Datum: 22.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Biotope Burgerfeld Sachstandsinformation
3 Vollzug der BayStrWG Widmung der Straße Marzell als Ortsstraße Beratung und Beschlussfassung
4 Finanzen Musikverein Markt Schwaben e.V. - Antrag auf Wiedergewährung des Dirigentenzuschusses ab 2023 Beratung und Beschlussfassung
5 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 22.06.2023 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest.

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2. Biotope Burgerfeld Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 22.06.2023 ö Sachstandsinformation 2

Sachvortrag

Das Sachgebiet 4.4 informiert über die Feucht- und Trockenbiotope im Bereich „Burgerfeld“:

Sachstandsinformation Trockenbiotop Storchenring Flurnummer 329/9

Das Biotop wurde als CEF-Maßnahme vor Baubeginn des angrenzenden Wohngebiets angelegt um den Tieren die Möglichkeit zur Flucht und Ansiedelung zu geben.

Als CEF-Maßnahme (continuous ecological functionality-measures, Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) werden im Bereich der Eingriffsregelung Maßnahmen des Artenschutzes verstanden. Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ergibt sich aus § 44 Abs. 5 i. V. m. § 15 Bundesnaturschutzgesetz. Entscheidendes Kriterium ist, dass sie vor einem Eingriff in direkter funktionaler Beziehung durchgeführt wird.

Im Jahr 2017 fand auf unsere Nachfrage eine Begehung mit der unteren Naturschutzbehörde statt und Herr Erl, LRA EBE, erstellte uns einen Maßnahmenplan.

Aufgrund dessen wurden Wurzelstöcke und Kiesschüttungen im Biotop eingebracht und die Gehölzpflege erfolgt durch den Gewässerunterhaltszweckverband GUZV Rosenheim.

Das Biotop befindet sich in einem, soweit im urbanen Raum möglich, guten ökologischen Zustand, eine Bestandsaufnahme der Besiedelung wurde nicht gefordert. 

Maßnahmenplan und Fotodokumentation: siehe Anlage.


Sachstandsinformation Feuchtbiotop Burgerfeld – Fußgängerbrücke

Anwohner des Biotops an der Fußgängerbrücke melden immer wieder übermäßiges Algenwachstum und Zunahme des Schilfbestands. Die Biotope werden im Rahmen des Gewässerunterhalts je nach Bereich und Bedarf alle 1-2 Jahre geschnitten und gepflegt.

Auch dieses Jahr ging im April eine Meldung ein und Mitte Mai fand eine Begehung mit Herrn Hofmann des GUZVs statt.  Folgende Empfehlung gab Herr Hofmann ab:

„Ein Teil des Algenteppichs ist bereits abgesunken. Im Schilf auf der nördlichen Seite des Fußgängersteges brütet derzeit ein Teichhuhn und auch die Wildenten haben jungen Nachwuchs, sodass Maßnahmen aufgrund der noch andauernden Vogelbrutzeit vermieden werden sollten. 
In dem überwiegend zu- bzw. abflusslosen Biotop akkumulieren sich die Nährstoffe im Laufe der Jahre (Bestandsabfall der umgebenden Gehölze, Schilfaufwuchs, Eintrag über den Luftpfad, Exkremente der Wildenten, …), sodass eine „natürliche“ Nährstoffanreicherung entsteht, die eine natürliche (vollständige) Verlandung des Biotopes ermöglicht bzw. sogar beschleunigt.
Die derzeitigen Algenreste sind wohl eher ein optisches Problem. Teile davon werden im Laufe der Zeit auf den Biotopgrund absinken.  Eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Algen ist nicht gegeben. 
Wir empfehlen ein händisches Abfischen der Algen - soweit möglich - im Spätsommer im Zusammenhang mit dem jährlichen Rückschnitt der Ufervegetation im Rahmen der Gewässerunterhaltung. Hierbei kann auch die selektive Entnahme von eingeworfenen Gegenständen (Bierflaschen, Tretroller, Dosen,…) erfolgen.“

Das Mähregime wird standardmäßig optimiert, so dass das Schilf im Spätsommer/Herbst geschnitten wird, da anschließend Teile des Schilfs durch den kommenden Frost absterben und die Population eingedämmt werden kann. 

Wir bitten die Bürger um Verständnis, dass unsere Eingriffe behutsam stattfinden und wir den Lebensraum der Tiere im urbanen Bereich schützen müssen. Soweit möglich, wird die Ansehnlichkeit für die Anwohner hergestellt. Das Biotop stellt zudem eine wichtige Funktion zur Kühlung des innerörtlichen Bereichs und zur Aufenthaltsqualität am Gewässer dar.

Kostenübersicht des Gewässerunterhalts gesamt derzeit ca. 35.000 Euro pro Jahr

Davon je nach Bedarf 5.000 -10.000 Euro auf Maßnahmen im Burgerfeld für
Gehölzpflege, Mahd mit Mähkorb oder händisch mit Wathose


Sachstandsinformation Biotop Theaterhalle

Ein Fischereiaufseher entnimmt im Weiher an der Theaterhalle regelmäßig Goldfische und Rotfedern, da sonst eine Verbuttung droht. Die Rotfedern werden in den Weihern des Markt Schwabener Fischereivereins ausgesetzt, die Goldfische fachgerecht getötet. Derzeit befinden sich kaum Goldfische im Biotop, da ein Hecht die Goldfischpopulation deutlich dezimiert. Wer den Hecht eingesetzt hat, ist derzeit unbekannt.

Unter Verbuttung versteht man den überproportionalen Anstieg der Individuenzahl einer Fischpopulation bei auffallender Zwergwüchsigkeit. Insgesamt sinkt die Durchschnittsgröße der Tiere und die Geschlechtsreife tritt früher ein.

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3. Vollzug der BayStrWG Widmung der Straße Marzell als Ortsstraße Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 22.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
10.11.2022
3
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss
öffentlich
beschließend
22.06.2023


Die Verhandlungen zur Übereignung der Straße Marzell (Flurstücke 980/11 und 980/10) an den Markt Markt Schwaben konnten inzwischen abgeschlossen werden.
Der entsprechende Grundabtretungsvertrag wurde am 30.05.2023 im Notariat Dr. Baumhof & Martin in Ebersberg notariell beurkundet. Danach erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Im Gegenzug verpflichtet sich der Markt alle im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft notwendigen Nebenkosten zu tragen.
Eine Teilfläche für zwei neu zu schaffende Stellplätze sind aus dem Grundstück FlSt.Nr. 980/10 herauszumessen und dem Grundstück FlSt.Nr. 980/6 zuzuschlagen.

Die Genehmigung der Grundabtretungsurkunde durch den Marktgemeinderat erfolgt voraussichtlich in der Sitzung am 29.06.2023.

Wie vom Markt beabsichtigt soll die Straße Marzell, welche komplett über die beiden Flurnummern 980/11 und 980/10 verläuft, vom Eigentümerweg nach Art. 53 Nr. 3 BayStrWG zur Ortsstraße Art. 46 Nr. 2 BayStrWG im Wege der Umwidmung aufgestuft werden (Art 7 Abs. 1 BayStrWG).

Beschluss

Die Straße Marzell wird im Wege der Umstufung nach Art. 7 Abs. 1 BayStrWG vom Eigentümerweg zur Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG aufgestuft und entsprechend gewidmet.

Straßenzug Nr. 280:

Eigentümer:                        Markt Markt Schwaben

Straße:                                Ortsstraße

Widmungsbeschränkung:        keine

Straßenbezeichnung:                Marzell

Flurnummern der Straße:        980/11, 980/10
Anfangspunkt:                Nördliche Grundstücksgrenze der Flurnummer 980/11
Endpunkt:                        Südliche Grundstücksgrenze der Flurnummer 980/10

Teilstrecke         von km:        0,000
       bis km:                0,111

Baulastträger:                 Markt Markt Schwaben

Der Vollzug der Widmung kann erst erfolgen, wenn 

- der Markt im Grundbuch als Eigentümer der beiden Flurnummern 980/11 und 980/10 eingetragen und

- die Fläche für die beiden Stellplätze auf FlSt.Nr. 980/10 amtlich vermessen und die Teilfläche dem Flurstück 980/6 zugeordnet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Finanzen Musikverein Markt Schwaben e.V. - Antrag auf Wiedergewährung des Dirigentenzuschusses ab 2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 22.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Der Musikverein beantragt mit Schreiben vom 05.03.2023 die Wiedergewährung des Dirigenten­zuschusses ab dem Jahr 2023. Der Dirigent erhält vom Verein eine monatliche Aufwands­ent­schädigung von 400 €.

Durch die Auflagen während der Corona-Pandemie hat der Musikverein die im Jahr 2019 gewonnenen Jugendlichen wieder verloren. Auch die gebuchten Auftritte sind noch nicht auf demselben Niveau wie vor Corona. Das geringe Vereinsvermögen fließe ausschließlich in die Jugendarbeit sowie die Beschaffung von Notenmaterial. Damit der Dirigent weiterhin engagiert werden könne, sei der Musikverein dringend auf die Unterstützung der Gemeinde angewiesen.

Die Angaben zu den finanziellen Verhältnissen des Vereins liegen der Kämmerei vor.

Gerade im Hinblick auf die Gewinnung jugendlicher Nachwuchsmusiker, die Konkurrenz­fähigkeit und damit das Fortbestehen der Marktkapelle, ist ein qualifizierter Dirigent unerlässlich, da dadurch die musikalische Qualität deutlich verbessert wird.
Die im Jahr 1983 gegründete Marktkapelle ist eine kulturelle Bereicherung für Markt Schwaben und darüber hinaus.

Der Musikverein bittet für 2023 um einen Zuschuss i. H. v. 100 % der Dirigentenkosten (4.800 €) sowie um Weitergewährung des Dirigentenzuschusses i. H. v. monatlich 250 € für das Jahr 2024 (3.000 €) bzw. zunächst um Einstellung der erforderlichen Mittel in den Haushalt 2024 und Auszahlung beider Zuschüsse in 2024.

Die Verwaltung informiert in diesem Zusammenhang, dass die Zuschussanträge für die Jahre 2019 und 2020 aufgrund der Haushalts­konsoli­dierung des Marktes und der damit verbundenen Beschränkung der freiwilligen Fördermittel vom UVSK in seiner Sitzung am 04.02.2020 abgelehnt wurden.

Am 13.04.2023 wurde erneut ein Antrag auf Stabilisierungshilfe bei der Regierung von Oberbayern gestellt. Der Markt befindet sich nach wie vor in der Haushalts­konsolidierung.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die Haushalts­konsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushalts­mittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.

Bei diesem Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige Leistung.

Das Gremium beschließt, dem Zuschussantrag stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

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5. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 22.06.2023 ö 5

Sachvortrag

Entfällt.

Datenstand vom 05.07.2023 14:38 Uhr