Datum: 24.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 22:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 13.01.2022
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.01.2022
2.3 Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 27.01.2022
3 Zuschussantrag - Berufsförderungswerk (BFW) München und Berufsbildungswerk (BBW) Kirchseeon (Stiftung St. Zeno) Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag der ZMS vom 14.09.2020 KL20-2 Lichtverschmutzung „Verringerung Lichtverschmutzung, Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2 Verringerung“ Sachstandsinformation
5 Vorstellung erster Ergebnisse aus dem Gutachten "Digitaler Energienutzungsplan für den Landkreis Ebersberg" Potential der Windernergie im Gemeindegebiet Markt Schwabens Sachstandsinformation
6 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.02.2022 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr. 

Der Bürgermeister informiert, dass er kurzfristig einen Fraktionsantrag der Grünen mit Datum vom 24.02.2022 zu einem nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt erhalten hat, den es zu behandeln gilt. Er bittet die anwesenden Gäste und die Presse um Verständnis und beendet den ersten Teil der öffentlichen Sitzung um 19:04 Uhr.

Die Nichtöffentlichkeit wird um 19:05 Uhr hergestellt. Der Marktgemeinderat diskutiert den vorliegenden Antrag und stimmt mit 14 : 6 Stimmen ab, dass der entsprechende Tagesordnungs­punkt in der Nichtöffentlichkeit verbleibt. Daraufhin stellt Bürgermeister Stolze um 19:23 Uhr die Öffentlichkeit wieder her.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 13.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.02.2022 ö 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 13.01.2022 zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 13.01.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.02.2022 ö 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.01.2022 zu genehmigen.

Es werden folgende nichtöffentliche Beschlüsse öffentlich bekannt gegeben.

Überwachung der Wertstoffsammelstellen durch eine Detektei - erneute Beauftragung für das Jahr 2022
Der Marktgemeinderat beschließt, eine Wurfsendung an alle Markt Schwabener Haushalte zu verteilen, mit der über die gültigen Regelungen bezüglich der Wertstoffsammelstellen informiert werden soll.
Zur Überwachung der gemeindlichen Wertstoffsammelstellen wird die Beauftragung der Detektei Klöbl, 83544 Albaching verlängert bis zum 31.07.2022. Die Überwachung erfolgt mit bis zu 25 Stunden monatlich. Überwachungsorte und –zeiten sind nach Brennpunkten und Bedarf in Abstimmung mit der Verwaltung festzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie rechtskonform auf die Erhebung von Verwarnungen (nicht Bußgelder) verzichtet werden kann. 

Erdgasbündelausschreibung
Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag an die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH &Co. KG in Karlstadt, im Rahmen der Ausschreibung des Landkreises als wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Lieferung beginnt am 01.01.2022.

Abschluss eines Fernwärmegestattungsvertrages mit der Bayernwerk Natur GmbH
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf eines neuen Fernwärmegestattungsvertrages mit der Bayernwerk Natur GmbH und genehmigt diesen vorbehaltslos in allen Teilen.

Neubau kommunales Schulzentrum
Nachträge Elektroarbeiten
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 8.836,15 EUR.

 

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.01.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 27.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.02.2022 ö 2.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 27.01.2022 zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 27.01.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Zuschussantrag - Berufsförderungswerk (BFW) München und Berufsbildungswerk (BBW) Kirchseeon (Stiftung St. Zeno) Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.02.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag


Übersicht über die bisherigen Zahlungen:
Antrag für das Jahr
Antrags-
summe / €
Teilnehmende Schüler/-innen
Zuschuss pro Teilnehmer
Auszahlung
in
2016
4.800
24
200 €
01/2018
2017
7.200
36
200 €
04/2018
2018
5.600
28
200 €
11/2019
2019
6.240
24
260 €
10/2020

Mit E-Mail vom 26.01.2022 wurde vom BBW Kirchseeon ein Betrag i.H.v. 4.292 € für das Jahr 2021 abgerufen.

Im Jahr 2021 nahmen 37 Schüler aus Markt Schwaben am Berufsorientierungs­programm teil.
Aufgrund der pandemischen Lage und der dadurch bedingten Durchführung in „verkürzter Form“ beträgt der Förderzuschuss 116,00 € pro Teilnehmer/-in.


Auszug aus dem Handout des Antragstellers anlässlich der Bürgermeister­dienst­besprechung am 21.10.2020 (Projektbeschreibung BOK):

• Bereits seit dem Schuljahr 2010 findet einmal im Jahr die vertiefte Berufs­orientierung Kirchseeon (BOK) durch das Berufsförderungswerk München und das Berufsbildungswerk St. Zeno in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Ebersberg, dem Schulamt Ebersberg und der Bundesagentur für Arbeit statt. 

• Durch seine nachweislichen Erfolge, etablierte sich BOK ab dem Schuljahr 2013/2014 zum Leuchtturmprojekt des Landkreises Ebersberg. 

• Ausbildungsabbrüche/Vertragslösungen finden im Landkreis so gut wie nicht mehr statt Die kumulierte Vertragslösungsquote liegt im Handwerk bei 30-33%, d.h. bei aktuell 327 neuen Ausbildungsverträgen im Landkreis Ebersberg wären das um die 103 Schüler pro Jahr, entgegen dem derzeitigen tatsächlichem Wert von unter 3,5% = 11 Vertragslösungen/ -abbrüche in unserem Landkreis. 

• Zur Sicherstellung des Projekts wurde ab dem Schuljahr 2015/2016 vom Landkreis die Defizitübernahme von 200 € pro teilnehmenden Schüler, unter Voraussetzung einer anfangs jährlichen und ab 2017 zweijährlichen Berichterstattung, im Herbstausschuss des SFB beschlossen.

Die Kostenübernahme des Landkreises Ebersberg steht unter dem Vorbehalt der Mitfinanzierung der Gemeinden für Ihre Schulen, da nur gemeinsam eine Bezuschussung tragfähig ist. Die Gemeinden stimmen bisher jährlich der Förderung zu, bzw. haben sich in 2017 der Bitte des Landkreises grundsätzlich die Defizitfinanzierung des Projektes einzuplanen, bereits angeschlossen.


Hinweis:

In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 21.10.2019 verständigten sich die Bürger­meister darauf, dass für das Jahr 2019 ein Zuschuss i. H. v. 260 € pro teilnehmendem Schüler von den jeweiligen Gemeinden übernommen wird, für 2020 müsse neu beraten werden.
Die Defiziterhöhung von 200 € auf 260 € pro Person wird mit der steigenden Kostenentwicklung im Bereich Personal- und Sachaufwandskosten sowie den stetig wachsenden Anforderungen an die Maßnahme begründet.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die Haushalts­konsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushalts­mittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.

Das Gremium beschließt, für das Kalenderjahr 2021 einen Förderzuschuss für 37 Schüler/-innen i.H.v. insgesamt 4.292 € (116 € pro Teilnehmer/-in) aus dem Haushalt 2021 zu zahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag der ZMS vom 14.09.2020 KL20-2 Lichtverschmutzung „Verringerung Lichtverschmutzung, Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2 Verringerung“ Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.02.2022 ö Sachstandsinformation 4

Sachvortrag

Die ZMS-Fraktion hat am 14.09.2020 den Antrag zum Thema „KL20-2 Lichtverschmutzung „Verringerung Lichtverschmutzung, Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2 Verringerung““ eingereicht.

Bisherige Beschlüsse:        Auf die lfd. Nr. 5 der öffentlichen Sitzung des Sonderausschusses vom 21.01.2021 wird verwiesen.

Der Antrag vom 14.09.2020 liegt dieser Sachstandsinformation bei und besteht aus zwei Punkten:

Punkt 1: Markt Schwaben ist seit Herbst 2019 Klimaschutzzone und hat sich der Absichtserklärung zur Klimaneutralität bis 2030 angeschlossen! Deshalb beantragen wir einen Maßnahmenkatalog zur Verringerung der Lichtemissionen in Markt Schwaben zu erarbeiten. Dies würde zu einer Einsparung von Energie, Kosten und infolgedessen zur Verringerung von C02 führen.

Punkt 2: Als erste Maßnahme soll der Einsatz von Bewegungsmeldern und Lichtdimmern gegenüber der permanenten Be- und Ausleuchtung des P&R Parkhaus im Burgerfeld in den Abend und Nachtstunden bis 3 Uhr, sowie die durchgehende nächtliche Beleuchtung am Bauhof Markt Schwaben geprüft werden. Markt Schwaben selbst muss als Vorbild dienen.

In Bezug auf Punkt 1 verweist die Verwaltung auf den Sachvortrag der Abteilung Bauen und Umwelt aus der Sondersitzung vom 21.01.2021.

Zu Punkt 2 nimmt das Sachgebiet Gebäudemanagement wie folgt Stellung:

  1. Unten aufgeführt die aktuellen Beleuchtungszeiten im Parkhaus:


Die Beleuchtungszeiten begründen sich wie folgt:

  • Die Treppenhausbeleuchtung ist 24 Std. in Betrieb.
  • In den Ebenen 1 und 2 sind von 01:30 Uhr – 04:30 Uhr zwei Drittel der Beleuchtung ausgeschaltet.
  • In der Ebene 0 wurde aufgrund mehrerer Bürgerbeschwerden (sehr dunkel) die Beleuchtung auf 24 Std. Dauerbetrieb erhöht.
  • Ansonsten ist die Beleuchtung mittels Dämmerungsschaltung gesteuert.
  • Auch aufgrund der Videoüberwachung im Parkhaus ist hier diese Grundbeleuchtung notwendig.

Eine Umrüstung auf Bewegungsmelder würde hier einen Kostenfaktor von ca. 15.000 € bewirken.

  • Im Parkhaus müssten ca. 100 Bewegungsmelder (auf allen Ebenen) installiert werden.
  • Die unterschiedlichen Eingänge/Zufahrten sind hier zu berücksichtigen, ebenso der Vandalismus.

Der Marktgemeinderat regt an, erneut zu prüfen, ob die Beleuchtung im Treppenhaus über Bewegungsmelder geregelt werden könnte. Ferner solle geprüft werden, ob bei einer Reduzierung der Beleuchtung auf den einzelnen Ebenen, die Ausleuchtung der Frauenparkplätze erhalten bleiben könnte.


  1. Unten aufgeführt die aktuellen Beleuchtungszeiten im Bauhof und Wertstoffhof:


Die Beleuchtungsdauer ist nach den Öffnungszeiten des Bauhofs und des Wertstoffhofs ausgerichtet. Ausnahmen sind betriebsbedingte Einsätze (z. B. Winterdienst). Hier wird die Beleuchtung je nach Bedarf manuell ein- und ausgeschaltet (max. 2 Std.).





  1. Unten aufgeführt die aktuellen Beleuchtungszeiten weiterer Liegenschaften:



Die Verwaltung kümmert sich auch im Hinblick auf die seit 2018 bestehende Haushalts­konsolidierung kontinuierlich um eine energie- und kosteneffizientere Beleuchtung bei den kommunalen Liegenschaften. Aktuell wird die Wegebeleuchtung am Postanger auf warmweißes LED umgerüstet. In Planung sind die Außenbereiche des Rathauses und des Sportparks.

zum Seitenanfang

5. Vorstellung erster Ergebnisse aus dem Gutachten "Digitaler Energienutzungsplan für den Landkreis Ebersberg" Potential der Windernergie im Gemeindegebiet Markt Schwabens Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.02.2022 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

Die Windenergie nimmt zum Erreichen der Klimaziele eine Schlüsselposition in Deutschland ein. Mithilfe von Windkraftanlagen kann die prinzipiell unbegrenzt verfügbare Bewegungsenergie des Windes kostengünstig für die Stromerzeugung genutzt werden. Derzeitige Windkraftanlagen mit Leistungen über 4 MW haben eine Nabenhöhe zwischen 120 und 160 m. Der Stromertrag am jeweiligen Standort wird maßgeblich von den örtlichen Windverhältnissen beeinflusst. Aufgrund der wetterbedingten Fluktuation der Windgeschwindigkeit variiert die Stromerzeugung innerhalb eines Tages und über das Jahr. Einen Ausgleich innerhalb des Stromnetzes kann unter anderem die Kombination mit weiteren Stromerzeugungsanlagen, die Verwendung von Speichersystemen sowie ein optimiertes Lastmanagement schaffen.
Innerhalb des Landkreises Ebersberg wurden relevante Flächen hinsichtlich ihrer Eignung zur Errichtung von Windkraftanlagen untersucht. Die Ergebnisse der Analyse zeigt Potenzialflächen für die Installation von Windenergieanlagen. Sie unterstützen damit Kommunikations- und Planungsprozesse sowie die konzeptionelle Projektentwicklung. Vor Beginn konkreter Planungsvorhaben ist eine detaillierte Einzelfallprüfung erforderlich. In der Bauleitplanung können Abweichungen von der sogenannten „10H-Regelung“ festlegen werden, um Flächen in einem Abstand kleiner 10H zu Wohn-/Gewerbegebieten für die Windkraft zu erschließen.
Für Markt Schwaben wurde ein grundsätzliches Potenzial zur Nutzung der Windenergie ermittelt.
Die Ausweisung der Eignungsflächen erfolgt unter Berücksichtigung technischer, infrastruktureller, rechtlicher und ökologischer Ausschluss- und Restriktionsflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Für die Berechnung der Abstandsflächen wurde eine Gesamtanlagenhöhe (H) von 250 m angenommen. Die Potenzialflächen werden ab einem Mindestabstand von 500 m (2H) zur Wohnbebauung dargestellt. Zusätzlich unterteilen Siedlungsabstandslinien die Potenzialflächen für eine einfache Interpretation. Flächen, die unter gegebenen Annahmen einen Abstand von 10H einhalten, befinden sich im Landkreis Ebersberg ausschließlich im Ebersberger Forst.
In Markt Schwaben wurden Potenzialflächen mit einer Gesamtfläche von 12 ha identifiziert.
Die Potenzialanalysen zeigen in Bezug auf die betrachteten Rahmenbedingungen ein grundsätzliches Potenzial zur Nutzung der Windenergie.

zum Seitenanfang

6. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 24.02.2022 ö 6

Sachvortrag

Es liegen keine Informationen, Bekanntgaben und Anfragen vor.

Datenstand vom 14.03.2022 13:43 Uhr