Datum: 28.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Wohnmobilstellplatz im Sportpark - Weiteres Vorgehen Beratung und Beschlussfassung
3 Finanzen Caritas-Zentrum Ebersberg - Zuschussantrag für das Jahr 2021 Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag: Geschwindigkeitsreduzierung St 2080 außerorts Beratung und Beschlussfassung
5 Parkraummanagement
5.1 Parkraummanagement - Rathaus Beratung und Beschlussfassung
5.2 Parkraummanagement - Ortsmitte Erweiterung PSA Beratung und Beschlussfassung
5.3 Parkraummanagement - Bahnhof Sachstandsinformation
6 Finsinger Straße - fehlender Gehweg Beratung und Beschlussfassung
7 Aufstellung von Verkaufsautomaten auf öffentlichem Grund Beratung und Beschlussfassung
8 Sachstand ISEK - Schulzentrum Sachstandsinformation
9 Parkproblematik Bahnhofstraße Haus Nr. 47 Beratung und Beschlussfassung
10 Wiegenfeldring - Parksituation Sachstandsinformation
11 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest.

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2. Wohnmobilstellplatz im Sportpark - Weiteres Vorgehen Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.03.2022 die Bereitstellung eines zunächst kostenfreien Wohnmobilstellplatzes im Sportpark beschlossen. Nach einer Erprobungsphase soll der Platz allerdings gebührenpflichtig werden. Die Mittel für einen Parkscheinautomaten wurden wie beschlossen im Haushalt 2023 eingeplant. 

Die Umsetzung in der einfachsten Form erfolgte bereits zum April 2023, indem die Fläche mit entsprechender Beschilderung ausschließlich auf Wohnmobile beschränkt wurde. Eine Benutzungsordnung wurde erarbeitet und zusammen mit einer sogenannten Highlight Tafel vor Ort angebracht. Zudem wurde eine Feedbackbox aufgestellt. 
Nachdem der Platz nun seit einigen Monaten zur Verfügung steht, wurden zum einen die Erfahrungen aus dem Rathaus sowie von den im Sportpark tätigen Mitarbeitenden abgefragt und auch Rückmeldungen von Wohnmobilisten betrachtet.
Generell gab es ausschließlich positive und zufriedene Rückmeldungen. Es kam zu keinen Problemen mit Lärm, Polizei oder mit Müllablagerungen. Es wurde lediglich festgestellt, dass die drei installierten Mülleimer zur Leerung (Mo und Fr) immer sehr voll waren. Das kann aber auch seine Ursache in den direkt in den Nachbarbuchten aufgestellten Lagercontainern und –flächen der Firma Wadle Bauunternehmungen (Parkbucht 2 und 3) haben.  Es gab einige Online-Rückmeldungen von Wohnmobilisten, die sich alle positiv geäußert haben. Mehrfach wurde hervorgehoben, wie toll es ist, so einen Platz überhaupt zu haben - vor allem kostenfrei - und dass auch die Lage gut ist (Weiher, Pizzeria). Es wurde jedoch mehrfach der Wunsch nach einer Ver- und Entsorgung geäußert, wofür die Leute auch bereit sind zu zahlen. 

Im Beschluss von März 2022 wurde die Verwaltung auch beauftragt, die Machbarkeit einer E-Ladesäule zu prüfen. Da es aktuell kaum E-Wohnmobile gibt und die Technik derzeit noch in der Entwicklung ist, wurde diese Thematik von der Verwaltung zunächst zurückgestellt. Gleichzeitig wird die Entwicklung weiter beobachten und das Thema ggfs. wieder dem Gremium vorlegen. 

Um den Parkplatz nun wie beschlossen ab 01.01.2024 kostenpflichtig zur Verfügung stellen zu können, ist zunächst die Errichtung eines Parkscheinautomaten erforderlich. Da es bereits in der Ortsmitte Parkscheinautomaten mit Solar gibt, die mit dieser Stromversorgung störungsfrei im Einsatz sind, ist vorgesehen, auch im Sportpark ein solarbetriebenes Modell aufzustellen. Auch ist nicht vorgesehen, einen anderen Anbieter zu suchen, sondern auch diesen Automaten von der Firma Flowbird zu kaufen. Die Lieferzeit beläuft sich nach Auskunft der Firma Flowbird derzeit auf ca. 12 – 14 Wochen. Die Fundamentsockel kann – wie schon in der Ortsmitte - der Bauhof gießen, die Beschilderung ist anzupassen und aufzustellen.
Seitens der Verwaltung ist die Parkgebührenverordnung anzupassen bzw. eine neue Verordnung zu erstellen. 
Die Gebühren für ein Tagesticket variieren üblicherweise je nach Angebot vor Ort (z.B. Ver- und Entsorgung) Eine rechtliche Vorgabe über die Höhe der Parkgebühren existiert nicht, die Erfahrung bzw. Nachfragen bei andere Kommunen hat uns zu folgendem Vorschlag gebracht: 

Tagessatz
Frisch-wasser
Strom
Grauwasser-entsorgung
Schwarzwasser-entsorgung
WLAN
8,00 €
10,00 €
15,00 €

Die Müllentsorgung ist bei jedem Tagessatz inkludiert. 
Es gibt verschiedene Möglichkeiten auf dem Markt, wie an Wohnmobilstellplätzen Frischwasserversorgung, Strom und die Schwarzwasserentsorgung bereitgestellt werden kann. Für den Bezug von Frischwasser reicht theoretisch ein öffentlicher Wasserhahn – die Bezugsmenge und vor allem, WER Wasser bezieht, kann so aber nicht kontrolliert werden. Gleiches gilt für die Schwarzwasserentsorgung, die über ein einfaches Fallrohr möglich wäre.
Üblicherweise werden Versorgungssäulen installiert, die mittels Entrichtung einer Gebühr aktiviert werden. Zur Vorstellung wird in der Sitzung ein kleiner digitaler Einblick über solche Systeme gegeben. Je nach Tagessatz sollte noch eine Gebühr für die jeweilige Leistung anfallen, zwingend sollte jedoch eine Drosselung stattfinden, z. B. max. 100 Liter Frischwasser oder 2 kWh Strom.

Das Sachgebiet Tiefbau teilte mit, dass für den Containerplatz der Firma Wadle bereits ein Strom- und Wasseranschluss verlegt wurden. Hier ist der Wohnmobilstellplatz nur mit anzuschließen. Ein Mischwasserkanal ist unmittelbar in der Nähe. 

Die Verwaltung schlägt folgendes vor:
Der Tagessatz wird auf 10,00 € festgelegt, inkl. Müll- und Grauwasserentsorgung. Grauwasserentsorgung wird über eine Ablaufrinne im Parkplatz realisiert. Der Frischwasserzugang wird mittels Säule realisiert. An der Säule ist eine Gebühr von 1,00 €/100 Liter zu entrichten. Ebenso ist für Strom an der Säule zusätzlich zu zahlen um auch eine Nutzung von Klima- und Heizgeräten zu unterbinden. Hier sollte die Gebühr bei 1,00 €/2 kWh liegen. 

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss spricht sich für den Vollausbau des Wohnmobilstellplatzes im Sportpark aus. Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € sind im Haushalt 2024 einzustellen. Die Verwaltung wird vor einer Umsetzung beauftragt, die konkreten Kosten für eine Kombisäule und auch Einzellösungen zu ermitteln und dem UVSK zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Finanzen Caritas-Zentrum Ebersberg - Zuschussantrag für das Jahr 2021 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Aufgrund fehlender Rückmeldung wird der Tagesordnungspunkt am Sitzungstag vom Bürger­meister zurückgestellt und voraussichtlich in einer der folgenden Sitzungen behandelt.

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4. Antrag: Geschwindigkeitsreduzierung St 2080 außerorts Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Am 19.09.2023 erreichte die Verwaltung ein Schreiben von den Anwohnern der Hubertusstraße. In diesem Schreiben, das als Anlage beigefügt ist, wird erneut gefordert, die Staatsstraße 2080 von der Ortsgrenze Markt Schwaben bis zur Löffelmühle auf eine Geschwindigkeit von 70 km/h zu begrenzen. 

Da die Anordnungen für eine Staatsstraße vom Landratsamt Ebersberg getroffen werden, ist der Verwaltung nicht genau bekannt, wann die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben wurde und somit in diesem Bereich 100 km/h erlaubt sind. 
Laut Straßenakte hat die Verwaltung erstmals im Jahr 2018 die Wiedereinführung der früher vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert. Das Landratsamt teilte damals mit, dass die Unfallkommission die Entfernung beschlossen hat. Die Begrenzung bestand aufgrund der Bushaltestelle. Da sich aber die verkehrsrechtlichen Grundregelungen geändert hatten, reichte das Vorhandensein einer Bushaltestelle alleine nicht mehr als Begründung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus. Zumal nach § 45 Abs. 9 StVO eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur dann möglich ist, wenn dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Die St 2080 hat einen übersichtlichen Straßenverlauf und die Einfahrten haben eine ausreichende Sicht auf die St2080. Auch konnten keine vermehrten Wildunfälle oder generell Unfälle festgestellt werden. Zusätzlich führte das Landratsamt zu den anderen Ein- und Ausfahrtsstraßen und deren Geschwindigkeitsbeschränkungen aus:
St 2332 (Isener Straße):
Hier werden Grundstücke direkt über die St 2332 erschlossen
St 2080 (Erdinger Straße):
Hier ist die Sicht aus dem Sägmühlenweg sehr schlecht. Außerdem müssen die Verkehrsteilnehmer mit mäßiger Geschwindigkeit an die Bahnunterführung mit Minderbreite und Vorrangregelung herangeführt werden
EBE 18 (Finsinger Straße):
Hier gilt zunächst die Regelgeschwindigkeit von 100 km/h. Sie wird dann beim Anwesen Hechtl herabgesetzt, da auch hier die Grundstücke direkt über die EBE 18 erschlossen werden.
St 2332 (Geltinger Straße):
Auch hier werden die Anwesen der Splittersiedlung direkt über die St 2332 erschlossen. Außerdem ist die Sichtweite beim Ausfahren aus der FTO nicht ausreichend.
St 2081 (Anzinger Straße):
Hier ist die Sicht aus der Südlichen Zufahrt nach Boden sehr schlecht. Die Begrenzung könnte nach der Zufahrt nach Ried wieder aufgehoben werden. Es macht jedoch keinen Sinn, dass Verkehrsteilnehmer dann wieder beschleunigen um kurz darauf bei der Ortstafel von Markt Schwaben wieder abzubremsen.

Im Jahr 2021 hat Bürgermeister Stolze erneut beim Landratsamt die Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbegrenzung beantragt. Das Landratsamt hat daraufhin zunächst festgestellt, dass sich weder die Rechtslage noch die örtliche Situation seit der Prüfung im Jahr 2018 geändert hat. Trotzdem wurde eine Stellungnahme der Polizei vor allem mit Blick auf die aktuellen Unfallzahlen eingeholt. Auch die Polizei sah keine Begründung für die Einführung einer Geschwindigkeitsreduzierung. Es gab aus Sicht der Polizei keinerlei Verschlechterung auf der Straße. Die stattgefundenen Unfälle hatten keinen Geschwindigkeitsbezug. Schließlich stellte das Landratsamt nochmals ausdrücklich fest, dass Beinahe-Unfälle keine Grundlage für eine verkehrsrechtliche Bewertung sind. 

Nun liegt erneut ein Antrag der Anwohner auf Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbegrenzung vor. Begründet wird dies mit Unübersichtlichkeit der Strecke, ausfahrenden Landmaschinen aus den landwirtschaftlichen Grundstücken, Beinahe-Unfällen, vermehrten Wildunfällen und einer gestiegenen Angst, da es auf der Anzinger Straße einen tödlichen Unfall gab.

Zu erwähnen ist, dass im Rahmen des laufenden ISEK-Projektes sich auch das „Verkehrs-Büro“ Schlothauer & Wauer mit dieser Thematik befasst hat.
In seiner ersten Einschätzung kommt das Büro zu dem Ergebnis, dass eine Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbegrenzung Sinn macht. Auf allen anderen Einfallstraßen gelten bereits entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss nimmt von dem Antrag und dem Sachvortrag Kenntnis. Er beauftragt Bürgermeister Stolze bei den zuständigen Stellen/Behörden alles im Bereich des Möglichen zu unternehmen, um eine Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h auf der St 2080 außerort zwischen dem Ortsausgang Markt Schwaben und der Löffelmühle zu erreichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Parkraummanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö 5
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5.1. Parkraummanagement - Rathaus Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5.1

Sachvortrag

In der Sitzung am 22.06.2023 hat der UVSK über die Erweiterung der Parkscheinpflicht und das Parkkonzept gesprochen. Es wurde beschlossen, unter anderem die Errichtung von Parkscheinautomaten rund um das Rathaus zu prüfen. 

Eine Erweiterung der Parkscheinpflicht am Rathaus ist relativ einfach zu realisieren. Der Schlossgraben umfasst im unteren Bereich 29 Parkplätze und oben am Maibaum 17 Parkplätze sowie 6 Längsparkplätze in der Zufahrt zum Maibaum. Der Bereich der E-Parkplätze und Dauerparkkarteninhaber wird natürlich von der Parkscheinpflicht ausgenommen. Die Beschilderung an der Einfahrt ist entsprechend anzupassen. Es ist lediglich das Zusatzzeichen zu ändern. 

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 23.02.2016 ist die Parkdauer im Schlossgraben derzeit auf Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt. Diese sollte auch bei Einführung einer Parkscheinpflicht übernommen werden. 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufstellung von zwei Parkscheinautomaten ausreichend - einer neben dem Maibaum und der andere auf dem unteren Parkplatz am Treppenaufgang. Aufgrund der Einheitlichkeit und auch der gleichen Bedienbarkeit der Automaten sollte das gleiche Automatenmodell wie in der Ortsmitte (Firma Flowbird) aufgestellt werden. Die Automaten können solarbetrieben werden, die Bezahlung ist mit Karten-, Barzahlung und Handyparken möglich. Die Fundamente sind wieder vom Bauhof zu erstellen. Aufgrund der Nähe zur Ortsmitte sollten die Gebühren aus Sicht der Verwaltung analog zu denen der Ortsmitte sein. Die Parkgebührenverordnung ist entsprechend anzupassen.

Zwei Parkscheinautomaten kosten ca. 9.600,00 €. Die Fundamenterstellung durch den Bauhof verursacht Kosten von ca. 4.000 €. Die Verkehrszeichen kosten ca. 180,00 €.

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, das Parken im Schlossgraben gebührenpflichtig zu machen und dafür Parkscheinautomaten aufzustellen. Die Kosten für zwei Parkscheinautomaten sind im Haushalt 2024 einzustellen. Die Gebührenpflicht besteht Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr, die Höhe der Gebühren ist analog zur Ortsmitte (bis 10 Minuten Gebührenfrei, bis 60 Minuten 0,50 €, bis 90 Minuten 1,00 €, bis 120 Minuten Höchstparkdauer 1,50 €). 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Grundsatzbeschluss zur Parkdauer in Markt Schwaben dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen mit dem Ziel, die Parkdauer je nach Standort möglicherweise zu erweitern.
Die Parkgebührenverordnung ist anschließend anzupassen und dem Marktgemeinderat rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5.2. Parkraummanagement - Ortsmitte Erweiterung PSA Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5.2

Sachvortrag

In der Sitzung am 22.06.2023 hat der UVSK über die Erweiterung der Parkscheinpflicht und das Parkkonzept gesprochen. Es wurde beschlossen unter anderem zu prüfen, ob die bestehende Parkscheinpflicht in der Ortsmitte erweitert werden kann. 

Die bestehende Parkscheinpflicht kann aus Sicht der Verwaltung in folgende Richtungen erweitert werden: 
  1. Erdinger Straße bis Schützenstraße
Ca. 12 Parkplätze, es wird ein Parkscheinautomat benötigt
  1. Friedhofsbereich
Ca. 15 Parkplätze auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang und 17 Parkplätze im Hanslmüllerweg, es werden zwei Parkscheinautomaten benötigt.
  1. Schulgasse („Hupferberg“)
Ca. 12 Parkplätze, es wird ein Parkscheinautomat benötigt
  1. Bahnhofstraße (Kreisstraße) bis Einmündung Trappentreustraße, 
Ca. 16 Parkplätze, es werden an der Ostseite zwei Parkscheinautomaten und an der Westseite ein Parkscheinautomat benötigt.

Folgende Bereich sollten aus Sicht der Verwaltung NICHT in die Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten aufgenommen werden: 
  1. Ebersberger Straße
Zwei Parkbuchten (Höhe Haus Nr. 15 und 22); dort stehen jeweils nur 3 – 4 Parkplätze zur Verfügung und jede Parkbucht benötigt einen eigenen Parkscheinautomaten
  1. Herzog-Ludwig-Straße entlang Hallenbad
Bis geklärt ist wie es mit dem Gebäude weitergeht, sollte der Bereich so bestehen bleiben.
  1. Schulgasse/Rektor-Biermeier-Straße
Gemäß Bebauungsplan sind die Parkplätze dem KiGa „Altes Schulhaus“ zugeordnet.
  1. Herzog-Ludwig-Straße zw. Landgerichtsgasse und Bahnhofstraße
Ein Teil der Parkplätze ist auf Privatgrund. Es wäre für die Fahrzeugführer schwierig zu erkennen, in welchem Bereich Parkscheinpflicht besteht und es ist auch mit einer Beschilderung nur schwer übersichtlich darstellbar.
  1. Habererweg bis zur Einmündung Seilergasse
Parkflächen sind auf Privatgrund, dürfen allerdings z. T. öffentlich genutzt werden; es ist jedoch fraglich ob wir Parkgebühren erheben dürfen. 


Aufgrund der Einheitlichkeit und auch der gleichen Bedienbarkeit der Automaten sollte das gleiche Automatenmodell wie in der Ortsmitte (Firma Flowbird) aufgestellt werden. Die Automaten können Solar betrieben werden, die Bezahlung ist mit Kartenzahlung, Barzahlung und Handyparken möglich. Die Fundamente sind wieder vom Bauhof zu erstellen. Aufgrund der Nähe zur Ortsmitte sollten die Gebühren aus Sicht der Verwaltung analog zu denen der Ortsmitte sein. Die Parkgebührenverordnung ist entsprechend anzupassen.
Ebenso wird empfohlen, an den Parkständen die bestehenden Parkzeiten für die Parkscheinpflicht zu übernehmen.
Die Parkscheinautomaten kosten pro Stück ca. 4.800,00 €. Für die Fundamenterstellung durch den Bauhof sind Kosten in Höhe von ca. 2.000 €/Stück zu erwarten.

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss stellt ohne eigene Beschlussfassung fest, dass unter den derzeitigen Gegebenheiten keine Erweiterung mit weiteren Parkscheinautomaten im Bereich der Erdinger Straße, Ebersberger Straße, am Friedhof, Schulgasse und in der Bahnhofstraße sinnvoll ist.

 

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5.3. Parkraummanagement - Bahnhof Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Sachstandsinformation 5.3

Sachvortrag

In der Sitzung am 22.06.2023 hat der UVSK über die Erweiterung der Parkscheinpflicht und das Parkkonzept gesprochen. Dabei wurde auch die Umsetzbarkeit im Bereich rund um den Bahnhof angesprochen. 

In der Anlage ist ein Lageplan des Bahnhofs beigefügt. Die grün gekennzeichneten Parkflächen können problemlos mit Parkscheinpflicht belegt werden. Die orangen Flächen sind ebenfalls im Eigentum der Gemeinde und können gebührenpflichtig werden. Allerdings ist aus Sicht der Verwaltung zu bedenken, dass viele AnwohnerInnen die orangen Flächen mitnutzen.
Grundsätzlich sollte bedacht werden, dass durch Einrichtung gebührenpflichtiger Parkflächen zunehmend Pendler in die Wohngebiete ausweichen werden und den Anwohnerinnen und Anwohnern die eh schon nur in geringer Zahl vorhandenen öffentlichen Parkflächen streitig machen werden. Vor allem ist dies zu erwarten, wenn die grünen Parkflächen kostenpflichtig werden und die orangene Parkflächen kostenfrei bestehen bleiben.
Die türkis eingefärbten Parkplätze auf der östlichen Seite des Bahnhofs liegen vollständig auf Bahngrund. Hier ist im Vorfeld zu klären, ob überhaupt Parkgebühren erhoben werden dürfen. Aufgrund der Erfahrungen mit dem Unternehmen Bahn in anderen Bereichen wird das vermutlich recht zeitaufwändig sein.
Das Park&Ride-Parkhaus darf aufgrund vertraglicher Bindungen bis 2030 nicht mit Parkgebühren belegt werden. 

Die Verwaltung ist derzeit in der Aufbereitung all dieser Bereiche und wird das Thema dem UVSK in einer seiner nächsten Sitzung vorlegen.

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss will hierzu vorerst keine Beschlüsse fällen, sondern zunächst das gesamte Bahnhofsumfeld gründlich analysieren.

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6. Finsinger Straße - fehlender Gehweg Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

In der UVSK Sitzung am 23.03.2023 wurde bereits über das Gutachten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Finsinger Straße Höhe Haus Nr. 20 berichtet. Wegen Einzelheiten wird auf die Unterlagen zur genannten Sitzung verwiesen.
Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Straße verschmälert werden muss, um den Gehweg an der Nordseite weiterführen zu können. Das Landratsamt hatte uns mitgeteilt, dass die Umsetzung und Ausführung von der Gemeinde getätigt werden muss. Dies, obwohl es sich bei der Finsinger Straße um eine Kreisstraße handelt. 
Das Sachgebiet Tiefbau hat mitgeteilt, dass im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen in den nächsten Jahren umfangreiche Baumaßnahmen in der Finsinger Straße vorgenommen werden sollen. In diesem Zuge ist eine dauerhafte Umsetzung der im Gutachten vorgeschlagenen Lösung möglich. Da zu erwarten ist, dass das noch einige Jahre dauern kann, soll die Verschmälerung der Straße bis dahin mit temporären Maßnahmen vorgenommen werden.

Das Provisorium soll mittels Leitschwellen, Markierungen und Piktogrammen umgesetzt werden. Die Straße nur mit Markierungen zu verschmälern, ist nicht ausreichend, da dann der Gehweg nicht ausreichend bzw. gar nicht geschützt wird. Markierungen und auch Niederborde werden – wie die Erfahrung zeigt – ohne zu Zögern von Autofahrenden überfahren, wenn Gegenverkehr entgegenkommt. Aber gerade für Kinder soll dieser Gehweg ja eine Sicherheit auf dem Schulweg bieten.
Die Einfahrtsbereiche in diesem Bereich müssen von den Leitschwellen ausgenommen werden. Die Umsetzung kann vom Bauhof vorgenommen werden, wobei das Anbringen der Piktogramme nur erfolgen kann, wenn es die Temperaturen noch zulassen. Ansonsten erfolgt das Anbringen der Markierung im nächsten Frühjahr. Die Leitschwellen kosten in Summe ca. 4.700,00 €, hinzu kommen die Verkehrszeichen und Piktogramme mit ca. 1.400,00 €.

Beschluss 1

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschluss beschließt, für die Errichtung eines Gehweges in der Finsinger Straße auf Höhe Haus Nr. 20 die Einleitung eines Enteignungsverfahrens  bzgl. des dafür benötigten Grundstückstreifens zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschluss beschließt, in der Finsinger Straße auf Höhe Haus Nr. 20 zur Entstehung eines Gehwegs eine temporäre Fahrbahnverengung mittels Leitschwellen und Markierungen zu errichten. 
Zudem ist beim Landratsamt Ebersberg darauf hinzuwirken, den Verkehrsfluss für ortsauswärts fahrende Fahrzeuge mit Vorrang vor dem Gegenverkehr (VZ 308) zu regeln. Die Geschwindigkeit soll auf 20 km/h im Bereich der Verengung beschränkt werden. Zudem ist die Geschwindigkeit für den ortsauswärtsfahrenden Verkehr bereits ab Einmündung Adalbert-Stifter-Weg auf 30 km/h zu beschränken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

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7. Aufstellung von Verkaufsautomaten auf öffentlichem Grund Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Mit Schreiben vom 23.08.2023 wurde eine Genehmigung zur Aufstellung eines Verkaufsautomaten auf dem Marktplatz beantragt. Es handelt sich dabei um einen mit Strom zu versorgenden Automaten wie man ihn z.B. von Bahnsteigen und zunehmend auch im Straßenbild z.B. bei Metzgereien kennt.
Folgendes Warenangebot soll der vorliegend beantragte Automat anbieten: Schmackhafte Snacks, alkoholfreie Getränke, nützliche Drogerieprodukte und evtl. Vapes (E-Zigaretten).

Grundlage für eine Genehmigung wäre die gemeindliche Sondernutzungssatzung mit der dazugehörigen Gebührensatzung. Danach würden für die beantragte Genehmigung je nach Grundfläche des Automaten eine Gebühr von 20,50 €/m²/Jahr anfallen. Im Rahmen einer möglichen Genehmigung auf öffentlichem Grund muss unbedingt beachtet werden, dass am Aufstellort eine ausreichende Gehwegbreite neben dem Automaten verbleibt. Da solche Automaten Strom benötigen muss ein Stromanschluss vorhanden sein, oder die Möglichkeit vorliegen, diesen von einem Privatgrundstück zu beziehen.

Die Antragstellerin hat sich als Aufstellort den Marktplatz gewünscht, als Alternative wurde die Ebersberger Straße angegeben, ohne konkrete Standorte zu benennen. Grundsätzlich ist zwar am Marktplatz Strom vorhanden, allerdings wird dieser immer nur für Veranstaltungen aktiviert. Wenn am Marktplatz ein Automat steht, müssen und werden die Steckdosen am Marktplatz dauerhaft unter Strom stehen und theoretisch für Jedermann nutzbar sein. Ein Umbau ist nach Angaben unseres Bauhofes nur mit sehr hohen Kosten machbar, eine Abrechnung der Stromkosten ist mit den aktuellen Gegebenheiten nicht möglich. 
Zudem findet auf dem Marktplatz jeden Donnerstag der Wochenmarkt statt, die Aufstellung eines Automaten darf diesen nicht beeinträchtigen. 
Aus diesen Gründen ist der Marktplatz aus Sicht der Verwaltung kein geeigneter Aufstellungsort. Auch ein Standort an der Ebersberger Straße ist aufgrund der geringen Gehwegbreiten und des nicht vorhandenen Stroms nicht umsetzbar.

Bevor die Verwaltung in weitere Gespräche mit der Antragstellerin über mögliche Standorte tritt, wird der UVSK gebeten, grundsätzlich zu entscheiden, ob solche und ähnliche Automaten im Gemeindegebiet aufgestellt werden sollen. Bislang gibt es auf öffentlichem Grund in Markt Schwaben noch keine Verkaufsautomaten. 
Die bereits in Markt Schwaben vorhandenen Automaten oder Selbstbedienungshütten bieten im Gegensatz zum hier beantragten Automaten Produkte aus eigener Produktion (Gemüse, Fleisch, etc.) an und stehen auf Privatgrund. Zumeist haben die Produkte einen Bezug zum Standort oder der näheren Umgebung.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es kaum geeignete Aufstellorte auf öffentlichen Grund. Zumal an den Stellen ein Stromanschluss zur Verfügung stehen muss. Die Stromversorgung muss dann über ein Privatgrundstück erfolgen. Zusätzlich hat die Verwaltung kaum Einfluss auf das Warenangebot, solange es sich nicht um verbotene Produkte handelt.

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss lehnt grundsätzlich die Aufstellung von Verkaufsautomaten auf dem östlichen und westlichen Marktplatz ab. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Sachstand ISEK - Schulzentrum Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Sachstandsinformation 8

Sachvortrag

Im Rahmen des ISEK Verkehrsgutachtens soll auch die Verkehrssituation rund um das neue Schulzentrum begutachtet werden. Aufgrund der nahenden Fertigstellung der Schule soll die ausführende Firma Schlothauer & Wauer dieses Thema vorzeitig bearbeiten. 

Während des Ortsspaziergangs mit den Bürgern ist die Idee aufgekommen, ob nicht eine Buswendeschleife statt der Kiss & Ride Parkplätze im Habererweg geschaffen werden kann. Diese Umsetzung hat die Firma nun geprüft und folgendes mitgeteilt: 
  • Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) ist für eine Wendeschleife, die von Gelenkbussen befahren werden kann, ein äußerer Wendekreisradius von 12,50 m vorzusehen. 
  • Flächenverfügbarkeit ist fraglich – Beeinträchtigung der Gehwege möglich
  • Staugefahr innerhalb der Wendeschleife 
  • Konzentration des Busverkehrs in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs der Grundschule
  • Unterbrechung des Habererweges

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9. Parkproblematik Bahnhofstraße Haus Nr. 47 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Im Rahmen der Verkehrsschau 2015 wurde ein bestehendes Haltverbot in der Bahnhofstraße auf der nördlichen Garageneinfahrt zu Haus Nr. 47 in Richtung Geltinger Straße abgebaut. An dieser Stelle befindet sich ein Seitenstreifen auf dem nun 4 -5 Parkplätze entstanden sind. 
Bereits 2017 wurde von einem Anwohner die Wiedereinführung des Haltverbots beantragt, da nun z. T. die parkenden Fahrzeuge mit der Motorhaube in die Garageneinfahrt hineinragen. Aus diesem Grund hat sich der UVSK erstmals in der Sitzung vom 18.07.2017 mit dieser Thematik befasst. Es wurde der Beschluss gefasst, zunächst probeweise für die Dauer eines halben Jahres Bodenmarkierung südöstlich der Hauseinfahrt aufzubringen. Nachdem die Markierung offensichtlich Erfolg gezeigt hat, hat der UVSK in seiner Sitzung am 27.02.2018 die dauerhafte Markierung beschlossen. 

Seit einigen Monaten meldet sich der Anwohner nun immer wieder bei der Verwaltung und teilt mit, dass parkende Fahrzeuge wieder verstärkt in die Einfahrt ragen und ihm die Ausfahrt erschweren.  Die Markierung ist nach wie vor vorhanden und gut sichtbar, auch wenn diese mittlerweile ergraut ist. Die Verkehrsüberwachung kontrolliert den Bereich rund um den Bahnhof sehr regelmäßig, Verstöße wurden kaum festgestellt. 
Folgende Vorschläge wurden dem Antragsteller bereits unterbreitet: 
  • Den Bordstein auf eigene Kosten absenken lassen. Dieser ist noch im Bereich der Einfahrt hoch und es kann daher möglicherweise der Eindruck entstehen, dass das Parken noch erlaubt ist 
  • Anbringen privater Schilder wie „Einfahrt freihalten“

Bei einem Termin in der Bürgersprechstunde bei Bürgermeister Stolze im August 2023 hat der Antragsteller deutlich gemacht, dass er die o. g. Vorschläge der Verwaltung nicht umsetzen wird. Er hält die Vorschläge für nicht zielführend.
Um eine Lösung herbei zu führen, wurde der Anwohner informiert, dass er die Verstöße selber unter bestimmten Voraussetzungen dokumentieren kann und daraus Verfahren in der Kommunalen Verkehrsüberwachung eröffnet werden können. Ein entsprechendes Informationsblatt wurde ihm ausgehändigt. Bis zur Fertigstellung der Vorlage wurden bislang keine Verstöße eingereicht. 
Gleichzeitig wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, zu prüfen, ob eine Leitschwelle oder Ähnliches als eine Art Überfahrschutz installiert werden kann. In der Alten Bräuhausgasse (östliche Seite) ist eine Wegsperre an den Parkplätzen installiert. Mit dieser Wegsperre sind gute Erfahrungen gemacht worden und seit der Installation wurde diese auch noch nicht beschädigt. Allerdings befindet sich hinter der Wegsperre ein Gehweg und nicht wie im Fall der Bahnhofstraße der Seitenstreifen und die Garagenzufahrt. Dennoch ist es aus Sicht der Verwaltung die einfachste Lösung, die die Behörde umsetzen kann, um die Garageneinfahrt freizuhalten. Die Kosten für eine Wegsperre liegen bei ca. 490,00 €, hinzu kommen die Kosten für die Bauhofmitarbeiter. Sollte sich in der Praxis zeigen, dass die Wegsperre regelmäßig beschädigt wird, ist diese allerdings wieder zu entfernen.

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, in der Bahnhofstraße auf Höhe Haus Nr. 47 auf dem Seitenstreifen eine Wegsperre zu installieren. Bei mehrmaliger Beschädigung innerhalb eines Jahres ist diese wieder zu entfernen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

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10. Wiegenfeldring - Parksituation Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Sachstandsinformation 10

Sachvortrag

In der Sitzung vom 23.03.2023 wurde über die erschwerte Parksituation der Besucher des Fitnessstudios im Wiegenfeldring gesprochen. Zumal immer mehr LKW’s entlang der Straße parken. 
Der Ausschuss hatte sich darauf verständigt, dass geprüft werden soll, ob die genehmigte Nutzungsfläche der Freifläche/Parkfläche, die zu dem Grundstück gehört, durch die Kanalbaufirma in Bezug auf die Größe eingehalten wird. Zudem soll die Thematik der LKW Parkmöglichkeiten und ggfs. eine Überprüfung der Beschilderungen im Gewerbegebiet im Rahmen des Verkehrskonzeptes begutachtet werden. 

Inzwischen liegt die Antwort der Fachabteilung Bauen und Umwelt vor. Dem Fitnessstudio sind in Summe baurechtlich lediglich 13 Stellplätze zugewiesen. Die restliche Fläche steht der Kanalbaufirma zur Verfügung. Diese nutzt ihre Fläche nun als Lagerfläche und hat das Gelände entsprechend eingezäunt. Die Flächen sind dabei korrekt eingehalten, eine Überprüfung vor Ort ist erfolgt.  
Rein rechtlich war die Situation auch vor Einzug dieser Kanalbaufirma nicht anders. Allerdings hatte der vorherige Nutzer die Fläche selber als Parkplatz genutzt, so dass gerade abends und am Wochenende Besucher des Fitnessstudios diese Fläche mitnutzen konnten. 

Der Firma Schlothauer & Wauer wurde am 05.04.2023 die Thematik LKW Parkmöglichkeiten für das Verkehrskonzept übermittelt. 

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11. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö 11

Sachvortrag

Folgende Punkte wurden zur Plakatierung und den Plakatwänden angebracht: 

  • Marktgemeinderat Hr. Dr. Weikel weist daraufhin, dass seit längerer Zeit in der Erdinger Straße/Am Fischergrieß bei der Apotheke ein Wahlplakat der ÖDP aufgehängt ist und damit außerhalb der genehmigten Plakatierungswand. Marktgemeinderat Hr. Stolze stellt fest, dass es sich um Privatgrund handelt und daher die Regeln der Plakatierungsverordnung hier nicht greifen.
  • Marktgemeinderat Hr. Korda teilt mit, dass in der Erdinger Straße ggü. der AOK ein Dreieckständer für den Herbstmarkt um ein Verkehrszeichen des fließenden Verkehrs aufgestellt und nicht zulässig ist.
  • Marktgemeinderat Hr. Widmann findet den Standort für die Wahlplakatwand in der Anzinger Straße nicht optimal. Dieser sollte gegebenenfalls nochmals angepasst werden.
  • Marktgemeinderat Hr. Stolze regt an auch nach den Wahlen einen Teil der Plakatwände stehen zu lassen und als Anschlagstafel zu verwenden.
  • Marktgemeinderat Korda stellt fest, dass die Sicht auf die Plakate in der Münterstraße entlang des P+R Parkhauses oft von größeren Fahrzeugen versperrt ist.
  • Marktgemeinderätin Fr. Dahms findet es eine sehr positive Entwicklung, dass die Plakate in Markt Schwaben wenig zerstört und beschmiert werden.


Frau de Laporte von der Verwaltung teilt mit, dass die vom UVSK gewünscht engmaschige Überwachung in der Ortsmitte für den ruhenden Verkehr im Oktober stattfinden wird. Im Anschluss daran wird eine Auswertung erfolgen und dem UVSK mitgeteilt.

Datenstand vom 04.03.2024 14:57 Uhr