretung Grundstücksteilfläche durch die Firma Riedel Bau AG an den Markt Markt Schwaben entlang der Herzog-Ludwig-Straße, damit die bestehende Gehwegfläche auf öffentlichem Grund liegt und zudem eine Verbreiterung des Gehwegs möglich ist
Hierzu wurde teilweise Stellung genommen und das Einverständnis dafür erklärt.
Abrücken des geplanten Mehrfamilienhauses von der Herzog-Ludwig-Straße nach Norden sowie Übernahme der Abstandsfläche durch den Markt (belastetes Grundstück Fl.Nr. 206/5, Schlittenberg, Am Postanger)
Bedingung für die Zustimmung eines Ausschussmitglieds hierfür ist, dass der Schlittenberg in seiner Größe, Funktion und Nutzbarkeit erhalten bleibt. Weiterhin wurde die Abstandsflächenübernahme positiv gesehen.
Ein Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung ist zudem erforderlich.
Reduzierung der nachzuweisenden Anzahl an Stellplätzen sowie Kompensation dieser durch Errichtung dinglich gesicherten Carsharing-Stellplatz mit Zufahrt und E-Ladesäule
Hier werden einige Probleme gesehen. Die Reduzierung der erforderlichen Stellplätze bezieht sich auf die Besucherstellplätze. Anstatt der für Besucher nachzuweisenden 19 sollen lediglich
6 oberirdische Besucherstellplätze und 1 Carsharing-Stellplatz errichtet werden.
Mit der Reduzierung der Stellplätze sind nicht alle Ausschussmitglieder einverstanden. Zu klären ist auch der Bedarf der Carsharing Union Markt Schwaben e. V. an Stellplätzen. Diese wurden von der Verwaltung angeschrieben. Ein Stellplatz für Carsharing muss mit entsprechender Anfahrtsmöglichkeit dinglich gesichert und eine E-Ladesäule geschaffen werden. Zudem wird angeregt, dass mindestens eine zusätzliche öffentliche E-Ladesäule zur Verfügung gestellt werden soll.
Eine Rückmeldung liegt der Verwaltung vom 01.06.2023 vor. Laut Carsharing besteht auf jeden Fall weiter Interesse an einer dinglichen Sicherung von Stellplätzen im Rahmen von Bauprojekten. Das jeweilige Angebot sollte allerdings zum Bedarf von Carsharing passen (räumlich und zeitlich). Es werden hier verschiedene Varianten erläutert. Ein Gespräch mit dem Bauträger soll bereits am 01.06.2023 stattfinden.
Der Antragsteller sieht für die Kompensation der nicht nachweisbaren erforderlichen Stellplätze ein Mobilitätskonzept vor. Zudem wurde vom Antragsteller eine Studie zur Standortbewertung in Auftrag gegeben. Ebenso wurde eine Berechnung der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) vorgelegt. Nach dieser löst jeder errichtete Tiefgaragenstellplatz einen CO2-Wert von 225,60 KG CO2e/qm aus. Die Studie zur Standortbewertung sowie die Berechnung zum CO2-Wert sind ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt.
Als problematisch wird auch die Tiefgaragenzufahrt direkt an der Herzog-Ludwig-Straße angesehen. Diese wurde jedoch bereits im Baugenehmigungsverfahren (Baugenehmigung vom 18.08.2022) unter Beteiligung des Staatlichen Bauamts Rosenheim geprüft.
Angeregt wurde auch die Schaffung von einigen sozialgerechten Wohnungen einzufordern.
Beschluss
Die Präsentation und die weiteren der Beschlussvorlage beigefügten Unterlagen für das Vorhabens Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage (Baugrundstück: Herzog-Ludwig-Straße 32) werden zur Kenntnis genommen. Einer Reduzierung der gemäß Stellplatzsatzung für das Vorhaben nachzuweisenden 19 Stellplätze für Besucher um 13 oberirdische Stellplätze (1 Stellplatz ist für Carsharing) wird unter dem Vorbehalt der genannten vertraglichen Vereinbarung zugestimmt. Somit sind für die geplanten 28 Wohnungen sechs oberirdische Besucherstellplätze und ein Stellplatz für Carsharing auf dem Grundstück nachzuweisen.
Der Ausschuss steht dem Vorhaben grundsätzlich unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses eines Vertrags mit dem Vorhabenträger positiv gegenüber.
Die Erteilung einer Zustimmung zu den die Umsetzung des Vorhabens notwendigen Abweichungen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung und der Abstandsflächensatzung wird in Aussicht gestellt für den Fall, dass eine einvernehmliche vertragliche Regelung zur Kompensation wegfallender Stellplätze erreicht wird. Entsprechende Abweichungsanträge mit Begründung sind im Bauantragsverfahren zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung des Schriftführers:
Aus der Mitte des Ausschusses wird die Anregung vorgetragen, Möglichkeiten zur Ausweisung weiterer Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück zu untersuchen.
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3. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Errichtung einer Leichtbaumetallhalle und Aufstellung eines Heizcontainers
Lilienthalstraße 8, Fl.Nr. 1060/107
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben)
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Haupt- und Bauausschusssitzung
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15.06.2023
|
ö
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Beratung und Beschlussfassung
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3 |
Sachvortrag
Das Grundstück Lilienthalstraße 6 – 8, Fl.Nr. 1060/107 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 52 „Neufassung des Bebauungsplans Burgerfeld, hier: Teilbebauungsplan Burgerfeld I“.
Für die Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 52 „Neufassung des Bebauungsplan Burgerfeld, hier: Teilbebauungsplan Burgerfeld benötigt:
- Nichteinhaltung der Bebauung der privaten Grünfläche. Befreiung von der Festsetzung der Einhaltung von der privaten Grünfläche von 5 Meter
Folgende Begründung liegt vom Planer vor:
Durch die Errichtung der Leichtbaumetallhalle ergibt sich eine Überschreitung der privaten Grünfläche von 1,52 m an der Hallenecke im Süden. An der Hallenecke im Norden von 2,465 m. Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Durch die Überschreitung der Baugrenze werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Überschreitung der Baugrenze ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
- Befreiung von der Baugrenze
Begründung: Durch die Errichtung der Leichtbaumetallhalle ergibt sich eine Überschreitung zur Baugrenze von 1,39 m bis 3,525 m Richtung Osten. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Durch die Überschreitung der Baugrenze werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Überschreitung der Baugrenze ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
- Befreiung von der Grundflächenzahl von max. 0,65
Begründung: Der Bebauungsplan legt durch Planzeichen eine Grundflächenzahl von max. 0,65 fest. Durch die Errichtung der Leichtbaumetallhalle wird die Grundflächenzahl von 0,65 auf 0,995 überschritten. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Ein ausreichender Brandschutz sowie Belichtung und Lüftung ist gewährleistet. Durch die Überschreitung der Grundflächenzahl werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Überschreitung der Baugrenze ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Folgender Stellplatznachweis wurde beigebracht:
Gemäß Genehmigung vom 26.02.2007 sind auf dem Grundstück 125 Stellplätze vorhanden und benötigt.
Durch die vorhandene Leichtbauhalle sind 27 Stellplätze entfallen. Durch die geplante Leichtbauhalle werden 26 Stellplätze entfallen.
Für Handwerks- und Industriebetriebe sind gemäß Stellplatzsatzung 1 Stellplatz je 2 Beschäftigte nachzuweisen. Für jede Leichtbauhalle werden 5 Beschäftige benötigt, daher werden je Leichtbauhalle 2,5 Stellplätze zusätzlich benötigt. Es sind somit insgesamt 130 Stellplätze nachzuweisen.
Die 58 benötigten Stellplätze werden auf dem Grundstück Fl.Nr. 1060/107 (siehe der Beschlussvorlage beigefügte Anlage) nachgewiesen.
Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wurde die gemeindliche Stellungnahme mit den beantragten Befreiungen bereits am 24.04.2023 auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Beschluss
1.
Die für das Grundstück Lilienthalstraße 6 – 8 auf dem Verwaltungsweg getroffene Einvernehmensentscheidung wird bestätigt.
2.
Das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch wird für die Errichtung einer Leichtbaumetallhalle und Aufstellung eines Heizcontainers erteilt.
3.
Den hierfür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 52 „Neufassung des Bebauungsplans Burgerfeld, hier: Teilbebauungsplan Burgerfeld I“ für die Überschreitung der Baugrenze, teilweise Überbauung der privaten Grünfläche sowie Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) durch eine berechnete GRZ von 0,835 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
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4. Antrag auf Vorbescheid mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Neubau eines Dreispänners, Adalbert-Stifter-Weg 21, Fl.Nr. 351/7
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben)
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Haupt- und Bauausschusssitzung
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15.06.2023
|
ö
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Beratung und Beschlussfassung
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4 |
Sachvortrag
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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beschließend
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06.10.2022
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5
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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beschließend
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15.06.2023
|
4
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Für das Grundstück Adalbert-Stifter-Weg 21, Fl.Nr. 351/7 wurde bereits am 12.09.2022 ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Reihenhausanlage mit Stellplätzen gestellt. Dieser wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 06.10.2022 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen hierfür erteilt. Inzwischen liegt der Verwaltung ein erneuter Antrag auf Vorbescheid vor.
Nachdem sich das Grundstück teilweise im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 37 „Agrob II“ befindet, ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ebersberg das Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 30 BauGB zu beurteilen.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Gebäudes geklärt werden. Vorgesehen ist ein Dreispänner mit den Ausmaßen von 15,905 m x 8,99 m. Es sind drei Wohneinheiten mit jeweils unter 100 m² Wohnfläche geplant. Die laut gemeindlicher Stellplatzsatzung hierfür erforderlichen sechs Stellplätze werden auf dem Eingabeplan nachgewiesen.
Der Baukörper befindet sich teilweise in den laut Bebauungsplan Nr. 37 „Agrob II“ festgesetzten Flächen für Stellplätze. Hierfür ist ein Antrag auf Befreiung erforderlich. Dieser wurde vom Landratsamt mit Schreiben vom 04.05.2023 nachgefordert. Dieser liegt derzeit noch nicht vor.
Anmerkung der Verwaltung:
Nachdem im Bebauungsplan die Darstellung des Grundstücks und des Straßenverlaufs sowie der festgesetzten Stellplätze nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, kann dem Befreiungsantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Bauvorbescheid für den Neubau eines Dreispänners mit Befreiungsantrag, wie im Sachvortrag beschrieben, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Antrag auf isolierte Befreiung
Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes
Drei Raine 5, Fl.Nr. 634/14
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben)
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Haupt- und Bauausschusssitzung
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15.06.2023
|
ö
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Beratung und Beschlussfassung
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5 |
Sachvortrag
Dem Sachgebiet Planen und Bauen liegt ein Antrag auf Errichtung eines Doppelstabmattenzauns (Einfriedung) mit einer Höhe von 1,40 m vor. Grundsätzlich handelt es sich hier um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) Bayerische Bauordnung. Nachdem das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 62 „Drei Raine Süd“ liegt und dieser nur Einfriedungen in Form von Gitterdrahtzäune mit einer maximalen Höhe von 0,80 m festsetzt, ist hier eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan notwendig.
Folgende Begründung wurde seitens der Antragstellerin aufgeführt:
Die Einfriedung soll als Abgrenzung zur landwirtschaftlich genutzten Wiese und für meinen Hund dienen. Ruhe für mich und den Verpächter der Wiese. Die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans werden dadurch nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, mit den öffentlichen Belangen vereinbar und nachbarlichen Interessen werden nicht beeinträchtigt.
Beschluss
Für die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns als Einfriedung mit einer Höhe von 1,40 m wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt und von der Festsetzung Nr. 11 „Einfriedungen“ des Bebauungsplans Nr. 62 „Drei Raine“ befreit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Vorbescheid
Neubau von 10 Reihenhäusern mit Tiefgarage in Modulbauweise
Textorstraße 9, Fl.Nr. 410/2, 410/5
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben)
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Haupt- und Bauausschusssitzung
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15.06.2023
|
ö
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Beratung und Beschlussfassung
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6 |
Sachvortrag
Für die Grundstücke Fl.Nrn. 410/2 und 410/5 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids vor. Die beiden Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die Zulässigkeit des Vorhabens ist aufgrund der Innenbereichslage der Grundstücke nach § 34 Baugesetzbuch zu prüfen (nicht überplanter Innenbereich).
Es sollen 10 Reihenhäuser mit einer Tiefgarage errichtet werden. Die Wohnfläche der Einheiten ist jeweils kleiner als 100 m². Die dafür erforderlichen Stellplätze können in der geplanten Tiefgarage nachgewiesen werden.
Die beiden Grundstücke haben zusammen eine Grundstücksfläche von 985 m². Die Gebäudegrundfläche würde für Haus 1 (242,3) und für Haus 2 (245,9 m²) betragen. Laut Planer wird die gesamte GRZ 0,8 und die GFZ 0,87 betragen. Damit werden die Grenzwerte der Baunutzungsverordnung eingehalten.
Der Antrag auf Bauvorbescheid enthält folgende Frage:
Ist eine Bebauung mit dieser Nutzung in den dargestellten Dimensionen genehmigungsfähig?
Aus Sicht der Verwaltung kann zu diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da das Baugrundstück dem Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch zuzuordnen ist und sich das geplante Vorhaben städtebaulich in die nähere Umgebung einfügt.
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf Vorbescheid für das Vorhaben „Neubau von 10 Reihenhäusern mit Tiefgarage in Modulbauweise“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt. Im Baugenehmigungsverfahren muss eventuell von der Stellplatzsatzung eine Abweichung bzgl. der oberirdisch zu errichteten Stellplätze beantragt werden.
Beschluss
Zum Antrag auf Vorbescheid für das Vorhaben „Neubau von 10 Reihenhäusern mit Tiefgarage in Modulbauweise“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Ausschussmitglied Markus Steffelbauer hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
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7. Antrag auf Baugenehmigung
Neubau einer Holzlege mit Freisitz und Geräteraum
Hauser Winkel 1, Fl.Nr. 1341/5
Sachstandsinformation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben)
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Haupt- und Bauausschusssitzung
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15.06.2023
|
ö
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Sachstandsinformation
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7 |
Sachvortrag
Der Bauantrag wurde nach Vorlage eines Tekturplans erneut in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 20.04.2023 behandelt.
Auf Grund des Rückbaus der Regenrinne an der Holzlege ist die Verwaltung fälschlicherweise davon ausgegangen, dass durch die geänderte Planung keine Abstandsflächenüberschreitung mehr gegeben sei. Dies wurde auch in der Beschlussvorlage und in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses so dargelegt.
Nachdem es sich hier um ein 10 m langes Gebäude mit mehr als 75 m³ umbauten Raum handelt, ist dieses baugenehmigungspflichtig und somit abstandsflächenrelevant. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Abstandsflächensatzung. Am 26.04.2023 wird in einer E-Mail vom Landratsamt Ebersberg, Frau Pasch, bestätigt, dass diese hier Anwendung findet.
Das bedeutet, dass für die baugenehmigungspflichtige Holzlege eine Abweichung von Art. 6 Bayerische Bauordnung sowie von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsflächen erforderlich wird.
Die Zustimmung für die Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung wurde, nachdem der Bauantrag bereits am 12.01.2023 und am 20.04.2023 in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses behandelt wurde, auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Anmerkung des Schriftführers:
Der Ausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
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8. Vorberatung Neuerlass der Freiflächengestaltungssatzung
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben)
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Haupt- und Bauausschusssitzung
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15.06.2023
|
ö
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Beratung und Beschlussfassung
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8 |
Sachvortrag
Aktuell gilt für Markt Schwaben die Freiflächengestaltungssatzung aus dem Jahr 2012.
Auf Anregung einzelner Mitglieder des Haupt- und Bauausschusses erfolgte die Ausarbeitung eines Entwurfs für eine neue Satzung. Die Fertigung des Satzungsentwurfs erfolgte durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Herrn Markus Steffelbauer, Mitglied des Marktgemeinderats.
Im Zuge einer Befragung der Mitglieder des Marktgemeinderats erhielt die Verwaltung die nachstehenden Anregungen zum Entwurf der Satzung:
- Die Präambel soll als Ziel in den § 2 der Satzung übernommen werden.
- § 4 Abs. 1: Die Aufzählung soll hier nach Wichtigkeit erfolgen. „Gehölz, Nutzpflanzen und Rasen“
- § 4 Abs. 2: Die Untergrenze ist viel zu niedrig. Der Markt wird dann Fällungen wegen Verschattungen … genehmigen müssen.
Die Verwaltung hat die vorgeschlagenen Größen eines Marktgemeinderatsmitglieds in den Satzungstext übernommen.
- „standort- und klimagerecht“ – auf heimische Arten ist zu achten, Straßen salzverträglich; Trockenheit & Hitze sowie notwendiger Wurzelraum! Der notwendige Wurzelraum gilt auch für § 4 Abs. 6
auf ausreichende Dimensionen und Beschaffenheiten von Pflanzgruben ist zu achten.
- § 4 Abs. 5: Ist ein Ausschluss von Thujenhecken zulässig?
Zur Frage nach der Zulässigkeit des Ausschlusses von Thujenhecken ist festzustellen, dass dieser zulässig ist. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Begründungen zu den jüngeren Bebauungsplänen, die ihrerseits Festsetzungen zum Ausschluss von Hecken mit Thujenpflanzen enthalten (vgl. beispielsweise Kap. 11 der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 92).
- § 5 Abs. 1: Alles muss wasserdurchlässig gestaltet werden außer Terrassen und Zuwege
Es fehlen Stellplatz- und Garagenzufahrten! Also entweder verallgemeinern oder Liste komplettieren!
- § 5 Abs. 2 stimmen die Einheiten nicht!
- § 5 Abs. 4: 60 cm ist der Anfang, notwendig wären allerdings 80-100 cm für eine ordentliche Begrünung
- § 6 Abs. 1: Wer soll das Mindestmaß beurteilen? Mein Haus, mein Garten …
Verwiesen wird auf die entsprechenden Regelungen der bestehenden Stellplatzsatzung.
- § 6 Abs. 3: „Drainagefähig“ siehe Anmerkung zu § 5 Abs. 1 alles außer! Es fehlt wieder die Verbindlichkeit und die Vorschrift selbiger!
- § 7 Abs. 1: „10 cm (einschließlich Drainage)“… In der Regel ist eine Substratschicht bereits 10 cm. Drainage hat in dieser Ausführung nicht verloren und muss separat dazu betrachtet werden!
- § 7 Abs. 2: Warum nur Industrie- & Gewerbegebäude? Warum diese Einschränkung?
In der Regel werden fensterlose Fassadenabschnitte mit einer Breite von 10 Meter nur in Industrie- & Gewerbegebäude aufzufinden sein.
- Zur der Frage, wer für eventuelle Schäden bzw. Pflegekosten (§ 7 Abs. 2 des Satzungsentwurfs) aufkommt
wird klargestellt, dass die Verantwortung bei den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke bzw. Gebäude liegt.
- § 7 Abs. 3: Es kann keine Kompensation zu einer Verbesserung geben!
- Im Zusammenhang mit der vorgetragenen Kritik zur Regelung der Kinderspielplätze in § 8 wird auf die Bayerische Bauordnung verwiesen. Das Erfordernis zum Anlegen eines Kinderspielplatzes ergibt sich aus der Bayerischen Bauordnung.
Hinweis: Die im Landesrecht verankerte Regelung ist im Zuge des Erlasses der Satzung zu beachten.
- Zur Anmerkung betreffend das Hinterstellen von Einfriedungen wird verwaltungsseitig empfohlen die im Satzungsentwurf enthaltene Regelung.
Anmerkung des Schriftführers:
Aus der Mitte des Ausschusses kommt der Vorschlag zunächst über den eventuellen Ausschluss von Thujenhecken und Scheinzypressen abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der im vorliegenden Satzungsentwurf enthaltende Ausschuss von Thujenhecken und Scheinzypressen ist zu löschen.
Abstimmung:
3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
Damit ist der Antrag abgelehnt. Der im Satzungsentwurf enthaltene Ausschluss bleibt bestehen.
Beschluss
Der Ausschuss sieht das Erfordernis eines Neuerlasses einer Freiflächengestaltungssatzung.
An den Marktgemeinderat ergeht die folgende Beschlussempfehlung:
Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) in der vorliegenden Form.
Die Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
9. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben)
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Haupt- und Bauausschusssitzung
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15.06.2023
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ö
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9 |
Sachvortrag
keine Wortmeldungen
Datenstand vom 21.06.2023 16:33 Uhr