Datum: 16.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:33 Uhr bis 23:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.10.2023 Beratung und Beschlussfassung
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.10.2023 Beratung und Beschlussfassung
2.3 Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 Beratung und Beschlussfassung
3 Veranstaltungen im Jahr 2024 - Rechtsverordnung Sonntagsöffnung Beratung und Beschlussfassung
4 Entsendung in den Aufsichtsrat der EBERwerk GmbH & Co. KG Beratung und Beschlussfassung
5 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Markt Schwaben (ISEK) Festlegung der Ziele des ISEKs Beratung und Beschlussfassung
6 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Markt Schwaben (ISEK) Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch Beratung und Beschlussfassung
7 Bauleitplanung Flächennutzungsplan -22. Änderung- für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs Entscheidung über die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens Beratung und Beschlussfassung
8 Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021 Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 Beratung und Beschlussfassung
9 Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2022 Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 Beratung und Beschlussfassung
10 Schulverband Markt Schwaben Mietvertrag Beratung und Beschlussfassung
11 Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR - Vorstellung des aktuellen Projektstands "iKWK Ausbau Heizwerk" Sachstandsinformation
12 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.10.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.10.2023 zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.10.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.10.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.10.2023 zu genehmigen.

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekannt gegeben:

Neubau Kommunales 
Schulzentrum Nachtrag Architekt
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der ARGE puppendahlarchitektur / michellerundschalk GmbH einen Nachtrag zum Architektenvertrag vom 17.05. / 06.06.2018 abzuschließen, in dem die Vergütung für die Leistungen der „Bauüberwachung“ (Teilleistung der Leistungsphase 8 und Teil der Vertragsstufe 4) wegen einer Verlängerung der Bauzeit bis ca. KW 6/2024 erhöht wird.

Nachträge Schlosser
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung mit Firma Metallbau Konrad GmbH über Zulagen zu den bisherigen Einheitspreisen abzuschließen, um die infolge Mehraufwands erhobene Nachtragsforderung „NT06“ im Vergleichswege abzugelten. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Sachverhalte zusammenzutragen, aus denen sich möglicherweise Planungsfehler und Versäumnisse der Planer ableiten lassen. Anschließend sollen diese juristisch geprüft werden.

Nachträge Elektro
Der Marktgemeinderat genehmigt die Nachträge der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 80.104,06 €.

Nachtrag Freianlagen
Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag der Fa. Hallertauer in Höhe von brutto 
8.278,50 €.

Nachträge Gebäudeautomation
Der Marktgemeinderat genehmigt die Nachträge der Fa. KR-Systemtechnik GmbH in Höhe von brutto 33.108,09 €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.10.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.3. Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Veranstaltungen im Jahr 2024 - Rechtsverordnung Sonntagsöffnung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Im kommenden Jahr finden die gemeindlichen Warenmärkte an folgenden Terminen statt:
Wintermarkt                25.02.2024
Frühlingsmarkt        05.05.2024
Sommermarkt                07.07.2024
Herbstmarkt                13.10.2024

Wie auch in den vergangenen Jahren sollen zu den Warenmärkten die Geschäfte in Markt Schwaben die Möglichkeit zu einer Sonntagsöffnung bekommen. Nach § 14 LadSchlG dürfen in Abweichung von den Ladenschlussvorschriften Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

Die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung erteilt die Gemeinde durch Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung. Die zu beschließende Rechtsverordnung ist beigefügt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Erlass der „Verordnung über die Offenhaltung der Verkaufsstellen im Rahmen der Vier-Jahreszeiten-Märkte“ in der vorliegenden Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Entsendung in den Aufsichtsrat der EBERwerk GmbH & Co. KG Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Die EBERwerk GmbH & Co. KG hat einen Aufsichtsrat, der aus 21 Mitgliedern besteht. Die Laufzeit des Aufsichtsrats-Amtes beträgt drei Jahre.
Für die Marktgemeinde Markt Schwaben ist derzeit der erste Bürgermeister Michael Stolze im Aufsichtsrat vertreten. Darüber hinaus gibt es per Satzung der EBERwerk zwei Aufsichtsräte, die in einer Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Gesellschafter sowie der Energieagentur Ebersberg München gGmbH gewählt werden.

Die gewählten Aufsichtsräte sind derzeit Herr Landrat Robert Niedergesäß sowie Herr Dr. Stiehler (Leiter der Energieagentur Ebersberg München).

Für die neue Amtszeit der Aufsichtsräte bis zum Ende der kommunalen Legislaturperiode 2026 (30.04.2026) bittet die EBERwerk GmbH & Co. KG um eine Bestätigung der Entsendung des Aufsichtsrats beziehungsweise um eine Änderung im Falle einer Neubesetzung. 

Des Weiteren schlägt die EBERwerk GmbH & Co. KG vor, dass in einer Gesellschafterversammlung Herr Landrat Robert Niedergesäß sowie Herr Dr. Stiehler im Aufsichtsratsamt bestätigt und wiedergewählt werden sollen. Deren Amtszeit endet ebenso mit der kommunalen Legislaturperiode zum 30.04.2026.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dafür, den ersten Bürgermeister Michael Stolze in den Aufsichtsrat der EBERwerk GmbH & Co. KG zu entsenden. Dessen Entsendung endet mit dem Ende der laufenden kommunalen Wahlperiode bis 2026 (bis 30.04.2026).

Ferner stimmt der Marktgemeinderat zu, dass auf einer Gesellschafterversammlung Herr Landrat Robert Niedergesäß sowie Herr Dr. Stiehler (Leiter Energieagentur Ebersberg München) als Aufsichtsräte gewählt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Markt Schwaben (ISEK) Festlegung der Ziele des ISEKs Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
18.11.2021
10
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
27.10.2022
2
UVSK
nichtöffentlich
Sachstandsinformation
22.06.2023
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
25.07.2023

Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
16.11.2023


Am 18.11.2021 hat der Marktgemeinderat beschlossen, ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) durchzuführen. Dazu hat der Marktgemeinderat in der Sitzung vom 27.10.2022 die Dragomir Stadtplanung GmbH in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsplanungsbüro Schlothauer & Wauer mit der Erarbeitung des ISEKs beauftragt. Das Konzept soll einen Leitfaden für die Entwicklung der Kommune in den nächsten 15 bis 20 Jahren bilden.

Während des Planungsprozesses fand eine erste Beteiligungsveranstaltung in Form eines Crowd Mappings im Februar und März 2023 statt. Die Anmerkungen aus der Beteiligung wurden im Arbeitskreis vorgestellt und sind sowohl in die Bestandsaufnahme als auch in die Entwicklung der Ziele eingeflossen. Eine ausführliche Dokumentation der Bürgerbeteiligung ist erstellt worden und auf der Homepage des Marktes einzusehen. 
Darüber hinaus fanden bisher zwei Sitzungen des begleitenden Arbeitskreises statt. In diesen Sitzungen wurden die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung und die Erhebungen der Fachplaner*innen intensiv diskutiert und weiterentwickelt. 

In der Sondersitzung des Marktgemeinderats am 25.07.2023 wurde der Entwurf der Handlungsfelder und Ziele intensiv diskutiert und überarbeitet. Mit der Erarbeitung der Handlungsfelder und Ziele im Arbeitskreis und mit dem Marktgemeinderat ist der erste wichtige Zwischenschritt des ISEKs abgeschlossen. Die Handlungsfelder und Ziele definieren dabei den Rahmen für die weitere Ausarbeitung des Maßnahmenkatalogs für Markt Schwaben.

Die formulierten Handlungsfelder und Ziele sollen nun durch den Marktgemeinderat bestätigt werden. Im Anschluss werden die Bürger*innen über dieses wichtige Zwischenergebnis informiert.
Basierend auf den vorgestellten Zielen wird in der 2. Stufe des ISEKs der Maßnahmenkatalog zusammen mit dem Arbeitskreis erarbeitet. Dabei wird die Öffentlichkeit erneut in den Planungsprozess eingebunden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Bestandsaufnahme und -analyse zum ISEK zur Kenntnis und stimmt den formulierten Handlungsfeldern und Zielen als Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Entwicklungskonzepts zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Markt Schwaben (ISEK) Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat *
öffentlich
beschließend
18.11.2021
10
Marktgemeinderat **
nichtöffentlich
beschließend
27.10.2022
2
UVSK
nichtöffentlich
Sachstandsinformation
22.06.2023
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
25.07.2023

Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
16.11.2023


* 18.11.2021: Beschluss zum Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung
** 27.10.2022: Beschluss zur Beauftragung der DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH mit der Durchführung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)

Förderung durch die Städtebauförderung
Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung 2019 (VV2019) zwischen Bund und Ländern ist für die Förderung von Maßnahmen über die Städtebauförderung die Festlegung eines räumlich definierten Sanierungsgebiets (Fördergebiet) erforderlich. Das Sanierungsgebiet bildet den Rahmen für die Förderung einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen.

Vorbereitende Untersuchung im Rahmen des ISEK-Prozesses
Die für die spätere Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebiets erforderlichen Grundlagen werden im Rahmen des ISEKs erarbeitet. Im Rahmen des ISEKs wird sich abzeichnen, dass die Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebiets für die zukünftige Entwicklung von Markt Schwaben und die Umsetzung und Förderung der Maßnahmen aus dem ISEK sinnvoll sind. 

Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag werden die für eine spätere Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Für die Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebiets ist nach § 141 Abs. 1 Baugesetzbuch die Durchführung von sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen erforderlich. Die entsprechenden Inhalte kommen aus dem ISEK, eine der rechtlichen Voraussetzungen für die spätere Satzung ist der Beschluss zur Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen.
Mit dem vorliegenden Beschluss zur Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen und der ortsüblichen Bekanntmachung finden die §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung.
Der Untersuchungsumgriff der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der im Zuge der VU bzw. dem ISEK noch zu definierende Sanierungsumgriff wird sehr wahrscheinlich einen kleineren Bereich umfassen. Das Sanierungsgebiet ist im weiteren Verfahren so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt (§ 142 Abs. 1 Baugesetzbuch).

Ausblick – Sanierungsgebiet:
Nach Abschluss des ISEKs und somit auch der Vorbereitenden Untersuchungen kann der Markt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets als Satzung (Sanierungssatzung) beschließen. Der Vorschlag für eine Sanierungssatzung und die Art des zu wählenden Sanierungsverfahrens wird entsprechend den Erfordernissen für die zweckmäßige und zielführende Durchführung der Sanierung erarbeitet.
Nach Erarbeitung dieser Grundlagen wird sich der Marktgemeinderat vor Erlass der Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets eingehend mit dem Vorschlag zum Umgriff des Sanierungsgebiets und dem vorgeschlagenen Sanierungsverfahren beschäftigen. 
Unabhängig von der Wahl des späteren Sanierungsverfahrens können die Eigentümer für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb eines Sanierungsgebiets nach § 7h Einkommenssteuergesetz erhöhte Abschreibungen und somit steuerliche Vorteile bei der Sanierung geltend machen.

Beschluss

1.
Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch für den im Lageplan farbig gekennzeichneten Bereich.
Für das Sanierungsgebiet sind entsprechend den zukünftigen Ergebnissen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ein Vorschlag für die Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch und der Umgriff des Sanierungsgebiets nach § 142 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erstellen.

2.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 Baugesetzbuch hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung Flächennutzungsplan -22. Änderung- für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs Entscheidung über die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da sich im Zuge einer Besprechung des Planungsteams ergeben hat, dass ein Wechsel in das vereinfachte Verfahren im Sinne des § 13 Baugesetzbuch doch nicht zu empfehlen ist, weil aktuell nicht abschließend bestätigt werden kann, dass für das geplante Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

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8. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021 Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Am 25.05.2022 wurde das Jahresrechnungsergebnis 2021 wie folgt festgestellt:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €
a) Verwaltungshaushalt


+/-
     Einnahmen und Ausgaben
36.100.000
35.885.814,10
-214.185,90
b) Vermögenshaushalt



     Einnahmen und Ausgaben
36.537.100
20.420.895,79
-16.116.204,21
Gesamtsummen in
Einnahmen und Ausgaben

72.637.100

56.306.709,89 

-16.330.390,11

Die Zuführung VwHH / VmHH stellt sich im Vergleich HH-Ansatz und Jahresergebnis wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Zuführungsbetrag 2021
1.735.300
3.719.905,13
+1.984.605,13

Die freie Finanzspanne ist ein Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune.
Sie berechnet sich über den, dem Vermögenshaushalt zuzuführenden Überschuss des Verwaltungshaushalts, vermindert um ordentliche Kredittilgungen, notwendige Rücklagen und Kosten zur Kreditbeschaffung. Die freie Finanzspanne stellt sich wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Freie Finanzspanne 2021     
-727.900
598.265
+1.326.165

Die Jahresrechnung 2021 wurde im Rahmen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung nach Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss am 13. und 19.10.2022 geprüft. Die Unterabschnitte 8 und 9 wurden zusätzlich während der Dienstzeiten geprüft. Über die Beratungen wurde nach Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO eine Niederschrift abgefasst. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einstimmig in seiner Sitzung am 26.10.2023 den Empfehlungsbeschluss gefasst, dem Markt­gemeinde­rat zu empfehlen, die Haushaltsrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Die Jahresrechnung wird nach Art. 105 GO zusätzlich überörtlich durch den BKPV geprüft. 
Ein Termin hierzu steht noch nicht fest.

Beschluss

Das Gremium nimmt den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 zur Kenntnis und beschließt, die Haushaltsrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2022 Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Am 30.06.2023 wurde das Jahresrechnungsergebnis 2022 wie folgt festgestellt:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €
a) Verwaltungshaushalt


+/-
     Einnahmen und Ausgaben
37.692.000
41.413.261,74
+3.721.261,74
b) Vermögenshaushalt



     Einnahmen und Ausgaben
36.800.500
25.425.711,32
-11.374.788,68
Gesamtsummen in
Einnahmen und Ausgaben

74.493.000

66.836.973,06 

-7.656.026,94

Die Zuführung VwHH / VmHH stellt sich im Vergleich HH-Ansatz und Jahresergebnis wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Zuführungsbetrag 2022
2.982.400
7.613.954,21
+4.631.554,21

Die freie Finanzspanne ist ein Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune. 
Sie berechnet sich über den dem Vermögenshaushalt zuzuführenden Überschuss des Verwaltungshaushalts, vermindert um ordentliche Kredittilgungen, notwendige Rücklagen und Kosten zur Kreditbeschaffung. Die freie Finanzspanne stellt sich wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Freie Finanzspanne 2022
264.400
3.434.601
+3.170.204

Die Jahresrechnung 2022 wurde im Rahmen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung nach Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss am 19. und am 26.09.2023 geprüft. Die Unterabschnitte 8 und 9 wurden zusätzlich während der Dienstzeiten in der KW 41 geprüft. Über die Beratungen wurde nach Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO eine Niederschrift abgefasst. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einstimmig in seiner Sitzung am 26.10.2023 den Empfehlungsbeschluss gefasst, dem Markt­gemeinde­rat zu empfehlen, die Haushaltsrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Die Jahresrechnung wird nach Art. 105 GO zusätzlich überörtlich durch den BKPV geprüft. 
Ein Termin hierzu steht noch nicht fest.

Beschluss

Das Gremium nimmt den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 zur Kenntnis und beschließt, die Haushaltsrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Schulverband Markt Schwaben Mietvertrag Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 10

Sachvortrag

Der Schulverband Markt Schwaben, mit den Mitgliedsgemeinden Markt Schwaben, Anzing, Forstern und Forstinning, plant in seiner nächsten Sitzung am 23.11.2023 über die Unterzeichnung des Mietvertrages zur neuen Mittelschule zwischen dem Markt Markt Schwaben und dem Schulverband Markt Schwaben abzustimmen.

Es handelt sich um den Neubau des Mittelschulgebäudes mit anteiligen Frei- und Sportflächen sowie einer Dreifachsporthalle am Schulcampus in Markt Schwaben.

Mit dieser Beschlussvorlage wird das Gremium über das geplante Vorhaben informiert und Gelegenheit gegeben, den Verbandsräten für die Abstimmung im Schulverband eine Weisung zu erteilen.

  1. Ausgangssituation

Seit Gründung des Schulverbandes Markt Schwaben am 28.05.1971 und dem Einzug der Klassen in die bestehenden Schulgebäude des Marktes Markt Schwaben erfolgt die Mietberechnung nach den „Gemeinsamen Richtlinien des Bayerischen Städteverbandes und des Bayerischen Gemeindetages“ vom 16.07.1970 (bekannt gegeben im IMBeK vom 18.01.1971, MABl S. 65).

Für die heutigen politischen Entscheidungsträger und Verwaltungen ergibt sich die Situation, dass das Thema Mietvertrag in den Schulverbandssitzungen zwar zwischen 2011 und 2014 mehrfach behandelt worden ist, es jedoch aufgrund des sich abzeichnenden Neubaus zu keinem Abschluss eines Mietvertrages kam und das Thema in den Gremien mehrmals jeweils einstimmig bis zum Neubau vertagt wurde.

Die Schulverbandsmitglieder sind sich darüber einig, dass ein neuer Mietvertrag gemäß den Vorgaben aus der Gemeindekasse und auf Grundlage der aktuellen Musterberechnung des BKPV abgeschlossen werden soll.

  1. Vertragsverhandlungen

Der Markt Markt Schwaben stellte in der Schulverbandsversammlung am 29.07.2021 den Entwurf des Mietvertrages mit Datum vom 12.07.2021 vor. 

In einem Anschlusstermin zur Schulverbandsversammlung vom 24.09.2021 wurde der Entwurf des Mietvertrages bei einem Arbeitstreffen der Bürgermeister der Verbandskommunen - mit ihren Geschäftsleitern und Kämmerern - im Sitzungssaal des Rathauses in Markt Schwaben behandelt.

Die Mietberechnungen hierzu erfolgten gemäß den Vorgaben aus der Gemeindekasse und auf Grundlage der aktuellen Musterberechnung des BKPV.

Konkret sind die nachfolgenden Vertragsinhalte zu klären: 
  1. § 4 Absatz 1, Nr. 1 Laufzeiten der kalkulatorischen Abschreibung (linear) sowie um 
  2. § 4 Absatz 1, Nr. 2 Kalkulatorische Zinsen.

Zu a) § 4 Absatz 1, Nr. 1 Laufzeiten der kalkulatorischen Abschreibung (linear)

In den oben genannten Verhandlungsterminen standen zu Beginn die angegebenen Laufzeiten 20, 33 1/3, 40 und 50 Jahre zur Diskussion. Hierbei gründete die Laufzeit von 20 Jahren auf der Tatsache, dass der Markt Markt Schwaben mit der Finanzierung der Baukosten in Vorleistung geht und die zur Deckung der Baukosten aufgenommenen Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit und einer 20-jährigen Zinsbindung abgeschlossen wurden. Die Laufzeit wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt Ebersberg abgestimmt. Die Laufzeiten 40 und 50 Jahre entsprechen der anzunehmenden Nutzungsdauer des Gebäudes. Die 33 1/3 Jahre wurden in die Verhandlung aufgenommen, um beide Ansätze – Nutzungsdauer und Darlehenslaufzeit - abzubilden.

In seinen Ausführungen vom 28.10.2022 präzisiert der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV), dass die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen „zwangsläufig in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands zu betrachten“ sei. Dies muss folglich auch für die Laufzeit gelten.

Zur Nutzungsdauer von Schulanlagen nimmt der BKPV wie folgt Stellung: „[…] empfehlen wir den Vertragspartnern, sich bei der Abschreibung vom unbeweglichen Vermögen (Schulanlagen) auf die voraussichtliche Nutzungsdauer (die in der Regel zwischen 40 und 50 Jahren liegen dürfte) zu verständigen.“ (vgl. Morbitzer/Aschl: Berechnung der Miete für Schulanlagen, BKPV Geschäftsbericht 2008, S. 35 Nr. 4.1.2).

Für die Laufzeit von 40 Jahren spricht zum einen, dass „[…] auch künftige Investitionen in den Schulbau im Anlagenachweis zu aktivieren und diese dann bei der Berechnung der kalkulatorischen Kosten mit zu berücksichtigen sind […]“ (vgl. BKPV Stephan, Stellungnahme vom 28.10.2022 Nr. 2 Abs. 3). Für Vermögensgegenstände, die vollständig abgeschrieben sind, fallen hingegen keine kalkulatorischen Kosten mehr an. Bei einer Laufzeit von 50 Jahren würden also über den gesamten Zeitraum zusätzliche kalkulatorische Kosten bei künftigen Investitionen die Miete erhöhen. Eine kürzere Laufzeit hätte den früheren Wegfall der kalkulatorischen Kosten zur Folge, sodass Mittel für die kalkulatorischen Kosten künftiger Investitionen frei würden. Zum anderen spricht für die kürzere Laufzeit, dass sich die Laufzeit auf den kalkulatorischen Zinssatz auswirkt, wie im nachfolgenden Punkt näher erläutert wird. 

Zu b) § 4 Absatz 1, Nr. 2 Kalkulatorische Zinsen

Zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen empfiehlt der BKPV die haushaltsrechtlichen Vorschriften (vgl. VV Nr. 6 zu § 12 KommHV a.F.) anzuwenden. Demnach soll sich „der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals (§ 87 Nr. 2 KommHV) […] an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren.“ Der BKPV erläutert hierzu in seinem Geschäftsbericht von 2003 wie folgt: 

„Der Begriff der „Kapitalmarktrenditen“ wird jedoch nicht näher erläutert. In der Literatur werden die von der Bayer. Landesbank in Tabellen ermittelten Werte der „Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen in Prozent, nicht saisonbereinigt: Jahresdurchschnitt auf Basis der Monatswerte, alle Laufzeiten“ als Werte angesehen, die den „Kapitalmarktrenditen“ im Sinne der VV Nr. 6 zu § 12 KommHV entsprechen und daher für die Festlegung der Höhe der kalkulatorischen Zinsen herangezogen werden können.“ (vgl. Hiller/Schmitt: Angemessene Verzinsung des Anlagekapitals kostenrechnender Einrichtungen, BKPV Geschäftsbericht 2003, S. 20 Nr. 2. Abs. 4 und Nr. 2.1 Abs. 1)

In der Stellungnahme des BKPV vom 28.10.2022 bezieht sich dieser ebenfalls auf den zuvor zitierten Geschäftsbericht 2003:

„Sofern der Schulbau ausschließlich fremdfinanziert wird, müsste dann im Ergebnis die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals die Höhe der Fremdkapitalzinsen erreichen. Näheres hierzu kann Ziff. 3.1 des Beitrags in unserem Geschäftsbericht 2003 (S. 18 ff.) entnommen werden.“ (vgl. BKPV Stephan, Stellungnahme vom 28.10.2022 Nr. 1. Abs. 2)

In Ziffer 3.3 des Geschäftsberichts 2003 äußert sich der BKPV zur Kongruenz zwischen Darlehenslaufzeit und Abschreibungszeitraum:

„Besteht zwischen der Laufzeit eines Kredits und dem Abschreibungszeitraum für die damit finanzierten Anlagegüter keine Kongruenz, d.h. ist die Laufzeit der Kredite kürzer als der Abschreibungszeitraum der damit finanzierten Anlagegüter, führt dies dazu, dass die ursprüngliche reine Fremdfinanzierung vor Ablauf der Nutzungsdauer der Anlagegüter in eine Eigenkapitalfinanzierung übergeht. Die noch nicht über die Abschreibungen erwirtschaftete vollständige Tilgung des Kredits wurde […] aus allgemeinen Haushaltsmitteln geleistet.

In diesen Fällen der Mischfinanzierung sollte der kalkulatorische Zinssatz für den Anteil des in der Einrichtung gebundenen Fremdkapitals nach dem durchschnittlichen Fremdkapitalzins und der Anteil des in der Einrichtung gebundenen Eigenkapitals nach der durchschnittlichen Rendite längerfristiger Geldanlagen gebildet werden. Bei entsprechender Gewichtung der Zinssätze für das eingesetzte Eigen- und Fremdkapital wird sich ein kalkulatorischer Zinssatz ergeben, der sowohl die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen deckt als auch eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals gewährleistet.“ (vgl. Hiller/Schmitt: Angemessene Verzinsung des Anlagekapitals kostenrechnender Einrichtungen, BKPV Geschäftsbericht 2003, S. 25 Nr. 3.3 Abs. 1 und 2)

Eine jährliche Neufestlegung des kalkulatorischen Zinssatzes, der für die Mietberechnung zugrunde gelegt wird, ist im Sinne der Planungssicherheit zu vermeiden.

Angewendet auf die hier behandelte Mietberechnung bedeutet dies:

Gewichtung der Zinssätze bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 40 Jahren
2,0 % p.a.
Gewichtung der Zinssätze bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 50 Jahren
2,2 % p.a.

Da der Zinssatz über die gesamte Laufzeit Anwendung findet, ist vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage mit deutlich steigenden Zinsen zusätzlich zu der oben beschriebenen Gewichtungsmethode analog zur gängigen Rechtsprechung bei der 50-jährigen Laufzeit ein Risikoaufschlag von 10 % sachgerecht (vgl. VG Augsburg Urteil vom 1.8.2018 – AU 6 K17.441 veröffentlicht im BayVBl 2019 S. 320 und hierzu GKBay RN 110/2019 und Fundstelle 192/2019).

Schlussfolgernd ist die Laufzeit von 40 Jahren mit der kalkulatorischen Verzinsung von 2,0 % p.a. für die Verbandskommunen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit zu empfehlen.

  1. Rechtlicher Anlass für die Beschlussfassung

Der Schulverband Markt Schwaben ist ein Schulverband, für den gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 
des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes die für Zweckverbände geltenden Regelungen 
des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) entsprechend Anwendung finden.

Gegenwärtig entsendet der Markt Markt Schwaben drei Verbandsräte in den Schulverband. 
Dies sind Herr Bürgermeister Michael Stolze, Frau Marktgemeinderätin Alessandra Neumüller sowie Herr Marktgemeinderat Magnus Gfüllner. Die Gemeinde Anzing entsendet mit Frau Bürgermeisterin Kathrin Alte eine weitere Verbandsrätin. Auch die Gemeinden Forstern und Forstinning entsenden mit Herrn Bürgermeister Rainer Streu und Herrn Bürgermeister Rupert Ostermair jeweils einen Verbandsrat.

Gemäß Art. 33 Abs. 2 Satz 4 KommZG können die Verbandsmitglieder Markt Schwaben, Anzing, Forstern und Forstinning ihre Verbandsräte anweisen, wie diese in der Verbandsversammlung abzustimmen haben. 

Das Weisungsrecht der Verbandsmitglieder gegenüber ihren Verbandsräten trägt dem Umstand Rechnung, dass die Verbandsräte als Vertreter ihrer Gebietskörperschaft in erster Linie deren Interessen zu vertreten haben. Damit jedoch die Entsendungskörperschaft von diesem Weisungs­recht auch Gebrauch machen kann, sind die Verbandsräte verpflichtet, die Entsendungs­körperschaft bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und erheblichen Auswirkungen vorher zu informieren.

Die Beschlussvorlage zum Mietvertrag wurde durch den Markt Markt Schwaben als Vermieter des Mittelschulgebäudes erarbeitet und zur Abstimmung an die Kämmereien der Verbandskommunen übersandt. Die Anmerkungen der Kämmereien der Verbandskommunen wurden eingearbeitet. 

Die abgestimmte Version wurde zur Kenntnisnahme an die Rechtsaufsicht im Landratsamt Ebersberg übersandt.

  1. Inkrafttreten des Mietvertrages zum 01.01.2024

Beim Arbeitstreffen der Verbandskommunen am 12.09.2023 im Landratsamt Ebersberg wurde von Seiten Markt Schwabens bekannt gegeben, dass sich die Inbetriebnahme auf die Osterferien 2024 verschieben wird. 

Das Mietvertragsverhältnis beginnt analog zum Haushaltsjahr am 01.01.2024. 

Es wurde besprochen, dass die Miete für das Haushaltsjahr 2024 bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gemäß der bisherigen Mietberechnung nach den „Gemeinsamen Richtlinien des Bayerischen Städteverbandes und des Bayerischen Gemeindetages“ vom 16.07.1970 (bekannt gegeben im IMBeK vom 18.01.1971, MABl S. 65) berechnet wird. 

Ab dem nächsten Monatsersten nach Inbetriebnahme (voraussichtlich 01.04.2024) erfolgt die Abrechnung der Miete gemäß dem Muster der aktuellen Mietberechnung des BKPV. 

Ab dem 01.01.2025 erfolgt die Mietberechnung ausschließlich nach den neuen Regularien (Anlagen 3 und 4 des Mietvertrages).

Beschluss

Das Gremium ermächtigt die Verbandsräte und weist diese an, in der Verbandsversammlung für die Anmietung der Mittelschulanlage dem neu ausgehandelten Mietvertrag zu folgenden Konditionen zuzustimmen:

Laufzeit der kalkulatorischen Abschreibung (linear; § 4 Absatz 1, Nr. 1):
  • 40 Jahre

Kalkulatorische Zinsen (§ 4 Absatz 1, Nr. 2):
  • 2,0 % - gewichteter Zinssatz bei 40 Jahren aus
durchschnittlichem Fremdkapitalzins und Verzinsung des Eigenkapitals
gemäß Gemeindekasse 11/2023 RN 95 

Die Verbandsräte werden ermächtigt, unwesentliche Änderungen und Ergänzungen im Miet­vertrag auf dem Verwaltungswege herbeizuführen. Ferner wird die Verbandsversammlung ermächtigt, notwendige Anpassungen bezüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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11. Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR - Vorstellung des aktuellen Projektstands "iKWK Ausbau Heizwerk" Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Sachstandsinformation 11

Sachvortrag

Der Vorstand des Kommunalunternehmens, Herr Bernhard Wagner, präsentiert den aktuellen Projektstand des iKWK Ausbaukonzeptes.

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12. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö 12

Sachvortrag

Herr Erster Bürgermeister Michael Stolze informiert über folgende Themen:

  • Pimp My Future! – Anschlussprojekt von Politik zum Anfassen e.V. (19. – 21.12.2023)
    Dabei handelt es sich um einen Nachhaltigkeits-Kongress von Jugendlichen für Jugendliche.
    Die Teilnehmenden erarbeiten in parlamentarischen Prozessen eigene Ideen zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN zu Hause, in Einrichtungen und Kommune und bleiben weiter bei der Umsetzung dabei.
    Für einen der Veranstaltungstage werden Unterstützer/innen aus dem Kreise des Marktgemeinderates gesucht. Weitere Details folgen.
    Die Finanzierung erfolgt aus noch vorhandenen Mitteln des Projektes „Jugend entscheidet“.

  • Bauwagenprojekt 2.0
    Im Rahmen des ersten Bauwagenprojekts sanierten Jugendliche in Markt Schwaben zwei alte Bauwagen und schufen so einen Jugendtreff. 
    Aufgrund des großen Erfolges des ersten Projektes finden von Seiten des Fördervereins Markt Schwaben aktiv! e.V. erste Gespräche mit Jugendlichen aus dem aus dem Team von „Jugend entscheidet“ statt, um in Zusammenarbeit mit den Team des ersten Projektes ein neues Bauwagenprojekt zu starten.

  • Informationsveranstaltung „Gemeinsam gegen Einbrecher“ 
    Die Marktgemeinde führt am 27.11.2023 um 19 Uhr im Unterbräusaal zusammen mit der Kriminalpolizei Erding und der Polizeiinspektion Poing eine öffentliche Veranstaltung zur Einbruchsprävention durch.

Verlauf Riffelsteine Bräuhausgasse
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Georg Holley kritisiert, dass in der Bräuhausgasse die Riffelsteine im Gehweg, die als Bodenleitsystem für blinde Personen dienen sollen, auf einer Parkfläche enden. Dies wird zur Prüfung an das zuständige Sachgebiet weitergeleitet.

Linierung Fußballplätze
Marktgemeinderatsmitglied Ronny Schreib fragt nach, ob es richtig sei, dass die Gemeinde entschieden habe, dass die Fußballplätze dieses Jahr nicht mehr liniert werden.
Der Leiter des Sachgebiets Gebäudemanagement, Herr Fischer, verneint dies. Das Stadion wird immer liniert, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen. Der Nebenplatz und der Sportplatz an der Finsinger Straße werden seit Jahren von den FSJlern liniert. Die Vorstandschaft der SpVgg Markt Schwabener Au hat beschlossen, aufgrund der derzeit herrschenden Witterungsverhältnisse nicht mehr zu linieren, da nichts mehr am Rasen haften bleibt. Die Abgrenzung des Spielfeldes soll durch das Aufstellen von Hütchen erfolgen. Dies wurde auch der Trainerschaft mitgeteilt.

Umnutzung eines Grundschul-Containers am Sportplatz an der Finsinger Straße
Marktgemeinderatsmitglied Peter Fleischer fragt nach, ob einer der zukünftig nicht mehr benötigten Container der Grundschule zum Sportplatz an der Finsinger Straße versetzt werden könnte, um dort als Umziehmöglichkeit für den BSG Markt Schwaben zur Verfügung zu stehen. Aktuell wird zum Umziehen ein weißes Zelt ohne Boden genutzt.
Herr Erster Bürgermeister Michael Stolze informiert darüber, dass hierzu mit dem Vereinsvorstand bereits Gespräche geführt wurden und dass dies entsprechend vorgesehen sei.

Bauarbeiten Münterstraße 
Marktgemeinderatsmitglied Walentina Dahms fragt nach, wann die Bauarbeiten des Kommunalunternehmens in der Münterstraße beendet werden.
Der Vorstand des Kommunalunternehmens Markt Schwaben, Bernhard Wagner, informiert darüber, dass die Fertigstellung in der folgenden Woche (KW 47) erfolgen soll. 

Straßenschäden Adalbert-Stifter-Weg
Marktgemeinderatsmitglied Manfred Hoser berichtet darüber, dass im Adalbert-Stifter-Weg auf Höhe des zweiten Hauses (Einfahrt Finsinger Straße) große Spurrinnen/Straßenschäden vorhanden sind. Dies wird zur Prüfung an das zuständige Sachgebiet weitergeleitet.

Datenstand vom 04.03.2024 15:18 Uhr