Datum: 09.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 19:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung brandschutztechnische Ertüchtigung und teilweise Nutzungsänderung des bestehenden Pfarrheims Webergasse 1, Fl.Nr. 122/7 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Baugenehmigung Errichtung einer Überdachung der Ladezone Adalbert-Stifter-Weg 40, Fl.Nr. 365 u. 366 Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines Sonnenschutzes über der bestehenden Freischankfläche Marktplatz 22, Flurnr. 35/69, 35/6 Sachstandsinformation
5 Bauleitplanung der Gemeinde Pliening Aufstellung des Bebauungsplans "Gelting - nördlich der Straße Am Tanzfleckl" -1. Änderung- Sachstandsinformation
6 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pliening 2. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Landsham II" Sachstandsinformation
7 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Anzing Flächennutzungsplan -6. Änderung- und Bebauungsplan Nr. 56 für das Gebiet "ehemalige Schlossanlage, ehemaliges Forsthaus u. Bankgebäude" Sachstandsinformation
8 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Poing Bebauungsplan Nr. 55 -5. Änderung- für das Gebiet "Am Bergfeld - W 5, MI, Gemeinbedarf" im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 Sachstandsinformation
9 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Finsing Bebauungsplan Nr. 4 -12. Änderung- für das Gebiet "Neufinsing Süd" Sachstandsinformation
10 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung brandschutztechnische Ertüchtigung und teilweise Nutzungsänderung des bestehenden Pfarrheims Webergasse 1, Fl.Nr. 122/7 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Im Zuge der Arbeiten an der neuen Lüftungsanlage wurden die Fenster erneuert und verschiedene Renovierungsarbeiten im Gebäudeinneren vorgenommen.

Die durch das Büro IBU Brandschutz GmbH & Co. KG festgestellten Mängel am Brandschutz sind in den Planunterlagen berücksichtigt und werden im Zuge der hier beantragten Sanierungsmaßnahme behoben.

Einzelne Räume des Pfarrheim sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden:
Folgende Räume sind betroffen:
  • Pfarrheim, Erdgeschoss: Umnutzung Büro 1 in Clubraum
  • Pfarrheim, Erdgeschoss: Umnutzung Büro 2 in Kleiderbörse
  • Pfarrheim, Erdgeschoss: Umnutzung Büro 3 in Kleiderbörse
  • Die ehemalige Hausmeisterwohnung im Erd- und Obergeschoss östlich (rechts) der Brandwand ist heute von der Flexiblen Jugendhilfe Oberbayern, Diakonie angemietet und genutzt. Die Nutzungsbeschreibung liegt bei. (Anlage Sitzungsvorlage)
Die Änderungen der Nutzungen wurden in den Plänen kenntlich gemacht. 

Es wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung benötigt. Baugenehmigung von 1978 (hier wurde die Errichtung von 20 Stellplätzen auf dem Grundstück gefordert). 
Begründung zum Abweichungsantrag des Planers lautet: 
Das bestehende Pfarrheim ist seit rund 45 Jahren in Benutzung, die Genehmigung ist aus dem Jahr 1978. 

Im Zuge der Sanierung des Brandschutzes wurde festgestellt, dass die Hausmeisterwohnung nun als Beratungsstelle (Büronutzung mit Geschäftszeiten) genutzt wird. Der Grund für die Umnutzung war nach Recherche der mangelnde Schallschutz zwischen Pfarrheim und Hausmeisterwohnung. Für diese Nutzungsänderung wäre eine Genehmigung nötig gewesen, die nie beantragt wurde.

Beim Erstellen der Unterlagen für die Nutzungsänderung ist zusätzlich aufgefallen, dass die aus der Baugenehmigung geforderten Stellplätze nie errichtet wurden. Trotz Nachforschung konnte nicht geklärt werden, warum die Stellplätze nicht gebaut und diese auch nie beanstandet wurden. Da es in den letzten 45 Nutzungsjahren zu keinen wesentlichen Beschwerden bzw. zu untragbaren Zuständen kam, wird nunmehr beantragt, auf die Erstellung dieser Parkplätze zu verzichten.

Die wenigen Veranstaltungen im Pfarrheim finden in der Regel am Abend oder Wochenende statt. Dies ist somit mehrheitlich in den Zeiten nach Geschäftsschluss, in denen genügend öffentliche Stellplätze zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung der älteren Generation an den Nachmittagen erzeugen keinen nennenswerten Parkbedarf.

Als Kompensation für die fehlenden Stellplätze kann angeboten werden, dass an den Eingangsbereichen im Süden und Nord-Westen (Jugend), sowie im Bereich des nördlichen Zuganges zum Pfarrgarten Fahrradstellplätze errichten werden können. 

Beschluss

Für das Vorhaben brandschutztechnische Ertüchtigung und teilweise Nutzungsänderung des bestehenden Pfarrheims wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt sowie die Errichtung von Fahrradstellplätzen begrüßt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer nahm nicht an der Abstimmung teil, da er als Planer für die Bauherren in diesem TOP tätig war.

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3. Antrag auf Baugenehmigung Errichtung einer Überdachung der Ladezone Adalbert-Stifter-Weg 40, Fl.Nr. 365 u. 366 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Grundstück Adalbert-Stifter-Weg 40, Fl.Nrn. 365, 366 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 48 „Gewerbegebiet Nord“.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3. 
Für das Vorhaben wird eine Befreiung vom Bebauungsplan benötigt. 
Es wird eine Befreiung von der Baugrenze benötigt. Durch die Überdachung der Ladezone wird der Bereich zwischen zwei innerhalb der Baugrenze stehenden Hallen überschritten.

Folgende Begründung wurde vom Planer angegeben:
Die Überschreitung der Baugrenze ist aus betrieblichen Gründen erforderlich. Es ist notwendig das Produktionsgut vor verschiedenen Wetterverhältnissen während der Verladetätigkeit zu schützen. Nachbarrechtliche Interessen und öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. 

Für das Vorhaben werden keine zusätzlichen Stellplätze benötigt. 

Beschluss

Dem Antrag auf Baugenehmigung für Errichtung einer Überdachung der Ladezone wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Für die Überschreitung der Baugrenze wird eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 48 „Gewerbegebiet Nord“ erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines Sonnenschutzes über der bestehenden Freischankfläche Marktplatz 22, Flurnr. 35/69, 35/6 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Sachstandsinformation 4

Sachvortrag

Für das genannte Vorhaben wurde am 27.07.2023 ein Bauantrag vom 20.06.2023 beim Landratsamt Ebersberg eingereicht.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Gebäudeklasse 1. Das Grundstück Fl.Nrn. 35/69 u. 35/6 liegt im nicht überplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. 
Mit Schreiben vom 28.09.2023 wurde der Markt aufgefordert, über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Mit Stellungnahme vom 29.09.2023 wurde das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.

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5. Bauleitplanung der Gemeinde Pliening Aufstellung des Bebauungsplans "Gelting - nördlich der Straße Am Tanzfleckl" -1. Änderung- Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening hat am 25.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gelting – nördlich der Straße am Tanzfleckl“ – 1. Änderung beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung. 

Das Plangebiet umfasst zwei Grundstücke und liegt am westlichen Ortsrand des Ortsteils Gelting nördlich der Straße „Am Tanzfleckl“ und westlich der Markt Schwabener Straße. 

Ziel der angestrebten Bebauungsplanänderung in diesem Bereich ist die Herausnahme des im bisherigen Bebauungsplans festgehaltenen faktischen Überschwemmungsgebietes sowie die Festsetzung von weiteren Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen. 

Aktuelle Untersuchungen des Plangebiets haben ergeben, dass entgegen der bisherigen Einzeichnungen im Bebauungsplan die Flächen, bei denen im Falle eines 100-jährigen Hochwassers ein Rückstau von Niederschlagswasser entstehen könnte, überwiegend außerhalb der als Bauflächen ausgewiesenen Bereiche liegen. Darüber hinaus enthält der Bebauungsplan u.a. mit der Festsetzung des Höhenniveaus der Erdgeschosse bereits konkrete Schutzvorgaben.  

Unabhängig davon sollen zur Verdeutlichung des Schutzes vor Starkregenereignissen weitere konkrete Schutzmaßnahmen in die Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommen werden (u.a. Vorgaben zur Unterkellerung).  

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 27.10.2023 zum Planentwurf Stellung zu nehmen.

Die vorliegende Bebauungsplanänderung berührt keine Belange des Marktes Markt Schwaben. Insbesondere sind auch keine Auswirkungen auf die Hochwassersituation in Markt Schwaben ersichtlich, da es sich lediglich um Vorgaben zum Schutz einzelner Bauobjekte handelt. 
Die Verwaltung hat der Gemeinde Pliening daher mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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6. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pliening 2. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Landsham II" Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening hat am 27.10.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Landsham II“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet umfasst ca. 3.400 m² und befindet sich im Westen der Gemeinde Pliening im Ortsteil Landsham, südlich der Kirchheimer Straße (St 2082) und östlich der Gewerbestraße.  

Die im Geltungsbereich der Planänderung liegenden Grundstücke werden derzeit nicht gewerblich genutzt. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich jedoch als gewerbliche Baufläche dargestellt. Auch der bisherige Bebauungsplan „Gewerbegebiet Landsham II“ sieht hier eine gewerbliche Baufläche vor.

Anlass der Planung ist der Antrag der Grundstückseigentümer zur verkehrlichen Erschließung des Bereichs.
Ziel der Planung ist die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche und die Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung. Es handelt sich hierbei um die Erschließung einer bereits im bisherigen Bebauungsplan als gewerbliches Baugrundstück ausgewiesenen Fläche im Innenbereich. Vorgesehen ist auch eine Anpassung der Baugrenzen und Gebäudeoberkanten. Das Plangebiet soll verkehrlich und städtebaulich an bestehende Gewerbeflächen angebunden werden.

Als Art der baulichen Nutzung ist weiterhin ein Gewerbegebiet vorgesehen. Es soll die klassische gewerbliche Nutzung gefördert werden. Nicht zugelassen werden sollen u.a. Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche, eigenständige Lagerplätze mit mehr als 1.000 m² Fläche, Vergnügungsstätten und Tankstellen.

Die in der Entwurfsplanung vorgesehene Straßenverkehrsfläche umfasst den Anschluss des Baugebiets an die bestehende Gewerbestraße.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 29.11.2023 zur beabsichtigten Bebauungsplanänderung Stellung zu nehmen.

Da die Planung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Pliening mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.  

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7. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Anzing Flächennutzungsplan -6. Änderung- und Bebauungsplan Nr. 56 für das Gebiet "ehemalige Schlossanlage, ehemaliges Forsthaus u. Bankgebäude" Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Sachstandsinformation 7

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Anzing hat am 04.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „ehemalige Schlossanlage, ehemaliges Forstgebäude und Bankgebäude“ sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen. 

Das bereits bebaute Plangebiet liegt im Zentrum von Anzing nördlich der Münchener Straße (Kreisstraße EBE 5) zwischen der Högerstraße (St 2081) im Osten und dem Amselweg im Westen. 

Der Bereich liegt überwiegend im nicht überplanten Innenbereich, lediglich der westliche Teil entlang des Amselwegs ist bisher bereits überplant. 

Anlass für die aktuellen Planungen der Gemeinde Anzing ist die Bauanfrage eines Eigentümers zu einem geplanten Wohngebäude.
Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für dieses Vorhaben. Das Plangebiet soll städtebaulich geordnet werden und die gemischt genutzte Baustruktur einschließlich der vorhandenen Hofsituation der angrenzenden Gebäude und der Grünstruktur erhalten bleiben.  
Als Art der Nutzung soll im geänderten Bebauungsplan entsprechend der prägenden Mischnutzung der vorhandenen Bebauung ein Mischgebiet festgesetzt werden. Die heterogene Nutzungsstruktur (Wohnen, Beherbergung, Dienstleistung und Einzelhandel) soll gesichert und gestärkt werden.

Im Flächennutzungsplan ist für das Plangebiet bisher eine Dorfgebietsfläche vorgesehen. 
Zusammen mit der Bebauungsplanänderung soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert und das Plangebiet künftig als Mischgebiet dargestellt werden.

Das Plangebiet ist bereits erschlossen, es werden keine zusätzlichen öffentlichen Verkehrsflächen benötigt. Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr liegt vor.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 27.10.2023 zu den Planentwürfen Stellung zu nehmen.

Da die vorliegenden Planungen keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, hat die Verwaltung der Gemeinde Anzing mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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8. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Poing Bebauungsplan Nr. 55 -5. Änderung- für das Gebiet "Am Bergfeld - W 5, MI, Gemeinbedarf" im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Sachstandsinformation 8

Sachvortrag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Poing hat am 26.07.2022 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 55 „Am Bergfeld – W 5, MI, Gemeinbedarf“ im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 zu ändern. Der geänderte Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB). 

Der Umgriff der Bebauungsplanänderung umfasst drei Teilflächen in den Bauquartieren WA 6, 
WA 7 und WA 8. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Poing im Wohngebiet südlich der Bergfeldstraße (Westring) und ist bereits vollständig bebaut.

Die Bebauungsplanänderung betrifft das Maß der baulichen Nutzung. Aufgrund eingetretener Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Anzahl der zulässigen Geschosse soll mit der Bebauungsplanänderung die dem bisherigen Baubestand entsprechende Bebauung mit Einfamilienhäusern mit grundsätzlich zwei Geschossen gesichert werden. Ein drittes Geschoss soll mit der Ausnahme einzelner Aufbauten für eine belebtere Dachlandschaft weitgehend ausgeschlossen bleiben.

Das Plangebiet ist bereits erschlossen. Die Verkehrsanbindung des Wohngebiets erfolgt über die nördlich vorbeiführende Bergfeldstraße (Westring).

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 17.11.2023 zur beabsichtigten Bebauungsplanänderung Stellung zu nehmen.

Da die vorliegende Änderungsplanung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Gemeinde Poing mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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9. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Finsing Bebauungsplan Nr. 4 -12. Änderung- für das Gebiet "Neufinsing Süd" Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Sachstandsinformation 9

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
Sachstandsinformation
14.05.2019
3.2
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
Sachstandsinformation
09.11.2023



Der Gemeinderat der Gemeinde Finsing hat am 20.06.2016 die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Neufinsing Süd“ beschlossen. 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet ist bisher mit Ausnahme eines Einfamilienhauses unbebaut. Es befindet sich am Kastanienweg ca. 500 m südlich der Ortsmitte von Neufinsing. Es umfasst ca. 3.600 m² und ist nördlich, westlich und südlich von Wohnbebauung umgeben. Östlich des Plangebiets befindet sich eine Freizeitanlage mit einem kleinen See. 

Ziel des Planvorhabens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnbebauung zu schaffen. Durch eine gemischte Bebauung sollen verschiedene Wohnformen angeboten werden. Vorgesehen sind drei Einfamilienhäuser und ein Reihenhaus mit vier Wohneinheiten. 

Als Art der baulichen Nutzung soll entsprechend des bereits bebauten Grundstücks und der näheren Umgebung ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die angrenzende Kastanienstraße.

Die zum bisherigen Entwurf aus dem Jahr 2019 eingegangenen Stellungnahmen veranlassten zwischenzeitlich u.a. ein geotechnisches Baugrundgutachten, Festsetzungen zur Beseitigung von Niederschlagswasser und eine Vergrößerung der geplanten Wendeanlage.     
  
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 10.11.2023 zur beabsichtigten Bebauungsplanänderung erneut Stellung zu nehmen.

Da auch die überarbeitete Änderungsplanung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Gemeinde Finsing mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

zum Seitenanfang

10. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö 10

Sachvortrag

Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 2, (Einfamilien- und Doppelhäuser mit einer Höhe bis zu maximal 7 m) sind anstelle von Brandwänden jetzt auch Trennwände gem. Art. 27 BayBO zulässig. Diese müssen mindestens feuerhemmend (nicht hochfeuerhemmend) sein. Die in Art. 30 Abs. 5 BayBO – Dächer genannten erforderlichen Abstände beziehen sich auf Brandwände und sind hier somit nicht mehr anzuwenden. Das bedeutet, dass z.B. bei Doppelhäusern die komplette Dachfläche für Photovoltaik ohne Beachtung von Abständen genutzt werden kann. 

  • Aus der Mitte des Ausschusses wurde gefragt, wann die Baumaßnahme der KUMS in der Bahnhofsallee abgeschlossen wird, da man aktuell nur durch Matsch läuft?

  • Aus der Mitte des Ausschusses kam die Information, dass bei der Baumaßnahme Ebersberger Straße 9 die Anwohner aktuell in der Zinngießergasse parken. Der Carsharingparkplatz wird gerade mit der Ladesäule versehen. 

  • Aus der Mitte des Ausschusses wurde nach dem Sachstand des Breitbandausbaus gefragt. Der Bürgermeister Herr Stolze erklärte diesen und berichtete, dass vor etwa 3 Wochen der letzte Austauschtermin stattgefunden habe.

Der Bürgermeister informierte die Ausschussmitglieder über den Sachstand des Bauvorhabens (ehemaliger Adam-Stadel) Herzog-Ludwig-Straße 32. Hier wurde mit der Vermarktung des Projektes gestartet. Seitens der Bauherren wurde dem Markt mitgeteilt, dass mit dem Bau erst begonnen werden kann, wenn mehr als 30 Prozent der Wohnungen verkauft wurden. 

Datenstand vom 04.03.2024 15:15 Uhr