Datum: 29.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:53 Uhr bis 22:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.05.2023 Beratung und Beschlussfassung
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 15.06.2023 Beratung und Beschlussfassung
3 Vorstellung vhs als kommunale Einrichtung Sachstandsinformation
4 Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Schwaben - Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Lengdorf Beratung und Beschlussfassung
5 Neuerlass der Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung - FGS) Beratung und Beschlussfassung
6 Finanzen Ermächtigung Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2023 Beratung und Beschlussfassung
7 Straßen- und Tiefbaumaßnahme Graf-Ulrich-Weg Vorstellung des mit den Anwohnern abgestimmten Ausbauplans zum Verkehrsberuhigten Bereich Beratung und Beschlussfassung
8 Personalwesen Altersteilzeit Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise aufgrund des Auslaufens des TV FlexAZ Beratung und Beschlussfassung
9 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.05.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.05.2023 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Auftragsvergabe
Beschaffung einer Drehleiter (DLK 23/12) für die Freiwillige Feuerwehr Markt Schwaben
Der Marktgemeinderat nimmt vom Vergabevorschlag über die Ausschreibung zur Lieferung einer Drehleiter mit Beladung Kenntnis und fasst auf dieser Grundlage folgende Beschlüsse:
  1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Beschaffung von Fahrgestell und Aufbau für eine Drehleiter DLA (K) 23/12 gemäß Angebot vom 03.05.2023 (Los 1 – 2) für die Feuerwehr Markt Schwaben an die Firma Magirus GmbH, Graf-Arco-Straße 30, 89079 Ulm zu vergeben. Der Auftrag hat einen Wert von brutto 866.320,00 € - Fahrgestell brutto 143.157,00 € und Aufbau brutto 723.163,00 € (netto: Summe 728.000,00 €; Fahrgestell: 120.300,00 € und Aufbau 607.700,00 €). 
  2. Die Beladung für die Drehleiter DLA (K) 23/12 (Los 3) wird gemäß Angebot vom 02.05.2023 
für die Feuerwehr Markt Schwaben an die Firma BAS Vertriebs GmbH, Semmelweisstraße 8, 82152 Planegg vergeben. Der Auftrag hat einen Gesamtwert von brutto 21.129,21 € (netto 17.755,64 €).

Gewässerausbau Hennigbach
Freigabe der Nachträge 1 - 9

Nachtrag 1 
Durch die Umplanung der Ver- und Entsorgungsleitungen, des Anwesens Im Angerl 22, in die Trappentreustraße und den Rückbau des auf dem Grundstück der AWO befindlichen Hydranten wurde die Brückenquerung der Ver- und Entsorgungsleitungen vermieden. Zugleich konnte die gemeindeeigene Pumpstation an die Eigentümer übergeben werden. Somit spart sich der Markt in der Zukunft den Unterhalt dieser Anlage.

Nachtrag 2
Die Verwaltung hat sich mit der Bauleitung und der Baufirma für das Sieben des Oberbodens vor Ort entschieden, um die zu entsorgende Erdaushubmengen klein zu halten und zudem das Einschleppen von Neophyten ins Gebiet zu vermeiden.






Nachtrag 3
Durch den schlechten Baugrund wird eine Sohlstabilisierung durch Schroppen (Gesteinskörnung > 63 mm) notwendig. Da in der ursprünglichen Kalkulation des Auftragnehmers für diese Position Kies anstelle von Schroppen 56/125 angesetzt wurden, erfolgt die Abrechnung nur über die im LV enthaltenen 29,0 m³ zzgl. einer Massenmehrung von 10 % bei einem Umrechnungsfaktor in Tonnen von 1,6. Daraus folgt eine Abrechnungsmenge in Höhe von 51,04 to zu den im LV angegebenen Preis. Für die darüber hinaus gehende Menge wird ein neuer Preis gemäß vorliegendem Nachtrag bestimmt.

Nachtrag 4
Liefern und Montieren einer Pegelmesslatte bei der Brücke Bahnhofstraße:
Die Leistungen werden erforderlich, da gemäß Wasserrechtsbescheid ein Behelfspegel für die Baumaßnahme anzubringen ist.

Nachtrag 5
Abbau Bautafel bei Brücke am Angerl und Aufbauen am Standort Brücke Heilmaierstraße:
Die Leistungen werden erforderlich, da die Bautafel von der Brücke im Angerl am finalen Standort Heilmaierstraße aufgebaut werden soll.

Nachtrag 6
Liefern und Einbau von Granit-Sitzblöcken. Die Leistungen werden für das Anlegen von Aufenthaltsbereichen am Gewässer zur Stärkung der Sozialfunktion und Erlebbarkeit und somit Förderfähigkeit des Vorhabens erforderlich.

Nachtrag 7
Zusätzlich erforderlicher Bodenaustausch aufgrund des schlechten Untergrunds im Bereich der Brücke Im Angerl.

Nachtrag 8
Zusätzliche Vermessungsarbeiten zur Anpassung Aushubmodell im Bereich der Sohlgleite:
Die Leistungen werden erforderlich, um Planungsänderungen im Aushubmodell für die Erdarbeiten einzuarbeiten.

Nachtrag 9
Leistungen für die Gussasphaltrinne Brücke im Angerl:
Die Leistungen werden erforderlich, da für die Herstellung der Brücke im Angerl eine Gussasphaltrinne einzubauen ist.

Der Marktgemeinderat erteilt die Freigabe der für den ungestörten Bauablauf erforderlichen 
Nachträge 1 – 9 in einer Gesamthöhe von 118.739,56 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben:
Nachtrag Elektro
Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 13.354,99 €.

Nachtrag Dachabdichtung
Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag der Fa. JNS in Höhe von brutto 196.350,00 €.


Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.05.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 15.06.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 15.06.2023 zu genehmigen.
Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Sonderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen" 
Standortwahl der Trinkbrunnen
Umsetzung der Hitzeaktionspläne
Die Verwaltung wird beauftragt den Trinkbrunnen auf der Nordseite des Bahnhofs am Toilettencontainer zu installieren und zu betreiben. Die Trinkbrunnen am Marktplatz und am Weiherspielplatz sollen zur Förderung eingereicht und anschließend umgesetzt werden. Der derzeitig betriebene Brunnen am Marktplatz soll in einen Umwälzbrunnen umgebaut werden. Der Trinkbrunnen am Weiherspielplatz soll durch einen separaten Bereich sowohl der Bevölkerung als auch den Spielplatzbesuchern zugänglich gemacht werden.


Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 15.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Vorstellung vhs als kommunale Einrichtung Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö Sachstandsinformation 3

Sachvortrag

Die vhs-Leitung und Geschäftsführung des Zweckverbandes, Frau Dr. Martina Eglauer, stellt dem Marktgemeinderat die vhs als kommunale Einrichtung vor.

Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

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4. Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Schwaben - Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Lengdorf Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Lengdorf hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben zur Durchführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung im fließenden Verkehr in seinem Gemeindegebiet beschlossen.

Neben der grundsätzlichen Zuständigkeit der Polizei, Regelungen in diesem Falle des Verkehrsrechts zu überwachen und Verstöße zu ahnend, sind auch die Gemeinden gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeit im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG) zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, oder Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen.
Soweit sich eine Kommune entschließt, selber die Verkehrsüberwachung aufzunehmen (dies ist keine Pflicht) ist sie im hoheitlichen Bereich tätig. Das bedeutet, dass der Anschluss anderer Kommunen, die von der Leistung profitieren möchte und kein eigenes Personal einstellen und ein Büro einrichten möchten, ausschließlich auf der Grundlage entsprechender Gesetze – hier des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit KommZG - erfolgen kann. Der Abschluss   privatrechtlicher Verträge ist unzulässig. 
Eine Kommune darf sich zur Durchführung der Verkehrsüberwachung dabei externer Dienstleister, die Technik, geschultes Personal und Erfahrung mitbringen, bedienen. Allerdings ist aufgrund der Hoheitlichkeit der Tätigkeit jederzeit zu gewährleisten, dass alle Entscheidungen im Rathaus getroffen werden. So entscheidet die Leiterin und im Vertretungsfall die Stellvertreterin des Sachgebietes Öffentliche Sicherheit und Ordnung z.B. über die Erstellung jedes einzelnen Bußgeldbescheides oder die Einstellung von Verfahren. Das zur Ausübung der Tätigkeiten notwendige Personal (Messtechniker samt Messtechnik zur Überwachung des fließenden Verkehrs, MitarbeiterInnen im ruhenden Verkehr sowie die MitarbeiterInnen im Büro zur Verfahrensabarbeitung) sind im Rahmen der Arbeiternehmerüberlassung auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dem Markt Markt Schwaben vom entsprechenden zertifizierten Unternehmen NWS Sicherheitsservice GmbH zur Verfügung gestellt und sind der Leiterin des Sachgebiets öffentliche Sicherheit und Ordnung unterstellt und weisungsgebunden. Da Markt Schwaben also seit Jahren eine eigene Verkehrsüberwachung betreibt, bietet es sich an, anderen Kommunen die Mitnutzung unseres Büros und unserer Fähigkeiten anzubieten und so den Betrieb der KVÜ wirtschaftlicher zu gestalten. 
Anschlusswillige Kommunen schließen mit Markt Schwaben eine Zweckvereinbarung zur kommunalen Zusammenarbeit und können so die Leistung unserer Mitarbeiterinnen in der Abarbeitung der Verfahren nutzen. 
Wichtig ist hier, dass jede Gemeinde selber hoheitlich über die Einrichtung und Befahrung der Messstellen im fließenden Verkehr in ihrem Gemeindegebiet entscheiden und auch Zeit, Dauer und Einsatzgebiet der Überwachung im ruhenden Verkehr selbst bestimmen. 
Die jeweils in den Kommunen erhobenen Verfahren werden dann zur vollständigen Bearbeitung dem Markt Markt Schwaben übermittelt und hier bis zum Abschluss bearbeitet. Die Einnahmen aus den Verwarn- und Bußgeldern erhalten die Kommunen. Zum Abgleich unserer Bearbeitungstätigkeiten werden den Kommunen pro Fall eine Gemeinkosten- und Bearbeitungskostenpauschale in Rechnung gestellt. 

Derzeit sind der KVÜ Markt Schwaben mittels Zweckvereinbarung 16 Kommunen angeschlossen, wobei die Zusammenarbeit mit den fünf Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Glonn zum Jahresende 2023 endet. Derzeit bestehen also ausreichend Kapazitäten für die Aufnahme weiterer Gemeinden. 
Die Gemeinde Lengdorf möchte zunächst mit 15 Stunden/Monat im fließenden Verkehr starten. 
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen den Anschluss der Gemeinde Lengdorf an die KVÜ Markt Schwaben keine Einwände.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) mit der Gemeinde Lengdorf zu. Grundlage ist der folgende Vereinbarungsentwurf:

Z w e c k v e r e i n b a r u n g 

zwischen dem Markt Markt Schwaben,
vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Stolze

und

der Gemeinde Lengdorf,
vertreten durch Frau Erste Bürgermeisterin Michèle Forstmaier


Gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) schließen die oben genannten Gebietskörperschaften folgende Zweckvereinbarung: 

§ 1 Aufgabe
Der Markt Markt Schwaben und die Gemeinde Lengdorf sind aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zuständig.


§ 2 Übertragung und Personal
  1. Mit dieser Zweckvereinbarung überträgt die Gemeinde Lengdorf dem Markt Markt Schwaben die Organisation und die finanzielle Abwicklung der kommunalen Verkehrsüberwachung im Bereich des fließenden Verkehrs für das Gemeindegebiet Lengdorf.

  2. Zeitraum und Umfang der Verkehrsüberwachung im Bereich der Gemeinde Lengdorf wird in Absprache mit dem Markt Markt Schwaben von der Gemeinde Lengdorf festgelegt.

  3. Das für die Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung in beiden Kommunen erforderliche Personal und die für die Abwicklung der Aufgaben notwendige technische Ausstattung stellt der Markt Markt Schwaben aus eigenen Beständen oder über Verträge mit geeigneten Überwachungsunternehmen sicher.

  1. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde Lengdorf in Abstimmung mit dem Markt Markt Schwaben für die Außendiensttätigkeiten in der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Fließenden Verkehr eigenes oder Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung einsetzen kann und notwendige Technik anmietet. 

§ 3 Verfahrensbearbeitung
  1. Die Gemeinde Lengdorf überträgt die notwendigen Arbeiten im Ordnungswidrigkeiten-verfahren im Bereich der kommunalen Verkehrsüberwachung im fließenden Verkehr dem Markt Markt Schwaben.

  2. Sämtliche, mit den Verfahren verbundenen hoheitlichen Entscheidungen, werden dem Markt Markt Schwaben übertragen.

§ 4 Kostenverteilung
  1. Die Gemeinde Lengdorf erstattet dem Markt Markt Schwaben die anfallenden Personal- und Sachkosten wie folgt:

  1. Verkehrsüberwachung fließender 
      1. Außendienst
        Für die Überwachung wird Fremdpersonal eingesetzt. Es werden die lt. Vertrag mit dieser Firma tatsächlich vereinbarten Std.-Sätze, einschl. MwSt. verrechnet.

      2. Gemeinkostenpauschale je Fall        2,30 €

      3. Bearbeitungskostenpauschale je Fall        2,30 €

  2. Ordnungswidrigkeitsverfahren
      1. Die Bearbeitungsgebühren und Auslagen (PZU etc.) für Ordnungswidrigkeits-verfahren aus dem Bereich der Gemeinde Lengdorf verbleiben beim Markt Markt Schwaben. Die Geldbuße (Verwarn- und Bußgelder) erhält die Gemeinde Lengdorf.

      2. Für Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldbereich) aus dem Bereich der Gemeinde Lengdorf, die eingestellt werden oder die zu Gericht gehen und die anfallenden Beträge (Gebühren, Gerichtskosten, etc.) der Gerichtskasse zugesprochen werden, erstattet die Gemeinde Lengdorf dem Markt Markt Schwaben eine Ausfallgebühr in Höhe der anfallenden Verwaltungskosten in Höhe von derzeit 28,45 €.

  1. Die Kosten, die dem Markt Markt Schwaben im Zusammenhang mit der Verkehrsüber-wachung im Bereich der Gemeinde Lengdorf entstehen und von dieser Zweckvereinbarung nicht erfasst werden (z.B. Porto, Leasing- oder Mietverträge für Erfassungsgeräte und Zubehör oder anderes) sind nach vorheriger Rücksprache von der Gemeinde Lengdorf gesondert zu erstatten. Die Pauschalen unter 1.A werden monatlich in Rechnung (Folgemonat nach Tattag) gestellt. Die Auslagen aus 1.B werden nach Zahlungseingang des Bußgeldes in Rechnung gestellt.

  2. Der Markt Markt Schwaben erstellt für jedes Haushaltsjahr eine Jahresabrechnung, aus der sich die Einnahmen aus Verwarn-/Bußgeldern, die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Ordnungswidrigkeitenverfahren und der Aufwand für Außendienststunden für den Bereich der Gemeinde Lengdorf ergeben.

  3. Der Markt Markt Schwaben informiert die Gemeinde Lengdorf unverzüglich sowohl über jede Änderung der Kosten, als auch über Änderungen des eingesetzten Personals bzw. der Dienstleistungsfirma.


§ 5 Verwaltung von Verwarn- und Bußgeldern
  1. Die bei der Verkehrsüberwachung anfallenden Verwarngelder und Bußgelder stehen jeweils der Kommune zu, in deren Zuständigkeitsbereich der Verkehrsverstoß begangen wurde.

  2. Die Gemeinde Lengdorf unterhält ein separates Girokonto für den fließenden Verkehr, auf dem die in ihrem Zuständigkeitsbereich anfallenden Verwarn- und Bußgelder eingezahlt bzw. überwiesen werden. Der Markt Markt Schwaben erhält zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs eine Lese-Vollmacht für dieses Konto. Evtl. Rücküberweisungen von Doppelzahlern und dergleichen sind nach Absprache von der Gemeinde Lengdorf auszuführen.


§ 6 In Kraft treten
  1. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg in Kraft und gilt zunächst bis 31.12.2024. Sie verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht bis zum 30.09.2024 die Vereinbarung gekündigt worden ist. In den Folgejahren verlängert sich die Vereinbarung jeweils automatisch um ein Jahr, wenn diese nicht binnen einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Jahres gekündigt wird.

  1. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 7 Ausfertigung der Zweckvereinbarung
Die beteiligten Kommunen erhalten jeweils eine Ausfertigung der vom zuständigen Landratsamt Ebersberg (Art. 52 Abs. 1 Satz 2 KommZG) genehmigten Zweckvereinbarung.


§ 8 Auseinandersetzung
Wird die Zweckvereinbarung gekündigt oder aufgehoben, findet eine Auseinandersetzung statt. Die nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibenden Kosten, sind dem Markt Markt Schwaben von der Gemeinde Lengdorf gem. § 4 Abs. 3 zu erstatten. 


§ 9 Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der an dieser Vereinbarung Beteiligten sollen die jeweiligen Aufsichtsbehörden angerufen werden.

Markt Markt Schwaben,        Lengdorf,




___________________________________        _____________________________
Michael Stolze        Michèle Forstmaier
Erster Bürgermeister        Erste Bürgermeisterin



Diese Zweckvereinbarung wurde mit Schreiben vom ___________ dem gem. Art. 52 Abs. 1 Satz 2 KommZG zuständigen Landratsamt Ebersberg zur Genehmigung vorgelegt und mit Schreiben des Landratsamtes Ebersberg Az. ________________ vom ______________ genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Neuerlass der Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung - FGS) Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.06.2023
8
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
29.06.2023


Aktuell gilt für Markt Schwaben die Freiflächengestaltungssatzung aus dem Jahr 2012.
Auf Anregung einzelner Mitglieder des Haupt- und Bauausschusses erfolgte die Ausarbeitung eines Entwurfs für eine neue Satzung. Die Anfertigung eines Satzungsentwurfs erfolgte durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Herrn Markus Steffelbauer, Mitglied des Marktgemeinderats.

Geplant war ursprünglich den Marktgemeinderat in der Sitzung am 25.05.2023 über den Erlass einer neuen Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) beraten zu lassen. In der Sitzung wurde entschieden, den Tagesordnungspunkt nicht zu behandeln und den Fraktionen des Marktgemeinderats die Möglichkeit zu geben Anregungen zum Satzungsentwurf vorzutragen.
Im Zuge der Befragung erhielt die Verwaltung mehrere Anregungen von Mitgliedern des Marktgemeinderats zum Entwurf der Satzung.
Der Haupt- und Bauausschuss befasste sich in der Sitzung am 15.06.2023 mit dem Entwurf der Freiflächengestaltungssatzung und entschied sich für die Einarbeitung verschiedener Änderungen und Ergänzungen. Diese sind im Satzungsentwurf, der den Mitgliedern des Marktgemeinderats zusammen mit der Beschlussvorlage im Rahmen der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt worden ist, enthalten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) in der vorliegenden Form.
Die Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 8

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6. Finanzen Ermächtigung Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Die Haushaltssatzung 2023 sieht eine Darlehensaufnahme i. H. v. 10.009.200 € vor.

Die Haushaltssatzung wurde am 14.06.2023 von der Rechtsaufsicht genehmigt.

Da die Kreditinstitute ihre Angebote zum Teil nur sehr kurzfristig halten können, hat es sich in der Praxis bewährt, dass die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme auf den Ersten Bürgermeister übertragen worden ist. Die Verwaltung empfiehlt, diese Regelung beizubehalten.

Die Verwaltung wird das Darlehen erst dann aufnehmen, wenn die Liquidität der Kasse durch andere Mittel nicht mehr gegeben ist.

Vor der Darlehensaufnahme werden entsprechende Angebote eingeholt; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag. Über die Aufnahme des Darlehens, einschließlich der Konditionen, wird dem Marktgemeinderat in der nächsten Sitzung berichtet.

Beschluss

Das Gremium beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Darlehensaufnahme gemäß der Haushaltssatzung 2023 entsprechend folgender Kriterien:

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der Haushaltssatzung
    Darlehen i. H. v. max. 10.009.200 € aufzunehmen.
  2. Vor den Darlehensaufnahmen sind entsprechende Angebote einzuholen; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag.
  3. Über die Aufnahme der Darlehen, einschließlich der Darlehenskonditionen, ist dem Marktgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung Kenntnis zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Sascha Hertel war während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.

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7. Straßen- und Tiefbaumaßnahme Graf-Ulrich-Weg Vorstellung des mit den Anwohnern abgestimmten Ausbauplans zum Verkehrsberuhigten Bereich Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
04.10.2016
7.2
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
29.08.2017
3
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.01.2020
13
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
09.06.2022
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
14.07.2022
10
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
06.10.2022
9
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
20.04.2023
1
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
29.06.2023


Die Verwaltung war die letzten beiden Wochen mit Gesprächen und Verhandlungen beschäftigt um eine brauchbare Lösung zu finden den Verkehrsberuhigten Ausbau zu realisieren. Der nun hier vorgestellte Ausbauplan ist das Ergebnis.

Der überwiegende Kritikpunkt an der Planung der Verwaltung war die Anlage von Grünflächen mit Sträuchern und Bäumen die zum einen als Hundetoilette dienen und zum andern wichtigen Raum in Anspruch nehmen der ansonsten als Parkraum und im Winter als Schneeablagefläche genutzt werden kann. Des Weiteren war das geplante Anbringen von Abfalleimern den Anliegern ein Dorn im Auge. Letzte Überlegungen der Verwaltung zielen darauf ab, wenigstens Aschenbecher neben den Bänken zu installieren.

Die Verwaltung schlägt vor, den hier vorgestellten Übersichtsplan auszuarbeiten und umzusetzen. Die Parkräume sind so zu gestalten, dass sie auch im Falle der nicht Benutzung nicht zum überfahren einladen. Dies soll zum einen durch den Einsatz von Pollern zum anderen aber auch durch die Ausgestaltung der Oberflächenbeschaffenheit erzielt werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt den hier vorgestellten Ausbauplan bis zur Ausführungsreife zu bringen und den Graf-Ulrich-Weg verkehrsberuhigt Auszubauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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8. Personalwesen Altersteilzeit Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise aufgrund des Auslaufens des TV FlexAZ Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ), der Grundlage für die Altersteilzeit der Tarifbeschäftigten des Marktes war, ist zum 31.12.2022 ausgelaufen und wurde in der Tarifeinigung 2023 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 22.04.2023 nicht verlängert
Folglich können keine Altersteilzeitverhältnisse mehr nach dem TV FlexAZ vereinbart werden (bereits begonnene Altersteilzeitverhältnisse laufen unverändert weiter).

Grundsätzlich wäre es möglich, ab 2023 Altersteilzeit unter bestimmten Voraussetzungen (personalpolitische Erforderlichkeit, Berücksichtigung des Grundsatzes der sparsamen Haushaltsführung) auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes zu gewähren (Rundschreiben A 4/2023 des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern (KAV Bayern)).
Aus dem Altersteilzeitgesetz ergibt sich im Gegensatz zu der bisherigen tariflichen Regelung aber kein Anspruch der Beschäftigten auf Altersteilzeit.

Der KAV Bayern empfiehlt, hierzu zeitnah in den entsprechenden Entscheidungsgremien die weitere Vorgehensweise festzulegen, um die Gleichbehandlung aller Beschäftigten zu gewährleisten.

Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Aufstockungsleistungen bei Altersteilzeitverhältnissen wäre die Gewährung mit Kosten verbunden, welche aufgrund des Wegfalls des tarifvertraglichen Anspruchs eine freiwillige Leistung darstellen würden.

Im Hinblick auf die laufende Stabilisierungshilfe und deren Auflagen wird daher vorgeschlagen, bis auf Weiteres keine neuen Altersteilzeitverhältnisse mehr abzuschließen
Entsprechende Anträge werden dann verwaltungsintern automatisch abgelehnt.

Beamtinnen und Beamte sind von dieser Entscheidung nicht betroffen, da es für deren Altersteilzeit eine eigene Rechtsgrundlage im bayerischen Beamtenrecht gibt.

Beschluss

Das Instrument der Altersteilzeit wird ab 2023 nicht mehr genutzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 9

Sachvortrag

Datenstand vom 05.07.2023 14:41 Uhr