Datum: 14.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf Baugenehmigung Aufstockung der Garage eines bestehenden Einfamilienhauses, Errichtung einer Außentreppe und eines Carports sowie Umbau des bestehenden Dachgeschosses zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit Paulimühle 1 a, Fl.Nr. 1474/9 Beratung und Beschlussfassung
3 Auftragsvergabe der technischen und elektronischen Ausrüstung des RÜ 9 Sachstandsinformation
4 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.09.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Antrag auf Baugenehmigung Aufstockung der Garage eines bestehenden Einfamilienhauses, Errichtung einer Außentreppe und eines Carports sowie Umbau des bestehenden Dachgeschosses zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit Paulimühle 1 a, Fl.Nr. 1474/9 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Grundstück Paulimühle 1 a, Fl.Nr. 1474/9 befindet sich im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist somit nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. 

Zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit soll das Dachgeschoss umgebaut und die bestehende Doppelgarage aufgestockt werden. Über eine Außentreppe an der Ostseite dieser Garage ist der Zugang zu der neuen Wohneinheit geplant. Die erste Wohneinheit im Erdgeschoss und teilweise im Dachgeschoss hat eine Fläche von 157,05 m². Die neu beantragte Wohneinheit im Dachgeschoss wurde mit einer Fläche von 116,84 m² errechnet. Durch die Aufstockung der bestehenden Doppelgarage ergibt sich eine Wohnflächenerweiterung von 47,12 m². Insgesamt errechnet sich eine Wohnfläche von 273,89 m². 

Durch den Umbau zu zwei Wohneinheiten mit jeweils über 100 m² Wohnfläche sind laut gemeindlicher Stellplatzsatzung je Wohneinheit 3 Stellplätze, somit insgesamt 6 Stellplätze, erforderlich. Für die Errichtung der Stellplätze 3 und 4 ist der Neubau eines Carports geplant. Hierdurch wird eine zusätzliche Fläche im Außenbereich versiegelt bzw. überbaut. Hier ist die Zulässigkeit nach § 35 BauGB nicht gegeben. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ebersberg ist der Carport bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Im Außenbereich wird laut Landratsamt pro Wohneinheit eine Garage zugestanden. Auf dem Grundstück ist bereits eine Doppelgarage vorhanden. Aus diesem Grund sind die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück ohne bauliche Anlage (Carport oder ähnliches) mit wasserdurchlässigen Belägen zu errichten. 

Bei dem Vorhaben der Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes handelt es sich gemäß § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch um ein sogenanntes „teilprivilegiertes Vorhaben“. § 35 Abs. 4 BauGB ermöglicht die Realisierung von bestimmten Vorhaben unter erleichterten Voraussetzungen, sofern diese im Zusammenhang mit vorhandenen baulichen Anlagen stehen. Voraussetzung ist, dass das bestehende Gebäude zulässigerweise errichtet wurde und die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse als angemessen qualifiziert werden kann. Bei einem Familienheim mit zwei Wohnungen kann eine Wohnfläche bei 200 m² als angemessen angenommen werden. Besonderheiten können sich aus besonderen, persönlichen und beruflichen Bedürfnissen des Eigentümers und seiner Familie ergeben (Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß § 35 BauGB RdNr. 155). Zudem muss die Annahme begründet werden, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird. 

Für das bestehende Wohnhaus liegt eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1979 vor. Das Grundstück befindet sich laut Auskunft des Antragstellers seit 2003 im Besitz seiner Mutter. Die zweite Wohneinheit soll für den Sohn (Antragsteller) geschaffen werden. Begründet wird die Wohnflächenerweiterung damit, dass keinerlei zusätzliche Versiegelung stattfinden wird, nachdem diese ausschließlich auf der bereits bestehenden Doppelgarage geschieht und die Erweiterung im Verhältnis zum Bestand um lediglich 47,12 m² als angemessen erscheint. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Aufstockung der Garage eines bestehenden Einfamilienhauses, Errichtung einer Außentreppe und Umbau des bestehenden Dachgeschosses zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit wird erteilt. 

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Landratsamt Ebersberg zu besprechen, ob ein Carport auf der bereits versiegelten Fläche im Norden sowie die geplanten Stellplätze als gefangene vor der Garage denkbar wären. Für den Fall, dass dies möglich ist und eine geänderte Eingabeplanung eingeht, wird das gemeindliche Einvernehmen hierzu auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Auftragsvergabe der technischen und elektronischen Ausrüstung des RÜ 9 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.09.2023 ö Sachstandsinformation 3

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
19.06.2018
11
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
09.02.2023
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
13.07.2023
6
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
Sachstand
14.09.2023


Die Verwaltung informiert über die Vergabe der Leistungen der technischen und elektronischen Ausrüstung des RÜ 9. Die Kostenberechnung der ausgeschriebenen Leistung beläuft sich auf 88.024,30 €. Die Eröffnung der Angebote fand am 22.08.2023 statt. Die Fa. HST hat als einziger ein Angebot abgegeben. Die Angebotssumme beläuft sich auf 86.532,87 € Brutto. Somit liegt das erzielte Ergebnis 1.491,43 € (-1,69%) unter der Kostenberechnung. Nach Prüfung und Vergabegespräch ist die Auftragsvergabe am 05.09.2023 erfolgt.

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4. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.09.2023 ö 4

Sachvortrag

Aus der Mitte des Ausschusses kamen folgende Anregungen: 
  • Bei der derzeitigen Sperrung der Geltinger Straße sollte auch die Straße Burgerfeld gesperrt werden. Durch das derzeit hohe Verkehrsaufkommen besteht ein höheres Unfallrisiko, da LKW’s auf den Gehsteig ausweichen würden.
  • In der Bahnhofstraße sind die Halteverbote zu überprüfen.
  • Die neuinstallierten LED Leuchten gegenüber vom Adam-Stadel sollen bitte dahingehend überprüft werden, ob sie angeschlossen sind. Es befinden sich keine ID-Nummern auf den Lampen.
  • Der Kreisverkehr beim Gienger sollte neu / anders gestaltet werden. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob hier z.B. eine 4er Gruppe Bäume gepflanzt werden könne. Es wird gebeten, dass das Bauhofteam mit Tiefbau und Herrn Ferres vom Landratsamt Ebersberg sich hierzu besprechen. 

Datenstand vom 04.03.2024 14:55 Uhr