Datum: 17.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Aktuelle Berichterstattung zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine hier in Markt Schwaben
3 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3.1 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.02.2022
3.2 Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 03.03.2022
3.3 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 03.03.2022
4 Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs Billigung des Planentwurfs Beratung und Beschlussfassung
5 Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) Stellungnahme zum Fortschreibungsentwurf Beratung und Beschlussfassung
6 Haushalt 2022; Hebesätze Realsteuern Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 25.11.2021 Beratung und Beschlussfassung
7 Haushalt 2022; Stellenplan Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 25.11.2021 Beratung und Beschlussfassung
8 Haushalt 2022; Haushaltsplan und Haushaltssatzung Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 03.03.2022 Beratung und Beschlussfassung
9 Haushalt 2022; Finanzplan 2021 – 2025 Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 03.03.2022 Beratung und Beschlussfassung
10 Status Verwendungsnachweis Stabilisierungshilfe 2021 Sachstandsinformation
11 Status Antrag Stabilisierungshilfe 2022 Sachstandsinformation
12 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Aktuelle Berichterstattung zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine hier in Markt Schwaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö Sachstandsinformation 2

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze gibt einen aktuellen Sachstandsbericht zur Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in Markt Schwaben.

Zurzeit sind 145 Flüchtlinge aus der Ukraine in Markt Schwaben gemeldet. Sie sind bei Privatleuten oder im Comfort Hotel Georgenhof beim Markt Schwabener Bahnhof untergebracht, welches aufgrund seiner Hotelkette Verbindungen in die Ukraine hat.

Durch Umbauten im alten Bauhofgebäude am Erlberg werden für die Flüchtlinge Möglichkeiten geschaffen, ihr Essen in der dortigen Küche zuzubereiten. Ähnliches soll so schnell wie möglich auch im Jugendzentrum Blues eingerichtet werden.

Bürgermeister Stolze dankt insbesondere den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, ohne deren Unterstützung die zahlreichen Hilfsangebote und die Unterbringung der Flüchtlinge nicht möglich wäre.

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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö beschließend 3
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3.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 3.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.02.2022 zu genehmigen. 

Es werden folgende nichtöffentliche Beschlüsse öffentlich bekannt gegeben.

Neubau kommunales Schulzentrum
Umplanung der Regenrückhaltung
Das Gremium beschließt die Prüfung der Umplanung der Regenrückhaltung in den Bereich außerhalb des Rasenspielfeldes und des Lehrerparkplatzes.

Neubau kommunales Schulzentrum
Vergabe Gewerk Kernbohrungen
Da als Ausführungsbeginn der 21.02.2022 vorgesehen war, wurde der Auftrag bereits an die Firma BE-BO-TEC GmbH für 64.261,96 € erteilt und mit der Ausführung begonnen.


Neubau kommunales Schulzentrum
Nachtrag Baumeister
Das Gremium genehmigt den Nachtrag 33 der Fa. Hönninger in Höhe von brutto 26.433,82 €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.02.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.2. Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 03.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 3.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 03.03.2022 zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift des Finanzausschusses vom 03.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.3. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 03.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 3.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 03.03.2022 zu genehmigen.

Es wird folgender nichtöffentliche Beschluss öffentlich bekannt gegeben.


Auftragsvergabe Probeentnahme und Datenpflege Indirekteinleiterkataster 2022
Beratung und Beschlussfassung
Die AquaServ UG, Gera wird mit der Pflege und Fortschreibung des Indirekteinleiterkatasters und den notwendigen Untersuchungen zur Ermittlung des Starkverschmutzerzuschlags für das Jahr 2022 auf der Grundlage des vorliegenden Angebots beauftragt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 03.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs Billigung des Planentwurfs Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Das Grundstück Höhenrainerweg 6 liegt im Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Haydn-Beck“. Der Marktgemeinderat hat am 16.12.2021 beschlossen, dass es ein Planungserfordernis für dieses Grundstück gibt und deshalb den Aufstellungsbeschluss für ein Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans gefasst. Aufgestellt wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Baugesetzbuch mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs.
Die Gründe für die erneute Überplanung des Grundstücks können der Niederschrift über die Sitzung vom 16.12.2021 und dem der Beschlussvorlage beiliegenden Entwurf des Bebauungsplans entnommen werden (vgl. Kapitel 2 Begründungsentwurfs).

Wesentliche Inhalte des Bebauungsplanentwurfs sind eine Erhöhung der auf dem Grundstück zulässigen Baudichte und die Festsetzung eines Bauraums für eine Tiefgarage, der in der aktuell noch geltenden 4. Änderung des Bebauungsplans „Haydn-Beck“ nicht enthalten ist.

Für die erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist eine Billigung des Bebauungsplanentwurfs durch den Marktgemeinderat erforderlich.

Das Gremium stellt fest, dass die Hasel aus der Pflanzliste zu streichen ist. 
Ferner ist der süd-westlichste Baum gesondert zu erhalten.

Beschluss

1.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs einschließlich Begründung wird in der Fassung vom 17.03.2022 gebilligt.

2.
Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 13 a Abs. 3 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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5. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) Stellungnahme zum Fortschreibungsentwurf Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) in den Themenfeldern „Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und „Für nachhaltige Mobilität“ zustimmend zur Kenntnis genommen und das zuständige Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beauftragt, hierzu ein Beteiligungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Gemeinden, Städte und Landkreise können sich bis 01.04.2022 gegenüber dem StMWi zum Entwurf der LEP-Teilfortschreibung zu äußern.

Das Landesentwicklungsprogramm formuliert verschiedene Ziele und Grundsätze: 
Ziele sind hierbei verbindliche Vorgaben der Raumordnung und bei der kommunalen Planung zwingend zu beachten („sind“). 
Der Begriff „Grundsätze“ ist definiert als Aussage der Raumordnung, die als Vorgabe für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidung gilt („soll“).  

Ziele und Grundsätze der aktuellen Teilfortschreibung des LEP behandeln insbesondere die Fortführung der Flächensparoffensive, die Schaffung krisenfester Raumstrukturen, eine bessere Nutzung der Chancen der Digitalisierung sowie eine Optimierung der Gestaltungsmöglichkeiten der Regionalplanung. 

Die aktuelle Teilfortschreibung des LEP behandelt insbesondere folgende Themenbereiche:
  • Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit einschließlich der Schonung von Ressourcen und einer zukunftsfähigen Daseinsvorsorge
  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
  • Wettbewerbsfähigkeit – auch durch Sicherung der Telekommunikation durch Mobilfunkantennen
  • Gebietskategorien mit Zuordnung der Gemeinden zu den Raumtypen – aktualisierte Strukturkarte (für Markt Schwaben aber keine Änderung vorgesehen – weiterhin „Mittelzentrum“ im sog. „Verdichtungsraum“) 
  • Entwicklung, Ordnung und Stärkung des ländlichen Raums
  • Entwicklung und Ordnung der Verdichtungsräume, z.B. durch interkommunale Verkehrskonzepte
  • Nachhaltige und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung, Flächensparen (mit neuem Grundsatz der regionalen bzw. interkommunalen Abstimmung der Siedlungs-, Mobilitäts- und Freiflächenentwicklung)     
  • Grundsatz der Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Anbindegebot zur Vermeidung von Zersiedelung (einige bisherige Ausnahmen vom Anbindegebot sollen künftig wegfallen: Gewerbe- oder Industriegebiete an Autobahnanschlussstellen, interkommunal geplante Gewerbe- oder Industriegebiete, überörtlich bedeutsame Freizeitanlagen. Logistikbetriebe sollen nur noch dann nicht angebunden sein müssen, wenn das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinflusst wird.)  
  • Mobilität und Verkehr mit Straßen- und Schieneninfrastruktur, Radverkehr sowie ziviler Luftverkehr (Ziel der Errichtung einer 3. Startbahn für den Flughafen München bleibt bestehen) 
  • Wirtschaft
  • Energieversorgung mit Ausbau und Nutzung der erneuerbaren Energien, Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Geothermie
  • Wasserwirtschaft, Wasserschutz und Hochwasserschutz
  • Soziale und kulturelle Infrastruktur mit Gesundheit und Bildung


Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München macht die Kommunen im Zusammenhang mit dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ (Abschnitt II Ziffer 3.2) ausdrücklich darauf aufmerksam, dass künftig zum Nachweis, dass Potentiale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen, Strategien für die Aktivierung der Innenentwicklungspotentiale entwickelt und umgesetzt werden müssen und diese Bemühungen erfolglos geblieben sein müssen. Dieses Erfordernis ergibt sich aus der Begründung zum LEP. 

Es ist jedoch nicht absehbar, welche Strategien hier zusätzlich zum bisher schon geforderten kommunalen Flächenmanagement gemeint sind.

Unabhängig davon sollten nach Auffassung des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München Flächen im Flächennutzungsplan generell von weiteren Zwängen ausgenommen sein. Denn diese Flächen sind bereits nach einer Überprüfung vom Freistaat Bayern für die zukünftige Siedlungsentwicklung einer Gemeinde genehmigt worden. 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München weist außerdem darauf hin, dass das Landesentwicklungsprogramm künftig neue Steuerungselemente für die Regionalpläne enthalten soll, welche die Regionalen Planungsverbände anwenden müssen. Hierbei handelt es sich meist um räumliche Planungen als Vorbehaltsgebiete (müssen bei Abwägungen berücksichtigt werden) bzw. Vorranggebiete (sind zu beachtende Ziele). Beispiele hierfür sind Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete für die Bereiche Klima (z.B. Frischluftschneisen), Trenngrün zwischen verschiedenen Siedlungen, Trassen für das Schienenwegenetz und den überörtlichen Radverkehr.  

Beschluss

Der Markt Markt Schwaben nimmt den Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) zur Kenntnis und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zu Abschnitt II Ziffer 3.2 (Innentwicklung vor Außenentwicklung):
Die geforderten Strategien für die Aktivierung von Potentialen der Innenentwicklung sowie die Feststellung deren nachweislicher Erfolglosigkeit sollen hinsichtlich Zeitpunkt, Inhalt und formeller Qualität konkretisiert werden. Die bisherige Entwurfsfassung ist in Abschnitt II Ziffer 3.2 nach Auffassung des Marktes noch zu unbestimmt. Die geforderte Alternativenprüfung soll hinsichtlich Inhalt, Umfang und Form praktikabel bleiben, damit Bauleitplanverfahren nicht zusätzlich zu den bereits gesetzlich vorgegebenen umfangreichen Prüfungen und Abwägungsgeboten zeitlich in die Länge gezogen werden. Dem großen Siedlungsdruck in den Münchner Umlandgemeinden kann nicht ausschließlich mit einer Nachverdichtung im Innenbereich begegnet werden, sondern dieser wird auch künftig eine kontrollierte Ausweitung des Siedlungsbereichs in den Außenbereich nach Maßgabe des BauGB erfordern.    
     
Der Nachweis über die Prüfung von Nachverdichtungspotentialen kann nach Auffassung des Marktes Markt Schwaben nicht bei Flächen gefordert werden, die im Flächennutzungsplan bereits für eine zukünftige Bebauung vorgesehen sind, da diese Nutzung vom Freistaat Bayern im Zuge des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans bereits genehmigt wurde.   

Bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms soll sichergestellt sein, dass die kommunale Planungshoheit auch mit den neuen Steuerungselementen in der Regionalplanung (Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den Regionalplänen) in angemessenem Maß erhalten bleibt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Haushalt 2022; Hebesätze Realsteuern Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 25.11.2021 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Der Bürgermeister und der Kämmerer erläutern, dass in der Sitzung des Finanzausschusses vom 25.11.2021 die Hebesätze der Realsteuern für 2022 beraten wurden und ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss für den Marktgemeinderat gefasst werden konnte. 

Die Hebesätze stellen sich wie folgt dar:

1.
Grundsteuer 
Hebesatz in %

a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
400

b)
für die Grundstücke (B)
400
2.
Gewerbesteuer 
360

Im Konsolidierungskonzept des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sowie im 10-Punkte-Katalog des Finanzministeriums wird die jeweilige Höhe der Realsteuern beim Markt Markt Schwaben als angemessen erachtet.

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 25.11.2021 und beschließt, die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt beizubehalten:

1.
Grundsteuer 
Hebesatz in %

a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
400

b)
für die Grundstücke (B)
400
2.
Gewerbesteuer 
360

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Haushalt 2022; Stellenplan Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 25.11.2021 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Stellenplan zum Haushalt 2022

    1. Vollzeitäquivalente

Der Stellenplan zum Haushalt 2022 stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:



2022
2021
+/-
1.
Beamte
5,23
4,23
+ 1,00
2.
Tariflich Beschäftigte
 
 
 

a)
Rathausverwaltung
55,77
54,24
+ 1,53

b)
Bauhof und Betriebe
31,56
32,56
- 1,00

c)
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
6,00
6,00
-

d)
Feuerwehr
1,00
1,00
-

e)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
13,74
13,74
-


(Bücherei, HAB, MIB, JUZ)



 
f)
Ausbildung
4,00
4,00
-
Summe Stellen
117,30
115,77
+ 1,53

Zum Stichtag 31.12.2021 waren 107,84 Stellen besetzt.
Von den unbesetzten Stellen sind:
1,00
(vrs.) zu einem späteren Zeitpunkt besetzt,
3,50
(bisher erfolglos) öffentlich ausgeschrieben bzw. die Ausschreibung ist in Bearbeitung,
0,28
aufgrund befristeter Teilzeitbeschäftigungen unbesetzt,
2,15
aus sonstigen Gründen unbesetzt (z. B. Stelle konnte nur in Teilzeit besetzt werden).

Der Stellenplan ist seiner rechtlichen Qualität nach keine Zustandsbeschreibung, sondern stellt die vom Marktgemeinderat gesetzte Höchstgrenze für Stellenanhebungen und -mehrungen dar.

Der Entwurf des Stellenplans liegt als Anlage zu diesem Beschlussvorschlag bei.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 einstimmig eine Empfehlung an den Marktgemeinderat ausgesprochen, den Stellenplan 2022 in der vorgelegten Form zu beschließen. Seit der Finanzausschusssitzung haben sich noch zwei Änderungen im Stellenplan ergeben, die aber keinen Einfluss auf die Summe der Stellen im Stellenplan haben:
  • Umwandlung einer Praktikantenstelle in eine Ausbildungsstelle
  • Umwandlung einer Tarifstelle der Entgeltgruppe 12 in eine Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 13 (gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 24.02.2022)

    1. Neue Stellen

Für den Stellenplan 2022 sind folgende neue Stellen eingeplant:

Bezeichnung
EG
neue
Stelle
vorhan-dene Stelle
=
Stelle
gesamt
Bemerkung
Rathausverwaltung





A 3 - Finanzen





SG 3.1 Kämmerei
Aufbau / Übergang / Ersatz 
für Sachbearbeitung Anlagenbuchhaltung und Anordnungswesen
8
0,53
0,47
1,00
befristete Auf-stockung der Stelle auf Vollzeit bis 2023/10
A 4 - Bauen und Umwelt





SG 4.2 Straßen- und Tiefbau
Verwaltungsfachangestellte/r Straße, Wasser, Kanal
6
1,00


befristet bis 2023/12
SG 4.2 Straßen- und Tiefbau
Fachkraft - Straße, Wege, Plätze
6
1,00


befristet bis 2023/12
Summe neue Stellen

2,53




    1. Unterjährige Veränderungen

Weggefallene Stellen

Folgende Stellen sind im Laufe des letzten Haushaltsjahres weggefallen bzw. der zukünftige Wegfall wurde festgelegt: 

Bezeichnung
EG
Stelle
Erläuterung
Bauhof und Betriebe

Hausmeister/in
5
- 1,00
Nachbesetzung auf bereits vorhandener Stelle erfolgt
Summe weggefallene Stellen

-1,00


    1. Bewertungsänderungen

Durch neue Aufgaben und eine zunehmende Komplexität bei laufenden Aufgaben verändern sich zum Teil die qualitativen Anforderungen an die Stelleninhaber/innen. 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die vermutlichen Stellenhebungen des kommenden Jahres innerhalb gewisser Toleranzen zu schätzen sind und diese Schätzungen in den Stellenplan über die Anzahl und Wertigkeit der Stellen eingehen soll. 
Aus der Ausweisung höherwertiger Stellen im Stellenplan können einzelne Beschäftigte keinen Anspruch auf eine höhere Eingruppierung ableiten. Nach dem Grundsatz der Tarifautomatik richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach der auszuübenden Tätigkeit. Nur bei Erfüllung der entsprechenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich die Eingruppierung als zwingende rechtliche Folge.

Es wurden daher, wie in den Vorjahren, Bewertungsänderungen nach Erfahrungswerten eingeplant:
Entgelt-gruppe
Vollzeitäquivalente
Bewertungsänderung
EG 9 c
+ 1,00
EG 9 b
- 1,00
EG 9 a
+ 1,00
EG 7
+ 2,00
EG 6
+ 2,00
EG 5
- 5,00
S 8 b
+ 0,69
S 8 a
- 0,69

    1. Personalhaushalt

Die Veranschlagung von Personalausgaben erfolgt nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen. 
Bei der Planung werden alle besetzten Stellen mit den individuellen Auszahlungen je nach Besetzung und unbesetzte Stellen mit Jahresmittelbeträgen veranschlagt. 
Die neuen Stellen werden so konkret wie möglich ab voraussichtlicher Wirksamkeit im Personalhaushalt finanziell abgebildet. 

Personalausgaben sind insbesondere die Entgelt- und Besoldungsausgaben, Arbeitgeberbeiträge zur Sozial- und Zusatzversicherung und zum Versorgungsverband sowie Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Insgesamt ergibt sich für 2022 ein Ansatz in Höhe von 8.312.600 €.
Dies stellt gegenüber dem Ansatz 2021 eine Mehrung von 371.200 € dar. 

Die Mehrkosten entstehen insbesondere aus folgenden Gründen:
Mehrkosten ca.
Neue Stellen im Stellenplan 2022
125.300 €
Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen
  • TVöD:                        + 1,80 % zum 01.04.2022
  • Beamtenbesoldung:        + 2,80 % zum 01.12.2022 + Corona-Sonderzahlung
91.200 €
Erhöhung tarifliche Jahressonderzahlung von 79,51 % auf 84,51 % (Entgeltgruppen 1 bis 8 bzw. S2 bis S9)
13.400 €
Automatische Stufenerhöhungen durch Erreichen der Stufenlaufzeit
23.600 €
Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung für handwerkliche Beschäftigte
24.000 €
Eingeplante Bewertungsänderungen (siehe Nr. 4)
16.400 €
Stundenerhöhungen bzw. finanzielle Berücksichtigung von einzelnen Stellen für einen größeren Teil des Kalenderjahres (z. B. 12 anstatt 6 Monate im Vorjahr)
33.800 €
Voraussichtlicher zeitlicher Mehraufwand aufgrund von COVID-19-Hygienemaßnahmen in der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung
27.700 €

Tatsächlich wurden im Jahr 2021 voraussichtlich ca. 7.620.000 € an Personalkosten ausgegeben. 
Die Einsparungen beruhen insbesondere auf verzögerten bzw. bisher noch nicht vollzogenen Neueinstellungen bzw. Ersatzeinstellungen aufgrund der Arbeitsmarktlage sowie auf Wegfällen von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Aufgrund der bestehenden Personalzuweisung zum KUMS erfolgt über die Verwaltungskostenpauschale eine Erstattung von Personalausgaben an den Markt in Höhe von ca. 116.400 €.

Im nachfolgenden Diagramm wird die Entwicklung der Personalausgaben in den letzten Jahren dargestellt.

In dem Diagramm werden neben den direkten Personalausgaben im Deckungskreis 40 auch die Sachkosten im Personalbereich (externen Personalkosten) ausgewiesen (orange dargestellt).
Hierzu zählen Fort- und Ausbildungskosten, Kosten für externe, nicht direkt beschäftigte Unterstützungskräfte und Beratungsleistungen. 
In Summe ist für diese Ausgaben in 2022 ein Betrag von 229.300 € vorgesehen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Stellenplan 2022 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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8. Haushalt 2022; Haushaltsplan und Haushaltssatzung Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 03.03.2022 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Nach Art. 63 ff der Gemeindeordnung hat der Markt als Unterlage für die Finanzplanung eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan aufzustellen. Die von der Verwaltung erstellten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sind der Sitzungsladung beigefügt.

Der Bürgermeister und der Kämmerer erläutern, dass in drei Sitzungen des Finanzausschusses die Entwürfe des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung beraten wurden und am 03.03.2022 ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss für den Marktgemeinderat gefasst werden konnte.


Haushaltsplan 2022

Der Kämmerer erläutert den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans vom 03.03.2022. Dieser schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

37.692.500 EUR
im Verwaltungshaushalt
36.800.500 EUR
im Vermögenshaushalt
74.493.000 EUR
im Gesamthaushalt

Der Haushaltsplan liegt dem Gremium vor.


Haushaltssatzung 2022

Die Satzung für das Haushaltsjahr 2022 stellt sich wie folgt dar:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

des Marktes Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg)

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; 
er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

37.692.500 €



und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 

36.800.500 €



ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 11.804.900 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden i. H. v. 50.048.900 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.
Grundsteuer



a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 
400
v. H.

b)
für die Grundstücke (B) 
400
v. H.
2.
Gewerbesteuer 
360
v. H.





§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanz­ausschusses vom 03.03.2022 und beschließt die Haushaltssatzung 2022 sowie den Haushaltsplan 2022 i. H. v. 74.493.000 €.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Haushalt 2022; Finanzplan 2021 – 2025 Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 03.03.2022 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Der Bürgermeister und der Kämmerer erläutern, dass in drei Sitzungen des Finanzausschusses die Entwürfe des Haushaltsplans, der Haushaltssatzung und des Finanzplans 2021 - 2025 beraten wurden und am 03.03.2022 ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss für den Marktgemeinderat gefasst werden konnte.

Der Finanzplan 2021 - 2025 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

72.637.100 EUR
im Gesamthaushalt 2021
74.493.000 EUR
im Gesamthaushalt 2022
64.002.600 EUR
im Gesamthaushalt 2023
56.225.200 EUR
im Gesamthaushalt 2024
57.016.000 EUR
im Gesamthaushalt 2025

Der Finanzplan ist Teil des Haushalts und liegt dem Gremium vor.

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanz­ausschusses vom 03.03.2022 und beschließt den Finanzplan 2021 - 2025 wie vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Status Verwendungsnachweis Stabilisierungshilfe 2021 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 10

Sachvortrag

Die Kämmerei informiert, dass dem Markt Markt Schwaben mit Bescheid vom 09.11.2021 Stabilisierungshilfen i. H. v. 1.760.000 Mio. € in Aussicht gestellt worden sind.

Der entsprechende Verwendungsnachweis wurde gemäß den Auflagen aus dem Schreiben der Regierung vom 01.12.2021 bearbeitet. Ferner fanden am 10.02.2022 und am 18.02.2022 Abstimmungsgespräche diesbezüglich mit der Rechtsaufsicht in Ebersberg statt. 

Die Einreichungsfrist des Verwendungsnachweises für die Stabilisierungshilfe 2021 bei den übergeordneten Behörden ist der 31.03.2022.

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11. Status Antrag Stabilisierungshilfe 2022 Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 11

Sachvortrag

Die Kämmerei informiert, dass sich die Richtlinien für die Gewährung von Stabilisierungshilfen über einen Zeitraum von fünf Jahren erstrecken. Für den Markt Markt Schwaben gilt somit der Zeitraum von 2018 bis 2022.

Die entsprechenden Antragsunterlagen für die Stabilisierungshilfen 2022 nach Art. 11 BayFAG wurden am 22.02.2022 beim Finanzministerium beantragt hat. Die Unterlagen sind am 07.03.2022 beim Markt eingegangen und werden aktuell bereits bearbeitet.  

Die Einreichungsfrist des Antrags für die Stabilisierungshilfe 2022 bei den übergeordneten Behörden ist der 28.04.2022. 

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12. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 12

Sachvortrag

Marktgemeinderat Manfred Hoser fragt nach, ob bei der Hochwasserschutzbaumaßnahme „Am Erlberg“ die bereits abzusehende Beschädigung der Zufahrtsstraße durch die Baustellenfahrzeuge planerisch und kostenmäßig berücksichtigt wurde. Die Verwaltung prüft dies.

Datenstand vom 21.04.2022 11:25 Uhr