Datum: 21.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:41 Uhr bis 22:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.07.2023
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.07.2023
2.3 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 10.08.2023
3 Grundsatzbeschluss zur Zukunft des Hallen-/Lehrschwimmbadbetriebes in Markt Schwaben Beratung und Beschlussfassung
4 Ersatzneubau Hallenbad; Antrag auf FAG-Förderung nach Art. 10 BayFAG Beratung und Beschlussfassung
5 Sportpark Markt Schwaben; Ersatzneubau Kunstrasenspielfeld; Antrag auf FAG-Förderung nach Art. 10 BayFAG Beratung und Beschlussfassung
6 Sportpark Markt Schwaben; Sanierung Allwetterplatz; Antrag auf FAG-Förderung nach Art. 10 BayFAG Beratung und Beschlussfassung
7 Blätter im Wind - Neue Form der Urnenerdbestattung Beratung und Beschlussfassung
8 Vollzug des Hinweisgeberschutzgesetzes; Einrichtung von Meldestellen nach Bayerischem Landesrecht; Beratung und Beschlussfassung
9 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.07.2023 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.07.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.07.2023 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Finanzen
Haushaltskonsolidierungskonzept; 9. Fortschreibung 13.07.2023
Der Marktgemeinderat beschließt die 9. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit Datum vom 13.07.2023 zum 31.07.2023 auf Grundlage des 10-Punkte-Katalogs des Bayerischen Staats­ministeriums der Finanzen und für Heimat. Der Beschluss des Markgemeinderates sowie die 9. Fortschreibung sind dem Landratsamt in Ebersberg bis zum 31.07.2023 zu übermitteln.

Vorratsbeschluss - Auftragsvergabe der technischen und elektronischen Ausrüstung des RÜ 9
Das Gremium erteilt der Verwaltung den Auftrag, um unnötige Zeit zu vermeiden, die Vergabe der technischen und elektronischen Ausrüstung des RÜ 9 an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen, insofern eine Kostenerhöhung nicht mehr als maximal 20 % über der Kostenberechnung liegt.

Neubau Kommunales Schulzentrum

Vergabe Werkraumbecken
Das Gremium beauftragt die Verwaltung, den Auftrag für die Werkraumbecken an OHS Praktikerwelt in Höhe von brutto 17.796,45 € zu vergeben.

Nachtrag Gewerk Freianlagen
Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag der Hallertauer in Höhe von brutto 31.381,86 €.

Vergabe Abbruch Schulcontainer
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Auftrag für das Gewerk Abbruch Schulcontainer an AWR Abbruch GmbH in Höhe von brutto 26.823,54 € zu vergeben.

Genehmigung diverser Nachträge

Fa. Daume – Gewerk Heizung / Sanitär
Nachtrag 33 – Regulierventile TW/FBH
geprüft in Höhe von 2.247,36 € brutto


Fa. Hamberger – Gewerk Sportboden
Nachtrag 04 - Restarbeiten
geprüft in Höhe von 1.438,77 € brutto
Der Marktgemeinderat genehmigt die oben aufgeführten Nachträge.



 

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.07.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2.3. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 10.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö 2.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 10.08.2023 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Ersatzbeschaffung eines Elektrotransporters mit Sammelbehälter für den Bauhof
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt die Anschaffung eines neuen Elektrotransporters mit Sammelbehälter gemäß Angebot der Fa. MAT GmbH aus Waldkraiburg zu einem Kaufpreis von 54.984,85 €. Der alte Elektrotransporter mit dem amtl. Kennzeichen EBE-BB 605 ist nach der Neuanschaffung auf dem freien Markt zum Verkauf anzubieten. 

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben

Nachträge Heizung Sanitär
Das Gremium genehmigt die Nachträge 35 und 42 der Fa. Daume in Höhe von brutto 242.971,41 €. Der Nachtrag 37 wird erneut geprüft und in der nächsten Sitzung vorgelegt.

Nachträge Freianlagen
Der Marktgemeinderat genehmigt die Nachträge der Firma Hallertauer in Höhe von brutto 42.638,45 €.

Nachträge Betonwerksteinarbeiten
Das Gremium genehmigt die Nachträge 3 – 6 der Fa. Hans + Richard Koch in Höhe von brutto 20.956,14 €.

Nachtrag Prallwandverkleidung
Das Gremium genehmigt den Nachtrag 2 der Fa. RIES Akustik-Innenausbau GmbH in Höhe von brutto 4.542,47 €.

Nachtrag Malerarbeiten
Das Gremium nimmt den Nachtrag 3 zur Kenntnis und genehmigt den Nachtrag 2 der Fa. Hirsch GmbH in Höhe von brutto 39.356,28 €.

Nachtrag Oberboden Linoleum
Das Gremium genehmigt den Nachtrag 6 der Fa. Wildenauer in Höhe von brutto 8.529,48 € vorbehaltlich der Bestätigung der Verträglichkeit des Materials sowie der Prüfung einer alternativen Ausführung aus Linoleum.


Nachträge Gebäudeautomation
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. KR-Systemtechnik GmbH vorbehaltlich der Panelprüfung in Höhe von brutto 49.922,92 €.

Nachträge Elektro
Beschlussvorschlag 1: Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 19.210,71 €. Beschlussvorschlag 2: Das Gremium genehmigt die Ergänzungsvereinbarung mit der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 357.000,00 €.

Genehmigung diverser Nachträge
Der Haupt- und Bauausschuss genehmigt den Nachtrag der Fa. Bernegger in Höhe von 11.578,71 € brutto.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 10.08.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Grundsatzbeschluss zur Zukunft des Hallen-/Lehrschwimmbadbetriebes in Markt Schwaben Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Der Bürgermeister erläutert, dass er aufgrund des großen öffentlichen Interesses den Tagesordnungspunkt vorzieht.

Der Bürgermeister informiert, dass sich im Jahr 2022 eine Arbeitsgruppe – bestehend aus Mitgliedern des Marktgemeinderates und der Rathausverwaltung – gebildet hatte, um sich der Thematik „Zukunft Hallenbad Markt Schwaben“ anzunehmen. 

In einem mehrstufigen Arbeits- und Entscheidungsprozess wurden verschiedenste Varianten erarbeitet, die dann schließlich in einem Zielbild zusammengefasst wurden. Die Arbeitsgruppe und schlussendlich der gesamte Marktgemeinderat haben sich dafür ausgesprochen, dass es auch in Zukunft in Markt Schwaben ein Hallenbad geben soll.

Die Gebäudehülle aus dem Jahre 1981 ist energetisch nicht mehr zeitgemäß und die gesamte Technik nähert sich ihrem Lebenszeitende. Was sich über lange Zeit in eher kleinteiligen Wartungsarbeiten gezeigt hat, bedarf nun weitreichender und kostspieliger Reparaturarbeiten. 

Das Gremium hat sich dafür ausgesprochen, den Bau eines sogenannten Lehrschwimmbades mit voraussichtlichen Baukosten i. H. v. 10 Mio. € an einer geeigneten Stelle zu forcieren. Ein solches Konzept ermöglicht deutlich ausgeweitete Öffnungszeiten und somit eine hochgradige Auslastung der Einrichtung durch Schulsport, Vereine und Schwimmschulen. Das öffentliche Schwimmen für die Bevölkerung, also der „normale“ Badebetrieb, kann über ein passendes Vereinsmodell dargestellt werden.

Ein Lehrschwimmbad bringt im Größenvergleich zu unserem heutigen Hallenbad keinerlei Verschlechterung mit sich. Die Beckenmaße sind mit 12,5 x 25 Metern identisch. 

Der große Vorteil eines Lehrschwimmbades sind die deutlich niedrigeren Betriebskosten im Vergleich zu einem normalen Hallenbad. Modernste Standards der Gebäudeenergetik und hochgradig automatisierte Schwimmbadtechnik wirken sich sehr positiv auf die zukünftigen Betriebskosten aus. 

Mit dem Wissen um den baulichen und technischen Zustand unseres Hallenbades, will der Markt Markt Schwaben einen Plan entwerfen, der im besten Fall ermöglicht, dass 2029 ein neues Bad seinen Betrieb aufnehmen kann. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die höchstmöglichen Förderungen zu identifizieren, entsprechende Förderanträge auszuarbeiten und bei den staatlichen Stellen fristgerecht einzureichen sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, nach Vorliegen eines Förderbescheides Mittel für die nächsten planerischen Schritte im Haushalt 2024 und in der Finanzplanung einzustellen. Sobald verbindliche Rückmeldungen der potenziellen Fördergeber vorliegen, wird über die weiteren Schritte öffentlich beraten und es werden ggf. notwendige Anschlussbeschlüsse gefasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat spricht sich grundsätzlich für den Fortbestand eines Schwimmbades (Hallenbades) zur Sicherstellung des Schwimmunterrichtes in Schule und Verein aus. Nach derzeitiger Sachlage erscheint der Neubau eines Lehrschwimmbades an geeigneter Stelle in Markt Schwaben als sinnvoll. Die Verwaltung wird beauftragt, die höchstmöglichen Förderungen zu identifizieren, entsprechende Förderanträge auszuarbeiten und bei den staatlichen Stellen fristgerecht einzureichen sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, nach Vorliegen eines Förderbescheides Mittel für die nächsten planerischen Schritte im Haushalt 2024 und in der Finanzplanung einzustellen. Sobald verbindliche Rückmeldungen der potenziellen Fördergeber vorliegen, wird über die weiteren Schritte öffentlich beraten und es werden ggf. notwendige Anschlussbeschlüsse gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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4. Ersatzneubau Hallenbad; Antrag auf FAG-Förderung nach Art. 10 BayFAG Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Im Jahr 1981 errichtete der Markt Markt Schwaben ein Hallenbad. Dieses ist stark sanierungs­bedürftig und musste im Juni 2023 aus Kostengründen bereits in Teilbereichen außer Betrieb genommen werden. Eine Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme ist aufgrund des Alters und der benötigten Ressourcen unwirtschaftlich. Eine Schließung ist aus o. g. Gründen unum­gänglich. 

Die Variante Sanierung wurde geprüft, jedoch im Hinblick auf die ebenfalls sanierungs­bedürftige Grundschule (technische und bauliche Verbindung) verworfen. Ein Ersatzneubau an anderer, angrenzender Örtlichkeit soll den Ausfall des Schwimmlehrbetriebes möglichst ausschließen oder kurzhalten. Der Ausfall des Lehrschwimm­betriebes wäre mit enormen zeitlichen und finanziellen Mehraufwendungen verbunden, da die anderen Hallenbäder im Landkreis Ebersberg entweder bereits geschlossen sind oder sich ebenfalls in langwierigen Sanierungsmaßnahmen befinden.

Die Verwaltung erläutert, dass der Markt Markt Schwaben mit seinen 14.500 Bürgerinnen und Bürgern Sitz von zwei Landkreisschulen, einer Mittelschule und einer Grundschule mit insgesamt rund 3.300 Schülerinnen und Schülern ist. Die entsprechende schulaufsichtliche Genehmigung für das Hallenbad liegt vor.

Der Neubau eines Lehrschwimmbades in Markt Schwaben beläuft sich nach erster Kosten­schätzung auf rund 10.000.000 €.

Der Markt erhält seit 2018 Stabilisierungshilfen sowie – als finanzschwache Kommune – für die Erfüllung von Pflichtaufgaben den erhöhten Satz bei staatlichen Fördermitteln i. H. v. 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Ferner wurde am 01.12.2022 der Markt Markt Schwaben in das Förderprogramm für ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept des Freistaats (ISEK) aufgenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die ersten Schritte zum Einstieg in das Projekt „Ersatzneubau eines Lehrschwimmbades“ einzuleiten. In den Haushalt 2024 sollen dementsprechend Mittel für die Erstellung von Machbarkeitsstudien, Standort- und Betriebskonzepten o. Ä. eingestellt werden (im Zusammenspiel mit dem laufenden ISEK-Projekt). Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden FAG-Förderanträge gemäß Art. 10 BayFAG auszuarbeiten und bei den staatlichen Stellen fristgerecht einzureichen sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat ermächtigt und beauftragt die Verwaltung, die ersten Schritte zum Einstieg in das Projekt „Ersatzneubau eines Lehrschwimmbades“ einzuleiten. In den Haushalt 2024 sollen dementsprechend Mittel für die Erstellung von Machbarkeitsstudien, Standort- und Betriebskonzepten o. Ä. eingestellt werden (im Zusammenspiel mit dem laufenden ISEK-Projekt). Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden FAG-Förderanträge gemäß Art. 10 BayFAG auszuarbeiten und bei den staatlichen Stellen fristgerecht einzureichen sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Sportpark Markt Schwaben; Ersatzneubau Kunstrasenspielfeld; Antrag auf FAG-Förderung nach Art. 10 BayFAG Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Im Jahr 1993 errichtete der Markt Markt Schwaben einen Sportpark. Für die 14.500 Bürgerinnen und Bürger stehen zur sportlichen Betätigung folgende Anlagen und Einrichtungen zur Verfügung: ein Stadion mit Rasenspielfeld, acht Sprint- und sechs Rundlaufbahnen, je ein Rasen- und ein Kunstrasen-Spielfeld, ein Allwetterplatz (28 m x 44 m) mit Erdtribüne und Kugelstoßanlage, eine Übungs- und Gymnastikwiese und ein Volleyballplatz. Die schulaufsichtliche Genehmigung für die einzelnen Sportanlagen liegt vor.

Die Verwaltung erläutert, dass der Markt Markt Schwaben Sitz von zwei Landkreisschulen, einer Mittelschule und einer Grundschule mit insgesamt rund 3.300 Schülerinnen und Schülern ist. Mit dem Beginn des Ersatzneubaus der Grund- und Mittelschule im Dezember 2019 entfiel ein Sportplatz im Ortszentrum (Jahnsportplatz) für den Schul- und Breitensport. Die bestehenden Einrichtungen am Sportparkt erfahren somit eine außerordentliche Mehrfachbelegung und Überlastung. Beim Kunstrasenspielfeld sind seit April 2023 die beiden 16er-Bereiche gesperrt und der Allwetterplatz ist ebenfalls nur noch eingeschränkt nutzbar. Ausweichflächen existieren in Markt Schwaben nicht.

Der Ersatzneubau des Kunstrasenspielfeldes am Sportpark Markt Schwaben beläuft sich nach erster Kostenschätzung auf rund 800.000 €.

Der Markt erhält seit 2018 Stabilisierungshilfen sowie – als finanzschwache Kommune – für die Erfüllung von Pflichtaufgaben den erhöhten Satz bei staatlichen Fördermitteln i. H. v. 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. 

Ferner wurde am 01.12.2022 der Markt Markt Schwaben in das Förderprogramm für ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept des Freistaats (ISEK) aufgenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die ersten Schritte zum „Ersatzneubau des Kunstrasenspielfeldes auf dem Gelände des Sportparks Markt Schwaben“ einzuleiten. In den Haushalt 2024 sollen dementsprechend Mittel eingestellt werden (im Zusammenspiel mit dem laufenden ISEK-Projekt). Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden FAG-Förderanträge gemäß Art. 10 BayFAG auszuarbeiten und bei den staatlichen Stellen fristgerecht einzureichen sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat ermächtigt und beauftragt die Verwaltung, die ersten Schritte zum „Ersatzneubau des Kunstrasenspielfeldes auf dem Gelände des Sportparks Markt Schwaben“ einzuleiten. In den Haushalt 2024 sollen dementsprechend Mittel eingestellt werden (im Zusammenspiel mit dem laufenden ISEK-Projekt). Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden FAG-Förderanträge gemäß Art. 10 BayFAG auszuarbeiten und bei den staatlichen Stellen fristgerecht einzureichen sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Sportpark Markt Schwaben; Sanierung Allwetterplatz; Antrag auf FAG-Förderung nach Art. 10 BayFAG Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Im Jahre 1993 errichtete der Markt Markt Schwaben einen Sportpark. Für die 14.500 Bürgerinnen und Bürger stehen zur sportlichen Betätigung folgende Anlagen und Einrichtungen zur Verfügung: ein Stadion mit Rasenspielfeld, acht Sprint- und sechs Rundlaufbahnen, je ein Rasen- und ein Kunstrasen-Spielfeld, ein Allwetterplatz (28 m x 44 m) mit Erdtribüne und Kugelstoßanlage, eine Übungs- und Gymnastikwiese und ein Volleyballplatz. Die schulaufsichtliche Genehmigung für die einzelnen Sportanlagen liegt vor.

Die Verwaltung erläutert, dass der Markt Markt Schwaben Sitz von zwei Landkreisschulen, einer Mittelschule und einer Grundschule mit insgesamt rund 3.300 Schülerinnen und Schülern ist. Mit dem Beginn des Ersatzneubaus der Grund- und Mittelschule im Dezember 2019 entfiel ein Sportplatz im Ortszentrum (Jahnsportplatz) für den Schul- und Breitensport. Die bestehenden Einrichtungen am Sportparkt erfahren somit eine außerordentliche Mehrfachbelegung und Überlastung. Beim Kunstrasenspielfeld sind seit April 2023 die beiden 16er-Bereiche gesperrt und der Allwetterplatz ist ebenfalls nur noch eingeschränkt nutzbar. Ausweichflächen existieren in Markt Schwaben nicht.

Die Sanierung des Allwetterplatzes am Sportpark Markt Schwaben beläuft sich nach erster Kostenschätzung auf rund 150.000 €.

Der Markt erhält seit 2018 Stabilisierungshilfen sowie – als finanzschwache Kommune – für die Erfüllung von Pflichtaufgaben den erhöhten Satz bei staatlichen Fördermitteln i. H. v. 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. 

Ferner wurde am 01.12.2022 der Markt Markt Schwaben in das Förderprogramm für ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept des Freistaats (ISEK) aufgenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die ersten Schritte zur „Sanierung des Allwetterplatzes auf dem Gelände des Sportparks Markt Schwaben“ einzuleiten. In den Haushalt 2024 sollen dementsprechend Mittel eingestellt werden (im Zusammenspiel mit dem laufenden ISEK-Projekt). Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden FAG-Förderanträge gemäß Art. 10 BayFAG auszuarbeiten und bei den staatlichen Stellen fristgerecht einzureichen sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat ermächtigt und beauftragt die Verwaltung, die ersten Schritte zur „Sanierung des Allwetterplatzes auf dem Gelände des Sportparks Markt Schwaben“ einzuleiten. In den Haushalt 2024 sollen dementsprechend Mittel eingestellt werden (im Zusammenspiel mit dem laufenden ISEK-Projekt). Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden FAG-Förderanträge gemäß Art. 10 BayFAG auszuarbeiten und bei den staatlichen Stellen fristgerecht einzureichen sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Blätter im Wind - Neue Form der Urnenerdbestattung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag


Das Projekt „Blätter im Wind“ wurde dem UVSK am 23.03.2023 vorgestellt. Dieser nahm die Vorstellung sehr positiv auf und beauftragte die Verwaltung mit der weiterführenden Planung und der Einholung weitere Informationen bezüglich der Gebühren. 

Allgemeine Beschreibung der neuen Bestattungsform „Blätter im Wind“: 
Angedacht ist eine neue Art der Bestattung für den Gemeindefriedhof. Aktuell gibt es die Erdbestattung in Einzel-/Doppel-/Mehrfachgräbern, Urnenbestattungen in Form von Urnennischen und in der Urnenwand, Teil-/Anonymen Urnengräbern und bereits angelegten Urnengräbern bzw. in Einzel-/Doppel-/Mehrfachgräbern.   

Jedoch gibt es mittlerweile zu den bereits bekannten Bestattungen neue Möglichkeiten, die nicht nur die Bedürfnisse der Angehörigen erfüllen, sondern auch dem Friedhof einen neuen, frischen und moderneren optischen Touch geben. Ein Friedhof ist nicht nur ein Ort zum Trauern, sondern sollte auch ein Ort der Begegnung, des Ankommens und der Entspannung sein, an dem man einen geliebten Menschen besuchen kann. Viele Städte planen, bzw. haben bereits das Konzept des Friedhofs als lebendigen Ort umgesetzt. Durch eine Mischung aus Tradition, Natur und moderne Gestaltung kann eine ansprechende und vor allem moderne Optik geschaffen werden. Mit der Urnengemeinschaftsanlage „Blätter im Wind“ könnte man diese Wünsche in einem Projekt vereinen, eine neue Art der Bestattung anbieten und den Friedhof somit lebendiger und optisch ansprechender gestalten. Dies würde auch zu den Wünschen der Angehörigen und dem derzeitigen Wandel der Bestattungen in Form von überwiegender Urnenbestattung an Stelle von Erdbestattungen entsprechen.

Das vorliegende Angebot beläuft sich auf eine Konstruktion mit 3 Steinsäulen in Höhe von 3,5 Meter, die mit Edelstahlrohre verbunden und an denen 30 Glasblätter angebracht werden. Theoretisch könnte jedes Glasblatt mit zwei Plätzen belegt werden. Daher würde die Anlage für mindestens 30 und maximal 60 Beerdigungen Platz bieten. Erfahrungswerte zeigen, dass durchschnittlich 45 Bestattungen in einer solchen Anlage durchgeführt werden. Die Steinsäulen, Edelstahlrohre und Blätter können ganz individuell und nach unseren Wünschen angebracht und ohne Probleme beliebig erweitert werden.  Die Errichtung dauert in der Regel nicht länger als 3 Werktage und wird direkt vor Ort individuell und in Absprache mit der Friedhofsverwaltung angebracht.

Die Urnen werden im Boden direkt unter den ausgewählten Blättern bestattet. Die Laufzeit beträgt – wie in der Friedhofsordnung festgesetzt – 15 Jahre. Bei der Auflösung entsteht kein zusätzlicher Aufwand für die Angehörigen. Diese haben nach der Auflösung selbstverständlich das Recht, ihr erworbenes Blatt mit nach Hause zu nehmen. Somit haben Angehörige auch nach der Auflösung einen Weg die Verbindung zu den Verstorbenen zu behalten.
Zudem haben die Angehörigen die Möglichkeit durch kleine Vasen und Laternen für Grablichter, welche direkt neben das Glasblatt angebracht werden, einen persönlichen Akzent zu setzen. Jedes Blatt ist handgemacht und einmalig – gerne können bei der Herstellung Wünsche und Anregungen berücksichtigt werden. Es können Namen, Geburts- und Sterbedaten, kleine Sprüche und sogar Bilder aufgemalt und angebracht werden.
Durch die offene Gestaltung, die Farben und (je nach Einsatz der Laternen) des Lichts entsteht somit ein lebendiges, modernes und sich in die Natur einfügendes Gebilde, welches den Friedhof ansprechender gestalten würde. 
Die Urnengemeinschaftsanlage verkörpert natürlich auch die klassische christliche Allegorie und die Vergänglichkeit jeden Lebens, doch überdauern die Glasblätter auch den längsten Winter in strahlenden Farben. 

Die bisher freie Rasenfläche in Teil III würde dem Projekt einen geeigneten Platz bieten, welches durch den Lichteinfall und die offene Fläche noch besser zur Geltung kommen würde. Benötigt werden zuerst einmal ca. 55-60m² - Erweiterung möglich. Zur Veranschaulichung finden Sie anbei Bilder des Friedhofs in Kempten. Dort gibt es die Blätter im Wind schon seit 2014. Mittlerweile wurde die Anlage über die Jahre mit mittlerweile fast 400 Blättern erweitert, was deutlich zeigt, dass diese neue Art der Urnengemeinschaftsanlage sehr gut angenommen und nachgefragt ist.

Information Abteilung Finanzen
Nach § 12 KommHV i.V.m. VVKommHV zu § 12 Nr.2 zählt das Bestattungswesen zu den kostenrechnenden Einrichtungen und ist nach Art. 7 GO eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis des Marktes Markt Schwaben.
An dieser Stelle ist die Kommune gemäß Art. 8 KAG i.V.m. Art. 62 GO verpflichtet kostendeckende Gebühren zu erheben. Gebühren werden alle 4 Jahre neu kalkuliert.
Zum 01.01.2021 beschloss der MGR eine Gebührenanpassung, somit hat eine Neukalkulation zum 01.01.2025 zu erfolgen.
Die Bestattungsform „Blätter im Wind“ wird nach Umsetzung entsprechend eines Urnen-Grabes behandelt. Nach Prüfung der Verwaltung, werden keine Mehrkosten zu den aktuell bestehenden Urnen-Gräbern entstehenden.

Der Marktgemeinderat beendet die Beratung ohne Beschlussfassung und verweist die Verwaltung auf die Erstellung eines Gesamtkonzepts für den Friedhof unter Würdigung der veränderten Bestattungsformen. 

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8. Vollzug des Hinweisgeberschutzgesetzes; Einrichtung von Meldestellen nach Bayerischem Landesrecht; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) des Bundes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht insbesondere vor, dass Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten sogenannte interne Meldestellen einrichten müssen. Da es dem Bund nach Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG jedoch nicht erlaubt ist, den Gemeinden und Gemeindeverbänden unmittelbar Aufgaben zu übertragen, ist in § 12 Abs.1 Satz 4 HinSchG geregelt, dass für Gemeinden und Gemeindeverbände sowie kommunale Unternehmen die Pflicht zur Einrichtungen interner Meldestellen nur nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts gilt. 
Der Bayerische Landtag hat sich deshalb im Zuge der aktuellen Änderungen des Kommunalrechts auch mit einer entsprechenden Umsetzung in bayerisches Landesrecht befasst und am 19. Juli 2023 beschlossen, die Einrichtung interner Meldestellen durch einen neuen Art. 56 Abs. 4 GO bzw. Art. 97 zu regeln. Danach gilt für den Markt Markt Schwaben Folgendes:

Für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern mit mindestens 50 Beschäftigten besteht eine Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle. Der Markt Markt Schwaben hat jedoch nach Art. 56 Abs. 4 Satz 3 GO die Möglichkeit, eine geeignete staatlich interne Meldestelle im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration mit den Aufgaben der internen Meldestelle zu betrauen. Geeignete staatliche Meldestellen ist das staatliche Landratsamt. Für die Betrauung fallen keine Kosten an. Für uns besteht ferner die Pflicht, klare und leicht zugängliche Informationen über die Nutzung der internen Meldestelle bereitzustellen und Anreize dafür zu schaffen, dass sich hinweisgebende Personen vor einer Meldung an eine externe Meldestelle zunächst an die interne Meldestelle wenden (vgl. § 7 Abs. 3 HinSchG). 

Die Regelungen traten am 1. August 2023 in Kraft. Es gilt das Gesetz zeitnah umzusetzen, da ab 1. Dezember 2023 ein Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle bußgeldbewehrt ist (vgl. § 40 Abs. 2 Nr. 2, § 42 Abs. 2 HinSchG).

Es soll daher das staatliche Landratsamt als Teil des Staatsaufbaus seitens des Marktes Markt Schwaben betraut werden. Welche Stelle im Landratsamt konkret dafür zuständig ist, wird im Rahmen der Organisationshoheit des Kreises erst noch festgelegt, daher sieht die Rechtsaufsicht als Adressaten für die Beauftragung das Landratsamt generell.

Nach der Einschätzung der Rechtsaufsichtbehörde handelt es sich bei dieser Entscheidung nicht um eine laufende Angelegenheit (Art. 37 GO), sondern um eine nach außen wirkende einmalige Umsetzung gesetzlicher Vorgaben von grundlegender Bedeutung. Betroffen ist die Organisationshoheit, die im Selbstverwaltungsrecht verankert ist. Da es keine Übertragung der Aufgaben innerhalb der eigenen Verwaltung durch den ersten Bürgermeister ist, sondern eine Übertragung, die aus dem ihm unterstellten Personal heraus wirkt und sogar den Hoheitsbereich der Marktgemeinde verlässt, ist diese Verfügung auch nicht wie eine Änderung im Organigramm oder Geschäftsverteilungsplan zu sehen.

Die Entscheidung, diese gesetzliche Vorgabe nicht im eigenen Haus anzusiedeln, sondern extern durch das Landratsamt, ist daher vom Marktgemeinderat zu treffen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung zum Vollzug des Hinweisgeberschutzgesetzes und beschließt nach Art. 56 Abs. 4 Satz 3 GO das staatliche Landratsamt Ebersberg mit den Aufgaben der internen Meldestelle zu betrauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dritter Bürgermeister Raphael Brandes war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

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9. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö 9

Sachvortrag

Unterbindung Sylvester-Feuerwerk 2023/2024
Marktgemeinderat Dr. Weikel bittet das Ordnungsamt um Prüfung, welche Möglichkeiten bestünden, um das kommende Sylvester-Feuerwerk 2023/2024 unterbinden lassen zu können. 

Umleitung Geltinger Straße bzgl. Asphaltfeinschicht
Marktgemeinderat Hoser erkundigt sich nach dem Fertigstellungstermin der Asphalt-Feinschicht auf der Geltinger Straße. Bürgermeister Stolze informiert, dass diese am 22.09.2023 erfolgen wird.

Räumung der Drainagen beim Allwetterplatz am Sportpark
Marktgemeinderat Hoser bittet das Gebäudemanagement um Veranlassung der Räumung der Drainagen beim Allwetterplatz am Sportpark.

Pflanzenabfälle im Weiher am Sportpark
Marktgemeinderat Kabisch bittet den Bauhof um Beseitigung des Pflanzenabfalls im Weiher am Sportpark.

Straßenfreischnitt Bürgermeister-Strobl-Straße
Marktgemeinderat Korda bittet um Ausführung des Straßenfreischnitts in der Bügermeister-Strobl-Straße. 

Marktgemeinderat Vorburg verlässt um 21:34 Uhr die Sitzung. 

Datenstand vom 11.10.2023 17:02 Uhr