Datum: 10.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung einer Werkhalle mit Bürogebäude in eine Erstbehandlungsanlage für Elektrogeräte Im Wiegenfeld 3, Fl.Nr. 989/8 Beratung und Beschlussfassung
3 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 73 -2. Änderung- für das Gebiet "Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen" Abwägung der Stellungnahmen, Billigung- und Auslegungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung Legalisierung des vorhandenen Baubestandes mit Nutzungsänderung und Errichtung einer Fluchttreppe, Ebersberger Straße 3, Fl.Nr. 139 Beratung und Beschlussfassung
5 Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinden Große Kreisstadt Erding, Bebauungsplan Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße Sachstandsinformation
6 Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinden Große Kreisstadt Erding, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung für den Stadtteil Itzling Sachstandsinformation
7 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.08.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung einer Werkhalle mit Bürogebäude in eine Erstbehandlungsanlage für Elektrogeräte Im Wiegenfeld 3, Fl.Nr. 989/8 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.08.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Grundstück Im Wiegenfeld 3, Fl.Nr. 989/8 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49 b „Gewerbegebiet Süd, 2. Änderung“. Festsetzungen der 1. Änderung, die nicht Bestandteil der 2. Änderung sind, gelten weiterhin. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3.
 
Die bestehende Werkhalle mit Bürogebäude soll in eine Erstbehandlungsanlage für Elektrogeräte umgenutzt werden. Hierbei soll die Halle teilweise als Elektrogerätelager und als Büro genutzt werden. Ein entsprechender Flucht- und Rettungsplan liegt den Bauantragsunterlagen bei. Das Grundstück befindet sich in dem im Bebauungsplan als Nutzungsart ausgewiesenen Gewerbegebiet. Die Art der Nutzung ist zulässig. 
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für das Bauvorhaben 9 Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen werden auf dem Grundstück 11 Stellplätze (1 davon behindertengerecht). 

Im Vorfeld wurde für dieses Vorhaben ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Ebersberg eingereicht. Im Laufe dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht erforderlich ist. Eine entsprechende Bestätigung vom Betreiber der Anlage über die Einhaltung der für die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit maßgeblichen Leistungsgrenzen beim Betrieb der geplanten Anlage liegt vor. 

Beschluss

Dem Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Werkhalle mit Bürogebäude in eine Erstbehandlungsanlage für Elektrogeräte wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 73 -2. Änderung- für das Gebiet "Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen" Abwägung der Stellungnahmen, Billigung- und Auslegungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.08.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
08.12.2022
12
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
22.12.2022
5
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
27.04.2023
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
25.05.2023
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
13.07.2023
8
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
10.08.2023
3

Das Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR (KUMS) plant eine Erweiterung der auf dem Grundstück Am Erlberg 6 neben dem gemeindlichen Wertstoffhof bestehenden Wärmezentrale.
Für das Grundstück gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 73 in der Fassung seiner 1. Änderung. In den Sitzungen des Haupt- und Bauausschusses am 08.12.2022 und des Marktgemeinderats am 22.12.2022 ist erläutert worden, dass für die Umsetzung des aktuell geplanten Vorhabens eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist, weil im Zuge der Planung festgestellt wurde, dass die Abweichungen von den Festsetzungen des Bauleitplans teilweise ein größeres Ausmaß einnehmen werden. Die Erteilung einer Baugenehmigung mit den benötigten Befreiungen ist ohne eine Änderung des Bebauungsplans nicht möglich.

Zusätzlich zum Vorhaben des KUMS ist ein Umbau einer Teilfläche der Freifläche des gemeindlichen Wertstoffhofs geplant. Der Haupt- und Bauausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Überlegung, einen Teil der auf dem Gelände vorhandenen Wertstoffcontainer auch außerhalb der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, befasst. Konkret handelt es sich um die Fläche nordöstlich des „KUMS-Grundstücks“ (vgl. den der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans).

Der Marktgemeinderat fasste den für die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 erforderlichen Beschluss (Aufstellungsbeschluss) in der Sitzung am 22.12.2022.

Die Ziele der Änderung des Bebauungsplans können der Niederschrift über die Sitzung vom 22.12.2022 und dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Bebauungsplanänderung entnommen werden.

Nach § 13 a Abs. 3 Baugesetzbuch war eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Zeitgleich wurden die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Ihnen wurde die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung des Marktes gegeben.

Im Zuge des vorstehenden Beteiligungsverfahren sind Stellungnahmen, die Anregungen oder Hinweise enthalten, von den folgenden Stellen eingegangen:

  1. Landratsamt Ebersberg –SG Wasserrecht, Immissionsschutz, Staatl. Abfallrecht–: Stellungnahme vom 06.07.2023
  2. Deutsche Bahn AG –DB Immobilien–: Stellungnahme vom 30.06.2023
  3. Eisenbahn-Bundesamt –Außenstelle München–: Stellungnahme vom 23.06.2023
  4. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege: Stellungnahme vom 14.06.2023
  5. Abwasserzweckverband Erdinger Moos: Stellungnahme vom 07.06.2023

Für das weitere Verfahren ist eine Abwägung der vorstehenden Stellungnahmen und eine Billigung des geänderten und ergänzten Entwurfs der Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Kopien der o. a. Stellungnahmen haben die Ausschussmitglieder zusammen mit der Einladung zur Sitzung erhalten. Dem Ausschuss ist das Abwägungsmaterial bekannt.

Beschluss

I.
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
Die vorliegenden Stellungnahmen, die Anregungen enthalten, werden wie folgt abgewogen:

II.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg –Untere Immissionsschutzbehörde– vom 06.07.2023

Die Anregung des Landratsamtes zur Festsetzung der maximal zulässigen Kaminhöhe wird berücksichtigt. Die Festsetzung A.5.3 wird mit folgender Formulierung angepasst:
„... Eine Wandhöhe von 25,0 Meter ist für die Anlage von Kaminen sowie von 16,4 Metern, gemessen ab Niveau 506,0 Meter ü.NN für die Anlage von Pufferspeichern in der mit BQ 1.2 bezeichneten Teilfläche zulässig.“

Hinzuweisen ist darauf, dass sich die erforderliche Schornsteinhöhe nicht aus den schalltechnischen Anforderungen, sondern aus den Anforderungen der Luftreinhaltung ergibt. Der Hintergrund dazu ist, dass es sich bei der Schornsteinhöhenbestimmung um eine Bestimmung der nach TA Luft erforderlichen Schornsteinmindesthöhe handelt. Es ist in der Regel zulässig, von dieser Mindesthöhe um bis zu +10 %, ausgehend von einer Schornsteinmindesthöhe von 21,8 m ü. Gr. also +2,2 m abzuweichen. Solche Abweichungen können z. B. aus baulichen Anforderungen entstehen. Wenn, wie bisher im Bericht, die Schornsteinmindesthöhe von 23,3 Metern angegeben wird, setzt man sich ggf. unnötig enge Grenzen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu Problemen führen können. Wenn stattdessen eine Wandhöhe von 25,0 Metern angegeben wird, wäre damit der nach TA Luft zulässige Spielraum von +10 % Abweichung in jedem Fall abgedeckt.
Der Anregung des Landratsamtes zur Festsetzung A.11 wird berücksichtigt. Die Festsetzung wird gestrichen. Die Satzung wird entsprechend angepasst.

III.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Deutschen Bahn AG -DB Immobilien- vom 30.06.2023

Der Markt nimmt zur Kenntnis, dass seitens der DB Immobilien grundsätzlich keine Einwände gegen die Planung bestehen.

Zu dem Hinweis betreffend den Belang Immissionen ist das Folgende festzustellen:
Dem Markt ist bewusst, dass mit Immissionen aus dem regelmäßigen Betrieb der Bahnanlagen zu rechnen ist. Nachdem in der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 keine sensiblen Nutzungen mit Aufenthaltsräumen konzipiert werden („keine Schutzbedürftigkeit“), wird vorliegend kein Konflikt ausgelöst. Im Übrigen werden durch den Bauwerber im Rahmen der Objektplanung die erforderlichen Maßnahmen i.Z. der Bahnimmissionen vorgesehen. Dies betrifft insbesondere einen evtl. erforderlichen Erschütterungsschutz.

Der im Schreiben genannte Belang Emissionen zu Lasten der Bahn wird wie folgt berücksichtigt:
Aufgrund der deutlichen Entfernung von ca. 100 Meter zwischen dem Plangeltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 zur Bahntrasse ist nicht davon auszugehen, dass negative Lichtemissionen auf den Bahnbetrieb einwirken. Gleichwohl wird seitens des Bauwerbers im Rahmen der Objektplanung bei der evtl. Anlage von PV-Modulen, sollten sich diese Richtung Nordwesten zu den Gleisen richten, die betreffende Unschädlichkeit mit der Deutschen Bahn AG im Vorfeld der Bauausführung abgestimmt. Dies gilt entsprechend für die Anlage von Beleuchtungen und Leuchtreklamen.

Zu dem im Schreiben genannten Belang Bauen im Umfeld von Bahngrundstücken ist festzustellen:
Der Markt stellt fest, dass die Entfernung vom Plangeltungsbereich zur Bahntrasse ca. 100 Meter beträgt. Insofern werden durch die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 Bahngrundstücke bzw. Bahnbetriebsanlagen o. ä. in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt. Der Markt erlaubt sich den Hinweis, dass die Landesbauordnung Baden-Württemberg in Bayern nicht anzuwenden ist.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

IV.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes –Außenstelle München– vom 26.06.2023

Der Markt stellt fest, dass die Entfernung vom Plangeltungsbereich zur Bahntrasse ca. 100 Meter beträgt. Insofern werden durch die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 Bahngrundstücke bzw. Bahnbetriebsanlagen o. ä. in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.

Es ist davon auszugehen, dass die Belange der Grundstücksfragen als geklärt zu betrachten sind. Dem Markt ist nicht bekannt, dass die Grundstücke innerhalb des Plangeltungsbereichs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 sich - auch nur teilweise - im Eigentum der Deutschen Bahn befinden bzw. darauf bahnbetriebstechnische Anlagen angeordnet sind.
Sollten dem Eisenbahn-Bundesamt hiervon abweichende Informationen vorliegen bzw. Ansprüche geltend gemacht werden, erwartet der Markt eine entsprechende Vorlage resp. Anforderung. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass es sich vorliegend um einen bereits vollständig beplanten Bereich handelt, der Bebauungsplan Nr. 73 wurde bereits im Jahr 2010 aufgestellt: Etwaige immobilientechnische Belange der Deutschen Bahn, sofern diese vorgebracht wurden, sind also längst abgewogen worden.

Dem Markt ist bewusst, dass mit Immissionen aus dem regelmäßigen Betrieb der Bahnanlagen zu rechnen ist. Nachdem in der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 keine sensiblen Nutzungen mit Aufenthaltsräumen konzipiert werden („keine Schutzbedürftigkeit“), wird vorliegend kein Konflikt ausgelöst. Im Übrigen werden durch den Bauwerber im Rahmen der Objektplanung die erforderlichen Maßnahmen i.Z. der Bahnimmissionen vorgesehen. Dies betrifft insbesondere einen evtl. erforderlichen Erschütterungsschutz.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

V.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 14.06.2023

Bodendenkmalpflegerische Belange: Anforderung betreffender Festsetzungen unter Bezugnahme auf eine Fundstelle (jungsteinzeitliches durchlochtes Felsgerät) in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. Anfang der 2000er Jahre konnte die Fundstelle im Bereich des Hennigbachs südöstlich der Straße am Erlberg lokalisiert werden. Aus diesem Grund sowie der siedlungsgünstigen Topografie und hohen Bodengüte ist mit weiteren Funden zu rechnen.

Festzustellen ist, dass im „Denkmalatlas“ (Quelle Bayern-Atlas) weder innerhalb des Plangebiets noch im Anschluss oder in näherer Umgebung ein Bodendenkmal bezeichnet ist.

Im ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 73 i.d.F. vom 02.03.2010 sind keinerlei Festsetzungen oder Hinweise zum Belang Denkmalschutz ausgeführt, auch nicht in der 1. Änderung des Bebauungsplans i.d.F vom 26.09.2017. Insofern ist es verwunderlich, wenn das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf Seite 2 der Stellungnahme ausführt, dass der Hinweis auf die Meldepflicht nach Art. 8 BayDSchG zu streichen und durch eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu ersetzen sei: Dieser Hinweis war nicht in der Satzung ausgeführt.

Hinzuweisen ist darauf, dass die o. g. Funde sowie deren Lokalisierung deutlich vor Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt sind. Sofern betreffende Belange seinerzeit im Verfahren seitens des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vorgetragen worden wären, wären diese bereits abgewogen worden: eine Berücksichtigung in der Bauleitplanung ist offensichtlich nicht erfolgt. 

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit der vorliegenden Planung (2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73) keine neuen Anhaltspunkte erzeugt werden, die eine Neubewertung seitens des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege rechtfertigen würden:
Das relevante Plangebiet war auch in den vorhergehenden Planfassungen nahezu vollständig bebaubar und ist -Stand heute- weitestgehend baulich überformt.

Hinweis zum Umweltbericht:
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Folglich wird für diese Bebauungsplanänderung kein Umweltbericht angefertigt, der aufgrund der Hinweise angepasst werden müsste.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

VI.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos vom 07.06.2023

Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass mit Umsetzung der vorliegenden Planung die Abwasserqualität des vom AZV Erdinger Moos zu übernehmenden Abwassers negativ beeinflusst wird. Der betreffende Belang ist in der Objektplanung im Rahmen des geschuldeten Entwässerungsplans durch den Bauwerber vor Ausführungsbeginn abzustimmen und zu verifizieren.

Eine relevante Änderung der Einleitungsmenge wird durch die Maßnahme nicht erzeugt - keine markante Änderung der Bebaubarkeit, keine Schaffung von Aufenthaltsräumen oder sonstiger wasserintensiver Betriebe.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

VII.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 73 -2. Änderung- für das Gebiet „Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“ einschließlich Begründung wird in der Fassung vom 10.08.2023 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt.

VIII.
Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Die nach § 13 a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen, ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund von Befangenheit hat Herr Steffelbauer nicht mit abgestimmt.

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung Legalisierung des vorhandenen Baubestandes mit Nutzungsänderung und Errichtung einer Fluchttreppe, Ebersberger Straße 3, Fl.Nr. 139 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.08.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Mit Antrag auf Baugenehmigung soll der vorhandene Baubestand mit Fluchttreppe und die aktuell bestehenden Nutzungen legalisiert werden.
Im Schreiben vom Entwurfsverfassers wird erläutert, dass die ursprüngliche Nutzung des Gebäudes Ebersberger Straße 3 eine Eisenhandlung mit einer Art Warenhaus (Werkzeuge, Haushaltswaren, Gartenmöbel, Wintersportbedarf, Waffen etc.) mit Inhaberwohnung war. Im Laufe der Zeit wurden verschiedene Umnutzungen durchgeführt, die baurechtlich nie genehmigt wurden. Dies soll nun mit diesem Antrag nachgeholt werden. Die ursprüngliche Art der Nutzung wird aufgrund wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderung nicht mehr ausgeführt. 

Folgende Nutzungen sind derzeit vorhanden:
  • Verkauf von Haushaltswaren und Schließanlagen
  • Verkauf von Backwaren
  • Physiotherapie
  • Medizinisches Fitness Studio 

Diese Nutzungen sind alle im Mischgebiet zugelassen. 

Für das Vorhaben wird ein Antrag auf Befreiungen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung gestellt: Für das vorliegende Objekt sind gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung vom 30.01.2018 und den beiliegenden Berechnungen 29 Stellplätze nötig. 

Der Nachweis dieser ist auf dem Baugrundstück nicht vollständig möglich. Durch einen Flächentausch konnte die zur Verfügung stehende Fläche im Norden noch etwas ergrößert werden.

Durch die Neustrukturierung der Außenanlagen und Umnutzung einer Lagerfläche ist es möglich auf dem Baugrundstück (Fl.Nr. 139 und Fl.Nr. 131/2) 21 Stellplätze nachzuweisen.

Somit fehlen zur Einhaltung der gemeindlichen Vorgaben 8 Stellplätze.

Es wird hiermit beantrag auf die Errichtung der fehlenden 8 Stellplätze zu verzichten.
Es wird zusätzlich eine Befreiung für die drei gefangenen Stellplätze 11-13 beantragt.
Begründung:
Die vorhandene Baustruktur ist bis auf geringfügige Änderung seit mehr als 50 Jahren vorhanden und in der baulichen Größe auch genehmigt. Als Kompensation der fehlenden 8 Stellplätze sollen insgesamt ca. 20 Fahrradstellplätze errichtet werden. Die gefangenen Stellplätze sind ausschließlich für Mitarbeiter gedacht, die sich untereinander abstimmen können. Viele Kunden der Laden und Praxisflächen kommen ohnehin zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Weitere öffentliche Parkplätze für den Besuch der Flächen sind fußläufig in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Weitere Parkplatzflächen können leider nicht errichtet werden. 
Aus den oben genannten Gründen wird darum gebeten einer entsprechenden Befreiung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Aus Sicht der Verwaltung kann der Reduzierung der Stellplätze zugestimmt werden. Zum einem gibt es der Bestand seit mehr als 50 Jahren her und zum anderen kann durch die Errichtung der Fahrradstellplätze viel kompensiert werden. 

Beschluss

Für das Vorhaben Legalisierung des vorhandenen Baubestandes mit Nutzungsänderung und Errichtung einer Fluchttreppe wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund persönlicher Beteiligung hat Herr Steffelbauer nicht mit abgestimmt

zum Seitenanfang

5. Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinden Große Kreisstadt Erding, Bebauungsplan Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.08.2023 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

Der Stadtrat der Stadt Erding hat am 22.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 I für das Gebiet „südlich der Horststraße“ beschlossen.  

Das Planungsgebiet befindet sich im Norden des Stadtgebiets Erdings und dort am südöstlichen Rand des Ortsteils Langengeisling. Der Geltungsbereich mit ca. 1,9 ha umfasst Teile eines bestehenden Wohngebiets und ergänzt dieses. Im Süden und Osten des Plangebiets befinden sich bisher landwirtschaftliche Flächen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll für den nordwestlichen Teil des Plangebiets im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und für den verbleibenden und flächenmäßig größeren Teil nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen am Ortsrand in das beschleunigte Verfahren) erfolgen. Bei diesem Verfahrensweg entfällt jeweils die Umweltprüfung und der Umweltbericht (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets auf der Grundlage des städtebaulichen Ideenwettbewerbs „Langengeisling Ost“ aus den Jahren 2013/2014 angestrebt. Hierbei soll für das Gebiet südlich der Horststraße ein Wohngebiet entwickelt und damit dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Der Bereich soll eine städtebauliche Abrundung der Ortslage erfahren und die Tulpenstraße nach Süden verlängert werden. 

Als Art der baulichen Nutzung soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Es sind Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen vorgesehen.

Die Erschließung erfolgt über die bestehende Horststraße sowie über die Verlängerung der Tulpenstraße in einer Ringerschließung bis zur Alten Römerstraße. Hier ist bereits eine Einmündung vorhanden, an die angeschlossen wird.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 28.08.2023 zum Planentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorliegenden Planungen der Stadt Erding keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, wird die Verwaltung der Stadt Erding mitteilen, dass inhaltlich keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

Bezüglich des gewählten Verfahrens wird die Verwaltung in ihrer Stellungnahme aber auf das zwischenzeitlich durch das Bundesverwaltungsgericht festgestellte Verbot der Durchführung von Verfahren nach § 13b BauGB hinweisen.

zum Seitenanfang

6. Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinden Große Kreisstadt Erding, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung für den Stadtteil Itzling Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.08.2023 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Der Stadtrat der Stadt Erding hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für den Stadtteil Itzling als Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung beschlossen.
  
Der Ortsteil Itzling liegt ca. 3 km südwestlich vom Stadtzentrum Erding südlich der B388 unweit der Therme.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst ca. 5 ha. Er soll im Wesentlichen entlang der Grenzen bestehender Wohngebäude und Hofstellen gezogen werden und schließt einige freie Flächen mit ein. 

Ziel der Satzung ist es, ein geringes Maß an zusätzlicher Bebauung (Begrenzung der Anzahl der Wohnungen, kein Geschosswohnungsbau) in diesem Bereich zuzulassen und dennoch die bestehende Landwirtschaft zu stärken. Der dörfliche Charakter Itzlings soll erhalten und gesichert werden.  
Innerhalb des Geltungsbereichs richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 23.08.2023 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorliegenden Planungen der Stadt Erding keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, hat die Verwaltung der Stadt Erding mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.

zum Seitenanfang

7. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.08.2023 ö 7

Sachvortrag



  • Aus der Mitte des Ausschusses kam die Information, dass zum 30ig-jährigen Markt Schwabener Stammtisch ein Kabarett von Frau Josephine Gartner aus Neufinsing aufgeführt wird.  Die Veranstaltung findet am 22.09.2023 statt 

  • Aus der Mitte des Ausschusses wurde berichtet, dass entlang der südlichen Grundstücksgrenze auf dem Kaufland-Grundstück es viele Kundenparkplätze gibt, von denen die Kunden häufig direkt auf die Gutenbergstraße fahren und umgekehrt. Vielen Fahrzeugführern ist es wahrscheinlich zu umständlich die offizielle Grundstückszufahrt in der Straße Burgerfeld zu nutzen. Es kam die Frage auf, ob man das Ein- und Ausfahren über die Gutenbergstraße wirksam unterbinden kann, da es hier immer wieder zu wirklich gefährlichen Situationen kommt. 

Datenstand vom 11.10.2023 16:59 Uhr