Datum: 20.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:14 Uhr bis 22:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Finanzauschusses vom 25.11.2021
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.12.2021
2.3 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.12.2021
3 Ausscheiden sowie Verabschiedung des Marktgemeinderatsmitgliedes Dr. Andrä le Coutre Beratung und Beschlussfassung
4 Listennachfolge für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Dr. Andrä le Coutre Beratung und Beschlussfassung
5 Vereidigung von Herrn Leonardo Brandes als Listennachfolger
6 Neubesetzung der Ausschüsse des Marktgemeinderates Beratung und Beschlussfassung
7 Bestellung eines/einer Vorsitzenden sowie einer Stellvertretung für den Rechnungsprüfungsausschuss Beratung und Beschlussfassung
8 Bestellung eines neuen Mitgliedes für den KUMS-Verwaltungsrat sowie ggf. eines Ersatzmitgliedes Beratung und Beschlussfassung
9 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 89 für das Gebiet "ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg" Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
10 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Finanzauschusses vom 25.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 25.11.2021 zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 25.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.12.2021 zu genehmigen.

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden öffentlich bekannt gegeben:

Hochwasserschutzmaßnahme Einbergfeld
Beauftragung der Anfertigung eines 3 D-Models
Der Haupt- und Bauausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und vergibt den Auftrag zur Erstellung eines haptischen 3D-Modells, der Hochwasserschutzmaßnahme Einbergfeld an die Fa. Modell - N, aus 82272 Moorenweis zum Bruttopreis von 23.800 EUR.

Auftragsvergabe integraler Hochwasserschutz
Der Haupt- und Bauausschuss folgt der Empfehlung der Verwaltung dem Gewässerunterhalts­zweckverband GUZV Rosenheim, der das wirtschaftlichste Angebot bei der Ausschreibung zur Planung des integralen Hochwasserschutzes HQ 100 vorgelegt hat, den Auftrag in Höhe von 11.140 EUR zu erteilen.

Auftragsvergabe - Überprüfung der Kampfmittelfreiheit des Marktes Markt Schwaben
Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag zur Kampfmittelerkundung für das gesamte Marktgemeindegebiet an die Fa. PC Bohr- und Sondier GmbH, 97359 Schwarzach am Main zum Preis von 19.300,71 EUR zu vergeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.12.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.3. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 2.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.12.2021 zu genehmigen.

Es werden folgende nichtöffentliche Beschlüsse öffentlich bekannt gegeben:

Auftragsvergabe im Rahmen der gesplitteten Abwassergebühr
1. Der Marktgemeinderatsbeschluss vom 07.07.2015 betreffend die Flächenberechnung für die Erhebung einer gesplitteten Abwassergebühr mittels Grundstücksabflussbeiwert (GAB) wird aufgehoben.
2. Der Marktgemeinderatsbeschluss vom 07.07.2015 über die Vergabe des Auftrags an die Firma RIWA zur Flächenermittlung mittels Grundstücksabflussbeiwert wird aufgehoben. Dies ist in der Änderung der Berechnungsgrundlage begründet. Zudem ist die Firma nicht mehr als GIS-Anbieter für den Markt in den Bereichen Abwasser, Wasser und Straße tätig und der daraus resultierende Vorteil entfällt somit.
3. Nach der Wertung der vorliegenden Angebote ist festzustellen, dass das Angebot der Firma Aerowest, 44319 Dortmund (41.078,80 EUR brutto) das Wirtschaftlichste ist. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 40.000 EUR (brutto). Das Angebot der Firma Aerowest liegt somit 2,7 % über der Kostenberechnung. Die Firma Aerowest wird entsprechend dem vorliegenden Angebot beauftragt, jedoch ohne die im Angebot enthaltene Erstellung von Schrägbildaufnahmen (6.280,00 EUR netto). Die Auftragssumme beträgt somit 32.122,66 EUR brutto.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt die Firma Caigos zur Unterstützung bei der Einarbeitung der Daten ins GIS-System, der Erstellung der Fragebögen zur Eigentümerbeteiligung sowie dem Einarbeiten der Rückläufe zu beauftragen. Die Auftragssumme beträgt 32.327,30 EUR.
 

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.12.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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3. Ausscheiden sowie Verabschiedung des Marktgemeinderatsmitgliedes Dr. Andrä le Coutre Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Herr Dr. Andrä le Coutre ist seit dem 01.05.2014 Marktgemeinderatsmitglied. Er ist zum 16.12.2021 aus Markt Schwaben weggezogen. Herr Dr. le Coutre hat damit die Wählbarkeit für das Amt des Marktgemeinderates verloren (Art. 21 GLKrWG). Er verliert daher kraft Gesetzes sein Amt als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG). Gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG hat der Marktgemeinderat den Amtsverlust festzustellen.
Bürgermeister Michael Stolze wird in der Sitzung die Arbeit von Herrn Dr. Andrä le Coutre als Marktgemeinderatsmitglied würdigen und ihn aus dem Kreise des Marktgemeinderates verabschieden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt gem. Art. 48 Abs. 3. Satz 2 GLKrWG fest, dass Herr Dr. Andrä 
le Coutre durch seinen Wegzug zum 16.12.2021 sein Amt als Marktgemeinderatsmitglied verloren hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Listennachfolge für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Dr. Andrä le Coutre Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Der Marktgemeinderat hat in seiner heutigen Sitzung den Amtsverlust von Herrn Dr. Andrä le Coutre als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied festgestellt. Gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG hat der Marktgemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.  
Listennachfolger ist mit 1384 Stimmen Herr Leonardo Brandes.

Voraussetzung für das Amt des Gemeinderatsmitglieds ist eine Person, die am 20.01.2022 Unionsbürger im Sinne von Art. 1 Abs. 2 GLKrWG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet von Markt Schwaben eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss (Art. 21 GLKrWG).

Über das Nachrücken eines Listennachfolgers ist in dem Zeitpunkt zu entscheiden, in dem der Listennachfolger zum Nachrücken berufen ist (Art. 37 Abs. 2 GLKrWG).
Sein Nachrücken hängt nach Art. 37 Abs. 2 GLKrWG nur davon ab, ob er die Wählbarkeitsvoraussetzungen (Art. 21 GLKrWG) noch oder wieder erfüllt (VGH n.F. 21, 126=BayVBl 1969, 32; FSt 1969 RdNr. 217).

Herr Leonardo Brandes war seit 01.04.2021 aus Markt Schwaben weggezogen. Seit dem 15.09.2021 ist er mit Nebenwohnsitz in Markt Schwaben gemeldet.

Da er am 20.01.2022 mehr als drei Monate eine Nebenwohnung in Markt Schwaben hat, kann er als Listennachfolger nachrücken.

Herr Leonardo Brandes hat gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Art. 47 Abs. 2 GLKrWG erklärt, dass er das Amt annimmt und zur Eidesleistung bzw. Ablegen des Gelöbnisses bereit ist. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Herr Leonardo Brandes Listennachfolger für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Dr. Andrä le Coutre ist und damit als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied nachrückt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Vereidigung von Herrn Leonardo Brandes als Listennachfolger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 5

Sachvortrag

Gem. Art. 32 Abs. 4 GO ist Herr Leonardo Brandes nach seiner Berufung als Listennachfolger als neues ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied in öffentlicher Sitzung durch den ersten Bürgermeister Michael Stolze zu vereidigen. 
Die Eidesformel lautet: Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. 
 

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6. Neubesetzung der Ausschüsse des Marktgemeinderates Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Dr. Andrä le Coutre war Mitglied in folgenden Ausschüssen:
  • Finanzausschuss
  • Haupt- und Bauausschuss (Stellvertreter)
  • UVSK (Stellvertreter) 
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Auf Vorschlag seiner Fraktion soll die zukünftige Ausschussbesetzung wie folgt erfolgen:
Mitglied im Finanzausschuss wird Herr Leonardo Brandes.
Die Stellvertretung im Haupt- und Bauausschuss geht auf Leonardo Brandes über.
Die Stellvertretung im UVSK geht auf Leonardo Brandes über.
Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss wird Dr. Joachim Weikel (bisher Stellvertreter). 
Die Stellvertretung im Rechnungsprüfungsausschuss (bisher Dr. Joachim Weikel) geht auf Leonardo Brandes über.

Beschluss

Der Markgemeinderat beschließt – aufgrund des Ausscheidens von Marktgemeinderatsmitglied Dr. Andrä le Coutre - mit sofortiger Wirkung folgende Neubesetzung seiner Ausschüsse:

Mitglied im Finanzausschuss wird Herr Leonardo Brandes.
Die Stellvertretung im Haupt- und Bauausschuss geht auf Leonardo Brandes über.
Die Stellvertretung im UVSK geht auf Leonardo Brandes über.
Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss wird Dr. Joachim Weikel.
Die Stellvertretung im Rechnungsprüfungsausschuss (bisher Dr. Joachim Weikel) geht auf Leonardo Brandes über.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Bestellung eines/einer Vorsitzenden sowie einer Stellvertretung für den Rechnungsprüfungsausschuss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Bisher war Herr Dr. Andrä le Coutre Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses. Stellvertreterin war Frau Elfriede Gindert. Mit dem Ausscheiden von Herrn Dr. Andrä le Coutre aus dem Marktgemeinderat ist der Vorsitz neu zu besetzen.
Es wird vorgeschlagen Frau Elfriede Gindert zur Vorsitzenden und Herrn Dr. Joachim Weikel zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestimmen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt auf Antrag von Marktgemeinderatsmitglied Sascha Hertel die Besetzung des Ausschussvorsitzes und die Stellvertretung in geheimer Wahl durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 17

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat bestimmt Frau Elfriede Gindert zur Vorsitzenden und Herrn Dr. Joachim Weikel zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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8. Bestellung eines neuen Mitgliedes für den KUMS-Verwaltungsrat sowie ggf. eines Ersatzmitgliedes Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Herr Dr. Andrä le Coutre ist Mitglied des KUMS-Verwaltungsrates. Mit seinem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Marktgemeinderat endet auch seine Amtszeit als Verwaltungsrat (Art. 90 Abs. 3 GO, § 6 Abs. 3 der Unternehmenssatzung für das KUMS).
Es wird vorgeschlagen Herrn Dr. Joachim Weikel anstelle von Herrn Dr. Andrä le Coutre zum Mitglied des KUMS-Verwaltungsrates zu bestellen.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Dr. Joachim Weikel anstelle von Herrn Dr. Andrä 
le Coutre zum Mitglied des KUMS-Verwaltungsrates zu bestellen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

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9. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 89 für das Gebiet "ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg" Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag


Das ehemalige Kläranlagengelände auf dem Grundstück Fl.Nr. 1463/11 wird unterschiedlich genutzt. Das Grundstück ist baurechtlich dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan war es ursprünglich dargestellt als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Kläranlage. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Gebiet nicht.
Der Marktgemeinderat hat ein Erfordernis für eine Überplanung des Geländes gesehen und deshalb am 07.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 20. Änderung des Flächennutzungsplans und in der Sitzung am 04.06.2019 für den Bebauungsplan Nr. 89 gefasst. Die Gründe für die Einleitung der beiden Bauleitplanverfahren können den Niederschriften über die Sitzungen vom 07.05. und 04.06.2019 entnommen werden. Darin sind neben anderem die verschiedenen Nutzungen des Geländes genannt. Das Verfahren zur Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplans konnte im Jahr 2021 abgeschlossen werden.

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 12.11. bis 11.12.2020. In diesem Beteiligungsverfahren wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen zum Planentwurf vorgebracht.
Die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Zuge des vorgenannten Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Sonderausschusses am 22.04.2021. In dieser Sitzung fasste der Sonderausschuss den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde im Zeitraum vom 16.07. bis 23.08.2021 durchgeführt. Zeitgleich erfolgte eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und des Deutschen Alpenvereins, die im Zuge des vorgenannten Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats am 21.10.2021. In dieser Sitzung fasste der Marktgemeinderat einen erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss, der auch einige Änderungen des Bebauungsplanentwurfs enthält.
Die beschlossenen Änderungen des Entwurfs machten die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange notwendig.

Die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde im Zeitraum vom 11.11. bis 02.12.2021 durchgeführt (verkürzter Auslegungszeitraum). Zeitgleich erfolgte eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die nachstehend aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vor:

  1. Landratsamt Ebersberg, Sachgebiet Bauleitplanung, Stellungnahme vom 01.12.2021
  2. Deutsche Bahn AG - DB Immobilien, Stellungnahme vom 15.11.2021
  3. Staatliches Bauamt Rosenheim, Stellungnahme vom 08.11.2021
  4. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 18.11.2021
  5. Deutscher Alpenverein, Sektion Markt Schwaben, Stellungnahme vom 02.12.2021
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1. Landratsamt Ebersberg, Sachgebiet Bauleitplanung, Stellungnahme vom 01.12.2021

Das Landratsamt Ebersberg hat zu o. g. Verfahren zuletzt mit Schreiben vom 13.08.201 im Rahmen der Behördenbeteiligung Stellung genommen.
Die Gemeinde Markt Schwaben hat die eingegangenen Anregungen und Bedenken in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.10.2021 behandelt.
Das Ergebnis der Abwägung ist in den o.g. Entwurf eingegangen. Der geänderte Entwurf wurde öffentlich ausgelegt.

Die im Landratsamt vereinigten Träger öffentlicher Belange nehmen zu dem vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung:

A. aus baufachlicher Sicht
Es ist wünschenswert bei zukünftigen Bebauungsplänen die Änderungen zu den vorherigen Planständen kenntlich zu machen.
Es wird empfohlen Festsetzungen zu den Abstandsflächen in den Bebauungsplänen mit aufzunehmen. Da die westliche Baugrenze des kleinen Gebäudes sehr dicht an der Baugrenze der Boulderanlage geplant ist, gibt es bei der Umsetzung die Themen des notwendigen Brandabstandes sowie der Abstandsflächen untereinander.
Um Klarstellung wird gebeten.
Weitere Anregungen oder Einwände werden aus baufachlicher Sicht nicht geäußert.

B. aus immissionsschutzfachlicher Sicht
Beabsichtigte Planungen und Maßnahmen: keine

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können: keine
Fachliche Informationen aus der eigenen Zuständigkeit: keine

C. aus naturschutzfachlicher Sicht
Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht bestehen keine Einwände und Bedenken gegen das geplante Vorhaben.

D. aus bodenschutzfachlicher Sicht
Aus bodenschutzfachlicher Sicht bestehen keine Änderungen.

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2. Deutsche Bahn AG - DB Immobilien, Stellungnahme vom 15.11.2021

Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevollmächtigt, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zu o. g. Verfahren.

Die mit Schreiben CR.R O4-S(E1) XP, TOEB-MÜN-21-109270 vom 20.07.2021 mitgeteilten Hinweise und Bedingungen sind weiterhin gültig und zu beachten.
Bei Rückfragen zu diesem Schreiben steht Ihnen Frau Petzi gerne zur Verfügung.

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3. Staatliches Bauamt Rosenheim, Stellungnahme vom 08.11.2021

Seitens des Staatlichen Bauamtes Rosenheim Fachbereich Straßenbau bestehen keine Einwände. Die Erschließung erfolgt rückwärtig über die bereits bestehende Erschließung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinie (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden.

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4. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 18.11.2021

Es ist sicherzustellen, dass durch den Anschluss des vom obigen Bebauungsplanes bezeichneten Gebietes an das Kanalnetz des Marktes Markt Schwaben zum einen die Abwasserqualität des vom Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos zu übernehmende Abwassers nicht negativ beeinflusst und zum anderen die vertragliche Einleitmenge nicht überschritten wird.
Sofern diese beiden Punkte eingehalten werden, bestehen seitens des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos keine Bedenken gegen den obigen Bebauungsplan.

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5. Deutscher Alpenverein, Sektion Markt Schwaben, Stellungnahme vom 02.12.2021

Die Mitglieder des Marktgemeinderats haben Kopien des Schreibens vom 02.12.2021 zusammen mit der Beschlussvorlage erhalten.
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Beschluss

1.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg, Sachgebiet Bauleitplanung vom 01.12.2021

Das betreffende Baufenster des „kleinen Gebäudes“ neben der Boulderanlage wurde auf dezidierten Wunsch des DAV im letzten Verfahrensschritt aufgenommen. Dieser betreibt dort offensichtlich in einem Container Lagerhaltung o.ä. Tatsächlich sind weder regelmäßige Abstandsflächen noch ein minimaler Brandabschnitt (Hinweis: Minimum fünf Meter) zwischen den beiden Gebäuden nachweisbar, insofern ist eine betreffende Festsetzung obsolet. Ein Betrieb dieses Bauteils „kleines Gebäude“ ist nach Auffassung des Marktes allenfalls als nicht brennbares Gebäude ohne Aufenthaltsräume und notwendige Fenster vorstellbar, nutzungsstrukturell der Boulderanlage zugeordnet. Falls sich Brandlasten in diesem Gebäude befinden sollten, wird eine betreffende Ausbildung der Gebäudehülle in F90 nicht brennbar empfohlen. Dies ist im Bauvollzug durch den Antragsteller in seinem Brandschutzkonzept zum Bauantrag darzulegen.
Hinweis: Nachdem auch das Bauteil Boulderanlage im betreffenden Bereich keine notwendigen Fenster aufweist, ist die räumliche Nähe bzgl. des Belangs Belichtung, Belüftung und Besonnung nicht maßgeblich. Der Belang Brandschutz ist unabhängig davon in jedem Fall durch den Bauwerber abzuarbeiten.

2.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Deutschen Bahn AG - DB Immobilien vom 15.11.2021

Der Hinweis auf die Stellungnahme der Deutschen Bahn vom 20.07.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Die in den Stellungnahmen vom 25.11.2020 und 20.07.2021 aufgeführten Belange wurden bereits gewürdigt und berücksichtigt, soweit dies erforderlich war. Auf die vom Sonderausschuss am 22.04.2021 und vom Marktgemeinderat am 21.10.2021 gefassten Abwägungsbeschlüsse wird verwiesen. Beide Beschlüsse haben unverändert weiterhin Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der aktuellen Stellungnahme der Deutschen Bahn AG – DB Immobilien nicht veranlasst.

3.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Rosenheim vom 08.11.2021

Der in der Stellungnahme vom 08.11.2021 enthaltene Hinweis auf zu duldende Straßenemissionen ist identisch mit dem Hinweis in der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts vom 12.07.2021. Zu dieser Stellungnahme hat der Marktgemeinderat bereits in der Sitzung am 21.10.2021 einen Abwägungsbeschluss gefasst, der weiterhin unverändert Bestand hat.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Rosenheim nicht veranlasst.

4.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos vom 18.11.2021

Die aktuelle Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes enthält die gleichen Hinweise wie die Stellungnahmen vom 20.11.2020 und 12.07.2021. Diese beiden Stellungnahmen wurden bereits gewürdigt. Auf die vom Sonderausschuss am 22.04.2021 und vom Marktgemeinderat am 21.10.2021 gefassten Abwägungsbeschlüsse wird verwiesen. Beide Beschlüsse haben unverändert weiterhin Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der aktuellen Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes nicht veranlasst.

5.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Deutschen Alpenvereins, Sektion Markt Schwaben, vom 02.12.2021

Zu Ziffer 1. Zaun im Gelände:
Verwiesen wird auf den Abwägungsbeschluss vom 21.10.2021, die betreffende Thematik ist unverändert.
Zu Ziffer 2. „Turnen / Aufwärmen“:
Verwiesen wird auf den Abwägungsbeschluss vom 21.10.2021 zu den Erweiterungsmöglichkeiten (Ziffer 1. Schreiben DAV vom 22.08.2021), die betreffende Thematik ist unverändert.
Hinweis: Das Abhalten von Freiluftübungen auf dem DAV-Gelände ist jederzeit möglich, auch ohne Baugrenzen.
Zu Ziffer 3. Bäume / Gehölze:
Verwiesen wird auf den Abwägungsbeschluss vom 21.10.2021 zu den Erweiterungsmöglichkeiten (Ziffer 4. Schreiben DAV vom 22.08.2021), die betreffende Thematik ist unverändert.

6.
Der Marktgemeinderat nimmt von der erneuten öffentlichen Auslegung und der zeitgleich durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.

7.
Der Bebauungsplan Nr. 89 für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg“ einschließlich Begründung und Umweltbericht wird in der Fassung vom 20.01.2022 als Satzung beschlossen.

8.
Den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

9.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 20.01.2022 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 10

Sachvortrag


  • Entsprechend der Gebührensatzung (§ 5 Abs. 4) für die Mittagsbetreuung ist der Selbstkostenpreis des Essens ermittelt worden. Der aktuelle Selbstkostenpreis für das Essen wurde letztmalig 2017 festgesetzt und hatte sich bis zur Prüfung im Jahr 2019 nicht verändert. Im Laufe der letzten zwei Jahre sind die Kosten für den Essensbezug, den Transport und die Personalkosten für die Spülkräfte gestiegen, so dass die primären Kosten für das Mittagessen nicht mehr durch den aktuellen Preis gedeckt werden können. Aus diesem Grund muss der Preis für das Mittagessen, zum Schuljahr 2022/2023 auf folgende monatlichen Pauschalen angehoben: 
    5 Tage – 78 EUR (vorher 70 EUR)  
4 Tage – 63 EUR (vorher 56 EUR)
3 Tage – 47 EUR (vorher 42 EUR)          
2 Tage – 32 EUR (vorher 28 EUR). 
Die Kosten für die Organisation rund um das Essen, wie Bestellung, Abrechnung und Abbuchung übernimmt weiterhin der Markt Markt Schwaben und bleibt für die Eltern kostenfrei. 

  • Marktgemeinderatsmitglied Dr. Joachim Weikel zeigt sich erfreut, dass die Leuchte bei der Postangerbrücke wieder brennt. Allerdings sei offensichtlich eine Leuchte mit Gelblicht eingebaut worden. Er regt deshalb den Austausch gegen eine LED-Leuchte an.

Marktgemeinderatsmitglied Tim Zeiff erkundigt sich, ob die Kosten für die Müslis in der Mittagsbetreuung stabil bleiben. Bürgermeister Michael Stolze sagt eine Prüfung zu.

Datenstand vom 16.02.2022 17:07 Uhr